Die vorliegende Erfindung betrifft eine Laufschiene einer Auszugsführung
zur Aufnahme eines Gargutträgers eines Backofens, mit einem an dem einer Backofentür
zugewandten vorderen stirnseitigen Ende der in Längsrichtung geschlitzten,
rohrförmigen Laufschiene befestigten und die Laufschiene zur Vorderseite hin
abdeckenden Formteil, welches an seiner Unterseite abgerundet oder abgeschrägt
und an seinem über die Oberseite der Laufschiene hinaus vorstehenden Ende in
Richtung der Rückseite der Laufschiene hin geneigt ausgebildet ist.
Laufschienen der vorerwähnten Art sind an sich bekannt, wobei
die Gestaltung des die Laufschienen stirnseitig abschließenden Formteiles darauf
abgestellt ist, einerseits beim Schließen einer Backofentür derartige
Auszugsführungen durch die Bewegung der Backofentür in den Backofeninnenraum
zurückschieben zu können, was gewährleistet wird durch eine Abrundung
oder eine Abschrägung, und darüber hinaus einen Gargutträger bequem
auf die Laufschienen aufschieben zu können, was erreicht wird durch die zur
Rückseite der Laufschienen hin geneigt verlaufenden, nach oben über die
Laufschienen hinaus vorstehenden Enden der Formteile.
Außerdem wird durch diese oberen Enden ein in bestimmungsgemäße
Position gebrachte Gargutträger sowohl gegen Längsverschiebung wie auch
gegen horizontale Bewegungen gesichert.
Außerdem dienen die Formteile als Endanschlag beim Einschieben
der Laufschienen.
Aufgrund der in einem Backofen einstellbaren, relativ hohen Temperaturen
kommt für die Herstellung entsprechender Formteile ausschließlich Metall
in Betracht.
Weit verbreitet sind aus Leichtmetall, vorzugsweise aus Aluminium
gefertigte Gussteile, die aufgrund eines erwünschten gefälligen Aussehens
mit einer aufwendigen Oberflächenbehandlung versehen werden müssen.
Derartige Gussteile werden durch Einprägungen an den Laufschienen,
die bis in entsprechende Vertiefungen der Gussstopfen hineinragen, fest an den Laufschienen
verankert.
Da die Formteile bei Benutzung eines Backofens nicht nur hohen Temperaturen,
sondern auch anderen Einflüssen wie Feuchtigkeit, Fruchtsäuren (beim Backen
von Kuchen) oder ähnlichem ausgesetzt sind, wird eine hohe Korrosionsbeständigkeit
gefordert, die über lange Sicht von oberflächenbehandelten Leichtmetallteilen
nicht zuverlässig gewährleistet werden kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Laufschiene
der gattungsgemäßen Art mit einem an deren vorderen Ende befestigten Formteil
zu schaffen, welches sich dadurch auszeichnet, dass das Formteil einfach und preiswert
herstellbar sowie montierbar ist und eine hohe Korrosionsbeständigkeit aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass das Formteil aus einem Federstahlband hergestellt und formschlüssig an
der Laufschiene festgeklemmt ist.
Durch die Verwendung von Federstahl zur Herstellung des Formteiles
wird eine hohe Korrosionsfestigkeit, die auch zeitlich nahezu unbegrenzt gewährleistet
ist, erreicht. Außerdem kann durch Federeigenschaften des Formteiles eine einfache
Befestigung durch formschlüssiges Festklemmen an der Laufschiene erreicht werden,
wobei die erzielten Haltekräfte praktisch toleranzunabhängig sind aufgrund
der Federeigenschaften des Formteiles. Diese sichere Verbindung wird auch nach langjährigem
Gebrauch praktisch nicht beeinträchtigt, da die Federkräfte des Formteiles
stets einen festen Sitz gegenüber der Laufschiene sicherstellen.
Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
Die Erfindung im Folgenden anhand verschiedener Ausführungsbeispiele
näher erläutert.
Im Einzelnen zeigen:
1–4 perspektivische
Darstellungen eines Formteiles für eine Laufschiene einer Auszugsführung
sowie verschiedene Montagepositionen beim Anbringen des Formteiles an einer Laufschiene;
5–8 den
1–4 entsprechende
Darstellungen eines weiteren Ausführungsbeispieles der Erfindung;
9–12 perspektivische
Darstellungen eines Formteiles sowie einer Laufschiene einer Auszugsführung
und verschiedene Montagepositionen beim Anbringen des Formteiles an der Laufschiene.
