Die vorliegende Erfindung betrifft ein auswechselbares Fußbett
und den zugehörigen Schuh sowie deren Verwendung.
Aus dem Stand der Technik sind bereits auswechselbare Fußbetten
bekannt. Diese vorbekannten Fußbetten weisen jedoch den Nachteil auf, daß
sie sich nicht auf leichte Art und Weise in dem jeweiligen Schuh fehlerfrei auswechseln
lassen.
Insbesondere ist es nicht leicht möglich, derartige Fußbetten
in die richtige Position innerhalb des Schuhs zu bringen. Insbesondere im Falle
der Verwendung orthopädischer Schuhe führt eine falsche Positionierung
des Fußbetts im Schuh u.U. zu Haltungsschäden. Fixierungsmittel (statt
Führungsmittel) sind z.B. aus der DE
35 21 430 C2 bekannt.
Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein auswechselbares
Fußbett anzugeben, welches eine falsche Positionierung wirksam verhindert.
Dies wird erfindungsgemäß durch ein auswechselbares Fußbett
gemäß Anspruch 1 erreicht. Der Schuh zur Aufnahme eines solchen auswechselbaren
Fußbetts ist in Anspruch 11 angegeben.
Die Führungsmittel können im Fußbett, nämlich
an seiner Unterseite, oder in dem fußbettlosen Schuh, vorzugsweise auf der
Oberseite der Brandsohle, ausgebildet sein. Das entsprechende Gegenstück, das
als Führung bezeichnet wird, ist dann im jeweils anderen Teil vorgesehen. Vorzugsweise
ist das Führungsmittel ein Vorsprung, der ausgehend von einem breiteren Kopfteil
eine Verjüngung aufweist, insbesondere ist er pilzförmig. Die Führung,
die das Gegenstück zu den Führungsmitteln bildet, ist vorzugsweise eine
Rille. Sie hat einen breiteren Einfädelbereich, der insbesondere an einem ihrer
Enden, das für den Benutzer sichtbar ist, ausgebildet ist. Von dort aus ist
die Rille enger, so dass sie das Führungsmittel so hält, daß es zwar
noch in Längsrichtung der Rille bewegt werden kann, ansonsten aber nicht aus
dieser entfernt werden kann.
Das vorzugsweise rillenförmig ausgebildete Führungsmittel
verläuft insbesondere in Längsrichtung des Schuhs, es beginnt mit der
genannten Einfädelstelle vorzugsweise etwa in der Mitte der Längserstreckung
des Schuhs bzw. des Fußbetts und endet in dem Bereich, wo sich die Zehen befinden.
Wenn nur eine Rille vorgesehen ist, verläuft sie vorzugsweise im Bereich der
Längsmitte. Es können aber auch mehrere Rillen vorgesehen sein, beispielsweise
zwei parallel zueinander verlaufende Rillen, die dann entsprechend mit zwei Führungen
zusammenarbeiten.
Die erfindungsgemäße Ausbildung hat den Vorteil, daß
sich ein Benutzer zunächst einen fußbettlosen Schuh aussuchen und in diesen
dann aus einer Auswahl unterschiedlich ausgebildeter Fußbetten dasjenige Fußbett
einsetzen kann, das seinen Bedürfnissen entspricht. Das Fußbett kann dabei
speziell für ihn und die Bedürfnisse seines Fußes ausgebildet sein,
beispielsweise mit Vorsprüngen, Noppen, Keilen und dergleichen ausgeführt
sein, es kann aber auch vorgefertigt sein. Im letzteren Fall werden mindestens drei
unterschiedlich ausgebildete Fußbetten angeboten, die unterschiedliche Härten
aufweisen und unterschiedlichen Einsatzbereichen zugeordnet sind. Diese werden serienmäßig
in den gängigen Schuhgrößen vorrätig gehalten. Ebenso wird in
einem Schuhgeschäft eine Vielzahl unterschiedlicher Schuhe, in die die auswechselbaren
Fußbetten eingesetzt werden können, vorrätig gehalten. Der Kunde
kann damit eine Schuhform, die ihm zusagt, auswählen. In jede beliebige Schuhform,
die er in dem Geschäft ausgewählt hat, kann er nun alternativ mindestens
drei unterschiedliche Fußbetten in dem ausgewählten Schuh ausprobieren.
Erfindungsgemäß können diese Fußbetten einerseits präzise
innerhalb des Schuhs auch von einem Laien positioniert werden, andererseits können
sie rasch eingesetzt und wieder entnommen werden.
