Die Erfindung betrifft Halter zum temporären Befestigen an Platten,
z.B. Tischplatten, insbesondere Halter zum Aufhängen von Taschen.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Es besteht seit langem das Problem, Handtaschen in Restaurants oder
Bars unauffällig und sicher unterbringen zu können. Häufig wird die
Tasche auf den Boden bestellt, oder an eine Stuhllehne gehängt. Einerseits
stören die Taschen dort und andererseits sind sie vor Zugriffen Dritter nicht
sicher.
Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung eine Möglichkeit zu entwickeln,
um diese Probleme zu lösen.
Die Aufgabe wird durch ein Aufhängevorrichtung gemäss Schutzanspruch
1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemässen Aufhängevorrichtung
bilden die Gegenstände der Ansprüche 2–10.
Gemäss Erfindung wird eine Aufhängevorrichtung bereit gestellt,
die klein und transportabel ist. Die Aufhängevorrichtung weist ein Gelenk auf
und kann dadurch vor dem Gebrauch in eine entsprechende Position gebracht werden.
Falls die Aufhängevorrichtung nicht gebraucht wird, kann sie zusammengeklappt
oder zusammengefaltet werden. Vorzugsweise kann die Aufhängevorrichtung in
diesem Zustand an oder in einer Tasche versorgt werden.
ZEICHNUNGEN
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
1A eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung im geschlossenen Zustand (auch als zweiter Zustand bezeichnet);
1B die erste Ausführungsform der erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung beim Überführen in den geöffneten Zustand;
1C die erste Ausführungsform der erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung im geöffneten Zustand (auch als erster Zustand bezeichnet);
2A eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung im geschlossenen Zustand;
2B die zweite Ausführungsform der erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung im geöffneten Zustand;
2C eine mögliche Sperre, die z.B. bei der zweiten
Ausführungsform der erfindungsgemässen Aufhängevorrichtung zum Einsatz
kommen kann;
2D eine weitere mögliche Sperre, die z.B. bei
der zweiten Ausführungsform der erfindungsgemässen Aufhängevorrichtung
zum Einsatz kommen kann;
3A eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung im geschlossenen Zustand;
3B die dritte Ausführungsform der erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung im geöffneten Zustand;
4A eine vierte Ausführungsform einer erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung im geschlossenen Zustand;
4B die vierte Ausführungsform der erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung im geöffneten Zustand;
5A eine fünfte Ausführungsform einer erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung im geschlossenen Zustand;
5B die fünfte Ausführungsform der erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung im geöffneten Zustand;
6A eine sechste Ausführungsform einer erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung im geschlossenen Zustand;
6B die sechste Ausführungsform der erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung im geöffneten Zustand;
7 die siebte Ausführungsform der erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung im geöffneten Zustand;
8A eine achte Ausführungsform der erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung im geöffneten Zustand;
8B die achte Ausführungsform der erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung beim Überführen in den geschlossenen Zustand;
8C die achte Ausführungsform der erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung im geschlossenen Zustand;
8D die achte Ausführungsform der erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung an einer Tischplatte.
9A eine neunte Ausführungsform der erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung im geschlossenen Zustand;
9B die neunte Ausführungsform der erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung im geschlossenen Zustand von oben;
9C die neunte Ausführungsform der erfindungsgemässen
Aufhängevorrichtung im geöffneten Zustand.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
Anhand der 1A bis 1C
wird das grundlegende Prinzip der Erfindung beschrieben.
Gemäss Erfindung wird eine Aufhängevorrichtung
10 bereit gestellt, die zum temporären Befestigen an einer horizontalen
Platte 1, vorzugsweise eine Tischplatte, ausgelegt ist. Die Aufhängevorrichtung
10 umfasst einen Einhakbereich 13, um einen Gegenstand, z.B. eine
Handtasche 14 in den Einhakbereich 13 einhängen zu können.
Die Aufhängevorrichtung 10 hat zwei Arme 11.1,
11.2, die über ein erstes Gelenk 12 gelenkig miteinander
verbunden sind. Die beiden Arme 11.1, 11.2 weisen eine Form auf,
die im Wesentlichen spiegelsymmetrisch ist in Bezug auf eine Symmetrieachse S. Diese
Symmetrieachse S verläuft durch das erste Gelenk 12, wie in den
1A bis 1C angedeutet.
