| Dokumentenidentifikation |
DE202007011993U1 29.11.2007 |
| Titel |
Anordnung von mindestens zwei räumlich getrennten Leuchten |
| Anmelder |
Bartenbach, Christian, Ing., Aldrans, Tirol, AT |
| Vertreter |
Rechts- und Patentanwälte Lorenz Seidler Gossel, 80538 München |
| DE-Aktenzeichen |
202007011993 |
| Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) |
29.11.2007 |
| Registration date |
25.10.2007 |
| Application date from patent application |
28.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
F21S 8/02(2006.01)A, F, I, 20070828, B, H, DE
|
| IPC-Nebenklasse |
F21V 23/00(2006.01)A, L, I, 20070828, B, H, DE
F21S 9/02(2006.01)A, L, I, 20070828, B, H, DE
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft eine Anordnung mit mindestens zwei, insbesondere
mehreren, räumlich voneinander getrennten Leuchten, insbesondere für die
Beleuchtung von Verkehrsflächen.
Beim Stand der Technik gibt es verschiedene Formen von Anordnungen
zur Beleuchtung von Verkehrsflächen wie Bürgersteigen, Straßen, Fußgängerzonen,
Plätzen und dergleichen. Diese werden in der Regen zentral und tageszeitabhängig
ein- und ausgeschaltet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße
Anordnung dahingehend zu verbessern, dass es möglich ist, Lichtspuren zu erzeugen,
die die von Passanten zurückgelegten Wege zumindest zeitlich beschränkt
sichtbar machen.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, dass zumindest zwei
voneinander getrennte jeweils einer der Leuchten oder zumindest einer Gruppe der
Leuchten zugeordnete Sensoren zur Detektion mindestens eines Passanten und/oder
eines passierenden Objektes vorgesehen sind, wobei die Leuchte oder die Gruppe der
Leuchten bei Detektion mindestens eines Passanten und/oder eines passierenden Objektes
durch den ihr zugeordneten Sensor einzeln zu leuchten beginnt.
Passiert eine Person oder ein Objekt eine solche Anordnung von mindestens
zwei, in der Regel von mehreren, räumlich voneinander getrennten Leuchten oder
Gruppen von Leuchten, so schalten die Sensoren nacheinander die Leuchten einzeln
oder in Gruppen ein. Eine der Gruppen umfasst dabei immer eine Unteranzahl also
nie alle Leuchten der Anordnung. Hierdurch wird eine Lichtspur erzeugt, die den
vom Passanten zurückgelegten Weg sichtbar macht. Besonders günstig ist
es dabei, wenn die Leuchten zumindest zum Teil, vorzugsweise aber vollständig,
in den Boden der Verkehrsfläche eingelassen sind. Die Leuchten können
somit als eine Art leuchtende Bodenfliese ausgebildet sein. Die Anordnung von Leuchten
kann aber auch in Wänden oder Decken untergebracht oder in Form von Straßenlaternen
oder dergleichen ausgeführt sein. Bevorzugte Ausführungsbeispiele sehen
vor, dass jeweils ein Sensor und eine Leuchte als eine Baueinheit ausgeführt
und in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet sind.
Um die einmal erzeugte Lichtspur zeitlich zu beschränken, ist
günstigerweise eine Steuerung vorgesehen, die die Leuchten einzeln oder im
Fall mehrerer Leuchten zumindest in Gruppen nach einer vorgebbaren Zeit oder nach
Verlassen des Detektionsbereiches des Sensors im Anschluss an das Anschalten wieder
ausschaltet. Sowohl das Anschalten als auch das Ausschalten der jeweiligen Leuchte
kann mit während einer Anschaltphase und/oder Ausschaltphase zeitlich anwachsender
und/oder abnehmender Helligkeit erfolgen. Sowohl der Anschalt- als auch der Ausschaltvorgang
können also gedimmt durchgeführt werden. Insbesondere beim Ausschalten
ist es dabei günstig, dass, sobald die erfasste Person oder das erfasste Objekt
den Sensorbereich verlassen hat oder die vorgebbare Zeit verstrichen ist, die Leuchte
automatisch innerhalb eines einstellbaren Zeitraumes von z.B. 30 bis 60 Sekunden
in ihrer Helligkeit in den ausgeschalteten Zustand heruntergefahren wird. Insgesamt
resultiert dies darin, dass entlang der mit der Anordnung bestückten Verkehrsfläche
nacheinander immer wieder Leuchten oder Gruppen von Leuchten aktiviert und damit
eingeschaltet werden und sich dann langsam einzeln wieder zurückdimmen. Dies
ergibt eine Lichtspur, die sich, ausgelöst z.B. durch den Passanten, aufbaut
und langsam wieder erlischt. Je mehr Personen sich auf dem Gehweg bewegen, umso
mehr Lichtspuren werden sichtbar. Um besondere Akzente zu setzen, können die
Leuchten in einzelnen Bereichen in unterschiedlicher Dichte konzentriert werden.
