Die vorliegende Erfindung betrifft Fällungskieselsäuren mit einer speziellen Oberflächenbeschaffenheit, ein Verfahren zu deren Herstellung und deren Verwendung als Verstärker und Verdicker für Dichtungsmassen.
Beschreibung[de]
Die vorliegende Erfindung betrifft Fällungskieselsäuren,
mit einer speziellen Oberflächenbeschaffenheit, ein Verfahren zu deren Herstellung
und deren Verwendung zur Verdickung von Dichtungsmassen.
Unter Dichtungsmassen sind elastische, in flüssiger bis zähflüssiger
Form aufgebrachte Stoffe zum Abdichten von Gebäuden oder Einrichtungen gegen
Wasser, atmosphärischen Einfluss oder aggressive Medien zu verstehen.
Siliconkautschuke sind in den gummielastischen Zustand überführbare
Massen, welche als Grundpolymere Polydiorganosiloxane enthalten, die Vernetzungsreaktionen
zugängliche Gruppen aufweisen. Als solche kommen vorwiegend H-Atome, OH-Gruppen
und Vinyl-Gruppen in Frage, die sich an den Kettenenden befinden, aber auch in die
Kette eingebaut sein können. In dieses System sind Füllstoffe als Verstärker
eingearbeitet, deren Art und Menge das mechanische und chemische Verhalten der Vulkanisate
deutlich beeinflussen. Siliconkautschuke können durch anorganische Pigmente
gefärbt werden. Man unterscheidet zwischen heißvulkanisierenden und kaltvulkanisierenden
Siliconkautschuken (high/room temperature vulcanizing = HTV/RTV).
Bei den kalthärtenden oder RTV-Siliconkautschuk-Massen lassen
sich Einkomponentensysteme und Zweikomponentensysteme unterscheiden. Die erste Gruppe
(RTV-1K) polymerisiert langsam bei Raumtemperatur unter dem Einfluss von Luftfeuchtigkeit,
wobei die Vernetzung durch Kondensation von SiOH-Gruppen unter Bildung von Si,O-Bindungen
erfolgt. Die SiOH-Gruppen werden durch Hydrolyse von SiX-Gruppen einer intermediär
aus einem Polymer mit endständigen OH-Gruppen und einem sogenannten Vernetzer
R-SiX3 (z. B. X = -O-CO-CH3, -NHR) entstehenden Spezies gebildet.
Bei Zweikomponentenkautschuken (RTV-2K) werden als Vernetzer z. B. Gemische aus
Kieselsäureestern (z.B. Ethylsilicat) und Zinn-organische Verbindungen verwendet,
wobei als Vernetzungsreaktion die Bildung einer Si-O-Si-Brücke aus ≡Si-OR
u. ≡Si-OH (- = Methylgruppe; R = organischer Rest) durch Alkohol-Abspaltung
erfolgt.
Zur Verdickung von RTV-1K-Siliconkautschuk werden u.a. Kieselsäuren
eingesetzt. Diese dürfen aufgrund der Hydrolyseempfindlichkeit der Silicondichtungsmassen
möglichst wenig Feuchte in das System einbringen. Daher werden bisher fast
ausschließlich pyrogene Kieselsäuren für diese Anwendung eingesetzt.
Hydrophile Fällungskieselsäuren konnten aufgrund ihrer hohen Feuchtegehalte
bisher nicht verwendet werden.
WO 2005061384 zeigt die Herstellung und Verwendung, u.a. in Siliconkautschuk,
von Kieselsäuren welche laut Anspruch eine Wasseraufnahme von < 6% und einer
DOP > 300 ml/100 g aufweisen sollen. Die in den Beispielen der WO 2005/061384
offenbarten Kieselsäuren weisen jedoch allesamt eine Wasseraufnahme zwischen
5,7 und 5,9% auf und sind somit nicht für den Einsatz in RTV-1K Formulierungen
geeignet. Folgerichtig wird in der WO 2005/061384 nur die Anwendung in Siliconkautschukformulierungen
für Extrusionsverfahren (HTV) beschrieben
In EP 1557446 werden ausschließlich
HTV-Siliconkautschukformulierungen beschrieben. Die dort eingesetzten Kieselsäuren
weisen einen Trocknungsverlust von < 4% auf. Die in der EP
1557446 offenbarten Formulierungen werden zur Herstellung von Isoliermaterialien
wie z. B. Kabelummantelungen verwendet.
Zusammenfassend lässt sich somit feststellen, dass im Stand der
Technik keine Fällungskieselsäuren offenbart werden, welche die hohen
Anforderungen für den Einsatz in RTV-1K-Silikonkautschuk erfüllen. Daher
besteht ein starker Bedarf nach solchen, für RTV-1K-Anwendungen geeigneten,
Fällungskieselsäuren.
Ausgehend von dem zuvor beschriebenen Stand der Technik bestand die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, Fällungskieselsäuren bereit
zu stellen, bei denen die zuvor geschilderten Nachteile der Fällungskieselsäuren
des Standes der Technik ganz oder zumindest teilweise beseitigt wurden. Ferner soll
ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Kieselsäuren
zur Verfügung gestellt werden.
Weitere nicht explizit genannte Aufgaben ergeben sich aus dem Gesamtzusammenhang
der Beschreibung, Beispiele und Ansprüche.
Überraschenderweise wurde gefunden, dass diese Aufgabe durch
die in der nachfolgenden Beschreibung sowie in den Ansprüchen und den Beispielen
näher definierten erfindungsgemäßen Fällungskieselsäuren
gelöst wird.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung, sind daher Fällungskieselsäuren,
dadurch gekennzeichnet, das sie ein Extinktionsverhältnis SiOHisoliert
von größer gleich 1 aufweisen.
Gegenstand der Erfindung sind auch Fällungskieselsäuren,
bevorzugt hydrophile Fällungskieselsäuren, die neben den genannten Parametern,
unabhängig voneinander, einen oder mehrere der folgenden physikalisch-chemischen
Parameter aufweisen:
Silanolgruppendichte0,5–3,5 SiOH/nm2modifizierte Stampfdichte< 70 g/lBET-Oberfläche50–600 m2/gCTAB-Oberfläche50–350 m2/g DBP (wasserfrei)150–400 g/l00 gGlühverlust0,1–3,0 Gew.-%Trocknungsverlust0,1–3,0 Gew.-%pH-Wert4–9Anteil an Partikeln < 1 &mgr;m in der volumenbezogenePartikelverteilung5 bis 100%d90-Wert der volumenbezogenenPartikelverteilung0,001 bis 10 &mgr;m
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren
zur Herstellung der erfindungsgemäßen Fällungskieselsäuren.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung
der erfindungsgemäßen Kieselsäuren in Dichtungsmassen, insbesondere
in Siliconkautschuk bzw.
Silicondichtungsmassen und besonders bevorzugt in RTV-1K-Dichtungsmassen.
Die Anwendung ist möglich in verschiedenen Vernetzungssystemen, z. B. acetoxy-vernetzend,
alcoxyvernetzend und oxim-vernetzend. Diese Systeme finden Anwendung z.B. in der
Bauindustrie als Fugendichtungsmassen, in der Automobilindustrie als Kleb- und Dichtstoff
und als Beschichtungsmassen für z.B. Textilgewebe.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung sind Dichtungsmassen auf Basis
von Siliconkautschuk, die die erfindungsgemäßen Kieselsäuren enthalten,
und deren Verwendung.
Die erfindungsgemäßen Fällungskieselsäuren haben
auf Grund Ihrer speziellen Struktur und Oberflächenbeschaffenheit den Vorteil,
das sie nach Einarbeitung in Siliconkautschukmassen, speziell des Typs RTV-1K, eine
hohe Lagerstabilität, eine hohe Standfestigkeit und einen optimalen Fließpunkt
des Siliconkautschuks gewährleisten.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Fällungskieselsäuren
wird durch ihre niedrige modifizierte Stampfdichte bedingt. Die niedrige modifizierte
Stampfdichte entsteht durch eine sehr lockere Packung der Kieselsäurepartikel.
Das heißt, dass sich die Kieselsäurepartikel einerseits zwar berühren
und leicht aneinander haften, andererseits aber so locker gepackt sind, dass große
Hohlräume entstehen. Diese lockere Packung entsteht auch im Silikoncompound
und trägt damit zur der hohen Thixothropie des Silikoncompounds bei.
In Summe führen die besonderen Eigenschaften der erfindungsgemäßen
Fällungskieselsäuren unter anderem zu folgenden Vorteilen:
• hohe Lagerstabilität von RTV-1K-Siliconkautschukmassen nach Einarbeitung
der erfindungsgemäßen Kieselsäuren,
• gute und schnelle Dispergierung und damit hohe Verdickungswirkung der
Kieselsäure in RTV-1K-Siliconkautschukmassen.
Darüber hinaus bieten die erfindungsgemäßen Fällungskieselsäuren
gegenüber den bisher in RTV1-Siliconkautschuk eingesetzten pyrogenen Kieselsäuren
einen wesentlichen Kostenvorteil, da sie kostengünstiger hergestellt werden
können.
Die Gegenstände der Erfindung werden nachfolgend im Detail beschrieben.
In der vorliegenden Erfindung werden die Begriffe Kieselsäure
und Fällungskieselsäure synonym verwendet. Unter hydrophilen
Fällungskieselsäuren sind dabei solche zu verstehen, deren Oberfläche
sich beim Einrühren in Wasser hydrophil verhält, d.h. deren Oberfläche
von Wasser vollständig benetzt wird und somit gegenüber Wasser einen Kontaktwinkel,
der kleiner als 90° ist, aufweist. Die erfindungsgemäßen hydrophilen
Fällungskieselsäuren haben bevorzugt einen Kohlenstoffgehalt von <
0,5 Gew.-%.
Die erfindungsgemäßen Kieselsäuren zeichnen sich dadurch
aus, das sie einen besonders großen Anteil an isolierten SiOH-Gruppen, ausgedrückt
durch das Extinktionsverhältnis SiOHisoliert, auf ihrer Oberfläche
aufweisen. Das Extinktionsverhältnis SiOHisoliert der erfindungsgemäßen
Kieselsäuren ist größer gleich 1, bevorzugt zwischen 1,5 und 10,
besonders bevorzugt zwischen 1,5 und 7, ganz besonders bevorzugt zwischen 1,8 und
5, speziell bevorzugt zwischen 2 und 4,5, ganz speziell bevorzugt zwischen 2,3 und
4,0 und insbesondere bevorzugt zwischen 2,3 und 3,5. Diese besondere Oberflächenbeschaffenheit
der erfindungsgemäßen Kieselsäuren ist eine wesentliche Eigenschaft,
die dazu führt, dass die Kieselsäuren in Siliconkautschukformulierungen
zu einer hohen Lagerstabilität, zu einer verbesserten Standfestigkeit und zu
einem optimierten Fließverhalten führt.
Ohne an eine spezielle Theorie gebunden zu sein ist können die
speziellen Eigenschaften der erfindungsgemäßen Kieselsäuren durch
die hohe Anzahl der isolierten SiOH-Gruppen und zugleich deren großen Abstand
erklärt werden. Diese beiden Eigenschaften erschweren die Bildung von Wasserstoffbrückenbindungen
und das Anlagern von Wassermolekülen auf der Kieselsäureoberfläche.
Aus den o. g. Gründen kann es vorteilhaft sein, wenn die erfindungsgemäßen
Kieselsäuren eine niedrige Silanolgruppendichte, d. h. einen weiten Abstand
der Silanolgruppen auf der Kieselsäureoberfläche, aufweisen. Zur Bestimmung
der Silanolgruppendichte wird zunächst mittels LiAlH4 die Anzahl
der Silanolgruppen auf der Oberfläche der Kieselsäure ermittelt. Diese
allein ist jedoch nicht aussagekräftig, da Fällungskieselsäuren mit
hoher Oberfläche in der Regel eine höhere absolute Anzahl an Silanolgruppen
aufweisen als Fällungskieselsäuren mit einer niedrigen Oberfläche.
Daher ist die Silanolgruppenanzahl auf die Oberfläche der Kieselsäure
zu beziehen. Als geeignete Oberfläche bietet sich hierfür die BET-Oberfläche
an, da diese die Oberfläche beschreibt, die auch kleineren Molekülen wie
z. B. Wasser zugänglich ist. Die Silanolgruppendichte der erfindungsgemäßen
Kieselsäuren liegt bevorzugt im Bereich von 0,5 bis 3,5 SiOH/nm2,
bevorzugt von 0,5 bis 3,0 SiOH/nm2, besonders bevorzugt von 1,0 bis 2,8
SiOH/nm2 und ganz besonders bevorzugt von 1,5 bis 2,8 SiOH/nm2.
Ist die Anzahl an Silanolgruppen pro nm2 zu niedrig, so kann dies eine
zu niedrige Fließgrenze bewirken und sich dadurch negativ auf die Standfestigkeit
der Silicondichtungsmassen auswirken.
Die spezifische BET-Oberfläche beschreibt den Einfluss der Kieselsäure
auf das Einarbeitungsverhalten in den Siliconkautschuk sowie die Rohmischungseigenschaften
(vgl. S. Brunauer, P. H. Emmett, E. Teller, "Adsorption of Gases in Multimolecular
Layers", J. Am. Chem. Soc. 60, 309 (1938)). So können die erfindungsgemäßen
Kieselsäuren eine BET-Oberfläche 50 bis 600 m2/g, bevorzugt
50 bis 400 m2/g, besonders bevorzugt 50 bis 250 m2/g, ganz
besonders bevorzugt von 80 bis 230 m2/g, speziell bevorzugt von 100 bis
180 m2/g, ganz speziell bevorzugt von 125 bis 180 m2/g und
insbesondere bevorzugt von 140 bis 170 m2/g aufweisen.
