Die Erfindung/Neuerung betrifft eine Vorrichtung mit einem Spitzer
für Schreib-, Zeichen-, Mal- und Kosmetikstifte, der über ein erstes Adapterelement
mit einem abnehmbaren Auffangbehälter verbunden ist, wobei an dem ersten Adapterelement
ein weiteres zweites Adapterelement befestigbar ist.
Aus dem Stand der Technik sind unterschiedliche Arten von Spitzern
bekannt – gemäß DE
20 2005 015 159 U1 – wurde an einem Bleistiftanspitzer üblicher
Bauart, der aus einem Grundkörper und einem Messer, das mit einer Schraube
im Grundkörper befestigt ist, besteht, seitlich Radierer angeordnet. In einer
weiteren Ausführungsform weist der Radierer eine hülsenartige Form auf,
innerhalb der der Anspitzer eingeschoben wird.
DE 89 09 385 U1 lehrt ein Kombinationsgerät
aus Spitzer und Radiergummi, bei dem der Spitzer oder das Haltegehäuse des
Spitzers klemmbar oder klappbar unmittelbar mit dem Radiergummi verbunden ist. Diese
Ausführungsform hat insbesondere den Nachteil, daß die Verbindungsfunktion
des Spitzers mit dem Radiergummi unmittelbar auch radiergummiseitig geschaffen werden
muß. Dies setzt eine bestimmte Form- oder bestimmte Festigkeits- und/oder Steifigkeitseigenschaften
des Radiergummis voraus, wodurch dessen Fertigung schwieriger und die für ihn
in Betracht kommende Materialwahl eingeschränkt wird.
Ferner geht aus dem Stand der Technik die Dreifach-Spitzdose „GRIP
2001", die durch die Firma Faber-Castell vertrieben wird, hervor. Diese Spitzerdose
weist zwei Spitzergrundkörper auf, die jeweils in einem Adapter angeordnet
sind und über die Adapter lösbar miteinander fixierbar sind. Diese Ausführungsform
lehrt jedoch keinen Radierer.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Spitzer für Schreib-,
Zeichen-, Mal- und Kosmetikstifte derart auszubilden, daß dieser leicht gefertigt
werden kann, das Material des Radiergummis und die Form des Radiergummis möglichst
frei gewählt und die Montage des Radiergummis an den Spitzer möglichst
einfach ausgeführt werden kann. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung eine komfortable
Handhabung sowohl im Spitzbetrieb als auch im Radiererbetrieb zu gewährleisten
und bei Verschleiß des Radierers dessen Austausch einfach zu ermöglichen.
Diese Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, daß an
dem zweiten Adapterelement ein Radiergummi angeordnet ist. Durch die Anordnung des
Radierers an das zweite Adapterelement können die die Verbindung von Spitzer
und Radiergummi gewährleistenden Elemente an den beiden Adapterelementen angeordnet
werden, so daß die Haltefunktion des Radierers sich nur noch auf einen speziell
auf ihn ausgelegten zweiten Adapter beschränkt und damit die Anforderungen
an den Radierer reduzieren. Die Vereinfachung des Radierers wirkt sich sowohl auf
dessen Materialwahl, als auch auf die Form, Festigkeits- und Steifigkeitsanforderungen
positiv aus.
Vorteilhafterweise weisen die Adapter eine innere und eine äußere
Fläche auf, wobei die Adapterflächen in einem Nichtgebrauchszustand des
Spitzers parallel zueinander ausgerichtet sind. Eine derartige Anordnung im Nichtgebrauchszustand
des Spitzers ermöglicht eine einfache Verbindung der beiden Adapterelemente
und damit des Spitzers mit dem Radierer. Beispielsweise können die Adapterelemente
an ihren äußeren Flächenbereichen Halte- und Gegenmittel aufweisen,
so daß diese im Nichtgebrauchszustand zusammenwirken. So kann eines der Adapterelemente
eine Rastnase aufweisen und das zweite Adapterelement eine korrespondierende Ausnehmung
zur Aufnahme der Rastnase. Neben den Halte- und Gegenmitteln ist es vorteilhaft,
wenn die beiden äußeren Flächenbereiche weitere aufeinander abgestimmte
Mittel aufweisen. So ist es vorteilhaft, wenn eines der beiden Adapterelemente einen
umlaufenden Kragen und das zweite Adapterelement eine umlaufende, zu dem Kragen
korrespondierende Nut oder Einzug aufweist, so daß in zusammengesetzten Zustand
ein Formschluß gebildet wird, der nicht zwingender Weise zum Verbinden der
beiden Adapterelemente verwendet wird, aber durch den umschließenden Formschluß
ein Austreten von Graphitstaub oder sonstigen Spitzrückständen aus der
Vorrichtung in seiner Nichtgebrauchsstellung zuverlässig verhindert.
