Die vorliegende Erfindung betrifft einen Arbeitsstuhl mit verbesserter
Armlehneneinstellung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Arbeitsstühle mit Armlehnen nach dem Stand der Technik
besitzen zahlreiche Einstellmöglichkeiten für z.B. die Höhen-, Tiefen-
und Neigungseinstellung der Sitzfläche und der Rückenlehne, aber auch
für die Höhen- und Tiefeneinstellung (in Längsrichtung des Arbeitsstuhles)
der Armlehnen.
Hierzu ist es vorgesehen, dass die Armlehne ein teleskopisch verlängerbares
zweiteiliges Führungselement beinhaltet, welches mit seinem unteren Ende an
der Sitzfläche des Arbeitsstuhles befestigt ist, und welches mit seinem oberen
Ende mit einem in Tiefenrichtung verschiebbaren Armauflage der Armlehne verbunden
ist. Die Einstellung in der Hochachse des teleskopischen Führungselements der
Armlehne und die Einstellung in der Tiefenachse der verschiebbaren Armauflage der
Armlehne erfolgen aber getrennt voneinander.
Dies birgt den wesentlichen Nachteil, dass die Armlehnen nach dem
Stand der Technik nur sehr umständlich und unbequem auf individuelle Bedürfnisse
gleicher oder unterschiedlicher Nutzer einzustellen sind und relativ teuer in Herstellung
und Wartung/Reparatur sind.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen gattungsgemäßen
Arbeitsstuhl mit einer Armlehneneinstellung derart weiter zu bilden, dass die Armlehnen
des Arbeitsstuhls einfacher, bequemer und schneller einstellbar sind und damit der
Arbeitsstuhl besser an unterschiedliche Nutzer anpassbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die Merkmale des unabhängigen
Anspruches 1.
Wesentlich dabei ist, dass sowohl das Standteil als auch das Führungselement
des Schubteils aus der Vertikalen um einen Winkel &agr; nach vorn vom Benutzer
weg gekippt sich erstrecken.
Vorteil dieser Maßnahmen ist, dass damit die Armlehneneinstellung
einfacher, bequemer und schneller erfolgen kann und zudem die Armlehne wesentlich
kostengünstiger in Herstellung und Nutzung ist.
Der Winkel &agr; liegt hierbei bevorzugt im Bereich zwischen etwa
15° und 45°, insbesondere 30°. Hierdurch wird immer gewährleistet,
dass mit der Höheneinstellung auch eine anatomisch geeignete Tiefeneinstellung
erfolgt, die außerhalb dieser Werte nicht vorliegt, da ansonsten die Tiefeneinstellung
zu groß (Winkel &agr; über 45°) oder zu gering (Winkel &agr;
unter 15°) wäre. Zudem ist für einen Winkelbereich &agr; größer
etwa 60° die Stabilität der Armlehne gefährdet, da die Gewichtskraft
des Nutzers dann ein unzulässig großes Drehmoment auf die Befestigungsstellen
des Führungselements gäbe. Weiterer Nachteil von Winkeln außerhalb
des angegebenen Bereiches ist eine wesentlich weniger ansprechendes Design. Liegt
der Winkel &agr; bei etwa 30°, dann sind alle drei oben genannte Kriterien
zugleich erfüllt, nämlich eine anatomisch günstige Armlehnenverstellung,
eine stabile Konstruktion, sowie ein sehr gelungenes Design.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Insbesondere ist vorgesehen, dass die Armauflage und das Führungselement
des Schubteils einen Winkel &bgr; im Bereich zwischen etwa 45° und 75°
untereinander einnehmen, bevorzugt aber einen Winkel &agr; von etwa 60°.
Hierbei ist weiterhin bevorzugt, dass die Armauflage etwa horizontal verläuft
oder aber nur mit geringer Neigung nach vorn vom Benutzer weg, z.B. zwischen 0°
und 5°.
Eine weitere Komponente zur Designverbesserung ist, dass die Armauflage
und das Führungselement an ihren vorderen freien Enden miteinander verbunden
sind. Natürlich könnte die Verbindung dieser beiden Elemente auch an einem
beliebigen anderen Punkt erfolgen, so z.B. in der Mitte der Armauflage, oder aber
auch am hinteren freien Ende der Armauflage.
Die gesamte Armlehne ist natürlich zweifach vorhanden, links
und rechts der Sitzfläche des Arbeitsstuhles und die eine Armlehne ist derart
ausgerichtet, dass die gemeinsame Ebene der Längsachsen der Armauflage und
des Führungselements im Wesentlichen parallel zur Ebene der Längsachse
des Arbeitsstuhls liegen. Mit anderen Worten sind die Armlehnen in Sitzrichtung
des Nutzers orientiert, der damit seine Unterarme, möglichst vom Ellenbogen
bis zur Hand, auf der insbesondere gepolsterten Oberseite der Armlehnen bequem auflegen
kann.
