HINTERGRUND DER ERFINDUNG 1. Gebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sicherheits-Nadelanordnung
mit einem teleskopierbaren Schutz, der während eines Standardtätigkeitsablaufs
eines medizinischen Vorgangs aktiviert wird, und insbesondere betrifft sie eine
Nadel- und Ansatzanordnung mit einem teleskopierbaren Schutz, der bei Entfernen
eines Probenröhrchens von einem Nadelhalter aktiviert wird.
2. Beschreibung des Standes der Technik
Ein evakuiertes Sammelröhrchen, eine Nadelkanüle (im allgemeinen
eine doppelendige Nadelkanüle) und ein Nadelhalter werden von einem Arzt, einem
medizinischen Angestellten oder einer Krankenschwester üblicherweise benutzt,
um einem Patienten in einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis für diagnostische
Testzwecke eine Körperflüssigkeitsprobe zu entnehmen. Beim Gebrauch einer
derartigen Entnahmenadelanordnung wird das distale Ende der Nadelkanüle in
dem Nadelhalter in die Vene des Patienten eingeführt. Dann wird das evakuierte
Sammelröhrchen in das proximale Ende des Nadelhalters eingeführt, bis
eine Nadel (das proximale Ende einer doppelendigen Nadelkanüle) in dem Nadelhalter
einen Verschluß am Ende des Röhrchens durchsticht. Dann zieht das Vakuum
in dem Röhrchen eine Körperfluidprobe des Patienten durch die Nadelkanüle
und in das Röhrchen. Nach Abschluß des Entnahmevorgangs wird die Nadelkanüle
aus der Vene herausgezogen und weggeworfen.
Aufgrund der großen Besorgnis, dass die Benutzer dieser Nadeln
durch ungewollte Stiche mit der kontaminierten Nadel mit dem Blut eines Patienten
kontaminiert werden könnten, bevorzugt man, die kontaminierte Nadel abzuschirmen,
sobald sie aus der Vene herausgezogen wird. Aus diesem Grund wurden zahlreiche Entwicklungen
vorgenommen, um eine Einrichtung zum Abschirmen der kontaminierten Nadel zu schaffen,
sobald sie aus dem Patienten herausgezogen wurde. Diese Vorrichtungen umfassen üblicherweise
eine Art Schutzanordnung, die sich über die kontaminierte Nadel in Position
bewegt, sobald sie aus dem Patienten entnommen worden ist. Diese Schutzanordnungen
erforderten jedoch den Gebrauch einer oder beider Hände, um den Schutz über
die kontaminierte Nadel zu bewegen, was lästig für den Benutzer ist.
Alternativ wurden Nadeln mit innen- oder außenliegenden abstumpfenden
Kanülen verwendet, die aus der Nadel herausragen, um das distale Ende abzustumpfen.
Diese Vorrichtungen erfordern jedoch eine zusätzliche manuelle Operation, um
beim Abschluß der Blutentnahme die abstumpfende Kanüle über die oder
aus der Nadel zu treiben, um den Benutzer vor dem spitzen Ende der Nadel zu schützen
und ihm auch die Blutentnahme zu ermöglichen, ohne die Sicherung auszulösen.
Solche Vorrichtungen erfordern auch eine Reduzierung des Innendurchmessers der Nadel,
wodurch der Blutfluß beeinträchtigt oder eine Vergrößerung des
Außendurchmessers der Nadel erforderlich werden kann und dem Patienten unnötige
Unannehmlichkeiten bereitet werden können.
Andere Nadeln weisen Schutzeinrichtungen auf, die während der
Venenpunktion aktiviert werden, wenn der Schutz mit der Haut in Kontakt kommt. Die
Nutzung der Haut zum Aktivieren der Vorrichtung ist nicht erwünscht, da die
Vorrichtung möglicherweise nicht aktiviert wird, wenn die Nadel nicht in ausreichendem
Maße eindringt, oder bei der Suche nach der Vene eine unbeabsichtigte Verriegelung
des Schutzes bewirkt wird. Solche Vorrichtungen erfordern möglicherweise auch
ein übermäßiges Eindringen in die Patienten, um die Auslösevorrichtung
zum Aktivieren der Vorrichtung zu bringen, so dass der medizinische Angestellte
sein übliches Verfahren oder Vorgehen unnötigerweise ändern muß.
