Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder mit den Merkmalen im Oberbegriff
des Hauptanspruchs.
Ein mehrteiliger Steckverbinder ist aus der DE
20 2004 004 734 U1 bekannt. Er besteht aus zwei zusammensteckbaren Verbinderteilen
mit einem im wesentlichen U-förmigen oder kastenförmigen Querschnitt.
In Steckstellung sind die Seitenwände der beiden schalenförmigen Verbinderteile
benachbart und weisen eine formschlüssige Verbindung zur Sicherung des Zusammenhalts
der beiden Verbinderteile auf. Die formschlüssige Verbindung oder Clipsverbindung
besteht aus mehreren herausgeprägten kegel- oder halbkugelförmigen Vorsprüngen
an der Seitenwand des inneren Verbinderteils und entsprechenden Aufnahmeöffnungen
an der gegenüber liegenden Seitenwand des äußeren Verbinderteils.
Die kreisrunden Aufnahmeöffnungen sind speziell für die Vorsprünge
geschaffen und befinden sich in der Nähe der querlaufenden Mittellinie im massiven
Seitenwandbereich. Das äußere Verbinderteil weist mehrere federnasenartige
Rückhalteelemente an den Seitenwänden auf, die mit Abstand zur Mittellinie
und zur Aufnahmeöffnungen angeordnet sind.
Die DE 299 09 413 U1
zeigt eine Variante eines zweiteiligen Steckverbinders, bei der die beiden zusammengesteckten
Verbinderteile kraftschlüssig durch eine einfache Verspannung oder Verklemmung
gehalten sind.
Die DE 92 09 382 U1
lehrt einen ähnlichen zweiteiligen Steckverbinder wie die vorgenannte
DE 299 09 413 U1. Auch hier sind
die beiden Verbinderteile durch Klemmschluss zusammengehalten.
Die DE 203 04 330 U1
befasst sich mit einem mehrteiligen Steckverbinder, dessen Verbinderteile dauerhaft
und fest miteinander verbunden sind. Einen U-förmigen Querschnitt hat nur das
äußere Verbinderteil. Das innere Verbinderteil ist mit Ausnahme des schmalen
Mittelbereichs massiv ausgebildet. Die Verbinderteile werden durch Quetschfalten
an den freien Seitenstegrändern des äußeren Verbinderteils zusammengehalten,
welche in Nuten des inneren Verbinderteils greifen.
Aus der EP 0 283 689 A1
ist ein einteiliger Steckverbinder bekannt, der im Querschnitt eine U-Form und an
den Seitenwänden mehrere freigeschnittene und ausgestellte Rückhaltenasen
aufweist.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen weiter verbesserten
Steckverbinder aufzuzeigen.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
Der beanspruchte mehrteilige Steckverbinder hat den Vorteil, dass
durch die Benutzung von Wandöffnungen im Bereich von Rückhalteelementen
als Aufnahmeöffnung für eine formschlüssige Verbindung der beiden
Verbinderteile der Bauaufwand und die Kosten gemindert werden können. Als äußeres
Verbinderteil können Standardverbinder verwendet werden, die z.B. entsprechend
der EP 0 283 689 A1 ausgebildet
sind und auch als Einzelverbinder benutzt werden können und die in entsprechend
großen Stückzahlen vorliegen. Der Standardverbinder erhält dadurch
einen größeren Einsatz- und Nutzungsbereich. Für diesen Mehrfachnutzen
braucht der Standardverbinder nicht umgerüstet zu werden.
Auf Kundenseite kann die Entscheidung, ob mit einem einteiligen oder
mehrteiligen Steckverbinder gearbeitet wird, bedarfsweise getroffen werden. Für
die zweiteilige Nutzungsform braucht der Kunde nur die einen, z.B. die inneren Verbinderteile
in seinem Lager in bedarfsgerechter Anzahl vorzuhalten. Die äußeren Verbinderteile
sind als Standardverbinder ohnehin vorhanden. Dies senkt den Lageraufwand und die
Kosten.
