Die Erfindung betrifft ein stabförmiges Handwerkzeug zum Bearbeiten
von Werkstücken, insbesondere zum Entgraten und/oder Senken von Durchbrechungen
in Werkstücken.
In der Luft- und Raumfahrtindustrie sowie im Schiffbau werden zum
Entgraten und Senken von Bohrungen derzeit druckluftbetriebene Handwerkzeuge eingesetzt.
Aufgrund der in diesen Bereichen verwendeten hochfesten Materialien, beispielsweise
Titan, und der erforderlichen Präzision bei der Bearbeitung müssen die
verwendeten Handwerkzeuge ein hohes Drehmoment zur Verfügung stellen.
Hierbei erweist es sich als besonders nachteilig, dass die von einer
Bedienperson geführten Handwerkzeuge ein hohes Gewicht aufweisen und eine Verbindung
zu einer Druckluftquelle benötigen. Hierdurch wird das Handling der Handwerkzeuge,
insbesondere auf engstem Raum, negativ beeinflusst und die Gesundheit der Bedienperson
erheblich belastet. Ein weiterer Nachteil ergibt sich durch die relativ hohen Anschaffungs-
und Betriebskosten der Handwerkzeuge und der Druckluftquelle.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Handwerkzeug
zur Verfügung zu stellen. Hierbei soll insbesondere das Gewicht des Handwerkzeugs
reduziert und das Handling des Handwerkzeugs verbessert werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung
gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die Unteransprüche
2 bis 12 betreffen besonders zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung.
Erfindungsgemäß ist also ein stabförmiges Handwerkzeug
zum Bearbeiten von Werkstücken, insbesondere zum Entgraten und/oder Senken
von Durchbrechungen in Werkstücken, vorgesehen mit einem zumindest abschnittsweise
zylindrisch ausgebildeten Gehäuse, einem Akkumulator für die Stromversorgung
eines Elektromotors, einem mit dem Elektromotor gekoppelten Getriebe und einem mit
dem Getriebe verbundenen Schneidwerkzeug, wobei das Handwerkzeug zur Betätigung
des Schneidwerkzeugs einen flächenbündig mit dem Gehäuse angeordneten
Folientaster aufweist. Durch die Verwendung eines leistungsstarken Lithium-Ionen
Akkumulators ist eine Verbindung des Handwerkzeugs zu einer externen zentral angeordneten
Energiequelle nicht mehr erforderlich, wodurch das Handling des Handwerkzeugs, insbesondere
auf engstem Raum, erheblich verbessert wird. Außerdem ergibt sich durch den
Wegfall der Versorgungsleitungen eine Gewichtsreduzierung, durch welche eine gesundheitliche
Entlastung der jeweiligen Bedienperson erfolgt. Durch die Zwischenschaltung eines
Getriebes kann die vom Elektromotor zur Verfügung gestellte Drehzahl von beispielsweise
ca. 20.000 U/min auf die für den jeweiligen Einsatzfall erforderliche Drehzahl
von beispielsweise ca. 400 U/min reduziert und dabei das für das Senken des
hochfesten Materials erforderliche Drehmoment am Schneidwerkzeug zur Verfügung
gestellt werden. Die Verwendung eines Folientasters gewährleistet eine prozesssichere
und für die jeweilige Bedienperson komfortable Inbetriebnahme des Schneidwerkzeugs,
insbesondere aufgrund der zum Schalten des Folientasters erforderlichen relativ
geringen Druckkräfte. Die flächenbündige Anordnung des Folientasters
im Gehäuse verhindert eine unerwünschte Inbetriebnahme des Schneidwerkzeugs,
beispielsweise dann, wenn das Handwerkzeug bei Nichtgebrauch auf einer ebenen Unterlage,
beispielsweise auf einem Arbeitstisch oder Ähnlichem, abgelegt wird. Durch
die flächenbündige Anordnung des Folientasters ergibt sich eine Linienberührung
zwischen dem Handwerkzeug und der Unterlage, sodass eine unerwünschte Druckbeaufschlagung
des Folientasters ausgeschlossen werden kann. Außerdem kann die Zahl der Arbeitsunfälle
durch das Verhindern der unerwünschten Inbetriebnahme des Schneidwerkzeugs
reduziert werden.
