Die Erfindung betrifft ein lasersensitives Etikett mit einer Trägerschicht
aus Polyolefinen, wobei auf der unteren Seite der Trägerschicht eine Klebeschicht
vorhanden ist.
Bei erfindungsgemäßen Etiketten handelt es sich um einschichtige,
selbstklebende, flächige Gebilde, die sich mit Lasern, insbesondere Festkörper-
oder CO2-Lasern, beschriften und kennzeichnen lassen, wobei der gewünschte
Kontrast zwischen Basisträger und Schrift durch Farbumschlag ohne oder mit
minimalem Materialabtrag erzeugt wird. Unter dem Begriff Etiketten sind dabei auch
Schilder, Folien und ähnliches zu verstehen.
Zur Kennzeichnung von Teilen an Fahrzeugen, Maschinen, elektrischen
und elektronischen Geräten, Verpackungen, insbesondere Einwegverpackungen,
finden zunehmend technische Etiketten Verwendung, so als Typenschilder, als Steueretiketten
für Prozessabläufe sowie als Garantie- und Prüfplaketten.
Die Kennzeichnung mittels Laseretiketten und bedruckter oder lackierter
Metallschilder besitzt gerade in der Automobilindustrie, insbesondere für hochwertige
Markierungen, einen zunehmenden Stellenwert. Auf diese Weise werden Informationen
und Hinweise wie Reifendruck oder Treibstoffart für den späteren Nutzer
auf verschiedensten Bauteilen des Automobils platziert. Auch in den vorgeschalteten
Fertigungsstufen können wichtige Produktionsdaten über ein Laseretikett
transportiert werden.
Für diese Anwendung kann das Etikett mit einem Barcode beschriftet
werden. Durch ein geeignetes Lesegerät erhält ein Montageteam die Möglichkeit,
direkt an der Fertigungsstraße, Informationen über Modell, Farbe und Sonderausstattung
durch den Barcode auszulesen.
Neben diesen Standardinformationen werden aber auch sensible Sicherheitsdaten
wie Fahrgestell- und Identifikationsnummern durch Etiketten am Fahrzeug platziert.
Im Falle von Diebstahl oder Unfall sind diese Informationen für eine Rückverfolgung
von Fahrzeug und Fertigungsstufen von großer Bedeutung.
Das eingesetzte Etikettenmaterial muss daher, um Manipulationsversuchen
entgegenzuwirken, möglichst fälschungssicher sein. Es darf sich nicht
zerstörungsfrei vom Verklebungsgrund ablösen.
Zusätzliche Sicherheit wird über die hohe Brüchigkeit
des Materials in Kombination mit hohen Klebkräften erreicht. Die Klebkraft
des Materials auf dem Haftgrund spielt eine große Rolle. Sie ist für den
Widerstand gegen einen Manipulationsversuch durch Ablösen ausschlaggebend.
Neben dem Standardmaterial gibt es modifizierte Etiketten, die durch
weitere Sicherheitsmerkmale wie Prägungen, Hologramme oder durch einen bleibenden
UV-Abdruck (footprint) eine Nachahmung des Materials unmöglich machen sollen.
In der DE 81 30 861 U1
wird ein mehrschichtiges Etikett aus einer dünnen und einer dicken selbsttragenden,
deckend pigmentierten Lackschicht offenbart. Beide Schichten bestehen aus einem
elektronenstrahlgehärteten lösungsmittelfrei aufgetragenen Lack, wobei
die Schichtdicken unterschiedlich sind. Die Beschriftung des Etiketts erfolgt dadurch,
dass mit Hilfe eines Lasers die obere dünnere Lackschicht weggebrannt wird,
so dass die untere dickere Lackschicht sichtbar wird, wobei die untere Schicht bevorzugt
eine Kontrastfarbe zur ersteren aufweist.