Die Benutzung von Wandöffnungen an den Rückhalteelementen
als Aufnahmeöffnung für die formschlüssige Verbindung hat weitere
Vorteile. Es können ohnehin vorhandene Formgebungen des äußeren Verbinderteils
benutzt werden, so dass der Fertigungsaufwand verringert wird. Ferner lassen sich
die beiden Verbinderteile leichter zusammenstecken. Dies gilt insbesondere, wenn
die Wandöffnung unterhalb eines federnasenartig ausgebildeten Rückhalteelements
angeordnet ist, welches beim Zusammenstecken der Verbinderteile leichter nachgibt
und federnd ausweicht. Der Eingriff des Vorsprungs an einer unterhalb des Rückhalteelements
gelegenen Wandöffnung hat ferner den Vorteil, dass die Federeigenschaft und
der Federweg des Rückhalteelements nicht beeinträchtigt werden, wobei
trotzdem eine gute formschlüssige Verbindung geschaffen wird, die für
einen sicheren Zusammenhalt der Verbinderteile in Steckstellung sorgt.
Der zweiteilige Steckverbinder ermöglicht eine rohrförmige
Verbindergestalt, die an der Stoßstelle der Abstandshalterhohlprofile umlaufend
geschlossen ist und eine hohe Sicherheit gegen Austritt eines im Abstandshalterrahmen
befindlichen granulierten Trocknungsmittels bietet. Zudem kann über Einbringung
eines Dichtmittels, z.B. von Butyl, eine gasdichte Verbindung geschaffen werden.
Hierfür kann wahlweise das Innere und/oder äußere Verbinderteil im
Mittelbereich eine Absenkung aufweisen, in die ein Dichtmittel in geeigneter Form
nachträglich bei der Montage im Abstandshalterrahmen eingebracht
werden kann. Ein Dichtmittel kann alternativ als Auflage bereits von vorn herein
am Steckverbinder angeordnet sein. Der Steckverbinder kann offene Stirnseiten aufweisen,
die ein Durchrinnen des Trocknungsmittels und eine Ansammlung von Trocknungsmittel
an der Stoßstelle der Hohlprofile ermöglicht.
In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung angegeben.
Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch
dargestellt. Im einzelnen zeigen:
1 und 2: eine erste Variante
eines mehrteiligen Steckverbinders in Verbindung mit einem Hohlprofil und in zwei
perspektivischen Ansichten,
3 und 4: den mehrteiligen
Steckverbinder von 1 in Seitenansicht und geklappter
Draufsicht,
5: eine Stirnansicht des Steckverbinders gemäß
Pfeil V von 3,
6: eine vergrößerte und abgebrochene Detaildarstellung
des Bereiches VI von 3,
7: eine zweite Variante des zweiteiligen Steckverbinders
in Seitenansicht und
8: eine perspektivische Darstellung des Steckverbinders
von 7 mit einem Hohlprofil.
Die Erfindung betrifft einen mehrteiligen Steckverbinder (1)
für Hohlprofile (4) von Abstandshalterrahmen für Isolierglasscheiben.
Der Steckverbinder (1) besteht aus mindestens zwei zusammensteckbaren Verbinderteilen
(2, 3) mit einem im wesentlichen U-förmigen oder kastenförmigen
Querschnitt, die in Steckstellung ineinander greifen. Die Erfindung betrifft ferner
die Ausgestaltung und gegenseitige Anpassung der Verbinderteile (2,
3).
In 1 bis 6
ist eine erste Variante des mehrteiligen Steckverbinders (1) dargestellt.
7 und 8 zeigen eine zweite
Variante, die besonders geeignet ist für eine gasdichte Verbindung.
Das äußere Verbinderteil (2) besitzt im Querschnitt
die erwähnte U-Form und bildet eine Schale mit ausreichender Breite für
die Steckaufnahme des inneren schmäleren Verbinderteils (3). Das äußere
Verbinderteil (2) besitzt eine quer liegende Mittelwand (5) mit
zwei hieran randseitig angrenzenden hochragenden, vorzugsweise ebenen Seitenwänden
oder Seitenstegen (6), die einen freien Rand (7) aufweisen. Das
innere Verbinderteil (3) ist ebenfalls im wesentlichen U-förmig oder
schalenförmig gestaltet und besitzt eine Mittelwand (16) und zwei
hieran seitlich angrenzende Seitenwände oder Seitenstege (17). In
Steckstellung sind die beiden Verbinderteile (2, 3) mit einander
zugekehrten Öffnungen quer zur Verbinderlängsachse (22) ineinander
gesteckt und bilden miteinander eine Rohrform mit einem innen liegenden Hohlraum
(24). 5 zeigt diese Anordnung in der Stirnansicht.