Die spezifische CTAB-Oberfläche ist vorwiegend für die Verstärkungseigenschaft
der Kieselsäure von entscheidender Bedeutung (vgl. Janzen, Kraus, Rubber Chem.
Technol. 44, 1287 (1971)). Das Verstärkungspotential steigt mit zunehmender
CTAB-Oberfläche. So weisen die erfindungsgemäßen Fällungskieselsäuren
eine CTAB-Oberfläche von 50 bis 350 m2/g, besonders bevorzugt 50
bis 250 m2/g, ganz besonders bevorzugt von 80 bis 230 m2/g,
speziell von 100 bis 200 m2/g, ganz speziell bevorzugt von 125 bis 190
m2/g und insbesondere bevorzugt von 140 bis 190 m2/g auf.
Es hat sich weiterhin herausgestellt, das eine hohe DBP-Aufnahme der
erfindungsgemäßen Kieselsäuren von Nutzen ist, um gute rheologische
Eigenschaften zu erzielen. Zu hohe DBP-Werte können allerdings zu einer übermäßigen
Viskositätserhöhung des Siliconkautschuks führen und sollten daher
vermieden werden. Die erfindungsgemäßen Kieselsäuren weisen daher
bevorzugt eine DBP-Aufnahme von 150 bis 400 g/(100g), besonders bevorzugt 200 bis
350 g/(100 g), ganz besonders bevorzugt von 220 bis 330 g/(100 g), speziell bevorzugt
250 bis 330 g/(100 g) und ganz speziell bevorzugt 260 bis 320 g/(100 g) auf.
In einer speziellen Ausführungsform weisen die erfindungsgemäßen
Fällungskieselsäuren eine niedrige modifizierte Stampf dichte und somit
eine ganz besonders gute Thixothropie auf. Hierbei ist zu beachten, das mit der
modifizierten Stampf dichte die Stampf dichte gemessen am unverdichteten Material
gemeint ist. Um diese Größe auch an bereits durch Verpackung und Lagerung
vorverdichtetem Materialien bestimmen zu können, ist eine Probenpräparation,
wie sie im Abschnitt „Bestimmung der modifizierten Stampf dichte" beschrieben
ist, durchzuführen. Die erfindungsgemäßen Kieselsäuren weisen
eine modifizierte Stampfdichte von kleiner gleich 70 g/l, bevorzugt
von 1 bis 60 g/l, besonders bevorzugt von 5 bis 55 g/l, ganz besonders bevorzugt
von 10 bis 50 g/l und insbesondere bevorzugt von 10 bis 30 g/l auf.
Die Erfinder haben zudem festgestellt, das es für die Standfestigkeit
der Silicondichtungsmassen von besonderem Vorteil sein kann, wenn die erfindungsgemäßen
Fällungskieselsäuren einen ausreichenden Anteil an feinen Partikeln, d.
h. an Partikeln < 1 &mgr;m, aufweisen. Dies trifft auf alle zuvor beschriebenen
Ausführungsformen zu. Daher weisen die erfindungsgemäßen Kieselsäuren
im Partikelgrößenbereich < 1 &mgr;m der volumenbezogenen Partikelverteilung
bevorzugt einen Anteil an feinen Partikeln von 5 bis 100%, bevorzugt 10 bis 95%,
besonders bevorzugt 10 bis 95%, ganz besonders bevorzugt 15 bis 90%, speziell bevorzugt
20 bis 90%, speziell bevorzugt 20 bis 80% und insbesondere bevorzugt von 50 bis
80% auf.
Auch wurde festgestellt, das ein zu hoher Anteil an groben Partikeln
die anwendungstechnischen Eigenschaften der erfindungsgemäßen Fällungskieselsäuren
negativ beeinflussen kann. Daher zeichnen sich die erfindungsgemäßen Kieselsäuren
bevorzugt dadurch aus, das bezogen auf die volumenbezogene Partikelverteilungskurve
der d90-Wert zwischen 0,01 und 10 &mgr;m, bevorzugt zwischen 1 uns
10 &mgr;m, besonders bevorzugt zwischen 2 und 8 &mgr;m und insbesondere bevorzugt
zwischen 3 und 7 &mgr;m ist.
Die Partikelverteilungen können monomodal oder bimodal, vorzugsweise
bimodal sein.
Es wurde auch festgestellt, das es für alle zuvor beschriebenen
Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Kieselsäuren besonders
vorteilhaft sein kann, wenn die Kieselsäure von vornherein möglichst wenig
Feuchtigkeit mit in die Silikondichtungsmasse einbringt. Die erfindungsgemäßen
Kieselsäuren können daher eine Anfangsfeuchte, ausgedrückt durch
den Trocknungsverlust, von 0,1 bis 3,0 Gew.%, bevorzugt 0,2 bis 2,5 Gew.-%, besonders
bevorzugt 0,3 bis 2,0 Gew.-% und insbesondere bevorzugt 0,4 bis 1,8 Gew.-% und/oder
einen Glühverlust von 0,1–3,0 Gew.%, bevorzugt 0,2 bis 3,0 Gew.-% besonders
bevorzugt 0,3 bis 2,0 Gew.-% und insbesondere bevorzugt 0,4 bis 1,8 Gew.-% aufweisen.
Schließlich wurde festgestellt, das es für alle zuvor beschriebenen
Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Kieselsäuren besonders
vorteilhaft sein kann, wenn die Kieselsäure einen pH-Wert: im Bereich von 4
bis 8, bevorzugt 4,5 bis 7,5 aufweist. Wenn der pH-Wert zu hoch ist, dann kann es
vorkommen, das der Silikoncompound nach einer längeren Lagerung (z. B. nach
mehreren Tagen) nicht mehr ordnungsgemäß vernetzt und klebrig bleibt.
Die genannten Vorzugsbereiche können unabhängig voneinander
eingestellt werden.
Die erfindungsgemäßen Kieselsäuren können nach
einem Verfahren hergestellt werden, das die nachfolgend beschriebenen Schritte
1. Umsetzung von zumindest einem Silikat mit zumindest einem Säuerungsmittel
2. Filtration und Waschen der erhaltenen Kieselsäure
3. Trocknung der erhaltenen Kieselsäure bzw. des Filterkuchens
4. Temperung der getrockneten Kieselsäure
umfasst.
Schritt 1 umfasst dabei bevorzugt die Teilschritte
1a Herstellung einer Vorlage aus Wasser bzw. Wasser und zumindest einem Silikat
und/oder einer Silikatlösung, wobei der pH-Wert der so erhaltenen Vorlage bevorzugt
zwischen pH 5 und pH 10 und die Temperatur der Vorlage bevorzugt zwischen 80 und
100°C liegt.
1b Dosierung zumindest einem Silikat und/oder einer Silikatlösung und zumindest
eines Säuerungsmittels unter Rühren bei 80 bis 100°C in die Vorlage
aus Teilschritt 1a), so lange, bis ein Feststoffgehalt der Fällsuspension erreicht
ist, der zu dem in Teilschritt 1f) zu erreichenden Feststoffgehalt führt. Dabei
erfolgt die Zugabe von Silikat und/oder Silikatlösung und Säuerungsmittel
besonders bevorzugt gleichzeitig und/oder so, das der pH-Wert für die Dauer
von Teilschritt 1b) konstant auf einem Wert zwischen pH 7 und pH 10 gehalten wird
1c. Zugabe eines Säuerungsmittels bei einer Temperatur der Fällsuspension
von 80 bis 100°C, so das der pH-Wert der Fällsuspension auf 2 bis 6 erniedrigt
wird und der Feststoffgehalt der Fällsuspension am Ende dieses Teilschritts
zwischen 30 und 70 g/l liegt.
Bevorzugt werden die erfindungsgemäßen Kieselsäuren
vermahlen. Dies erfolgt besonders bevorzugt so, das die erfindungsgemäßen
Kieselsäuren in einem Schritt 3a, d. h. zwischen den Schritten 3 und 4 oder
in einem Schritt 5, d. h. nach Schritt 4, oder sowohl in Schritt
3a, d. h. zwischen Schritt 3 und 4, als auch in Schritt 5, d. h. nach Schritt 4,
vermahlen werden.
Alle bekannten Silikatformen kommen für die in Schritt 1) des
erfindungsgemäßen Verfahrens eingesetzten Silikate bzw. Silikatlösungen
in Frage. Bevorzugt handelt es sich bei den erfindungsgemäß eingesetzten
Silikaten um alkalische Silikate, z. B. Natrium- oder Kaliumsilikate. Besonders
bevorzugt handelt es sich in Schritt 1 um Natriumsilikat (Wasserglas). Dessen Gewichtsverhältnis
von SiO2 zu Na2O liegt zwischen 2 und 4, bevorzugt zwischen
3 und 3,6 und besonders bevorzugt zwischen 3,3 und 3,5. Der Gehalt an SiO2
liegt zwischen 20 und 40 Gew.-%, bevorzugt zwischen 25 und 30 Gew.-%.
Unter Säuerungsmittel sind saure Verbindungen organischer oder
anorganischer Natur zu verstehen, mit deren Hilfe der pH-Wert der Fällsuspension
erniedrigt werden kann. Bevorzugt können anorganische Säuren wie Salzsäure,
Phosphorsäure, Schwefelsäure oder Salpetersäure oder organische Säuren
wie Essigsäure, Ameisensäure oder Kohlensäure bzw. Kohlendioxid eingesetzt
werden. Es können sowohl verdünnte als auch konzentrierte Säuren
verwendet werden. Besonders bevorzugt wird in dem erfindungsgemäßen Verfahren
Schwefelsäure eingesetzt.
Zumeist sind das eingesetzte Silikat und/oder die Silikatlösung
sowie Säuerungsmittel in den Teilschritten 1a) bis 1c) identisch.
Der pH-Wert der Vorlage in Teilschritt 1a) liegt bevorzugt zwischen
pH 7 und pH 10, besonders bevorzugt zwischen pH 8 und pH 9. Die Temperatur der Vorlage
wird auf 80 bis 100°C, bevorzugt auf 85 bis 95°C eingestellt.
Im Teilschritt 1b) werden Silikat und Säuerungsmittel bevorzugt
gleichzeitig zudosiert. Die Zugabe der beiden Komponenten erfolgt bevorzugt kontinuierlich
gleichbleibend über die gesamte Dauer von Teilschritt 1b). Die Temperatur bleibt
während dessen bei 80 bis 100°C, bevorzugt auf 85 bis 95°. Die Dauer
der Zugabe erfolgt so lange, bis der am Ende von Schritt 1c) zu erreichende Feststoffgehalt
erreicht ist. Es kann dabei notwendig sein, das die Fällung über den Viskositätsanstiegspunkt
hinaus fortgesetzt wird. Dieser Viskositätsanstiegspunkt entspricht dabei dem
Zeitpunkt, bei dem ein starkes Ansteigen der Viskosität der Fällsuspension
im Fällverlauf, vgl. dazu EP 0643015,
zu beobachten ist. Während des Teilschritts 1b), in dem das Ausfällen
der Kieselsäure beginnt, wird der pH-Wert möglichst konstant bei einem
pH-Wert zwischen pH 7 und pH 10, bevorzugt konstant bei einem pH-Wert zwischen pH
7,5 und 9,5 und ganz besonders bevorzugt bei einem pH-Wert zwischen pH 8 und 9,
gehalten. Korrekturen eines abweichenden pH-Wertes erfolgen in der Regel über
ein Erhöhen oder Erniedrigen der Zugabe des Säuerungsmittels, so das eingestellte
pH-Wert vorzugsweise nur um ± 0,2 pH-Einheiten, besonders bevorzugt nur um
± 0,1 pH-Einheiten schwankt.
Durch Zugabe eines Säuerungsmittels bei einer Temperatur der
Fällsuspension von 80 bis 100°C wird in Teilschritt 1c) deren pH-Wert
auf 2 bis 6, bevorzugt auf pH 3 bis 6, besonders bevorzugt auf pH 3 bis pH 4, erniedrigt.
Der Feststoffgehalt der Fällsuspension am Ende dieses Teilschritts liegt zwischen
30 und 70 g/l, bevorzugt zwischen 45 und 60 g/l und ganz besonders bevorzugt zwischen
45 und 55 g/l.
Ohne in irgendeiner Weise an eine besondere Theorie gebunden zu sein,
soll im Teilschritt 1b) durch die geeignete Wahl der Prozessparameter eine kettenförmige
Struktur der Aggregate aufgebaut werden. Durch das entsprechend langsame weitere
Auffällen auch nach dem Viskositätsanstiegspunkt wird eine Verstärkung
dieser bis dahin recht losen Aggregatstruktur erreicht.
Die Dosiergeschwindigkeiten in Schritt 1b) sind in allen Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Verfahrens sowohl vor als auch nach dem Viskositätsanstiegspunkt
so zu wählen, das der zu erzielende Feststoffgehalt nach Ansäuerung im
Schritt 1c) von 30 bis 70 g/l erreicht wird.
Die Filtration, Verflüssigung (z. B. gemäß
DE 2447613) und Lang- oder Kurzzeittrocknung
der erfindungsgemäßen Kieselsäuren sind dem Fachmann geläufig
und können z. B. in den in der Beschreibung genannten Dokumenten nachgelesen
werden. Die Filtration und das Waschen der Kieselsäure erfolgt bevorzugt in
der Art und Weise, das die Leitfähigkeit des Endprodukts < 1000 &mgr;S/cm,
bevorzugt < 500 &mgr;S/cm und besonders bevorzugt < 200 &mgr;S/cm beträgt.
