Die Erfindung betrifft eine Betätigungsvorrichtung zur Betätigung
einer Schlossbaugruppe eines Kraftfahrzeugs nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1.
Eine derartige Betätigungsvorrichtung umfasst einen eine längserstreckte
Bowdenhülle und eine darin geführte (flexible) Seele aufweisenden Bowdenzug,
dessen Seele derart mit der zu betätigenden Schlossbaugruppe gekoppelt (insbesondere
mechanisch verbunden) ist, dass durch Erzeugung einer Zugkraft an der Seele die
Schlossbaugruppe betätigt wird, sowie weiterhin eine unmittelbar an der Seele
des Bowdenzugs angreifende Bedieneinrichtung zur Erzeugung einer Zugkraft an der
Seele, um die Schlossbaugruppe zu betätigen.
Bei der zu betätigenden Schlossbaugruppe kann es sich beispielsweise
um ein Türschloss handeln, dessen Sperrteile in bekannter Weise eine Drehfalle
und eine Sperrklinke umfassen, durch deren Betätigung eine Kraftfahrzeugtür
verriegelt und entriegelt werden kann. Ferner kann es sich bei der zu betätigenden
Schlossbaugruppe um einen so genannten Türfeststeller handeln, mit dem eine
Kraftfahrzeugtür, insbesondere eine Schiebetür für ein Kraftfahrzeug,
in einer bestimmten (geöffneten Position) arretierbar ist.
Derartige Schlossbaugruppen eines Kraftfahrzeugs lassen sich in der
Regel mittels mehrerer Bedieneinrichtungen betätigen, etwa einerseits vom Fahrzeuginnenraum
her mittels einer an der Innenseite einer Kraftfahrzeugtür auslösbaren
Bedieneinrichtung oder andererseits vom Fahrzeugaußenraum her mittels einer
an der Außenseite der Kraftfahrzeugtür oder durch eine Fernbedienung auslösbaren
Bedieneinrichtung. Dabei kann eine jeweilige Bedieneinrichtung die zur Betätigung
der zugeordneten Schlossbaugruppe erforderliche Verstellkraft einerseits durch Bestromung
(elektrische Bedieneinrichtung) oder andererseits durch die seitens einer Bedienperson
ausgeübten Kräfte (manuelle Bedieneinrichtung) erzeugen.
Unabhängig davon, wo eine jeweilige Bedieneinrichtung (an einer
Kraftfahrzeugtür) angeordnet ist und auf welche Weise beim Auslösen der
Bedieneinrichtung eine Verstellkraft zur Betätigung der zugeordneten Schlossbaugruppe
erzeugt wird, dient zur Übertragung der Verstellkraft von der Bedieneinrichtung
auf die Schlossbaugruppe regelmäßig ein Bowdenzug, der eine innerhalb
einer Bowdenhülle geführte flexible Seele (in Form eines Zugmittels) umfasst.
Die Seele ist einerseits derart mit der Bedieneinrichtung gekoppelt, dass bei bestimmungsgemäßem
Auslösen der Bedieneinrichtung eine Zugkraft an der Seele erzeugt wird; und
sie ist andererseits derart mit der zu betätigenden Schlossbaugruppe gekoppelt,
dass bei Erzeugung einer Zugkraft an der Seele die Schlossbaugruppe in der gewünschten
Weise betätigt, also etwa ein Türschloss oder ein Türfeststeller
entriegelt wird.
Hierbei besteht das Problem, dass jeder Bedieneinrichtung ein separater
Koppelmechanismus, insbesondere in Form eines Bowdenzugs, zugeordnet werden muss,
um die an einer jeweiligen Bedieneinrichtung (elektrisch oder manuell) erzeugte
Verstellkraft auf die zu betätigende Schlossbaugruppe zu übertragen.
