Die Erfindung betrifft ein mobiles Telekommunikationsgerät sowie
die Verwendung eines Aufklebers.
Als mobile Telekommunikationsgeräte sind beispielsweise Mobiltelefone
(Handys), oder PDAs (Personal Digital Assistants) bekannt.
Mobile Telekommunikationsgeräte dienen zur Telekommunikation
des Benutzers dieses mobilen Telekommunikationsgerätes mit Dritten, beispielsweise
zum Telefonieren oder zum Versenden und Empfangen elektronischer Nachrichten, wie
beispielsweise SMS oder Emails.
Mobile Telekommunikationsgeräte weisen regelmäßig zwei
Hauptoberflächen auf, nämlich auf der einen Seite eine Vorderseite und
auf der anderen, gegenüberliegenden Seite eine Rückseite. Zwischen der
Vorderseite und der Rückseite befinden sich die Schmalseiten.
Die Vorderseite weist üblicherweise Mittel zur Aufnahme, Durchführung
und Beendigung der Telekommunikation durch das mobile Telekommunikationsgerät
auf, insbesondere eines oder mehrere der folgenden Elemente: Ein Tastenfeld, Tasten,
ein Display, ein Mikrophon, ein Lautsprecher oder eine Optik einer Kamera.
Die Rückseite des mobilen Telekommunikationsgerätes weist
üblicherweise keine oder nur wenige Mittel zur Aufnahme, Durchführung
oder Beendigung der Telekommunikation auf. Falls das mobile Telekommunikationsgerät
mit einer Kamera ausgestattet ist, ist auf der Rückseite jedoch häufig
die Optik einer solchen Kamera und gegebenenfalls auch ein Mikrophon angeordnet.
Das äußere Erscheinungsbild eines mobilen Telekommunikationsgerätes
wird im Wesentlichen von der Aufmachung des Gehäuses des mobilen Telekommunikationsgerätes
bestimmt. Aus ästhetischen Gründen, beispielsweise aus modischen Gründen,
ist es häufig wünschenswert, das äußere Erscheinungsbild eines
mobilen Telekommunikationsgerätes zu ändern. Hierzu ist es beispielsweise
bekannt, ein mobiles Telekommunikationsgerät mit einer auswechselbaren Abdeckung
zu versehen, sogenannten Halbschalen. Diese Halbschalen sind üblicherweise
an der Vorderseite eines mobilen Telekommunikationsgerätes anordenbar. Der
Nachteil solcher Halbschalen liegt in ihrem verhältnismäßig hohen
Preis. Ferner können sich solche Halbschalen leicht wieder vom mobilen Telekommunikationsgerät
lösen. Schließlich ist das Anbringen der Halbschalen häufig nicht
einfach.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein mobiles Telekommunikationsgerät
zur Verfügung zu stellen, dessen äußeres Erscheinungsbild mit nur
geringem Kostenaufwand, einfach veränderbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß zur
Verfügung gestellt ein mobiles Telekommunikationsgerät mit einer auf der
einen Seite angeordneten Vorderseite und einer auf der anderen Seite angeordneten
Rückseite, wobei wenigstens eine dieser beiden Seiten zumindest teilweise mit
einem Aufkleber überdeckt ist.
Die Grundidee der Erfindung besteht demnach darin, das äußere
Erscheinungsbild eines mobilen Telekommunikationsgerätes dadurch zu verändern,
dass es auf seiner Vorderseite und/oder auf seiner Rückseite zumindest teilweise
mit einem Aufkleber bedeck ist. Ein Aufkleber ist wesentlich preisgünstiger
zur Verfügung zu stellen als eine feste Halbschale, so dass das äußere
Erscheinungsbild eines mobilen Telekommunikationsgerätes mit Hilfe eines Aufklebers
unter nur geringem Kostenaufwand schnell und einfach veränderbar ist. Aufgrund
seiner selbstklebenden oder selbsthaftenden Eigenschaften ist ein ungewünschtes
Ablösen des Aufklebers von der Vorder- oder Rückseite des mobilen Telekommunikationsgerätes
praktisch ausgeschlossen.