Zur Vereinfachung der Bedienbarkeit des Spitzers, ist es vorteilhaft,
wenn an wenigstens einem Adapterelement zumindest eine im Nichtgebrauchszustand
zugängliche Berührzone angeordnet ist, die eine manuelle, relative Verlagerung
der beiden Adapterelemente erleichtert. Derartige Berührzonen können beispielsweise
über die eigentliche Außenkontur des Spitzers bzw. dessen Auffangbehälters
überragende Berührflächen sein. Vorzugsweise sind derartige Berührflächen
an beiden Adapterelementen derart angeordnet, daß sich diese im Nichtgebrauchszustand
nicht überlappen.
In einer vorteilhaften Ausführungsform weist der Radierer eine
im wesentlichen der Querschnittskonturform des ihn haltenden Adapters entsprechende
Form auf und besitzt zusätzlich eine geringere Abmessung als die Querschnittskonturform
des ihn haltenden Adapters. Dadurch wird es erreicht, daß eine den Radierer
zumindest bereichsweise abschirmende Schutzkappe aufgesetzt werden kann. In diesem
Fall kann die Schutzkappe im aufgesetzten Zustand mit dem Adapter des Radierers
in eine gegebenenfalls unmittelbare lösbare Verbindung treten. Eine derartige
Verbindung kann über eine Clipverbindung erfolgen, wobei innerhalb der Schutzkappe
Ausnehmungen und an dem Adapter, vorteilhafterweise an einem Kragen des Adapters
Rasthervorhebungen ausgebildet sind.
Zum Erzielen eines gefälligen Designs, als auch eine durch die
Symmetrie bedingte einfache Herstellung und Montage des Spitzers ist es vorteilhaft,
wenn die Mittellängsachse des Radierers und/oder des Spitzers im wesentlichen
koaxial zu dem den Radierer oder den Spitzer haltenden Adapter angeordnet ist.
In einer vorteilhaften Ausführungsform ist der Radierer auf der
im Nichtgebrauchszustand dem ersten Adapterelement abweisenden Seite des zweiten
Adapterelementes angeordnet. Hierdurch wird es ermöglicht, durch Abnehmen der
Schutzkappe des Radierers die Gesamtvorrichtung an dem Auffangbehälter zu greifen
und diesen als Handhabe während des Radiervorganges zu nutzen. Darüber
hinaus dient die Außenfläche des Auffangbehälters auch während
des Spitzvorganges, also nachdem der zweite Adapter samt Radierer von dem ersten
Adapter zumindest bereichsweise entfernt wurde, als Handhabe, d.h. daß ohne
Wechsel der Handhaltung sowohl der Radierer, als auch der Spitzer komfortabel gehalten
werden kann.
Im übrigen sei noch darauf hingewiesen, daß das zweite Adapterelement
den Radierer mittels Reibschlusses und/oder eines Stoffschlusses hält, wodurch
eine einfache und fertigungstechnisch günstige Verbindung von Radierer und
Adapter gewährleistet werden kann. Beispielsweise weist das zweite Adapterelement
eine hohlzylinderähnliche Wandfläche auf, innerhalb der der Radiergummi
bereichsweise angeordnet ist. Dabei kann die hohlzylinderähnliche Wandfläche
als Verbindungsfläche von Adapter und Radierer verwendet werden.