Bevorzugt wird die erfindungsgemäße Kieselsäure in
einem Stromtrockner, Sprühtrockner, Etagentrockner, Bandtrockner, Drehrohrtrockner,
Flash-Trockner, Spin-Flash-Trockner oder Düsenturmtrockner getrocknet. Diese
Trocknungsvarianten schließen den Betrieb mit einem Atomizer, einer Ein- oder
Zweistoffdüse oder einem integrierten Fließbett ein.
Die Sprühtrocknung kann z. B. gemäß US
4094771 durchgeführt werden.
Wird als Trocknungsart die Sprühtrocknung gewählt, so ist
der Filterkuchen zuvor zu redispergieren. Die Redispergierung erfolgt vorzugsweise
in Wasser bzw. wässriger Säure so, das die Dispersion einen pH-Wert von
4 bis 7 aufweist Dabei ist darauf zu achten, das die Kieselsäuredispersion
nach beendeter Redispergierung einen Feststoffgehalt von 5 bis 18, bevorzugt 8 bis
13 Gew.-%, besonders bevorzugt 9 bis 11% aufweist und das bei der Redispergierung
keine zu starken Scherkräften auf die Kieselsäure einwirken. Dies kann
z. B. durch Umrühren mit einer Drehzahl von < 1000 U/min erreicht werden,
wobei bevorzugt raumübergreifend und nicht punktuell gerührt wird. Bevorzugt
wird die redispergierte Kieselsäuredispersion so in den Sprühtrockner
dosiert, das sich am Trockneraustritt eine Temperatur von 100 bis 170°C, bevorzugt
130–160°C einstellt.
Ein wesentlicher Schritt zur Einstellung der Silanolgruppendichte
und Anordnung der Silanolgruppen auf der Kieselsäureoberfläche, neben
der Fällung, bei der die kettenförmige Struktur aufgebaut wird, ist die
in Schritt 4 durchzuführende Temperung. Diese Temperung kann batchweise oder
kontinuierlich durchgeführt werden. Für die Temperung kann z. B. ein Wirbelbett-,
Fließbett-, oder Drehrohrreaktor verwendet werden. Dabei ist darauf zu achten,
dass während der Temperung eine homogene Temperaturverteilung und eine homogene
Prozessgasathmosphäre sichergestellt wird, so das alle Kieselsäurepartikel
gleichen Bedingungen ausgesetzt werden. Das Prozessgas muß eine ausreichende
Wasserdampfkonzentration aufweisen. Bevorzugt beträgt die Wasserdampfkonzentration
10 bis 95 Vol.-%, besonders bevorzugt 40 bis 90 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt
50 bis 90 Gew.%.
Insbesondere bei Verwendung eines Drehrohrreaktors ist darauf zu achten,
das überall gleiche Temperaturen herrschen, d. h. keine „Kühlzonen"
existieren, in denen der Wasserdampf kondensieren könnte. Durch den kondensierten
Wasserdampf kann es zu einer Verklumpung der Kieselsäuren kommen. Die besonderen
Bedingungen bei der erfindungsgemäßen Temperung stellen daher auch sicher,
das eine bereits vor der Temperung vermahlene Kieselsäure nach der Temperung
nicht noch einmal vermahlen werden muss, d. h. keine Verbackungen oder Verklumpungen
gebildet werden, die durch eine Vermahlung nach der Temperung wieder entfernt werden
müssten.
Bevorzugt wird ein Wirbelbett- oder Fließbettreaktor verwendet.
Unter einem Wirbelbett ist Folgendes zu verstehen:
Wenn auf waagerechten, perforierten Böden lagerndes feinkörniges Schüttgut
von unten von Gasen durchströmt wird, stellt sich unter bestimmten Strömungsbedingungen
ein Zustand ein, der dem einer kochenden Flüssigkeit ähnelt; die Schicht
wirft Blasen auf; die Teilchen des Schüttgutes befinden sich innerhalb der
Schicht in einer ständigen, wirbelnden Auf- und Abbewegung und bleiben so gewissermaßen
in der Schwebe. Man spricht deshalb auch von Schwebebett, Wirbelbett, Fließbett
sowie von Fluidisieren. Die damit verbundene große Oberfläche des Wirbelgutes
erleichtert auch das Trocknen und Tempern von Festkörpern.
Es ist wichtig, das während der Temperung alle Kieselsäurepartikel
der gleichen Temperatur und dem gleichen Prozessgas ausgesetzt sind. Die Temperaturunterschiede
zwischen den heißesten und kältesten Stellen sollen möglichst klein
sein. Deshalb darf auch die Temperatur der Filterkerzen nicht unter der Produkttemperatur
liegen.
Ganz besonders bevorzugt erfolgt die Temperung in Schritt
4 des erfindungsgemäßen Verfahrens gemäß den nachfolgenden
Teilschritten 4a) bis 4e):
4a. Einfüllen der Kieselsäure in den Wirbelbettreaktor
4b. Vorheizen des Reaktors auf 300 bis 800°C, wobei gleichzeitig der Reaktor
von einem Inertgas und/oder Stickstoff-Luft-Gemisch so durchströmt wird, das
sich eine Fluidierungsgeschwindigkeit von 0,02 bis 0,06 m/s einstellt.
4c. Einspeisung eines Gasgemisches I aus Wasserdampf und einem Inertgas, z.
B. Stickstoff, oder eines Gasgemisches II aus Wasserdampf, einem Inertgas und Luft
bei 300 bis 800°C für die Dauer von 0,25 bis 6 h, wobei das Gasgemisch
den Reaktor mit einer Fluidisierungsgeschwindigkeit von 0,02 bis 0,06 m/s durchströmt
und die Gasgemische I und II eine Wasserdampfkonzentration von 10 bis 95 Vol.-%
und im Falle des Gasgemisches II einen Sauerstoffgehalt von 0,01 bis 21 Vol.-% aufweisen.
4d. Unterbrechung der Dampfzugabe und Austreiben des Dampfes durch ein Inertgas,
z.B. Stickstoff, und/oder ein Inertgas-Luft-Gemisch bei 300 bis 800°C, wobei
das Gas bzw. Gasgemisch den Reaktor mit einer Fluidisierungsgeschwindigkeit von
0,02 bis 0,06 m/s durchströmt und im Falle der Verwendung des Inertgas-Luft-Gemisches
dieses einen Sauerstoffgehalt von 0,01 bis 21 Vol.-% aufweist.
4e. Abkühlung der getemperten Kieselsäure auf Raumtemperatur in einer
trockenen Prozeßatmosphäre, wobei bei Verwendung eines
Inertgas-Luft-Gemisches dieses einen Sauerstoffgehalt von 0,01 bis 21 Vol.-% aufweist.
Dabei wird nach dem Einfüllen der Kieselsäure in den Wirbelbettreaktor
(Teilschritt 4a)) der Reaktor im Teilschritt 4b) auf eine Betriebstemperatur von
300 bis 800°C, bevorzugt von 350 bis 690°C und besonders bevorzugt von
400 bis 650°C aufgeheizt. Während des Aufheizvorgangs wird der Reaktor
von einem Inertgas, bevorzugt Stickstoff und/oder einem Gemisch aus einem Inertgas
und trockener Luft so durchströmt, das sich eine Fluidisierungsgeschwindigkeit
von 0,02 bis 0,06 m/s einstellt.
Nach Erreichen der Betriebstemperatur wird in Teilschritt 4c) ein
Gasgemisch I aus Wasserdampf und einem Inertgas, bevorzugt Stickstoff, oder ein
Gasgemisch II aus Wasserdampf, einem Inertgas und Luft für die Dauer von 0,25
bis 6 h, bevorzugt 0,5 bis 5 h, besonders bevorzugt 1 bis 4 h, ganz besonders bevorzugt
2 bis 4 h durch den Reaktor geleitet. Die Fluidisierungsgeschwindigkeit des Gasgemischs
beträgt 0,02 bis 0,06 m/s. Die Gasgemische I und II weisen eine Wasserdampfkonzentration
von 10 bis 95 Vol.-%, bevorzugt 40 bis 90 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt 50 bis
90 Gew.% und im Falle des Gasgemisches II einen Sauerstoffgehalt von 0,01 bis 21
Vol.-% auf.
Die Techniken für eine optionale Vermahlung der erfindungsgemäßen
Kieselsäuren sind dem Fachmann bekannt und kann z. B. in Ullmann, 5. Auflage,
B2, 5-20 nachgelesen werden. Bevorzugt werden für die Vermahlung der erfindungsgemäßen
Kieselsäuren in Schritt 3a) und/oder in Schritt 5) Mahlsysteme (Mahlapparatur)
umfassend oder bestehend aus Prallmühlen oder Strahlmühlen, bevorzugt
Gegenstrahlmühlen eingesetzt. Besonders bevorzugt werden Fließbettgegenstrahlmühlen
verwendet. Ganz besonders bevorzugt erfolgt die Vermahlung mittels eines Mahlsystems
(Mahlapparatur), insbesondere bevorzugt eines Mahlsystems umfassend eine Strahlmühle,
dadurch gekennzeichnet, dass die Mühle des Mahlsystems in der Mahlphase mit
einem Betriebsmittel, ausgewählt aus der Gruppe, die aus Gas und/oder Dampf,
bevorzugt Wasserdampf, und/oder einem Gas enthaltend Wasserdampf, besteht, betrieben
wird und dass der Mahlraum in einer Aufheizphase, d. h. vor dem eigentlichen Betrieb
mit dem Betriebsmittel, derart aufgeheizt wird, dass die Temperatur im Mahlraum
und/oder am Mühlenausgang, höher liegt als der Taupunkt des Dampfes und/oder
Betriebsmittel.
Insbesondere bevorzugt erfolgt die Vermahlung nach dem in der
DE 10 2006 048 850.4 beschriebenen
Verfahren, mit dem in der DE 10 2006 048 864.4
und DE 10 2006 048 865.2 beschriebenen
Mahlsystem (Mühle), wobei speziell bevorzugt Wasserdampf als Betriebsmittel
verwendet wird. Zur Vermeidung von reinen Textwiederholungen wird der Inhalt der
drei zitierten Patentschriften hiermit explizit in den Inhalt der vorliegenden Anmeldung
einbezogen. Die Mahlparameter werden bevorzugt so gewählt, dass das vermahlene
Produkt im Bereich kleiner 1 &mgr;m der volumenbezogenen Partikelverteilung einen
Anteil an feinen Partikeln von 5 bis 100%, bevorzugt 10 bis 95%, besonders bevorzugt
15 bis 95%, ganz besonders bevorzugt 20 bis 90% und insbesondere bevorzugt von 40
bis 80% und/oder einen d90-Wert der volumenbezogene Partikelverteilungskurve
zwischen 0,01 und 10 &mgr;m aufweist.
In einer speziell bevorzugten Ausführungsform wird zur Vorbereitung
der eigentlichen Vermahlung mit überhitztem Wasserdampf eine Fließbettgegenstrahlmühle
gemäß 7mit integriertem dynamischen Windsichter
gemäß 8a und 8b
zunächst über die zwei Heizdüsen (5a) (wovon in
7 nur eine dargestellt ist), welche mit heißer
Druckluft, bevorzugt bei 10 bar und 160°C, beaufschlagt werden, bis zu einer
Mühlenaustrittstemperatur die höher liegt als der Taupunkt des Dampfes
und/oder Betriebsmittel, bevorzugt ca. 105°C, aufgeheizt.
Der Mühle ist zur Abscheidung des Mahlgutes eine Filteranlage
nachgeschaltet (nicht in 7 gezeigt), dessen Filtergehäuse
im unteren Drittel indirekt über angebrachte Heizschlangen mittels Sattdampf,
bevorzugt 6bar Sattdampf) ebenfalls zur Verhinderung von Kondensation beheizt wird.
Alle Apparateoberflächen im Bereich der Mühle, des Abscheidefilters, sowie
der Versorgungsleitungen für Dampf und heißer Druckluft sind besonders
isoliert.
Nach Erreichen der gewünschten Aufheiztemperatur wird die Versorgung
der Heizdüsen mit heißer Druckluft abgeschaltet und die Beaufschlagung
der drei Mahldüsen mit überhitztem Wasserdampf, bevorzugt mit 38 bar (abs)
bei 325°C, gestartet.
Zum Schutz des im Abscheidefilter eingesetzten Filtermittels sowie
zur Einstellung eines bestimmten Restwassergehaltes des Mahlgutes von vorzugsweise
2 bis 6%, wird Wasser in der Startphase und während der Vermahlung in den Mahlraum
der Mühle über eine mit Druckluft betriebene Zweistoffdüse in Abhängigkeit von
der Mühlenaustrittstemperatur eingedüst.
Die Regelung der Aufgabemenge erfolgt in Abhängigkeit vom sich
einstellenden Sichterstrom. Der Sichterstrom regelt die Aufgabemenge derart, dass
ca. 70% des Nennstromes nicht überschritten werden können.
Als Eintragsorgan (4) fungiert dabei ein drehzahlgeregeltes
Zellenrad, welches das Aufgabegut aus einem Vorlagebehälter über eine
als barometrischer Abschluss dienende Taktschleuse in die unter Überdruck stehende
Mahlkammer dosiert.
Die Zerkleinerung des Grobgutes erfolgt in den expandierenden Dampfstrahlen
(Mahlgas). Gemeinsam mit dem entspannten Mahlgas steigen die Produktpartikel im
Zentrum des Mühlenbehälters zum Sichtrad auf. Je nach eingestellter Sichterdrehzahl
und Mahldampfmenge gelangen die Partikel, die eine ausreichende Feinheit aufweisen
mit dem Mahldampf in den Feingutaustritt und von dort in das nachgeschaltete Abscheidesystem,
während zu grobe Partikel zurück in die Mahlzone gelangen und einer nochmaligen
Zerkleinerung unterworfen werden. Der Austrag des abgeschiedenen Feingutes aus dem
Abscheidefilter in die nachfolgende Silierung und Abpackung geschieht mittels Zellenradschleuse.
