Die Neuerung bezieht sich auf einen Tischaufsteller als Werbeträger
zur Verwendung in der Öffentlichkeit, wie auf Tischen in der Gastronomie, wobei
an einem Trägerelement Werbeschilder austauschbar angeordnet sind.
Werbeträger als Aufsteller für Tische mit einem Trägerelement
sind in unterschiedlichen Ausbildungen bekannt. Hierbei besteht aber der Mangel,
daß nur eine Information übermittelt und kein sogenannter Spieleffekt
zur genauen Inaugenscheinnahme hervorgerufen wird. Ferner ist der Austausch der
Werbeinformationen bzw. eine Aktualisierung nur bedingt und umständlich möglich.
Die Aufgabe der Neuerung ist es, eine Vielzahl von Informationen auf
einfache Weise bereitzustellen und eine relativ intensive Inaugenscheinnahme anzuregen.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt neuerungsgemäß dadurch,
daß das Trägerelement als Winkelelement durch mindestens zwei Flächenelemente
gebildet und als Schenkel in Form eines Dreiecks angeordnet sind sowie die Flächenelemente
mit ihren freien Enden als Auflager zur Aufstellfläche dienen, wobei im Scheitelbereich
der Flächenelemente beabstandete Aufnahmelöcher zur Aufnahme von Heftringen
angeordnet sind, die zum Einsetzen von übereinander angeordneter Werbetafeln
über korrespondierende Löcher dienen und die Flächenelemente den
eingesetzten Werbetafeln als Auflageflächen zugeordnet sind.
Hierdurch lassen sich die eingesetzten Werbetafeln leicht austauschen
und auf jede Seite der Flächenelemente umblättern.
Um die Aufstellsicherheit zu verbessern, wird vorgeschlagen, daß
die freien Enden der Flächenelemente als Auflager parallel zur Aufstellfläche
abgewinkelte Bereiche aufweist.
Zur Verbesserung der Handhabung ist vorgesehen, daß das Trägerelement
zur Erhöhung der Standfestigkeit aus relativ schweren Materialien, wie Metall
oder Acrylglass, gebildet ist.
Ferner ist zum Schutz der eingesetzten Werbeflächen vorgesehen,
daß die Werbetafeln in umschlossenen laminierten Aufnahmen angeordnet sind.
Um auf jeder Seite der Flächenelemente Informationen bereitzustellen,
ist vorgesehen, daß die Aufnahmen Werbetafeln mit beidseitigen Informationen
aufweisen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Neuerung schematisch
dargestellt. Es zeigen:
1 eine Seitenansicht eines Tischaufstellers;
2 eine Vorderansicht gemäß 1;
3 eine perspektivische Darstellung eines Tischaufstellers
mit gestrichelter Andeutung einer eingesetzten Werbetafel und
4 eine Seitenansicht gemäß 2
mit eingesetzten Werbetafeln
Ein dargestellter Tischaufsteller wird durch ein Trägerelement
1 als Winkelelement durch zwei Flächenelemente 2 als Schenkel
gebildet. Die freien Enden 3 der Flächenelemente 2 sind dabei
als Auflager einer Aufstellfläche zugeordnet. In dieser Ausbildung sind die
Enden 3 als abgewinkelte Bereiche parallel zur Aufstellfläche ausgebildet.
Im Scheitelbereich der abgewinkelten Flächenelemente
2 sind jeweils beabstandete Aufnahmelöcher 4 zur Aufnahme
von Halteringen 5 angeordnet. Die Heftringe 5 dienen zum Einsetzen
von Werbetafeln 6 über korrespondierende Löcher 7, so
daß ein Umblättern zur Auflage auf den Flächenelementen
2 ermöglicht wird.
Die Werbetafeln 6 sind in zugeordnete abgeschlossenen Aufnahmen
in laminierter Ausbildung angeordnet und beiderseits mit Informationen versehen
bzw. zwei Werbetafeln 6 in eine Aufnahme mit Informationen nach außen
angeordnet sind.