Schlüsselaufnahmen(-anhänger) handelsüblicher Art,
weisen eine Ringförmige Drahtgestalt, die entweder durch aufbiegen erweitert,
oder durch Schwenkverschluss den Spaltzugang(-öffnung) ermöglicht. Einige
davon enthalten auch ein Gewindeverschluss. Die meisten dieser Ringe sind mit Kettenanhänger
versehen an dessen ende eine zusätzliche Anbringung hängt.
Die Anzahl der angehängten Schlüsseln ist abhängig
von Größe und Durchmesser des Ringes. Bei beiden Ringarten erfordert es
Fingerkraft wie auch Fingernägel um die Öffnung für das Anbringung
eines Schlüssels frei zu machen. Der Ring selbst besteht in der Regel aus einem
Federdrahtstahl.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zustande,
eine einfache Entriegelung zur Schlüsselaufnahme zu schaffen die unter anderem
mit mehreren Aufnahmeringen versehen werden kann.
Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten
Merkmalen gelöst.
Mit der Erfindung wird erreicht, dass die Entriegelung ohne großen
Verletzungsgefahr und Kraftschonend zugänglich gemacht wird, die Anzahl der
Ringaufnahmen nach Bedarf variabel gestaltet und die Anzahl der anzubringenden Schlüsseln
erhöht wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der
1 bis 3 erläutert.
Es zeigen:
1 die Einzelteile der Schlüsselaufnahme
2 den Zusammenbau der Schlüsselaufnahme
3 den funktionellen Schnittdarstellung des Verschlusses
In den Figuren ist die Schlüsselaufnahme mit Grundkörper
1, Bügeln 2, Sicherheitskugel 3, Feder
4, Verschluss 5 dargestellt.
Der Grundkörper 1 (1) ist
mit einer oder mehreren Laufbahnen versehen, in dieser die Bügel(n)
2, dessen enden die Kontur der Laufbahn enthalten, geführt werden.
Die Anzahl und Verstellung der Bügel(n) 2 (2)
kann variabel durch verdrehen und kreuzen in den Laufbahnen gestaltet werden. Das
Verriegeln und Sichern der Bügel(n) 2 wird durch ein Verschluss gewährleistet
(3). Der Verschluss blockiert in unbetätigten Zustand
die Öffnungsbohrung im Grundkörper 1. Durch Drücken eines
gewünschten Bügels 2 gegen die Sicherheitskugel 3, und
führen in der Öffnung des Grundkörpers 1 wird das andere
Ende des Bügels 2 aus der Laufbahn des Grundköpers
1 gelöst und macht entweder den Spalt für die Schlüsselöffnung
oder die Herausnahme des Bügels 2 frei.
Die Sicherheitskugel (3) wird mittels
einer Feder 4 gegen die Öffnung im Grundkörper 1 gedrückt
und ragt soweit heraus das die Bügel(n) 2 nicht selbstständig
aus der Laufbahn des Grundkörper 1 gelöst werden kann. Die Sicherheitskugel
3 und Feder 4 werden mittels eines Verschlusses 5 im
Grundkörper 1 verschlossen.