Die Seitenwände (6, 17) sind dabei eng benachbart angeordnet
und können einander berühren.
Der Steckverbinder (1) kann wahlweise offene oder geschlossene
Stirnseiten (23) aufweisen. Bei offenen Stirnseiten (23), die
auch bei beiden Verbinderteilen (2, 3) offen sind, kann ein im
Abstandshalterrahmen befindliches Trocknungsmittel durch den Steckverbinder (1)
fließen. Alternativ kann der Steckverbinder (1) einen an den Stirnseiten
(23) und/oder ggf. im Innenbereich geschlossenen Innenraum für einen
Granulatstop aufweisen. Das innere Verbinderteil (3) kann alternativ eine
zumindest bereichsweise massive oder endseitig geschlossene Form haben.
1 und 2 sowie
8 zeigen den mehrteiligen Steckverbinder (1)
in Verbindung mit einem Hohlprofil (4) eines Abstandshalterrahmens. Die
Mittelwand (5) des äußeren Verbinderteils (2) kann hierbei
zur Rahmeninnenseite und zur Innenseite der Isolierglasscheibe weisen. Die Mittelwand
(16) des eingesteckten inneren Verbinderteils (3) weist in diesem
Fall zum Dachbereich des Hohlprofils (4) und zur Rahmenaußenseite.
Die Anordnung kann alternativ auch umgedreht sein, wobei das innere Verbinderteil
(3) mit seiner quer liegenden Mittelwand (16) zur Rahmeninnenseite
weist.
Die endseitig auf den Steckverbinder (1) aufgeschobenen Hohlprofile
(4) stoßen an der Verbindungsstelle (21) zusammen. Dies kann
zugleich die querliegende Mittellinie oder Mittelachse des Steckverbinders (1)
sein. In diesem mittleren Bereich hat der Steckverbinder (1) auch mindestens
einen Mittenanschlag (8). Der Steckverbinder (1) und seine Verbinderteile
(2, 3) sind an die Innenkontur der Hohlprofile (4) angepasst
und sind dort formschlüssig geführt. Die Höhenanpassung kann insbesondere
durch beidseits der Mittellinie (21) mit Abstand angeordnete und aufragende
Höcker (20) an der Mittelwand (16) des inneren Verbinderteils
(3) erfolgen. Die Seitenanpassung ist durch die Breite des äußeren
Verbinderteils (2) bestimmt. Dessen Seitenwände (6) können
z.B. mit dem freien Rand (7) an einer randseitigen Stufe der Hohlprofile
(4) (nicht dargestellt) formschlüssig anliegen und hier auch über
geeignete Federnasen oder dergleichen eine Höhentoleranz ausgleichen. Die Formgebung
der Verbinderteile kann ansonsten ähnlich wie in der DE
20 2004 004 734 U1 sein.
Der Steckverbinder (1) besitzt eine formschlüssige Verbindung
(9) seiner Verbinderteile (2, 3), die an den Seitenwänden
(6, 17) angeordnet und wirksam ist. Zur Bildung der formschlüssigen
Verbindung (9) weist ein Verbinderteil, vorzugsweise das innere Verbinderteil
(3), an ein oder beiden Seitenwänden (17) mindestens einen
nach außen ragenden Vorsprung (10) auf. Das andere Verbinderteil,
vorzugsweise das äußere Verbinderteil (2), besitzt an ein oder
beiden Seitenwänden (6) mindestens eine zum Vorsprung (10)
passende Aufnahmeöffnung (11), in die der Vorsprung (10)
in Steckstellung eingreift. Hierdurch wird eine vorzugsweise nach allen Richtungen
formschlüssig führende Clipsverbindung (9) geschaffen. In der
gezeigten Ausführungsform sind vier solcher Verbindungsstellen mit einem Vorsprung
(10) und einer Aufnahmeöffnung (11) vorhanden. Die Verbindungsstellen
sind an beiden Seitenwandpaarungen (6, 17) und dabei jeweils beidseits
der quer laufenden Mittellinie (21) des Steckverbinders (1) angeordnet.
Das eine Verbinderteil, vorzugsweise das äußere Verbinderteil
(2) kann als Standardverbinder ausgebildet sein und auch für sich
allein und in einteiliger Form als Steckverbinder für Hohlprofile (4)
von Abstandshalterrahmen dienen. Dieses Verbinderteil kann insbesondere ähnlich
wie der Verbinder aus der EP 0 283 689 A1
ausgebildet sein. Dieses Verbinderteil (2) ist somit mehrfach verwendbar
und kann wahlweise als Einzelverbinder oder als Bestandteil eines mehrteiligen Steckverbinders
(1) benutzt werden.