Bei dem Aufkleber kann es sich grundsätzlich um ein beliebiges,
flexibles Flachmaterial handeln, insbesondere ein Kunststofffolie. Auf einer Seite
kann der Aufkleber eine Selbstklebefläche aufweisen. Bevorzugt ist ein Aufkleber
aus einem Material vorgesehen, das langzeitstabil gegen Wasser, Schweiß, UV-Strahlung
und Abrieb ist. Beispielsweise ist ein Aufkleber aus einem Kunststoff vorgesehen,
zum Beispiel aus Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP). Bevorzugt ist ein Aufkleber
aus Polyvinylchlorid (PVC), besonders bevorzugt aus Weich-PVC vorgesehen.
Zur Konfektionierung der Selbstklebefläche des Aufklebers kann
das Material des Aufklebers auf einer Seite mit einem Kleber versehen sein. Grundsätzlich
kann es sich hierbei um einen beliebigen Kleber handeln, über den der Aufkleber
sicher auf der Vorder- oder Rückseite des mobilen Telekommunikationsgerätes
aufklebbar ist und bevorzugt auch wieder rückstandsfrei vom mobilen Telekommunikationsgerät
ablösbar ist. Demnach kann die Selbstklebefläche des Aufklebers bevorzugt
aus einem Klebstoff bestehen, der sich beim Ablösen des Aufklebers einfach
und rückstandsfrei von der Vorder- oder Rückseite des mobilen Telekommunikationsgerätes
ablöst. Beispielsweise kann ein Acrylatklebstoff zum Einsatz kommen, bevorzugt
ein Polyacrylat, besonders bevorzugt ein transparentes, ablösbares Polyacrylat.
Es kann vorgesehen sein, dass der Aufkleber nicht mit Hilfe eines
Klebers, sondern mittels Adhäsion auf dem mobilen Telekommunikationsgerät
haftet. In diesem Fall kann der Aufkleber als Adhäsionsfolie ausgebildet sein.
Diese Adhäsionsfolie haftet allein aufgrund physikalischer Kräfte auf
der Vorder- und/oder der Rückseite des mobilen Telekommunikationsgerätes,
ohne dass es eines Klebers bedarf. Der Vorteil der Verwendung einer Adhäsionsfolie
als Aufkleber liegt insbesondere auch darin, dass eine solche Folie besonders einfach
wieder vom mobilen Telekommunikationsgerät ablösbar ist, ohne dass -wie
bei einer Selbstklebefläche – die Gefahr besteht, dass beim Abziehen
des Aufklebers vom mobilen Telekommunikationsgerät Klebstoffanteile auf diesem
verbleiben.
Die Vorder- und/oder die Rückseite des mobilen Telekommunikationsgerätes
können ganz oder teilweise mit einem Aufkleber überklebt sein. Bevorzugt
sind allein Bereiche einer Schale des mobilen Telekommunikationsgerätes von
dem Aufkleber überdeckt. Beispielsweise können die Vorder- und/oder die
Rückseite des mobilen Telekommunikationsgerätes auch mit mehreren Aufklebern
überdeckt sein. Bevorzugt ist die Vorder- und/oder die Rückseite des mobilen
Telekommunikationsgerätes jeweils nur mit einem Aufkleber zumindest teilweise
überdeckt, da die entsprechende Seite in diesem Fall schneller mit dem Aufkleber
bedeckt und wieder von diesem befreit werden kann, als wenn mehrere Aufkleber auf
einer Seite vorhanden sind.
Der Vorteil der teilweisen Überdeckung der Vorder- und/oder Rückseite
des mobilen Telekommunikationsgerätes durch den Aufkleber besteht insbesondere
auch darin, dass die überdeckten Bereiche des mobilen Telekommunikationsgerätes
durch den Aufkleber geschützt sind, und zwar insbesondere gegen ein Zerkratzen.
In den durch den Aufkleber überdeckten Bereichen des mobilen Telekommunikationsgerätes
wird allein der Aufkleber zerkratzt und die Schale des mobilen Telekommunikationsgerätes
bleibt geschützt. Der zerkratzte Aufkleber kann abgezogen und durch einen anderen
Aufkleber ersetzt werden, was aufgrund des verhältnismäßig geringen
Preises eines Aufklebers praktisch keine Kosten verursacht.