Der an den Mahldüsen herrschende Mahldruck des Mahlgases, bzw.
die daraus resultierenden Mahlgasmenge in Verbindung mit der Drehzahl des dynamischen
Schaufelradsichters bestimmen die Feinheit der Kornverteilungsfunktion sowie die
Oberkorngrenze.
Die erfindungsgemäßen Kieselsäuren können in Dichtungsmassen,
insbesondere in Siliconkautschuk bzw. Silicondichtungsmassen und besonders bevorzugt
in RTV-1K-Dichtungsmassen verwendet werden. Die Anwendung ist möglich in verschiedenen
Vernetzungssystemen, z. B. acetoxyvernetzend, alcoxy-vernetzend und oxim-vernetzend.
Diese Systeme finden Anwendung z.B. in der Bauindustrie als Fugendichtungsmassen,
in der Automobilindustrie als Kleb- und Dichtstoff und als Beschichtungsmassen für
z.B. Textilgewebe.
Die Reaktionsbedingungen und die physikalisch/chemischen Daten der
erfindungsgemäßen Fällungskieselsäuren werden mit den folgenden
Methoden bestimmt:
Bestimmung des Feststoffgehalts von Filterkuchen
Nach dieser Methode wird der Feststoffgehalt von Filterkuchen durch
Entfernen der flüchtigen Anteile bei 105°C bestimmt.
Dazu werden in eine trockene, tarierte Porzellanschale (Durchmesser
20 cm) 100,00 g des Filterkuchens eingewogen (Einwaage E). Gegebenenfalls wird der
Filterkuchen mit einem Spatel zerkleinert, um lockere Brocken von maximal 1 cm3
zu erhalten. Die Probe wird bei 105 ± 2°C in einem Trockenschrank bis
zur Gewichtskonstanz getrocknet. Anschließend wird die Probe in einem Exsikkatorschrank
mit Kieselgel als Trocknungsmittel auf Raumtemperatur abgekühlt. Die Auswaage
A wird gravimetrisch bestimmt.
Man bestimmt den Feststoffgehalt (FG) in % gemäß
FG = A/E·100%,
mit A = Auswaage in g und E = Einwaage in g.
Bestimmung des Feststoffgehalts von Fällsuspensionen
Der Feststoffgehalt der Fällsuspension wird gravimetrisch nach
Filtration der Probe bestimmt.
100,0 ml der homogenisierten Fällsuspension (VSuspension)
werden bei Raumtemperatur mit Hilfe eines Messzylinders abgemessen. Die Probe wird
über einen Rundfilter (TYP 572, Fa. Schleicher & Schuell) in einer Porzellannutsche
abgenutscht, aber nicht trockengesaugt, um Rissbildung des Filterkuchens zu verhindern.
Anschließend wäscht man den Filterkuchen mit 100,0 ml destillierten Wasser.
Der ausgewaschene Filterkuchen wird in eine tarierte Porzellanschale überführt
und bei 105 ± 2°C in einem Trockenschrank bis zur Gewichtskonstanz getrocknet.
Nach Abkühlung auf Raumtemperatur wird das Gewicht der getrockneten Kieselsäure
(mProbe) ermittelt.
Der Feststoffgehalt bestimmt sich gemäß:
Feststoffgehalt in g/l = (mProbe in g)/(VSuspension in 1).
Bestimmung des Feststoffgehalts von Kieselsäurespeise
Die Kieselsäurespeise wird im IR-Trockner bis zur Gewichtskonstanz
getrocknet. Der Trocknungsverlust besteht überwiegend aus Wasserfeuchtigkeit.
In eine tarierte Aluminiumschale werden 2,0 g Kieselsäurespeise
eingefüllt und der Deckel der IR-Trockeneinheit (Fa. Mettler, Typ LP 16) geschlossen.
Nach Drücken der Starttaste beginnt die Trocknung der Suspension bei 105°C,
die automatisch beendet wird, wenn die Gewichtsabnahme pro Zeiteinheit den Wert
von 2 mg/(120 s) unterschreitet.
Die Gewichtsabnahme in % wird vom Gerät bei Anwahl des 0–100%-Modus
direkt angezeigt. Der Feststoffgehalt ergibt sich gemäß
Feststoffgehalt in % = 100% – Gewichtsabnahme in %.
Bestimmung des pH-Wertes
Die Bestimmung des pH-Wertes der Kieselsäure erfolgt als 5%ige
wässrige Suspension bei Raumtemperatur in Anlehnung DIN EN ISO 787-9. Gegenüber
den Vorgaben dieser Norm wurden die Einwaagen verändert (5,00 g Kieselsäure
auf 100 ml entionisiertes Wasser).
Bestimmung der elektrischen Leitfähigkeit
Die Bestimmung der elektrischen Leitfähigkeit von Kieselsäure
wird als 4%ige wässrige Suspension bei Raumtemperatur in Anlehnung an DIN EN
ISO 787-14 durchgeführt. Gegenüber den Vorgaben dieser Norm wurden die
Einwaagen verändert (4,00 g Kieselsäure auf 100 ml entionisiertes Wasser).
Bestimmung der Feuchte oder des Trockungsverlustes
Die Feuchte von Kieselsäure wird gemäß ISO 787-2 nach
2-stündiger Trocknung in einem Umlufttrockenschrank bei 105°C bestimmt.
Dieser Trocknungsverlust besteht überwiegend aus Wasserfeuchtigkeit.
Bestimmung des Glühverlustes
Nach dieser Methode wird der Gewichtsverlust von Kieselsäure
in Anlehnung an DIN EN ISO 3262-1 bei 1000°C bestimmt. Bei dieser Temperatur
entweicht physikalisch und chemisch gebundenes Wasser sowie andere flüchtige
Bestandteile. Die Feuchte (TV) der untersuchten Probe wird nach der zuvor beschriebenen
Methode „Bestimmung der Feuchte bzw. des Trockenverlusts" in Anlehnung an
DIN EN ISO 787-2 ermittelt.
0.5 g der pulverförmigen, kugelförmigen oder granulären
Kieselsäure werden auf 0.1 mg genau in einen vorgeglühten, tarierten Porzellantiegel
eingewogen (Einwaage E). Die Probe wird 2 h bei 1000 ± 50°C in einem Muffelofen
erhitzt. Anschließend wird der Porzellantiegel in einem Exsikkatorschrank mit
Kieselgel als Trocknungsmittel auf Raumtemperatur abgekühlt. Die Auswaage A
wird gravimetrisch bestimmt.
Man erhält den Glühverlust (DIN) GV in % gemäß
GV = (1 – A/F)·100.
F bedeutet die korrigierte Einwaage bezogen auf getrocknete Substanz
in g und errechnet sich nach
F = E·(1 – TV/100).
In den Berechnungen bedeuten A = Auswaage in g, E = Einwaage in g
und TV = Trockenverlust in %.
Bestimmung der BET-Oberfläche
Die spezifische Stickstoff-Oberfläche (im folgenden BET-Oberfläche
genannt) der pulverförmigen, kugelförmigen oder granulären Kieselsäure
wird in Anlehnung an ISO 5794-1/Annex D mit dem Gerät TRISTAR 3000 (Fa. Micromeritics)
nach der Multipointbestimmung gemäß DIN-ISO 9277 ermittelt.
Bestimmung der CTAB-Oberfläche
Die Methode beruht auf der Adsorption von CTAB (N-Hexadecyl-N,N,N-trimethylammoniumbromid)
an der „äußeren" Oberfläche der Kieselsäure in Anlehnung
an die ASTM 3765, bzw. NFT 45-007 (Kapitel 5.12.1.3).
Die Adsorption von CTAB erfolgt in wässriger Lösung unter
Rühren und Ultraschallbehandlung. Überschüssiges, nicht adsorbiertes
CTAB wird durch Rücktitration mit NDSS (Dioctylnatriumsulfosuccinat-Lösung,
„Aerosol OT"-Lösung) mit einem Titroprozessor ermittelt, wobei der Endpunkt
durch das Maximum der Trübung der Lösung gegeben ist und mit einer Phototrode
bestimmt wird. Die Temperatur während aller durchgeführten Operationen
beträgt 23–25°C um das Auskristallisieren von CTAB zu verhindern.
Der Rücktitration liegt die folgende Reaktionsgleichung zu Grunde:
Geräte
Titroprozessor METTLER Toledo Typ DL 55 und Titroprozessor METTLER
Toledo Typ DL 70, jeweils ausgerüstet mit: pH-Elektrode, Fabrikat Mettler,
Typ DG 111 und Phototrode, Fabrikat Mettler, Typ DP 550
Titrierbecher 100 ml aus Polypropylen
Titrierglasgefäß, 150 ml mit Deckel
Druckfiltrationsgerät, 100 ml Inhalt
Membranfilter aus Cellulosenitrat, Porengröße 0,1 &mgr;m, 47 mm ∅,
z. B. Whatman (Best. Nr. 7181-004)
Reagenzien
Die Lösungen von CTAB (CCTAB = 0,015 mol/l in entionisiertem
Wasser) und NDSS (Konzentration = 0,00423 mol/l in entionisiertem Wasser) werden
gebrauchsfertig bezogen (Fa. Bernd Kraft GmbH, 47167 Duisburg: Bestell-Nr. 6056.4700
CTAB-Lösung der Konzentration 0,015 mol/l; Bestell-Nr. 6057.4700 NDSS-Lösung
0,00423 mol/l), bei 25°C aufbewahrt und innerhalb von einem Monat aufgebraucht.
Durchführung 1. Blindtitration
Der Verbrauch an NDSS-Lösung zur Titration von 5 ml CTAB-Lösung
ist 1 × täglich vor jeder Meßreihe zu prüfen. Dazu wird die
Phototrode vor Beginn der Titration auf 1000 ± 20 mV eingestellt (entsprechend
einer Transparenz von 100%).
Es werden genau 5.00 ml CTAB-Lösung in einen Titrierbecher pipettiert
und man fügt 50,0 ml entionisiertes Wasser hinzu. Unter Rühren erfolgt
die Titration mit NDSS-Lösung nach der dem Fachmann geläufigen Meßmethode
mit dem Titroprozessor DL 55 bis zur max. Trübung der Lösung. Man bestimmt
den Verbrauch VA an NDSS-Lösung in ml. Jede Titration ist als Dreifachbestimmung
auszuführen.
2. Adsorption
10,0 g der pulverförmigen, kugelförmigen oder granulierten
Kieselsäure mit einem Feuchtegehalt von 5 ± 2% (gegebenenfalls wird der
Feuchtegehalt durch Trocknen bei 105°C im Trockenschrank oder gleichmäßiges
Befeuchten eingestellt) werden mit einer Mühle (Fa. Krups, Model KM 75, Artikel
Nr. 2030-70) 30 Sekunden lang zerkleinert. Genau 500,0 mg der zerkleinerten Probe
(Einwaage E) werden in ein 150 ml Titriergefäß mit Magnetrührstäbchen
überführt und es werden genau 100,0 ml CTAB-Lösung (T1)
zudosiert. Das Titriergefäß wird mit einem Deckel verschlossen und mit
einem Ultra Turrax T 25 Rührer (Rührwelle KV-18G, 18 mm Durchmesser) bei
18 000 U/min maximal 1 min lang bis zur vollständigen Benetzung gerührt.
Das Titriergefäß wird an den Titroprozessor DL 70 geschraubt und der pH-Wert
der Suspension wird mit KOH (0,1 mo1/l) auf einen Wert von 9 ± 0,05 eingestellt.
Es erfolgt eine 4-minütige Beschallung der Suspension in dem
Titriergefäß in einem Ultraschallbad (Fa. Bandelin, Sonorex RK 106 S,
35 kHz, 100 W Effektiv bzw. 200 W Spitzenleistung) bei 25°C. Anschließend
erfolgt eine umgehende Druckfiltration durch einen Membranfilter bei einem Stickstoffdruck
von 1,2 bar. Der Vorlauf von 5 ml wird verworfen.
3. Titration
5,00 ml des übrigen Filtrats werden in einen 100 ml Titrierbecher
pipettiert und mit entionisiertem Wasser auf 50,00 ml aufgefüllt. Der Titrierbecher
wird an den Titroprozessor DL 55 geschraubt und unter Rühren erfolgt die Titration
mit NDSS-Lösung bis zur maximalen Trübung. Man bestimmt den Verbrauch
VB an NDSS-Lösung in ml. Jede Titration ist als Dreifachbestimmung
auszuführen.
Berechnung
VA
= Verbrauch an NDSS-Lösung in ml bei der Titration der Blindprobe
VB
= Verbrauch an NDSS-Lösung in ml bei Verwendung des Filtrats
CCTAB
= Konzentration der CTAB-Lösung in mol/l
MCTAB
= Molmasse von CTAB = 364,46 g/mol
T1
= Zugegebene Menge an CTAB-Lösung in 1
P
= Platzbedarf von CTAB = 578,435 m2/g
E
= Einwaage an Kieselsäure
Die CTAB-Oberfläche wird auf die wasserfreie Kieselsäure
bezogen, weshalb die folgende Korrektur durchgeführt wird.
Die Feuchte der Kieselsäure wird gemäß der beschriebenen
Methode „Bestimmung der Feuchte" ermittelt.