In diesem Zusammenhang ist es bekannt, neben der flexiblen Seele auch
die Bowdenhülle eines Bowdenzugs zur Kraftübertragung zu nutzen, um die
Anzahl separater Koppelmechanismen in einer Kraftfahrzeugtür reduzieren zu
können, vergl. DE 100 46 189 A1
und DE 101 10 526 A1. Hierbei ist
jedoch zu berücksichtigen, dass eine gezielte Einwirkung auf eine Bowdenhülle
zur definierten Kraftübertragung auf eine zu betätigende Schlossbaugruppe
technisch aufwändig sein kann.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Betätigungsvorrichtung
zur Betätigung einer Schlossbaugruppe eines Kraftfahrzeugs zu schaffen, die
mit einfachen Mitteln die Kopplung von mindestens zwei Bedieneinrichtungen mit der
zu betätigenden Schlossbaugruppe ermöglicht.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Schaffung
einer Betätigungsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Danach ist eine an der Bowdenhülle des Bowdenzugs angreifende
Bedieneinrichtung vorgesehen, der ein Stützbereich derart zugeordnet ist, dass
die Bowdenhülle beim Auslösen der zugeordneten Bedieneinrichtung (mit
einem Endabschnitt) gegen den Stützbereich gedrückt wird und sich hierbei
krümmt, wodurch zugleich auch die in der Bowdenhülle geführte Seele
entsprechend gekrümmt wird und eine auf die Schlossbaugruppe wirkende Zugkraft
erzeugt wird, da eine Krümmung der Seele des Bowdenzugs einer Verkürzung
der effektiven Länge der Seele entspricht.
Konkret weist die Bowdenhülle einen Bedienabschnitt auf, an dem
die zugeordnete Bedieneinrichtung angreifen kann; und sie weist hiervon –
entlang der Erstreckungsrichtung des Bowdenzugs – beabstandet einen Anschlagsabschnitt
auf, mit dem die Bowdenhülle gegen den zugeordneten Stützbereich drückbar
ist, wobei sich die Bowdenhülle in dem Bereich zwischen dem Bedienabschnitt
und dem Anschlagsabschnitt krümmt bzw. in diesem Bereich ihre Krümmung
verändert.
Hierbei kann einerseits vorgesehen sein, dass die Bowdenhülle
in dem zu krümmenden Bereich zunächst im Wesentlichen geradlinig (linear)
verläuft und erst durch Einwirkung der zugeordneten Bedieneinrichtung gekrümmt
wird; oder die Bowdenhülle kann in jenem Bereich bereits vorgekrümmt sein,
so dass durch Einwirkung der Bedieneinrichtung auf die Bowdenhülle deren Krümmung
lediglich verändert wird.
Zur Betätigung der Schlossbaugruppe weist die Bowdenhülle
bevorzugt sowohl an ihrem mit der zugeordneten Bedieneinrichtung zusammenwirkenden
als Bedienabschnitt bezeichneten Endabschnitt als auch an ihrem mit der Schlossbaugruppe
zusammenwirkenden als Anschlagsabschnitt bezeichnet Endabschnitt jeweils einen Anschlag
auf, wobei die Bedieneinrichtung über den ersten Anschlag derart auf die Bowdenhülle
einwirken kann, dass sie mit ihrem am anderen Endabschnitt vorgesehenen, zweiten
Anschlag gegen den Stützbereich gedrückt wird, so dass die Bowdenhülle
sich krümmt. Der jeweilige Anschlag kann beispielsweise als ein einstückig
am zugeordneten Endabschnitt der Bowdenhülle angeformter und radial von der
Bowdenhülle abstehender Ring ausgebildet sein.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist der Stützbereich
aus seiner Funktionsposition, in der er ein Widerlager für einen endseitigen
Anschlag der Bowdenhülle bildet, in eine Deaktivierungsposition bewegbar, in
der sich die Bowdenhülle nicht an dem Stützbereich abstützen kann,
so dass bei einer Einwirkung auf die Bowdenhülle mittels der zugeordneten Bedieneinrichtung
weder die Bowdenhülle noch das darin geführte Zugmittel gekrümmt
wird und somit auch keine Straffung des Zugmittels und keine Betätigung der
Schlossbaugruppe erfolgt. Durch eine solche Einstellbarkeit des Stützbereiches,
so dass dessen Funktion als Widerlager für einen endseitigen Anschlag der Bowdenhülle
deaktiviert ist, lässt sich beispielsweise eine Kinder- oder Diebstahlsicherung
realisieren. Alternativ kann eine Kinder- oder Diebstahlsicherung auch in bekannter
Weise durch einen Freilauf an der entsprechenden Bedieneinrichtung erreicht werden.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind separate
Bedieneinrichtungen zur Einwirkung auf die Seele des Bowdenzugs einerseits und zur
Einwirkung auf die Bowdenhülle andererseits vorgesehen, um mittels der einen
oder anderen Bedieneinrichtung (im einen Fall durch unmittelbare Einwirkung auf
die Seele des Bowdenzugs und im anderen Fall durch Einwirkung auf dessen Bowdenhülle)
die Schlossbaugruppe betätigen zu können.