Das Verbinderteil (2) hat an ein oder beiden Seitenwänden
(6) ein oder mehrere Rückhalteelemente (12), die für
einen sicheren Sitz im Hohlprofil (4) sorgen und ein unerwünschtes
Herausziehen des Steckverbinders (1) aus dem Hohlprofil (4) verhindert.
Die Rückhalteelemente (12) können unterschiedlich gestaltet sein.
In der gezeigten Form handelt es sich um federnde Rückhaltenasen, die aus der
Seitenwand (6) freigeschnitten und schräg nach außen sowie ggf.
auch schräg nach oben gestellt sind. Im Mittelbereich der Mittellinie (21)
bilden vier solcher Rückhaltenasen die Mittenanschläge (8).
In der gezeigten Ausführungsform sind die Rückhaltenasen
(12) am freien Rand (7) der Seitenwände (6) angeordnet
und besitzen einen Freischnitt (14), der unterhalb der Federnase (12)
angeordnet ist. Der Freischnitt (14) ist schlitzartig ausgebildet und erstreckt
sich über das freie Vorderende der Rückhaltenase (12) hinaus
in Richtung zur Mittellinie (21). Wie 3 in
der Seitenansicht verdeutlicht, sind alle Rückhalteelemente bzw. Rückhaltenasen
(12) zur Mittellinie (12) ausgerichtet, wobei sich auch die schlitzartigen
Freischnitte (14) zur Mittellinie (21) hin öffnen und am
freien Rand (7) münden.
Die Freischnitte (14) stellen Wandöffnungen (13)
in den Seitenwänden (6) dar und dienen als Aufnahmeöffnungen
(11) für die Vorsprünge (10) zur Bildung der Clipsverbindung
(9). Die Vorsprünge (10) am anderen Verbinderteil (3)
sind in ihrer örtlichen Lage und in ihrer Formgebung derart an die Wandöffnungen
(13) bzw. die Aufnahmeöffnungen (11) angepasst, dass sie
in diesen formschlüssig eingreifen. Bei der gezeigten Ausführungsform
liegt die Eingriffsstelle in dem unterhalb der Rückhalteelemente (12)
liegenden Bereich des Freischnitts (14) und der hier gebildeten Wandöffnung
(13).
Die Vorsprünge (10) haben einen für den Formschluss
geeignete Formgebung. Dies kann z.B. eine kegelartige oder halbkugelartige Form
sein, wie sie in 5 im Querschnitt und in der Eingriffstellung
in der Wandöffnung (13) beispielsweise dargestellt ist. Die Vorsprünge
(14) liegen dabei am oberen und unteren Rand der Wandöffnung (13)
und außerdem an dem von der Mittellinie (21) wegweisenden seitlichen
Randbereich (15) der Wandöffnung (13) an. Die Wandöffnung
(13) umfasst dadurch den Vorsprung (10) an drei Seiten und führt
ihn formschlüssig. Zu diesem Zweck hat der Vorsprung (10) eine entsprechend
angepasste Lage und Form.
Zur Bildung einer in allen drei translatorischen Achsen formschlüssigen
Verbindung (9) wirken die beidseits der Mittellinie (21) angeordnete
Vorsprünge (10) mit den Wandöffnungen (13) und deren
seitlichen Randbereichen (15) zusammen. Die jeweils gegenüberliegenden
Wandbereiche (15) verhindern eine Relativbewegung der Verbinderteile (2,
3) in beiden Richtungen entlang der Längsachse (22). Nach
oben ist die Relativbewegung durch die Rückhaltenasen (12) verhindert.
In Querrichtung führt der gegenseitige Kontakt der Seitenwände (6,
17) und ggf. auch eine kegelartige oder keilartige Einspannung des Vorsprungs
(10) an der Wandöffnung (13).