Eine besonders praxisnahe Weiterbildung des vorliegenden erfindungsgemäßen
Handwerkzeugs wird auch dadurch geschaffen, dass das Schneidwerkzeug derart am Handwerkzeug
angeordnet ist, dass ein Winkel zwischen einer Drehachse des Schneidwerkzeugs und
einer Drehachse einer Antriebswelle des Handwerkzeugs 90° bzw. 135° beträgt.
Durch die abgewinkelte Anordnung des Schneidwerkzeugs relativ zu der Längserstreckung
des Handwerkzeugs kann das Handwerkzeug auf den jeweiligen Einsatzfall adaptiert
werden, wodurch auch das Handling des Handwerkzeugs verbessert wird.
Dabei erweist es sich als besonders vorteilhaft, wenn eine Aufnahmeinrichtung
zur lösbaren Fixierung des Schneidwerkzeugs vorgesehen ist. Hierdurch wird
die Montage und Demontage des Schneidwerkzeugs vereinfacht.
Erfindungsgemäß ist weiterhin vorgesehen, dass das Schneidwerkzeug
und die Antriebswelle durch Kegelräder gekoppelt sind. Hierdurch kann die Drehbewegung
einer Getriebeausgangswelle je nach Einsatzfall des Handwerkzeugs umgelenkt werden,
sodass am Schneidwerkzeug die für die jeweilige Bearbeitung vorgesehene Drehzahl
und das erforderliche Drehmoment zur Verfügung gestellt werden können.
Eine weitere Optimierung des Handlings des Handwerkzeugs wird auch
dadurch erreicht, dass der Folientaster in einer Längsrichtung des Handwerkzeugs
derart in einem dem Schneidwerkzeug zugewandten vorderen Abschnitt des Handwerkzeugs
angeordnet ist, dass der Folientaster mittels eines Daumens einer Bedienperson betätigbar
ist.
Eine besonders praxisnahe Weiterbildung der vorliegenden Erfindung
wird auch dadurch geschaffen, dass der Folientaster und das Schneidwerkzeug bezogen
auf eine Mittellängsachse des Handwerkzeugs einander gegenüberliegend
angeordnet sind. Hierdurch kann mittels des auf dem Folientaster aufliegenden Daumens
gleichzeitig die zur Inbetriebnahme des Schneidwerkzeugs erforderliche Druckkraft
und die zur Bearbeitung des Werkstücks erforderliche Bearbeitungsdruckkraft
bereitgestellt werden, wodurch das Handling des Handwerkzeugs zusätzlich optimiert
wird.
Hierbei erweist es sich als besonders zweckmäßig, dass der
Folientaster und ein den Folientaster umgebener Gehäuseabschnitt eine im Wesentlichen
plane Oberfläche bilden. Durch eine derartige Abflachung des ansonsten zylindrischen
Gehäuses erhält die Bedienperson eine haptische Information über
die Lage und Orientierung des ergriffenen Handwerkzeugs. Eine zusätzliche optische
Überprüfung der Lage und Orientierung des Handwerkzeugs durch die Bedienperson
ist nicht erforderlich. Bei Nichtgebrauch des Handwerkzeugs und der Ablage des Handwerkzeugs
auf einer Unterlage erfolgt eine Flächenberührung zwischen dem Folientaster
bzw. der planen Oberfläche und der Unterlage, sodass eine unerwünschte
Inbetriebnahme des Schneidwerkzeugs ausgeschlossen werden kann.
Ein weiteres erfindungsgemäßes Merkmal besteht darin, dass
das Gehäuse als Griffstück ausgebildet ist und zumindest abschnittsweise
eine Rutschsicherung aufweist. Hierdurch wird ein Abrutschen der Hand der Bedienperson,
beispielsweise aufgrund von Schweißbildung, verhindert. Dabei kann das gesamte
Griffstück als Rutschsicherung ausgebildet sein oder die Rutschsicherung kann
partiell, beispielsweise in einem in Längsrichtung hinteren Abschnitt des Handwerkzeugs,
angeordnet sein.