Die Aufhängevorrichtung 10 kann manuell von einem ersten Zustand in
einen zweiten Zustand überführt werden. Im ersten Zustand (siehe
1C), bietet der erste der beiden Arme 11.1
einen Auflagebereich, um die Aufhängevorrichtung 10 an einem Rand
der horizontalen Platte 1 aufhängen zu können. Gleichzeitig bietet
der zweite der beiden Arme 11.2 einen Einhakbereich 13 zum Einhängen
des Gegenstands 14.
In dem zweiten Zustand sind die beiden Arme 11.1,
11.2 um das erste Gelenk 12 herum zusammengeklappt oder zusammengefaltet.
Dieser Zustand ist in 1A gezeigt. In 1B
ist der Übergang von dem einen in den andern Zustand gezeigt.
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei welcher das
erste Gelenk 12 einen maximalen Öffnungswinkel von ca. 180 Grad hat.
Das führt dazu, dass die beiden Arme 11.1 und 11.2 nicht
über die in 1C gezeigte Stellung hinaus bewegt
werden können. Dadurch wird eine unkontrollierte Bewegung der beiden Arme
11.1, 11.2 verhindert, wenn z.B. eine Tasche 14 in den
Einhakbereich 13 eingehängt wird.
Zu diesem Zweck kann entweder das Gelenk 12 selbst eine eingebaute
Sperre haben, oder es können entsprechende Mittel an einem oder beiden Armen
11.1, 11.2 vorgesehen sein. Beispiele sind in den 2C
und 2D gezeigt. Es ist aber auch möglich, die
Form der Arme 11.1, 11.2 so zu wählen, dass sie sich gegenseitig
z.B. in der 180 Grad Stellung blockieren. In 4B ist
ein entsprechendes Beispiel gezeigt. Das spiegelverkehrte „E" kann nicht
weiter geöffnet werden, da zwei Bereiche der Arme 11.1,
11.2 aneinander anliegen. Diese Ausführungsformen haben eine sogenannte
selbstsperrende Wirkung.
Es ist auch möglich das Gelenk 12 so auszulegen, dass
es einen Rastpunkt hat, um die beiden Arme 11.1, 11.2 der Aufhängevorrichtung
10 im ersten Zustand zu fixieren.
Besonders bevorzugt ist eine Lösung, bei der das erste Gelenk
12 mehrere Rastpunkt hat, um die beiden Arme 11.1, 11.2
der Aufhängevorrichtung 10 in verschiedenen Winkelpositionen fixieren
zu können.
Neben der reinen Funktion als Taschenhalter, hat die Aufhängevorrichtung
10 eine weitere wesentliche Funktion. Vorzugsweise sind die beiden Arme
11.1, 11.2 so ausgelegt und über das erste Gelenk
12 miteinander verbunden, dass sich ihre extremalen Enden im zweiten Zustand
berühren. Mit anderen Worten ausgedrückt bedeutet das, dass die Aufhängevorrichtung
10 im zweiten Zustand einen geschlossenen Ring oder ein geschlossenes Element
bildet. Entsprechende Beispiele sind in den 1A,
2A, 3A, 4A,
5A und 6A gezeigt. Dadurch,
dass die Aufhängevorrichtung 10 in den geschlossenen Zustand überführt
werden kann, ist es möglich die Aufhängevorrichtung 10 in eine
Öse, Kette oder ein Schloss einzuhängen. Damit kann die Aufhängevorrichtung
10 einfach und problemlos z.B. am Äusseren angebracht oder im Inneren
einer Tasche versorgt werden.
Vorzugsweise sind die extremalen Enden so ausgeführt, das sich
im geschlossenen Zustand eine gewisse Sperr- oder Rastwirkung ergibt. Dadurch wird
verhindert, dass sich die Aufhängevorrichtung 10 von selbst öffnet
und verloren gehen kann. Ausserdem kann die Aufhängevorrichtung 10
dann z.B. als eine Art Vorhängeschloss für das Verschliessen einer Tasche
verwendet werden.
Vorzugsweise ist an den extremalen Ende mindestens des ersten der
beiden Arme 11.1 im Auflagebereich eine Beschichtung oder ein Belag
15 vorgesehen. Durch diese Massnahme kann die (Tisch-)Platte
1 geschützt werden und es kann auch ein Abrutschen der Aufhängevorrichtung
10 verhindert werden.
Aus den Zeichnungen geht hervor, dass die Aufhängevorrichtung
10 bei einer Reihe von Ausführungsformen flach ist und die beiden
Arme 11.1, 11.2 in einer gemeinsamen Ebene liegen (siehe z.B.