Die beiden Bedieneinrichtungen können z.B. durch einen Türaußenöffner
und einen Türinnenöffner gebildet werden, von denen der eine, beispielsweise
der Türaußenöffner, unmittelbar an der Seele des Bowdenzugs angreift,
und der andere, beispielsweise der Türinnenöffner, an der Bowdenhülle
angreift, um diese gemeinsam mit der Seele zu krümmen und hierdurch indirekt
eine Zugkraft an der Seele zu erzeugen.
Beispielsweise kann die den Türaußenöffner bildende
Bedieneinrichtung einen Stellmotor aufweisen und durch einen türseitigen Schalter
oder eine Fernbedienung auslösbar sein, um die zugeordnete Schlossbaugruppe
elektrisch zu betätigen, insbesondere durch unmittelbare Einwirkung mittels
eines dem Stellmotor zugeordneten Getriebes auf die Seele des Bowdenzugs, während
die den Innenöffner bildende Bedieneinrichtung als eine manuell auslösbare
Bedieneinrichtung ausgebildet ist, die an der Bowdenhülle angreift.
Weiterhin kann vorgesehen sein, dass eine Schlossbaugruppe, beispielsweise
ein Türfeststeller einer Schiebetür, von der Innenseite her wahlweise
mittels einer ersten Fernbedienung elektrisch über einen Stellmotor oder mittels
einer zweiten Bedieneinrichtung manuell betätigbar ist.
Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist eine einzelne
Bedieneinrichtung vorgesehen, mit der wahlweise sowohl unmittelbar auf die Seele
des Bowdenzugs in Form eines flexiblen Zugmittels eingewirkt werden kann als auch
mittelbar über die zugeordnete Bowdenhülle. Hierzu kann die Bedieneinrichtung
beispielsweise einen Hebel umfassen, dessen einer Hebelarm zum (manuellen) Auslösen
der Bedieneinrichtung dient und dessen anderer Hebelarm je nach Schwenkrichtung
entweder eine Zugkraft auf die Seele des Bowdenzugs ausübt oder eine Druckkraft
auf die Bowdenhülle, um deren Anschlagsabschnitt gegen den zugeordneten Stützbereich
zu drücken und hierdurch die Bowdenhülle zusammen mit der darin geführten
Seele zu krümmen.
Nach einem anderen Aspekt der Erfindung erfolgt die Einwirkung auf
die Seele des Bowdenzugs einerseits in Erstreckungsrichtung des Bowdenzugs zur unmittelbaren
Erzeugung einer Zugkraft und andererseits durch Ausübung einer Querkraft, quer
zur Erstreckungsrichtung der Seele des Bowdenzugs, um diese zu krümmen, und
zwar entweder durch Ausübung einer Querkraft unmittelbar auf die Seele des
Bowdenzugs oder durch Ausübung einer Querkraft auf die Bowdenhülle des
Bowdenzugs, welche von der Bowdenhülle auf die darin geführte Seele des
Bowdenzugs übertragen wird.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren deutlich werden.
Es zeigen:
1a eine schematische Darstellung einer Betätigungsvorrichtung
einer Schlossbaugruppe eines Kraftfahrzeugs, die zwei separate Bedieneinrichtungen
umfasst, von denen die eine unmittelbar über die Seele eines Bowdenzugs und
die andere mittelbar über die Bowdenhülle des Bowdenzugs auf die zu betätigende
Schlossbaugruppe einwirken kann;
1b die Anordnung aus 1a
bei Betätigung der unmittelbar mit der Seele des Bowdenzugs zusammenwirkenden
Bedieneinrichtung;
1c die Anordnung aus 1a
bei Betätigung der mit der Bowdenhülle zusammenwirkenden Bedieneinrichtung;
2a, 2b die Realisierung
einer Kindersicherung für die Anordnung aus 1a;
3 eine erste Abwandlung der Anordnung aus
1a;
4 eine erste Weiterbildung der Anordnung aus
3;
5 eine zweite Weiterbildung der Anordnung aus
3;
6 eine zweite Abwandlung der Anordnung aus
1a.
