Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Chlor durch katalytische Gasphasenoxidation von Chlorwasserstoff mit Sauerstoff, worin die Umsetzung an mindestens zwei Katalysatorbetten unter adiabatischen Bedingungen durchgeführt wird, sowie ein Reaktorsystem zur Durchführung des Verfahrens.
Beschreibung[de]
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
Chlor durch katalytische Gasphasenoxidation von Chlorwasserstoff mit Sauerstoff,
worin die Umsetzung an mindestens zwei Katalysatorbetten unter adiabatischen Bedingungen
durchgeführt wird, sowie ein Reaktorsystem zur Durchführung des Verfahrens.
Das von Deacon 1868 entwickelte Verfahren der katalytischen Chlorwasserstoffoxidation
mit Sauerstoff in einer exothermen Gleichgewichtsreaktion stand am Anfang der technischen
Chlorchemie:
4HCl + O2 ⇒ 2Cl2 + 2H2O.
Durch die Chloralkalielektrolyse wurde die technische Anwendung des
Deacon-Verfahrens jedoch stark in den Hintergrund gedrängt. Nahezu die gesamte
Produktion von Chlor erfolgte durch Elektrolyse wässriger Kochsalzlösungen.
Die Attraktivität des Deacon-Verfahrens nimmt jedoch in jüngster Zeit
wieder zu, da der weltweite Chlorbedarf stärker wächst als die Nachfrage
nach Natronlauge, ein Koppelprodukt der NaCl-Elektrolyse. Dieser Entwicklung kommt
das Verfahren zur Herstellung von Chlor durch Oxidation von Chlorwasserstoff entgegen,
das von der Natronlaugenherstellung entkoppelt ist. Darüber hinaus ist das
Vorprodukt Chlorwasserstoff einfach zugänglich; es fällt in großen
Mengen beispielsweise bei Phosgenierungsreaktionen, etwa bei der Isocyanat-Herstellung,
als Koppelprodukt an.
Die Abführung und Verwendung der Reaktionswärme ist ein
wichtiger Punkt bei der Durchführung des Deacon-Verfahren. Ein unkontrollierter
Temperaturanstieg, der vom Anfang bis Abschluss der Deacon-Reaktion 600 bis 900°C
betragen könnte, würde zum einen zu einer dauerhaften Schädigung
des Katalysators führen, zum anderen kommt es bei hohen Temperaturen zu einer
ungünstigen Verschiebung des Reaktionsgleichgewichts in Richtung der Edukte
mit einer entsprechenden Verschlechterung der Ausbeute. Es ist daher vorteilhaft
die Temperatur der Katalysatorschüttung im Laufe des Verfahrens in einem Bereich
von 150 bis 600°C zu halten.
In etablierten Verfahren wird daher der Katalysator in Form eines
fluidisierten, thermostabilisierten Bettes verwendet. Nach der EP
0 251 731 A2 wird das Katalysator-Bett dabei über die Außenwand
temperiert, gemäß der DE 10
2004 006 610 A1 wird das fluidisierte Bett über einen im Bett angeordneten
Wärmeüberträger temperiert. Der effektiven Wärmeabfuhr dieses
Verfahrens stehen Probleme durch eine uneinheitliche Verweilzeitverteilung und Katalysatorabrieb
gegenüber, die beide zu Umsatzeinbuße führen.
Eine enge Verweilzeitverteilung und geringer Katalysatorabrieb sind
in Reaktoren mit stationären Katalysatorschüttungen möglich. Jedoch
ergeben sich in solchen Reaktoren Probleme mit der Thermostatisierung der Katalysatorbetten.
Im Allgemeinen werden daher thermostatisierte Rohrbündelreaktoren verwendet,
welche, besonders bei großen Reaktoren, einen sehr aufwendigen Kühlkreislauf
besitzen (WO 2004/052776 A1).
Um die Wärmeabfuhr aus der Katalysatorschüttung zu verbessern,
wird im R&D-Report, „Sumitomo Kagaku", vol. 2004-I die Verwendung eines Festbettkatalysators
aus Rutheniumoxid auf Titanoxid als Träger vorgeschlagen. Neben der hohen Katalysatoraktivität
wird die gute Wärmeleitfähigkeit des Katalysatorsystems als Vorteil genannt.
Da auch bei einer hohen Wärmeleitfähigkeit innerhalb der Katalysatorpellets
die Wärmeleitfähigkeit der Schüttung gering bleibt, wird die Wärmeabfuhr
durch diese Maßnahme jedoch nicht wesentlich verbessert.
In EP 1 170 250 A1
wurde vorgeschlagen, Katalysatorfüllungen in Rohrbündelreaktoren einzusetzen,
die in unterschiedlichen Bereichen der gekühlten Kontaktrohre jeweils unterschiedliche
Aktivitäten aufweisen. Dadurch wird der Reaktionsfortschritt soweit verlangsamt,
dass die entstehende Reaktionswärme leichter über die Wand der Kontaktrohre
abgeführt werden kann. Ein ähnliches Ergebnis soll durch die gezielte
Verdünnung der Katalysatorschüttung mit inertem Material erreicht werden.
