GEBIET DER ERFINDUNG
Diese Erfindung betrifft generell eine Vorrichtung zum Einbringen
von Energie in eine Zielstelle im Körper eines Patienten, und spezieller eine
Vorrichtung zum perkutanen Einbringen therapeutischer Energie, beispielsweise elektrischer
Hochfrequenz("HF")-Energie, in einen Zielbereich innerhalb einer harten Gewebsstruktur,
wie etwa Knochen.
HINTERGRUND
Es ist geläufig, Gewebe, wie etwa einen gutartigen oder bösartigen
Tumor, abzutragen oder anderweitig zu behandeln, indem der Tumor mit Energie, wie
etwa elektrischer Energie, erhitzt wird. Um dies auszuführen, kann eine Sonde
in ein vom Tumor angegriffenes Zielgebiet eingeführt werden und kann Energie
aus der Sonde an das Gewebe in dem Zielgebiet abgegeben werden. Beispielsweise kann
zur Behandlung osteoider Osteome, eines gutartigen knochenbildenden Tumors, der
am häufigsten Kinder und Jugendliche befällt, eine Sonde, z.B. eine HF-Energie-Sonde
mit einem elektrisch leitenden Bereich, verwendet werden, um Energie zur Abtragung
der osteoiden Osteome einzubringen.
Vor dem Einführen der Sonde in Knochen muss unter Verwendung
eines Bohrers oder anderen Knochenzugangswerkzeugs ein Führungsloch in dem
Knochen geschaffen werden. Sobald das Führungsloch erzeugt ist, wird der Bohrer
oder das Zugangswerkzeug entfernt und wird die Sonde in das Führungsloch eingeführt,
um die osteoiden Osteome zu entfernen. Alternativ kann offene Chirurgie verwendet
werden, um den Zielknochen vor dem Einführen der Sonde freizulegen. Offene
Chirurgie hat jedoch mehrere Nachteile, wie etwa erhöhte Sterblichkeit und
verlängerte Erholungszeit.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Diese Erfindung ist auf eine Vorrichtung zum Einbringen von Energie
in eine Zielstelle im Körper eines Patienten, und spezieller eine Vorrichtung
zum perkutanen Einbringen therapeutischer Energie, beispielsweise elektrischer Hochfrequenz("HF")-Energie,
in einen Zielbereich innerhalb einer harten Gewebsstruktur, wie etwa Knochen, gerichtet.
In einer Ausführungsform der Erfindung wird eine Vorrichtung
zum Einbringen von Energie in eine Zielstelle in einem Patienten verschafft, welche
einen Handgriff und eine längliche Nadel, die sich von dem Handgriff erstreckt,
umfasst. Die Nadel kann im Wesentlichen starr sein und/oder kann in einer gewebedurchbohrenden
distalen Spitze enden, z.B. einer abgeschrägten und/oder gezahnten Spitze,
und kann darin ein Lumen umfassen, das sich von der distalen Spitze zu dem Handgriff
hin erstreckt.
Ein Bohrer ist innerhalb des Lumens angeordnet, welcher aus der distalen
Spitze der Nadel ausfahrbar ist. Der Bohrer kann ein Schneidelement zum Bohren eines
Lochs in eine harte Gewebsstruktur umfassen, z.B. ein schraubenförmiges Gewindemuster,
das sich entlang einer Bohrerspitze beziehungsweise einem Kopf des Bohrers erstreckt,
der im Wesentlichen dauerhaft an dem Bohrer befestigt oder wahlweise davon abnehmbar
ist. Das Gewindemuster kann ein oder mehrere schraubenförmige Gewinde umfassen,
die durchlaufend oder unterbrochen sein können. Der Bohrer kann auch ein Element
zum Einbringen von Energie, z.B. eine Elektrode oder anderen elektrisch leitenden
Bereich an der Bohrerspitze bzw. dem Bohrkopf umfassen. Eine Energiequelle, z.B.
ein HF-Generator, kann mit dem Bohrer gekoppelt sein, um Energie zu dem elektrisch
leitenden Bereich zuzuführen.
Ein Antrieb kann an den Bohrer gekoppelt sein, um den Bohrer um eine
Längsachse der Nadel zu rotieren, z.B. ein Elektro- oder Pneumatikmotor, der
sich innerhalb oder außerhalb des Handgriffs befindet, oder ein manueller mechanischer
Antrieb. Der Antrieb kann auch zum axialen Voranbewegen des Bohrers konfiguriert
sein, z.B. wenn der Bohrer rotiert wird. Alternativ kann ein Betätigungselement
an dem Handgriff angebracht sein, das so mit dem Bohrer gekoppelt ist, dass die
axiale Bewegung des Bohrers relativ zu der distalen Spitze der Nadel durch Manipulieren
des Betätigungselements regelbar ist. Gegebenenfalls kann das Betätigungselement
einen Riegel beinhalten, um den Bohrer selektiv daran zu hindern, sich axial relativ
zur distalen Spitze der Nadel zu bewegen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Die 1A und 1B
sind Seitenansichten einer Ausführungsform einer Vorrichtung zum Behandeln
von Gewebe innerhalb einer harten Gewebsstruktur, einschließlich eines in eine
Nadel eingezogenen beziehungsweise aus dieser ausgefahrenen Bohrers nach der Erfindung.
