Die Erfindung bezieht sich auf eine Befestigungsvorrichtung für
beispielsweise Fußbodenleisten oder dergleichen an Wänden oder Korpusteilen
festzulegende Funktions- und/oder Dekorteilen mit einer Aufnahme zur insbesondere
verrastbaren Festlegung eines Funktions- und/oder Dekorteils.
Fußbodenleisten oder dergleichen Wandanschlußprofile, zu
denen auch Anschlußprofile von Möbelteilen oder sonstige Gegenstände
gehören, die in Kantenbereichen von Gegenständen, Wänden von Baukörpern
oder dergleichen vorzusehen sind, werden zum Beispiel direkt an die anzuschließende
Fläche geklebt, genagelt oder mit sonstigen Befestigungshilfsmitteln befestigt,
aber auch in zunehmendem Maße über Befestigungsvorrichtungen dort festgelegt,
wo sie benötigt werden. Die Befestigungsvorrichtung ist dabei ein Teil, das
zunächst mit der Wand und dergleichen verbunden wird, so daß nach der
Montage der Befestigungsvorrichtung das Funktions- und/oder Dekorteil, insbesondere
ein Funktionsprofil bzw. ein Dekorteilprofil an der Befestigungsvorrichtung so festzulegen
ist, daß die Befestigungsvorrichtung im montierten Zustand des Funktions- und/oder
Dekorteils nicht mehr zu sehen ist.
Dazu hat üblicherweise eine Befestigungsvorrichtung eine Aufnahme,
über die das Funktions- oder Dekorteil mit der Befestigungsvorrichtung zu verbinden
ist. Bekannt ist, dazu eine Clips- bzw. Rastverbindung vorzusehen.
Nachteilig bei den bekannten Befestigungsvorrichtungen ist, daß
diese paßgenau und lagegerecht an zum Beispiel der Wand anzubringen sind. Da
es sich bei den Funktions- und/oder Dekorteilen üblicherweise um Meterware
handelt, kann es vielfach vorkommen, daß aufgrund einer lageungenauen Festlegung
der Befestigungsvorrichtung an der Wand und dergleichen es zu einer lageungenauen
Festlegung der Funktionsteile und/oder der Dekorteile kommt, was beispielsweise
bei mehreren aneinander zu reihenden Funktionsteilen bzw. Dekorteilen zu einer nicht
fluchtenden Anordnung kommt, was zu einem unschönen optischen Eindruck führt.
Zudem ist die Befestigungsvorrichtung an zum Beispiel einer Wand mühevoll und
zeitaufwändig.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Befestigungsvorrichtung
der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß die Festlegung der Befestigungsvorrichtung
an einer Wand oder dergleichen montagefreundlich zu vollziehen ist und die Befestigungsvorrichtung
so ausgebildet ist, daß sie mit einfachen Mitteln lagegerecht an einer Wand
und dergleichen zu montieren ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe zeichnet sich die Befestigungsvorrichtung
der eingangs genannten Art dadurch aus, daß die Befestigungsvorrichtung ein
angeformtes aufweitbares Dübelelement aufweist.
Durch das angeformte aufweitbare Dübelelement ist die Befestigungsvorrichtung
von sich aus so ausgebildet, daß sie zusammen mit dem angeformten Dübel
in ein vorgebohrtes Loch einzuführen und dort über ein Aufweitelement
direkt festzulegen ist. Eine Bohrung von Bohrlöchern mit separat einzuführenden
Dübel ist damit entbehrlich. Da die Lage von Dübel einerseits und Befestigungsvorrichtung
andererseits bereits durch die Befestigungsvorrichtung selbst vorgegeben ist, kann
es zur Lageungenauigkeit aufgrund einer Relativanordnung von Dübel einerseits
und Befestigungsvorrichtung andererseits bei mehreren Befestigungsvorrichtungen
in einer Befestigungsreihe von sich über eine gewisse Länge erstreckenden
Funktionsteilen bzw. Dekorteilen nicht mehr kommen. Die Montage der Befestigungsvorrichtung
ist wesentlich vereinfacht, was sich positiv auf die Montagekosten auswirkt.
Bevorzugtermaßen ist das Dübelelement an der Befestigungsvorrichtung
in einer Schrägausrichtung vorgesehen, beispielsweise mit einem Schrägausrichtungsbereich
von 7° bis 13° zur Horizontalen, vorzugsweise in einer Winkelstellung
von 10° zur Horizontalen. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, mittels einer
üblichen Bohrmaschine mit genormtem Bohrkopf eine Bohrung in die Wand einzubringen,
bei der die Bohrmaschine schräg von oben zu führen ist, so daß nicht
mehr die Gefahr besteht, daß aufgrund des Arbeitens mit der Bohrmaschine nahe
zum Beispiel dem Fußboden eine Bohrung verläuft mit der nachteiligen Konsequenz,
lageungenau an zum Beispiel der Wand befestigen zu müssen.