In allen Figuren ist durchgängig mit dem Bezugszeichen
1 eine nur teilweise dargestellte Laufschiene einer Auszugsführung
zur Aufnahme eines Gargutträgers eines Backofens bezeichnet, wobei die Laufschiene
1 jeweils aus Gründen der Übersichtlichkeit nur im Bereich ihres
vorderen, stirnseitigen Endes gezeigt ist, welches in Gebrauchslage einer Backofentür
eines Backofens zugewandt liegt.
Mit dem Bezugszeichen 2 ist jeweils ein Formteil bezeichnet,
welches am vorderen Ende der Laufschiene 1 befestigt wird, wobei durch
das Formteil jeweils das vordere stirnseitige Ende der Laufschiene 1 abgedeckt
wird.
Das Formteil 2 ist in allen Fällen aus einem Federstahlband
hergestellt und weist einen Mittelsteg 3 auf, der im montierten Zustand
an der Stirnfläche 4 der Laufschiene 1 anliegt. Von diesem
Mittelsteg 3 ausgehend erstreckt sich das Formteil 2 über
die Unterseite der Laufschiene 1 hinaus nach unten und geht dort über
eine vorzugsweise kreisförmige Umbiegung 5 in einen nach oben gerichteten,
etwa parallel zum Mittelsteg 3 verlaufenden Flansch 6 über.
Dieser Flansch 6 erstreckt sich bis in den Querschnittsbereich der Laufschiene
1 hinein.
Im oberen Endbereich, der ebenfalls über die Laufschiene
1 – in diesem Falle aber nach oben – hinaus vorsteht, geht
der Mittelsteg 3 in einen schlaufenartigen Abschnitt 7 über,
dessen obere Materiallage 8 in Richtung der Rückseite der Laufschiene
1 hin geneigt verläuft. Die untere Materiallage 9 des schlaufenartigen
Abschnittes 7 weist in Richtung des Mittelsteges 3 zurück
und der freie Endbereich der unteren Materiallage 9 ist dann noch einmal
in etwa parallel zum Mittelsteg 3 verlaufend abgebogen. In diesem Bereich
ist die untere Materiallage 9 mit einer Zunge 10 versehen, die
in Richtung der Laufschiene 1 weist und bis in deren Querschnittsbereich
hineinverläuft.
Die Laufschiene 1 ist im vorderen, stirnseitigen Endbereich
an ihrer Oberseite mit einer Durchbrechung 11 versehen, in welche die Zunge
10 bei an der Laufschiene 1 festgelegten Formteil eingreift.
Der nach oben ragende Flansch 6 ist in seinem freien Endbereich
mit zwei Ausklinkungen 12 ausgestattet. Diese Ausklinkungen 12
entsprechen hinsichtlich ihrer Breite der Dicke der Seitenwandungen der Laufschiene
1, darüber hinaus entspricht auch der Abstand der beiden Ausklinkungen
12 zueinander dem Abstand der beiden Seitenwände der Laufschiene
1. Die beiden Seitenwände der Laufschiene 1 sind jeweils
mit dem Bezugszeichen 13 versehen. Die Laufschiene 1 ist, wie
üblich, in Form eines in Längsrichtung geschlitzten Rohres ausgebildet
und weist einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt auf. Die beiden Seitenwände
13 verlaufen parallel zueinander. Durch den Längsschlitz ist die Laufschiene
1 im Wesentlichen nach unten geöffnet, sodass ein mit einem Kugelkäfig
versehener Steg einer nicht weiter dargestellten Tragschiene in die Laufschiene
1 eingreifen kann.
Wie die 2–4
deutlich zeigen, ist der Längsschlitz derart ausgeführt, dass sich eine
Seitenwand 13 der Laufschiene 1 weiter nach unten erstreckt als
die gegenüberliegende, benachbarte Seitenwand 13. Diese weiter nach
unten verlaufende Seitenwand 13 ist im vorderen, stirnseitigen Bereich
mit einem Freischnitt 14 ausgestattet, sodass eine der beiden Ausklinkungen
12 des Flansches 6 des Formteiles 2 die Seitenwand
13 im Bereich dieses Freischnittes 14 umgreifen kann.
Das Formteil 2 wird also durch die in die Durchbrechung
11 im Bereich der Oberseite der Laufschiene 1 hineinragende Zunge
10 einerseits und durch das formschlüssige Greifen eines Seitenwandbereiches
durch eine der Ausklingungen 12 im Bereich des unteren Flansches
6 des Formteiles 2 erreicht. Das Formteil 2, welches
aus einem Federstahlband hergestellt ist, wird also gewissermaßen formschlüssig
an der Laufschiene 1 festgeklemmt. Durch die Federeigenschaften des Formteiles
2 können bequem Toleranzen überbrückt werden, sodass stets
eine klapperfreie, feste Verbindung zwischen dem Formteil 2 und der Laufschiene
1 gewährleistet werden kann.