Bei dieser Beschriftung handelt es sich um eine Art von Gravur, womit
Manipulationsmöglichkeiten wie bei traditionellen Bedruckungen mit Farben und
Tinten entfallen. Das Etikett ist durch die eingesetzten Rohstoffe und den Herstellungsprozess
derart spröde eingestellt, dass eine Entfernung desselben von den Haftuntergründen
fast immer nur unter Zerstörung möglich ist.
In punkto Fälschungssicherheit bietet eine Laserfolie, wie sie
aus der DE 81 30 861 U1 bekannt
und beispielsweise als tesa 6930® bei der Firma tesa AG erhältlich
ist, aufgrund ihres sehr spröden Produktaufbaus gute Voraussetzungen, eventuelle
Manipulationsversuche zu dokumentieren und somit zu vereiteln.
Das laserbeschriftete Etikett ist nur unter sehr hohem Aufwand und
bestimmten Voraussetzungen zerstörungsfrei in einem Stück von seinem ursprünglichen
Verklebungsuntergrund zu entfernen.
Allerdings ist dies Etikett aufgrund der hochwertigen Ausgangsstoffe
sehr teuer.
In der EP 0 645 747 A
wird ein laserbeschriftbares mehrschichtiges Etikettenmaterial gezeigt, das sich
aus einer ersten Schicht, einer zweiten, von der ersten Schicht optische differierenden
Schicht zusammensetzt, wobei die erste Schicht mittels Laserstrahlung entsprechend
einem gewünschten Schrift- oder Druckbild unter Sichtbarmachung der Oberfläche
der zweiten Schicht entfernbar ist. Zwischen den Schichten ist weiterhin eine eine
Trägerschicht bildende transparente Kunststofffolie angeordnet.
Die DE 44 21 865 A1
zeigt ein Einschichtlaseretikett aus einer Trägerschicht aus Kunststoff, die
ein Additiv enthält, das unter Laserbestrahlung einen Farbumschlag zeigt.
Die Trägerschicht ist einseitig mit einer Selbstklebemasse beschichtet,
welche gegebenenfalls mit einem Trennpapier oder einer Trennfolie abgedeckt ist.
Die Trägerschicht besteht aus einem Lack, insbesondere aus einem
gehärteten Lack, vorzugsweise einem strahlengehärteten Lack, insbesondere
aus einem elektronenstrahlengehärteten Polyurethanacrylat-Lack. In einer alternativen
Ausführungsform ist die Trägerschicht aus einem Polybutylenterephthalat.
Mit der DE 199 09 723 A1
ist eine Sicherheitsfolie bekannt geworden, die eine Trägerschicht aufweist,
in der ein Identifikationsmedium enthalten ist. Mit Hilfe eines berührungslosen
Beschriftungsprozesses können die Diffusionseigenschaften dieses Identifikationsmediums
gezielt selektiv und lokal verändert werden. Wird die so beschriftete Sicherheitsfolie
auf ein Werkstück aufgeklebt, so diffundiert das Identifikationsmedium zur
Substratoberfläche hin und bewirkt dort eine nachweisbare Reaktion. Dabei erfolgt
diese Diffusion bzw. Reaktion nur in solchen Bereichen der Substratoberfläche,
in denen durch den Beschriftungsvorgang die Diffusionsfähigkeit ausgelöst
bzw. nicht behindert wurde. Somit ermöglicht die Sicherheitsfolie eine eindeutige
Beschriftung und Identifikation des Werkstücks.