Als bevorzugt hat es sich dabei herausgestellt, Haftmittel vorzusehen,
die bei längerem Druck, insbesondere durch Tragen des Schuhs über mehrere
Tage, ihre Klebkraft verstärken. Dadurch wird beim Ausprobieren im Geschäft
der Klebeffekt noch nicht entscheidend bemerkbar. Erst wenn der gewählte Schuh
und das gewählte Fußbett über einige Tage getragen wurden, ist die
Verbindung zwischen Fußbett und Schuh so, daß ein Verschieben praktisch
nicht mehr auftritt, aber dennoch, wenn auch mit etwas Mühe, das Fußbett
aus dem Schuh entnommen werden kann. Diese Haftmittel sind insbesondere im Fersenbereich
vorgesehen. Dieser ist bei einem Schuh frei zugänglich. Die Führungsmittel
und das entsprechende Gegenstück sind vorzugsweise im Bereich unter den Zehen
und bis zur Mitte des Schuhs bzw. Fußbettes vorgesehen, weil dieser Bereich
üblicherweise durch eine Kappe bei einem Schuh abgedeckt ist.
Dabei kann das Fußbett eine Feder als Führungsmittel aufweisen,
die in die Nut als Führung des zugehörigen Schuhs einzugreifen vermag.
Der zugehörige Schuh weist dann als Führung eine Nut auf. Ebenso kann
eine Führungsrille im Fußbett, und zwar an seiner Unterfläche, ausgebildet
sein. Der zugehörige Schuh hat dann einen entsprechenden Führungsvorsprung.
Vorzugsweise weist das Fußbett Haftmittel auf, die eine Befestigung
an dem zugehörigen Schuh erlauben. Sie sind insbesondere in seinem hinteren Bereich
ausgebildet.
Auch der zugehörige Schuh kann erfindungsgemäß dadurch
gekennzeichnet sein, daß er insbesondere in seinem hinteren Bereich Haftmittel
zur Befestigung des zugehörigen auswechselbaren Fußbetts aufweist.
Diese Haftmittel können sowohl bei dem auswechselbaren Fußbett,
als auch bei dem Schuh als Klettverschluß, als formschlüssig eingreifende
Mittel, insbesondere Druckknöpfe oder dergleichen ausgebildet sein. Alternativ
oder ergänzend kann auch ein Kleber verwendet werden, vorzugsweise ein solcher,
der auf Druck seine Klebeeigenschaften entfaltet und mit zunehmender Dauer der Belastung
beim Tragen verstärkt.
Das auswechselbare Fußbett kann dabei eine Shore-Härte von
16 bis 20, vorzugsweise 19 aufweisen. Dies ist insbesondere in den Fällen von
Vorteil, in denen das Fußbett zur Entgegenwirkung von früh erkannten Schäden
Verwendung findet.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Fußbett eine
Shore-Härte von 20 bis 26, vorzugsweise von 23 auf, was insbesondere in den
Fällen von Vorteil ist, in denen das Fußbett als leichte Unterstützung
Verwendung findet In einer ebenfalls bevorzugten Ausführungsform weist das
Fußbett eine Shore-Härte von 27 bis 32, vorzugsweise von 28 oder 29 auf,
was insbesondere in den Fällen Anwendung findet, in denen das Fußbett
als tragende Maßnahme Verwendung findet.
In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform besteht
das Material des Fußbetts aus einem Gemisch von Korkteilchen und Latex, insbesondere
von 21,5 % Korkschrot, 6,4% Chemikalien, 68,5% Latex (Naturkautschuk) und 3,6 %
Emulsion.
Was die Herstellungsbedingungen und Materialien für die erfindungsgemäßen
auswechselbaren Fußbetten anbelangt, so sollten sie vorzugsweise den folgend
angeführten Bedingungen genügen:
Die Granulatgröße kann je nach Wunsch des Verwenders der
auswechselbaren Fußbetten geändert werden. Zusätzlich wird Jute,
und zwar für den Boden, verwendet, dies vorzugsweise in grober Ausführung.
Diese Jute sollte 220 g/qm wiegen, ebenfalls mit einer maximalen Abweichung von
plus – minus 10 g/qm.
Darüber hinaus finden diverse Chemikalien, Emulvin "W", Schmierseife,
Lefa und/oder Texon, sowie weitere diverse Einbauteile bei der Herstellung Verwendung,
wie etwa Deckleder, vorzugsweise in einer Stärke von 1,4 mm bis 1,5 mm (+/–
0,1mm), wobei besondere Aufmerksamkeit der Weichheit des Materials gilt.