Nachteilig an diesen Lösungen ist, dass zwei oder mehrere Katalysatorsysteme
entwickelt und in den Kontaktrohren eingesetzt werden müssen bzw. dass durch
Einsatz von inertem Material die Reaktorkapazität beeinträchtigt wird.
In den Offenlegungsschriften WO 2004/037718 und WO 2004/014845 wird
zwar in allgemeiner Form die Möglichkeit einer adiabatischen katalytischen
Chlorwasserstoff-Oxidation neben den bevorzugten isothermen Verfahren erwähnt.
Konkrete Ausführungsformen einer adiabatisch geführten Chlorwasserstoff-Oxidation
werden jedoch nicht beschrieben. Es bleibt somit völlig unklar, wie bei einer
vollständig adiabatischen Fahrweise des Gesamtverfahrens die Reaktionswärme
der exothermen Reaktion abgeführt und eine Beschädigung des
Katalysators vermieden werden kann. Tatsächlich erfolgt die Chlorwasserstoff-Oxidation
gemäß dieser Schriften jedoch isotherm als Festbettverfahren in Rohrbündelreaktoren,
welche wie bereits erwähnt eine äußerst aufwändig zu steuernde
Kühlung erfordern. Grundsätzlich sind auch alle beschriebenen Rohrbündelreaktoren
sehr komplex und verursachen hohe Investitionskosten. Mit der Baugröße
rasch ansteigende Probleme bezüglich mechanischer Festigkeit und gleichmäßiger
Thermostatisierung der Katalysatorschüttung machen große Aggregate solchen
Typs unwirtschaftlich.
Es wäre daher vorteilhaft, ein einfaches Verfahren bereitzustellen,
das in einem einfachen Reaktor ohne aufwändiges System zur Wärmehaushaltung
im Reaktor durchgeführt werden kann. Solche Reaktoren wären leicht in
einen technischen Maßstab zu übertragen und sind in allen Größen
preiswert und robust. Die Reaktionsenthalpie spiegelt sich bei diesem Reaktortyp
in der Temperaturdifferenz zwischen Edukt- und Produktgasstrom quantitativ wieder.
Für die exotherme Gasphasenoxidation von Chlorwasserstoff mit
einem Sauerstoff enthaltenen Gasstrom wird bisher weder die Verwendung solcher Reaktoren
beschrieben, noch werden geeignete Katalysatoren und geeignete Verfahren aufgezeigt.
Die zunächst für das Deacon-Verfahren eingesetzten Katalysatoren,
etwa geträgerte Katalysatoren mit der Aktivmasse CuCl2, wiesen nur eine geringe
Aktivität auf. Durch eine Erhöhung der Reaktionstemperatur konnte zwar
die Aktivität gesteigert werden, nachteilig war jedoch, dass die Flüchtigkeit
der Aktivkomponenten bei höherer Temperatur zu einer schnellen Deaktivierung
des Katalysators führte. Die Oxidation von Chlorwasserstoff zu Chlor ist zudem
eine Gleichgewichtsreaktion. Die Lage des Gleichgewichts verschiebt sich mit zunehmender
Temperatur zu Ungunsten des gewünschten Endproduktes.
Üblicherweise werden daher Katalysatoren mit möglichst hoher
Aktivität eingesetzt, die die Reaktion bei niedriger Temperatur ablaufen lassen.
Bekannte hochaktive Katalysatoren basieren auf Ruthenium. In DE-A 197 48 299 werden
geträgerte Katalysatoren mit der Aktivmasse Rutheniumoxid oder Rutheniummischoxid
beschrieben. Dabei beträgt der Gehalt an Rutheniumoxid 0,1 Gew.-% bis 20 Gew.-%
und der mittlere Teilchendurchmesser von Rutheniumoxid 1,0 nm bis 10,0 nm. Die Reaktion
wird bei einer Temperatur zwischen 90°C und 150°C durchgeführt. Weitere
geträgerte Katalysatoren auf Basis von Ruthenium sind aus DE-A 197 34 412 bekannt:
Rutheniumchloridkatalysatoren, die mindestens eine Verbindung aus Titanoxid oder
Zirkoniumoxid enthalten, Ruthenium-Carbonyl-Komplexe, Rutheniumsalze anorganischer
Säuren, Ruthenium-Nitosyl-Komplexe, Ruthenium-Amin-Komplexe, Rutheniumkomplexe
organischer Amine oder Ruthenium-Acetylacetonat-Komplexe. Die Reaktion wird bei
einer Temperatur zwischen 100°C und 500°C, bevorzugt 200°C und 380°C
durchgeführt. In den beiden Anmeldungen DE-A 197 48 299 und DE-A 197 34 412
wird der Katalysator in einem Festbett oder in einem Fließbett verwendet. Als
Sauerstoffausgangssubstanz wird Luft oder reiner Sauerstoff verwendet. Die Deacon-Reaktion
bleibt aber eine exotherme Reaktion und eine Temperaturkontrolle ist auch bei der
Anwendung solcher hochaktiven Katalysatoren erforderlich.
