Die Erfindung betrifft Stabantennen, die an den Außenflächen
von Karosserie-Elementen von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Pkw, angeordnet sind.
Als bevorzugtes Anwendungsgebiet der Erfindung sind die sogenannten Kurzstabantennen
für den FM- und AM-Rundfunkempfang zu nennen, bei denen eine Verstärkerschaltung
– ohne Einbußen hinsichtlich der Empfangsqualität – eine
Verkürzung auf ein geometrisches Maß von etwa 400 mm erlaubt
Die Stabantennen werden in aller Regel über einer Öffnung
an der Karosserie, z.B. einer Bohrung, befestigt. Die zugehörige Verstärkerschaltung
ist in eine Haube integriert, die als Antennensockel auf die Karosserie-Außenfläche
gesetzt wird, oder sie befindet sich in einem Gehäuse an der Innenseite der
Karosse. Von einem solchen Gehäuse ragt dann ein z.B. zylindrisches Verbindungselement
durch die Karosserieöffnung nach außen.
Beide Anordnungen werden an der Karosse durch eine Schraubverbindung
befestigt. Bei der Variante mit der Haube erfolgt die Verschraubung auf der Innenseite
des Karosserie-Elements und bei der Gehäuse-Variante von außen. Bei der
Gehäuse-Variante wird der Bereich der Verschraubung außen mit einer Blindkappe
(Haube) abgedeckt. Der Antennenstab selbst wird oben auf die Haube (bzw. das Verbindungselement)
gesetzt. Der Befestigungspunkt (Schraubung o.ä.) bildet gleichzeitig den Speise-
bzw. Anschlußpunkt des Stabs.
Die Haube mit Schaltung hat im meist eine Höhe von 40 mm über
der Karosserie-Oberfläche. Auf ein ähnliches Maß kommt man bei der
Innengehäuse-Variante. Das Verbindungselement, das dort durch die Karosserieöffnung
nach außen ragt, besteht aus einer metallischen Hülse mit Außengewinde,
über die die Verschraubung mit der Karosserie erfolgt, und die HF-Verbindung
zwischen der Schaltung im Gehäuse und dem Stab erfolgt über einen Leiter
innerhalb der metallischen Hülse, der von einem Dielektrikum umgeben ist.
Der HF-wirksame Strahler, ab Speisepunkt gemessen, beginnt also, auf
Grund der konstruktiven Gegebenheiten, bei beiden Varianten etwa 40 mm über
der Karosserie-Oberfläche. Bei beiden Varianten bildet die Karosserie-Oberfläche
auch die Massebezugsfläche der Stabantenne.
Nun wäre es, ganz allgemein gesehen, günstig für die
Antennenfunktion, wenn der Speisepunkt eines Antennenstabs, wie er hier zur Rede
steht, in Höhe der Massebezugsfläche liegen würde. Darüber hinaus
besteht aktuell ein „von der Mode diktiertes" Interesse an einer nochmaligen
Verkürzung der Kurzstabantennen. Messungen haben ergeben, dass eine Verkürzung
der geometrischen Länge von den besagten 400 mm auf 280 mm möglich ist.
Weiter sollte man aber nicht gehen. Ein Unterschreiten der 280 mm hat eine gravierende
Verschlechterung der Empfangsqualität zur Folge.
Zu dieser Aussage gibt es eine Ausnahme: Wenn es gelänge, den
Speisepunkt des Strahlers (bzw. Anschlusspunkt des Strahlers an die Verstärkerschaltung)
auf das Niveau der Karosserie-Oberfläche zu verlegen, würde man maximal
noch die 40 mm. gewinnen können, die bis dato als unverzichtbar für den
mechanischen Aufbau des Systems gehalten werden. Das ergäbe immerhin –
maximal – weitere 14 % Verkürzung (von 280 mm). Dies wäre aus physikalischer
Sicht ein seriöses Maß, das man den Modebeflissenen schenken kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Sockelkonstruktion einer
Stabantenne so zu verändern, dass der Speise- bzw. Anschlusspunkt des Strahlers
in Richtung der Karosserie-Oberfläche und Massebezugsfläche verlegt und
damit gewissermaßen der Strahler nach „unten hin verlängert oder
verlegt" wird, ohne dass die Empfangsqualität verschlechtert wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen im
kennzeichnenden Teil des Hauptanspruchs gelöst. Die Unteransprüche enthalten
bevorzugte Ausführungsvarianten und -details.