1a zeigt schematisch eine Betätigungsvorrichtung
zur Betätigung einer Schlossbaugruppe 5 eines Kraftfahrzeugs, insbesondere
einer Kraftfahrzeugtür, von der hier lediglich ein um eine Achse
53 schwenkbar gelagerter Betätigungshebel 50 dargestellt
ist. Bei der Schlossbaugruppe 5 kann es sich beispielsweise um ein übliches,
Sperrteile in Form einer Drehfalle und einer Sperrklinke umfassendes Türschloss
(für eine Klapp- oder eine Schiebetür) handeln, das mittels der Betätigungsvorrichtung
1, 2, 3, 4 über den Betätigungshebel
50 zum Entriegeln betätigbar ist. Andererseits kann es sich auch um
einen Türfeststeller, insbesondere für eine Schiebetür, handeln,
mit dem die Tür in einer definierten, geöffneten Position feststellbar
(arretierbar ist) und der mittels der Betätigungsvorrichtung 1,
2, 3, 4 lösbar ist.
Die mit der Schlossbaugruppe 5, genauer mit deren Betätigungshebel
50, gekoppelte Betätigungsvorrichtung 1, 2,
3, 4 umfasst zwei separate Bedieneinrichtungen 1,
2, die unabhängig voneinander auslösbar sind und die über
einen gemeinsamen Koppelmechanismus 3 in Form eines Bowdenzugs mit der
Schlossbaugruppe 5 bzw. deren Betätigungshebel 50 gekoppelt
sind, und zwar einerseits direkt über die Seele 35 des Bowdenzugs
3 und andererseits über die die Seele 35 umgebende Hülle
30 des Bowdenzugs 3.
Die erste Bedieneinrichtung 1 umfasst einen Antriebsmotor
10 (Elektromotor), der über eine Antriebswelle 11 eines nachgeordneten
Getriebes ein Antriebselement 12 in Form einer Schnecke antreibt, welches
wiederum abtriebsseitig mit einem Getriebeelement 14 in Form eines um eine
Achse 13 drehbar gelagerten Schneckenrades 14 zusammenwirkt. An
diesem ist ein Ende 36 der durch ein flexibles Zugmittel gebildeten Seele
35 des Bowdenzugs 3 so eingehängt, dass bei einer Drehbewegung
des Getriebeelementes 14 in Form einer Schnecke um die Drehachse
13 (entgegen dem Uhrzeigersinn) ein Abschnitt der Seele 35 in
Form eines flexiblen Zugmittels mitgenommen wird, wodurch ein Zug auf die Seele
35 entlang ihrer Erstreckungsrichtung ausgeübt wird. Die Seele
35 ist mit ihrem der ersten Bedieneinrichtung 1 abgewandten zweiten
Ende 37 mit dem Betätigungshebel 50 der zu betätigenden
Schlossbaugruppe 5 verbunden, so dass bei Wirkung einer Zugkraft Z an der
Seele 35 des Bowdenzugs 3 entlang ihrer Erstreckungsrichtung der
Betätigungshebel 50 verschwenkt wird und hierdurch die mit dem Betätigungshebel
50 gekoppelten Komponenten der Schlossbaugruppe 5, wie etwa die
Sperrteile (Drehfalle und Sperrklinke) eines Türschlosses oder ein Türfeststeller
betätigt, insbesondere entriegelt werden, vergleiche 1b,
wo die Anordnung aus 1a nach Auslösen des Stellmotors
10 der ersten Bedieneinrichtung 1 und einer hiermit verbundenen
Drehbewegung des abtriebseitigen Getriebeelementes 14 (um ca. 90°)
dargestellt ist.
Eine zweite Bedieneinrichtung 2 der Betätigungsvorrichtung
1, 2, 3 wird gebildet durch einen zweiarmigen, um eine
Achse 23 schwenkbar gelagerten Hebel 20, dessen einer Hebelarm
21 zum manuellen Auslösen der zweiten Bedieneinrichtung
2 durch Verschwenken des Hebels 20 um die Achse 23 dient
und dessen zweiter Hebelarm 22 über einen ausgangsseitigen Abschnitt
24 mit der elastischen Hülle (Bowdenhülle 30) des Bowdenzugs
3 zusammenwirkt, genauer mit einem an einem als Bedienabschnitt bezeichneten
Endabschnitt 31 der Bowdenhülle 3 vorgesehenen Anschlag
31a in Form eines einstückig an der Bowdenhülle 30 angeformten,
radial von dieser abstehenden Ringes.