Die
2A und 2B sind Details
eines distalen Endes der Nadel von den 1A beziehungsweise
1B.
3 ist eine Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform
einer Vorrichtung zum Behandeln von Gewebe innerhalb einer harten Gewebsstruktur.
Die
4A und 4B sind Querschnittsansichten
einer Gewebsstruktur, welche die Behandlung eines Tumors innerhalb der Gewebsstruktur
zeigen, unter Verwendung einer Ausführungsform der Erfindung.
5 ist eine Perspektivansicht einer alternativen Ausführung
einer Vorrichtung zum Behandeln von Gewebe innerhalb einer harten Gewebsstruktur,
einschließlich eines in eine Nadel eingezogenen beziehungsweise daraus ausgefahrenen
Bohrers. Die
6A und 6B sind Details,
welche alternative Ausführungsformen eines Bohrers einschließlich einer
abnehmbaren Bohrerspitze zeigen, der in die Vorrichtung von 1 integriert
werden kann.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ILLUSTRIERTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
In Hinwendung zu den Zeichnungen zeigen die 1A–2B
eine Ausführungsform einer Vorrichtung 10 zum Abtragen oder sonstigen
Behandeln von Gewebe innerhalb einer harten Gewebsstruktur. Die Vorrichtung
10 umfasst generell einen Handgriff 12, eine Nadel 20,
die sich von dem Handgriff 12 erstreckt, und einen Bohrer 30,
der aus der Nadel 20 vorgeschoben werden kann. Der Handgriff
12 umfasst ein proximales Ende 14 mit einem Betätigungselement
40 daran und einem distalen Ende 16, von dem die Nadel
20 sich erstreckt. Die Nadel 20 beinhaltet ein an das distale
Ende 16 des Handgriffs 12gekoppeltes proximales Ende
22 und ein distales Ende 26, das in einer gewebedurchbohrenden
distalen Spitze 27 endet, wodurch es eine Längsachse 18 definiert.
Die Nadel 20 ist ein röhrenförmiges Hohlorgan, das darin ein
Lumen 28 umfasst, das sich von dem proximalen Ende 22 zu einer
Öffnung 29 in dem distalen Ende 26 erstreckt. Die Nadel
20 kann aus biokompatiblem Material, wie etwa Edelstahl, Kunststoff und
dergleichen, geformt sein. Wenn die Nadel 20 aus einem elektrisch leitenden
Material, z.B. Edelstahl, gebildet ist, so können eine Innen- und/oder Außenfläche
der Nadel 20 elektrisch isoliert sein, z.B. durch Beschichten der Oberfläche(n),
und/oder Bedecken der Oberfläche(n) mit einer Schicht Kunststoff oder anderem
nicht leitenden Material.
Vorzugsweise ist die Nadel 20 im Wesentlichen starr und gerade,
obwohl alternativ die Nadel 20 halbstarr, gekrümmt und/oder verformbar
sein kann. Beispielsweise kann in einer alternativen Ausführungsform die Nadel
eine oder mehrere Biegungen (nicht dargestellt) beinhalten, wie etwa die in
5 gezeigte und weiter unten beschriebene Nadel
120 mit zwei Biegungen. Die distale Spitze 27 der Nadel
20 kann im Wesentlichen glatt und scharf, z.B. abgeschrägt, wie dargestellt,
oder anderweitig zugespitzt sein. Gegebenenfalls kann die Nadel eine gezahnte Spitze
27' beinhalten, wie etwa die in den 4A und
4B gezeigte. Die distale Spitze 27 kann jede
Form, Schärfe, Winkel und/oder Anzahl von Zacken beinhalten, die ausreichend
sind, um Gewebe zu durchstechen und/oder an einer Oberfläche einer harten Gewebsstruktur
anzugreifen. Beispielsweise kann das distale Ende 26 der Nadel
20 mit der gezahnten Spitze 27' oder abgeschrägten Spitze
27 zumindest teilweise die Oberfläche einer harten Gewebsstruktur
durchdringen oder anderweitig daran angreifen, um ein wesentliches Bewegen der Vorrichtung
10 während eines Eingriffs zu verhindern, wie weiter unten beschrieben.
Der Bohrer 30 beinhaltet eine längliche Welle
31, die sich ab dem Handgriff 12 durch das Lumen 28 der
Nadel 20 erstreckt und in einem Bohrkopf oder Bohrerspitze 33
endet. Der Bohrer 30 kann als ein einziges Stück oder als mehrfache
Teile ausgebildet sein, die so aneinandergekoppelt werden, dass die Rotation und/oder
axiale Bewegung eines Teils sich im Wesentlichen auf ein benachbartes Teil bzw.