In der gezeigten Ausführungsform können eine oder beide
Verbinderteile (2, 3) als Metallteile und insbesondere als Stanz-
und Biegeteile aus Metall, insbesondere Stahlblech, ausgebildet sein. Die Freischnitte
(14) sind hierbei einerseits stanztechnisch günstig und bieten andererseits
durch die Freistellung den Rückhalteelementen bzw. Rückhaltenasen (12)
die zur Toleranzaufnahme erforderliche Beweglichkeit. Durch ihre federnde Eigenschaft
können die Rückhaltenasen (12) an den formschlüssigen Verbindungsstellen
beim Zusammenstecken der Verbinderteile (2, 3) auch ausweichen
und die Vorsprünge (10) in die zugehörigen tiefer liegenden Wandöffnungen
(13) schnappen lassen. Bei Bedarf lassen sich die Verbinderteile (2,
3) auch wieder demontieren.
Ein oder beide Verbinderteile (2, 3) können
auch aus einem anderen Werkstoff bestehen und mit einer anderen
Fertigungstechnik hergestellt sein. Z.B. können sie ganz oder teilweise aus
Kunststoff oder einem Verbundmaterial bestehen. Ein oder beide Verbinderteile (2,
3) können ferner als Gussteile oder Spritzteile aus Kunststoff, Metall
oder einem anderen geeigneten Material bestehen.
In einer abgewandelten und nicht dargestellten Ausführungsform
können die Wandöffnungen (13) und ihre Zuordnung zu den Rückhalteelementen
(12) anders ausgebildet sein. Die Wandöffnungen (13) können
z.B. als ein umlaufend begrenzter Freischnitt eines seitlich ausgestellten Rückhalteelements
(12) ausgebildet sein und sich in einem vom freien Rand (7) distanzierten
Seitenwandbereich befinden. Durch eine seitliche Ausstellung des Rückhalteelements
(12) wird der Freischnitt bzw. die Wandöffnung (13) frei
und bietet Raum für den Eingriff eines Vorsprungs (10). Der Vorsprung
(10) kann dadurch hinter dem ausgestellten Rückhalteelement (12)
zu liegen kommen. Der dreiseitige Freischnitt kann in diesem Fall so groß wie
das hierdurch gebildete Rückhalteelement sein. Alternativ kann der Freischnitt
über das vordere freie Ende des Rückhalteelements hinausragen und hier
einen zusätzlichen Öffnungsbereich schaffen, der die besagte Wandöffnung
(13) und die Aufnahmeöffnung (11) für den Vorsprung
(10) bildet. In diesem Fall ist der in Richtung der Längsachse (22)
führende Randbereich der Wand- oder Aufnahmeöffnung (11,
13) zur Mittellinie (12) hin gerichtet. Durch die beidseits an
der Mittellinie (21) einander gegenüberliegenden Verbindungsstellen
besteht auch in diesem Fall eine nach allen Richtungen formschlüssige Führung
und Verbindung (9).
In den gezeigten Ausführungsbeispielen sind vier Verbindungsstellen
für die formschlüssige Verbindung (9) vorhanden, von denen jeweils
zwei an jeder Seitenwandpaarung (6, 17) und beidseits der Mittellinie
(21) angeordnet sind. Die Zahl der Verbindungsstellen kann alternativ kleiner
oder größer sein. Insbesondere kann es genügen, zwei Verbindungsstellen
vorzusehen, die vorzugsweise beidseits der Mittellinie (21) an der gleichen
Seitenwand (6) oder diagonal einander gegenüber liegend an unterschiedlichen
Seitenwänden (6, 17) angeordnet sind. Im Extremfall genügt
auch eine einige Verbindungsstelle. In diesem Fall empfiehlt sich eine Wandöffnung
(13) bzw. Aufnahmeöffnung (11) mit einem umlaufenden und
mit dem Vorsprung (10) nach allen Seiten formschlüssig zusammen wirkenden
Rand.
Der in den Ausführungsbeispielen gezeigte mehrteilige Steckverbinder
(1) kann für eine gasdichte Verbindung der Hohlprofile (4)
adaptiert sein. Zu diesem Zweck können ein oder beide Verbinderteile (2,
3), z.B. das innere Verbinderteil (3) im Bereich der Mittellinie
(21) eine Absenkung (18) an der Mittelwand (16) aufweisen.