Texon oder Lefa findet vorzugsweise in einer einer Stärke von
0,5 mm Verwendung. Die Materialien sollen bezüglich ihrer Qualitätsanforderungen
insbesondere so gewählt sein, daß sie einer Schrumpfung während des
Verarbeitungsprozesses widerstehen.
Die Bodenjute kann mit Latex leicht beschichtet werden, was zu einer
besseren Planheit in der Herstellungsform führt. Vorzugsweise kann die Bodenjute
mittels Stiften in den Herstellungsformen befestigt werden. Der Abstand der Bodenjute
zum Formenrand hat an jeder Stelle gleich groß zu sein. Die Menge der Beschichtung
bestimmt die Qualität der Fußbetten.
Es können auch gestanzte Juteteile verwendet werden. Dabei sollen
die Juteteile diagonal gestanzt werden, d.h., weder Schuß- noch Kettenfadenverlauf
weist in Richtung Fußbettlängsachse.
Die zur Herstellung der Fußbetten verwendeten Chemikalien werden
vor Verarbeitung vorzugsweise in kleinere Behälter umgefüllt. Vor dem
Umfüllen sind die Chemikalien aufzurühren, und zwar bis zum Bodenrand,
dies etwa 10 Minuten. In den kleineren Behältern sind die Chemikalien (vor
der Produktion) in Intervallen ständig zu rühren. Das Rührwerk sollte
vorzugsweise mit 40 bis 50 Um/min eingetaucht werden, 10 Minuten arbeiten und ca.
10 Minuten stillstehen.
Emulvin "W" ist dem Latex als Zusatz hinzuzugeben. Der vorherige Ansatz
des Zugabegemisches ist wie folgt vorzunehmen: 1 Teil Emulvin "W", 4 Teile lauwarmes
Wasser. Das Wasser-Emulvin-Gemisch muß ausreichend gut durchgerührt werden.
Die Menge der Zugabe zu dem Kork-Latex-Brei wird von der geforderten Fußbettqualität
bestimmt.
Zur Formentrennung sollte vorzugsweise Schmierseife in Wasser stark
und dünnflüssig aufgelöst verwenden. Der Auftrag in den Formen hat
dann, gleichmäßig und regelmäßig zu erfolgen. Der Auftrag eines
Trennmittels hängt davon ab, wie gut sich die Fußbetten nach dem Öffnen
der Herstellform aus dieser ohne Beschädigung herauslösen lassen.
Die Herstellformen können aus Vollaluminium oder Aluguß
beschaffen sein. Vorzugsweise auch aus Spezialgußstoffen. Bei Formen aus Vollaluminium
ist mit einer Schrumpfzugabe von 0,3 % bis 0,5 %, bei Formen aus Aluguß mit
einer Schrumpfzugabe von 1,3 % bis 1,5 zu rechnen. Bei Formen aus Kunststoff ist
die Schrumpfzugabe materialabhängig. In alle Formen sind Paßbolzen und
Paßbuchsen einzubauen, damit die Passung der Unterform zur Oberform
immer gegeben ist.
Sofern die Formenträger nicht beheizbar sind, müssen in
die Unter- und Oberform Heizplatten eingebaut werden, die mittels Thermostat genau
reguliert werden können. Die Temperaturabweichungen der Thermostate sollte
dabei nicht mehr als 5 % bis 8 % betragen.
Ein Mischungssatz besteht vorzugsweise höchstens aus:
3.800 g
Latex
1.200 g
Kornschrot
350 g
Chemikalien
200 g
Emulvin-Lösung.
Beim Pressen muß mit einem Druck von mindestens 7 atü gearbeitet
werden, vorzugsweise mittels Hydraulik-, Pneumatik-, Wasser- oder Kniehebelpressen.
Der Druck sollte regelbar und genau überprüfbar sein. Während der
Schließzeit sollte er konstant gehalten werden.
Jeder Formenträger sollte einzeln beheizbar sein, um auf die
individuellen Verhältnisse im Einzelfall angepaßt werden zu können.
So wird unter klimatischen Bedingen vorzugsweise die Unterform mit
85 Grad bis 90 Grad und die Oberform etwas geringer beheizt. Brennstellen im Leder
sind dabei unbedingt zu vermeiden, wobei auf die unterschiedliche thermische Belastbarkeit
verschiedener Lederstärken zu achten ist. Neue Ledersorten sind dabei grundsätzlich
zunächst hierauf zu prüfen. Auch die Temperatur muß schnellstmöglich
überprüfbar und genau regelbar sein.