In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung sind die Armauflage
und das Führungselement einstückig und stoffschlüssig bevorzugt aus
dem gleichen Material gebildet, wodurch eine sehr kostengünstige Armauflage
geschaffen wird, insbesondere wenn dieses aus einem Kunststoff-Material gefertigt
wird. In anderen Ausführungsformen der Erfindung kann aber die Armauflage und
das Führungselement getrennt voneinander gefertigt und anschließend zu
einem Bauteil vereinigt werden. Weiterhin können Armauflage und Führungselement
aus verschiedene Kunststoffen gefertigt sein, so z.B. die Armauflage aus einem relativ
weichen Kunststoff oder mit einem integrierten „Soft-Touch-Element" auf der
oberen Kontaktfläche zum Arm des Nutzers, und das Führungselement
aus einem relativ harten Kunststoff. Auch können Metall-, und Ledermaterialien
eingesetzt werden.
Insbesondere ist die Teleskopführung zwischen dem Schubteil und
dem Standteil als wiederholt lösbare formschlüssige Rastverbindung und/oder
kraftschlüssige Klemmverbindung ausgebildet, wobei eine formschlüssige
Rastverbindung aus Zuverlässigkeitsgründen bevorzugt wird.
Das Führungselement des Schubteils ist rohrförmig ausgebildet
und auf dem ebenfalls rohrförmigen Standteil teleskopisch verschiebbar und
feststellbar geführt. Selbstverständlich kann auch die mechanische Umkehrung
vorgesehen sein, so dass das Führungselement innerhalb des rohrförmigen
Standteil teleskopisch verschiebbar und feststellbar geführt ist. In einer
Variante kann das innen laufende Bauteil (Schubteil oder Standteil) jedoch auch
aus Vollmaterial und eben nicht als Rohr ausgebildet sein.
Bevorzugt wird, dass die nach oben ragende Oberfläche der Armauflage
des Schubteils leicht nach oben gekrümmt und bogenförmig nach vorne abfallend
verläuft. Dies ist ein Tribut an die Anatomie des Menschen, der ungern einen
spitzen Winkel im Ellenbogenbereich einnimmt, da ansonsten die Blutzufuhr eingeschränkt
wird, was mit einem unerwünschten „Einschlafen" der Arme einhergehen
kann. Natürlich kann die Oberfläche der Armauflage auch vollkommen gerade
und horizontal verlaufen, sollte aber nicht nach oben vorne hin ansteigen, aus den
zuvor genannten Gründen.
Das Standteil ist vorteilhaft über ein abgekröpftes Tragteil
mit dem Unterteil des Sitzes des Arbeitsstuhls verbunden, wodurch die Stabilität
der Verbindung der Armauflage verbessert werden kann, da die Kontaktfläche
auf der Unterseite des Sitzes größer ist, als auf dem ringsumlaufenen
Rand des Sitzes, und somit bessere Befestigungsmöglichkeiten bestehen.
Im übrigen ist beispielsweise die erfindungsgemäße
Armlehne an einem Arbeitsstuhl mit Rückenlehne befestigt, dessen Sitz eine
auf einer Sitzplatte schwenkbar angelenkte Schwenkplatte beinhaltet, auf welcher
ein längsverschiebbarer Polsterträger mit darauf befindlichem Polster
aufliegt.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von einen Ausführungsweg
darstellende Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen
und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung
hervor.
Es zeigt:
1 Eine Seitenansicht auf die erfindungsgemäße
teleskopierbare Armlehne eines Arbeitsstuhls;
2 Eine Vorderansicht auf 1.
In 1 ist die erfindungsgemäße
teleskopierbare Armlehne eines Arbeitsstuhls dargestellt, welche ein Schubteil
1 aufweist, das auf einem Standteil 2 teleskopisch geführt
ist, an das sich ein Tragteil 5 anschließt, zur Befestigung an einer
Sitzplatte des Arbeitsstuhls (nicht gezeichnet).
Das Schubteil 1 besitzt eine obere Armauflage 3
für die Auflage eines Armes eines Nutzers, sowie ein unteres Führungselement
4 für die teleskopische Anbindung an das Standteil 2. Das
Führungselement 4 sowie das Standteil 2 sind hierbei erfinderisch
um einen Winkelbetrag vom ca. 30° aus der Vertikalen 10nach vorn vom
Benutzer weg verkippt. Hierdurch kann die vorteilhafte Höhen und Tiefenverstellung
der Armlehne gleichzeitig erfolgen, wenn das Schubteil 1 in Richtungen
„e, f" verschoben wird.