Die U.S.-Patente Nr. 5 718 239 und 5 893 845, die durch Bezugnahme
Teil dieser Anmeldung bilden, sehen Sicherheits-Nadelanordnungen vor, die einen
teleskopierbaren Schutz umfassen, der sich über das distale Ende der Nadelkanüle
erstreckt, wenn er von einem Betätigungselement freigegeben wird, das während
eines Standardtätigkeitsablaufs eines medizinischen Vorgangs ausgelöst
wird. Insbesondere wenn der Verschluß oder Stopfen auf dem Sammelröhrchen
eine Mehrfachprobengummihülse am proximalen Ende der Nadelkanüle zusammendrückt,
wird durch den Verschluß und/oder die Hülse ein Betätigungselement
ausgelöst, um zu bewirken, dass der teleskopierbare Schutz ausfährt, um
die Haut eines Patienten zu kontaktieren. Wenn also das Nadelende der Kanüle
aus dem Patienten herausgezogen ist, fährt der teleskopierbare Schutz bis in
eine vollständig ausgefahrene und verriegelte Position über dem distalen
Ende der Nadelkanüle aus, wodurch die Nadelanordnung sicher wird und Verletzungen
durch Nadelstiche verhindert werden.
Obwohl das System der vorstehend genannten Patente bedeutende Verbesserungen
gegenüber den Systemen nach dem Stand der Technik darstellt, kann es aufgrund
des Ausfahrens der teleskopierbaren Hülse beim Einsetzen des Röhrchens
das Sichtfeld des Arztes, medizinischen Angestellten oder der Krankenschwester beeinträchtigen
oder den Patienten stören. Daher besteht Bedarf an einem Sicherheitsabschirmungsnadelmechanismus,
der keine Manipulation erfordert, die über die Handgriffe hinausgeht, die Medizintechnikern
bei der Verwendung herkömmlicher Blutentnahmenadeln vertraut
sind und der nach der Entnahme des Röhrchens aus dem Nadelhalter ausgefahren
wird.
U.S. 4 887 998, auf die sich der Oberbegriff von Anspruch 1 bezieht,
beschreibt eine Vorrichtung zum Verhindern einer Verletzung durch eine benutzte
hypodermische Nadel. Vor dem Herausziehen unter der Haut wird ein federbelasteter
Mechanismus ausgefahren, der eine Schutzhülle in Richtung der Spitze der hypodermischen
Nadel vorschiebt. Der federbelastete Mechanismus weist eine Feder zum Schieben der
Hülle in eine ausgefahrene Position und eine Verriegelung zum Halten des Schutzes
in einer zurückgezogenen Position auf. Wenn die Nadel zurückgezogen wird,
schiebt sich die Schutzhülle über die Nadelspitze hinaus vor, wobei ein
formschlüssig verriegelnder Mechanismus die Nadelspitze formschlüssig
und irreversibel umschließt.
EP 1 208 862 A1 beschreibt eine
Nadelanordnung mit einem teleskopierbaren Schutz, der sich über das distale
Ende der Nadel erstreckt, wenn er von einem Betätigungselement freigegeben
wird, das während eines Standardtätigkeitsablaufs eines medizinischen
Vorgangs ausgelöst wird. Der teleskopierbare Schutz wird mittels einer Druckfeder
während des Standardtätigkeitsablaufs bei der Entnahme einer Blutprobe
mit einem evakuierten Blutsammelröhrchen und einem Nadelhalter aus einer zurückgezogenen
Startposition in eine teilweise ausgefahrene Venenpunktionsposition ausgefahren.
Nach Ende des Vorgangs und Entnahme der Nadel aus dem Patienten wird der Schutz
weiter in eine vollständig ausgefahrene und verriegelte Position über
dem distalen Ende der Nadel ausgefahren.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Nadelschutz
zu schaffen, der während der normalen Vorgehensweise während der Blutentnahme
automatisch aktiviert wird. Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht
darin, einen Nadelanordnungsabschirmmechanismus zu schaffen, der beim Einführen
eines evakuierten Röhrchens in den Nadelhalter aktiviert und beim Herausnehmen
des Röhrchens aus dem Nadelhalter ausgefahren wird.
