Die vorliegende Erfindung betrifft ein identifizierbares und detektierbares
Kabel, insbesondere ein Patchkabel, dessen beide Enden detektierbar sind, mit den
im Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Aus dem Stand der Technik sind Kabel zur Verfolgung gepatchter Anschlüsse
bekannt, welche eine parallel zum Adernbündel verlaufende Kunststoff-Lichtwellenleiter-Faser
umfassen.
Mithilfe einer externen Lichtquelle, welche auf das eine Ende des
dortigen Patchkabels aufgesteckt wird, kann dort der Anschluss verfolgt werden:
Denn nach seinem Weg durch die dortige Kunststoff-Lichtwellenleiter-Faser tritt
das Licht am anderen, gegenüberliegenden Ende des bekannten Patchkabels, leuchtpunktförmig
aus.
Dieses aus dem Stand der Technik bekannte Patchkabel mit Kunststoff-Lichtwellenleiter-Faser-basierter
Identifizierungseinrichtung ist in vielerlei Hinsicht nachteilig:
Ein erster Nachteil dieses zum Stand der Technik gehörenden, identifizierbaren
Patchkabels besteht darin, dass es wegen der zwingend notwendigen Integration der
Kunststoff-Lichtwellenleiter-Faser in das Patchkabel den Einsatz aufwendig herzustellender
und damit teurer Spezialkabel erfordert.
Ein weiterer Nachteil dieses bekannten identifizierbaren Patchkabels
mit integrierter Kunststoff-Lichtwellenleiter-Faser besteht darin, dass die Lichtleistung
beim Lichtaustritt an den zu detektierenden Kabelenden oftmals schwach ist.
Die gegebenenfalls schwache Lichtleistung an dem Lichtaustritt des
zu detektierenden Kabelendes ist insbesondere auf die Dämpfung der Lichtleistung
während des Weges durch die Kunststoff-Lichtwellenleiter-Faser aufgrund der
Länge des Patchkabels oder aufgrund dessen Krümmung, zurückzuführen.
Schließlich ist das aus dem Stand der Technik bekannte identifizierbare
Patchkabel deswegen nachteilig, weil die Detektierbarkeit des zu detektierenden
Kabelendes aufgrund der äußerst geringen erkennbaren Leuchtfläche
dort schlecht ist.
Wird dort eine Laserlicht emittierende externe Lichtquelle auf das
eine Ende des bekannten Patchkabels aufgesteckt, um das andere Ende des bekannten
Patchkabels durch das Laserlicht zum punktförmigen Aufleuchten zu veranlassen,
ist die Wahrscheinlichkeit eines durch die Laserstrahlung bedingten Unfalles gegeben
und gegebenenfalls sogar groß.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Bereitstellung eines
Kabels, insbesondere eines Datenkabels oder Patchkabels, mit einer Einrichtung zum
Identifizieren und zum Auffinden der beiden Enden des Kabels, welches auf dem Einsatz
herkömmlicher, kostengünstiger Kabel mit elektrisch leitfähigen Adern
beruht – ohne dabei die teure Integration einer kostenintensiven Kunststoff-Lichtwellenleiter-Faser
zu erfordern – deren Signalstärke am zu detektierenden Kabelende besonders
groß ist und von der Länge des Kabels und von Krümmungen des Kabels
unabhängig ist und hierdurch keine Dämpfung erfährt und welche für
das zu detektierende Kabelende eine hervorragende, stets in hervorragendem Ausmaße
wahrnehmbare Detektierbarkeit sicherstellt und welche das Problem eines durch Laserstrahlung
bedingten Unfallrisikos nicht kennt.
Erfindungsgemäß wir diese Aufgabe bei einem gattungsgemäßen
Kabel durch die im kennzeichneten Teil des Schutzanspruchs 1 angegebenen Merkmale
gelöst.
Besonders bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Zeichnungen
näher beschrieben. Es zeigen:
1 eine schematische, teilweise geschnittene Ansicht
eines erfindungsgemäßen Kabels, wobei jedes kabelendwärtige Steckelement
jeweils eine Kontaktmöglichkeit für eine externe Stromquelle und/oder
Spannungsquelle aufweist;
2 eine schematische, teilweise geschnittene Ansicht
eines erfindungsgemäßen Kabels mit in die beiden kabelendwärtigen
Steckelemente integrierten Stromquellen und/oder Spannungsquellen und Schaltern.
Wie aus den 1 und 2
hervorgeht, kann das erfindungsgemäße Kabel (3) – zur
optischen und/oder akustischen und/oder elektrischen Identifizierbarkeit und Detektierbarkeit
seiner beiden Endabschnitte (1, 2) – an jedem Kabelendabschnitt
(1, 2) jeweils ein oder mehrere, reversibel oder irreversibel
dort angebrachte, Steckelemente (4, 9) umfassen.
