Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeugschloß mit den Merkmalen
des Oberbegriffs von Anspruch 1 bzw. Anspruch 2. Ferner betrifft die Erfindung eine
Drehfalle für ein Kraftfahrzeugschloß mit den Merkmalen des Oberbegriffs
von Anspruch 14.
Das in Rede stehende Kraftfahrzeugschloß kann irgendeinem Verschlußelement
eines Kraftfahrzeugs zugeordnet sein. Beispiele hierfür sind eine Seitentür,
die ggf. auch als Schiebetür ausgestaltet sein kann, eine Heckklappe, ein Heckdeckel,
eine Motorhaube, o.dgl..
Das bekannte Kraftfahrzeugschloß (DE
l96 14 122 A1), von dem die Erfindung ausgeht, ist mit den üblichen
Schließelementen Drehfalle und Sperrklinke ausgestattet, wobei die Drehfalle
um eine Drehfallenachse und die Sperrklinke um eine Sperrklinkenachse schwenkbar
sind. Das Kraftfahrzeugschloß ist üblicherweise an der jeweiligen Kraftfahrzeugtür
o.dgl. angeordnet, wobei die Drehfalle im geschlossenen Zustand der Kraftfahrzeugtür
in Eingriff mit einem an der Kraftfahrzeugkarosserie befindlichen Schließkeil
o.dgl. steht.
Die Drehfalle ist in eine Öffnungsstellung, eine Hauptschließstellung
und in eine Vorschließstellung verlagerbar und weist entsprechend eine Hauptrast
und eine Vorrast auf. Die Sperrklinke ist in einen ausgehobenen Zustand, in dem
die Drehfalle frei von der Sperrklinke ist, und in einen eingefallenen Zustand,
in dem die Sperrklinke mit der Hauptrast bzw. mit der Vorrast in Eingriff steht
und dadurch die Drehfalle in der Hauptschließstellung bzw. in der Vorschließstellung
hält, bringbar. Hauptrast und Vorrast sind hier an einer Eingriffsfläche
der Drehfalle angeordnet, die am Außenumfang der im wesentlichen scheibenförmigen
Drehfalle gelegen ist.
Die Anordnung der Eingriffsfläche am Außenumfang der Drehfalle
führt im allgemeinen zu einer einfachen konstruktiven Realisierung des obigen
Zusammenwirkens der Schließelemente untereinander. Gleichzeitig ist mit dieser
Anordnung der Eingriffsfläche aber eine konstruktive Beschränkung gegeben,
die in vielen Fällen zu einem wenig kompakten Aufbau führt. Das Ausheben
der Sperrklinke muß hier nämlich grundsätzlich nach außen hin
und das Einfallen der Sperrklinke muß grundsätzlich nach innen hin erfolgen.
Die Angaben "nach außen" und "nach innen" sind hier und im folgenden immer
auf die Drehfallenachse bezogen. Dabei bedeutet "nach außen" im wesentlichen
"von der Drehfallenachse weg gerichtet" und "nach innen" im wesentlichen "auf die
Drehfallenachse hin gerichtet".
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, das bekannte Kraftfahrzeugschloß
derart auszugestalten und weiterzubilden, daß die konstruktive Freiheit bei
der Realisierung des Eingriffs zwischen Drehfalle und Sperrklinke erhöht wird.
Das obige Problem wird bei einem Kraftfahrzeugschloß mit den
Merkmalen von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch
1 gelöst.
Wesentlich ist die Überlegung, von der bisherigen Anordnung und
Ausrichtung der Eingriffsfläche abzuweichen. Es wird vorgeschlagen, daß
die Eingriffsfläche der Drehfalle bezogen auf die Drehfallenachse im wesentlichen
nach innen gerichtet ist. Die Bedeutung der Angabe "nach innen" wurde oben erläutert.
Mit der nunmehr in obigem Sinne nach innen gerichteten Eingriffsfläche
ändert sich auch der Eingriff zwischen der Sperrklinke und der Drehfalle. Die
Sperrlinke ist nun – verglichen mit der bisher bekannten Anordnung –
in der entgegengesetzten Richtung zu betätigen. Dies kann erhebliche Freiheitsgrade
bei der Konstruktion des Kraftfahrzeugschlosses insgesamt mit sich bringen.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die in obigem Sinne nach innen
gerichtete Eingriffsfläche auszugestalten. Beispielsweise ist es denkbar, hierfür
seitlich an der Drehfalle einen Steg vorzusehen, an dem die Eingriffsfläche
mit der Hauptrast und der ggf. vorhandenen Vorrast angeordnet ist.