Die Mischung aus Latex, Korkschrot, Chemikalien, Emulvin-Lösung,
die im Mischungsansatz in verschiedenen Mengen hergestellt werden kann, wird in
einem Mischkneter mit einem Fassungsvermögen von vorzugsweise 35 Liter bis
40 Liter gegeben.
Das Latex wird mit Chemikalien und Emulvin-Lösung zuerst in den
Kneten geben und ca. 30 Sekunden vermischt. Hierauf wird die erforderliche Korkmenge
zugeben und alles zusammen weiter gemischt, bis sich eine Paste bildet. Dabei soll
die Paste nicht zu dünnflüssig werden. Auch ist die Bildung eines milchigen
Breies ebenfalls zu vemeiden. Die Knetzeit richtet sich nach Außen- und Raumtemperatur
bzw. der Luftfeuchtigkeit. Das Korkgranulat soll durch das Latex stark benetzt sein.
Der so zubereitete Mischungsansatz soll in etwa 10 Minuten verarbeitet werden.
Was den Arbeitsablauf zu Herstellung der erfindungsgemäßen
Fußbetten anbelangt, so findet der im folgenden dargestellte Ablauf hier vorzugsweise
Verwendung:
Die mit der richtigen Temperatur beheizten Formen werden mit Seifenlauge
mittels Pinsel leicht eingestrichen. Zu dick oder zu stark aufgetragene Lauge läßt
man alsdann verdunsten.
Die Bodenjute wird eingelegt, dann mittels Stiften genau positioniert.
Hierdurch verschiebt sie sich nicht mehr bei der Befüllung mit der verwendeten
Materialmischung. Nun wird die Mischung oder Latex-Kork-Paste eingefüllt. Dabei
ist es wichtig, daß die Mischung gut in die Formenränder eingedrückt
wird.
Die Zwischensohle wird auf die Mischung gelegt und eingedrückt,
danach wird die Lederdecksohle aufgelegt und in den in den Formen angebrachten Haltestiften
befestigt. Die Form wird geschlossen und entsprechend lange unter gleichem Druck
geschlossen gehalten, vorzugsweise etwa 10 Minuten.
Die genauen Schließ- und Heizzeiten müssen dabei im Einzelfall
unter Berücksichtigung der Umwelteinflüsse ermittelt werden. Nach Ablauf
der Heiz- bzw. Schließzeit werden die Herstellformen geöffnet und die
Fußbetten vorsichtig entnommen.
Alle noch warmen Fußbetten werden auf eine gerade, flache Ablage
plan aufgelegt.
Bevor eine neue Befüllung der Formen vorgenommen wird, sind alle
Materialmischungsrückstände innerhalb der Herstellformen, sowie in den
Passungsbuchsen und an den Passungsbolzen zu entfernen. Eine einwandfreie Passung
der Ober- auf die Unterform muß immer gewährleistet sein., d.h., Ober-
und Unterform müssen während des Preßvorganges glatt aufeinanderzuliegen
kommen.
Alle gefertigten Fußbettungen sind in einem Vortrockenraum bei
etwa plus 40 Grad bis 50 Grad Celsius ca. 5 Stunden zu trocknen. Diese Vortrocknung
sollte ca. 24 Stunden betragen.
Nach der Trocknung sind die Fußbetten sauber zu beschneiden,
d.h., der Überstehende Lederrand wird so entfernt, daß Lederkante und
Korkkante deckungsgleich sind.
Dabei müssen die Messer der Beschneidemaschine immer gut geschliffen
sein. Auf einen glatten sauberen Schnitt ist zu achten. Die Korkschicht darf in
keinem Falle beschädigt werden. Der Anstellwinkel der Messer zum Fußbett
muß immer gleich sein. Eine Rollenführung an der Beschneidemaschine sollte
vorhanden sein.
Zum anschließendem Halogenierem sollte das Halogeniermittel
dünn und gleichmäßig nach dem Beschneiden auf die Korkschicht aufgetragen
werden.
Vorteilhaft ist dabei der Auftrag mittels einer Spritzpistole. Nach
der Beschichtung mit Halogeniermittel müssen die Fußbetten mindestens
10 Minuten bei einer Raumtemperatur von 20 Grad Celsius ablüften. Halogeniert
wird vorzugsweise mit einer 3 %-igen Lösung TCIK in Aceton.
Nach dem Halogenieren erfolgt der Klebstoffauftrag, vorzugsweise mit
dem Kleber IRUTEX 8300. Beschichtet wird dabei die vorher halogenierte Fläche.
