Die Erfindung bezieht sich auf einen Halter für Plakate und ähnliche
Informationsträger, der eine Rückwand, eine vor der Rückwand angeordnete
transparente Schutzabdeckung für die Informationsträger und einen am Rand
der Rückwand angeordneten Rahmen aufweist, der die Schutzabdeckung an deren
Rand umgibt und zusammen mit einem zwischen Schutzabdeckung und Rückwand eingefügten
Informationsträger an die Vorderseite der Rückwand anlegt, insbesondere
mit einer Schutzabdeckung, die an ihrem in der Gebrauchsstellung des Halters unteren
Rand an ihrer Rückseite ein unten geschlossenes nach oben offenes Fach bildet,
in das der Informationsträger mit seinem unteren Rand einschiebbar ist und
das mit seiner Rückseite an der Vorderseite der Rückwand anliegt.
Halter vorgenannter Art sind vornehmlich für die Zurschaustellung
von Plakaten und ähnlichen Informationsträgern, wie z.B. Schriftstücken
mit einem zu verlautbarenden Inhalt, im Freien bestimmt. In der Gebrauchsstellung
solcher Halter, in der die Rückwand und die Schutzabdeckung in der Regel annähernd
lotrecht oder mit geringer Schräglage gegenüber der Lotrechten stehen,
fließt Wasser, welches auf die Vorderseite der Schutzabdeckung auftrifft, zu
deren unteren Rand hinab und kann von diesem Rand der Schutzabdeckung weiter abfließen
bzw. abtropfen, wobei hierfür bei bekannten Haltern vorgenannter Art im unteren
Teil des die Schutzabdeckung haltenden Rahmens geeignete Öffnungen vorgesehen
sind. Da die Schutzabdeckung an ihrem unteren Rand ein unten geschlossenes Fach
bildet, in das der Informationsträger von oben her mit seinem unteren Rand
eingeschoben werden kann, erscheint auch ein In-Berührung-Kommen des unteren
Randes von Informationsträgern, welche in einem solchen Halter aufgenommen
sind, mit Wasser, welches an der Vorderseite der Schutzabdeckung nach unten abfließt,
vermieden. Es zeigt sich nun aber, dass bei starker Einwirkung von Wasser auf die
Vorderseite der Schutzabdeckung Feuchtigkeit an den unteren Rand des Informationsträgers
gelangt, welcher in einem Halter vorgenannter Art angeordnet ist, und dies obwohl
die Tasche der Schutzabdeckung, die den unteren Rand des jeweils im Halter angeordneten
Informationsträgers aufnimmt, unten geschlossen ist. Diese an den unteren Rand
von Informationsträgern gelangende Feuchtigkeit verändert oft das Aussehen
der Informationsträger in unerwünschter Weise.
Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung einen Halter eingangs erwähnter
Art zu schaffen, der gegenüber bekannten Haltern eingangs erwähnter Art
verbesserte Eigenschaften aufweist und bei dem Nachteile, wie sie vorstehend erwähnt
sind, ausgeschaltet sind und auch bei starker Wassereinwirkung auf die Vorderseite
der Schutzabdeckung der untere Rand von Informationsträgern, die in derartige
Halter eingefügt sind, gut gegen Feuchtigkeit geschützt ist.
Der erfindungsgemäß ausgebildete Halter eingangs erwähnter
Art ist dadurch gekennzeichnet, dass die Rückwand an ihrer Vorderseite im Bereich
des in der Gebrauchsstellung des Halters unten liegenden Rahmenteiles mit einer
nutförmigen Eintiefung versehen ist, die dem unteren Rand der Rückwand
folgend verläuft. Durch diese Ausbildung kann der vorstehend angeführten
Zielsetzung auf baulich einfache Weise gut entsprochen werden. Es erscheint dabei
die gegenüber bekannten Haltern eingangs erwähnter Art erzielbare Verbesserung
des Schutzes des unteren Randes von Informationsträgern vor Feuchtigkeit dadurch
erklärbar, dass bei bekannten Haltern bei starker Wassereinwirkung auf die
Vorderseite der Schutzabdeckung zwar das Wasser im Wesentlichen vom unteren Rand
der Schutzabdeckung abfließt bzw. abtropft, dass sich aber von diesem unteren
Rand der Schutzabdeckung ausgehend an der Vorderseite der Rückwand durch Kapillarwirkung
eine Wasserschicht bildet, die hochkriecht und den Informationsträger befeuchtet.
