Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Sägelehre zum
Durchführen einer Knochenresektion, insbesondere auf eine Sägelehre, in
der ein Winkel zwischen einem Befestigungsabschnitt und einem Sägeführungsabschnitt
verstellbar ist.
In der Knieendoprothetik kommen Implantate zum Einsatz, die aus je
einer metallischen Komponente für den Unterschenkel (Tibia) und dem Oberschenkel
(Fernur) bestehen. Diese wirken über ein Meniskallager, das beispielsweise
Komponenten aus Polyethylen umfassen kann, als künstliches Gelenk zusammen.
Für die metallischen Komponenten kommen neben Kobalt-Chromlegierungen auch
Titanlegierungen und Keramik zum Einsatz. Dem Innen- und Außenmeniskus eines
natürlichen Kniegelenks nachempfunden, wirkt das künstliche Gelenk entsprechend
über eine mediale und eine laterale Kondyle zusammen.
Die Lebensdauer des künstlichen Gelenkersatzes wird in erster
Linie durch den Verschleiß der Komponenten aus Polyethylen begrenzt. Abriebspartikel
dieser Komponenten, insbesondere Polyethylenpartikel, können umliegendes Knochengewebe
zerstören und werden hauptsächlich für frühzeitige Implantatlockerungen
verantwortlich gemacht. Der Wechsel eines gelockerten Implantats durch eine Operation
ist medizinisch aufwendig und mit Belastungen für den Patienten verbunden.
Es wurde festgestellt, dass zur Reduzierung des Verschleißes des Meniskallagers
einer gleichmäßigen Lastübertragung über die mediale und die
laterale Kondyle bzw. einer korrekten Ausrichtung der metallischen Komponenten eine
zentrale Bedeutung zukommt.
Bei der Implantation einer Knieendoprothese wird in der Regel mit
der tibiaseitigen Ausrichtung und Bearbeitung begonnen, um darauf aufbauend die
gewünschte Beinachse einzustellen. Die Tibiakomponente besteht aus einem Plateau
mit einem oder mehreren sich in den Unterschenkel erstreckenden Zapfen zur Verankerung
im Knochen. Um dem Tibiaplateau eine ebene Auflagefläche zu bieten, muss ein
Stück des Knochens entfernt werden. Zugunsten einer lastgerechten Einleitung
der Kräfte von der Tibiakomponente der Knieendoprothese, die ein relativ hohes
Elastizitätsmodul aufweisen kann, in den Knochen, der einen geringeren Elastizitätsmodul
aufweisen kann, wird eine Auflageebene angestrebt, die sich mindestens von medial
nach lateral senkrecht zur Beinachse erstreckt.
Die Abtragung des Knochens kann mit Hilfe einer oszillierenden Säge
erfolgen. Zur Führung des Sägeblatts kann eine Sägelehre an dem Tibiaknochen
befestigt werden. In Sägelehren nach dem Stand der Technik wird die Befestigung
mit Hilfe von zwei Nägeln bzw. Schrauben vorgenommen, die durch parallele Bohrungen
in der Sägelehre geführt werden.
Die Sägelehre kann nach dem Tibiaschnitt abgenommen werden, während
die Nägel bzw. Schrauben als Referenz für Nachresektionen vorübergehend
im Knochen belassen werden können.
Durch die Anatomie der Tibia gegeben, können die Nägel bzw.
Schrauben aus einer anderen als der senkrechten Richtung auf der Knochenoberfläche
auftreffen. Dies kann dazu führen, dass die vorher nach den oben genannten
Kriterien ausgerichtete Sägelehre die Tendenz aufweist, ihre optimale Ausrichtung
bei der Befestigung zu verlieren. Deshalb werden Sägelehren mit vorgegebenem
Korrekturwinkel, z.B. mit einem Korrekturwinkel von 2°, vorgesehen. Bei größeren
Winkelabweichungen muss eine der Befestigungsschrauben neu platziert werden, was
zu instabilen Verhältnissen führen und das gesamte Behandlungsergebnis
verschlechtern kann.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Sägelehre
bereitzustellen, die ein präziseres und zeitsparenderes Arbeiten erlaubt.
Gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst eine Sägelehre
zum Durchführen einer Knochenresektion einen Befestigungsabschnitt mit mehreren
Bohrungen zur Aufnahme von Befestigungsmitteln, die für eine Befestigung des
Befestigungsabschnitts an einem Knochen ausgebildet sind. Die Sägelehre umfasst
ferner einen Sägeführungsabschnitt, der ein Führungsmittel umfasst,
das zum Führen eines Sägeblatts in einer Ebene geeignet ist. Der Sägeführungsabschnitt
ist durch zwei Stellschrauben mit dem Befestigungsabschnitt verbunden. Das Führungsmittel
ist zwischen den Stellschrauben angeordnet und die Stellschrauben weisen zueinander
parallele Achsen auf.
Durch Drehen an den Stellschrauben kann ein Winkel zwischen dem Befestigungsabschnitt
und dem Sägeführungsabschnitt verstellt werden, wobei die Verstellung
stufenlos erfolgen kann. Auch der Abstand zwischen dem Sägeführungsabschnitt
und dem Befestigungsabschnitt kann zur Anpassung der Resektionshöhe verändert
werden, z.B. durch gleichsinniges Verdrehen der beiden Stellschrauben. Durch die
Verstellbarkeit des Winkels und des Abstands zwischen dem Befestigungsabschnitt
und dem Sägeführungsabschnitt kann im Vergleich zu Sägelehren nach
dem Stand der Technik, die einen vorgegebenen Korrekturwinkel aufweisen, eine präzisere
Einstellung des Tibiaschnitts erfolgen. Durch die höhere Genauigkeit der Knochenresektion
kann eine verbesserte Gesamtausrichtung der dem Patienten implantierten Knieendprothese
erreicht werden, wodurch eine Verringerung des Verschleißes der
Knieendoprothese und somit eine längere Standzeit der Prothese ermöglicht
werden kann. Außerdem können Nachresektionen vermieden und damit eine
zum Implantieren der Knieendprothese erforderliche Operationszeit verringert werden.
Ferner kann der Befestigungsabschnitt mit einer geringeren Präzision als der,
die bei Verwendung einer Sägelehre nach dem Stand der Technik erforderlich
ist, am Knochen des Patienten befestigt werden, und die Feinjustierung kann mit
Hilfe der Stellschrauben erfolgen. Dadurch kann die Zeit, die zum Durchführen
der Knochenresektion erforderlich ist, verringert werden. Außerdem wird durch
die geringeren Anforderungen an die Genauigkeit der Befestigung des Befestigungsabschnitts
eine Vereinfachung des Instrumentariums für die Ausrichtung des Befestigungsabschnitts
ermöglicht, wodurch die Kosten für das Instrumentarium verringert werden
können.
Geeigneterweise ist jede der Bohrungen zur Aufnahme eines Knochennagels
oder einer Knochenschraube ausgebildet. Mit Hilfe von Knochennägeln oder Knochenschrauben
kann eine stabile Befestigung des Befestigungsabschnitts an Knochen des Patienten
erreicht werden.
Geeigneterweise sind die Bohrungen zueinander im Wesentlichen parallel.
Vorteilhafterweise weist der Sägeführungsabschnitt zwei
Führungsfüße auf, die jeweils in Öffnungen im Befestigungsabschnitt
eingreifen. Ferner weist die Sägelehre zwei Feststellschrauben zum Arretieren
der Führungsfüße im Befestigungsabschnitt auf. Mit Hilfe der Führungsfüße
und der Feststellschrauben kann der Säugeführungsabschnitt nach der Einstellung
des Winkels zwischen dem Sägeführungsabschnitt und dem Befestigungsabschnitt
arretiert werden, wodurch eine unbeabsichtigte Verstellung des Winkels zwischen
dem Sägeführungsabschnitt und dem Befestigungsabschnitt vermieden werden
kann.