Der Erfindungsgegenstand ist durch Anspruch 1 definiert.
Die vorliegende Erfindung weist eine Nadelkanüle, wie beispielsweise
eine doppelendige Nadelkanüle, mit einem proximalen Ende und einem distalen
Ende auf, wobei an einer von dem distalen Ende beabstandeten Stelle ein Ansatz an
der Nadelkanüle angebracht ist. Die Erfindung weist einen teleskopierbaren
Schutz auf, der gleitend verschiebbar an dem Ansatz angebracht und zwischen einer
vollständig zurückgezogenen Position und einer vollständig ausgefahrenen
Position bewegbar ist, in der er das distale Ende der Nadelkanüle umschließt.
Ein erstes Vorspannelement, wie beispielsweise eine Feder, kann an dem Ansatz angebracht
sein und den teleskopierbaren Schutz in Richtung auf die vollständig ausgefahrene
Position vorspannen. Der Ansatz kann eine lösbare Verriegelung aufweisen, die
den teleskopierbaren Schutz zunächst in der vollständig zurückgezogenen
Position hält. An dem Ansatz kann ein Betätigungselement zum Lösen
der Verriegelung bewegbar angebracht sein, wobei dieses durch den während eines
Standardtätigkeitsablaufs einer medizinischen Vorrichtung, beispielsweise dem
Einsetzen eines evakuierten Röhrchens in einen mit dem Ansatz verbundenen Nadelhalter,
aufgebrachten Druck aktiviert wird. Bezeichnenderweise weist die Erfindung ein Rückhalteelement
auf, das bewegbar an dem Ansatz angebracht und mit dem teleskopierbaren Schutz in
lösbaren Eingriff bringbar ist, wobei das Rückhalteelement den teleskopierbaren
Schutz zurückhält, wenn es mit diesem in Eingriff ist, so dass er sich
nicht in Richtung auf die vollständig ausgefahrene Position bewegen kann. Der
teleskopierbare Schutz bewegt sich in Richtung auf die vollständig ausgefahrene
Position, wenn das Betätigungselement die Verriegelung gelöst hat und
das Rückhalteelement außer Eingriff mit dem teleskopierbaren Schutz ist,
beispielsweise beim Entfernen eines evakuierten Röhrchens aus dem Nadelhalter.
In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann das Betätigungselement
mindestens einen Betätigungsarm aufweisen, der zum Lösen der Verriegelung
gleitend verschiebbar an dem Ansatz angebracht ist. Ferner kann die Verriegelung
mindestens eine Verriegelungsausnehmung und der teleskopierbare Schutz einen entsprechenden
Verriegelungsansatz aufweisen, wobei jede Verriegelungsausnehmung mit einem entsprechenden
Verriegelungsansatz in Eingriff bringbar ist und der Betätigungsarm jeden Verriegelungsansatz
außer Eingriff mit der entsprechenden Verriegelungsausnehmung bringt, um die
Verriegelung zu lösen. Das Rückhalteelement kann mindestens einen Rückhaltearm
aufweisen, der gleitend verschiebbar an dem Ansatz angebracht ist, wobei das Rückhalteelement
an mindestens einem Verriegelungsansatz angreift, nachdem der Betätigungsarm
den Verriegelungsansatz aus der Verriegelungsausnehmung gelöst hat.
Die Erfindung kann ein Vorspannelement aufweisen, das das Rückhalteelement
außer Eingriff mit dem teleskopierbaren Schutz vorspannt. Ferner kann dieses
Vorspannelement so positioniert sein, dass es für einen Zeitraum nach Aktivierung
des Betätigungselements durch den während des Standardtätigkeitsablaufs
der medizinischen Vorrichtung ausgeübten Druck daran gehindert wird, das Rückhalteelement
außer Eingriff mit dem teleskopierbaren Schutz zu bewegen. Das Vorspannelement
kann beispielsweise daran gehindert sein, das Rückhalteelement außer Eingriff
mit der teleskopierbaren Hülse zu bewegen, bis das evakuierte Röhrchen
aus dem Nadelhalter entfernt ist.