Teile überträgt. Die Bohrerspitze 33 kann im Wesentlichen dauerhaft
an der Welle 31 befestigt sein, oder alternativ, wie in den 6A
und 6B gezeigt und nachstehend weiter beschrieben,
kann eine Bohrerspitze 33' oder 33'' angebracht sein, die von
der Welle 31' oder 31'' abnehmbar ist, z.B. derart, dass die Bohrerspitze
während oder nach eines Eingriffs von der Welle gelöst werden kann.
Die Bohrerspitze 33 kann einen elektrisch leitenden Bereich
32 (am besten ersichtlich in den 2A und
2B) beinhalten. Beispielsweise können eine oder
mehrere Elektroden (nicht dargestellt) an der Bohrerspitze 33 geformt sein,
z.B. durch Aufdampfen, Klebefügung, Presspassung und dergleichen. Alternativ
kann die gesamte Bohrerspitze 33 oder ein gewünschter Bereich davon
oder der gesamte Bohrer 30 aus einem elektrisch leitenden Material gebildet
sein, z.B. Kupfer, Aluminium oder Edelstahl. Wenn die Welle 31 nicht elektrisch
leitend ist, so kann ein Leiter, z.B. ein oder mehrere Drähte (nicht dargestellt)
sich von der Bohrerspitze 33 entlang der Innen- oder Außenfläche
der Welle 31 und in den Handgriff 12 erstrecken, z.B. an den elektrisch
leitenden Bereich 32 gekoppelt.
Die Bohrerspitze 33 beinhaltet auch ein Schneidelement zum
Bohren in eine harte Gewebsstruktur, z.B. einen Knochen (nicht dargestellt), um
darin einen Trakt beziehungsweise ein Loch zu erzeugen. Beispielsweise kann die
Bohrerspitze 33 ein Gewindemuster 34, das sich um die Längsachse
18 erstreckt, beinhalten. Das Gewindemuster 34 kann eine oder
mehrere schraubenförmige Gewinde oder Span-Nuten enthalten, die unterbrochen
sein können (wie in den 2A und 2B
gezeigt) oder sich durchlaufend um die Außenfläche der Bohrerspitze
33 (nicht dargestellt) herum erstrecken können. Wie den Fachleuten
geläufig ist, können solche mit Gewinde versehenen oder schraubenförmigen
Merkmale das Einbringen und/oder Bohren der Bohrerspitze
33 in eine Gewebsstruktur mit einer harten Oberfläche, wie etwa Knochen,
erleichtern. Zusätzlich kann die Bohrerspitze 33 eine angespitzte
Spitze 36 beinhalten, um zu Anfang in eine Oberfläche einer harten
Gewebsstruktur einzudringen, um das Angreifen des Gewindemusters 34 an
der Gewebsstruktur zu erleichtern.
Nadel 20 und Bohrer 30 sind im wesentlichen dauerhaft
an dem Handgriff 12 befestigt. Alternativ können eine oder beide von
Nadel 20 und Bohrer 30 von dem Handgriff 12 abnehmbar
sein. Beispielsweise können sich koaxiale Verbindungselemente oder Schäfte
(nicht dargestellt) von dem Handgriff 12 erstrecken, die in Anschlussstücken
enden (ebenfalls nicht dargestellt). Separate Nadel- und/oder Bohrerkomponenten
(ebenfalls nicht dargestellt) können ineinanderpassende Anschlussstücke
beinhalten, sodass sie an die jeweiligen Verbindungselemente oder Wellen gekoppelt
werden können. Somit kann die Nadel 20 und/oder der Bohrer
30 während eines einzigen Eingriffs verwendet und dann entsorgt werden,
während der Handgriff 12 wiederverwendet werden kann, z.B. nachdem
er sterilisiert worden ist. Zusätzlich können abnehmbare Nadel- und Bohrerkomponenten
das Vorsehen eines Sets ermöglichen, das eine Vielfalt von Nadeln und Bohrern
umfasst, z.B. mit verschiedenen Längen, Größen und/oder Spitzenkonfigurationen,
die auf Basis der während eines bestimmten Eingriffs angetroffenen Anatomie
ausgewählt werden können. Die Komponenten können separate Nadeln
und Bohrer umfassen oder können zusammenpassende Sets von Nadeln und Bohrern
umfassen.