Um das äußere Erscheinungsbild des mobilen Telekommunikationsgerätes
durch den Aufkleber zum einen nachhaltig verändern und zum anderen wirksam
schützen zu können, ist die Schale des mobilen Telekommunikationsgerätes
auf der Vorderseite und/oder Rückseite des mobilen Telekommunikationsgerätes
bevorzugt überwiegend mit einem oder mehreren Aufklebern überdeckt, beispielsweise
zu wenigstens 70%, 80% oder sogar zu wenigstens 90% der Außenfläche der
Schale auf der betreffenden Seite.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist der Aufkleber
eine oder mehrere Ausnehmungen zur Freilassung von Bereichen der Vorderseite oder
der Rückseite des Telekommunikationsgerätes auf. Der Aufkleber ist demnach
an die Vorderseite des betreffenden mobilen Telekommunikationsgerätes individuell
angepasst und weist Ausnehmungen für solche Bereiche auf der Vorder- und Rückseite
des Telekommunikationsgerätes auf, die durch den Aufkleber nicht überdeckt
werden sollen, da hierdurch insbesondere der Gebrauch des mobilen Telekommunikationsgerätes
behindert werden könnte.
Der Aufkleber kann eine oder mehrere Ausnehmungen zur Freilassung
wenigstens eines der Bereiche aufweisen, in denen das mobile Telekommunikationsgerät
wenigstens eines der folgenden Elemente aufweist: Ein Tastenfeld, eine Taste, ein
Display, ein Mikrophon, ein Lautsprecher, eine Optik einer Kamera, eine Einrichtung
zum Lösen einer Abdeckung des Telekommunikationsgerätes oder eine Einstecköffnung.
Der Aufkleber ist von dem Benutzer des mobilen Telekommunikationsgerätes
damit nicht an die Oberflächengestaltung des mobilen Telekommunikationsgerätes
anzupassen, beispielsweise zurecht zu schneiden, sondern kann in vorgefertigter,
individuell an die Oberflächengestaltung des mobilen Telekommunikationsgerätes
angepasster Form erworben und unmittelbar auf die Vorder- und/oder Rückseite
des mobilen Telekommunikationsgerätes aufgeklebt beziehungsweise auf diese
aufgelegt werden, wobei durch die Ausnehmungen des Aufklebers die genannten Elemente
des mobilen Telekommunikationsgerätes nicht überdeckt werden.
Mobile Telekommunikationsgeräte sind üblicherweise derart
konfektioniert, dass ein Teil der Schale des mobilen Telekommunikationsgerätes
lösbar gestaltet ist, so dass nach Lösung des Teils der Handyschale ein
Zugriff auf das Innere des mobilen Telekommunikationsgerätes möglich ist.
Ein solcher Zugriff auf das Innere des mobilen Telekommunikationsgerätes ist
beispielsweise notwendig, um an im Inneren des mobilen Telekommunikationsgerätes
angeordnete Elemente, wie beispielsweise den Akku oder die SIM-Karte zu gelangen.
Üblicherweise ist dieser lösbare Teil der Schale auf der Rückseite
des mobilen Telekommunikationsgerätes vorgesehen. Dieser, von der Schale des
mobilen Telekommunikationsgerätes lösbare Bereich, wird hierin als „Akkudeckel"
bezeichnet. Nach einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Akkudeckel
mit einem einzigen Aufkleber überklebt ist. Der Aufkleber weist demnach eine
dem Akkudeckel entsprechende Größe auf, so dass der Akkudeckel weitgehend
mit einem Aufkleber überklebt ist. Da der Akkudeckel häufig einen erheblichen
Teil der Rückseite des mobilen Telekommunikationsgerätes
einnimmt, kann hierdurch mit nur einem einzigen Aufkleber auf der Rückseite
des mobilen Telekommunikationsgerätes ein erheblicher Teil der Rückseite
des mobilen Telekommunikationsgerätes überklebt und somit das äußere
Erscheinungsbild des mobilen Telekommunikationsgerätes schnell, sicher und
günstig nachhaltig verändert und gleichzeitig die Rückseite des mobilen
Telekommunikationsgerätes geschützt werden.