Mit der Erfindung gelingt es tatsächlich, die besagten 40 mm
zugunsten einer Verkürzung bzw. einer „Tieferlegung" des Stabs ohne
Nachteile zu gewinnen. Im Gegenteil – es wirkt sich die Verlegung des Speise-
bzw. Anschlusspunkts des Antennenstabs auf das Niveau der Karosseriefläche
günstig auf die Ausbildung des Felds und damit die Antennenfunktion aus. Man
kommt von den bisherigen 40 + 400 mm = 440 mm auf ein Gesamtmaß von (wie gesagt
„seriösen") 280 mm.
Ein weiterer vorteilhafter Effekt der Erfindung ergibt sich in überraschender
Weise aus dem Aufbau des erfindungsgemäßen Leiterteils – des hinzugewonnenen
Strahlerabschnitts – und seiner Anbindung an den Antennenstab einerseits
und an die Verstärkerschaltung andererseits. Die mechanische Verbindung zwischen
dem Stab und dem Leiterteil, z.B. eine Schraubverbindung, wirkt – ohne weitere
Maßnahmen – als HF-Sperre für hohe Frequenzen.
Damit lässt sich das Leiterteil als Antenne für den GHz-Bereich,
z.B. für Mobilfunk im E-Netz-Bereich und UMTS, definieren.
Der Anschlusspunkt des erfindungsgemäßen Leiterteils ist
auch als Speisepunkt eines Strahlers für das D-Netz geeignet, wenn man im unteren Bereich
des Antennenstabs – in bekannter Weise – eine entsprechend positionierte
weitere HF-Sperre vorsieht.
Man erhält z.B. eine Rundfunk- und Mobilfunkantenne mit Verbesserungen
gegenüber den Mehrbereichsantennen des Stands der Technik hinsichtlich des
konstruktiven Aufbaus und der Funktion.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert. In der zugehörigen Zeichnung zeigen in schematischer
Darstellung
1. Erfindungsgemäßer Sockelaufbau für
eine Stabantenne mit Verstärkerschaltung unterhalb eines Karosserie-Elements
2. Erfindungsgemäßer Sockelaufbau für
eine Stabsantenne mit Verstärkerschaltung im Sockel oberhalb des Karosserie-Elements
Dabei sind
- 1
- Karosserie-Element
- 2
- Bohrung
- 3
- Antennenstab
- 4
- HF-Kabel
- 5
- Verbindungselement
- 6
- Leiterteil
- 6.1
- Buchse
- 7
- Schaltungsgehäuse
- 7.1
- Grundplatte
- 8
- Buchse zum Anschluß des HF-Kabels
- 9
- Kabelseitiger Stecker
- 10
- Schaltungsplatine
- 11
- Massescheibe
- 12
- Mutter
- 13
- Haube
- 14
- Anschlußkontakt
Es ist davon auszugehen, dass die Abbildungen für sich sprechen.
Entscheidendes Element der Erfindung ist das Leiterteil
6. Bei der Variante nach 1 ist es in das Verbindungsteil
5 eingebettet, das aus Kunststoff besteht und gleichzeitig, über die
Schraubverbindung mit der Mutter 12, der Halterung der Stabantenne
3 und des Schaltungsgehäuses 7 am Karosserie-Element
1 dient. Bei der Ausführung nach 2 ist
das Leiterteil 6 gewissermaßen als „Bypass" zur Schaltungsplatine
10 ausgebildet. Es ist auch hier von einer Isolierung umgeben.
In beiden Fällen ist das Leiterteil 6 als vollgültiger
Abschnitt des gesamten Strahlers wirksam, und im Ergebnis beginnt die elektrisch
wirksame Länge des Antennenstabs erfindungsgemäß in Höhe der
Karosserie-Oberfläche.
Wie schon als zusätzlicher überraschender Effekt geschildert,
erhält man auf Grund der HF-Sperrwirkung der mechanischen Anbindung am Anschlusspunkt
des Antennenstabs 3 (z.B., wie gezeigt, als Schraubverbindung) in Gestalt
des Leiterteils 6 einen vollgültigen, eigenständigen Strahler
als Mobilfunk-Antenne für Frequenzen um 2 GHz. Eine derartige Anordnung z.B.
unter der Haube 13 bei gleichzeitiger Anwesenheit einer Schaltungsplatine
10, wie in 2 gezeigt, wurde bis dato funktionell
nicht für möglich gehalten und ist unter den Anordnungen des einschlägigen
bekannten Stands der Technik nicht zu finden.