Ein Betätigungselement 40 kann an dem Handgriff
12 angebracht sein, das so mit dem Bohrer 30 gekoppelt werden
kann, dass die Bohrerspitze 33 durch Manipulieren des Betätigungselements
40 vorgeschoben, eingefahren und/oder rotiert werden kann. Beispielsweise
kann, wie in 1A gezeigt, das Betätigungselement
40 einen mit einem Stiel 44 gekoppelten Knopf 42 umfassen,
welcher Stiel seinerseits an ein proximales Ende (nicht dargestellt) der Welle
31 des Bohrers 31 gekoppelt werden kann. Der Knopf 42
kann proximal, d.h. weg von dem Handgriff 12, gezogen werden, sodass die
Bohrerspitze 33 des Bohrers 30 in das Lumen 28 der Nadel
20 zurückgezogen wird, wie in 2A gezeigt.
Wie in 1B gezeigt, kann das Betätigungselement
40 distal, d.h. zu dem Handgriff 12 hin, geschoben werden, sodass
die Bohrerspitze 33 des Bohrers 30 sich aus dem Lumen
28 heraus erstreckt, wie in 2B gezeigt. Das
Betätigungselement 40 kann einen Riegel oder Anschlag (nicht dargestellt)
umfasen, der das Vorschieben oder Einfahren des Bohrers 30 relativ zu der
Nadel 20 verhindert oder anderweitig einschränkt. Beispielsweise kann,
sobald die Bohrerspitze 33 vorgeschoben ist, ein Riegel eingerastet werden,
um zu verhindern, dass die Bohrerspitze 33 sich unabsichtlich in die Nadel
20 zurückbewegt.
Gegebenenfalls kann das Betätigungselement 40, außer
eine axiale Bewegung des Bohrers 30 zuzulassen, um die Längsachse
18 rotiert werden, z.B. durch manuelles Rotieren des Knopfs 42,
um die Bohrerspitze 33 des Bohrers 30 zu rotieren. Diese Rotation
kann unabhängig von jedweder axialer Bewegung sein, z.B., ob die Bohrerspitze
33 vorgeschoben oder eingefahren wird, und/oder der Bohrer 30
kann gleichzeitig rotiert und vorgeschoben werden. Alternativ können der Handgriff
12 und Knopf 42 durch einen Klemmgriff 112 ersetzt werden,
wie dem in 5 gezeigten. Der Handgriff 112
kann einen feststehenden Handgriff 113 und einen Auslöser
140 umfassen, der gezogen werden kann, um den Bohrer 130 relativ
zu der Nadel 120 zu rotieren. Der Handgriff 12 kann einen inneren
mechanischen Antrieb (nicht dargestellt) umfassen, der die lineare Bewegung des
Auslösers 140 in eine Drehbewegung des Bohrers 130 umsetzt,
wie nachstehend unter Bezug auf 5 weiter erläutert.
Zusätzlich kann der Auslöser 140 die Bohrerspitze 33
von der distalen Spitze 27 der Nadel 20 voranbewegen, wenn der
Auslöser 140 gezogen wird, z.B. vor oder gleichzeitig mit dem Rotieren
des Bohrers 130. In einer weiteren Alternative können die Innenfläche
der Nadel und die Außenfläche des Bohrers zusammenwirkende Elemente umfassen,
wie etwa einen oder mehrere Zungen, die verschiebbar in schraubenförmigen Schlitzen
(nicht dargestellt) aufgenommen werden, die veranlassen, dass die Bohrerspitze
33 mit einer vorbestimmten Rate vorgeschoben oder eingezogen wird, wenn
der Bohrer 30 rotiert wird.
In Hinwendung zu 3 kann zusätzlich
oder alternativ ein externer Antrieb 50 mit der Welle 31 des Bohrers
30 gekoppelt sein, um den Bohrer 30 um die Längsachse
18 zu rotieren. Der Antrieb 50 kann bidirektional sein, d.h. kann
sowohl im Uhrzeigersinn als auch im Gegenuhrzeigersinn rotieren, um beispielsweise
den Bohrer 30 in eine Richtung zu rotieren, um die Bohrerspitze
33 in das Gewebe vorzutreiben und/oder um die Bohrerspitze 33
aus dem Gewebe herauszuziehen, wie nachstehend weiter erläutert. Gegebenenfalls
kann der Antrieb 50 den Bohrer 30 rotieren, während er auch
eine axiale Kraft bereitstellt, um die Bohrerspitze 33 vorzuschieben oder
zurückzuziehen. Alternativ kann ein interner Motor oder Antrieb 52
(in Phantomdarstellung gezeigt) vorgesehen werden, z.B. innerhalb des Handgriffs
12 oder des Betätigungselements 40. In dieser Alternative
kann der Handgriff 12 eine Batterie 54 (ebenfalls in Phantomdarstellung
gezeigt) umfassen, die das Betreiben der Vorrichtung 10 gestatten kann,
ohne dass diese an eine äußere Stromquelle angeschlossen ist. In einer
weiteren Alternative kann der Handgriff 12 ein oder mehrere Kabel und/oder
Anschlussstücke zum Koppeln des internen Antriebs 52 an eine Energiequelle
(nicht dargestellt) umfassen. Obwohl eine elektrische Energiequelle bevorzugt sein
kann, können andere Energiequellen und/oder Antriebe, z.B. pneumatische oder
andere fluidgetriebene Systeme, zum Rotieren und/oder Voranbewegen des Bohrers
30 verwendet werden.