In einer Ausführungsform umfasst das Führungsmittel mehrere
zueinander parallele Rundstäbe. Bei der Knochenresektion kann das Sägeblatt
zwischen den Rundstäben hindurchgesteckt werden, wobei die Rundstäbe eine
unbeabsichtigte Verkippung des Sägeblatts verhindern.
Gemäß einer anderen Ausführungsform umfasst das Führungsmittel
einen im Sägeführungsabschnitt ausgebildeten Schlitz. Bei der Knochenresektion
kann das Sägeblatt durch den Schlitz gesteckt werden, wobei der Schlitz eine
Bewegung des Sägeblatts in einer Ebene erlaubt und eine Verkippung des Sägeblatts
gegen die Ebene verhindert.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform umfasst das Führungsmittel
eine ebene Auflagefläche am Sägeführungsabschnitt. Eine Ausrichtung
des Sägeblatts in einer Ebene kann durch Auflegen des Sägeblatts auf der
Auflagefläche erzielt werden.
Geeigneteterweise ist ein Ende von jeder der Stellschrauben durch
ein Gelenk mit dem Befestigungsabschnitt verbunden. Dadurch wird eine größere
Beweglichkeit des Sägeführungsabschnitts relativ zum Befestigungsabschnitt
ermöglicht, wodurch der Winkel zwischen dem Sägeführungsabschnitt
und dem Befestigungsabschnitt in einem größeren Bereich eingestellt werden
kann.
Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden mit Bezug
auf die 1 bis 3 beschrieben.
Es zeigen:
1 eine schematische Perspektivansicht einer Sägelehre
gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
2A bis 2C Ansichten einer
Sägelehre gemäß der vorliegenden Erfindung in Stadien eines Verfahrens
zum Durchführen einer Knochenresektion; und
3 eine schematische Perspektivansicht einer Sägelehre
gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
1 zeigt eine schematische Perspektivansicht einer Sägelehre
100 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
Die Sägelehre 100 umfasst einen Befestigungsabschnitt
101 und einen Sägeführungsabschnitt 102. Im Befestigungsabschnitt
101 sind mehrere erste Bohrungen 114 und mehrere zweite Bohrungen
115 vorgesehen. Der Befestigungsabschnitt 101 kann an einem Knochen
eines Patienten befestigt werden, indem durch mindestens eine der ersten Bohrungen
114 und mindestens eine der zweiten Bohrungen 115 ein Knochennagel
und/oder eine Knochenschraube gesteckt und in den Knochen des Patienten eingeschlagen
bzw. eingedreht wird.
Der Sägeführungsabschnitt 102 weist ein Führungsmittel
103 auf. Dieses umfasst einen ersten Rundstab 104 und einen zweiten
Rundstab 105. Zwischen dem ersten Rundstab 104 und dem zweiten
Rundstab 105 befindet sich eine Lücke 118, die eine Breite
aufweisen kann, die ungefähr gleich groß oder größer als eine
Dicke eines Sägeblatts einer Knochensäge ist. Somit kann ein Sägeblatt
zwischen den Rundstäben 104, 105 hindurchgesteckt werden.
Zusätzlich zu den Rundstäben 104, 105 können weitere
Rundstäbe 116, 117 (2C) vorgesehen
sein. Durch die Rundstäbe 104, 105, 116,
117 wird die Beweglichkeit des Sägeblatts im wesentlichen auf eine
Ebene eingeschränkt, die durch die Anordnung der Rundstäbe
104, 105, 116, 117 vorgegeben ist.