Durch die beim erfindungsgemäß ausgebildeten Halter vorgesehene nutförmige
Eintiefung an der Vorderseite der Rückwand wird einem solchen Befeuchten des
Informationsträgers entgegengewirkt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform, bei der eine Schutzabdeckung
vorliegt, die an ihrem unteren Rand an ihrer Rückseite ein zum Einschieben
des Informationsträgers vorgesehenes Fach aufweist, ist die nutförmige
Eintiefung in der Zone angeordnet, in der die Rückseite des Faches an der Rückwand
anliegt. Es wird so eine Wasserschicht, die sich durch Kapillarwirkung zwischen
der Rückseite des Faches und der Vorderseite der Rückwand bildet und hochkriecht,
unterbrochen und damit einem Befeuchten des Informationsträgers entgegengewirkt.
Es ist für die Wirkung der nutförmigen Eintiefung vorteilhaft,
wenn man vorsieht, dass ein von der nutförmigen Eintiefung nach außen,
insbesondere abwärts, führender Durchgang vorgesehen ist.
Eine baulich einfache und hinsichtlich ihrer Herstellung und auch
hinsichtlich ihrer funktionellen Eigenschaften vorteilhafte Ausführungsform
ergibt sich, wenn man vorsieht, dass die Rückwand doppelwandig ausgebildet
ist, wobei zwischen dem die Vorderseite der Rückwand bildenden ersten Wandteil
und dem die Rückseite der Rückwand bildenden zweiten Wandteil ein nach
außen, insbesondere unten, offener Zwischenraum vorliegt und die nutförmige
Eintiefung den ersten Wandteil durchschneidet. Es ist dabei weiter vorteilhaft,
wenn man vorsieht, dass die Rückwand eine Stegplatte ist, deren Stege den ersten
Wandteil und den zweiten Wandteil der Rückwand verbinden und in der Gebrauchsstellung des
Halters annähernd lotrecht verlaufen.
Die Erfindung wird nun anhand von Beispielen unter Bezugnahme auf
die Zeichnung, in der Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes schematisch
dargestellt sind, weiter erläutert.
In der Zeichnung zeigt
1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß
ausgebildeten Halters in Vorderansicht;
2 die untere Randzone dieses Halters in einem gemäß
der Linie II-II geführten Schnitt in vergrößertem Maßstab;
die 3 und 4
zeigen Varianten in analog 2 geführten Schnitten.
Der in den 1 und 2
dargestellte Halter 1, der für die Zurschaustellung von Plakaten und
ähnlichen Informationsträgern vorgesehen ist, weist eine Rückwand
2 auf und eine vor dieser Rückwand 2 angeordnete transparente
Schutzabdeckung 3, sowie einen am Rand der Rückwand 2 angeordneten
Rahmen 4, der die Schutzabdeckung 3 an deren Rand umgibt und zusammen
mit einem zwischen Schutzabdeckung 3 und Rückwand 2 eingefügten
Informationsträger 5 an die Vorderseite 6 der Rückwand
2 anlegt. Die Schutzabdeckung 3 hat an ihrem in der Gebrauchsstellung
des Halters 1 unten liegenden Rand 7 ein Fach 8, welches
unten geschlossen und nach oben hin offen ist. Die übliche Gebrauchsstellung
des Halters 1 ist jene, in der die Rückwand 2 und die Schutzabdeckung
3 annähernd lotrecht oder leicht schräg zur Lotrechten verlaufen.