Eine weitere Realisierungsmöglichkeit besteht darin, innerhalb
der Drehfalle eine Ausnehmung mit einem Rand vorzusehen, wobei die nach innen gerichtete
Eingriffsfläche am Rand der Ausnehmung angeordnet ist. Eine solche Ausgestaltung
ist fertigungstechnisch besonders vorteilhaft.
Die Überlegung, innerhalb der Drehfalle eine Ausnehmung mit einem
Rand vorzusehen und die Eingriffsfläche am Rand der Ausnehmung anzuordnen,
ist als solche auch Gegenstand einer weiteren eigenständigen Lehre gemäß
Anspruch 2.
Gemäß dieser weiteren Lehre kann die Eingriffsfläche,
wie weiter oben beschrieben, nach innen gerichtet sein. Dies muß aber nicht
so sein. Grundsätzlich kann die Eingriffsfläche nach dieser weiteren Lehre
auch nach außen gerichtet sein, sofern sie am Rand der Ausnehmung angeordnet
ist.
Die im folgenden beschriebenen, bevorzugten Ausgestaltungen beziehen
sich auf beide obigen, eigenständigen Lehren.
Bei den bevorzugten Ausgestaltungen gemäß Anspruch 3 und
Anspruch 4 ist die Eingriffsfläche bzw. die Ausnehmung im wesentlichen kreisabschnittsförmig
um die Drehfallenachse herum angeordnet und ausgestaltet. Dies macht eine Realisierung
des Eingriffs zwischen Sperrklinke und Drehfalle in konstruktiver Hinsicht besonders
einfach.
Gemäß Anspruch 9 läuft jedenfalls ein Teil der Sperrklinke
bei der Verlagerung der Drehfalle in der Ausnehmung. Dies führt einerseits
zu einer kompakten Anordnung und kann andererseits der Führung der Drehfalle
dienen (Anspruch 10).
Besonders vorteilhaft für den Eingriff mit der am Rand der Ausnehmung
angeordneten Eingriffsfläche ist die Realisierung der Sperrklinke gemäß
den Ansprüchen 12 und 13. Hier ist die Rastnase, die dem Eingriff mit der Hauptrast
und der ggf. vorhandenen Vorrast dient, in unmittelbarer Nähe zu der Sperrklinkenachse
angeordnet. Die Rastnase ist damit kompakt ausgestaltet, so daß die Ausnehmung
entsprechend klein ausfallen kann. Gleichzeitig ist das für die Betätigung
der Sperrklinke erforderliche Drehmoment besonders gering.
Nach einer weiteren Lehre, der ebenfalls eigenständige Bedeutung
zukommt, wird die oben beschriebene Drehfalle als solche beansprucht. Dies ist Gegenstand
von Anspruch 14.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele
darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen
1 ein vorschlagsgemäßes Kraftfahrzeugschloß
bei in der Öffnungsstellung befindlicher Drehfalle,
2 das Kraftfahrzeugschloß gemäß
1 bei in der Hauptschließstellung befindlicher
Drehfalle.
3 das Kraftfahrzeugschloß gemäß
1 bei in der Vorschließstellung befindlicher Drehfalle,
4 das Kraftfahrzeugschloß gemäß
1 bei in der Hauptschließstellung befindlicher
Drehfalle und im ausgehobenen Zustand befindlicher Sperrklinke und
5 ein vorschlagsgemäßes Kraftfahrzeugschloß
in einer weiteren Ausführungsform bei in der Hauptschließstellung befindlicher
Drehfalle.
Das in den 1 bis 4
sowie in 5 dargestellte Kraftfahrzeugschloß ist
mit den üblichen Schließelementen Drehfalle 1 und Sperrklinke
2 ausgestattet. Nicht dargestellt ist vorliegend eine Schloßmechanik
zur Realisierung von Schloßfunktionen, wie beispielsweise eine Zentralverriegelungsfunktion,
eine Diebstahlsicherungsfunktion oder eine Kindersicherungsfunktion.
Dabei sind die Drehfalle 1 um eine Drehfallenachse
3 und die Sperrklinke 2 um eine Sperrklinkenachse 4 schwenkbar.
Die Drehfalle 1 ist in eine Öffnungsstellung (1),
eine Hauptschließstellung (2, 5)
und in eine Vorschließstellung (3) verlagerbar.