Der Sägeführungsabschnitt 102 ist durch eine erste
Stellschraube 106 und eine zweite Stellschraube 107 mit dem Befestigungsabschnitt
101 verbunden. Die Stellschraube 107 kann ein Außengewinde
aufweisen, das in einem dazu passenden Innengewinde im Sägeführungsabschnitt
102 gedreht werden kann. Ein dem Kopf der Stellschraube 107 gegenüberliegendes
Ende der Schraube kann derart mit dem Befestigungsabschnitt 101 verbunden
sein, dass die Stellschraube 107 relativ zum Befestigungsabschnitt
101 um ihre Achse drehbar ist. Zu diesem Zweck kann im Befestigungsabschnitt
101 ein Gleitlager vorgesehen sein. Der Befestigungsabschnitt
101 kann ferner ein Gelenk 108 aufweisen, das mit dem Gleitlager
verbunden ist, so dass die Stellschraube 107 um eine zu ihrer Achse senkrechte
Achse geschwenkt werden kann.
Ähnlich wie die Schraube 107 kann die Schraube
106 ein Außengewinde aufweisen, und der Sägeführungsabschnitt
102 kann ein zu diesem passendes Innengewinde umfassen. Im Befestigungsabschnitt
101 kann ein Lager, das eine Drehung der Schraube 106 um ihre
Achse und ein Gelenk, das eine Drehung der Schraube 106 um eine zu ihrer
Achse senkrechte Richtung ermöglicht, vorgesehen sein. Die Achsen der Stellschrauben
106, 107 können zueinander im wesentlichen parallel sein.
Eine im wesentlichen parallele Ausrichtung der Achsen der Stellschrauben
106, 107 kann durch eine im wesentlichen parallele Ausrichtung
der Innengewinde im Sägeführungsabschnitt 102 erzielt werden.
Durch Verstellen der Stellschrauben 106, 107 kann
ein Winkel 203 (2b) zwischen dem Sägeführungsabschnitt
102 und dem Befestigungsabschnitt 101 verstellt werden. Wenn der
Befestigungsabschnitt 101 an einem Knochen eines Patienten befestigt ist,
kann so ein Winkel zwischen der durch das Führungsmittel 103 vorgegebenen
Ebene und dem Knochen verstellt werden. Dadurch kann beim Einsetzen einer Knieendoprothese
ein Varus- bzw. Valguswinkel des Beins des Patienten justiert werden.
Mit Hilfe der Stellschrauben 106, 107 kann außer
dem Winkel 203 auch der Abstand zwischen dem Sägeführungsabschnitt
102 und dem Befestigungsabschnitt 101 verändert werden. In
Ausführungsformen, in denen die Stellschrauben 106, 107 Gewinde
mit gleichem Drehsinn aufweisen, kann dies durch gleichsinniges Verdrehen der Stellschrauben
106, 107 geschehen, während der Winkel 203 durch
gegensinniges Verdrehen der Stellschrauben 106, 107 eingestellt
werden kann.
Der Sägeführungsabschnitt 102 kann einen ersten
Führungsfuß 110 und einen zweiten Führungsfuß
111 aufweisen, die am Sägeführungsabschnitt 102 befestigt
sind. Die Führungsfüße 110, 111 greifen jeweils
in eine Öffnung (nicht gezeigt) im Befestigungsabschnitt 101 ein.
Durch Bohrungen im Befestigungsabschnitt 101 können Feststellschrauben
112, 113 in die Öffnungen im Befestigungsabschnitt geführt
werden. Wenn die Feststellschraube 112 in den Befestigungsabschnitt
101 eingeschraubt wird, trifft sie auf den in die Öffnung im Befestigungsabschnitt
101 ragenden Teil des Führungsfußes 110. Somit kann
durch Anziehen der Feststellschraube 112 der Führungsfuß
110 in der Öffnung im Befestigungsabschnitt 101 festgeklemmt
werden. Entsprechend kann der Führungsfuß 111 durch Anziehen
der Feststellschraube 113 im Befestigungsabschnitt 101 festgeklemmt
werden. Dadurch kann eine Ausrichtung des Sägeführungsabschnitts
102 relativ zum Befestigungsabschnitt 101 fixiert werden.
