Die Erfindung betrifft eine Absaugseinrichtung für einen Bohr-
oder Fräsständer mit einer nach unten offenen Spansammelkammer und einem
seitlich davon abragenden Ansaugstutzen, wobei die Absaugeinrichtung mittels lösbarer
Befestigungsmittel in einer Öffnung eines Standringes des Bohr- oder Fräsständers
befestigbar ist, wobei die Seitenwandung der Spansammelkammer bis auf eine dem Ansaugstutzen
zugeordnete Öffnung im wesentlichen ringsumschlossen ist und eine eine im wesentlichen
zentrale Durchtrittsöffnung für das Werkzeug und die eintretende, durch
den Ansaugstutzen austretende Luft aufweisende Decke aufweist.
Die Erfindung betrifft darüber hinaus einen Ständer für
eine Maschine zum Drehantrieb eines spanabhebenden Werkzeuges, mit einem Standring,
von welchem mindestens eine Tragsäule ausgeht, einer Maschinenbefestigungseinrichtung,
welche in Erstreckungsrichtung der Tragsäule verschieblich gelagert ist, um
das Werkzeug durch eine Öffnung eines im Standring mittels lösbarer Befestigungsmittel
befestigten Absaugeinrichtung zu verlagern, wobei die Absaugeinrichtung eine nach
unten offene Spansammelkammer ausbildet und einen seitlich abragenden Ansaugstutzen
besitzt, wobei die Seitenwandung der Spansammelkammer bis auf eine dem Ansaugstutzen
zugeordnete Öffnung im wesentlichen ringsumschlossen ist und eine eine im wesentlichen
zentrale Durchtrittsöffnung für das Werkzeug und die durch den Ansaugstutzen
austretende Luft aufweisende Decke aufweist.
Eine gattungsgemäße Absaugeinrichtung ist aus der
DE 4407081 C2 vorbekannt. Eine im
wesentlichen auf einer Kegelstumpfmantelfläche verlaufende Seitenwandung begrenzt
seitliche eine Spansammelkammer. Der obere Rand dieser Spansammelkammer besitzt
einen radial einwärts gerichteten Fortsatz, der eine Decke ausbildet, die parallel
zum Boden der Spansammelkammer verläuft. Die Seitenwandung besitzt eine Durchbrechung
für den Ansaugstutzen.
Ein Bohrständer ist aus der DE
20301042 U1 bekannt. Er besitzt einen Standring, der eine ringförmige
Aufnahme aufweist. Von dem Standring ragen zwei Tragsäulen ab. An den beiden
Tragsäulen ist eine traversenartige Maschinenbefestigung befestigt. Die Maschinenbefestigung
ist gegen die Rückstellkraft einer Druckfeder entlang der Tragsäulen auf
den Standring hin verlagerbar. Die Maschinenbefestigung besitzt einen Befestigungsflansch,
mit dem der standardisierte Hals einer Bohrmaschine oder einer Oberfräse gefesselt
werden kann. Mit dem von der Maschine drehangetriebenen Werkzeug, einem Bohrer oder
einem Fräser kann ein Werkstück bearbeitet werden, welches sich unterhalb
des Standringes befindet. Durch Verlagerung der Maschinenbefestigung kann das Werkzeug
durch den Standring hindurchtreten, um in die Oberfläche des Werkstückes
einzutreten. Bei der gattungsbildenden Vorrichtung ist eine Absaugeinrichtung in
Form einer Absaughaube vorgesehen, die in die Öffnung des Standringes eingesetzt
werden kann. Diese Absaugeinrichtung besteht aus einem Klarsichtkunststoff und besitzt
eine nach oben und unten offene Spansammelkammer. Die Spansammelkammer besitzt eine
Seitenwandung, die auf einer Kreisbogenlinie verläuft. Die Absaugeinrichtung
besitzt einen Absaugstutzen, mit dem sie mit einem Absaugschlauch eines Staubsaugers
verbunden werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfach zu handhabende
und dennoch wirksam funktionierende Absaugeinrichtung für oder zusammen mit
einem gattungsgemäßen Bohr- oder Fräsständer anzugeben.
Gelöst wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene
Erfindung, wobei jeder Anspruch eine eigenständige Lösung der Aufgabe
darstellt und mit jedem anderen Anspruch kombinierbar ist.