Der Klebstoffauftrag soll ebenfalls gleichmäßig erfolgen, wobei auf die
Unversehrtheit der Klebstoffschicht nach dem Auftrag zu achten ist.
In jedem Falle kann das erfindungsgemäße Fußbett im
Fersenbereich durch eine Latexschaumschicht erhöht ausgeführt sein.
Die Latexschaumschicht im erhöhten Fersenbereich weist dabei
vorzugsweise eine Shore-Härte von 15 auf.
Das solchermaßen erfindungsgemäß gestaltete austauschbare
Fußbett weist alle Vorteile eines austauschbaren Fußbetts überhaupt
auf. Es ist insbesondere an die speziellen Bedürfnisse seiner Träger anpassbar,
ohne daß der ganze Schuh angepaßt werden müßte, was zu einer
erheblichen Kosteneinsparung führt. Gleichzeitig kann jedoch ein wesentlicher
Nachteil, nämlich der falsche Sitz des Fußbetts im zugehörigen Schuh
nebst seinen unerwünschten Folgeschäden durch die Führung des Fußbetts
im Schuh vermieden werden.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung
besprochen. In dieser zeigen:
1 die Brandsohle eines Schuhs unterhalb des auswechselbaren
Fußbetts nach der vorliegenden Erfindung in Draufsicht,
2 ein auswechselbares Fußbett nach der vorliegenden
Erfindung im Längsschnitt, und
3 eine weitere Ausführungsform eines auswechselbaren
Fußbetts nach der vorliegenden Erfindung im Schuh liegend im Querschnitt durch
Schuh und Fußbett mit Blick zur Schuhspitze.
1 zeigt die Brandsohle 1 eines Schuhs unterhalb
des auswechselbaren Fußbetts nach der vorliegenden Erfindung in Aufsicht. Im
vorderen Bereich ist eine Nut als Führung 2 vorgesehen, die es ermöglicht,
daß ein erfindungsgemäß mit einem pilzförmigen Formvorsprung
bzw. einer Feder als Führungsmittel versehenes Fußbett an einer Einfädelstelle
3 in die Nut 2 einzufädeln, wodurch beim Einschieben das
auswechselbare Fußbett automatisch entlang der Führungsnut 2
in die richtige Position gelangt. Im hinteren Bereich der Brandsohle 1
ist ein Haftmittel 4, vorzugsweise ein Klettverschluß vorgesehen,
der im Zusammenwirken mit einem entsprechenden Gegenstück an dem auswechselbaren
Fußbett dort eine Fixierung dieses Fußbetts in der richtigen Position
ermöglicht.
2 zeigt ein auswechselbares Fußbett
5 nach der vorliegenden Erfindung im Längsschnitt. Im vorderen Bereich
weist es eine Feder als Führungsmittel 6 auf, die geeignet ist in
die entsprechende Führungsnut im Schuh einzufädeln. Wie im vorliegenden
Ausführungsbeispiel zu sehen ist, ist die Feder 6 hier so ausgestaltet,
daß sie nur an der Einfädelstelle in die Nur eingeführt werden kann.
Außerhalb der Einfädelstelle kann die Feder 6 die Nut nicht verlassen.
Besonders deutlich wird dieses Prinzip anhand der Detailvergrößerung
7 der Feder 6 und der weiteren zugehörigen Detailvergrößerung
8 der Feder 6 in der Nut 2. Im hinteren Bereich des auswechselbaren
Fußbetts 5 ist ein Haftmittel 9, etwa ein Klettverschluß
oder Druckknopf angebracht, das eine Fixierung des richtig eingewechselten Fußbetts
5 im Fersenbereich ermöglicht. Selbstverständlich ist auch eine
Fixierung in einem anderen Bereich, als der Ferse denkbar, soweit diese den Führungsvorgang
nicht behindert.
3 zeigt eine weitere mögliche Ausführungsform
eines auswechselbaren Fußbetts 5 nach der vorliegenden Erfindung.
Hier ist das auswechselbare Fußbett 5 im Schuh 10 liegend
zu sehen; und zwar im Querschnitt durch Schuh 10 und Fußbett
5 hindurch. Es liegt oberhalb von Laufsohle 13, Zwischensohle
14 und Brandsohle 15. Wie in der Detailvergrößerung
11 zu sehen ist, bildet der Schuh an der Innenseite seines Oberleders
12 eine Führungsnut 2 aus, in die das auswechselbare Fußbett
5 mit seinem als Führungsmittel 6 ausgebildeten seitlichen
Rand eingreift. Auch auf diese Weise kann eine sichere Führung in die richtige
Fußbettposition gewährleistet werden.