Eine Energiequelle, z.B. ein Hochfrequenz(HF)-Generator
60, kann über das Betätigungselements 40, den Handgriff
12 oder anderweitig an den Bohrer 30 gekoppelt werden, um Energie
an den elektrisch leitenden Bereich 32 der Bohrerspitze 33 abzugeben.
Beispielsweise kann die Welle 31 des Bohrers 30 aus einem elektrisch
leitenden Material gebildet sein oder kann einen Leiter umfassen, z.B. einen oder
mehrere Drähte (nicht dargestellt), der sich zu dem elektrisch leitenden Bereich
32 erstreckt.
Somit kann der elektrisch leitende Bereich 32 z.B. über
die Welle 31, den Handgriff 12 und/oder Drähte oder Kabel
(nicht dargestellt) an die Energiequelle 60 gekoppelt sein. Alternativ
kann es möglich sein, andere Elemente an der Bohrerspitze 33 des Bohrers
30 anzubringen, um Gewebe zu erhitzen und/oder anderweitig zu zerstören,
z.B. unter Verwendung von Mikrowellen-, Ultraschall-, Laser-, ultravioletter und/oder
kryogener Energie.
Gegebenenfalls kann die Vorrichtung 10 einen oder mehrere
Sensoren (nicht dargestellt) zum Überwachen eines Parameters während des
Gebrauchs umfassen. Beispielsweise kann ein Thermokoppel, Thermistor oder anderer
Temperatursensor (nicht dargestellt) an der Bohrerspitze 33 in oder benachbart
zu dem elektrisch leitenden Bereich 32 und/oder an dem distalen Ende
26 der Nadel 20 angebracht sein. Der Sensor bzw. die Sensoren
können an einen Prozessor in dem oder getrennt von dem HF-Generator
60 oder anderer Energiequelle gekoppelt sein. Bevorzugt sind ein oder mehrere
Temperatursensoren vorgesehen, um die Temperatur von Gewebe, das die Bohrerspitze
33 umgibt, während der Benutzung zu überwachen, z.B. um ein Überhitzen,
das gesundes Gewebe verkohlen oder anderweitig beschädigen könnte, zu
verhindern.
In Hinwendung zu den 4A und
4B kann die Vorrichtung 10 verwendet werden,
um ein Gewebezielgebiet 80 perkutan zu behandeln, z.B. ein osteoides Osteom
oder anderen gutartigen oder bösartigen Tumor, innerhalb einer harten Gewebsstruktur,
wie etwa eines Knochens 82. Zu Anfang kann der Zielbereich 80
unter Verwendung jeglichen bekannten Verfahrens, wie etwa Computertomographie ("CT")
und/oder Röntgen, erfasst und/oder identifiziert werden. Die Vorrichtung
10 kann so vorbereitet sein, dass die Bohrerspitze 33 des Bohrers
30 vollständig innerhalb des Lumens 28 der Nadel
20 positioniert ist (wie in den 1A und
2A dargestellt). Wenn der Handgriff 12 und/oder
das Betätigungselement 40 einen Riegel (nicht dargestellt) umfassen,
kann der Bohrer 30 verriegelt werden, um zu verhindern, dass die Bohrerspitze
33 unbeabsichtigt vorzeitig aus der Nadel 20 voranbewegt wird.
Zusätzlich kann, wenn die Vorrichtung modular ist (nicht dargestellt), eine
geeignete Nadel- und/oder Bohrerkonfiguration ausgewählt und an dem Handgriff
12 befestigt werden, sobald das Zielgebiet 80 identifiziert und
geortet ist.
In Hinwendung zu 4A kann die Nadel
20 in den Patienten eingeführt werden, z.B. durch Durchbohren der
Haut 90 des Patienten mit der distalen Spitze 27' und Voranbewegen
der Nadel 20 durch jegliches dazwischenliegendes Gewebe 92, bis
das distale Ende 26 der Nadel 20 eine Oberfläche
84 des Knochens 82 erreicht. Wie in 4A
gezeigt, kann das distale Ende 26 der Nadel 20 eine gezahnte Spitze
27' umfassen, die teilweise in die Oberfläche 84 des Knochens
82 eindringen oder anderweitig im Wesentlichen an dieser angreifen kann.
Zacken an der gezahnten Spitze 27' können in die Oberfläche
84 des Knochens 80 gezwungen werden, um das distale Ende
26 der Nadel 20 daran zu hinern, sich während des Eingriffs
seitlich entlang der Oberfläche 84 des Knochens 82 zu bewegen.