Zunächst und im wesentlichen ist vorgesehen, dass die Seitenwandung
der Spansammelkammer bis auf eine dem Absaugstutzen zugeordnete Öffnung ringsumschlossen
ist. Die Spansammelkammer besitzt eine Decke. Diese Decke besitzt eine zentrale
Öffnung zum Durchtritt des Werkzeuges, bei dem es sich um einen Fräser
oder um einen Bohrer oder um ein anderes spanabhebendes Werkzeug handeln kann. Die
Befestigungsmittel sind Schnapphaken. Zufolge dieser Schnapphaken kann die Absaugeinrichtung
sehr einfach dem Standring zugeordnet werden. Die Absaugeinrichtung braucht lediglich
in die Öffnung des Standrings eingesteckt zu werden. Die die Schnapphaken bildenden
Federzungen weichen dann zurück, bis sie Raststufen der Innenwandung des Standringes
hintergreifen. Die Raststufen lassen sich einfach dadurch fertigen, dass man in
den Standring unterseitig Radialkanäle einbringt. Diese Radialkanäle können
darüber hinaus auch Strömungskanäle für den zur Spanabfuhr dienenden
Luftstrom ausbilden. Gemäß einer bevorzugten Variante der Erfindung ist
aber vorgesehen, dass diese Radialkanäle von Bogenwandungsabschnitten der Absaugeinrichtung
verschlossen bzw. teilverschlossen sind. Lediglich Schlitze bilden Öffnungen.
Ferner ist vorgesehen, dass die Decke der Spansammelkammer schräg zur Standfläche
des Standringes verläuft. Die Standfläche verläuft parallel zur Unterseite
des Standringes. Die untere Randkante der Seitenwandung der Spansammelkammer fluchtet
mit der Unterseite des Standringes. Während die Absaugeinrichtung aus Kunststoff
besteht, besteht der Standring bevorzugt aus Metall. Die Decke der Spansammelkammer
kann den Boden einer Mulde ausbilden. Die Mulde hat eine Topfform. Der Rand dieses
Topfes ist der Innenrand einer Ringdecke, die einen Umfangsringraum nach oben abdeckt.
Die Ringdecke verläuft parallel zur Decke der Spansammelkammer, also auch schräg
zur Randkante der Seitenwandung der Spansammelkammer. Der Absaugstutzen verläuft
schrägt nach oben, wobei der Winkel des Absaugstutzens größer ist
als der Neigungswinkel der Decke der Spansammelkammer bzw. des Umfangsringraumes.
Der Ansaugstutzen durchragt öffnungslos den Umfangsringraum, so dass der Umfangsringraum
nicht abgesaugt wird. Es besteht lediglich eine Öffnung in der Seitenwandung
der Spansammelkammer. Dieses ist auch die einzige Öffnung der Seitenwandung.
Ansonsten ist die Spansammelkammer nach unten hin vollständig offen und nach
oben hin durch die Decke abgedeckt, die eine Durchtrittsöffnung für das
Werkzeug ausbildet. Von der Unterseite des Standringes ragen Standfüße
ab, mit denen der Standring auf ein Werkstück aufgesetzt werden kann. Diese
Standfüße können aus Kunststoff bestehen. Zwischen der Unterseite
des Standringes und der Oberfläche des Werkzeuges verbleibt dadurch ein wenige
Millimeter hoher Spaltraum. Ein derartiger Spalt befindet sich auch unterhalb des
Randes der Seitenwandung, so dass die zur Spanabsaugung dienende Zuluft nicht nur
die Durchtrittsöffnung, sondern auch durch diesen Spalt in die Spansammelkammer
strömen kann, um dann mit den entstandenen Spänen durch den Ansaugstutzen
abgesaugt zu werden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
beigefügter Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
1 eine perspektivische Darstellung eines Bohrständers
ohne Bohrmaschine;
2 eine Darstellung gemäß 1,
jedoch mit entfernter Absaugeinrichtung 6;
3 eine andere perspektivische Darstellung gemäß
1;
4 eine Seitenansicht des Ausführungsbeispiels;
5 eine um 90° gewendete Seitenansicht;
6 eine Unteransicht;
7 einen Schnitt gemäß der Linie VII-VII in
6;
8 einen Schnitt gemäß der Linie VIII-VIII
in 6;
9 in einer ersten perspektivischen Darstellung die
Absaughaube,
10 in einer zweiten perspektivischen Darstellung die
Absaughaube;
11 in einer dritten perspektivischen Darstellung die
Absaughaube;
12 die Absaughaube in der Seitenansicht;
13 die Absaughaube in der Draufsicht und
14 die Absaughaube in der Unteransicht.