Es bestand daher die Aufgabe ein Verfahren zur katalytischen Oxidation
von Chlorwasserstoff zu Chlor bereitzustellen, das in einem einfachen Reaktor ohne
ein komplexes System zur Wärmehaushaltung im Reaktor durchführbar ist.
Die Erfinder der vorliegenden Erfindung fanden überraschend,
dass es möglich ist, die vorstehend beschriebenen Aufgaben zu lösen, in
dem man die Umsetzung an mindestens zwei Katalysatorbetten unter adiabatischen Bedingungen
durchführt.
Die vorliegende Erfindung betrifft daher ein Verfahren zur Herstellung
von Chlor durch katalytische Gasphasenoxidation von Chlorwasserstoff mit Sauerstoff,
dadurch gekennzeichnet, dass die Umsetzung an mindestens zwei Katalysatorbetten
unter adiabatischen Bedingungen durchgeführt wird. Bevorzugt wird die Umsetzung
an mindestens zwei hintereinander geschalteten Katalysatorbetten durchgeführt.
Das Prozessgas kann neben Sauerstoff und Chlorwasserstoff noch Nebenbestandteile
aufweisen, z. B. Stickstoff, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid oder Wasser. Der Chlorwasserstoff
kann vorgeschalteten Produktionsverfahren, z. B. zur Herstellung von Polyisocyanaten,
entstammen und weitere Verunreinigungen, z. B. Phosgen, enthalten.
Erfindungsgemäß bedeutet die Durchführung des Verfahrens
unter adiabatischen Bedingungen an den Katalysatorbetten, dass dem Katalysator in
den jeweiligen Katalysatorbetten von außen im wesentlichen weder Wärme
zugeführt noch Wärme entzogen wird (mit Ausnahme der Wärme die durch
eintretendes bzw. austretendes Reaktionsgas zu- bzw. abgeführt
wird). Technisch gelingt dies durch Isolation der Katalysatorbetten in an sich bekannter
Weise. Erfindungswesentlich ist, dass die einzelnen Katalysatorbetten adiabatisch
betrieben werden, in ihnen also insbesondere keine Mittel der Wärmeabfuhr vorgesehen
sind. Betrachtet man das Verfahren als Ganzes, so ist erfindungsgemäß
auch der Fall eingeschlossen, bei dem die Reaktionswärme beispielsweise mittels
zwischen den einzelnen Katalysatorbetten geschalteten Wärmetauschern abgeführt
wird.
Die Vorteile der erfindungsgemäßen adiabatischen Fahrweise
der Katalysatorbetten gegenüber der konventionellen isothermen Fahrweise bestehen
vor allem, darin, dass in den Katalysatorbetten keine Mittel zur Wärmeabfuhr
bereitgestellt werden müssen, was eine erhebliche Vereinfachung der Konstruktion
mit sich bringt. Dadurch ergeben sich insbesondere Vereinfachungen bei der Fertigung
des Reaktors sowie bei der Skalierbarkeit des Verfahrens.
Unter Katalysatorbett wird hier eine Anordnung des Katalysators in
allen an sich bekannten Erscheinungsformen, z.B. Festbett, Fließbett oder Wirbelbett
verstanden. Bevorzugt ist eine Festbettanordnung. Diese umfasst eine Katalysatorschüttung
im eigentlichen Sinn, d. h. losen, geträgerten oder ungeträgerten Katalysator
in beliebiger Form sowie in Form von geeigneten Packungen:
Der Begriff der Katalysatorschüttung, wie er hier verwendet wird, umfasst auch
zusammenhängende Bereiche geeigneter Packungen auf einem Trägermaterial
oder strukturierte Katalysatorträger. Dies wären z.B. zu beschichtende
keramische Wabenträger mit vergleichsweise hohen geometrischen Oberflächen
oder gewellte Schichten aus Metalldrahtgewebe, auf denen beispielsweise Katalysatorgranulat
immobilisiert ist.
In dem neuen Verfahren werden bevorzugt stationäre Katalysatorbetten
verwendet.
Eine bevorzugte weitere Ausführung des Verfahrens ist dadurch
gekennzeichnet gekennzeichnet, dass das aus mindestens einem Katalysatorbett austretende
Prozessgasgemisch anschließend über wenigstens einen dem Katalysatorbett
nachgeschalteten Wärmetauscher geleitet wird.
In einer besonders bevorzugten weiteren Ausführung des Verfahrens
befindet sich nach jedem Katalysatorbett wenigstens ein, bevorzugt ein Wärmetauscher,
über den das austretende Prozessgasgemisch geleitet wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform befindet sich wenigstens
hinter einem Katalysatorbett wenigstens ein Wärmetauscher. Besonders bevorzugt
befindet sich hinter jedem der Katalysatorbetten mindestens ein, noch bevorzugter
jeweils genau ein Wärmetauscher, über den das aus dem Katalysatorbett
austretende Gasgemisch geleitet wird.