2A zeigt eine schematische Ansicht eines Tibiaknochens
201 eines Patienten in einem ersten Stadium einer Knochenresektion, die
mit Hilfe der Sägelehre 100 durchgeführt wird. Der Befestigungsabschnitt
101 wird mit Hilfe von Knochenschrauben 205, 206 am Tibiaknochen
201 des Patienten befestigt. In anderen Ausführungsformen können
anstelle der Schrauben 205, 206 Knochennägel verwendet werden.
Bei der Befestigung des Befestigungsabschnitts 101 wird die Sägelehre
100 derart ausgerichtet, dass die durch das Führungsmittel
103 definierte Ebene ungefähr senkrecht zu einer Längsachse
202 des Tibiaknochens 201 ist. Durch Ungenauigkeiten der Ausrichtung
und/oder der Befestigung kann sich jedoch ein Winkel 220 zwischen der Ebene
und der Längsachse 202 ergeben, der von einem rechten Winkel abweicht.
2B zeigt eine schematische Ansicht des Tibiaknochens
201 mit der Sägelehre 100 in einem späteren Stadium
des Verfahrens zum Durchführen einer Knochenresektion.
Nachdem die Sägelehre 100 am Tibiaknochen
201 befestigt wurde, wird durch Verstellen der Stellschrauben
106, 107 ein Winkel 203 zwischen dem Sägeführungsabschnitt
102 und dem Befestigungsabschnitt 101 justiert. Dadurch kann zwischen
der durch das Führungsmittel 103 definierten Ebene und der Achse
202 des Tibiaknochens 201 ein Winkel 230 eingestellt
werden, der im Wesentlichen gleich einem rechten Winkel ist. Anschließend kann
der Sägeführungsabschnitt 102 durch Anziehen der Feststellschrauben
112, 113 fixiert werden, um eine unerwünschte Veränderung
des Winkels 230 zu vermeiden.
2C zeigt eine schematische Perspektivansicht der an
dem Tibiaknochen 201 befestigten Sägelehre 100 in einem späteren
Stadium des Verfahrens zum Durchführen einer Knochenresektion.
Nachdem der Winkel zwischen der durch das Führungsmittel
103 definierten Ebene und der Achse 202 justiert wurde und der
Sägeführungsabschnitt 102 mit Hilfe der Feststellschrauben
112, 113 fixiert wurde, kann ein Sägeblatt 204 einer
Knochensäge zwischen den Rundstäben 104, 105,
116, 117 des Führungsmittels 103 durchgesteckt werden,
und mit Hilfe eines Antriebs in Bewegung versetzt werden. Knochensägen und
Antriebe für Knochensägen sind den Fachleuten bekannt. Beispielsweise
kann das Sägeblatt 204 parallel zu den Rundstäben 104,
105, 116, 117 hin- und herbewegt werden, so dass das
Sägeblatt 204 eine oszillierende Bewegung ausführt. Durch das
Sägeblatt kann ein Stück des Tibiaknochens 201 oberhalb der durch
das Führungsmittel 103 definierten Ebene entfernt werden, wodurch
man eine im Wesentlichen ebene Auflagefläche 240 auf dem Tibiaknochen
201 erhält. Da die durch das Führungsmittel 103 definierte
Ebene im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse 202 des Tibiaknochens
201 ist, kann die Auflagefläche 240 im Wesentlichen senkrecht
zur Längsachse 202 des Tibiaknochens 201 ausgerichtet werden.
Anschließend kann auf der Auflagefläche 240 eine
Tibiakomponente einer Knieendoprothese befestigt werden und die Sägelehre
100 kann durch Herausdrehen der Knochenschrauben 114,
115 entfernt werden.