Die Erfindung kann ferner eine zweite Verriegelung, wie eine Kanülenverriegelung
oder einen Verriegelungseingriff zwischen dem teleskopierbaren Schutz und dem Ansatz,
aufweisen, um den teleskopierbaren Schutz in der vollständig ausgefahrenen
Position zu sichern. Ferner kann die Erfindung eine manuelle Aktivierung des Schutzes
umfassen, um es der Bedienperson zu ermöglichen, den Schutz ggf. von Hand auszufahren
und die automatischen passiven Ausfahrmerkmale zu ergänzen.
Die vorliegende Erfindung sieht ein Verfahren zum passiven Abschirmen
einer Nadelanordnung vor, mit den folgenden Schritten: Vorsehen und Anbringen eines
Nadelhalters an dem Ansatz; Einsetzen eines evakuierten Röhrchens in den Nadelhalter;
Bringen des teleskopierbaren Schutzes in Eingriff mit dem Rückhalteelement
beim Einsetzen des evakuierten Röhrchens, um zu verhindern, dass der teleskopierbare
Schutz sich in eine Nadelkanüleneinschlussposition bewegt; Entfernen des evakuierten
Röhrchens aus dem Nadelhalter; Lösen des Rückhalteelements von dem
teleskopierbaren Schutz beim Entfernen des evakuierten Röhrchens und Bewegen
des teleskopierbaren Schutzes in Richtung auf die Nadelkanüleneinschlussposition
beim Entfernen des evakuierten Röhrchens aus dem Nadelhalter.
Diese und andere Aufgaben und weitere Vorteile der Erfindung werden
deutlicher bei Betrachtung der folgenden ausführlichen Beschreibung und der
beigefügten Zeichnungen.
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
1 ist eine perspektivische Ansicht einer Nadelanordnung
gemäß der vorliegenden Erfindung;
2 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung der
in 1 gezeigten Nadelanordnung;
3 ist eine perspektivische Ansicht der in
2 gezeigten Nadel- und Halteranordnung, wobei die Nadelkanüle
vor Gebrauch von einem Verpackungsschutz abgedeckt ist;
4 ist eine perspektivische Ansicht der Nadelanordnung
von 1 mit einem die Nadelkanüle nach Gebrauch
abdeckenden Nadelschutz;
5 ist eine perspektivische Explosionsansicht der Kanüle,
einer Ansatzunteranordnung, einem Gehäuse und einer Halterunteranordnung;
6 ist eine Teilexplosionsansicht der Kanüle und
der Ansatzunteranordnung und des Gehäuses;
7 ist eine vergrößerte Ansicht eines Teils
von 6;
8 ist eine perspektivische Explosionsansicht einer
Nadelanordnung mit einem abgenommenen Halter gemäß der vorliegenden Erfindung;
9 ist eine perspektivische Explosionsansicht der Nadelanordnung
von 8, wobei der Nicht-Patienten-Schutz entfernt ist;
10 ist eine perspektivische Explosionsansicht der Nadelanordnung
von 8, wobei die Verpackung und der Nicht-Patienten-Schutz
entfernt sind;
11A ist eine Vorderansicht des Gehäuses der vorliegenden
Erfindung;
11B ist eine entlang der Linie 11B, 11C-11B, 11C in
11A geschnittene perspektivische Ansicht des Gehäuses
von 11A;
11C ist eine entlang der Linie 11B, 11C-11B, 11C in
11A geschnittene perspektivische Ansicht des Gehäuses
von 11A;
12A und 12B sind eine
perspektivische bzw. eine Seitenansicht eines Sicherheits-Nadelschutzes der vorliegenden
Erfindung;
12C ist eine Seitenansicht des Sicherheits-Nadelschutzes