Am Rand 7 weist die Schutzabdeckung 3 ein Fach 8 auf,
welches unten geschlossen und nach oben offen ist und in das der Informationsträger
5 mit seinem Rand 9 einschiebbar ist. Das Fach 8 kann,
wie in 2 dargestellt, durch einfaches Umbiegen des
Informationsträgers 5 gebildet sein. Das Fach 8 liegt mit
seiner Rückseite 10 an der Vorderseite 6 der Rückwand
2 an; die Zone 12 dieser Berührung ist in 2
mit einer Klammer angedeutet. In dieser Zone 12 ist die Rückwand
2 an ihrer Vorderseite 6 mit einer nutförmigen Eintiefung
13 versehen, welche dem unteren Rand 14 der Rückwand
2 folgend, also in der Gebrauchsstellung des Halters 1 annähernd
horizontal, verläuft.
Der Rahmen 4 ist aus vier Rahmenteilen 4a,
4b, 4c, 4d gebildet, welche die Ränder der Rückwand
und der Schutzabdeckung übergreifen. In Gebrauchsstellung des Halters
1 befinden sich die Rahmenteile 4b, 4c an den seitlichen
Rändern von Rückwand und Schutzabdeckung, der Rahmenteil 4a an
deren oberen Rändern und der Rahmenteil 4d an deren unteren Rändern.
Im Rahmenteil 4d, welcher in 2 im Schnitt
dargestellt ist, ist ein Aufnahmeraum 15 vorgesehen, dessen Abmessungen
so gewählt sind, dass die in diesen Aufnahmeraum eingeschobene Rückwand
2 und die in diesen Raum eingeschobene Schutzabdeckung 3 aneinander
gehalten sind. Die Rückwand 2 und die Schutzabdeckung 3 werden
von Stützrippen 16 getragen, welche mit gegenseitigen Abständen
in Längsrichtung des Rahmenteils 4d verteilt aufeinander folgend angeordnet
sind; Öffnungen 17 führen vom Inneren des Rahmenteils
4d nach außen.
Wasser, welches auf die Vorderseite 18 der Schutzabdeckung
3 gelangt, fließt entlang dieser Vorderseite nach unten zum Rand
7 der Schutzabdeckung 3 und fließt oder tropft vom Rand
7 ab und gelangt durch die zwischen den aufeinander folgend angeordneten
Stützrippen 16 befindlichen Räume und die Öffnungen
17 nach außen, wie durch den Pfeil 19 angedeutet ist. Ein
kleiner Teil des Wassers wandert vom Rand 7 der Schutzabdeckung
3 in dem engen Spalt zwischen der Rückseite 10 des Faches
8 und der Vorderseite 6 der Rückwand 2 durch Kapillarwirkung
nach oben. Durch die nutförmige Eintiefung 13, die sich an der Vorderseite
6 der Rückwand 2 befindet, wird diese Aufwärtswanderung
des Wassers unterbrochen und damit verhindert, dass das zwischen dem Fach
8 und der Rückwand 2 aufwärts wandernde Wasser das obere
Ende des Faches erreicht und an die Rückseite des Informationsträgers
5 gelangt.
Bei der in 2 dargestellten Ausführungsform
eines erfindungsgemäß ausgebildeten Halters ist die Rückwand
2 doppelwandig ausgebildet, wobei zwischen dem die Vorderseite
6 der Rückwand bildenden ersten Wandteil 2a und dem die Rückseite
20 der Rückwand 2 bildenden zweiten Wandteil 2b
ein nach unten offener Zwischenraum 21 vorliegt und die nutförmige
Eintiefung 13 den ersten Wandteil 2a durchschneidet, so dass die
Eintiefung in den Zwischenraum 21 mündet. Konstruktiv ist dabei die
Rückwand 2 in Form einer Stegplatte ausgebildet, deren Stege
22 den ersten Wandteil 2a mit dem zweiten Wandteil 2b
der Rückwand 2 verbinden und in der Gebrauchsstellung des Halters
1 annähernd lotrecht verlaufen. Es sind damit zwischen den Stegen
Durchgänge gebildet, welche von der nutförmigen Eintiefung 13
nach außen, und zwar abwärts, verlaufen und es kann solcherart Wasser,
welches an der nutförmigen Eintiefung 13 auftritt, abfließen
und gelangt durch die Öffnungen 17 nach außen.