An seinem anderen, als Anschlagsabschnitt bezeichneten Endabschnitt
32 weist die Bowdenhülle 30 ebenfalls einen Anschlag
32a auf, der durch einen einstückig an der Bowdenhülle
30 angeformten, von dieser radial nach außen abstehenden Ring gebildet
wird und der an einem Stützelement 4 anliegt und sich an diesem abstützt.
Bei einer Betätigung des Schwenkhebels 20 der zweiten
Bedieneinrichtung 2, so dass dieser entgegen dem Uhrzeigersinn um die Drehachse
23 verschwenkt wird, wirkt dessen zweiter Hebelarm
22 über den hierfür vorgesehenen ausgangsseitigen Abschnitt
24 auf den ersten endseitigen Anschlag 31a der Bowdenhülle
30 ein, so dass die Bowdenhülle 30 mit ihrem anderen, zweiten
endseitigen Anschlag 32a gegen das Stützelement 4 gedrückt
wird, wobei die Druckkraft von dem ersten endseitigen Anschlag 31a auf
den zweiten endseitigen Anschlag 32a durch die zwischen den beiden Anschlägen
31a, 32a liegenden Bereiche der Bowdenhülle 30 übertragen
wird. Hierdurch wird der zwischen den beiden Endanschlägen 31a,
32a gelegene Bereich der Bowdenhülle 30 gekrümmt. Dies
führt zu einer entsprechenden Krümmung des in der Bowdenhülle
30 als Seele 35 geführten flexiblen Zugmittels, was wiederum
die Erzeugung einer Zugkraft Z zur Folge hat, mit der die Seele 35 des
Bowdenzugs 3 entlang ihrer Erstreckungsrichtung auf den Betätigungshebel
50 der Schlossbaugruppe 5 einwirkt, vergleiche 1c.
Im Ergebnis lässt sich also die Schlossbaugruppe 5 über
ihren Betätigungshebel 50 wahlweise mittels einer ersten Bedieneinrichtung
1, hier einen Stellmotor 10 aufweisend, betätigen, wobei
die erste Bedieneinrichtung 1 über den Stellmotor 10 unmittelbar
zur Erzeugung einer Zugkraft auf die Seele 35 des Bowdenzugs
3 einwirkt, oder alternativ mittels einer zweiten Bedieneinrichtung
2, hier einen Schwenkhebel 20 aufweisend, betätigen, wobei
der Schwenkhebel 20 auf die Seele 35 des Bowdenzugs
3 indirekt über dessen Bowdenhülle 30 einwirkt, wobei
die Einwirkung durch Erzeugung einer Druckkraft an einem Endabschnitt
31 der Bowdenhülle 3 erfolgt, wobei diese gekrümmt wird,
was wiederum zu einer Krümmung der Seele 35 und zur Erzeugung einer
(von der Seele 35 ausgeübten) an der Schlossbaugruppe 5 bzw.
deren Betätigungshebel 50 wirkenden Zugkraft führt.
Bei der ersten Bedieneinrichtung 1 kann es sich beispielsweise
um einen Türaußenöffner handeln, der mittels eines Schalters oder
einer Fernbedienung vom Außenraum des Kraftfahrzeugs her betätigbar ist,
und bei der zweiten Bedieneinrichtung 2 um einen Türinnenöffner,
der manuell vom Innenraum des Kraftfahrzeugs her betätigbar ist.
In den 2a und 2b
ist eine einfache Möglichkeit zur Integration einer Kindersicherung in die
Betätigungsvorrichtung aus den 1a bis
1c dargestellt. Hierzu besteht das Stützelement
4 aus mehreren (mindestens zwei) Stützteilen 41,
42, welche aus ihrer in den 1a bis
1c und 2a gezeigten Funktionsposition
(in der sie zum Abstützen des als Anschlagsabschnitt bezeichneten Endabschnittes
32 der Bowdenhülle 30 dienen) in eine Deaktivierungsposition
gemäß 2b verfahrbar sind, in der sie von
dem Anschlagsabschnitt 32 der Bowdenhülle 30 beabstandet
sind, so dass sich dieser nicht an dem Stützelement 4 abstützen
kann. In diesem Fall führt ein Auslösen der zweiten Bedieneinrichtung
2 und eine hiermit verbundene Einwirkung auf die Bowdenhülle
30 nicht zu einer Krümmung der Bowdenhülle 30, da deren
als Anschlagsabschnitt bezeichneter zweiter Endabschnitt 32 nicht abgestützt
ist. Somit erfolgt auch keine Krümmung des als Seele 35 in der Bowdenhülle
30 geführten flexiblen Zugmittels und also auch keine Einwirkung der
Seele 35 des Bowdenzugs 3 auf die Schlossbaugruppe 5.