Bestimmung der DBP-Aufnahme
Die DBP-Aufnahme (DBP-Zahl), die ein Maß für die Saugfähigkeit
der Fällungskieselsäure ist, wird in Anlehnung an die Norm DIN 53601 wie
folgt bestimmt:
12,50 g pulverförmige oder kugelförmige Kieselsäure mit 0–10%
Feuchtegehalt (gegebenenfalls wird der Feuchtegehalt durch Trocknen bei 105°C
im Trockenschrank eingestellt) werden in die Kneterkammer (Artikel Nummer 279061)
des Brabender-Absorptometer "E" gegeben (ohne Dämpfung des Ausgangsfilters
des Drehmomentaufnehmers). Im Falle von Granulaten wird die Siebfraktion von 1 bis
3,15 mm (Edelstahlsiebe der Fa. Retsch) verwendet (durch sanftes Drücken der
Granulate mit einem Kunststoffspatel durch das Sieb mit 3,15 mm Porenweite). Unter
ständigem Mischen (Umlaufgeschwindigkeit der Kneterschaufeln 125 U/min) tropft
man bei Raumtemperatur durch den „Dosimaten Brabender T 90/50" Dibutylphthalat
mit einer Geschwindigkeit von 4 ml/min in die Mischung. Das Einmischen erfolgt mit
nur geringem Kraftbedarf und wird anhand der Digitalanzeige verfolgt. Gegen Ende
der Bestimmung wird das Gemisch pastös, was mittels eines steilen Anstieges
des Kraftbedarfs angezeigt wird. Bei einer Anzeige von 600 digits (Drehmoment von
0,6 Nm) wird durch einen elektrischen Kontakt sowohl der Kneter als auch die DBP-Dosierung
abgeschaltet. Der Synchronmotor für die DBP-Zufuhr ist mit einem digitalen
Zählwerk gekoppelt, so das der Verbrauch an DBP in ml abgelesen werden kann.
Die DBP-Aufnahme wird in g/(100 g) angegeben und anhand der folgenden
Formel berechnet:
mit
DBP
= DBP-Aufnahme in g/(100 g)
V
= Verbrauch an DBP in ml
D
= Dichte von DBP in g/ml (1,047 g/ml bei 20°C)
E
= Einwaage an Kieselsäure in g
K
= Korrekturwert gemäß Feuchtekorrekturtabelle in g/100 g)
Die DBP-Aufnahme ist für die wasserfreie, getrocknete Kieselsäure
definiert. Bei Verwendung von feuchten Fällungskieselsäuren ist der Korrekturwert
K für die Berechnung der DBP-Aufnahme zu berücksichtigen. Dieser Wert
kann anhand der folgenden Korrekturtabelle ermittelt werden, z. B. würde ein
Wassergehalt der Kieselsäure von 5,8% einen Zuschlag von 33 g/(100 g) für
die DBP-Aufnahme bedeuten. Die Feuchte der Kieselsäure wird gemäß
der Methode „Bestimmung der Feuchte bzw. des Trocknungsverlusts" ermittelt.
Feuchtekorrekturtabelle für Dibutylphthalataufnahme (wasserfrei)
IR-Bestimmung
Mittels IR-Spektroskopie können die unterschiedlichen Arten von
SiOH-Gruppen (isoliert, verbrückt, + H2O) ermittelt
werden. Zur Bestimmung der Intensitäten der verschiedenen Silanolgruppen werden
die Kieselsäuren als Pulverschichten vermessen. Die Extinktionswerte der unterschiedlichen
Silanolgruppen werden durch den Extinktionswert der SiO-Kombinationsschwingungsbande
bei 1870 cm–1 dividiert (normiert).
Die IR-spektroskopische Bestimmung erfolgt mittels eines FT-IR-Spektrometers
IFS 85 der Fa. Bruker. Für die Messung werden ein NaCl-Monokristallfenster
(rund d = 25 mm, h = 5 mm) der Fa. K. Korth, Kiel, ein Distanzhalter 0,5 mm aus
Teflon und eine Halterung für die Fenster verwendet. Der Distanzhalter wird
auf ein sauberes und poliertes NaCl-Monokristallfenster gelegt. Das Probenmaterial
wird zwischen den Distanzhalter aufgestäubt und mit einem weiteren sauberen
und poliertem NaCl-Monokristallfenster abgedeckt, wobei keine Luftbläschen
eingeschlossen sein dürfen. Die beiden NaCl-Monokristallfenster mit der Pulverschicht
werden in die Probenhalterung eingespannt. Die Probenhalterung wird in den IR-Strahlengang
gebracht und der Probenraum geschlossen. Der Probenraum wird vor der Messung mit
von Wasserdampf und Kohlendioxid gereinigter Luft gespült. Im Justiermodus
wird ein "Align" durchgeführt und die Messung gestartet.
Die Messung wird mit folgenden Parametern durchgeführt:
Auflösung:2 cm–1Scannergeschwindigkeit:6; 10,51 HzMessintervall:4500 cm–1 bis 100 cm–1Apodizierungsfunktion:TriangularAnzahl der Scans128
Das Spektrum wird im Wellenzahlenbereich von 4000 bis 1400 cm–1
in kontinuierlichen Wellenzahlen ausgedruckt.
Das Extinktionsverhältnis SiOHisoliert wird wie folgt
ermittelt (1):
Zunächst werden zwei Basislinien festgelegt. Dazu werden zwei Tangenten an
die Absorptionskurve angelegt. Die erste Tangente (1. Basislinie) berührt die
Absorptionskurve zum einen im Bereich von 4000 cm–1 bis 3800 cm–1
sowie zum anderen im Bereich von 3000 cm–1 bis 2100 cm–1.
Dabei ist darauf zu achten, das die Tangente die Absorptionskurve weder im Bereich
von 4000 cm–1 bis 3800 cm–1 noch im Bereich
von 3000 cm–1 bis 2100 cm–1 schneidet. Die zweite
Tangente (2. Basislinie) berührt die Absorptionskurve zum einen im Bereich
von 2200 cm–1 bis 2000 cm–1 sowie zum anderen
im Bereich von 1850 cm–1 bis 1650 cm–1. Dabei
ist darauf zu achten, das die Tangente die Absorptionskurve weder im Bereich von
2200 cm–1 bis 2000 cm–1 noch im Bereich von
1850 cm–1 bis 1650 cm–1 schneidet.
Nach Festlegung der Basislinien wird vom Maximum der relevanten Banden
(3750 und 1870 cm–1) das Lot auf die jeweilige Basislinie gefällt
und die jeweiligen Höhen vom Maximum bis zur Basislinie in mm ausgemessen.
Es wird folgender Quotient gebildet:
Von jeder Probe werden sechs IR-Spektren aufgenommen, wobei jeweils
mit neuem Probenmaterial gemessen wird. Jedes IR-Spektrum wird nach dem zuvor beschriebene
Prozedere jeweils fünf mal ausgewertet. Das Exktinktionsverhältnis (SiOHisoliert)
wird schließlich als Mittelwert aller Auswertungen angegeben.
Bestimmung des Kontaktwinkels
Der Kontaktwinkel wird wie in W.T. Yen, R.S. Chahal, T. Salman, Can.
Met. Quart., Vol. 12, Nr. 3, 1973 beschrieben bestimmt.
Bestimmung der Silanolgruppendichte
Zunächst wird die Feuchte der Kieselsäureprobe gemäß
der „Bestimmung der Feuchte oder des Trocknungsverlustes" ermittelt. Danach
werden 2–4 g der Probe (auf 1 mg genau zu bestimmen) in eine druckdichte
Glasapparatur (Glaskolben mit Tropftrichter) mit angeschlossener Druckmessung überführt.
Dort wird sie 1 h bei 120° im Vakuum (< 1 hPa) getrocknet. Bei Raumtemperatur
werden dann aus einem Tropftrichter ca. 40 ml einer entgasten
2%igen Lösung von LiAlH4 in Diglyme zugetropft. Evtl. wird weitere
Lösung zugetropft, bis keine weitere Druckzunahme zu beobachten ist. Die Druckzunahme
durch den bei der Reaktion des LiAlH4 mit den Silanolgruppen der Kieselsäure
entstehenden Wasserstoff wird über die Druckmessung (bei durch vor der Messung
erfolgter Kalibrierung der Apparatur bekanntem Volumen) auf < 1 hPa genau bestimmt.
Aus der Druckzunahme kann über die Allgemeine Gasgleichung auf die Silanolgruppenkonzentration
der Kieselsäure zurückgerechnet werden, wobei die Feuchte der Kieselsäure
zu berücksichtigen ist. Der Einfluss des Dampfdrucks des Lösungsmittels
ist dabei entsprechend zu korrigieren. Aus der Silanolgruppendichte errechnet sich
wie folgt:
Bestimmung der Partikelgrößenverteilung mittels Laserbeugung
Die Bestimmung der Partikelverteilung erfolgt nach dem Prinzip der
Laserbeugung auf einem Laserdiffraktometer (Fa. Horiba, LA-920).
Zunächst wird die Kieselsäureprobe in 100 ml Wasser ohne
Zusatz von Dispergieradditiven in einem 150 ml Becherglas (Durchmesser: 6 cm) so
dispergiert, das eine Dispersion mit einem Gewichtsanteil von 1 Gew.-% SiO2
entsteht. Diese Dispersion wird danach mit einem Ultraschallfinger (Dr. Hielscher
UP400s, Sonotrode H7) über einen Zeitraum von 5 min intensiv (300 W, nicht
gepulst) dispergiert. Dafür ist der Ultraschallfinger so anzubringen, das dessen
unteres Ende bis ca. 1 cm über dem Boden des Becherglases eintaucht. Unmittelbar
im Anschluss an die Dispergierung wird von einer Teilprobe der mit Ultraschall beanspruchten
Dispersion mit dem Laserdiffraktometer (Horiba LA-920) die Partikelgrößenverteilung
bestimmt. Für die Auswertung mit der mitgelieferten Standardsoftware des Horiba
LA-920 ist ein Brechungsindex von 1,09 zu wählen.
Alle Messungen erfolgen bei Raumtemperatur. Die Partikelgrößenverteilung
sowie die relevanten Größen wie z. B. die Partikelgröße d90
werden vom Gerät automatisch berechnet und grafisch dargestellt. Es sind die
Hinweise in der Bedienungsanleitung zu beachten.
Bestimmung der modifizierten Stampfdichte
Bei der „herkömmlichen" Stampfdichtebestimmung nach DIN
EN ISO 787-11 kann das Messergebnis dadurch verfälscht werden, das die Kieselsäure
bereits eine Vorverdichtung z. B. beim Abpacken erfahren hat. Um dies auszuschließen,
wird für die erfindungsgemäßen Kieselsäuren eine „modifizierte
Stampfdichte" bestimmt.
Eine mit einem Rundfilter (z.B. Typ 598, Fa. Schleicher + Schüll)
versehene Porzellannutsche (Nenngröße 110, Durchmesser = 12 cm, Höhe
= 5,5 cm) wird bis ca. 1 cm unter den oberen Rand locker mit Kieselsäure gefüllt
und mit elastischer Folie (Parafilm®) abgedeckt. Die Form und Ausmaße
der elastischen Folie sind so zu wählen, das diese möglichst vollständig
mit dem Rand der Porzellannutsche abschließt. Die Nutsche wird auf eine Saugflasche
gesetzt und anschließend wird für die Dauer von 5 min ein Vakuum von –0,7
bar angelegt. Dabei wird die Kieselsäure durch die angesaugte Folie gleichmäßig
kompaktiert. Danach wird vorsichtig belüftet und die entstandene Kieselsäureplatte
aus der Nutsche durch Stürzen in eine Porzellanschale entfernt.
Das leicht vorzerkleinerte Material wird über eine Zentrifugalmühle
(ZM 1, Fa. Retsch, 0,5 mm Siebeinsatz, Geschwindigkeitsstufe 1, ohne Zyklon,
ohne inneren Trichtereinsatz) mit innerer Auffangschale gleichmäßig (die
Kieselsäure (Edukt) wird langsam – Spatel für Spatel – in
die Mühlenaufgabe gegeben, die innere Produkt-Auffangschale soll nie ganz voll
werden) redispergiert (im Sinne eines Kieselsäure/Luft Aerosols). Dabei darf
die Stromaufnahme der Mühle den Wert von 3 Ampere nicht überschreiten.
Bei diesem Vorgang handelt es sich weniger um eine klassische Vermahlung, als um
ein definiertes Auflockern der Kieselsäurestruktur (von z. B. luftstrahlvermahlenen
Kieselsäuren), da der Energieeintrag hier wesentlich schwächer ist als
bei einer Strahlvermahlung.
5 g des so erhaltenen Materials werden in den 250 ml-Messzylinder
des Stampfvolumeters (Typ STAV 2003, Fa. Engelmann) auf 0,1 g genau eingewogen.
In Anlehnung an DIN ISO 787-11 wird nach 1250 maligem Aufstampfen das resultierende
Volumen der Kieselsäure in ml an der Skala abgelesen.
Die folgenden Beispiele sollen die Erfindung näher erläutern,
ohne ihren Umfang zu beschränken.
Das an verschiedenen Stellen in der nachfolgenden Vorschriften der
Beispiele eingesetzte Wasserglas und die Schwefelsäure wird wie folgt charakterisiert:
Wasserglas: Dichte 1,348 kg/l, 27,0 Gew.-% SiO2, 8,05 Gew.-% Na2O
Schwefelsäure: Dichte 1,83 kg/l, 94 Gew.-%
Beispiel 1
In einem 2 m3 Fällbehälter (Durchmesser 160 cm)
mit Schrägboden, MIG-Schrägblattrührsystem und Ekato-Fluid-Scherturbine
werden 1679 l entionisiertes Wasser vorgelegt und auf 92°C aufgeheizt. Nach
Erreichen der Temperatur werden für die Dauer von 100 min Wasserglas mit einer
Dosierrate von 3,93 kg/min und Schwefelsäure mit einer Dosierrate von 0,526
kg/min unter Rühren zudosiert. Die Dosierrate der Schwefelsäure ist evtl.
so zu korrigieren, das während der gesamten Fälldauer ein pH-Wert von
8,5 eingehalten wird. Danach wird die Wasserglasdosierung unter Beibehaltung der
Temperatur abgeschaltet und bei gleicher Dosierrate der Schwefelsäure wird
die Fällsuspension auf pH 3 angesäuert. Die Fällsuspension weist
einen Feststoffgehalt von 54 g/l auf.