Bevorzugt können für das Verfahren auch mehr als zwei Katalysatorbetten
hintereinander geschaltet werden, insbesondere bis zu 12, bevorzugt bis zu 8 Katalysatorbetten.
Besonders bevorzugt sind Verfahren mit 3 bis 8 hintereinander geschalteten Katalysatorbetten.
Die Katalysatorbetten können dabei entweder in einem Reaktor
angeordnet oder in mehreren Reaktoren aufgeteilt angeordnet werden. Die Anordnung
der Katalysatorbetten in einem Reaktor führt zu einer Verringerung der Anzahl
der verwendeten Apparaturen.
Zusätzlich können einzelne der in Reihe geschalteten Katalysatorbetten
unabhängig voneinander auch durch eine oder mehrere parallel geschaltete Katalysatorbetten
ersetzt oder ergänzt werden. Die Verwendung von parallel geschalteten Katalysatorbetten
erlaubt insbesondere deren Austausch bzw. Ergänzung bei laufendem kontinuierlichen
Gesamtbetrieb des Verfahrens.
Bevorzugt weist das erfindungsgemäße Verfahren aber mindestens
zwei hintereinander geschaltete Katalysatorbetten auf. Parallele und hintereinander
geschaltete Katalysatorbetten können insbesondere auch miteinander kombiniert
sein. Besonders bevorzugt weist das erfindungsgemäße Verfahren aber ausschließlich
hintereinander geschaltete Katalysatorbetten auf.
Werden bevorzugt parallel geschaltete Katalysatorbetten verwendet,
so werden insbesondere maximal 5, bevorzugt 3, besonders bevorzugt maximal 2 gegebenenfalls
aus hintereinander geschalteten Katalysatorbetten bestehenden Verfahrensstränge
parallel geschaltet. Das neue Verfahren kann demnach zum Beispiel mit bis zu 60
und wenigstens mit zwei Katalysatorbetten betrieben werden.
Die im erfindungsgemäßen Verfahren bevorzugt verwendeten
Reaktoren können aus einfachen Behältern mit einer oder mehreren thermisch
isolierten Katalysatorbetten bestehen, wie sie z.B. in Ullmanns Encyclopedia of
Industrial Chemistry (Fifth, Completely Revised Edition, Vol B4, Seite 95-104, Seite
210-216) beschrieben werden. D.h. es können z.B. einfache oder mehrstufige
Festbettreaktoren, Radial-Flow-Reaktoren oder auch Flachbettreaktoren („Shallow-bed
reactors") sein. Rohrbündelreaktoren werden wegen der vorstehend beschriebenen
Nachteile jedoch bevorzugt nicht verwendet. Da eine Abfuhr der Wärme erfindungsgemäß
aus den Katalysatorbetten nicht erfolgt, sind derartige Reaktortypen für die
Aufnahme der Katalysatorbetten auch entbehrlich.
Die Katalysatoren bzw. die Katalysatorbetten daraus werden in an sich
bekannter Weise auf oder zwischen gasdurchlässigen Wandungen des Reaktors angebracht.
Insbesondere bei dünnen Katalysatorbetten werden oberhalb, unterhalb oder oberhalb
und unterhalb der Katalysatorbetten technische Vorrichtungen zur gleichmäßigen
Gasverteilung angebracht. Dies können Lochplatten, Glockenböden, Ventilböden
oder andere Einbauten sein, die durch Erzeugung eines geringen, aber gleichmäßigen
Druckverlusts einen gleichförmigen Eintritt des Gases in das Katalysatorbett
bewirken.
Die Lehrrohrgeschwindigkeit des Gases im Katalysatorbett beträgt
im Falle der Ausführungsform unter Verwendung eines Festbettes vorzugsweise
von 0.1 bis 10 m/s.
Bei einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird vorzugsweise ein molares Verhältnis von zwischen 0,25 bis 10
Äquivalenten Sauerstoff pro Äquivalent Chlorwasserstoff vor Eintritt in
das Katalysatorbett verwendet. Durch eine Erhöhung des Verhältnisses von
Äquivalenten Sauerstoff pro Äquivalent Chlorwasserstoff kann zum einen
die Reaktion beschleunigt und somit die Raumzeitausbeute (Produzierte Chlormenge
pro Reaktorvolumen) gesteigert werden, zum anderen wird das Gleichgewicht der Reaktion
positiv in Richtung der Produkte verschoben.
In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführung des Verfahrens
beträgt die Eingangstemperatur des in ein erstes Katalysatorbett eintretenden
Gasgemisches von 150 bis 400°C, bevorzugt von 200 bis 370°C.