In Abwandlung der anhand der 2 erörterten
Ausführungsform können bei der die Rückwand bildenden Stegplatte
die Stege auch schräg zur Lotrechten verlaufen, und es ist auch möglich,
eine doppelwandige Ausbildung der Rückwand 2 vorzusehen, bei der der
erste Wandteil und der zweite Wandteil über eine Vielzahl von stiftartigen
oder kuppenartigen Erhebungen miteinander verbunden sind.
Die in 3 dargestellte Variante unterscheidet
sich von der in 2 dargestellten Ausführungsform
dahingehend, dass die Rückwand 2 des Halters eine massive Platte ist.
Es ist auch in diesem Fall in der Zone 12, in der das Fach 8 der
Schutzabdeckung 3 an der Vorderseite der Rückwand 2 zum Anliegen
kommt, eine nutförmige Eintiefung 13 vorgesehen, welche das Aufwärtswandern
von Wasser vom unteren Rand 7 der Schutzabdeckung 3 zwischen dem
Fach 8 und der Vorderseite 6 der Rückwand nach oben unterbricht,
so dass kein Wasser über die Rückseite des Faches 8 zum Informationsträger
5 gelangen kann. Es ist oft vorteilhaft, wenn man von der nutförmigen
Eintiefung 13 nach außen führende Durchgänge 23
vorsieht, wie dies in 3 strichliert angedeutet ist.
Sieht man den Verlauf der nutförmigen Eintiefung 13 in Bezug auf die
Horizontale geneigt vor, kann auch dadurch ein Abfluss von Wasser, das durch Kapillarwirkung
vom Rand 7 der Schutzabdeckung 3 in die nutförmige Eintiefung
13 gelangt ist, begünstigt werden. Es ist aber bei geeigneter Dimensionierung
der nutförmigen Eintiefung 13 auch möglich, eine wirksame Unterbrechung
der Kapillarströmung zu erzielen, ohne an der nutförmigen Eintiefung eigene,
für den erwähnten Abfluss von Wasser konzipierte Durchgänge vorzusehen.
4 zeigt eine Variante, bei der der Informationsträger
5 auch mit seinem unteren Rand 9 unmittelbar an der Vorderseite
6 der Rückwand 2 anliegt. Der untere Rand 7 der
Schutzabdeckung 3 ist durch eine einfache Kante gebildet. Der untere Rand
9 des Informationsträgers 5 wird zusammen mit der transparenten
Schutzabdeckung 3 vom Rahmenteil 4d in Anlage an der Rückwand
2 gehalten. An der Vorderseite 6 der Rückwand 2
ist im Bereich des Rahmenteiles 4d die nutförmige Eintiefung
13 vorgesehen. Wasser, welches an der Vorderseite 18 der Schutzabdeckung
3 zu deren unterem Rand 7 gelangt, tropft von dort ab und gelangt
zwischen den Stützrippen 16 des Rahmenteiles 4d durch die
Öffnungen 17 nach außen. Ein geringer Anteil des am Rand
7 befindlichen Wassers wandert zwischen der Schutzabdeckung 3
und der Vorderseite 6 der Rückwand 2 nach oben, wodurch der
Informationsträger 5 im Bereich seines Randes 9 durchnässt
werden kann. Dem wirkt die nutförmige Eintiefung 13, indem sie die
Fließbedingungen zwischen Schutzabdeckung und Rückwand verändert,
entgegen. Die Rückwand 2 ist, analog wie in 2
dargestellt, doppelwandig ausgebildet, wobei die Eintiefung 13 den Wandteil
2a durchschneidet und in den Zwischenraum 21 mündet, der
einen nach außen führenden Durchgang bildet.