3 zeigt eine schematische Perspektivansicht einer Sägelehre
300 gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung. Der Einfachheit halber wurden in 3 und in
den 1, 2A, 2B
und 2C gleiche Bezugszeichen verwendet, um gleiche
Teile zu bezeichnen.
Die Sägelehre 300 umfasst einen Befestigungsabschnitt
101 mit mehreren ersten Bohrungen 114 und mehreren zweiten Bohrungen
115. Durch die mehreren ersten Bohrungen 114 und die mehreren
zweiten Bohrungen 115 können Befestigungsmittel, z.B. Knochenschrauben
205, 206 geführt werden, um die Sägelehre
300 an einem Tibiaknochen 201 zu befestigen. Die Sägelehre
300 umfasst ferner einen Sägeführungsabschnitt 102,
der durch zwei Stellschrauben 106, 107 mit dem Befestigungsabschnitt
101 verbunden ist, wodurch eine Ausrichtung des Sägeführungsabschnitts
102 ermöglich wird. Die Stellschrauben 106, 107
können zueinander parallele Achsen aufweisen. Enden der Stellschrauben
106, 107 können durch Gelenke mit dem Befestigungsabschnitt
101 verbunden sein. Das Gelenk für die Schraube 107 ist in
3 durch das Bezugszeichen 108 bezeichnet.
Der Sägeführungsabschnitt 102 kann zwei Führungsfüße
(nicht gezeigt) aufweisen, die jeweils in Öffnungen im Befestigungsabschnitt
101 eingreifen. Die Führungsfüße des Befestigungsabschnitts
102 können durch Feststellschrauben 112, 113 im
Befestigungsabschnitt 101 arretiert werden. Diese Merkmale können
Merkmalen der oben mit Bezug auf die 1 bis
2c beschriebenen Ausführungsform entsprechen.
Der Sägeführungsabschnitt 102 umfasst Führungsmittel
303. Die Führungsmittel 303 umfassen einen ersten Schlitz
301 und einen zweiten Schlitz 302. Eine Breite der Schlitze
301, 302 ist derart ausgebildet, dass ein Sägeblatt
204 einer Knochensäge eines den Fachleuten bekannten Typs nach der
Ausrichtung des Sägeführungsabschnitts 102 durch die Schlitze
301, 302 gesteckt werden kann, wobei sich das Sägeblatt
204 in einer Ebene, die durch die Orientierung des jeweiligen Schlitzes
301, 302 definiert ist, bewegen kann.
Durch Bewegen des Sägeblatts 204 innerhalb der durch
einen der beiden Schlitze 301, 302 definierten Ebene kann ein
Stück des Tibiaknochens 201 entfernt werden und so eine Auflagefläche
240 auf dem Tibiaknochen 201 erzeugt werden, auf der eine Tibiakomponente
einer Knieendoprothese eines den Fachleuten bekannten Typs befestigt werden kann.
Die beiden Schlitze 301, 302 können unterschiedliche
Abstände zum Befestigungsabschnitt 101 aufweisen. In manchen Ausführungsformen
können die beiden Schlitze 301, 302 auch zueinander geneigt
sein, beispielsweise in einer zur Längsrichtung der Schlitze 301,
302 senkrechten Tiefenrichtung der Schlitze 301, 302.
Somit kann durch Auswahl eines der beiden Schlitze 301, 302 eine
Position und/oder Neigung der Auflagefläche 240 eingestellt werden.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf Ausführungsformen beschränkt,
in denen ein Führungsmittel, das zum Führen eines Sägeblatts in einer
Ebene geeignet ist, mehrere Rundstäbe 104, 105,
116, 117 (1 bis 2C)
oder Schlitze 301, 302 (3) umfasst.
In anderen Ausführungsformen kann der Sägeführungsabschnitt
102 eine Auflagefläche aufweisen, auf der das Sägeblatt
204 aufgelegt werden kann. Die Auflagefläche kann eine ebene Fläche
ähnlich der Oberfläche 304 der in 3
gezeigten Sägelehre 300 sein.