Der Chlorwasserstoff und Sauerstoff enthaltende Einsatz-Gasstrom kann
auch bevorzugt nur vor dem ersten Katalysatorbett zugeführt werden. Dies hat
den Vorteil, dass der gesamte Einsatz-Gasstrom für die Aufnahme und Abfuhr
der Reaktionswärme in allen Katalysatorbetten genutzt werden kann. Es ist aber
auch möglich vor einer oder mehreren der nach dem ersten Katalysatorbett folgenden
Katalysatorbetten nach Bedarf Chlorwasserstoff und/oder Sauerstoff in den Gasstrom
einzudosieren. Über die Zufuhr von Gas zwischen den eingesetzten Katalysatorbetten
kann zusätzlich die Temperatur der Umsetzung gesteuert werden.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird das Reaktionsgas nach mindestens einem der verwendeten Katalysatorbetten,
besonders bevorzugt nach jedem der verwendeten Katalysatorbetten abgekühlt.
Dazu leitet man das Reaktionsgas durch einen oder mehrere Wärmetauscher, die
sich hinter den jeweiligen Katalysatorbetten befinden. Dies können die dem
Fachmann bekannten Wärmetauscher, wie z.B. Rohrbündel-, Platten- Ringnut-,
Spiral-, Rippenrohr-, Mikrowärmetauscher sein. In einer besonderen Ausführung
des Verfahrens wird beim Abkühlen des Produktgases an den Wärmetauschern
Dampf erzeugt.
In einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens werden die
nacheinander geschalteten Katalysatorbetten bei von Katalysatorbett zu Katalysatorbett
steigender oder sinkender Durchschnittstemperatur betrieben. Dies bedeutet, dass
man innerhalb einer Folge von Katalysatorbetten die Temperatur von Katalysatorbett
zu Katalysatorbett sowohl ansteigen als auch absinken lassen kann. So kann es besonders
vorteilhaft sein, die Durchschnittstemperatur zunächst von Katalysatorbett
zu Katalysatorbett zur Erhöhung der Katalysatoraktivität ansteigen zu
lassen und anschließend zur Verschiebung des Gleichgewichts die Durchschnittstemperatur
in den folgenden letzten Katalysatorbetten wieder absinken zu lassen. Dies kann
beispielsweise über die Steuerung der zwischen die Katalysatorbetten geschalteten
Wärmetauscher eingestellt werden. Weitere Möglichkeiten der Einstellung
der Durchschnittstemperatur werden weiter unten beschrieben.
In einem bevorzugten dem neuen Verfahren nachgeordneten Schritt wird
das gebildete Chlor abgetrennt. Der Abtrennschritt umfasst üblicherweise mehrere
Stufen, nämlich die Abtrennung und ggf. Rückführung von nicht umgesetztem
Chlorwasserstoff aus dem Produktgasstrom der katalytischen Chlorwasserstoff-Oxidation,
die Trocknung des erhaltenen, im wesentlichen Chlor und Sauerstoff enthaltenden
Stroms sowie die Abtrennung von Chlor aus dem getrockneten Strom.
Die Abtrennung von nicht umgesetztem Chlorwasserstoff und von gebildetem
Wasserdampf kann durch Auskondensieren von wässriger Salzsäure aus dem
Produktgasstrom der Chlorwasserstoffoxidation durch Abkühlung erfolgen. Chlorwasserstoff
kann auch in verdünnter Salzsäure oder Wasser absorbiert werden.
In einer bevorzugten Ausführung des Verfahrens werden nicht umgesetzter
Chlorwasserstoff und/oder Sauerstoff nach Abtrennung von Chlor und Wasser aus dem
Produktstrom und nach Abzweigen einer geringen Gasmenge zum Konstanthalten von gasförmigen
Komponenten, die z. T. mit den Edukten eingeschleppt werden, der Reaktion wieder
zugeführt. Der zurückgeführte Chlorwasserstoff und/oder Sauerstoff
werden vor einem oder mehreren der Katalysatorbetten zurückgeführt und
vorher gegebenenfalls mittels eines Wärmetauschers wieder auf Eingangstemperatur
gebracht. Vorteilhaft verwirklicht man das Abkühlen des Produktgases und das
Aufwärmen des zurückgeführten Chlorwasserstoff und/oder Sauerstoff
indem man die Gasströme im Gegenstrom durch Wärmeaustauscher aneinander
vorbeiführt.
Das neue Verfahren wird bevorzugt bei einem Druck von 1 bis 30 bar,
bevorzugt von 1 bis 20 bar, besonders bevorzugt von 1 bis 15 bar betrieben.
Die Temperatur des Eduktgasgemisches beträgt bevorzugt vor jedem
der Katalysatorbetten von 150 bis 400°C, bevorzugt von 200 bis 370°C,
besonders bevorzugt von 250 bis 350°C. Das Gasgemisch ist bevorzugt vor Eintritt
in das einzelne Katalysatorbett homogenisiert.
Die Dicke der durchströmten Katalysatorbetten kann gleich oder
verschieden gewählt werden, und beträgt zweckmäßig 1 cm bis
8 m, bevorzugt 5 cm bis 5 m, besonders bevorzugt 30 cm bis 2,5 m.