Die etwa in der Horizontalen 11 sich erstreckende (oder um
den Winkel &ggr; von ca. 5° aus dieser nach unten verkippten) Armauflage
3 ist derart mit dem Führungselement 4 verbunden, dass diese
untereinander einen Winkel &bgr; von ca. 60° einschließen und daher
das gesamte Schubteil 1 pfeilförmig ausgebildet ist und eben nicht
L-förmig wie beim Stand der Technik.
Die teleskopische Verbindung zwischen dem Schubteil 1 und
dem Standteil 2 ist als eine nicht gezeigte, an sich bekannte, wiederholt
lösbare formschlüssige Rastverbindung ausgebildet, kann aber in anderen
Ausführungen auch als reibschlüssige Klemmverbindung vorgesehen sein.
Form- und reibschlüssige Verbindungsarten zwischen dem Schubteil und dem Standteil
können auch kombiniert werden.
Das Lösen und Festlegung der teleskopisch verschiebbaren Verbindung
zwischen dem Schubteil 1 und dem Standteil 2 kann beliebig durch
einen Druckknopf oder einen Handhebel oder ein Handrad (alle nicht gezeigt) geschehen,
wobei diese Betätigungselemente auch als „Taste" ausgebildet sein können,
also nur eine Auslösebewegung in einer Richtung benötigen, wobei das Rückholen
der „Taste" dann selbsttätig mittels eines elastisch federnden Elementes
(z.B. Biegefeder, Druck-/Zugfeder, Drehfeder, Elastomer) erfolgt.
Soll nun die Armlehne auf einen Benutzerindividuell eingestellt werden,
dann wird lediglich das Schubteil 1 auf dem Standteil 2 linear
in Richtung der gemeinsamen Längsachse 6 in Schieberichtungen „e,
f" verschoben, nach oben oder unten, je nach Körpergröße
des Nutzers.
Durch das Verschieben des Schubteils 1 auf dem Standteil
2 in Schieberichtungen „e, f" ergibt sich selbsttätig ein Anheben/Absenken
des Schubteils 1 in der Hochachse in den Vertikalkomponenten „a,
b", sowie gleichzeitig selbsttätig ein Vor-/Rückschieben des Schubteils
1 in der Tiefenachse (Längsrichtung des Arbeitsstuhles und des Nutzers)
in den Horizontalkomponenten „c, d".
Wird nun das Schubteil 1 auf dem Standteil 2 nach
oben in Schieberichtung „e" hochgeschoben, so wird das gesamte Schubteil
1 sowohl nach oben in der Vertikalkomponente „b" verschoben, aber
gleichzeitig auch nach vorn in der Horizontalkomponente „c", so dass sich
die mit Phantomlinien gezeichnete Position 1' des Schubteils ergibt, mit
einer angehobenen sowie nach vorn verschobenen Armauflage 3', als auch
mit einem angehobenen sowie nach vorn verschobenen Führungselement
4'.
Analog umgekehrt erfolgt das Hinunterschieben des Schubteils
1 auf dem Standteil 2 in Schieberichtung „f". Das gesamte
Schubteil 1 wird sowohl nach unten in der Vertikalkomponente „a"
verschoben, aber gleichzeitig auch nach hinten in der Horizontalkomponente „d",
so dass sich wieder die Position 1 des Schubteils ergibt, mit einer abgesenkten
sowie nach hinten verschobenen Armauflage 3, als auch mit einem abgesenkten
sowie nach hinten verschobenen Führungselement 4.
Im Übrigen ist das Tragteil 5 der Armlehne einmal abgekröpft,
so dass sich an das Standteil 2 ein Schrägträger 7 anschließt,
welcher in einen Horizontalträger 8 übergeht, der mit dem Sitz
(nicht gezeigt) des Arbeitsstuhles verbunden ist.
- 1
- Schubteil der Armlehne
- 2
- Standteil der Armlehne
- 3
- Armauflage von 1
- 4
- Führungselement von 1
- 5
- Tragteil der Armlehne
- 6
- Verschiebungslängsachse von 1 und 2
- 7
- Schrägträger von 5
- 8
- Horizontalträger von 5
- 9
- Pfeilspitze zwischen 3 und 4
- 10
- Vertikale
- 11
- Horizontale
- a, b
- Vertikalkomponenten der Verschiebung von 1 auf 2
- c, d
- Horizontalkomponenten der Verschiebung von 1 auf 2
- e, f
- Verschiebungsrichtungen von 1 auf 2
- &agr;
- Winkel zwischen 6 und 10
- &bgr;
- Winkel zwischen 3 und 4
- &ggr;
- Winkel zwischen 3 und 11