Um reproduzierbare Bohrlöcher in der gewünschten Schrägausrichtung
und auch in einer gewünschten Bohrlochtiefe vorzusehen, kann in einfacher Weise
ein Schablonenaufsatz verwendet werden, der eine Ausnehmung entsprechend einem genormten
Bohrkopf hat, der auf zum Beispiel den Fußboden aufzusetzen ist und sodann
durch die Zwangsführung der Bohrmaschine das Bohrloch reproduzierbar in die
Wand einzubringen ist.
Vorzugsweise ist von vorne herein an der Befestigungsvorrichtung ein
Aufweitelement vorgesehen. Dies kann ein solches sein, das zum Beispiel stiftförmig
gestaltet, das mit einem Preßsitz in dem Dübelelement vorzusehen ist.
Dieses so für den Monteur angelieferte Bauteil kann dann mit dem Dübelelement
in die vorgebohrte Bohrung eingeführt werden, wobei durch ein einfaches Einschlagen
des Aufweitelementes das Dübelelement aufgeweitet wird und dadurch die Befestigungsvorrichtung
sicher an zum Beispiel der Wand festgelegt ist. Dies ist mit nur wenigen Handgriffen
zu vollziehen.
Alternativ ist es selbstverständlich auch möglich, das Dübelelement
mit einem Innengewinde zu versehen, so daß dann die Befestigungsvorrichtung
in herkömmlicher Weise mittels zum Beispiel einer Schraube festgelegt wird.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus weiteren Unteransprüchen,
der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnungen. In den Zeichnungen zeigen
1 ein Ausführungsbeispiel der Befestigungsvorrichtung
nach der Erfindung in einer Perspektivansicht von der Dübelelementseite;
2 eine zu 1 analoge Darstellung
in einer Ansicht von vorn; und
3 eine Längsschnittdarstellung des Ausführungsbeispieles
nach den 1 und 2.
In den Figuren sind grundsätzlich gleichwirkende Teile mit übereinstimmenden
Bezugsziffern versehen.
Allgemein mit 1 ist die Befestigungsvorrichtung beziffert,
die einen Bodenbereich 1.1 und einen dazu orthogonal abgewinkelten Wandanschlußbereich
1.2 hat. Im Bodenbereich 1.1 sind Befestigungsnasen
1.3 vorgesehen. Zudem sind an dem rückwärtigen Wandanschlußbereich
1.2 eine Rastnasenprofilierung 1.4 vorgesehen sowie Aufnahmen
1.5, die ebenfalls über Rastnasenprofilierungen 1.6 verfügen.
An diesen Teilen 1.3, 1.4, 1.5 und 1.6 ist zum
Beispiel eine Fußbodenleiste verrastbar anzubringen.
An der Rückseite des Wandanschlußbereiches 1.2
ist ein aufweitbares Dübelelement 2 vorgesehen. Dieses Dübelelement
hat Schlitze 2.1. In seinem dem Schenkel 1.2 zugewandten Bereich
2.2 ist es im Querschnitt kreisrund ausgebildet, so daß ein stiftförmiges
Aufweitelement 3 dort vor Montage der Befestigungsvorrichtung sicher zu
halten ist. Die Befestigungsvorrichtung mit dem angeformten Dübelelement
2 und dem in diesen das hineingesteckte Aufweitstift 3 ist an
einer Baustelle fix und fertig anzuliefern. Die Befestigungsvorrichtung braucht
dann nur noch in die vorgefertigte Bohrung eingeführt zu werden, wonach der
Monteur durch einfaches Einschlagen des Aufweitelementes 3 die Befestigungsvorrichtung
sicher an der Wand befestigen kann.
Da die entsprechende Bohrung mit dem angesprochenen Schablonenaufsatz
angefertigt wurde, sind die entsprechenden Bohrlöcher reproduzierbar lagegenau
vorzusehen, so daß auch die Befestigungsvorrichtung insgesamt reproduzierbar
und lagegenau an zum Beispiel der Wand zu befestigen ist. Das Dübelelement
hat eine Schrägausrichtung zur Horizontalen, wobei in dem gezeigten Ausführungsbeispiel
eine Schrägausrichtung, d.h. Winkelstellung zur Horizontalen von 10° gewählt
wurde. Damit kann der entsprechende Bohrer schräg von oben aufgesetzt werden,
wobei aufgrund der Zuhilfenahme des nicht gezeigten Schablonenaufsatz die Bohrlochschrägausrichtung
analog zur Schrägausrichtung des Dübelelement reproduzierbar vorgenommen
wird.