Die erhaltene Suspension wird mit einer Membranfilterpresse filtriert
und der Filterkuchen mit entionisiertem Wasser gewaschen, bis im Waschwasser eine
Leitfähigkeit von < 1 mS/cm festzustellen ist. Der Filterkuchen liegt dann
mit einem Feststoffgehalt von < 20% vor.
Vor der Trocknung mittels Sprühtrockner wird der Filterkuchen
mit entionisiertem Wasser auf einen Feststoffgehalt von 8–13% redispergiert,
wobei darauf zu achten ist, das er dabei keinen starken Scherkräften ausgesetzt
wird. Die Eindosierung des verflüssigten Filterkuchens in den Sprühtrockner
erfolgt so, das die am Trockneraustritt gemessene Temperatur ca. 150°C beträgt.
Anschließende wird das Material im Wirbelbettreaktor (Wirbelbetthöhe
des expandierten Wirbelbettes ca. 1,5 m, Wirbelbettdurchmesser ca. 0,5 m) behandelt.
Dazu sind die folgenden Bedingungen einzuhalten:
Zunächst werden 30 kg des sprühgetrockneten Pulver in den Wirbelbettreaktor
mit Fluidisierungsboden gefüllt. Der Fluidisierungsboden wird von einem Gasgemisch
aus trockenem Stickstoff und trockener Luft durchströmt. Diese beiden Gase
werden. vor dem Eintritt in den Reaktor so dosiert, das ein resultierender Sauerstoffgehalt
von 6 Vol.-% nicht überschritten wird und das sich eine Fluidisierungsgeschwindigkeit
im Reaktor von 0,05 m/s ergibt. Der Reaktor wird nun von Raumtemperatur auf 450°C
erhitzt. Die Gasflüsse des Fluidisierungsgases sind in der Aufheizphase so
zu regeln, das die Fluidisierungsgeschwindigkeit im Reaktor von 0,05 m/s konstant
bleibt.
Nach dem Erreichen von 450°C wird für die Dauer von 3 h
ein vorgeheiztes Gasgemisch von Wasserdampf, Stickstoff und Luft in den Reaktor
eingespeist. Das Mischen der drei Komponenten erfolgt derart, das sich, eine Wasserdampfkonzentration
von 50% und ein Sauerstoffgehalt von 3% einstellt. Stickstoff- und Luftmengen werden
so angepasst, das wieder eine Fluidgasgeschwindigkeit von 0,05 m/s entsteht.
Danach wird die Dampfzugabe unterbrochen. Stickstoff und Luftmengen
werden so adaptiert, das wieder eine Fluidisierungsgeschwindigkeit von 0,05 m/s
und ein Sauerstoffgehalt von ca. 6% resultiert.
Nachdem nach Unterbrechung der Dampfzufuhr mindestens das fünffache
Volumen an trockenem Prozessgas durch den Wirbelbettreaktor geleitet wurde, wird
das Produkt in einer trockenen Prozessgasathmosphäre auf Raumtemperatur abgekühlt.
Das Abkühlen findet unter Fluidisierung in einem Stickstoff-Luft-Gemisch statt,
in dem der Sauerstoffgehalt ca. 6% beträgt. In der Abkühlphase ist besonders
darauf zu achten, das jetzt kein Wasserdampf mehr anwesend ist.
Nach der Oberflächenbehandlung im Wirbelbett wird das Material
auf einer Fließbettgegenstrahlmühle AFG 50, der Firma Alpine vermahlen.
Die chemisch-physikalischen Daten des Beispiels 1 sind in Tabelle 1 aufgelistet,
ein IR-Spektrum ist in 2 abgebildet.
Beispiel 2
In einem 2 m3 Fällbehälter (Durchmesser 160 cm)
mit Schrägboden, MIG-Schrägblattrührsystem und Ekato-Fluid-Scherturbine
werden 1680 1 entionisiertes Wasser vorgelegt und auf 92°C aufgeheizt. Nach
Erreichen der Temperatur werden für die Dauer von 100 min Wasserglas mit einer
Dosierrate von 3,93 kg/min und Schwefelsäure mit einer Dosierrate von 0,526
kg/min unter Rühren zudosiert. Die Dosierrate der Schwefelsäure ist evtl.
so zu korrigieren, dass während der gesamten Fälldauer ein pH-Wert von
8,5 eingehalten wird. Danach wird die Wasserglasdosierung abgeschaltet und bei gleicher
Dosierrate der Schwefelsäure und weiterhin 92°C die Fällsuspension
auf pH 3 angesäuert. Die Fällsuspension weist dann einen Feststoffgehalt
von 54 g/l auf.
Die erhaltene Suspension wird mit einer Membranfilterpresse filtriert
und der Filterkuchen mit entionisiertem Wasser gewaschen, bis im Waschwasser eine
Leitfähigkeit von < 1 mS/cm festzustellen ist. Der Filterkuchen liegt dann
mit einem Feststoffgehalt von < 20% vor.
Vor der Trocknung mittels Sprühtrockner wird der Filterkuchen
mit entionisiertem Wasser auf einen Feststoffgehalt von 8–13% redispergiert,
wobei darauf zu achten ist, dass er dabei keinen starken Scherkräften ausgesetzt
wird. Die Eindosierung des verflüssigten Filterkuchens in den Sprühtrockner
erfolgt so, dass die am Trockneraustritt gemessene Temperatur ca. 150°C beträgt.
Das sprühgetrocknete Material wird über eine mechanische
Schlägermühle auf eine mittlere Partikelgröße von 10–12
&mgr;m vorvermahlen. Nach dieser Vorvermahlung wird das Material auf einer wasserdampfbetriebenen
Fließbettgegenstrahlmühle bei 38 bar Überdruck feinstvermahlen. Details
zum verwendeten Mahlsystem (Mühle) können der DE
10 2006 048 864.4 und der DE 10 2006
048 865.2 sowie der nachfolgenden Beschreibung entnommen werden. Details
zum verwendeten Mahlverfahren können der DE
10 2006 048 850.4 sowie der nachfolgenden Beschreibung entnommen werden.
Der Gesamte Inhalt der drei zitierten Patentanmeldungen wird hiermit explizit in
den Inhalt der vorliegenden Anmeldung einbezogen.
Zur Vorbereitung der eigentlichen Vermahlung mit überhitztem
Wasserdampf eine Fließbettgegenstrahlmühle gemäß 7
mit integriertem dynamischen Windsichter gemäß 8a
und 8b zunächst über die zwei Heizdüsen
5a (wovon in 7 nur eine dargestellt ist),
welche mit 10 bar und 160°C heißer Druckluft beaufschlagt werden, bis
zu einer Mühlenaustrittstemperatur von ca. 105°C aufgeheizt.
Der Mühle ist zur Abscheidung des Mahlgutes eine Filteranlage
nachgeschaltet (nicht in 7 gezeigt), dessen Filtergehäuse
im unteren Drittel indirekt über angebrachte Heizschlangen mittels 6 bar Sattdampf
ebenfalls zur Verhinderung von Kondensation beheizt wird. Alle Apparateoberflächen
im Bereich der Mühle, des Abscheidefilters, sowie der Versorgungsleitungen
für Dampf und heißer Druckluft sind besonders isoliert.
Nach Erreichen der Aufheiztemperatur wird die Versorgung der Heizdüsen
mit heißer Druckluft abgeschaltet und die Beaufschlagung der drei Mahldüsen
mit überhitztem Wasserdampf (37,9 bar(abs), 325°C), als Mahlmedium, gestartet.
Zum Schutz des im Abscheidefilter eingesetzten Filtermittels sowie
zur Einstellung eines bestimmten Restwassergehaltes des Mahlgutes (siehe Tabelle
1), wird Wasser in der Startphase und während der Vermahlung in den Mahlraum
der Mühle über eine mit Druckluft betriebene Zweistoffdüse in Abhängigkeit
von der Mühlenaustrittstemperatur eingedüst.
Folgende Konfiguration und Betriebsparameter der Mühle. werden
verwendet: Düsendurchmesser der Mahldüsen = 2,5 mm, Düsentyp = Laval,
Anzahl der Düsen = 3 Stück; Mühleninnendruck = 1,306 bar (abs.),
Eintrittsdruck des Mahlmediums = 37,9 bar (abs.), Eintrittstemperatur des Mahlmediums
= 325°C, Mühlen-austrittstemperatur des Mahlmediums = 149,8°C, Sichterdrehzahl
= 3500 min–1, Sichterstrom = 54,5 A%, Austrittsstutzendurchmesser
(Tauchrohrdurchmesser) = 100 mm.
Mit der Produktaufgabe wird begonnen, wenn die o. g. Prozessparameter
konstant sind. Die Regelung der Aufgabemenge erfolgt in Abhängigkeit vom sich
einstellenden Sichterstrom. Der Sichterstrom regelt die Aufgabemenge derart, dass
ca. 70% des Nennstromes nicht überschritten werden können.
Als Eintragsorgan (4) fungiert dabei ein drehzahlgeregeltes
Zellenrad, welches das Aufgabegut aus einem Vorlagebehälter über eine
als barometrischer Abschluss dienende Taktschleuse in die unter Überdruck stehende
Mahlkammer dosiert.
Die Zerkleinerung des Grobgutes erfolgt in den expandierenden Dampfstrahlen
(Mahlgas). Gemeinsam mit dem entspannten Mahlgas steigen die Produktpartikel im
Zentrum des Mühlenbehälters zum Sichtrad auf. Je nach eingestellter Sichterdrehzahl
und Mahldampfmenge gelangen die Partikel, die eine ausreichende Feinheit aufweisen
mit dem Mahldampf in den Feingutaustritt und von dort in das nachgeschaltete Abscheidesystem,
während zu grobe Partikel zurück in die Mahlzone gelangen und einer nochmaligen
Zerkleinerung unterworfen werden. Der Austrag des abgeschiedenen Feingutes aus dem
Abscheidefilter in die nachfolgende Silierung und Abpackung geschieht mittels Zellenradschleuse.
Der an den Mahldüsen herrschende Mahldruck des Mahlgases, bzw.
die daraus resultierenden Mahlgasmenge in Verbindung mit der Drehzahl des dynamischen
Schaufelradsichters bestimmen die Feinheit der Kornverteilungsfunktion sowie die
Oberkorngrenze.
Das Material wird auf die in Tabelle 1 durch den d90-Wert
und den Anteil an Partikeln < 1 &mgr;m definierte Partikelgröße vermahlen.
Anschließend wird das Material im Wirbelbettreaktor behandelt.
Dazu sind die folgenden Bedingungen einzuhalten:
Zunächst werden 5 kg des sprühgetrockneten Pulver in den Wirbelbettreaktor
mit Fluidisierungsboden gefüllt. Der Fluidisierungsboden wird von einem Gasgemisch
aus trockenem Stickstoff und trockener Luft durchströmt. Diese beiden Gase
werden vor dem Eintritt in den Reaktor so dosiert, dass ein resultierender Sauerstoffgehalt
von 6 Vol.-% nicht überschritten wird und dass sich eine Fluidisierungsgeschwindigkeit
im Reaktor von 0,05 m/s ergibt. Der Reaktor wird nun von Raumtemperatur auf 600°C
erhitzt. Die Gasflüsse des Fluidisierungsgases sind in der Aufheizphase so
zu regeln, dass die Fluidisierungsgeschwindigkeit im Reaktor von 0,05 m/s konstant
bleibt.
Nach dem Erreichen von 600°C wird für die Dauer von 2 h
ein vorgeheiztes Gasgemisch von Wasserdampf und Stickstoff in den Reaktor eingespeist.
Das Mischen der beiden Komponenten erfolgt derart, das sich eine Wasserdampfkonzentration
von 90% und ein Stickstoffgehalt von 10% einstellt. Die Gasmengen werden so angepaßt,
dass wieder eine Fluidgasgeschwindigkeit von 0,05 m/s entsteht.
Danach wird die Dampfzugabe unterbrochen und 30 Minuten lang reiner
Stickstoff bei 600°C durch den Wirbelbettreaktor geleitet.
Dann wird das Material im trockenen Stickstoffstrom auf Raumtemperatur
abgekühlt und aus dem Reaktor ausgetragen. In der Abkühlphase ist besonders
darauf zu achten, dass jetzt kein Wasserdampf mehr anwesend ist.
Die chemisch-physikalischen Daten des Beispiels 2 sind in Tabelle
1 aufgelistet, ein IR-Spektrum ist in abgebildet.
Vergleichsbeispiele 1–2
Folgende kommerziell erhältlichen Kieselsäuren wurden analytisch
untersucht (s. Tabelle 1) und in Beispiel 4 in Dichtungsmassen eingearbeitet:
Vergleichsbeispiel 1: SiloaTM 72 × (Fa. Rhodia AG)
Vergleichsbeispiel 2: Ultrasil® VN 3 (Degussa AG)
Beispiel 3: Anwendungstechnische Prüfungen3.1 Herstellung von acetatvernetzenden RTV-1K-Silicondichtungsmassen mit
Fällungskieselsäuren
Die für die Herstellung der nachfolgenden Formulierung benötigten
Mengen sind in Tabelle 2 angegeben. Während der Herstellung ist mittels Leitungswasser
so zu kühlen, das sich die Formulierung nicht wesentlich über Raumtemperatur
erwärmt. Die Herstellung erfolgt bei Raumtemperatur und bei einer relativen
Luftfeuchte von 40 bis 60%.