Die beiden Ausklinkungen 12 am freien Ende des Flansches
6 ermöglichen die Verwendung des Formteiles 2 sowohl an einer
linken wie auch an einer rechten Ausführungsform einer Laufschiene
1.
Das Ausführungsbeispiel der Erfindung nach den 5–8
unterscheidet sich vom vorhergehend dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiel
lediglich dadurch, dass am unteren Flansch 6 eine nach oben gerichtete
Zunge 15 vorgesehen ist, die ebenso wie die nach unten gerichtete Zunge
10 im oberen Endbereich des Formteiles 2 in eine Durchbrechung
11 der Laufschiene 1 eingreift.
Auch bei einer derartigen Konstruktion wird das Formteil
2 gegenüber der Laufschiene 1 formschlüssig an dieser
festgeklemmt, wobei auch hier relativ große Toleranzen überbrückt
werden können, da durch entsprechende Vorspannung immer die Möglichkeit
besteht, die beiden Zungen 10 und 15 in die Durchbrechung
11 der Laufschiene 1 einführen zu können.
Dabei ist das Formteil 2 gemäß den Ausführungsbeispielen
nach den 5–8 auch
wiederum vollkommen problemlos an rechts- wie auch an linksseitig ausgebildeten
Laufschienen 1 verwendbar.
Beim Ausführungsbeispiel der Erfindung gemäß den
1–4 wie auch beim
Ausführungsbeispiel nach den 5–8
wird das Formteil 2 von der Stirnseite der Laufschiene 1 ausgehend
an dieser montiert. Das zeigen die 2–4
ebenso deutlich wie die 6–8.
Bei dem in den 9–12
gezeigten Ausführungsbeispiel hingegen ist eine Montage des
Formteiles 2 in Querrichtung zur Längsachse der Laufschiene
1 möglich.
Dies wird dadurch erreicht, dass die an der unteren Materiallage
9 des oberen, schlaufenförmigen Abschnittes 7 vorgesehene
Zunge 10 etwa halbkreisförmig konturiert ist. Dadurch wird es möglich,
das Formteil 2 mit seinem Mittelsteg 3 bis an die vordere Stirnfläche
4 der Laufschiene 1 heranzubewegen und dann durch Verschieben
des Formteiles 2 quer zur Längsrichtung der Laufschiene
1 die Zunge 10 in die Durchbrechung 11 der Laufschiene
1 einrasten zu lassen. Unterseitig ist der Flansch 6 des Formteiles
in seinem stirnseitigen, freien Endbereich mit Eckausklinkungen 16 versehen,
die einen Flanschabschnitt 6a begrenzen, dessen Breite dem lichten Abstand
der beiden Seitenwandungen 13 der Laufschiene 1 entspricht. Der
tiefer nach unten ragende Bereich einer der Seitenwandungen 13 ist wieder
mit einem Freischnitt 17 versehen, durch welchen der Flansch
6 des Formteiles 2 bis weit in den Querschnittsbereich der Laufschiene
1 hineinragen kann, was 10 besonders anschaulich
zeigt.
Auch das Formteil 2 gemäß 9–12
kann problemlos an rechts- oder linksseitig vorgesehenen Laufschienen
1 einer Auszugsführung montiert werden.
Bei allen Ausführungsbeispielen wird das Formteil 2
aus seinem beidseitig entgrateten Federstahlband hergestellt, sodass weitere Nachbearbeitungen
des Formteiles 2 – falls überhaupt erforderlich – nur
noch an den stirnseitigen Endbereichen der jeweiligen Formteile 2 durchzuführen
sind.
Da Federstahlband durch den Walzvorgang eine sehr glatte Oberfläche
aufweist, lässt sich ein erfindungsgemäß ausgebildetes Formteil
2 auf seiner Sichtseite bei Bedarf auch leicht und gründlich reinigen.
Durch die Federfähigkeit des Formteiles 2 können
durch den Formschluss zur Laufschiene 1 hohe Anschlagkräfte, die sich
beim Einschieben der Laufschiene 1 ergeben können, ohne Lockerungserscheinungen
aufgenommen werden.
Die untere Umbiegung 5 des Formteiles 2 kann einen
relativ großen Radius aufweisen, was das Einschieben der Auszugsführung
durch eine Backofentür erheblich erleichtert.
Insgesamt wird durch die Gestaltung des Formteiles 2 eine
kostengünstige Herstellung, einfache Montage und dauerhafte Belastbarkeit erreicht.