Alternativ kann, wenn das distale Ende 26 der Nadel 20 nur abgeschrägt
oder zugespitzt ist (wie in den 1A–2B
gezeigt), die distale Spitze 27 in die Oberfläche 84 des
Knochens 82 gezwungen werden, um Seitwärtsbewegung zu minimieren.
Zusätzlich oder alternativ kann der Handgriff 12 vom Benutzer oder
durch eine externe Stützvorrichtung (nicht dargestellt) stationär gehalten
werden, um eine wesentliche Bewegung des distalen Endes 26 der Nadel
20 relativ zu dem Knochen 82 zu verhindern.
In Hinwendung zu 4B kann die Bohrerspitze
33 des Bohrers 30 aus dem Lumen 28 ausgefahren und in
den Knochen 82 vorangetrieben werden. Vorzugsweise kann die zugespitzte
Spitze 36 des Bohrers 30 anfänglich in die Oberfläche
84 des Knochens 82 stechen, bis das Gewindemuster 34
beginnt, an dem Knochen 82 anzugreifen, worauf der Bohrer 30 rotiert
werden kann, um das distale Ende 33 in den Knochen 82 vorzutreiben.
Der Bohrer 30 kann manuell rotiert und/oder vorangetrieben werden, z.B.
durch Betätigen eines Betätigungselements, wie etwa des in den
1A und 1B dargestellten
Knopfs 42 oder des in 5 dargestellten Auslösers
140. Alternativ kann der Bohrer 30 an einen Antrieb gekoppelt
werden, wie etwa den in 3 gezeigten externen Antrieb
50 oder internen Motor 52, der den Bohrer 30 relativ
zu der Nadel 20 rotieren und/oder voranbewegen kann. Der Antrieb kann die
Bohrerspitze 33 gleichzeitig mit Rotations- und axialen Raten voranbewegen
und rotieren, die in Bezug zueinander im voraus festgelegt sind, um ein Abschälen
oder anderweitiges Beschädigen des Knochens 82 zu
minimieren.
In Rückwendung zu 4B kann, sobald
die Bohrerspitze 33 des Bohrers 30 das Zielgebiet 80
erreicht, der Bohrer 30 gegebenenfalls verriegelt werden, um ein Zurückziehen
in die Nadel 20 zu verhindern. Energie kann von einer Energiequelle (nicht
dargestellt, siehe z.B. 3) zu dem elektrisch leitenden
Bereich 32 der Bohrerspitze 33 zugeführt werden, um das Zielgebiet
80 abzutragen oder anderweitig zu behandeln. Vorzugsweise ist die Energiequelle
ein HF-Generator (nicht dargestellt), der in einer monopolaren Betriebsart verwendet
werden kann. Beispielsweise kann der leitende Bereich 32 des Bohrers
30 mit einer Anschlussklemme des HF-Generators gekoppelt werden und kann
eine Streuelektrode (nicht dargestellt) an die andere Anschlussklemme des HF-Generators
gekoppelt werden. Die Streuelektrode, z.B. eine externe Kontaktfläche, kann
an dem Patienten gesichert werden, z.B. an an der Haut des Patienten, sodass ein
Stromkreis von dem leitenden Bereich 32 der Bohrerspitze 33 durch
das dazwischenliegende Gewebe zu der Streuelektrode geschaffen wird.
Alternativ kann es möglich sein, die Vorrichtung 10
in einer bipolaren Betriebsart zu betreiben, z.B. durch Vorsehen einer Elektrode
(nicht dargestellt) an der Vorrichtung 10, die von der Bohrerspitze
33 weg angeordnet ist. Beispielsweise kann eine Elektrode (nicht dargestellt)
an anderer Stelle an dem Bohrer 30 oder an der Nadel 20 benachbart
zur distalen Spitze 27 angebracht werden, d.h. in einem vorbestimmten Abstand
von der ausgefahrenen Bohrerspitze 33. Der elektrisch leitende Bereich
32 der Bohrerspitze 33 und die Elektrode (nicht dargestellt) können
an entgegengesetzte Anschlussklemmen eines HF-Generators gekoppelt und auf herkömmliche
Weise betrieben werden. Gegebenenfalls, wie vorangehend erläutert, können
die Bohrerspitze 33 und/oder das distale Ende 26 der Nadel
20 einen Temperatursensor umfassen, z.B. ein Thermokoppel oder Thermistor
(nicht dargestellt) zum Überwachen der Temperatur des umgebenden Gewebes, wenn
Energie abgegeben wird. Somit kann die Kraft der abgegebenen Energie eingestellt
werden, um eine gewünschte Temperatur aufrechtzuerhalten, die ausreicht, um
Gewebe innerhalb des Zielgebiets 80 zu zerstören, ohne im wesentlichen
Gewebe außerhalb des Zielgebiets 80 zu verletzen.