Grundsätzlich können verschiedenste Arten von Sensoren zur
Detektion von Passanten oder passierenden Objekten eingesetzt werden. Dies können
z.B. Ultraschallsensoren, kapazitive Näherungsschalter, Infrarotbewegungsmelder
und/oder Drucksensoren und/oder dergleichen sein.
In diesem Zusammenhang sieht ein, insbesondere eigenständiger,
Aspekt der Erfindung vor, dass die Leuchte zumindest eine Lichtquelle und zumindest
einen berührungslos messenden, vorzugsweise lichtempfindlichen, Sensor zum
Ein- und/oder Ausschalten der Lichtquelle aufweist und/oder mit einem solchen Sensor
in Verbindung steht.
Weitere Ausgestaltungsformen und Einzelheiten der Erfindung werden
anhand der Figurenbeschreibung erläutert. Dabei zeigen:
1 beispielhaft das Vorsehen einer erfindungsgemäßen
Anordnung auf einem Bürgersteig, und
2 eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Leuchte.
In 1 ist als Beispiel für eine Verkehrsfläche
ein neben einer Straße 3 angeordneter Bürgersteig 2
gezeigt. Zur Beleuchtung sind an sich bekannte Straßenlaternen 4 vorgesehen.
Zur erfindungsgemäßen Generierung von durch Passanten ausgelösten
Leuchtspuren ist eine Anordnung von mehreren Leuchten 1 im Bürgersteig
derart versenkt, dass das Abdeckglas 9 der Leuchte 1 ebenerdig
mit der Bürgersteigoberfläche abschließt. Jeder dieser Leuchten 1
ist ein Sensor zur Detektion von Passanten oder passierenden Objekten zugeordnet.
Sobald ein Passant detektiert wird, wird die Lichtquelle 8 von der Steuerung
7 der jeweiligen Leuchte 1 eingeschaltet. Sobald die Person den
Detektionsbereich des jeweiligen Sensors verlässt, wird die jeweilige Leuchte
1 wieder abgeschaltet. Sowohl der Ein- als auch der Abschaltvorgang können
gedimmt, also mit zeitlich anwachsender oder zeitlich abnehmender Helligkeit, realisiert
werden. Alternativ kann auch vorgesehen sein, die jeweilige Leuchte 1 nach
einem fix vorgegebenen Zeitraum nach dem Einschalten wieder auszuschalten.
2 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Leuchte 1. In deren Gehäuse 5 sind neben der Steuerung
7, welche günstigerweise einen Akkumulator und eine Solarzelle zum
Laden des Akkumulators aufweist, die Lichtquellen 8 angeordnet. Diese können
z.B. als Leuchtdioden ausgeführt sein. Es sind aber auch alle anderen an sich
bekannten Lichtquellen möglich. Als Sensor ist in diesem Ausführungsbeispiel
gemäß eines bevorzugten Aspektes der Erfindung ein lichtempfindlicher
Sensor 6 vorgesehen. Dieser detektiert, wenn – z.B. durch Schattenwurf
eines Passanten – sich die von außen eingestrahlte Lichtstärke
verringert. Wird dies vom Sensor 6 erkannt, so schaltet die Steuerung
7 die Lichtquellen 8 der Leuchte 1 ein. Grundsätzlich
ist es aber auch möglich, andere beim Stand der Technik an sich bekannte Sensoren
zur Detektion von Passanten oder passierenden Objekten zu verwenden. Beispiele hierfür
sind weiter oben genannt. Als Abdeckung des Gehäuses 5 ist eine Abdeckplatte
9 vorgesehen. Diese ist lichtdurchlässig und vorzugsweise diffus streuend
ausgeführt. Beim Einbau der Leuchte 1 in Böden, Wände oder
Decken ist günstigerweise vorgesehen, dass die Abdeckplatte 9 bzw.
der Montageflansch 10 bündig mit der jeweiligen Oberfläche des
Bodens, der Decke oder der Wand abschließen. Neben diesen Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Leuchte kann aber auch vorgesehen sein, dass zur
Erzeugung der Leuchtspuren entsprechend ausgebildete freistehende Laternen oder
dergleichen mit entsprechenden Sensoren ausgerüstet sind.