Die Sicherheitsfolie wird mittels eines berührungslosen Verfahrens
beschriftet. So kann auch im Fabrikumfeld eine schmutzunempfindliche, schnelle,
flexibel variierbare Beschriftung erreicht werden. Die Beschriftung der Sicherheitsfolie
– und somit die Änderung der Diffusionseigenschaften des Identifikationsmediums
– kann insbesondere mit Hilfe elektromagnetischer Strahlung erfolgen. Besonders
vorteilhaft zur Beschriftung der Sicherheitsfolie ist der Einsatz eines Lasers,
mit Hilfe dessen sowohl eine temperatur- als auch eine lichtsensitive Beschriftung
erfolgen kann (wobei der Begriff „Licht" in diesem Fall den gesamten dem
Laser zugänglichen Bereich des elektromagnetischen Spektrums umfasst). Laser
haben den zusätzlichen Vorteil, kontrastreiche Beschriftungen mit einer beliebigen
Wahl des Musters zu ermöglichen, schnelle Änderungen des Beschriftungsmusters
zu gestatten und prozesssicher im Fabrikumfeld einsetzbar zu sein.
Ein zusätzlicher Sicherheitsaspekt ist in der DE
199 04 823 A1 offenbart. Hier wird ein Verfahren zur Herstellung einer
Folie beschrieben, bei dem zunächst eine Stützträgerfolie mittels
eines Prägewerkzeuges geprägt wird, wobei das Prägewerkzeug holographische
Strukturen aufweist. Anschließend wird eine Folie auf der geprägten Stützträgerfolie
erzeugt, so dass sich auf der Folie zumindest ein Hologramm abzeichnet.
Leistungsfähige steuerbare Laser zum Einbrennen von Markierungen
wie Schriften, Codierungen und dergleichen sind verbreitet. An das zu beschriftende
Material werden unter anderem folgende Anforderungen gestellt:
- • Es soll schnell beschriftbar sein.
- • Es soll ein hohes räumliches Auflösungsvermögen erreicht
werden.
- • Es soll in der Anwendung möglichst einfach sein.
- • Die Zersetzungsprodukte sollen nicht korrosiv wirken.
Darüber hinaus werden für besondere Fälle zusätzliche
Eigenschaftsmerkmale gefordert:
- • Hohe Temperaturbeständigkeit soll gegeben sein, beispielsweise
bis über 200°C.
- • Gute Beständigkeit gegen Bewitterung, Wasser und Lösungsmittel
ist erwünscht.
Bekannte, hierfür eingesetzte Materialien, wie bedrucktes Papier,
eloxiertes Aluminium, lackiertes Blech oder PVC-Folien, werden nicht allen diesen
Anforderungen gerecht.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Möglichkeit zu schaffen, ein
möglichst einfaches Etikett zur Verfügung zu stellen, das möglichst
preisgünstige Ausgangsstoffe aufweist und dennoch hervorragend zu beschriften
ist beziehungsweise nach der Beschriftung zu lesen ist.
Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Etikett, wie es gemäß
Hauptanspruch beschrieben ist. Gegenstand der Unteransprüche
sind besonders vorteilhafte Ausführungsformen des Erfindungsgegenstands.
Dementsprechend betrifft die Erfindung ein lasersensitives Etikett
aus zumindest
- a) einer Trägerschicht aus Polyolefin, die
- b) ein Additiv enthält, das unter Laserbestrahlung einen Farbumschlag zeigt,
und die
- c) einseitig mit einer Selbstklebemasse beschichtet ist, welche
- d) gegebenenfalls mit einem Trennpapier oder einer Trennfolie abgedeckt ist.
Die Trägerschicht weist vorzugsweise eine Dicke von 50 bis 100
&mgr;m auf.
Geeignete Trägerschichten bestehen aus Kunststoff wie insbesondere
Polypropylen.
Die Trägerschicht beziehungsweise Trägerfolie wird bevorzugt
durch Extrusion hergestellt. Dabei wird ein thermoplastischer Kunststoff (Polyolefin)
durch Erwärmung plastifiziert und durch eine formgebende Düse gepresst.
Durch Zugbelastung kann aus dem austretenden Extrudat eine Folie in beliebiger Dicke
hergestellt werden.
Die Trägerfolie kann sich aus mehreren einzelnen Schichten zusammensetzen,
die insbesondere durch Coextrusion hergestellt werden, also nach einem Extrusionsverfahren,
das zur Fertigung von Folien bekannt ist, die aus zwei oder mehreren Schichten bestehen.