Der Akkudeckel des mobilen Telekommunikationsgerätes kann beispielsweise
zu wenigstens 80%, 90% oder sogar zu wenigstens 95% seiner Außenfläche
von dem Aufkleber überdeckt sein.
Nach einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Aufkleber
eine Materialschwächung im Bereich der Seitenkante des durch den Aufkleber
zumindest teilweise überklebten Akkudeckels des Telekommunikationsgerätes
aufweist. Bei dieser Ausführungsform ist die Seitenkante des Akkudeckels mithin
teilweise oder vollständig durch den Aufkleber überdeckt. Um den Akkudeckel
dennoch von dem Telekommunikationsgerät lösen zu können, weist der
Aufkleber im Bereich der Seitenkante des Akkudeckels eine Materialschwächung
auf, so dass der Aufkleber in diesem Bereich reißt, wenn der Akkudeckel von
dem Telekommunikationsgerät entfernt werden soll, und die einfache Lösung
des Akkudeckels vom Telekommunikationsgerät hierdurch gewährleistet ist.
Um das Lösen des Akkudeckels vom Telekommunikationsgerät einleiten zu
können, kann der Aufkleber, wie oben ausgeführt, im Bereich der Einrichtung
zum Lösen des Akkudeckels, beispielsweise eines Druckknopfes oder eines Schieberverschlusses,
eine Ausnehmung aufweisen, so dass diese Einrichtung vom Bediener des mobilen Telekommunikationsgerätes
problemlos bedienbar ist.
Bevorzugt ist der Aufkleber auf seiner dem mobilen Telekommunikationsgerät
abgewandten Seite bedruckt. Grundsätzlich kann der Aufkleber auf seiner dem
Telekommunikationsgerät abgewandten Seite beliebig bedruckt sein, beispielsweise
mit graphischen Elementen, Photographien und/oder sinnenthaltenden Zeichen, beispielsweise
Buchstaben oder Zahlen. Hierdurch ist eine individuelle Gestaltung des äußeren
Erscheinungsbildes eines mobilen Telekommunikationsgerätes möglich. Neben
ästhetischen Gesichtspunkten ist hieran insbesondere auch vorteilhaft, dass
ein derart individuell gestaltetes, mobiles Telekommunikationsgerät einer bestimmten
Person leichter zuordenbar ist.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung eines Aufklebers
zur zumindest teilweisen Überdeckung wenigstens einer der beiden folgenden
Seiten eines mobilen Telekommunikationsgerätes: Einer Vorderseite des Telekommunikationsgerätes
oder einer auf der anderen Seite des Telekommunikationsgerätes angeordneten
Rückseite des Telekommunikationsgerätes.
Bevor ein mit einer Selbstklebefläche versehener Aufkleber auf
das mobile Telekommunikationsgerät aufgeklebt wird, kann der Aufkleber mit
seiner Selbstklebefläche auf ein Trägermaterial aufgeklebt sein. Dieses
Trägermaterial kann, wie aus dem Stand der Technik bekannt, derart behandelt
sein, dass der Aufkleber mit seiner Selbstklebefläche einfach und rückstandsfrei
von dem Trägermaterial ablösbar ist. Hierzu kann das Trägermaterial,
beispielsweise ein Trägerpapier, auf seiner der Selbstklebefläche des
Aufklebers zugewandten Seite beispielsweise eine Silikonschicht aufweisen.
Von diesem Trägermaterial kann der Aufkleber per Hand abgezogen
und anschließend derart auf das mobile Telekommunikationsgerät aufgeklebt
werden, dass die Vorderseite oder die Rückseite des mobilen Telekommunikationsgerätes
zumindest teilweise durch den Aufkleber überklebt werden. Der Aufkleber kann,
wie oben ausgeführt, gestaltet sein.
Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen mobilen
Telekommunikationsgerätes sowie einer erfindungsgemäßen Verwendung
werden anhand der nachfolgenden Figurenbeschreibung näher erläutert.
Dabei zeigen
1 die Rückseite eines mobilen Telekommunikationsgerätes
ohne Aufkleber in einer perspektivischen Ansicht von schräg oben,
2 einen auf ein Trägermaterial aufgeklebten Aufkleber
in einer perspektivischen Ansicht von schräg oben,
3 das Aufkleben des Aufklebers gemäß
2 auf das mobile Telekommunikationsgerät gemäß
1 und
4 das mobile Telekommunikationsgerät gemäß
1, das auf seiner Rückseite teilweise mit dem
Aufkleber gemäß 2 überklebt ist.