In bevorzugten Ausführungsformen kann vorgesehen sein, dass sich
die Farbe des von den Leuchten 1 jeweils abgegebenen Lichtes vorzugsweise
zeitlich verändert. Alternativ oder zusätzlich kann auch vorgesehen sein,
dass zumindest zwei der Leuchten 1 dazu geeignet sind, voneinander verschiedenfarbiges
Licht abzugeben. Die Lichtquelle 1 kann monochromatisches oder Mischlicht
in beliebigen Farben emittieren und die Farbverläufe können sich bei den
Schaltvorgängen ändern. Besondere Effekte ergeben sich, wenn das Licht,
wahlweise mit oder ohne Dimmung, frequenzmoduliert pulsierend über einen vorgebbaren
Zeitraum ein- und ausgeschaltet wird, wobei die Frequenz erhöht oder erniedrigt
wird. Im so genannten Inselbetrieb, vorzugsweise mit fotovoltaischer Aufladung des
leuchteneigenen Akkumulators, ist es günstig, wenn energieeffizient und wirtschaftlich
gearbeitet wird. Dies lässt sich z.B dadurch realisieren, dass in die Leuchte
1 wenigstens ein fluoreszierendes Element eingebaut ist, das von mindestens
einer als Impulsdiode ausgebildeten Lichtquelle 8, vorzugsweise kurzzeitig,
bestrahlt wird. Die Nachleuchtdauer und die Farbe können durch die Art der
Fluoreszenz, die Impulshöhe und die Impulsdauer beeinflusst werden. Wird die
eingebaute Steuerung 7 zusätzlich telemetrisch steuerbar ausgeführt,
kann die Lichtabgabe der Leuchte in Intensität, Farbe, Dauer, Frequenz und
Dimmverhalten ferngesteuert werden. Aus Designgründen kann es vorteilhaft sein,
wenn die fluoreszierenden Elemente, wie beispielsweise ein oder mehrere Lichtaustrittsfenster
9, Filter, Spiegel oder Reflektoren von außen sichtbar angeordnet
sind. Die fluoreszierenden Elemente können alternativ aber auch von außen
gesehen verdeckt und damit nicht von außen sichtbar angeordnet sein.
|
| Anspruch[de] |
|
Anordnung mit mindestens zwei, insbesondere mehreren, räumlich
voneinander getrennten Leuchten, insbesondere für die Beleuchtung von Verkehrsflächen,
dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei voneinander getrennte jeweils
einer der Leuchten (1) oder zumindest einer Gruppe der Leuchten (1)
zugeordnete Sensoren (6) zur Detektion mindestens eines Passanten und/oder
eines passierenden Objektes vorgesehen sind, wobei die Leuchte (1) oder
die Gruppe der Leuchten (1) bei Detektion mindestens eines Passanten und/oder
eines passierenden Objektes durch den ihr zugeordneten Sensor einzeln zu leuchten
beginnt.
Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein
Teil der Leuchten (1) der Anordnung in den Boden von Verkehrsflächen
eingelassen ist.
Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest
einer der Sensoren (6) und eine der Leuchten (1) eine Baueinheit
bilden bzw. in einem gemeinsamen Gehäuse (5) angeordnet sind.
Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass eine Steuerung (7) vorgesehen ist, die die Leuchten (1) einzeln
oder im Fall mehrerer Leuchten zumindest in Gruppen nach einer vorgebbaren Zeit
oder nach Verlassen des Detektionsbereiches des jeweiligen Sensors (6)
wieder ausschaltet.
Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass das Einschalten und/oder Ausschalten zumindest einer der Leuchten
(1), vorzugsweise aller Leuchten, mit während einer Einschaltphase
und/oder Ausschaltphase zeitlich anwachsender und/oder abnehmender Helligkeit erfolgt.
Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Farbe des von zumindest einer der Leuchten (1) abgegebenen Lichtes,
vorzugsweise zeitlich, veränderbar ist.
Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest zwei der Leuchten (1) dazu geeignet sind, voneinander verschiedenfarbiges
Licht abzugeben.
Verkehrsfläche mit einer Anordnung nach einem der Ansprüche
1 bis 7.
Leuchte, zum Beispiel für die Beleuchtung von Verkehrsflächen,
insbesondere für eine Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass sie zumindest eine Lichtquelle (8) und zumindest einen
berührungslos messenden, vorzugsweise lichtempfindlichen, Sensor (6)
zum Ein- und/oder Ausschalten der Lichtquelle (8) aufweist und/oder mit
einem solchen Sensor (6) in Verbindung steht.
Leuchte nach Anspruch 9 oder für eine Anordnung nach einem der
Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie zumindest ein von außen
direkt sichtbares oder von außen gesehen verdeckt angeordnetes fluoreszierendes
Element aufweist.
Leuchte nach Anspruch 9 oder 10 oder für eine Anordnung nach einem
der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens eine Impulsdiode
als Lichtquelle (8) aufweist.
Leuchte nach einem der Ansprüche 9 bis 11 oder für eine Anordnung
nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Akkumulator,
vorzugsweise mit einer Solarzelle zum Laden des Akkumulators, aufweist.
Verkehrsfläche mit zumindest einer Leuchte nach einem der Ansprüche
9 bis 12.
|
|
|