Die Erfindung bezieht sich auf ein Trinkglas aus durchsichtigem Material,
aufweisend zwei voneinander getrennte Behälterräume mit einer zumindest
teilweise durchsichtigen Trennfläche, deren einer zur Aufnahme eines Getränkes
und deren anderer eine Lichtquelle und eine Stromquelle aufweist.
Ein derartiges Trinkglas ist bekannt (DE
31 11 102 A1). Bei dem bekannten Trinkglas wird der Stromkreis zwischen
der Stromquelle und einer Lampe dadurch geschlossen, dass ein Kippschalter anzeigt,
dass sich das Trinkglas nicht mehr in der normalen Position befindet, wenn es auf
einer Unterlage aufruht, sondern zum Trinken gekippt worden ist.
Bei der vorliegenden Erfindung geht es darum, die Lichtquelle dann
einzuschalten, wenn sich ein Getränk im Glas befindet und in der übrigen
Zeit die Lichtquelle ausgeschaltet zu lassen.
Erreicht wird dies bei einem Trinkglas der eingangs genannten Art
dadurch, dass im ersten Behälterraum ein Flüssigkeitssensor angeordnet
ist, der als Schalter den Stromkreis zwischen Strom- und Lichtquelle schließt,
wenn sich Flüssigkeit im ersten Behälter befindet.
Bei der Erfindung geht es darum, dass der Raum, in dem sich ein Getränk
befinden kann, von dem Behälterraum getrennt wird, der die elektrisch wirksamen
Teile enthält. Hiervon ausgenommen ist der Flüssigkeitssensor und hierbei
kann es sich im einfachsten Fall um einen Schalter handeln, der aus zwei Schaltteilen
besteht, die bei Überbrückung des Abstands zwischen den Kontakteilen den
Stromkreis schließt. Die Kontaktteile und die zugehörigen Leitungen gehen
demzufolge durch den Boden des Trinkgefäßes hindurch.
Der zweite Raum mit den elektrisch wirksamen Teilen des Stromkreises
muss nicht notwendigerweise geschlossen sein, er kann beispielsweise nach unten
hin offen sein.
Auch ist denkbar, dass der elektrische Stromkreis in Form eines Chips
vorliegt und dass dieser Chip den zweiten Behälterraum bildet.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung beispielsweise
erläutert.
Die Figur zeigt eine vertikale Schnittansicht durch ein Trinkglas
gemäß der Erfindung. In der Figur ist ein Trinkglas 10 gezeigt
mit einem ersten Behälterraum 11 und einem zweiten geschlossenen Behälterraum
12. Im Behälterraum 12 befindet sich eine Stromquelle
14 sowie eine Lichtquelle 13, wobei diese Teile schematisch gezeigt
und entsprechend miteinander verbunden sind. Zwei Drähte gehen durch den Boden
des Trinkglases 10 hindurch, wobei in den Behälterraum 11,
der die Flüssigkeit enthalten kann, die Sensorteile 20 hinein vorstehen.
Der Abstand und die Eigenart des Sensors und die zugehörigen
elektrischen Teile wie Spannungsquelle und Lichtquelle sind so ausgestaltet, dass
bei Benetzung des Bodens eine leitende Verbindung zwischen den Sensorteilen
20 hergestellt wird, und dadurch der Stromkreis für die Lichtquelle
13 über die Stromquelle 14 geschlossen wird. Dies bedeutet,
dass die Lichtquelle 13 mit Strom versorgt wird, so lange wie sich Flüssigkeit
im Trinkglas befindet.