In einen Planeten-Dissolver (Fa. H. Linden, Typ LPMD 2SP) ausgestattet
mit einem 2 1-Rührgefäß mit Doppelmantel, Kühlwasseranschluß
und unabhängig voneinander steuerbarem Planeten- und Dissolverantrieb, werden
Siliconpolymer, Weichmacher (Siliconöl) und Vernetzer eingewogen und 1 min
bei einer Geschwindigkeit von 50 min–1 (Planetenantrieb) und 500
min–1 (Dissolverantrieb) homogenisiert. Anschließend wird
der Katalysator zugegeben und 15 min unter N2-Atmosphäre bei gleichbleibenden
Geschwindigkeiten des Planeten- und Dissolverantriebs homogenisiert. Danach werden
der Stabilisator und die Kieselsäure ebenfalls bei gleichbleibenden Geschwindigkeiten
eingearbeitet. Sobald die Kieselsäure vollständig benetzt ist, wird ein
Vakuum von ca. 200 mbar angelegt und 10 min bei 100 min–1 des
Planetenrührwerks und 2000 min–1 des Dissolvers dispergiert.
Sofort nach Beendigung der Dispergierung wird das Rührgefäß
mit Stickstoff belüftet. Mit einer Faßpresse wird die Dichtungsmasse möglichst
schnell in Aluminiumtuben (Kartuschen) abgefüllt.
3.2 Herstellung von Vulkanisaten aus RTV-1-
Um die anwendungstechnischen Eigenschaften von RTV-1K-Silicondichtungsmassen
zu prüfen, in denen die erfindungsgemäßen Kieselsäuren eingesetzt
werden, müssen aus den zuvor hergestellten Dichtungsmassen Vulkanisate erzeugt
werden. Diese Vulkanisate werden zu Prüfkörpern verarbeitet. Dazu wird
zunächst die Silicondichtungsmasse in ausreichender Menge auf einer glatten
Auflageplatte aufgebracht und mit einem Rakel (Spalthöhe: 2 mm) zu einem Streifen
vom 2 mm Höhe, ca. 80 mm Breite und einer Länge von ca. 300 mm glatt gestrichen.
Dabei ist darauf zu achten, dass sich keine Luftblasen bilden. Aus diesen Siliconstreifen
werden dann die für die jeweilige Prüfung notwendigen Formkörper
ausgestanzt. Die Auflageplatte sollte aus Polypropylen, Polyethylen, Teflon oder
einem anderen Kunststoff bestehen, von dem sich die vulkanisierte Dichtungsmasse
leicht ablösen lässt.
Die Siliconstreifen werden 7 Tage zum vollständigen Aushärten
und anschließend im Normklima (23°C, 50% rel. Feuchte) für mindestens
2 Tage gelagert.
3.3 Bestimmung der rheologischen Eigenschaften und der Lagerstabilität
von RTV-1K-Dichtungsmassen
Die gemäß Beispiel 3, Punkt 1, „Herstellung von acetatvernetzenden
RTV-1K-Silicondichtungsmassen mit Fällungskieselsäuren" hergestellten
Dichtungsmassen werden vor der Prüfung mindestens 24 h im Klimaraum bei 23°C/50%
rel. Feuchte gelagert.
Zur Prüfung der Lagerstabilität der Dichtmassen werden zwei
Tuben für 35 Tage im Klimaraum bei 23°C/50% rel. Feuchte gelagert und
jeweils nach 1, 7, 14, 21, 28 und 35 Tagen Lagerzeit geprüft. Zudem werden
zwei weitere Tuben in einem Umluftofen bei 50°C für 35 Tage gelagert und
ebenfalls nach 1, 7, 14, 21, 28 und 35 Tagen Lagerzeit geprüft.
Die Bestimmung der rheologischen Eigenschaften erfolgt mittels eines
Rheometers RheoStress 1 der Fa. Haake (Steuerung über PC durch das Programm
RheoWin Pro). Die Bedienung des Geräts und der Software ist in der Betriebsanleitung
von Fa. Haake ausführlich beschrieben. Für die Messung ist ein Stempel
mit einem Durchmesser von 35 mm und der Messplattenaufsatz MPC 35 zu verwenden.
Die Messung wird unter folgenden Bedingungen durchgeführt:
Spaltabstand zwischen Stempelund Messplattenaufsatz:0,5 mmMesstemperatur:23°CMessbereich (Scherrate):0–10 l/sAnzahl der Messpunkte:400
Die Messpunkte werden in einem Diagramm dargestellt, das auf der x-Achse
die Scherrate &ggr; und auf der y-Achse die Schubspannung &tgr; darstellt. Bei
der Scherrate = 10 l/s wird die Schubspannung abgelesen und daraus die Viskosität
&eegr; bei 10 l/s gemäß &eegr; = &tgr;/&ggr; errechnet. Gemessen
werden zwei Tuben, je Tube werden mindestens drei Messungen durchgeführt. Aus
den sechs Einzelergebnissen werden der höchste und niedrigste Wert gestrichen.
Aus den verbleibenden vier Ergebnissen wird der Mittelwert berechnet.
Für die Ermittlung der Fließgrenze wird das Modell nach
Casson verwendet. Als Datenbasis zur Berechnung der Fließkurve nach Casson
wird der Bereich von 0,2 bis 2 l/s aus dem Scherrate-Schubspannung-Diagramm zugrunde
gelegt. Folgende Abhängigkeit wird definiert:
Der Wert auf der y-Achse, bei dem diese die nach Casson errechneten
Fließkurve schneidet, wird als Fließgrenze nach Casson angegeben.
Die Ermittlung sowohl der Viskosität bei 10 l/s als auch der
Fließgrenze nach Casson erfolgt automatisch unter den o. a. Bedingungen mittels
der Software RheoWin Pro.
3.4 Bestimmung der Zugfestigkeit und der Bruchdehnung von vulkanisiertem
Siliconkautschuk
Diese Bestimmung erfolgt in Anlehnung an DIN 53504 und dient zur Ermittlung
der Zugfestigkeit und der Bruchdehnung von Probekörpern bestimmter Form aus
Elastomeren bei Dehnung der Probekörper mit konstanter Geschwindigkeit bis
zum Reißen. Dabei sind die Zugfestigkeit und die Bruchdehnung wie folgt definiert:
Die Zugfestigkeit &dgr;max ist der Quotient aus der gemessenen Höchstkraft
Fmax und dem Anfangsquerschnitt A 0 des Probekörpers.
Die Bruchdehnung &egr;R ist der Quotient aus der im Augenblick des
Reißens gemessenen Änderung L &Dgr; der Meßlänge und der ursprünglichen
Meßlänge L 0 des Probekörpers.
Die Messung wird auf einer Zugprüfmaschine (Fa. Zwick/Roell,
Typ Z010) durchgeführt, wobei darauf zu achten ist, das die vorgewählte
Höchstkraft variabel ist, das die Einspannvorrichtung den Prüfkörper
auch bei hoher Streckung ohne mechanische Beschädigung festhält und den
Steg des Prüfkörpers auch bei hoher Streckung ohne mechanische Beschädigung
auf der eingestellten Messlänge L 0 hält und das der Federdruck an den
Klemmbacken des Feindehnungsmessers einstellbar ist.
Es sind die in 4 beschriebenen Normstäbe
S1 zu verwenden.
Aus den vulkanisierten 2 mm starken Streifen werden mit einem Stanzeisen
für Normstäbe S1 die entsprechenden Prüfkörper ausgestanzt und
mindestens 24 h unter Normklima (23°C, 50% rel. Feuchte) bis zur Prüfung
gelagert.
Es sind 4–6 Probekörper bei einer Temperatur von (23 ±
2)°C zu prüfen. Vor dem Zugversuch ist die Dicke d und die Breite b der
Probekörper zu messen. Beim Einspannen sind die Normstäbe mittig zwischen
die beiden Einspannbacken einzuspannen. Der Abstand zwischen den Einspannbacken
beträgt L = 50 mm. Der Feindehnungsmesser ist auf die Meßlänge L
0 = 25 mm einzustellen und mittig zwischen den Einspannbacken zu fixieren. Die Anzeigen
sind auf Null zu stellen. Die Vorschubgeschwindigkeit der ziehenden Klemme beträgt
v = 500 mm/min. Es wird die Kraft Fmax und die Längenänderung L &Dgr;
beim Reißen festgestellt. Daraus werden Zugfestigkeit und Bruchdehnung wie
folgt errechnet und als Mittelwert der Einzelmessungen angegeben:
mit
&dgr;max
= Zugfestigkeit in [MPa] oder in [N/mm2]
Fmax
= Höchstkraft in [N]
A0
= Anfangsquerschnitt (a·b) in [mm2]
mit
&egr;R
= Bruchdehnung in [%]
L&Dgr;
= Längenänderung in [mm]
L0
= Anfangslänge in [mm]
3.5 Bestimmung des Weiterreißwiderstandes von vulkanisiertem Siliconkautschuk
Diese Bestimmung erfolgt in Anlehnung an ASTM D 624 B. Der Weiterreißversuch
an Elastomeren dient zur Ermittlung des Widerstandes, den eine eingeschnittene Probe
dem Weiterreißen entgegensetzt.
Der Weiterreißwiderstand eines Elastomers ist abhängig von
dessen Formulierungsbestandteilen und dessen Verarbeitung, der Vulkanisation und
der Prüfgeschwindigkeit. Geprüft wird der Einfluss des Verstärkerfüllstoffs
auf den Weiterreißwiderstand der Vulkanisate. Die Messung wird auf einer Zugprüfmaschine
(Fa. Zwick/Roell, Typ Z010) durchgeführt, wobei darauf zu achten ist, das die
vorgewählte Höchstkraft variabel ist und das die Einspannungsvorrichtung
den Prüfkörper auch bei hoher Dehnung ohne mechanische Beschädigung
festhält.
Aus den vulkanisierten 2 mm starken Siliconstreifen werden Prüfkörper
(5) mit einem ASTM D 624 B entsprechenden Stanzeisen
geschnitten und mindestens 24 h unter Normklima (23°C, 50% rel. Feuchte) bis
zur Prüfung gelagert.
Das Stanzeisen verfügt am Scheitelpunkt des Innenradius über
ein Messer, mit dem beim Ausstanzen an dieser Stelle ein Schlitz 0,5 mm + 0,05 mm
tief eingeschnitten wird.
Es sind 4–6 Probekörper bei einer Temperatur von (23 ±
2)°C zu prüfen. Die Probekörper müssen 3 Stunden vor der Prüfung
bei Prüftemperatur gelagert werden. Die Dicke a der Probekörper ist vor
der Prüfung mit einem Dickenmessgerät auf + 0,01 mm zu ermitteln. Die
Probe wird in die Einspannklemmen der Zugprüfmaschine gespannt und mit einer
Vorschubgeschwindigkeit von v = 500 mm/min gerissen: Dabei ist darauf zu achten,
dass der Schlitz vom Prüfer aus auf der linken Seite liegt.
Die beiden Prüfkörper mit dem höchsten und dem niedrigsten
Wert werden bei der Auswertung nicht berücksichtigt. Der Weiterreißwiderstand
&dgr;w1 in [N/mm] berechnet sich aus den Variablen Fmax1 (Höchstkraft in
[N]) sowie a1 (Dicke in [mm]) und wird als Mittelwert der verbleibenden Einzelmessungen
angegeben:
3.6 Beurteilung der Ergebnisse
Zur Beurteilung der Standfestigkeit von Siliconkautschukformulierungen,
in die die erfindungsgemäßen Kieselsäuren eingearbeitet wurden, dienen
die Messergebnisse für die Fließgrenze nach Casson und die Viskosität
bei einer Scherrate von 1/10 (Tabelle 3).
Unter Standfestigkeit ist das rheologische Verhalten einer RTV-1K-Silicondichtmasse
zu verstehen. Als gute Standfestigkeit wird bezeichnet, wenn Siliconkautschuk, auf
eine senkrechte Fläche appliziert, dort über 24 h während der Aushärtung
ohne Verlaufen haftet. Eine ausreichend gute Standfestigkeit kann man an einer Viskosität
von ≥ 100 Pas und einer Fließgrenze von ≥ 90 Pa erkennen. Die
Werte für die Fließgrenze nach Casson der Siliconkautschukformulierungen
der Beispiele 3a bis 3d zeigen deutlich, das die Fließgrenze der Silikonkautschukformulierung
enthaltend die erfindungsgemäßen Kieselsäure nach Beispiel 1 mit
einem Wert von 100 Pas wesentlich höher liegt als bei den Formulierungen mit
den Vergleichskieselsäuren. Bei der Silikonkautschukformulierung 3b mit der
erfindungsgemäßen Kieselsäure nach Beispiel 2 ist dieser Effekt mit
einer Fließgrenze nach Casson von 260 noch sehr viel stärker ausgeprägt.
D. h. das Siliconkautschukformulierungen, in die die erfindungsgemäßen
Kieselsäuren eingearbeitet wurden, auf grund der besonderen Eigenschaften der
erfindungsgemäßen Kieselsäuren eine höhere Standfestigkeit aufweisen.