Eine praxisnahe Ausgestaltung der Erfindung wird dadurch geschaffen,
dass in einem in Längsrichtung des Handwerkzeugs hinteren Abschnitt eine mit
dem Akkumulator verbundene Ladebuchse vorgesehen ist. Durch die Ladebuchse kann
das Handwerkzeug bei Nichtgebrauch oder bei entladenem Akkumulator aufrecht stehend
oder liegend mittels eines Ladegerätes geladen werden.
Die Erfindung lässt verschiedene Ausführungsformen zu. Zur
weiteren Verdeutlichung ihres Grundprinzips ist eine davon in der Zeichnung dargestellt
und wird nachfolgend beschrieben.
Diese zeigt in
1 das Handwerkzeug in einer perspektivischen Darstellung;
2 eine zweite Ausführungsform des Handwerkzeugs
in einer Seitenansicht.
Die 1 und 2
zeigen jeweils ein stabförmiges Handwerkzeug 1 zum Entgraten oder/und
Senken von Durchbrechungen in einem nicht dargestellten Werkstück. Das Handwerkzeug
1 weist ein im Wesentlichen zylindrisches Gehäuse 2 auf,
in welchem ein Akkumulator 3 für die Stromversorgung eines Elektromotors
4 und ein mit dem Elektromotor 4 gekoppeltes Getriebe
5 angeordnet sind. Eine Getriebeausgangswelle 6 ist über
ein Mitnehmerelement 7 mit einem in einer Aufnahmeeinrichtung
8 lösbar fixierten Schneidwerkzeug 9 verbunden. Das Handwerkzeug
1 weist in einem dem Schneidwerkzeug 9 zugewandten Abschnitt eine
Abwinkelung 10 auf, welche derart ausgebildet ist, dass eine Drehachse
11 des Schneidwerkzeugs 9 und eine Drehachse 12 einer
Antriebswelle 13 in einem Winkel &agr; zueinander angeordnet sind, wobei
eine Umlenkung der Drehbewegung über in der 2 dargestellte
Kegelräder 19 erfolgt. Bei der in 1 dargestellten
ersten Ausführungsform des Handwerkzeugs 1 beträgt der Winkel
&agr; zwischen den beiden Drehachsen 11, 12 90°. Bei der
in 2 dargestellten zweiten Ausführungsform beträgt
der Winkel 135°.
Das Handwerkzeug 1 weist für die Inbetriebnahme des
Schneidwerkzeugs 9 einen flächenbündig mit dem Gehäuse
2 angeordneten Folientaster 14 auf, welcher derart in einem vorderen
Abschnitt des Handwerkzeugs 1 angeordnet ist, dass dieser mittels eines
nicht dargestellten Daumens einer Bedienperson mit einer Druckkraft F beaufschlagbar
ist. Der Folientaster 14 und ein den Folientaster 14 umgebener
Gehäuseabschnitt 15 bilden eine im Wesentlichen plane Oberfläche.
Dabei sind der Folientaster 14 und das Schneidwerkzeug 9 bezogen
auf eine Mittellängsachse 16 des Handwerkzeugs 1 einander
gegenüberliegend angeordnet.
In einem in Längsrichtung des Handwerkzeugs 1 hinteren
Abschnitt sind eine Rutschsicherung 17 und eine Ladebuchse 18
für den Akkumulator 3 vorgesehen. Mittels der Ladebuchse
18 kann das Handwerkzeug 1 bei Nichtgebrauch und/oder bei entladenem
Akkumulator 3 aufrecht stehend oder liegend mittels eines mit der Ladebuchse
18 verbundenen und beispielsweise als Ladeschale ausgebildeten Ladegerätes
geladen werden. Alternativ kann der Akkumulator 3 zum Laden auch aus dem
Gehäuse 2 des Handwerkzeugs 1 entnommen bzw. von dem Handwerkzeug
1 getrennt und in einer externen Ladevorrichtung, beispielsweise einer
entsprechend ausgebildeten Ladeschale, geladen werden. Um die Ausfallzeiten
des Handwerkzeugs 1 zu minimieren, kann das Handwerkzeug 1 während
der Ladezeit des entnommenen und entladenen Akkumulators 3 mit einem geladenen
Austausch-Akkumulator 3 betrieben werden.