Um eine möglichst präzise Verwendung des Radierers zu ermöglichen,
ist es vorteilhaft, wenn die Mittellängsachse des Radierers und/oder die Mittellängsachse
des den Radierer haltenden Adapters koaxial angeordnet sind. Da die hohlzylinderähnliche
Schutzkappe als Handhabe dienen kann und die Koaxialität der Schutzkappe relativ
zu dem Radierer dessen gezielten Einsatz begünstigt.
Aus gestalterischen Gründen kann es vorgesehen sein, den Auffangbehälter
und die Schutzkappe in möglichst ähnlichem Design zu halten, um jedoch
den Benutzer dennoch zu signalisieren unter welchem Kunststoffteil sich der Radierer
und unter welchem Kunststoffteil der Spitzer verbirgt, ist es vorteilhaft, beispielsweise
über die äußere Form des Deckelbereiches des Auffangbehälters
und der Schutzkappe einen Unterschied erkennbar zu machen. Neben der unterschiedlichen
Formgestaltung der Deckelbereiche des Auffangbehälters und der Schutzkappe
können auch Symbole oder eine besondere Farbgebung an der Außenfläche
des Auffangbehälters und/oder der Schutzkappe vorgesehen sein. Alternativ oder
in Kombination zu Form und/oder Farbgebung kann der Auffangbehälter und/oder
die Schutzkappe zumindest bereichsweise aus einem transparenten Kunststoff gefertigt
sein. Dies versetzt den Benutzer unmittelbar in die Lage zu erkennen, unter welchem
Kunststoffteil sich der Spitzer und unter welchem Kunststoffteil sich der Radierer
befindet und läßt ihn gegebenenfalls auch den Füllstand des die Spitzerrückstände
aufnehmenden Auffangbehälters erkennen.
Die im Nichtgebrauchszustand zu dem den Spitzer aufnehmenden Adapters
zugerichtete Fläche des den Radierers aufnehmenden Adapters kann zumindest
bereichsweise mit einem im Kunststoff eingearbeiteten Symbol und/oder einer Klebefolie
versehen sein. Ein derartiges Symbol kann beispielsweise als Hinweis auf den Hersteller,
Vertreiber und/oder als Werbehinweis dienen. Alternativ zu dem im Kunststoff eingearbeiteten
Symbol kann auch ein derartiger Hinweis auf einer Klebefolie an der entsprechenden
Fläche angeordnet werden.
Im Sinne einer Zusatzfunktion kann es vorgesehen sein, daß die
Klebefolie optisch reflektierende Eigenschaften aufweist, wie beispielsweise die
eines Spiegels. Darüber hinaus kann auch ein Spiegel oder spiegelndes Element
an der oben angeführten Fläche angeordnet werden. Ein derartiger Spiegel
besitzt den Vorteil, daß durch ihn ein Schreib-, Zeichen-, Mal- oder Kosmetikstiftprodukt
(z.B. eine Zeichnung, ein Malprodukt, geschriebene Buchstaben oder ein geschminktes
Gesicht) betrachtet und kontrolliert werden kann. Insbesondere bei Zeichnungen wird
die Betrachtung durch einen Spiegel (Spiegelung) dafür verwendet, um Proportionen
zu kontrollieren.
Um den Verlust von einem der beiden Adapter zu verhindern, ist es
vorteilhaft die beiden Adapterelemente beispielsweise über ein Filmscharnier
miteinander zu verbinden.
Zur Unterstützung der Funktion des Auffangbehälters als
Handhabe, sowohl während des Radierens als auch während des Spitzens,
ist es vorteilhaft, wenn zumindest der Auffangbehälter eine im wesentlichen
dreikantige Form aufweist. Um ein einheitliches und ansprechendes Design zu erreichen,
ist es in diesem Zusammenhang von Vorteil, wenn auch der Radierer und oder die Schutzkappe
eine dreikantige Form aufweisen. Durch erhabene Strukturen (z.B. in Punktform) an
der Außenfläche zumindest des Auffangbehälters läßt sich
eine komfortable und einfache Bedienung der Vorrichtung gewährleisten.
In weiterer Ausgestaltung der Neuerung besteht der Radierer aus mehreren
Bereichen, die jeweils unterschiedliche Radiereigenschaften aufweisen.
Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in den Zeichnungsfiguren
näher erläutert. Diese zeigen
1 eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung
in einer halbaufgeklappten Spitzerverwendungsstellung;
2 eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung
in der Nichtgebrauchsdarstellung des Spitzers bzw. in der Gebrauchsstellung des
Radierers;
3 eine schematische Vollschnittdarstellung gemäß
Stellung 1;
4 eine schematische Vollschnittdarstellung gemäß
Stellung 2;
5 eine schematische Seitenansicht gemäß Stellung
3;
6 eine schematische Seitenansicht gemäß Stellung
3 mit Schutzkappe.
Der Aufbau der Gesamtvorrichtung 1 ist am deutlichsten aus
den Vollschnittdarstellungen der 3 und 4
zu entnehmen. Dort ist erkennbar, daß die Vorrichtung 1 einen Spitzer
2 für Schreib-, Zeichen-, Mal- und Kosmetikstifte aufweist, der über
ein erstes Adapterelement 3 mit einem abnehmbaren Auffangbehälter
4 verbunden ist. Darüber hinaus ist das erste Adapterelement
3 zumindest zeitweise mit einem zweiten Adapterelement 5 verbindbar.
An dem zweiten Adapter 5 ist ein Radierer 6 befestigt.
Die Adapter weisen innere 7, 8 und äußere
Flächen 9, 10 auf, wobei die Adapterflächen
7–10 im Nichtgebrauchszustand A des Spitzers
2 parallel zueinander ausgerichtet sind (vgl. 4).
Die Adapterelemente 3, 5 weisen an ihren äußeren Flächenbereichen
9, 10 Halte- und/oder Gegenmittel auf, so daß diese im Nichtgebrauchszustand
A zusammenwirken. So erstreckt sich in der dargestellten Ausführungsform ausgehend
von Fläche 10 des Adapters 5 eine Rastnase 11, die
durch einen Durchbruch 12 der Fläche 9 des den Spitzer
2 aufnehmenden Adapters 3 durchtritt und dort eine rastende Verbindung
eingeht. Erst durch Krafteinwirkung auf die Gleitschräge der Rastnase
11 wird die Rastnase verbogen und die Verbindung gelöst. Dies wird
dadurch für den Benutzer vereinfacht, wenn vorzugsweise an beiden Adapterelementen
3, 5 im Nichtgebrauchszustand A zugängliche Berührzonen
13, 14 angeordnet sind, die eine Krafteinleitung durch den Benutzer
erleichtern.
Die Mittellängsachse 15 des Radierers 6 verläuft
im wesentlichen koaxial zu der Mittellängsachse 16 und 17
des den Radierer oder den Spitzer haltenden Adapters 3, 5.
Wie insbesondere aus den Zeichnungsfiguren 1 und
2 entnommen werden kann, entspricht die Querschnittskonturform des Radierers
6 im wesentlichen der Querschnittskonturform des ihn haltenden Adapters
5, wobei der Radierer 6 geringere Abmessungen als die Querschnittskonturform
des ihn haltenden Adapters 5 aufweist.
Zum Schutz des Radierers 6 kann über ihn eine Schutzkappe
18 (vgl. 6) aufgesteckt werden, wobei diese
beispielsweise über Rasthervorhebungen 19 in Eingriff und damit lösbar
am Adapter 5 befestigt werden kann.
Das zweite Adapterelement 5 weist eine hohlzylinderähnliche
Wandung 20 auf, innerhalb der der Radierer 6 form-, stoff- oder
kraftschlüssig gehalten wird. In den Zeichnungsfiguren 3 und
4 sind sägezahnähnliche Hervorhebungen 21 an der Innenseite
der Wandung 20 erkennbar. Um im Nichtgebrauchszustand A des Spitzers
2 zu erkennen, welches der beiden Enden der Vorrichtung 1 den
Radierer 6 und welches den Spitzer 2 beherbergt, ist es zweckmäßig,
den Deckelbereich 22 des Auffangbehälters 4 und den Deckelbereich
23 der Schutzkappe 18 mit unterschiedlichen Formen zu versehen
(vgl. 6).
In der dargestellten Ausführungsform sind die Adapter
3, 5 mit einem Filmscharnier 24 verbunden.