Dies entspricht der Funktion einer Kindersicherung, sofern es sich bei der zweiten
Bedieneinrichtung 2 um einen Türinnenöffner handelt, der gemäß
den 2a und 2b dadurch
deaktivierbar ist, das die Stützteile 41, 42 des Stützelementes
4 aus der in 2a gezeigten Funktionsposition
in die in 2b gezeigte Deaktivierungsposition überführt
werden.
Alternativ kann eine Kindersicherung (oder ggf. Diebstahlsicherung)
auch durch entsprechende Gestaltung der der Bowdenhülle 30 zugeordneten
zweiten Bedieneinrichtung 2 realisiert werden, wie in 1a
schematisch angedeutet. Hierzu wird der ausgangsseitige Abschnitt 24 der
zweiten Bedieneinrichtung 2 über ein (in 1a
gestrichelt dargestelltes) schaltbares Gelenk 25 an den zweiten Hebelarm
22 des Hebels 20 der zweiten Bedieneinrichtung 2 angekoppelt.
Wird dieses Gelenk 25 freigeschaltet, so ist der ausgangsseitige Abschnitt
24 des Hebels 20 nur lose am zugeordneten Hebelarm 22
angelenkt und kann keine Kräfte auf die Bowdenhülle 30 übertragen,
was einer Kindersicherung (bzw. Diebstahlsicherung) entspricht. Nur bei nicht freigeschaltetem,
steifem Gelenk 25, also wenn der ausgangsseitige Abschnitt 24
starr mit dem zugeordneten Hebelarm 22 verbunden ist, kann die in
1c gezeigte Kraftübertragung mittels des Hebels
20 der zweiten Bedieneinrichtung 2 auf die Bowdenhülle
30 erfolgen.
3 zeigt eine Abwandlung des Ausführungsbeispieles
aus den 1a bis 1c, wobei
lediglich eine einzelne Bedieneinrichtung 6 vorgesehen ist, die sowohl
zur direkten Einwirkung auf die Seele 35 des Bowdenzugs 3 als
auch zur indirekten Einwirkung auf die Seele 35 über die Bowdenhülle
30 vorgesehen ist. Abgesehen von der Bedieneinrichtung 6 stimmen
die übrigen Komponenten der in 3 gezeigten Anordnung,
also insbesondere der Bowdenzug 3, das Stützelement 4 sowie
die Schlossbaugruppe 5 mit der Darstellung aus den 1a
bis 1c überein, so dass in dieser Hinsicht auf
die Erläuterung zu jenen Figuren verwiesen wird.
Die in 3 gezeigte Bedieneinrichtung
6 ist als ein um eine Achse 63 verschwenkbarer zweiarmiger Hebel
60 ausgebildet, dessen einer Hebelarm 61 zum Auslösen der
Bedieneinrichtung 6 durch manuelles Ergreifen und Verschwenken des Hebels
60 dient und dessen anderer Hebelarm 62 zur Einwirkung wahlweise
direkt auf die Seele 35 des Bowdenzugs 3 oder
indirekt auf die Seele 35 des Bowdenzugs 3 über die Bowdenhülle
30 dient.
Hierzu ist an einem Ende 36 der Seele 35 des Bowdenzugs
3 ein Seilnippel 38 befestigt, auf den der Schwenkhebel
60 der Bedieneinrichtung 6 über einen Abschnitt
64 seines zweiten Hebelarmes 62 so einwirken kann, dass die Seele
35 in Form eines flexiblen Zugmittels gestrafft wird und eine Zugkraft
erzeugt. Dies ist dann der Fall, wenn der Schwenkhebel 60 entlang einer
ersten Richtung (Bedienrichtung R1) im Uhrzeigersinn verschwenkt wird.
Bei einer Schwenkbewegung des Schwenkhebels 60 entlang einer
zweiten Richtung (Bedienrichtung R2) entgegen dem Uhrzeigersinn wirkt dessen zweiter
Hebelarm 62 demgegenüber mit dem ausgangsseitigen Abschnitt
64 auf den der Bedieneinrichtung 6 zugeordneten als Bedienabschnitt
bezeichneten ersten Endabschnitt 31 der Bowdenhülle 30 ein,
so dass diese, wie anhand der 1a bis 1c
beschrieben, gekrümmt wird, was indirekt ebenfalls zu einer über die Seele
35 auf die Schlossbaugruppe 5 wirkenden Zugkraft führt.