In der in den 1 und 2
dargestellten, ersten Ausführungsalternative des erfindungsgemäßen
Kabels kann jedes Steckelement (4, 9) einen oder mehrere optische
und/oder akustische und/oder elektrische und/oder fühlbare Schwingungen erzeugende
Signalgeber (5, 6) umfassen.
In einer zweiten Ausführungsalternative des erfindungsgemäßen
Kabels können benachbart zu jedem Steckelement (4,
9) ein oder mehrere optische und/oder akustische und/oder elektrische und/oder
fühlbare Schwingungen erzeugende, separate Signalgeber (5,
6) vorsehbar sein.
In beiden vorstehend beschriebenen Ausführungsalternativen des
erfindungsgemäßen Kabels stehen die Signalgeber (5,
6) in der Regel über eine oder mehrere Leitungen (7) elektrisch
leitend miteinander in Verbindung.
Vorzugsweise stehen die Signalgeber (5, 6) derart
über eine oder mehrere Leitungen (7) elektrisch leitend miteinander
in Verbindung, dass bei mittelbarer oder unmittelbarer Einspeisung von elektrischer
Energie in die elektrische Leitung (7) die beiden Signalgeber (5,
6) der beiden Kabelendabschnitte (1, 2) zur Identifizierung
und Detektierung der beiden zu demselben Kabel (3) gehörenden Kabelendabschnitte
(1, 2) und damit der beiden zu demselben Kabel (3) gehörenden
Steckelemente (4, 9) elektrisch aktivierbar sind.
Wie insbesondere aus 1 hervorgeht, kann
jedes der beiden Steckelemente (4, 9) eine oder mehrere Einrichtungen
(10, 11) zur mittelbaren oder unmittelbaren Einspeisung von aus
einer kabel-externen Stromquelle (8) oder Spannungsquelle stammenden elektrischen
Energie in die elektrisch leitende Verbindung (7) umfassen.
2 zeigt, dass jedes der beiden Steckelemente (4,
9) eine oder mehrere darin integrierte Stromquellen oder Spannungsquellen
(12, 13) zur mittelbaren oder unmittelbaren Einspeisung von aus
einer kabel-internen Stromquelle oder Spannungsquelle (12, 13)
stammenden elektrischen Energie in die elektrisch leitende Verbindung (7)
umfassen kann.
Ebenfalls aus 2 geht hervor, dass insbesondere
im Falle von in die beiden Steckelemente (4, 9) integrierten,
kabelinternen Stromquellen oder Spannungsquellen (12, 13) jedes
Steckelement (4, 9) ein oder mehrere elektrische Schalter (14,
15) umfassen kann, welche vorzugsweise in den Stromkreis integriert sind.
Bei den steckelementwärtigen Schaltern (14,
15) kann es sich beispielsweise um Tastschalter, verrastende Tastschalter,
Magnetschalter, Relaisschalter, Kipphebelschalter, um federnde Rastzungen oder um
federnde Rastzungenschutzeinrichtungen, handeln.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen kann das Kabel (3)
zusätzlich zu den Datenpaar-Adern ein oder mehrere elektrisch leitende Drähte
(7) umfassen, über welche – unabhängig von der Datenübertragung
– ein detektierbares elektrisches Signal zur Steckererkennung übertragbar
ist.
Die Art der Einspeisung der externen und/oder internen elektrischen
Energie in die elektrisch leitende Verbindung (7) kann in Abhängigkeit
von der Einsatzsituation kontinuierlich oder getaktet sein.
Bei dem Kabel (3) kann es sich beispielsweise um eine optische
oder elektrische Verbindungsleitung, eine optische oder elektrische Datenverbindungsleitung,
eine Energieversorgungsleitung, ein Datenanschlusskabel, oder um eine Kombination
hiervon, handeln.
Im Falle von bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Kabels (3) kann das Steckelement (4, 9) in Form beispielsweise
eines ein- oder mehrpoligen Steckers oder beispielsweise in Form einer ein- oder
mehrpoligen Buchse ausgebildet sein.
In der Regel dienen die Steckelemente (4, 9) beispielsweise
zur elektrisch leitenden oder optischen Verbindung oder zum elektrisch leitenden
oder optischen Anschluss des Kabels (3) mit oder an eine Verkabelung und/oder
an ein Gerät und/oder an eine Vorrichtung zur Übertragung von Signalen.
In bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Kabels (3) kann der Signalgeber (5, 6) jedes Steckelementes
(4, 9) beispielsweise in Form einer Glühbirne oder einer
Licht-emittierenden Diode (LED) oder eines Summers oder eines Piezo-Lautsprechers
oder einer Vibrations-Schwingungen erzeugenden Einrichtung, oder in Form einer Kombination
hiervon, ausgebildet sein.