Solche Formulierungen bleiben in der Form bestehen, in der sie appliziert wurden
und zeigen keine Neigung zum Verlaufen. Dies wird auch durch die Viskositätswerte
bestätigt. So zeigen die erfindungsgemäßen Kieselsäuren gegenüber
den Vergleichsbeispielen eine gleiche bzw. in Beispiel 2 deutlich verbesserte, d.
h. höhere Viskosität.
Die mechanische Stabilität (Zugfestigkeit und Weiterreißwiderstand)
sowie die Flexibilität (Bruchdehnung) der ausgehärteten Siliconkautschukformulierungen
3a bis 3d kann durch deren Verhalten bei Zugbelastung unter verschiedenen Bedingungen
beurteilt werden (Tabelle 4).
Die Messergebnisse für die mechanischen Eigenschaften können
wie folgt interpretiert werden: Für die Silikonkautschukformulierung 3d enthaltend
die Kieselsäure nach das Vergleichsbeispiel 2 ist es überhaupt nicht möglich
Siliconvulkanisate herzustellen (vollständige Aushärtung direkt nach Herstellung),
demnach sind die mechanischen Eigenschaften auch nicht messbar. Die Messwerte für
die erfindungsmäße Kieselsäure zeigen, das die Mindestanforderungen
an die mechanische Stabilität (Zugfestigkeit und Weiterreißwiderstand)
sowie die Flexibilität (Bruchdehnung) der ausgehärteten Siliconkautschukformulierungen
erfüllt werden. Im Vergleich zum Vergleichsbeispiel 1 (Silikonkautschukformulierung
3c) führen die erfindungsgemäßen Kieselsäuren der Beispiele
1 und 2 in den Silikonkautschuklformulierungen 3a und 3b zu einer besseren mechanischen
Stabilität (höhere Messwerte für Zugfestigkeit und Weiterreißwiderstand)
sowie einer gleichen bzw. besseren Flexibilität (gleiche oder höhere Messwerte
für die Bruchdehnung).
Die Lagerstabilität, d. h. die Änderung der rheologischen
Eigenschaften wie Fließgrenze und Viskosität sowie das negative Aushärtverhalten
in der Tube über die Zeit, wird in den Tabellen 5 und 6 dargestellt. Dabei
wurde sowohl die Lagerung bei Raumtemperatur als auch bei erhöhter Temperatur
(50°C) betrachtet. Es zeigt sich deutlich, das die Siliconkautschukformulierungen
3a und 3b mit den erfindungsgemäßen Kieselsäuren nach Beispielen
1 und 2 über den untersuchten Lagerungszeitraum von 35 Tagen sich nicht oder
nur unwesentlich in ihren rheologischen Eigenschaften, Viskosität bei Scherrate
1/10 und Fließgrenze nach Carson, verändern. D. h. die guten Verdickungs-
sowie Verarbeitungseigenschaften (wie z.B. Extrudierbarkeit bzw. Auspressbarkeit)
sind auch noch nach der Lagerung unter den genannten Bedingungen vorhanden, ohne
das die Dichtmasse bereits in der Tube vorvernetzt bzw. ausvulkanisiert ist.
Demgegenüber ist für das Vergleichsbeispiel 1 schon in den
ersten 21 Tagen eine negative Veränderung der rheologischen Eigenschaften zu
beobachten. Im Vergleich zu den Ausgangswerten steigt die Viskosität und Fließgrenze
deutlich an, was auf eine frühzeitige Vernetzung der Dichtmasse hindeutet.
Zwischen dem 21. und 28. Tag härtet die Probe bereits in der Tube aus und ist
damit nicht mehr verarbeitbar. Ähnlich verhält es sich nach Lagerung bei
erhöhter Temperatur. Dort tritt das frühzeitige Aushärten von Vergleichsbeispiel
1 schon zwischen dem 2. und 7. Tag ein. Noch schlechter verhält sich die Fällungskieselsäure
Ultrasil®VN 3. Hier ist die Siliconkautschukmasse sofort nach der Herstellung
ausgehärtet und eine Abfüllung in die Kartusche (Tube) ist gar nicht mehr
möglich bzw. diese Siliconkautschukmasse ist nicht für die RTV-1K Anwendungen
geeignet.
1
Strahlmühle
2
zylindrisches Gehäuse
3
Mahlkammer
4
Mahlgutaufgabe
5
Mahlstrahleinlass
5a
Heizdüsen
6
Produktauslass
7
Windsichter
8
Sichtrad
9
Einlassöffnung oder Einlassdüse
10
Mahlstrahl
11
Heizquelle
12
Heizquelle
13
Zuführungsrohr
14
temperaturisolierender Mantel
15
Einlass
16
Auslass
17
Zentrum der Mahlkammer
18
Reservoir- oder Erzeugungseinrichtung
19
Leitungseinrichtungen
20
Austrittsstutzen (Tauchrohr)
21
Sichtergehäuse
22
Gehäuseoberteil
23
Gehäuseunterteil
24
Umfangsflansch
25
Umfangsflansch
26
Gelenk
27
Pfeil
28
Sichtraumgehäuse
28a
Tragarme
29
Austragkonus
30
Flansch
31
Flansch
32
Deckscheibe
33
Deckscheibe
34
Schaufel
35
Sichtradwelle
35a
Drehlager
36
obere bearbeitete Platten
37
untere bearbeitete Platte
38
Gehäuseendabschnitt
39
Produktaufgabestutzen
40
Drehachse
41
Austrittskammer
42
obere Deckplatte
43
abnehmbarer Deckel
44
Tragarme
45
kegelförmiges Ringgehäuse
46
Ansaugfilter
47
Lochplatte
48
Feingutaustragrohr
49
Abweiskegel
50
Sichtlufteintrittsspirale
51
Grobgutaustrag
52
Flansch
53
Flansch
54
Dispersionszone
55
an der Innenkante bearbeitete (angefaste) Flansche und Auskleidung
56
auswechselbares Schutzrohr
57
auswechselbares Schutzrohr
58
Feingutaustritt/-auslass
59
Schaufelkranz
Anspruch[de]
Fällungskieselsäure dadurch gekennzeichnet, dass sie
ein Extinktionsverhältnis SiOHisoliert von größer gleich 1 aufweist.Fällungskieselsäure nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Silanolgruppendichte 0,5 bis 3,5 SiOH/nm2 beträgt.Fällungskieselsäure nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die modifizierte Stampf dichte kleiner gleich 70 g/l beträgt.Fällungskieselsäure nach einem der Ansprüche 1 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, dass sie folgende Eigenschaften
aufweist.Fällungskieselsäure nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass 5 bis 100% der Partikel der volumenbezogenen Partikelverteilungskurve
< 1 &mgr;m sind.Fällungskieselsäure nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass der d90-Wert nicht größer als
0,01–10 &mgr;m ist.Fällungskieselsäure nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass die Partikelverteilungskurve bimodal ist.Fällungskieselsäure nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass der Glühverlust 0,1–3,0 Gew.-% beträgt.Fällungskieselsäure nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass der Trocknungsverlust 0,1–3,0 Gew.-% beträgt.Fällungskieselsäure nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass der pH-Wert 4–8 beträgt.Fällungskieselsäure nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass es sich um eine hydrophile Fällungskieselsäure
handelt.Verfahren zur Herstellung einer Kieselsäure gemäß einem
der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren folgende
Schritte umfasst:
1. Umsetzung von zumindest einem Silikat mit zumindest einem Säuerungsmittel
2. Filtration und Waschen der erhaltenen Kieselsäure
3. Trocknung der erhaltenen Kieselsäure bzw. des Filterkuchens
4. Temperung der getrockneten KieselsäureVerfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass Schritt 1 die
folgenden Teilschritte umfasst,
1a Herstellung einer Vorlage aus Wasser bzw. Wasser und zumindest einem Silikat
und/oder einer Silikatlösung, wobei der pH-Wert der so erhaltenen Vorlage bevorzugt
zwischen pH 5 und pH 10 und die Temperatur der Vorlage bevorzugt
zwischen 80 und 100°C liegt.
1b Dosierung zumindest eines Silikats und/oder einer Silikatlösung und zumindest
eines Säuerungsmittels unter Rühren bei 80 bis 100°C in die Vorlage
aus Teilschritt 1a) so lange, bis ein Feststoffgehalt der Fällsuspension erreicht
ist, der zu dem in Teilschritt 1f) zu erreichenden Feststoffgehalt führt.
1c Zugabe eines Säuerungsmittels bei einer Temperatur der Fällsuspension
von 80 bis 100°C, so das der pH-Wert der Fällsuspension auf 2 bis 6 erniedrigt
wird und der Feststoffgehalt der Fällsuspension am Ende dieses Teilschritts
zwischen 30 und 70 g/l liegt.Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der pH-Wert
für die Dauer von Teilschritt 1b) konstant auf einem Wert zwischen pH 7 und
pH 10 gehalten wird.Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass die erfindungsgemäßen Kieselsäuren in einem Schritt 3a, d. h.
zwischen den Schritten 3 und 4 oder in einem Schritt 5, d. h. nach Schritt 4, oder
sowohl in Schritt 3a, d. h. zwischen Schritt 3 und 4, als auch in Schritt 5, d.
h. nach Schritt 4, vermahlen werden.Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Mahlparameter
so gewählt werden, dass das vermahlene Produkt im Bereich < 1 &mgr;m der
volumenbezogenen Partikelverteilung einen Anteil an feinen Partikeln von 5 bis 100%
und/oder einen d90-Wert der volumenbezogene Partikelverteilungskurve
zwischen 0,001 und 10 &mgr;m aufweist.Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass zur
Vermahlung eine Strahlmühle, bevorzugt eine Fließbettgegenstrahlmühle
verwendet wird.Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Fließbettgegenstrahlmühle
mit Wasserdampf als Betriebsmittel betrieben wird.Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
dass die Vermahlung mittels eines Mahlsystems (Mahlapparatur), bevorzugt eines Mahlsystems
umfassend eine Strahlmühle durchgeführt wird und dass die Mühle in
der Mahlphase mit einem Betriebsmittel, ausgewählt aus der Gruppe, die aus
Gas und/oder Dampf, bevorzugt Wasserdampf, und/oder einem Gas enthaltend Wasserdampf,
besteht, betrieben wird und dass der Mahlraum in einer Aufheizphase, d. h. vor dem
eigentlichen Betrieb mit dem Betriebsmittel, derart aufgeheizt wird, dass die Temperatur
im Mahlraum und/oder am Mühlenausgang, höher liegt als der Taupunkt des
Dampfes und/oder Betriebsmittel.Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
dass die Temperung der erfindungsgemäßen Kieselsäure in Schritt 4
in einem Wirbelbett-, Fließbett-, oder Drehrohrreaktor durchgeführt wird.Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass ein Wirbelbettreaktor
verwendet wird und das die folgenden Teilschritte
4a Einfüllen der Kieselsäure in den Wirbelbettreaktor,
4b Vorheizen des Reaktors auf 300 bis 800°C, wobei gleichzeitig der Reaktor
von einem Inertgas und/oder Stickstoff-Luft-Gemisch so durchströmt wird, das
sich eine Fluidierungsgeschwindigkeit von 0,02 bis 0,06 m/s einstellt,
4c Einspeisung eines Gasgemisches I aus Wasserdampf und einem Inertgas, oder eines
Gasgemisches II aus Wasserdampf, einem Inertgas und Luft bei 300 bis 800°C
für die Dauer von 0,25 bis 6 h, wobei das Gasgemisch den Reaktor mit einer
Fluidisierungsgeschwindigkeit von 0,02 bis 0,06 m/s durchströmt und die Gasgemische
I und II eine Wasserdampfkonzentration von 10 bis 95 Vol.-% und im Falle des Gasgemisches
II einen Sauerstoffgehalt von 0,01 bis 21 Vol.-% aufweisen,
4d Unterbrechung der Dampfzugabe und Austreiben des Dampfes durch ein Inertgas,
z. B. Stickstoff, und/oder ein Inertgas-Luft-Gemisch bei 300 bis 800°C, wobei
das Gas bzw. Gasgemisch den Reaktor mit einer Fluidisierungsgeschwindigkeit von
0,02 bis 0,06 m/s durchströmt und im Falle der Verwendung des Inertgas-Luft-Gemisches
dieses einen Sauerstoffgehalt von 0,01 bis 21 Vol.-% aufweist.
4e Abkühlung der getemperten Kieselsäure auf Raumtemperatur in einer trockenen
Prozeßatmosphäre, wobei bei Verwendung eines Inertgas-Luft-Gemisches dieses
einen Sauerstoffgehalt von 0,01 bis 21 Vol.-% aufweist durchgeführt werden.Fällungskieselsäure, dadurch gekennzeichnet, dass sie nach
dem Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 21 erhältlich ist.Verwendung von Fällungskieselsäuren gemäß einem
der Ansprüche 1 bis 11 oder 22 zur Herstellung von Dichtungsmassen.Verwendung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei
der Dichtungsmasse um RTV-1K-Siliconkautschuk bzw. um Silicondichtungsmassen der
verschiedenen Vernetzungssysteme (acetoxy-vernetzend, alcoxy-vernetzend und/oder
oxim-vernetzend) handelt.Dichtungsmasse enthaltend zumindest eine Fällungskieselsäure
gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11 oder 22.Dichtungsmasse nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass es sich
bei der Dichtungsmasse um RTV-1K-Siliconkautschuk bzw. um Silicondichtungsmassen
der verschiedenen Vernetzungssysteme (acetoxy-vernetzend, alcoxy-vernetzend und/oder
oxim-vernetzend) handelt.Verwendung der Dichtungsmasse gemäß Anspruch 25 oder 26 in
der Bauindustrie als Fugendichtungsmassen, in der Automobilindustrie als Kleb- und
Dichtstoff und/oder als Beschichtungsmassen für Textilgewebe.