Der Katalysator wird bevorzugt auf einem Träger immobilisiert
verwendet. Der Katalysator enthält bevorzugt mindestens eines der folgenden
Elemente: Kupfer, Kalium, Natrium, Chrom, Cer, Gold, Bismut, Ruthenium, Ruthenium,
Rhodium, Platin, sowie die Elemente der VIII. Nebengruppe des Periodensystems der
Elemente. Diese werden bevorzugt als Oxide, Halogenide, oder gemischte Oxide/Halogenide,
insbesondere Chloride bzw. Oxide/Choride verwendet. Diese Elemente bzw. Verbindungen
daraus können allein oder in beliebiger Kombination verwendet werden.
Bevorzugte Verbindungen dieser Elemente schließen ein: Kupferchlorid,
Kupferoxid, Kaliumchlorid, Natriumchlorid, Chromoxid, Bismutoxid, Rutheniumoxid,
Rutheniumchlorid, Rutheniumoxychlorid, Rhodiumoxid.
Besonders bevorzugt besteht der Katalysatoranteil vollständig
oder teilweise aus Ruthenium bzw. Verbindungen daraus, besonders bevorzugt besteht
der Katalysator aus Halogenid und/oder Sauerstoff-enthaltenden Ruthenium-Verbindungen.
Der Trägeranteil kann vollständig oder teilweise bestehen
aus: aus Titanoxid, Zinnoxid, Aluminiumoxid, Zirkoniumoxid, Vanadiumoxid, Chromoxid,
Siliziumoxid, Kieselerde, Kohlenstoffnanoröhren oder einer Mischung oder Verbindung
der genannten Stoffe, wie insbesondere Mischoxiden, wie Silizium-Aluminium-Oxiden.
Besonders bevorzugte Trägermaterialien sind Zinnoxid und Kohlenstoffnanoröhren.
Die Rutheniumträgerkatalysatoren können beispielsweise durch
Tränkung des Trägermaterials mit wässrigen Lösungen von RuCl3
und gegebenenfalls eines Promotors zur Dotierung erhalten werden. Die Formgebung
des Katalysators kann nach oder bevorzugt vor der Tränkung des Trägermaterials
erfolgen.
Zur Dotierung der Katalysatoren eignen sich als Promotoren Alkalimetalle
wie Lithium, Natrium, Kalium, Rubidium und Cäsium, bevorzugt Lithium, Natrium
und Kalium, besonders bevorzugt Kalium, Erdalkalimetalle wie Magnesium, Calcium,
Strontium und Barium, bevorzugt Magnesium und Calcium, besonders bevorzugt Magnesium,
Seltenerdmetalle wie Scandium, Yttrium, Lanthan, Cer, Praseodym und Neodym, bevorzugt
Scandium, Yttrium, Lanthan und Cer, besonders bevorzugt Lanthan und Cer, oder deren
Gemische.
Die Formkörper können anschließend bei einer Temperatur
von 100 bis 400°C, bevorzugt 100 bis 300°C beispielsweise unter einer
Stickstoff-, Argon- oder Luftatmosphäre getrocknet und gegebenenfalls calciniert
werden. Bevorzugt werden die Formkörper zunächst bei 100 bis 150°C
getrocknet und anschließend bei 200 bis 400°C calciniert.
Die Temperatur des Katalysators in den Katalysatorbetten liegt zweckmäßig
in einem Bereich von 150°C bis 800°C, bevorzugt 200°C
bis 450°C, besonders bevorzugt 250°C bis 400°C. Die Steuerung der
Temperatur in den Katalysatorbetten erfolgt bevorzugt durch mindestens eine der
folgenden Maßnahmen:
– Dimensionierung der Katalysatorbetten,
– Steuerung der Wärmeabfuhr zwischen den Katalysatorbetten,
– Zusatz von Einsatzgasen zwischen den Katalysatorbetten,
– Molares Verhältnis der Edukte,
– Konzentrationen der Edukte
– Zusatz von Inertgasen, insbesondere Stickstoff, Kohlendioxid, vor und/oder
zwischen den Katalysatorbetten
Prinzipiell können die Katalysatoren bzw. die geträgerten
Katalysatoren jede beliebige Form aufweisen, z. B. Kugeln, Stäbchen, Raschigringe
oder Granulat oder Tabletten.
Die Zusammensetzung der Katalysatoren in den erfindungsgemäß
verwendeten Katalysatorbetten kann gleich oder verschieden sein. In einer bevorzugten
Ausführungsform werden in jeder Katalysatorbett die gleichen Katalysatoren
verwendet. Man kann aber auch vorteilhaft verschiedene Katalysatoren in den einzelnen
Katalysatorbetten verwenden. So kann insbesondere in der ersten Katalysatorbett,
wenn die Konzentration der Umsetzungsprodukte noch hoch ist, ein weniger aktiver
Katalysator verwendet werden und in den weiteren Katalysatorbetten die Aktivität
des Katalysators von Katalysatorbett zu Katalysatorbett gesteigert werden. Die Steuerung
der Katalysatoraktivität kann auch durch Verdünnung mit Inertmaterialien
bzw. Trägermaterial erfolgen.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren können pro 1 g
Katalysators 0,1 g/h bis 10 g/h Chlor, bevorzugt 0,5 g/h bis 5 g/h Chlor hergestellt
werden. Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich somit durch hohe
Raumzeitausbeuten aus, verbunden mit einer Verringerung der Apparategrößen
sowie einer Vereinfachung der Apparaturen bzw. Reaktoren.