In 1 ist ein mobiles Telekommunikationsgerät
in Form eines Mobiltelefons 1 dargestellt. Zu erkennen ist die Rückseite
3 des Mobiltelefons 1. Die Vorderseite 4, die in
1 nicht zu erkennen ist, liegt auf der anderen Seite
des Mobiltelefons 1. Ein Großteil der Rückseite 3 des
Mobiltelefons 1 ist als Akkudeckel 5 ausgebildet, der über
eine Rastverbindung mit dem Mobiltelefon 1 verrastet ist. Über einen
auf dem Akkudeckel 5 ausgebildeten Druckknopf 7 ist die Rastverbindung
des Akkudeckels 5 lösbar, so dass der Akkudeckel 5 vom Mobiltelefon
1 abnehmbar ist. Ferner ist auf dem Akkudeckel 5 ein Feld
9 mit dem Logo des Mobiltelefons 1 angebracht.
Der Bereich der Seitenkante des Akkudeckels 5ist mit dem Bezugszeichen
11 gekennzeichnet. Auf einer der Schmalseiten des Mobiltelefons
1 ist eine Einstecköffnung 13 zum Einstecken eines Akkuladegerätes
zu erkennen.
Der in 2 dargestellte Aufkleber
15 besteht aus einer dünnen Weich-PVC-Folie und weist eine im Wesentlichen
rechteckige Form mit abgerundeten Kanten auf.
Auf einer Seite weist der Aufkleber 15 eine Selbstklebefläche
mit einem transparenten, ablösbaren Polyacrylat-Klebstoff auf, mit der der
Aufkleber auf ein silikonbeschichtetes Trägerpapier 17 aufgeklebt
ist. Auf seiner anderen, freiliegenden Fläche ist der Aufkleber 15
mit einem graphischen Aufdruck in Form eines Kreuzes 19 versehen. Die übrige,
freiliegende Fläche des Aufklebers 15 ist einfarbig gestaltet.
Der Aufkleber 15 ist an die Form des Akkudeckels
5 des Mobiltelefons 1 nach 1 angepasst.
Dabei entsprechen die Außenmaße des Aufklebers 15 im Wesentlichen
den Außenmaßen des Akkudeckels 5, also im Wesentlichen dem Verlauf
der Seitenkante 11 des Akkudeckels 5. Der Aufkleber
15 weist eine erste Ausnehmung 21 und eine zweite Ausnehmung
23 auf. Die Ausnehmungen 21, 23 sind derart an dem Aufkleber
15 angeordnet, dass sie den Druckknopf 7 und den Bereich des Logos
9 freilassen, wenn der Aufkleber 15 auf den Akkudeckel
5 aufgeklebt ist (siehe 3 und 4).
Bei der Verwendung des Aufklebers 15 gemäß
2 wird dieser per Hand vom Trägermaterial
17 abgezogen und, wie in 3 dargestellt, auf
den Akkudeckel 5 des Mobiltelefons 1 aufgeklebt.
Wie in 4 zu erkennen, ist die Rückseite
3 des Mobiltelefons 1 durch den Aufkleber 15 derart teilweise
überklebt, dass der Akkudeckel 5 durch den Aufkleber 15 fasst
vollständig überklebt ist. Die Rückseite 3 des Mobiltelefons
1 ist durch den Aufkleber 15 damit individuell gestaltet und geschützt,
wobei der Aufkleber 15 dem Mobiltelefon 1 eine individuelle Gesamterscheinung
verleiht.
Durch die Ausnehmung 21 ist der Druckknopf 7 des
Akkudeckels 5 freigelassen, so dass der Druckknopf 7 weiterhin
problemlos erreicht, und der Akkudeckel 5 durch Bedienung des Druckknopfes
7 problemlos vom Mobiltelefon 1 gelöst werden kann. Ferner
ist durch die Ausnehmung 23 das Logo 9 des Mobiltelefons
1 freigelassen.