Ob die Bedieneinrichtung 6 direkt auf die Seele
35 des Bowdenzugs 3 einwirkt oder indirekt (über die Bowdenhülle
30) auf die Seele 35 einwirkt, hängt also davon ab, entlang
welcher Richtung der Schwenkhebel 60 der Bedieneinrichtung 6 (durch
Ergreifen des ersten Hebelarmes 61) verschwenkt wird. Hierzu ist der wahlweise
auf den Seilnippel 38 oder den als Bedienabschnitt bezeichneten ersten
Endabschnitt 31 der Bowdenhülle 30 einwirkende Abschnitt
64 des zweiten Hebelarmes 62 zwischen jenem Seilnippel
38 und jenem Bedienabschnitt 31 der Bowdenhülle
30 angeordnet, wobei ein ebenfalls zwischen dem Bedienabschnitt
31 und dem Seilnippel 38 angeordneter ortsfester Fortsatz
7 die Gleichgewichtslage jener beiden Komponenten 31,
38 sichert.
4 zeigt eine Weiterbildung der Anordnung aus
3, wobei der Unterschied darin besteht, dass zwei Bedieneinrichtungen
6a, 6b des anhand 3 beschriebenen
(und dort mit dem Bezugszeichen 6 versehen) Typs vorgesehen sind, die einander
quer zur Erstreckungsrichtung des Bowdenzugs 3 gegenüberliegen und
die dementsprechend mit ihrem jeweiligen ausgangsseitigen Abschnitt 64
an einander quer zur Erstreckungsrichtung des Bowdenzugs 3 gegenüberliegenden
Abschnitten des zugeordneten Anschlags 31a am ersten Endabschnitt
31 der Bowdenhülle 30 bzw. des zugeordneten Seilnippels
38 angreifen.
Die beiden Bedieneinrichtungen 6a, 6b können
beispielsweise einerseits einem Türinnenbetätiger und andererseits einem
Türaußenbetätiger zugeordnet sein, die an einer Kraftfahrzeugtür
einander quer zur Türebene gegenüberliegend angeordnet sind. Dieses Ausführungsbeispiel
lässt sich insbesondere bei Schiebetüren für Kraftfahrzeuge vorteilhaft
anwenden, und zwar zur Betätigung des Türfeststellers einer Schiebetür,
indem eine Entriegelung des Türfeststellers mit einem besonders einfachen und
kostengünstigen Aufbau sowohl auf der Türinnenseite – mittels einer
inneren Bedieneinrichtung (Innenbetätiger) – als auch auf der Außenseite
der Tür – mittels einer äußeren Bedieneinrichtung (Außenbetätiger)
– ermöglicht wird. Das Lösen des Türfeststellers ist dabei,
wie bereits anhand 3 beschrieben, unabhängig davon
möglich, entlang welcher Richtung R1 oder R2 der Hebel 20 der jeweiligen
Bedieneinrichtung 6a, 6b betätigt wird. In beiden Fällen
werden die zum Lösen des Türfeststellers erforderlichen Kräfte erzeugt,
nämlich im einen Fall durch Krümmen der Bowdenhülle 30 und
im anderen Fall durch unmittelbare Erzeugung einer Zugkraft an der Seele
35 des Bowdenzugs 3.
5 zeigt eine Weiterbildung des Ausführungsbeispiels
aus 3, bei der der Bowdenzug zwei entlang der Erstreckungsrichtung
des Bowdenzugs hintereinander angeordnete Bowdenzugabschnitte 3a,
3b aufweist, von denen jeder den Aufbau des Bowdenzugs 3 aus
3 aufweist: Also eine Hülle 30 und eine
Seele 35; ein dem zweiten Endabschnitt 32 der jeweiligen Bowdenhülle
30 zugeordneten Stützbereich 4a bzw. 4b; eine zur
Betätigung des ersten Endabschnitts 31 der Hülle 30
sowie des Seilnippels 38 der Seele 35 vorgesehene Bedieneinrichtung
6a bzw. 6b; und einen der jeweiligen Bedieneinrichtung
6a bzw. 6b gegenüberliegenden Fortsatz 7a bzw.