Geeignete Additive sind insbesondere Farbpigmente und Metallsalze
beziehungsweise Glimmer, vor allem Kupferhydroxidphosphat oder auch Iriodin, ein
Perlglanzpigment auf der Basis von basischem Bleicarbonat, wie es von der Firma
Merck im Handel erhältlich ist. Des Weiteren kann das Additiv ein thermochromer
Farbstoff sein.
Diese Additive werden dem Basispolymeren insbesondere in der Größenordnung
von einigen Promille (ab 3 Promille) bis maximal 10 Gew.-%, bevorzugt in Mengen
von 1 bis 10 Gew.-%, insbesondere von 2 bis 4 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht
der Trägerschicht, zugemischt.
Nach der Herstellung der Trägerschicht durch bekannte Verfahren
wie Extrusion oder Giessen etc. werden derartige Folien mit der Klebeschicht beschichtet.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
ist auf der Trägersicht, und zwar der Klebemasse gegenüberliegend, eine
transparente Laminatschicht aus einer Kunststofffolie vorhanden, die laserschneidbar
ist.
Diese Schicht weist vorzugsweise eine Dicke auf von 10 bis 60 &mgr;m.
Auch diese Schicht kann durch Extrusion oder Coextrusion mit der Trägerschicht
hergestellt werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
ist zwischen der Trägerschicht und der Klebemasse eine pigmentierte Kontrastschicht
vorhanden.
Im Rahmen des Erfindungsgedankens liegt auch, beide eben genannte
Ausführungsformen in einem Etikett zu verwirklichen.
Die Trägerschicht und/oder die Klebeschicht können eingefärbt
sein, insbesondere durch Titandioxid (TiO2) weiß.
Bei eingefärbten Varianten des Etiketts wird je nach Deckungsgrad
und Verarbeitbarkeit ein Anteil zwischen 10 und 20 Gew.-% eines farbgebenden Pigmentes
zugesetzt.
Weiter vorzugsweise sind die Trägersicht und die Klebemasse transparent
und/oder transluzent.
Als besonders vorteilhaft hat es sich herausgestellt, wenn in der
Träger-, Kontrast und/oder Klebeschicht ein Additiv zu mindestens 5 Gew.-%,
bevorzugt 7 Gew.-%, enthalten ist, das fluoreszierend oder phosphoreszierend ist
oder das zur magnetischen oder elektrischen Kennzeichnung geeignet ist.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform wird auf die
Träger- oder Laminatschicht eine Farbe mit einem lumineszierenden
(fluoreszierend oder phosphoreszierend) Additiv aufgedruckt.
Bei den farbgebenden Partikeln kann es sich um feine Farbpigmente
handeln oder aber auch bevorzugt um sichtbare Partikel in der Größenordnung
von 0,1 bis 5 mm. Bei Verwendung feingemahlener Farbpigmente wird eine leichte Farbtonveränderung
der Schriftzüge erzeugt, mit den sichtbaren Partikeln ein charakteristisches
Farbmosaik. Bei Einsatz von Tageslichtleuchtfarben ist ohne Hilfsmittel der „Fingerabdruck"
zu erkennen, was häufig unerwünscht ist. Bevorzugt werden deshalb Farbpigmente
oder Partikel eingesetzt, die im Bereich des sichtbaren Lichtes nicht absorbieren
und somit im Normalfall unsichtbar sind – erst bei Beleuchtung des Etikettes
mit einer Lampe geeigneter Wellenlänge werden die Farbpigmente angeregt und
leuchten charakteristisch.
Neben durch IR-Strahlung angeregten Farbpigmenten kommen hauptsächlich
UV-aktive Systeme zum Einsatz. Prinzipiell geeignet sind auch Leuchtstoffe, die
durch Elektronenstrahlen, Röntgenstrahlen u.ä. angeregt werden sowie thermochrome
Pigmente, die sich bei Temperaturänderung reversibel umfärben.