Die Vorrichtung besitzt einen Standring 1. Dieser besteht
aus Metall. Von dem Standring 1 ragen zwei Tragsäulen 2 ab.
Die Tragsäulen 2 ragen im wesentlichen rechtwinklig zur Standebene
von Standring 1 ab. Sie sind über eine Schwenkbefestigung
23 mit dem Standring 1 derart befestigt, dass sie auch in eine
Winkelstellung gebracht werden können. Hierzu muss eine von der Unterseite
zugängliche Mutter gelöst und wieder befestigt werden. Auf den beiden
zylinderförmigen Tragsäulen 2 befinden sich jeweils Druckfedern
20. Die Druckfedern tragen eine Maschinenbefestigungseinrichtung
3. Diese bildet die Form einer Traverse und ist gleitend an den Tragsäulen
2 geführt. Sie kann mittels einer Befestigungsschraube 17
auch in einer bestimmten Position an einer der beiden Tragsäulen
2 fixiert werden. Jede Tragsäule 2 besitzt an ihrem freien
Ende eine Kunststoffkappe 33.
Die Maschinenbefestigungseinrichtung 3 bildet zusammen mit
einem Befestigungsriegel 19 einen Befestigungsflansch 18 aus für
den Befestigungshals einer Bohrmaschine oder einer Oberfräse.
An dem Standring 1 ragt schräg nach oben weisend in
Radialrichtung ein Handgriff 2 ab. Der Handgriff 22 liegt in derselben
Ebene, in der auch die beiden Tragsäulen 2 angeordnet sind. Auf einer
der Tragsäulen 2 befindet sich auch ein Tiefenanschlag 21,
der eine Feststellschraube besitzt.
Die Absaugeinrichtung 6 besteht aus Kunststoff. Sie ist ein
einstückiges Kunststoffspritzgussteil und klarsichtig. Sie besitzt zwei sich
gegenüberliegende Bogenwandungsabschnitte 24, 25,
26. Der Außendurchmesser dieser Bogenwandungsabschnitte
24, 25, 26 entspricht im wesentlichen dem Innendurchmesser
der Öffnung 4 des Standringes 1. Diese Bogenwandungsabschnitte
24, 25, 26 können in die Öffnung
4 des Standringes 1 eingesteckt werden und liegen dann in Flächenanlage
an der Innenwandung 16 der Öffnung 4. Diese Bogenwandungsabschnitte
bilden insgesamt vier Federzungen 15
aus, die durch Schlitze freigeschnitten sind. Es sind zwei paarweise
sich nahezu diametral gegenüberliegende Federzungen 15 vorgesehen.
Jede dieser Federzungen 15 trägt einen Schnapphaken 5.
Der Standring 1 besitzt an seiner Unterseite 1'
einen im wesentlichen diagonal verlaufenden Radialkanal 13. Der Boden dieses
Radialkanales 13 bildet eine Raststufe 12 aus, die von den Haken
5 hintergriffen wird.
Bei eingesteckter Absaugeinrichtung 6 stützt sich die
Absaugeinrichtung 6 mit einem Stützabschnitt 31 und einem
Anschlag 30 auf der Oberseite des Standringes 1 ab. Die untere
Randkante 9' einer Seitenwandung 9 einer Spansammelkammer
7 fluchtet dabei mit der Randkante der Bogenwandung 24,
25, 26 und der Unterseite 1' des Standringes.
Die Bogenwandung 24, 25, 26 bildet zusammen
mit Abschnitten der Innenwandung 16 die eine Seite eines Umfangsringraumes
28. Die innere Wandung des Umfangsringraumes 28 wird von der Seitenwandung
9 der Spansammelkammer 7 ausgebildet. Die Seitenwandung
9 verläuft konzentrisch zur Innenwandung 16 bzw. zu den Bogenwandungsabschnitten
24, 25, 26.