Ggf. kann auf die Realisierung einer Vorschließstellung verzichtet werden.
Auf die Existenz einer Vorschließstellung kommt es vorliegend nicht an.
Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen weist die Drehfalle
1 eine Hauptrast 5 und eine Vorrast 6 auf. Die Sperrklinke
2 ist in einen ausgehobenen Zustand (4) und
in einen eingefallenen Zustand (2, 3,
5) bringbar. Bei im ausgehobenen Zustand befindlicher
Sperrklinke 2 ist die Drehfalle 1 frei von der Sperrklinke
2. Bei im eingefallenen Zustand befindlicher Sperrklinke 2 steht
die Sperrklinke 2 mit der Hauptrast 5 bzw. mit der Vorrast
6 in Eingriff, wodurch die Sperrklinke 2 die Drehfalle
1 in der Hauptschließstellung bzw. in der Vorschließstellung
hält. Dabei sind die Hauptrast 5 und die Vorrast 6 an einer
Eingriffsfläche 7 der Drehfalle 1 angeordnet.
Wesentlich ist nun, daß die Eingriffsfläche 7 der
Drehfalle 1 bezogen auf die Drehfallenachse 3 im wesentlichen
nach innen gerichtet ist. Was hiermit im einzelnen gemeint ist, wurde im allgemeinen
Teil der Beschreibung erläutert.
Die Eingriffsfläche 7 läuft hier in einem Bogen
um die Drehfallenachse 3 herum. Details zur Ausformung der Eingriffsfläche
7 werden weiter unten gegeben.
Die Folge der nach innen gerichteten Eingriffsfläche
7 ist die Tatsache, daß die Sperrklinke 2 eine Bewegung von
innen nach außen durchführt, um in Eingriff mit der Eingriffsfläche
7 zu kommen. Dies kann im Hinblick auf den von der Sperrklinke
2 benötigten Bauraum vorteilhaft sein.
Bei den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen
ist es so, daß innerhalb der Drehfalle 1 eine Ausnehmung
8 mit einem Rand 9 vorgesehen ist und daß die Eingriffsfläche
7 am Rand 9 der Ausnehmung 8 angeordnet ist.
Es ist ferner vorzugsweise so, daß die Eingriffsfläche
7 – in axialer Richtung gesehen – im wesentlichen kreisabschnittsförmig
um die Drehfallenachse 3 herum verläuft. Bei der Ausgestaltung mit
Ausnehmung 8 verläuft die Ausnehmung 8 vorzugsweise im wesentlichen
kreisabschnittsförmig um die Drehfallenachse 3 herum. Dabei ist die
Ausnehmung 8 weiter vorzugsweise, wie in der Zeichnung dargestellt, im
wesentlichen schlitzförmig ausgestaltet. Mit "im wesentlichen
schlitzförmig" ist hier gemeint, daß die Ausnehmung 8 zueinander
im wesentlichen parallele Randabschnitte 10, 11 aufweist, die
einen Schlitz bilden.
Bei den dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispielen
ist es so, daß die Ausnehmung 8 bezogen auf die Drehfallenachse
3 einen innenliegenden Randabschnitt 10 und einen außenliegenden
Randabschnitt 11 aufweist, wobei die Eingriffsfläche 7 der
Drehfalle 1 am außenliegenden Randabschnitt 11 angeordnet
ist. Dies führt dazu, daß die Eingriffsfläche 7 der Drehfalle
1 bezogen auf die Drehfallenachse 3, wie oben beschrieben, im
wesentlichen nach innen gerichtet ist.
Grundsätzlich kann es aber auch vorgesehen sein, daß die
Eingriffsfläche 7 der Drehfalle 1 am innenliegenden Randabschnitt
10 angeordnet ist. Dann wäre die Eingriffsfläche 7 entsprechend
nach außen gerichtet.
Bei dem in den 1 bis 4
dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Ausnehmung 8 offen ausgestaltet.
Eine Zusammenschau der 1 und 2
zeigt, daß die Sperrklinke 2 bei einer Verstellung der Drehfalle
1 von der Öffnungsstellung in die Hauptschließstellung gewissermaßen
aus der Ausnehmung 8 herausläuft. Dies ist nur bei einer offenen Ausnehmung
8 möglich.