Bei der Auswahl der Farbpigmente ist darauf zu achten, dass sie für
den Herstellprozess der Etiketten (Folienherstellung, Kleberbeschichtung) ausreichend
stabil sind und sich nicht irreversibel bei den Prozessbedingungen (gegebenenfalls
thermische Trocknung, Elektronenstrahl- oder UV-Härtung u.ä.) verändern.
Vorteilhaft für Daueranwendungen der Etiketten ist, dass diese meist empfindlichen
Leuchtstoffe in einer Polymermatrix eingebettet und durch die Deckschicht zusätzlich
geschützt sind. Weitergehende Maßnahmen gegen mechanischen Abrieb sowie
Schutz vor direkten Sauerstoff und Wasserkontakt sind nicht notwendig.
Für die erfindungsgemäße Anwendung können unterschiedliche
Farbpigmente und -stoffe zum Einsatz kommen. Am weitesten verbreitet sind langnachleuchtende
(phosphoreszierende) oder fluoreszierende Pigmente, die nur oder überwiegend
durch UV-Strahlung angeregt werden und im sichtbaren Bereich des Spektrums emittieren
(als Übersicht siehe zum Beispiel Ullmann's Enzyklopädie der technischen
Chemie, 4. Auflage, 1979, Verlag Chemie).
Bekannt sind aber auch IR-aktive Leuchtpigmente. Beispiele für
Systeme mit UV-Fluoreszenz sind Xanthene, Cumarine, Naphthalimide usw., die teilweise
unter dem Oberbegriff „organische Leuchtstoffe" oder „optische Aufheller"
in der Literatur geführt werden. Die Zugabe von einigen Prozenten der betreffenden
Leuchtstoffe ist ausreichend, wobei besonders die Einbindung in eine feste Polymermatrix
günstig ist in Bezug auf Leuchtkraft und Stabilität. Eingesetzt werden
können beispielsweise Rezepturen mit RADGLO®-Pigmenten der
Firma Radiant Color N.V./Holland oder Lumilux® CDPigmente von Firma
Riedel-de-Haen. Auch anorganische Leuchtstoffe sind geeignet; als langnachleuchtende
Stoffe, besonders mit Emission von Licht im gelben Bereich, haben sich Metallsulfide
und -oxide, meist in Verbindung mit geeigneten Aktivatoren, als günstig erwiesen.
Diese sind beispielsweise unter dem Handelsnamen Lumilux® N oder
als bezüglich Stabilität, Leuchtkraft und Nachleuchtdauer verbesserte
Leuchtpigmente unter dem Handelsnamen LumiNova® von Firma Nemoto/Japan
erhältlich.
Diese exemplarisch aufgeführten Farbstoffe/-pigmente werden in
die Rezeptur der Träger-, Kontrast und/oder Klebeschicht in Mengen von 0,1
bis 50 Gew.-%, bevorzugt mit 1 bis 25 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt zu 7 Gew.-%,
eingearbeitet und beschichtet.
Nach Stanzen/Laserschneiden der gewünschten Etikettengeometrien
sowie der abschließenden Beschriftung mittels Laserstrahl mit Schriftzügen,
Barcodes, Logos etc. liegt das Etikett in seiner Endform vor. Bei Inkorporation
von zum Beispiel langnachleuchtenden Pigmenten in die der Träger-, Kontrast
und/oder Klebeschicht weist das Etikett nach entsprechender Anregung der Leuchtpigmente
ein charakteristisches Nachleuchten auf, was eine leichte und schnelle Identifizierung
als Originaletikett erlaubt. Außer der speziellen Lichtquelle und gegebenenfalls
einem Sichtschutz gegen störendes Umgebungslicht ist kein weiteres aufwendiges
Equipment notwendig – nach der Prüfung verbleibt das Etikett unverändert
zurück.