Diese Absenkung (18) bietet Platz für ein geeignetes Dichtmittel,
welches z.B. aus Butyl besteht. In der ersten Ausführungsform von
1 bis 6 ist diese Absenkung
(18) im Ausgangszustand des Steckverbinders (1) leer. Sie wird
erst beim Aufschieben der Hohlprofile (4) durch ein von außen zugeführtes
pastöses oder flüssiges Dichtungsmittel gefüllt. Das Dichtmittel
kann kurz vor dem Zusammenstoßen der Hohlprofile (4) durch den dann
noch bestehenden schmalen Schlitz eingefüllt werden. Alternativ kann die Außenwand
oder Dachwand eines oder beider Hohlprofile (4) nach Bildung der Stoßverbindung
angebohrt werden, wobei das Dichtmittel durch die im Absenkungsbereich angeordnete(n)
Bohrung(en) eingefüllt wird.
Wie 4 in der Draufsicht verdeutlicht,
kann das innere Verbinderteil (3) außerdem im Bereich der Mittellinie
(21) an seinen Seitenwänden (17) eine Einbuchtung (19)
aufweisen. Hierdurch wird im Zusammenspiel mit den ebenen und geraden Seitenwänden
(6) ein seitlicher Freiraum geschaffen, in dem flüssiges oder pastöses
Dichtmittel ebenfalls eindringen kann. Hierdurch umgibt das Dichtmittel das innere
Verbinderteil (3) an der Stoßstelle (21) an drei zusammenhängenden
Seiten. Nach unten ist die Dichtigkeit durch die Schalenform des äußeren
Verbinderteils (2) Gewähr leistet.
Die Seitenwände (6) des äußeren Verbinderteils
(2) können im Bereich der Mittellinie oder Stoßstelle (21)
eine eigenständig biegestabile Seitenwandhöhe aufweisen. Dies ist günstig,
wenn das Verbinderteil (2) als Standardverbinder und als Einzelverbinder
genutzt werden soll. Er hat dann an der Verbindungsstelle eine ausreichende Biegefestigkeit.
Die in der DE 20 2004 004 734 U1
gezeigte Absenkung der Seitenwandhöhe ist als Abwandlung ebenfalls möglich.
7 und 8 zeigen eine Abwandlung
des mehrteiligen Steckverbinders (1). In diesem Fall ist an der muldenförmigen
Absenkung (18) eine Auflage (25) aus einem Dichtungsmaterial,
z.B. aus Butyl, angeordnet. Die Auflage (25) kann ein kompressibles Dichtkissen
bilden. Es kann sich hierbei insbesondere um einen kompressiblen Schaumkörper
handeln. Die Auflage (25) ist in ihrer Formgebung an die Absenkung angepasst
und füllt diese vorzugsweise genau aus, so dass eine seitliche Führung
gegeben ist. Die beidseits an die Absenkung (18) anschließenden Höcker
(20) können in diesem Fall länger sein.
Abwandlungen der gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen
sind in verschiedener Weise möglich. Insbesondere können die Merkmale
der verschiedenen Ausführungsbeispiele beliebig untereinander kombiniert werden.
Außerdem können auf Einzelgestaltungsmerkmale, wie die Absenkungen (18)
oder die seitlichen Einbuchtungen verzichtet werden. Ferner kann
die Zahl, Ausbildung und Anordnung der Rückhalteelemente (12) und
der Wandöffnungen (13) beliebig variieren. Auch die Art, Ausbildung
und Anordnung eines oder mehrerer Mittenanschläge (8) ist beliebig
wählbar. Hierbei kann es sich insbesondere auch um Festanschläge handeln.
- 1
- Steckverbinder
- 2
- Verbinderteil, Außenteil, Unterteil
- 3
- Verbinderteil, Innenteil, Oberteil
- 4
- Hohlprofil
- 5
- Mittelwand Außenteil
- 6
- Seitenwand Außenteil
- 7
- Stegrand, freier Rand
- 8
- Mittenanschlag
- 9
- formschlüssige Verbindung, Clipsverbindung
- 10
- Vorsprung, Clipsnoppe, Ausprägung
- 11
- Aufnahmeöffnung, Clipsöffnung
- 12
- Rückhalteelement, Rückhaltenase
- 13
- Wandöffnung
- 14
- Freischnitt, Hinterschneidung
- 15
- Öffnungsrand
- 16
- Mittelwand Innenteil
- 17
- Seitenwand Innenteil
- 18
- Absenkung
- 19
- Einbuchtung
- 20
- Höcker
- 21
- Mittellinie, Stoßstelle
- 22
- Längsachse
- 23
- Stirnseite
- 24
- Hohlraum
- 25
- Auflage, Dichtkissen