Bei einer mechanisch besonders stabilen Ausgestaltung der Drehfalle
1 ist es vorgesehen, daß die Ausnehmung 8 geschlossen ausgestaltet
ist. Dies ist in 5 dargestellt. Der außenliegende
Abschnitt 12 der Drehfalle 1 ist hier an zwei Stellen
12a, 12b mit der Drehfalle 1 im übrigen verbunden,
wodurch punktuelle mechanische Belastungen im Drehfallenmaterial reduziert werden.
Es läßt sich der Darstellung in 1
entnehmen, daß die Ausnehmung 8 zusammen mit der Sperrklinke
2 einen Anschlag für die in der Öffnungsstellung befindliche
Drehfalle 1 bildet. Der Rand 9 der Ausnehmung 8 kommt
in entsprechenden Eingriff mit der Sperrklinke 2.
Bei beiden Ausführungsbeispielen ist es vorgesehen, daß
jedenfalls ein Teil der Sperrklinke 2 bei der Verlagerung der Drehfalle
1 in der Ausnehmung 8 läuft. Für eine besonders hohe
Crashsicherheit kann es auch vorgesehen sein, daß die Ausnehmung
8 zusammen mit der Sperrklinke 2 eine Führung für die
Drehfalle 1 bildet. Dadurch kann ein Ausreißen der Lagerung der Drehfalle
1 im Crashfall wirksam vermieden werden.
Es sind verschiedene Varianten für die Formgebung der Drehfalle
1 denkbar. Hier und vorzugsweise ist es so, daß die Drehfalle
1 im wesentlichen scheibenförmig ausgestaltet ist und daß die
Ausnehmung 8 in axialer Richtung vollständig durch die Drehfalle
1 hindurch verläuft. Die Ausnehmung 8 kann beispielsweise
aus der Drehfalle 1 ausgestanzt sein. Bei der Ausnehmung 8 kann
es sich aber auch um eine wannenartige Ausformung handeln, die in axialer Richtung
nicht vollständig durch die Drehfalle 1 hindurch verläuft.
Je nach Ausgestaltung der Drehfalle 1, insbesondere der Eingriffsfläche
7 bzw. der Ausnehmung 8, ist eine ganz spezielle Ausgestaltung
der Sperrklinke 2 vorzusehen. Im Falle der schlitzartigen Ausnehmung
8 ist sicherzustellen, daß der am Eingriff mit der Drehfalle
1 beteiligte Abschnitt der Sperrklinke 2 entsprechend klein dimensioniert
ist. In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist es vorgesehen, daß die Sperrklinke
2 eine Rastnase 13 für den Eingriff mit der Hauptrast
5 bzw. mit der Vorrast 6 aufweist und daß die Rastnase
13 in unmittelbarer Nähe zu der Sperrklinkenachse 4 angeordnet
ist. Dabei ist es weiter vorzugsweise so, daß die Sperrklinke 2 außerdem
einen im Hinblick auf die Sperrklinkenachse 4 weit abragenden Betätigungshebel
14 aufweist, der mit der Rastnase 13 vorzugsweise starr gekuppelt
ist und über den die Sperrklinke 2 insgesamt aushebbar ist.
Die in der Zeichnung dargestellte Ausgestaltung der Sperrklinke
2 als solche ist Gegenstand der deutschen Anmeldung 20 2004 017 581.9,
die auf die Anmelderin zurückgeht und deren Inhalt insoweit zum Gegenstand
der vorliegenden Anmeldung gemacht wird.
Es läßt sich zusammenfassen, daß die vorschlagsgemäße
Ausgestaltung und Anordnung der Eingriffsfläche 7 einen weiteren Freiheitsgrad
bei der Konstruktion der Sperrklinke 2 gewährleistet. Mit der nach
innen gerichteten Eingriffsfläche 7 ist es möglich, daß
die Sperrklinke 2 einfällt, indem sie bezogen auf die Drehfallenachse
3 eine Bewegung von innen nach außen vollzieht. Dies kann bei bestimmten
konstruktiven Randbedingungen zu einer besonders kompakten Ausgestaltung führen.
Ferner ist es so, daß die Ausnehmung 8 zusammen mit der Sperrklinke
2 bei entsprechender konstruktiver Ausgestaltung zu einer mechanischen
Stabilisierung der Anordnung aus Drehfalle 1 und Sperrklinke
2 führen kann.
Schließlich darf darauf hingewiesen werden, daß die oben
beschriebene Drehfalle 1 auch als solche beansprucht wird. Auf die obigen
Ausführungen darf verwiesen werden.