Das Edukt für das erfindungsgemäße Verfahren ist Chlorwasserstoff,
das z.B. als Koppelprodukt aus der Phosgenierung von organischen Aminen, insbesondere
Diaminen zu Isocyanaten, insbesondere Diisocyanaten oder der Gasphasenphosgenierung
von Phenol zu Diphenylcarbonat produziert und übernommen wird.
Sauerstoff kann als reiner Sauerstoff oder bevorzugt in Form eines
sauerstoffenthaltenden Gases, insbesondere Luft, zugeführt werden.
Das produzierte Chlor kann z.B. zur Herstellung von Phosgen eingesetzt
werden und ggf. in verbundene Produktionsprozesse rückgeführt werden.
Weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Reaktorsystem zur Umsetzung
eines Chlorwasserstoff und Sauerstoff enthaltenden Gases, wenigstens enthaltend
Zuleitungen für Chlorwasserstoff und Sauerstoff oder für ein Gemisch von
Chlorwasserstoff und Sauerstoff und mindestens zwei hintereinander geschaltete thermisch
isolierte Katalysatorbetten.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen
Verfahrens sind in den 1 bis 4
dargestellt, ohne dass die Erfindung darauf begrenzt ist.
BeispieleBeispiel 1
1 zeigt das erfindungsgemäße Verfahren mit
drei Katalysatorbetten in Reihe aufgeteilt auf drei separate Reaktoren. Vor dem
ersten Reaktor werden die Eduktgase gemischt und dem Reaktor zugeführt. Nach
jedem der Reaktoren wird das austretende Produktgas mit einem Rohrbündelwärmetauscher
üblicher Bauart abgekühlt. Nach Austritt aus dem dritten Wärmetauscher
werden aus dem Produktgas Chlor und Wasser abgetrennt.
Beispiel 2
2 zeigt das erfindungsgemäße Verfahren mit
drei Katalysatorbetten in Reihe in einem integrierten Reaktor. Vor dem Reaktor werden
die Eduktgase gemischt und diesem zugeführt. Nach jedem der Katalysatorbetten
wird das austretende Produktgas mit einem ebenfalls in den Druckbehälter des
Reaktors integrierten Wärmetauscher abgekühlt. Nach Austritt
aus dem Reaktor werden aus dem Produktgas Chlor und Wasser abgetrennt.
Beispiel 3
3 zeigt das erfindungsgemäße Verfahren nach
einem Aufbau, der weitgehend dem in 1 dargestellten
entspricht. Abweichend wird vor dem zweiten und dritten Reaktor in Reihe dem abgekühlten
Produktgas des vorangehenden Reaktors frisches Eduktgas zugeführt.
Beispiel 4
4 zeigt das erfindungsgemäße Verfahren nach
einem Aufbau, der weitgehend dem in 3 dargestellten
entspricht. Abweichend werden aus dem Produktgasstrom abgetrennter Chlorwasserstoff
und Sauerstoff zurückgeführt und dem Eduktgasstrom vor dem ersten Reaktor
zugemischt.
Beispiel 5Durchführungsbeispiel
Chlor wurde durch die katalytische Gasphasenoxidation von Chlorwasserstoff
mit Sauerstoff in einer Versuchsanlage hergestellt. Als Katalysator wurde calciniertes
Rutheniumchlorid auf Zinndioxid als Trägermaterial verwendet. Die Versuchsanlage
bestand aus sechs hintereinander geschalteten Reaktoren mit jeweils einem thermisch
isolierten Katalysatorbett. Zwischen den Reaktoren befand sich jeweils ein Wärmetauscher,
also insgesamt fünf, die den vom jeweils vorgeschalteten Reaktor kommenden
Gasstrom auf die gewünschte Eintrittstemperatur des jeweils nachgeschalteten
Reaktors abgekühlt haben. Sauerstoff (29 kg/h) wurde zusammen mit Stickstoff
(25 kg/h) und Kohlenstoffdioxid (13,5 kg/h) über einen elektrischen Vorheizer
auf ca. 305°C erwärmt und dem ersten Reaktor zugeführt. Der Chlorwasserstoff
(47,1 kg/h) wurde auf ca. 150°C erwärmt und anschließend auf insgesamt
6 Teilströme aufgeteilt. Jeweils ein Teilstrom Chlorwasserstoff wurde jeweils
einem Reaktor zugeführt, wobei beim ersten Reaktor der Chlorwasserstoffteilstrom
in den Gasstrom, bestehend aus Sauerstoff, Stickstoff und Kohlendioxid, zwischen
dem elektrischen Vorheizer und dem Reaktoreingang zugegeben wurde. Die weiteren
Chlorwaserstoffteilströme wurden jeweils dem Gasstrom vor einem der fünf
Wärmetauscher zugeführt. Tabelle 1 zeigt für alle sechs Reaktoren
die Temperatur des eintretenden und austretenden Gasgemisches sowie die dem Reaktor
jeweils zugeführte Menge Chlorwasserstoff. Der Gesamtumsatz an Chlorwasserstoff
lag bei 82,4 %.