Derartige Etiketten, die in der der Träger-, Kontrast und/oder
Klebeschicht Leuchtstoffe, speziell die nur nach UV- oder IR-Anregung im sichtbaren
Wellenlängenbereich emittierenden, enthalten, eignen sich auch für eine
passgenaue Fertigung (Bedrucken, Stanzen, Applizieren etc.). Anstelle von gesondert
aufzubringenden Druck- oder Steuermarkierungen kann bei der Verarbeitung die Lichtemission
der jeweiligen Schicht dafür genutzt werden. Insbesondere nach dem Beschriften
und Schneiden der Etiketten mittels Laserstrahl aus ungestanztem Rollenmaterial
kann in einer nachgeschalteten Steuereinheit an einer definierten Stelle des Etiketts
die Anregung und Emission mit geeignetem Equipment als Steuermarke für weitere
Verarbeitungsschritte beziehungsweise für die Herstellung des nächsten
Etiketts genutzt werden.
Alternativen zur Verwendung von Leuchtstoffen sind der Einbau von
Substanzen in die der Träger-, Kontrast und/oder Klebeschicht, die sich magnetisch
oder elektrisch detektieren lassen, sowie thermochrome Pigmente, die sich bei Temperaturänderung
reversibel umfärben. Magnetfeldänderungen wie bei Alarmetiketten für
zum Beispiel Kleidungsstücke sind prinzipiell möglich, jedoch für
die Anwendungsfelder nicht prädestiniert.
Dagegen bietet sich als verdeckte Sicherheitsstufe an, in die der
Träger-, Kontrast und/oder Klebeschicht Substanzen zuzugeben, die zu einer
elektrischen Leitfähigkeit der Schicht führen. Mit geeigneten Messgeräten,
welche transportabel, leicht zu bedienen und preisgünstig zu beschaffen sind,
und geeigneten Elektroden kann an dem verklebten Etikett direkt die Leitfähigkeit
der Schicht ermittelt werden.
Die Elektroden werden an zwei unterschiedliche Punkte A und B der
Lackschicht angehalten und eine Spannung angelegt. Bei Vorhandensein einer durchgängigen
elektrischen Leitfähigkeit zwischen A und B kann ein Stromfluss gemessen werden,
der je nach Art und Menge des verwendeten Additivs einen charakteristischen Wert
aufweisen kann.
Eine Verwendung des Etikettes direkt auf Metallen ist möglich,
wenn in der Klebeschicht kein Additiv vorhanden ist, so dass die Träger- und/oder
Kontrastschicht durch die elektrisch isolierende Klebemassenschicht von dem leitfähigem
Metall getrennt ist, was zur Folge hat, dass keine fehlerhaften Messungen zu befürchten
sind.
Als leitfähige Additive sind prinzipiell elektrisch leitfähige
metallische, organische, polymere und anorganische Substanzen geeignet, wobei die
Verwendung von Metallen bevorzugt ist. Speziell für weiße oder helle Schichten
ist für die Auswahl die Eigenfarbe des leitfähigen Additivs zu berücksichtigen.
Leitfähiger Ruß ist ebenfalls geeignet, jedoch nur für schwarze beziehungsweise
dunkle Schichten.
Um eine gute Leitfähigkeit zu gewährleisten, sollte eine
minimale Grenzkonzentration an Additiv sichergestellt sein, so dass ausreichend
Partikel in der Lackschicht vorhanden sind, um sich zu berühren und Kontakt
miteinander zu haben. Bei Unterschreitung dieser Grenzkonzentration ist in dem dreidimensionalen
Gefüge der Basisschicht ein leitfähiger Weg von A nach B nicht mehr sichergestellt.