1A–1C,
2A–2D,
3A–6B) Die Gelenkachse
A des Gelenks 12 steht dabei senkrecht zu der genannten Ebene.
Die beiden Arme 11.1, 11.2 haben vorzugsweise je
eine Dicke D (siehe z.B. 9B), die kleiner ist als 1
cm, vorzugsweise kleiner als 0,5 cm.
Es gibt eine Reihe weiterer Ausführungsformen, die zwei weitere
Gelenke 12.1, 12.2 aufweisen, um die Aufhängevorrichtung
10 zusammenfalten zu können (siehe z.B. 7,
8A bis 8D).
Im Folgenden weiteren weitere Details anhand verschiedener Ausführungsformen
beschrieben. In den 2A und 2B
ist eine weitere flache Aufhängevorrichtung 10 gezeigt. Durch eine
entsprechende ästhetische Formgebung, kann die Aufhängevorrichtung
10 zu einem Ascessoir gemacht werden, das sowohl praktisch als auch optisch
ansprechend ist. Besonders wichtig ist dabei die Wahl edler Materialien. Auch im
Fall der in den 2A und 2B
gezeigten Ausführungsform sind die Arme 11.1, 11.2 im Wesentlichen
spiegelsymmetrisch in Bezug auf eine Symmetrieachse S ausgeführt, auch wenn
an dem Arm 11.2 gewisse Verschnörkelungen vorgesehen sind.
In 2B ist zu erkennen, dass die Aufhängevorrichtung
10 im geöffneten Zustand an den Rand einer Tischplatte 1
gehängt werden kann. Im Einhakbereich 13 ist das Einhängen eines
Gegenstands 14, z.B. einer Tasche, möglich, wie in 2B
angedeutet. Sowohl im Auflagebereich als auch im Einhakbereich 13 kann
z.B. eine Beschichtung 15 vorgesehen sein.
In 2C ist eine erste Möglichkeit
gezeigt, die bei den erfindungsgemässen Aufhängevorrichtungen
10 eingesetzt werden kann, um eine Sperrwirkung zu erreichen. Es kann z.B.
eine Lasche 16 zwischen den Armen 11.1 und 11.2a, Gelenk
12 angeordnet sein. Die Form und Dicke der Lasche 16 ist so gewählt,
dass die Lasche 16 bei Erreichen eines vorbestimmten Öffnungswinkels
ein weiteres Öffnen verhindert.
In 2D ist eine weitere Möglichkeit
gezeigt, die bei den erfindungsgemässen Aufhängevorrichtungen
10 eingesetzt werden kann, um eine Sperrwirkung zu erreichen. Es kann z.B.
ein Riegel oder eine Nase 17 an einem der Arme 11.1 oder
11.2 vorgesehen sein. Der Riegel oder eine Nase 17 wird so angeordnet,
dass bei Erreichen eines vorbestimmten Öffnungswinkels ein weiteres Öffnen
verhindert wird.
Eine dritte Ausführungsform ist in den 3A
und 3B gezeigt, wobei 3A
den geschlossenen und 3B den geöffneten Zustand
zeigen. Im geschlossenen Zustand hat die Aufhängevorrichtungen 10
eine Herzform und im geöffneten Zustand die Form einer spiegelverkehrten Drei.
Eine vierte Ausführungsform ist in den 4A
und 4B gezeigt, wobei 4A
den geschlossenen und 4B den geöffneten Zustand
zeigen. Im geschlossenen Zustand hat die Aufhängevorrichtungen 10
eine Quadrat- oder Rechteckform und im geöffneten Zustand die Form einer spiegelverkehrten
E's.
Eine fünfte Ausführungsform ist in den 5A
und 5B gezeigt, wobei 5A
den geschlossenen und 5B den geöffneten Zustand
zeigen. Im geschlossenen Zustand hat die Aufhängevorrichtungen 10
eine Kreis- oder Ovalform und im geöffneten Zustand die Form einer spiegelverkehrten
Drei.
Eine sechste Ausführungsform ist in den 6A
und 6B gezeigt, wobei 6A
den geschlossenen und 6B den geöffneten Zustand
zeigen. Im geschlossenen Zustand hat die Aufhängevorrichtungen 10
eine Dreieck- oder Polygonform und im geöffneten Zustand die Form einer spiegelverkehrten,
eckigen Drei.