Sobald das Gewebe mit dem Zielgebiet 80 zerstört oder
anderweitig behandelt ist, kann die Energieeinbringung abgebrochen werden. Die Bohrerspitze
33 kann aus dem Zielgebiet 80 zurückgezogen werden, z.B.
durch Rotieren des Bohrers 30 in einer Richtung entgegengesetzt zu der
zum Voranbewegen der Bohrerspitze 33 verwendeten Richtung. Sobald der Bohrer
30 in die Nadel 20 zurückgezogen ist oder anderweitig aus
dem Knochen 82 herausgezogen ist, kann die Nadel 20 aus dem Patienten
herausgezogen werden. Nötigenfalls kann der von dem Bohrer 30 und/oder
der Nadel 20 gebildete Trakt unter Verwendung herkömmlicher Verfahren
geschlossen werden. Beispielsweise kann Energie an die Bohrerspitze 33
abgegeben werden, wenn die Nadel 20 herausgezogen wird, um das umgebende
Gewebe zu erhitzen, um den Trakt zu koagulieren oder anderweitig zu versiegeln.
In alternativen Ausführungsformen, z.B. wie in den 6A
und 6B gezeigt, kann ein Bohrer angebracht werden,
der eine abnehmbare Bohrerspitze umfasst, wodurch die Notwendigkeit eliminiert wird,
die Bohrerspitze aus dem Zielgebiet herauszuziehen (nicht dargestellt). Beispielsweise
können die Bohrerspitze und das distale Ende der welle zusammenwirkende Elemente
umfassen, die selektiv die Bohrerspitze während oder nach einem Eingriff von
der Welle lösen. Wenn die Bohrerspitze abnehmbar ist, sollte sie aus Materialien
gebildet sein, die biokompatibel sind, sodass die Bohrerspitze unbegrenzt im Körper
verbleiben kann.
In einer in 6A dargestellten Ausführungsform
umfassen die Bohrerspitze 33' und das distale Ende der Welle
31' ineinanderpassende Gewinde 70', 72'.
Beispielsweise, wie dargestellt, umfasst die Welle 31' ein
mit einem Gewinde versehenes Anschlusselement 74' und kann die Bohrerspitze
33' eine komplementär mit Gewinde versehene Bohrung 76' umfassen,
welche die Gewinde 70', 72' umfassen. Alternativ kann die Bohrerspitze
33' ein mit Gewinde versehenes Anschlusselement umfassen und kann die Welle
31' eine mit Gewinde versehene Bohrung (nicht dargestellt) umfassen, oder
der Bohrer 30' kann andere ineinanderpasssende Gewindeanordnungen umfassen.
Vorzugsweise sind die Gewinde 70', 72' so gewunden, dass, wenn
die Welle 31' in eine erste Richtung rotiert wird, die Bohrerspitze
33' auf das Anschlusselement 74' geschraubt wird. wenn die Bohrerspitze
33' aus einer Nadel (nicht dargestellt) voranbewegt wird, z.B. um die Bohrerspitze
33' in Knochen zu schrauben, so kann die Welle 31' in der ersten
Richtung rotiert werden, um die Bohrerspitze 33' auf dem Anschlusselement
74' festzuhalten, während gleichzeitig in den Knochen gebohrt wird,
wobei das Gewindemuster 34' das Vorantreiben der Bohrerspitze
33' in den Knochen erleichtert, gleichartig zu den hierin an anderer Stelle
beschriebenen Ausführungsformen. Sobald ein Zielgebiet erreicht und/oder behandelt
ist, kann die Welle 31' in einer entgegengesetzten Richtung rotiert werden,
wodurch die Bohrerspitze 33' von dem Anschlusselelement 74' abgeschraubt
wird. Somit kann die Bohrerspitze 33' abgelöst und an dem Zielgebiet
implantiert werden. Wenn die gesamte Bohrerspitze 33' und/oder die Welle
31' nicht elektrisch leitend sind, können die Bohrerspitze
33' und/oder Welle 31 leitende Bereiche und dergleichen (nicht
dargestellt) umfassen, die miteinander in Kontakt kommen, wenn
die Bohrerspitze 33' an der Welle 31' befestigt wird. Somit kann
elektrische Energie von der Welle 31' zu der Bohrerspitze 33'
übertragen werden, um Gewebe an dem Zielgebiet zu zerstören oder anderweitig
zu behandeln, wie vorangehend beschrieben.
In einer anderen, in 6B dargestellten
Ausführungsform kann die Bohrerspitze 33'' durch eine elektrolytische
Verbindungsstelle, z.B. einen dünnen Bereich 78'', mit der Welle
31'' verbunden sein, um die Bohrerspitze 33'' selektiv von der
Welle 31'' zu lösen. Sobald die Bohrerspitze 33'' in ein
Zielgebiet eingebracht ist und behandelt hat, kann elektrische Energie an die elektrolytische
Verbindungsstelle abgegeben werden, um die Verbindungsstelle zu schmelzen und die
Bohrerspitze 33'' von der Welle 31'' zu lösen, wie in der
Technik bekannt ist. Die Welle 31'' kann dann entfernt werden, wobei die
Bohrerspitze 33'' an Ort und Stelle belassen wird. In weiteren Alternativen
können zusammenwirkende mechanische Anschlussstücke (nicht dargestellt)
an der Welle und/oder der Bohrerspitze angebracht sein, welche die Bohrerspitze
fest an der Welle montieren können, jedoch betätigt werden können,
um die Bohrerspitze von der Welle zu lösen.