Der Umfangsringraum 28 besitzt eine schräg verlaufende
Ringdecke 27. Die Ringdecke 27 verläuft schräg zur unteren
Randkante der Bogenwandungsabschnitte 24, 25, 26 bzw.
zur Randkante 9' der Seitenwandung 9. Die Ringdecke
27 umfängt eine Mulde 29. Der Boden der Mulde 29
ist die Decke 11 der Spansammelkammer 7. Die Decke 11
der Spansammelkammer 7 verläuft ebenfalls schräg zur Randkante
9' der Seitenwandung 9. Sie verläuft im wesentlichen parallel
zur Ringdecke 27. In ihrem Zentralbereich besitzt die Decke 11
eine kreisförmige Durchtrittsöffnung 10 für das Werkzeug.
Zufolge des Schrägverlaufs der Decke 11 steigt die Höhe der Spansammelkammer
7 in Diametralrichtung an und erreicht ihr Maximum in dem Bereich, in dem
ein Ansaugstutzen 8 in die Spansammelkammer 7 mündet. Der
Ansaugstutzen 8 mündet mit einer durchmesserverminderten Öffnung
in die Seitenwandung 9. Die Randkante 9' der Seitenwandung
9 ist ringsumschlossen. Die Seitenwandung 9 besitzt eine einzige
Öffnung, die dem Ansaugstutzen 8 zugeordnet ist. Von dort steigt der
von dem Ansaugstutzen 8 gebildete Luftabsaugkanal über eine Schräge
32 an. Die Schräge 32 verläuft in dem gleichen Winkel,
in dem die Achse des Ansaugstutzens 8 verläuft. Dieser Winkel ist
größer als der Schrägwinkel von Ringdecke 27 bzw. Spansammelkammerdecke
11. Der zuvor bereits erwähnte Stützabschnitt 31 ist
dem Ansaugstutzen 8 zugeordnet. Die Schrägfläche 32
durchragt den Umfangsringraum 28. Der Schrägfläche
23 liegt eine Randkante der Mulde 29 gegenüber.
Die Funktionsweise der Absaugeinrichtung 6 ist die folgende:
An den Ansaugstutzen 8 wird der Schlauch eines Staubsaugers angeschlossen.
Dieser saugt die Luft aus der Spansammelkammer 7. Die Luft kann durch die
Durchtrittsöffnung 10 in die Spansammelkammer gelangen. Indem der
Unterseite 1' des Standringes 1 Standfüße
14 entspringen, mit denen die gesamte Vorrichtung auf der Oberfläche
eines Werkstückes steht, bildet sich zwischen Unterseite 1' des Standringes
und der Randkante 9' der Seitenwandung 9 ein Spalt, durch den
ebenfalls Luft in die Spansammelkammer 7 strömen kann.
Zusammen mit der entweder durch diesen Spalt oder durch die Durchtrittsöffnung
10 eingeströmten Luft werden die in der Spansammelkammer
7 durch die spanabhebende Wirkung des Werkzeuges erzeugten Späne in
den Ansaugstutzen 8 abtransportiert. Dies erfolgt durch die Radialöffnung
34 der Seitenwandung 9.
Die Zustellung des Werkzeuges erfolgt in der an sich bekannten Weise
dadurch, dass die Maschinenbefestigungseinrichtung 3 zusammen mit der dort
befestigten Maschine gegen die Rückstellkraft der Druckfedern 20 in
Richtung auf den Standring 1 bewegt wird. Das drehangetriebene Werkzeug
durchdringt dann zunächst die Durchtrittsöffnung 10, bevor es
in das Werkstück eintritt.
Die Haken 5 haben eine derartige Gestalt, dass die Absaugeinrichtung
6 bequem durch ledigliches Stecken in die Öffnung 4 des Standringes
1 einsetzbar ist. Durch Zugkraft kann die Rastkraft der Haken
5 überwunden werden. Die Absaugeinrichtung 6 kann somit auch
in einfacher Weise wieder aus der Öffnung 4 des Standringes
1 entnommen werden. Es handelt sich um eine Clipsverbindung.
Der sich in Strömungsrichtung vergrößernden Höhe
der Spansammelkammer 7 zur Folge ist der Spanabtransport optimiert. Die
Spansammelkammer 7 ist somit strömungsoptimiert ausgestaltet.
Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich.
In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten
Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen,
auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung
mit aufzunehmen.