Die elektrisch leitende Verbindung (7) kann beispielsweise
ein elektrisch leitfähiges Material, ein oder mehrere Metalle, Kupfer, Silber,
Gold, Platin oder einen elektrisch leitfähigen Kunststoff, oder Mischungen
hiervon, umfassen.
In der Regel kann es sich bei der externen Stromquelle (8)
zur mittelbaren oder unmittelbaren Einspeisung von Strom in die elektrische Leitung
(7) über die steckelementwärtigen Einrichtungen (10,
11) zur Einspeisung elektrischer Energie, um eine Batterie, einen Akkumulator,
einen Kondensator, um einen mit dem Stromnetz verbundenen Transformator, oder um
eine Kombination hiervon, handeln.
In bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Kabels (3) kann es sich bei den internen steckelementwärtigen Stromquellen
oder Spannungsquellen (12, 13) um Batterien, Akkumulatoren oder
Kondensatoren handeln, wobei ein Taktgeber in den Stromkreis integrierbar ist oder
ein Taktgeber in den Stromkreis nicht integriert ist.
Im Allgemeinen erfolgt die mittelbare oder unmittelbare Einspeisung
von elektrischer Energie in die elektrisch leitende Verbindung (7) mittels
einer Stromquelle (8; 12, 13) und/oder mittels einer
Spannungsquelle.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Kabels erfolgt die mittelbare oder unmittelbare Einspeisung von elektrischer Energie
in die elektrisch leitende Verbindung (7), zur unabhängig von der
Länge und der Krümmung der Verbindung (7) erfolgenden Identifizierung
und Detektierung der beiden kabelendwärtigen Steckelemente (4,
9), mittels einer konstanten Strom bereitstellenden Stromquelle (8;
12, 13).
Ebenfalls in besonders bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Kabels können die Gehäuse der Steckelemente (4, 9) vollständig
oder abschnittsweise – zur Vergrößerung der leuchtenden Identifizierfläche
und Detektierfläche und damit zur Verbesserung der Detektierbarkeit der kabelendwärtigen
Steckelemente (4, 9) – lichtleitend, transparent, opak,
opal und/oder eingefärbt ausgebildet sein.
Vorzugsweise stehen die Gehäuse der Steckelemente (4,
9) dann optisch leitend mit den dann vorzugsweise optischen Signalgebern
(5, 6) vollständig oder abschnittsweise in Verbindung.
Gegebenenfalls können die optischen und/oder die akustischen
und/oder die elektrischen Signalgeber (5, 6) von den kabelendwärtigen
Steckelementen (4, 9) zumindest etwas räumlich beabstandet
und hiervon separat vorgesehen sein.
Vorzugsweise sind die optischen und/oder die akustischen und/oder
die elektrischen Signalgeber (5, 6) parallel oder in Reihe geschaltet.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass im Rahmen der vorliegenden
Erfindung ein Kabel, beispielsweise ein Datenkabel oder Patchkabel, bereitgestellt
wird, welches eine Einrichtung zum Identifizieren, Detektieren und Auffinden der
beiden Enden des Kabels umfasst, wobei erstmals der Einsatz herkömmlicher,
kostengünstiger Kabel mit elektrisch leitfähigen Adern möglich ist
und auf eine teure Integration einer kostenintensiven Kunststoff-Lichtwellenleiter-Faser
verzichtet werden kann.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Kabels besteht
darin, dass die Signalstärke an den zu detektierenden Kabelenden besonders
groß ist und von der Länge des Kabels und von Krümmungen des Kabels
unabhängig ist.
Insbesondere erfährt die Signalstärke der Detektionseinrichtung
und Identifizierungseinrichtung des erfindungsgemäßen Kabels keine Dämpfung
durch die Länge des Kabels oder durch Krümmungen des Kabels.
Das erfindungsgemäße Kabel ist darüberhinaus deswegen
vorteilhaft, weil es für die zu detektierenden Kabelenden eine hervorragende,
stets gut wahrnehmbare Detektierbarkeit wegen der gegebenenfalls großen, beleuchteten
Fläche des Steckelements, des Gehäuses oder des Steckergehäuses,
bietet.
Das erfindungsgemäße Kabel ist schließlich deswegen
vorteilhaft, weil es das Problem einer von einer Laserquelle grundsätzlich
ausgehenden Unfallgefahr aufgrund des erfindungsgemäßen Einsatzes einer
elektrisch leitenden Verbindung (7) – anstelle eines optisch leitenden
Lichtwellenleiters – zwischen den Signalgebern (5, 6),
nicht kennt.