der 12A und 12B mit einem
biegbaren Element in einer nicht vorgespannten Position;
12D ist eine Seitenansicht des Sicherheits-Nadelschutzes
der 12A und 12B, wobei
das biegbare Element in einer vorgespannten Position ist;
13 ist eine Ansicht des Betätigungselements der
vorliegenden Erfindung;
14 ist eine perspektivische Ansicht eines Betätigungselements
der vorliegenden Erfindung;
15 ist eine perspektivische Ansicht eines Ansatzes
und eines Teils eines Rückhalteelements der vorliegenden Erfindung;
16 ist eine Seitenansicht des Ansatzes und des Rückhalteelements
von 15;
17 ist eine Seitenansicht der Nadelanordnung vor dem
Abschirmen;
18 ist eine Seitenansicht der Nadelanordnung nach dem
Abschirmen;
19A ist eine Schnittansicht der vorliegenden Erfindung
vor der Betätigungselementsicherheitsschutzfreigabe;
19B ist eine Schnittansicht der vorliegenden Erfindung
während der Betätigungselementsicherheitsschutzfreigabe mit in Eingriff
befindlichem Rückhalteelement;
19C ist eine Schnittansicht der vorliegenden Erfindung
nach der Betätigungselementsicherheitsschutzfreigabe und dem Lösen des
Rückhalteelements, wobei der Schutz das distale Ende der Nadelkanüle bedeckt;
20A ist eine perspektivische Schnittansicht der vorliegenden
Erfindung vor der Betätigungselementsicherheitsschutzfreigabe;
20B ist eine perspektivische Schnittansicht der vorliegenden
Erfindung während der Betätigungselementsicherheitsschutzfreigabe, während
das Rückhalteelement in Eingriff ist;
20C ist eine perspektivische Schnittansicht der vorliegenden
Erfindung nach der Betätigungselementsicherheitsschutzfreigabe und dem Lösen
des Rückhalteelements, wobei der Schutz das distale Ende der Nadelkanüle
bedeckt;
21 ist eine perspektivische Ansicht eines anderen Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung;
22 ist eine perspektivische Ansicht eines Halters zur
Verwendung mit dem Ausführungsbeispiel von 21;
23 ist eine perspektivische Ansicht eines Ansatzes
zur Verwendung mit dem Ausführungsbeispiel von 21;
24 ist eine perspektivische Ansicht eines Betätigungselements
zur Verwendung mit dem Ausführungsbeispiel von 21;
25 ist eine Schnittansicht der in 21
gezeigten Nadelanordnung;
26A und 26B sind vergrößerte
schematische Ansichten, die den Eingriff von Rückhalteelement und Sicherheitsschutz
in dem Ausführungsbeispiel der 19A–19C
zeigen; und
27 ist eine perspektivische schematische Ansicht eines
anderen Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
Die Nadelanordnung 10 der vorliegenden Erfindung ist in den
1-7 und 11-20
gezeigt. Es sei darauf hingewiesen, dass der Ausdruck „distal" in der hier
verwendeten Form sich auf dasjenige Ende der Nadelanordnung bezieht, das in die
Haut des Patienten einsticht, während „proximal" für dasjenige
Ende der Nadelanordnung steht, welches in einen evakuierten Behälter einsticht.
Die Nadelanordnung 10 ist, wie in den 1,
3 und 4 gezeigt, an einem
Nadelhalter 12 angebracht. Der Nadelhalter 12 hat ein proximales
Ende 14, ein distales Ende 16 und eine rohrförmige Seitenwand
18, die sich zwischen den Enden 14 und 16 erstreckt.