Die Ausführungsformen in den 4A,
4B, bzw. 5A,
5B haben eine selbstsperrende Wirkung aufgrund der
Formgebung der Arme 11.1, 11.2. Die Aufhängevorrichtungen
10 dienen quasi als Haken, der eine simple Form aufweisen kann, die in
ihrer Umrandung definiert ist. Prinzipiell kann jede Form einen Haken bilden, wobei
nur wenige Formen auch in den geschlossenen Zustand überführbar sind.
Die Fläche der Aufhängevorrichtung 10, die auf
dem Tisch 1 aufliegt, ist vorzugsweise mit einer rutschfesten Spezialbeschichtung
15 überzogen, damit die Aufhängevorrichtung 10, mit
oder ohne daran befestigter Tasche, nicht rutschen kann.
Eine weitere Ausführungsform ist in 7
gezeigt. Wie man in der Skizze erkennen kann, besteht dieses Modell aus einer unteren
und einer oberen Logo-"Platte" 11.4, 11.3, die von einem dreifach
faltbaren Gelenk 12, 12.1, 12.2 verbunden sind. Das obere
Gelenk 12.1 muss bis zu einem gewissen Grad schwenkbar sein, damit, wenn
man gegen die unten befestigte Tasche 14 stößt, nicht der ganze
Aufhängevorrichtung 10 vom Tisch 1 rutscht. Das obere Gelenk
12.1 kann noch dazu drehbar ausgeführt sein. Das mittlere Gelenk
12 (auch als erstes Gelenk bezeichnet) dient eigentlich nur der Stabilisation
und macht die Verbindungstücke so faltbar, dass sie in der
Aufhängevorrichtung 10 verschwinden können, wenn diese zusammengefaltet
ist. Das dritte Gelenk 12.2 muss biegesteif sein, damit die untere Logo-Platte
11.4 das Gewicht der Tasche 14 tragen kann.
Am Tisch 1 befestigt, verhindert wieder die optionale Spezialbeschichtung
(nicht in 7 gezeigt) an der Unterseite der tischaufliegenden
Logo-Platte 11.3 ein Verrutschen während die Handtasche
14 einfach auf das untere Teilstück gehängt wird. Am unteren
Ende der Platte 11.4 kann sich dann noch ein Kettchen befinden, welches,
am Ende mit einem Haken ausgestattet, um die Aufhängevorrichtung
10 an jeder Tasche 14 befestigt zu können, wenn sie nicht
im Einsatz ist, oder auch den Riemen der Tasche 14 nochmals mit der Aufhängevorrichtung
10 (untere Platte 11.4) zu verbinden.
Eine weitere Ausführungsform ist in den 8A
bis 8D gezeigt. Wie man in den Skizzen erkennen kann,
besteht auch dieses Modell aus einer unteren und einer oberen Logo-"Platte"
11.4, 11.3, die von einem dreifach faltbaren Gelenk
12, 12.1, 12.2 verbunden sind. In 8A
ist diese Aufhängevorrichtung 10 im geöffneten Zustand gezeigt.
In der verkleinerten ist die Aufhängevorrichtung
10 an einem Tisch 1 zu sehen, wobei der Riemen einer Tasche
14 eingehängt wurde. 8B zeigt den Vorgang
des Zusammenfaltens und 8C zeigt den zusammen gefalteten
Zustand. Vorzugsweise sind die Platten 11.4, 11.3 so ausgelegt,
dass die Arme 11.1., 11.2 samt der Gelenke 12,
12.1, 12.2 in den Platten versenkt werden können und dadurch
die Platten 11.4, 11.3 im zusammengefalteten Zustand flach aufeinander
aufliegen.
In den Abbildungen sind Aufhängevorrichtungen 10 ohne
aufgedruckte oder eingeprägte Markenlogos gezeigt. Aber es ist ohne weiteres
möglich, entsprechende Logos anzubringen. In den 9A
bis 9C ist eine Ausführungsform gezeigt, bei der
die Form eines Markenlogos übernommen wurde. Dies soll zeigen, dass man fast
jedes Logo so umfunktionieren kann, dass es als Taschenhaken gemäss Erfindung
funktioniert. In diesem Beispiel, wurde das Doppel-E Zeichen der Firma Escada zu
einer Aufhängevorrichtung 10 umfunktioniert. Die Tischauflagefläche
kann wiederum mit einer Spezialbeschichtung 15 überzogen sein, damit
die Aufhängevorrichtung 10 nicht verrutscht.