In Hinwendung zu 5 ist eine andere Ausführungsform
einer Vorrichtung 110 dargestellt, die ähnliche Komponenten umfasst
wie die vorangehend beschriebene Vorrichtung 10. Anders als die vorangehende
Ausführungsform umfasst die Vorrichtung 110 ein äußeres
Rohr 120 mit einer stumpfen distalen Spitze 127, obwohl alternativ
das äußere Rohr 120 eine Nadel sein kann, die eine gewebsdurchbohrende
distale Spitze (nicht dargestellt) umfasst. Das äußere Rohr
120 beinhaltet auch zwei oder mehr Biegungen, z.B. zwei Biegungen, wie
dargestellt. Ein Bohrer 130 ist innerhalb des äußeren Rohrs
120 angebracht, der eine Antriebswelle 131 (in Phantomdarstellung
gezeigt) und eine Bohrerspitze 133umfasst. Der Bohrer 130 kann
relativ zu dem äußeren Rohr 120 um die Achse 118 rotiert
und/oder vorgeschoben werden und axial zurückgezogen werden, um die Bohrerspitze
133 auszufahren oder einzuziehen, gleichartig zu der vorangehenden Ausführungsform.
Die Antriebswelle 131 kann im Wesentlichen axial unkomprimierbar sein,
sodass eine axiale Kraft auf die Antriebswelle 131 sich im Wesentlichen
auf die Bohrerspitze 133 überträgt. Zusätzlich kann die
Antriebswelle 131 in Querrichtung flexibel sein, sodass die Antriebswelle
131 sich um Biegungen innerhalb des äußeren Rohrs 120
bewegen kann. Schließlich kann die Antriebswelle 131 auch in Hinblick
auf Verdrehung im Wesentlichen starr sein, sodass die Rotation der Antriebswelle
131 um die Achse 118 sich im Wesentlichen auf die Bohrerspitze
133 überträgt.
Zusätzlich umfasst die Vorrichtung 110 einen Handgriff
112, der einen stationären Griff 113 und einen Auslöser
140 umfasst. Der Auslöser 140 kann an einen internen mechanischen
Antrieb (nicht dargestellt) innerhalb des Handgriffs 112 gekoppelt sein,
der mit der Antriebswelle 131 gekoppelt sein kann. Während der Benutzung
kann der Griff 113 festgehalten werden, um die Vorrichtung 110
zu manipulieren, z.B. um das äußere Rohr 120 zu einem Gewebezielgebiet
hin voranzubewegen. Der Auslöser 140 kann relativ zu dem stationären
Griff 113 gezogen werden, wodurch die Bohrerspitze 133 von dem
distalen Ende 127 des äußeren Rohrs 120 vorangehoben
wird und/oder die Bohrerspitze 133 rotiert wird, ähnlich der vorangehenden
Ausführungsform. Beispielhafte Auslöserhandgriffe und mechanische Antriebe
sind in den US-Patenten 5,611,515 5,860,425 5,842,478 und 5,836,314 offenbart.
Während des Gebrauchs kann das äußere Rohr
120 durch einen Körperdurchgang innerhalb eines Patienten (nicht dargestellt)
voranbewegt werden, bis die distale Spitze 127 benachbart zu einem Gewebezielgebiet,
einem Knochen (ebenfalls nicht dargestellt), angeordnet ist. Alternativ kann, wenn
das äußere Rohr 120 durch eine angeschliffene Nadel (nicht dargestellt)
ersetzt wird, die Nadel perkutan eingeführt und durch Gewebe voranbewegt werden,
bis die distale Spitze 127 sich benachbart zu einem Gewebezielgebiet befindet.
Die distale Spitze 127 kann benachbart zu dem Zielgebiet angeordnet sein
(oder zumindest teilweise in das Zielgebiet eingedrungen, wenn eine angeschliffene
distale Spitze angebracht ist, ähnlich der vorangehenden Ausführungsform).
Sobald ein Zugang zu dem Zielgebiet vorliegt, kann der Auslöser 140
gezogen werden, um die Bohrerspitze 133 in das Zielgebiet vorzuschieben
und/oder zu rotieren. Energie kann über eine Elektrode und/oder einen leitenden
Bereich an der Bohrerspitze 133 abgegeben werden, um Gewebe innerhalb des
Zielgebiets abzutragen. Sobald die Behandlung vollendet ist, kann die Vorrichtung
110 entfernt werden, gleichartig zur vorangehenden Ausführungsform.