Bevorzugt werden deshalb metallische Partikel eingesetzt, wobei Fasern
mit einem hohen Längen- zu Querschnittsverhältnis bevorzugt werden, da
hierbei mit geringeren Konzentrationen eine dreidimensionale Leitfähigkeit
sichergestellt werden kann als mit sphärischen Partikeln. Außerdem fällt
die Farbveränderung der Lackschicht mit den Fasern geringer aus. Als Metalle
werden bevorzugt aus Kosten-Nutzen-Erwägungen Kupfer, Eisen, Aluminium und
Stahl sowie deren Legierungen eingesetzt, jedoch sind auch teure, hochleitfähige
Metalle wie Silber, Gold geeignet. Die Faserdimensionen sind 0,1 bis 50 mm Länge
und Querschnitte mit 1 bis 100 &mgr;m, wobei bevorzugt Metallfasern mit einem
Durchmesser von 2 bis 20 &mgr;m bei einem Querschnitts- zu Längenverhältnis
von ca. 1:100 bis 1:1000 zum Einsatz kommen. Derartige Fasern werden mit 0,5 bis
25 Gew.-%, bevorzugt mit 2 bis 10 Gew.-% in die Rezeptur homogen eingearbeitet.
Kundenspezifische „Fingerabdrücke" der Etiketten lassen
sich realisieren, indem unterschiedliche Farben oder Muster aufgedruckt werden.
Besonders regelmäßige Linien und Strichmuster lassen an den Etikettenrändern
charakteristische Muster von Leuchtpunkten entstehen und sind zudem besonders material-
und kostensparend. Nach der Stanzung oder dem Laserschneiden des Etikettes und der
Applizierung auf den Haftuntergründen ist bei Wahl einer geeigneten Beleuchtungsquelle
am Rand des Etikettes ein bezüglich Farben und Geometrien charakteristisches
Muster zu erkennen.
Besonders logistisch und kostenmäßig macht sich der Vorteil
dieser Sicherheitskennzeichnung bemerkbar. Es kann auf käufliche Druckfarben
und unspezifisches Etikettenfolienmaterial zurückgegriffen werden, während
letzteres ansonsten kundenspezifisch herzustellen ist. Da derartiges Standardvormaterial
jedoch bei den Etikettenherstellern nur als Zwischenprodukt selbst für die
eigene Fertigung genutzt wird und am Markt nicht frei verfügbar ist, ist ein
unbefugter Zugriff ausgeschlossen. Außerdem sind kleine Losgrößen
und kurze Lieferzeiten möglich.
Als Klebeschicht wird vorzugsweise eine Selbstklebemasse auf Basis
von Naturkautschuk, PUR, Acrylaten oder Styrol-Isopren-Styrol-Blockcolymeren verwendet.
Bei dem Kleber handelt es sich beispielsweise um einen Haftkleber,
wie er in der DE 15 69 898 C offenbart
ist. Der Inhalt der gesamten Offenbarung dieser Schrift ist somit Teil dieser Erfindung.
In einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird beispielsweise
eine Acrylatklebemasse mit 20 bis 40 g/m2 Masse aufgetragen.
Eingefärbt wirkt die Klebemasseschicht als Kontrastschicht, so
dass auf eine zusätzliche Kontrastschicht verzichtet werden kann.
Durch die erfindungsgemäß ausgestaltete Klebeschicht kommt
es zu keiner Beeinträchtigung des Etiketts. Die physikalische und chemische
Widerstandsfähigkeit werden nicht verändert.
Aus der Anwendungssicht erfährt das Etikett keine Einbußen
bezüglich Beschriftbarkeit mit einem Laser, Lesbarkeit der Informationen.
Bei Nutzung der Standardlaser, speziell der weitverbreiteten Nd-YAG-Festkörperlaser
mit einer Wellenlänge von 1,06 &mgr;m, findet im Auftreffpunkt des Lasers
auf die Materialoberfläche eine Farbänderung oder ein Farbumschlag statt,
und es werden schnelle vollflächige Beschriftungen beziehungsweise Farbumschläge
erhalten.