Rückführung aus dem Produktgas abgetrennten Chlorwasserstoffs und/oder
Sauerstoffs
I, II, III,
Reaktorschüttungen
IV, V, VI
Wärmetäuscher
VII
Stofftrennung für den Produktstrom nach dem Stand der Technik.
Anspruch[de]
Verfahren zur Herstellung von Chlor durch katalytische Gasphasenoxidation
von Chlorwasserstoff mit Sauerstoff, das mindestens umfasst: Umsetzung von Chlorwasserstoff
mit Sauerstoff an mindestens zwei Katalysatorbetten unter adiabatischen Bedingungen.Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Umsetzung
an mindestens zwei hintereinander geschalteten Katalysatorbetten erfolgt.Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperatur
des Katalysators in den Katalysatorbetten insbesondere während der Reaktion
150°C bis 800°C, bevorzugt 200 bis 450°C, beträgt.Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass das aus mindestens einem Katalysatorbett austretende Prozessgasgemisch
anschließend über wenigstens einen dem Katalysatorbett nachgeschalteten
Wärmetauscher geleitet wird.Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich nach jedem
Katalysatorbett wenigstens ein Wärmetauscher, bevorzugt ein einzelner Wärmetauscher
befindet, über den das austretende Prozessgasgemisch geleitet wird.Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die in
den Wärmetauschern abgeführte Reaktionswärme zur Dampfgewinnung eingesetzt
wird.Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die Umsetzung bei einem Druck von 1 bis 30 bar durchgeführt
wird.Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass die Eingangstemperatur des in ein erstes Katalysatorbett eintretenden
Gasgemisches von 150 bis 400°C, bevorzugt von 200 bis 370°C, beträgt.Verfahren nach Anspruch 8, worin die Eingangstemperatur des in jedes
der Katalysatorbetten eintretenden Gasgemisches von 150 bis 400°C, bevorzugt
von 200 bis 370°C, besonders bevorzugt 250 bis 350°C, beträgt.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass die nacheinander geschalteten Katalysatorbetten bei von Katalysatorbett zu
Katalysatorbett steigender oder sinkender Durchschnittstemperatur betrieben werden.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass das molare Verhältnis von Sauerstoff zu Chlorwasserstoff vor Eintritt
in jedes Katalysatorbett 0,25 bis 10 Äquivalente Sauerstoff, bevorzugt
0,5 bis 5 Äquivalente Sauerstoff, pro Äquivalent Chlorwasserstoff beträgt.Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass die Umsetzung in 2 bis 12, bevorzugt in 2 bis 8 besonders bevorzugt
in 3 bis 8 hintereinander geschalteten Katalysatorbetten durchgeführt wirdVerfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
dass ein oder mehrere einzelne Katalysatorbetten unabhängig voneinander durch
jeweils zwei oder mehrere parallel geschaltete Katalysatorbetten ersetzt sein können.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
dass der Chlorwasserstoff und Sauerstoff enthaltende Einsatz-Gasstrom nur dem ersten
Katalysatorbetten zugeführt wird.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass vor einem oder mehreren dem ersten Katalysatorbett nachgeordneten Katalysatorbetten
frischer Chlorwasserstoff und/oder Sauerstoff in den Prozessgasstrom eindosiert
werden.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
dass der Katalysator wenigstens ein Element aufweist, das aus der Gruppe ausgewählt
ist, die besteht aus: Kupfer, Kalium, Natrium, Chrom, Cer, Gold, Bismut, Ruthenium,
Rhodium, Platin, sowie ein Element der VIII. Nebengruppe des Periodensystems der
Elemente.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
dass der Katalysator auf Ruthenium oder einer Rutheniumverbindung basiert.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
dass die Aktivität der Katalysatoren in den einzelnen Katalysatorbetten verschieden
und insbesondere von Katalysatorbett zu Katalysatorbett ansteigend ist.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
dass der Katalysator der Katalysatorbetten auf einem inerten Träger aufgebracht
ist.Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Katalysatorträger
vollständig oder teilweise aus Titanoxid, Zinnoxid, Aluminiumoxid, Zirkoniumoxid,
Vanadiumoxid, Chromoxid, Siliziumoxid, Kieselerde, Kohlenstoffnanoröhren, oder
einer Mischung oder Verbindung der genannten Stoffe besteht.Reaktorsystem zur Umsetzung eines Chlorwasserstoff und Sauerstoff enthaltenden
Gases, wenigstens enthaltend Zuleitungen für Chlorwasserstoff und Sauerstoff
oder für ein Gemisch von Chlorwasserstoff und Sauerstoff und mindestens zwei
hintereinander geschaltete thermisch isolierte Katalysatorbetten.