7b. Die Seele 35 erstreckt sich dabei als ein einzelnes Zugmittel
durchgehend durch die Bowdenhüllen 30 beider Bowdenzugabschnitte
3a, 3b.
Wie im Fall der 4 können auch hier
die beiden Bedieneinrichtungen 6a, 6b einer Türinnenbetätigung
sowie einer Türaußenbetätigung zugeordnet sein, wobei der Unterschied
darin besteht, dass hier die beiden Bedieneinrichtungen 6a, 5b
einander nicht quer zur Erstreckungsrichtung des Bowdenzugs gegenüberliegen
und somit auch nicht an quer zur Erstreckungsrichtung des Bowdenzugs einander gegenüberliegenden
Abschnitten des Bowdenzugs angreifen. Stattdessen greifen die beiden Bedieneinrichtungen
6a, 6b an entlang der Erstreckungsrichtung des Bowdenzugs hintereinander
angeordneten Bowdenzugabschnitten 3a, 3b an.
6 zeigt eine weitere Abwandlung des Ausführungsbeispieles
aus den 1a bis 1c, wobei
hier die einen zweiarmigen, um eine Achse 83 verdrehbaren Schwenkhebel
80 umfassende zweite Bedieneinrichtung 8 nicht an der Bowdenhülle
30, sondern ebenso wie die erste Bedieneinrichtung 1, unmittelbar
an der Seele 35 des Bowdenzugs 3 angreift. Im Unterschied zu der
ersten Bedieneinrichtung 1 wirkt jedoch die zweite Bedieneinrichtung
8 auf die Seele 35 des Bowdenzugs 3 nicht in Richtung
der zu erzeugenden Zugkraft Z ein, sondern vielmehr entlang einer Richtung R senkrecht
zu der zu erzeugenden Zugkraft Z. Mit anderen Worten ausgedrückt, wirkt die
erste Bedieneinrichtung 1, wie anhand der 1a
bis 1c beschrieben, derart auf die durch ein flexibles
Zugmittel gebildete Seele 35 des Bowdenzugs 3 ein, dass die Richtung
der Einwirkung mit der Erstreckungsrichtung der Seele 35 des Bowdenzugs
3 und damit auch mit der Richtung der zu erzeugenden Zugkraft Z zusammenfällt.
Demgegenüber wirkt die zweite Bedieneinrichtung 8 auf die Seele
35 in Form eines flexiblen Zugmittels entlang einer Richtung R ein, die
im Wesentlichen quer zur Erstreckungsrichtung des flexiblen Zugmittels und damit
auch zur Richtung der zu erzeugenden Zugkraft Z verläuft.
Hierzu umfasst der Schwenkhebel 80 der zweiten Bedieneinrichtung
8 einen ersten Hebelarm 81 zum manuellen Betätigen des Schwenkhebels
80, um eine Schwenkbewegung um die Achse 83 auszulösen, sowie
einen zweiten Hebelarm 82 mit einem hakenförmigen Abschnitt
84, der die Seele 35 des Bowdenzugs 3 außerhalb
der Bowdenhülle 30, nämlich an einem aus der Bowdenhülle
30 herausragenden Bereich, umgreift und bei einer Schwenkbewegung des Hebels
80 mit einer senkrecht zur Erstreckungsrichtung der Seele 35 orientierten
Kraftkomponente auf die Seele 35 einwirkt. Dies führt zu einer Krümmung
der Seele 35, wie in 4 anhand der gestrichelten
Linie schematisch angedeutet, und somit wiederum zu einer auf die Schlossbaugruppe
5 bzw. deren Betätigungshebel 50 wirkenden Zugkraft Z.
Alternativ kann die zweite Bedieneinrichtung 8 mit ihrem
hakenförmigen Abschnitt 84 auch an der Bowdenhülle
30 angreifen und dort eine Kraft entlang einer Richtung R quer zur Erstreckungsrichtung
des Bowdenzugs 3 ausüben, wobei die Bowdenhülle 30 entsprechend
gekrümmt wird und die in der Bowdenhülle 30 geführte Seele
35 des Bowdenzugs 3 mitgenommen wird. Dies führt in gleicher
Weise, wie vorstehend anhand 6 beschrieben, zur Erzeugung
einer Zugkraft Z, die in Erstreckungsrichtung des die Seele 35 bildenden
flexiblen Zugmittels wirkt.