Das erfindungsgemäße Etikett zeichnet sich durch eine Vielzahl
von Vorteilen aus, die derartig für den Fachmann nicht vorhersehbar waren.
- • Die Markierungen, die durch Farbumschlag und Carbonisierung der Matrix
entstehen, sind nahezu auf der gesamten Fläche des Etiketts möglich.
- • Die Beschriftung liefert einen guten Kontrast.
- • Trotz der Laserbeschriftung ist kein Aufschmelzen der Folienmatrix
zu erkennen, die darüber hinaus auch sehr gut laserschneidbar ist.
- • Es ist an der Oberfläche des Etiketts kein Aufschäumen zu
erkennen, es tritt also keine Blasenbildung an der Oberfläche auf.
- • Die Strichstellen sind zu erkennen.
- • Die Schnittkante am Etikettenrand ist wenig ausgefranst, aber durchgeschnitten
- • Lediglich beim Schneiden der Etiketten entstehen an der Schnittkante
Emissionen, ansonsten erfolgt die Markierung (Farbumschlag) emissionsfrei. Beim
Stanzen der Etiketten sind die Herstellung und die Beschriftung völlig emissionsfrei.
- • Das Etikett ist kostengünstig.
- • Das Etikett ist repositionierbar für nicht permanente Markierungen.
- • Es können alle Vorteile der Lasermarkierung genutzt werden (freie
Wahl des Layout, freie Wahl des Inhaltes etc.)
- • Es treten keine Verformungen durch die Laserbearbeitung am Etikett
auf.
- • Es sind Varianten in allen denkbaren Farben möglich (einschließlich
transparent).
Es zeigt die 1 den Aufbau eines besonders
vorteilhaft gestalteten erfindungsgemäßen Etiketts.
Das Etikett weist die folgenden fünf Schichten auf:
- 1
- Transparentes Schutzlaminat
- 2
- Lasersensitiv Pigmentierte Polyolefinmatrix (50 bis 100 &mgr;m), die auch
eingefärbt sein kann
- 3
- Pigmentierte Kontrastschicht
- 4
- Acrylatklebemasse (20 bis 40 g/m2)
- 5
- Trennpapier
Auf die Schichten 1 und/oder 3 kann – wie bereits oben ausgeführt
– bei einfacheren Varianten des Etiketts verzichtet werden.
Beispiel
Im folgenden Beispiel soll ein besonders vorteilhaftes Etikett offenbart
werden, ohne die Erfindung damit unnötig beschränken zu wollen.
Matrixrezeptur (Rezeptur der Trägerfolie):
Polypropylen HD 601 CF
Firma Borealis 60 Gew.-%
Polypropylen RD 208 CF
Firma Borealis 20 Gew.-%
Polypropylen Resin SC 2107
Firma DOW 10 Gew.-%
Cycloolefincopolymer COC 8007
Firma Ticona GmbH 10 Gew.-%
Das Cycloolefincopolymer COC 8007 besteht aus den Monomeren 2-Norboren
und Ethylen.
Das Pigment wird als Masterbatch im Verhältnis 20 Gew.-% Pigment
zu 80 Gew.-% Polypropylen vorgemischt.
Dieser Batch wird im Verhältnis 20 Gew.-% Masterbatch zu 80 Gew.-%
Matrix mit der Polyolefinmatrix vermischt.
Auf dieses Produkt wird ein Haftkleber entsprechend der
DE 15 69 898 A1 gestrichen, so dass
die Schicht nach dem Trocknen eine Stärke von 20 &mgr;m aufweist. Der Haftkleber
wird mit handelsüblichem Trennpapier abgedeckt.
Dies Produkt beziehungsweise die daraus hergestellten Etiketten sind
mit einem steuerbaren Leistungslaser schnell beschriftbar, so dass das Produkt/Etiketten
von transparent in schwarzgrau umschlagen.