Das proximale Ende 14 des Nadelhalters 12 ist offen und derart
ausgebildet, dass es ein Blutsammelröhrchen 20 aufnimmt, wie dies
in den 17, 19A–19C
und 20A–20C gezeigt
ist. In den 20A–20C
ist das Rückhalteelement der Deutlichkeit halber weggelassen. Das proximale
Ende 14 des Halters 12 kann jedoch aus Sterilitätsgründen
eine abnehmbare Dichtung oder Kappe 15 aufweisen. Das proximale Ende
14 des Halters 12 weist auch einen radial gerichteten Fingerflansch
17 auf, um die Handhabung des Halters 12 zu erleichtern. Der Flansch
17 ist nicht kreisförmig, um zu verhindern, dass der Halter
12 wegrollt. Vorzugsweise weist der Flansch 17einen linearen Rand
auf, um deutlich anzuzeigen, wo die Ober- und die Unterseite ist. Das distale Ende
16 des Nadelhalters 12 weist eine Konstruktion auf, an der die
Nadelanordnung 10 angebracht ist. Insbesondere kann das distale Ende
16 des Nadelhalters 12 mit gewindelosen Befestigungseinrichtungen
derart ausgebildet sein, dass der Nadelhalter 12 nach der Montage im wesentlichen
an der Nadelanordnung 10 festgelegt ist. Die gewindelose Befestigungseinrichtung
weist eine Kombination aus äußeren Ringen 81 und Keilnuten auf,
um die Nadelanordnung 10 axial und umfangsmäßig zu sichern. Es
ist bevorzugt, dass die Nadelanordnung 10 herstellerseitig an dem Nadelhalter
12 angebracht wird, damit die Vorrichtung schnell und bequem gebrauchsfertig
ist. Noch wichtiger ist, dass vormontierte Nadelanordnungen 10 und Nadelhalter
12 gewährleisten, dass die proximale Spitze der Nadel vor, während
und nach der Blutentnahme innerhalb des Halters 12 eingeschlossen ist.
Alternativ kann das distale Ende des Nadelhalters jedoch mit einer Innengewindeanordnung
ausgebildet sein, in die ein Außengewinde an der Nadelanordnung eingreifen
kann.
Idealerweise ist die Nadelanordnung 10 in einer Blisterpackung
mit einer thermogeformten Blisterbahn und einer oberen Bahn verpackt. Die obere Bahn
besteht aus einem Material, das gegenüber Gas, z.B. Ethylenoxidgas, durchlässig
sein kann. Wahlweise kann das proximale Ende 14 des Halters 12
mit einer papierartigen Membran bedeckt sein, die thermisch oder haftend auf das
proximale Ende 14 des Halters gesiegelt ist. Beispiele für Materialien,
die für eine papierartige Membran verwendet werden, sind von DuPont hergestelltes
Tyvek®, und Beispiele von für eine thermogeformte Blisterpackung
zu verwendenden Materialien umfassen glykolmodifiziertes Polyethylenterephthalat
(PETG), Polyethylenterephthalat (PET), hochdichtes Polyethylen, Polypropylen, Polycarbonat,
Nylon und K-Harz. Bei der Ausgestaltung, bei der eine papierartige Membran das offene
proximale Ende 14 des Halters 12 bedeckt, wäre keine thermogeformte
Blister- und obere Bahn erforderlich, und die gesamte Anordnung kann mit Ethylenoxidgas
oder Kobalt 60-Bestrahlung sterilisiert werden.
Die Nadelanordnung 10 weist eine Nadelkanüle
22, einen Nadelansatz 24, einen Verpackungsschutz 26,
einen Sicherheitsschutz 28, eine Hülse 39, ein Gehäuse
80, ein Betätigungselement 30, ein lösbares Rückhalteelement
35 und eine Feder 32 auf. In anderen Ausführungsbeispielen
kann ein Teil der Nadelanordnung (z.B. das Gehäuse 80) einteilig oder
einstückig mit dem Nadelhalter ausgebildet sein, um für den Hersteller
und den Benutzer die Zahl der Montageschritte zu verringern.
Die Nadelkanüle 22 weist gemäß den
1, 5 und 6
ein angespitztes proximales Ende 34, ein scharf angeschrägtes distales
Ende 38 und ein sich dazwischen erstreckendes Lumen 38 auf. Das
proximale Ende 34 der Nadelkanüle 22 ist von einer (in den
2, 9 und 10
gezeigten) elastomeren Mehrfachprobenhülse 39 bedeckt, die von dem
angespitzten proximalen Ende 34 der Nadelkanüle 22 durchstochen
werden kann.
Der Nadelansatz 24 ist in den 15
und 16 detaillierter dargestellt. Der Nadelansatz
24 weist ein proximales Ende 40, ein distales Ende 42
und ein sich dazwischen erstreckendes Lumen 37 auf. Außen an dem Ansatz
24 sind Gehäuseanbringeinrichtungen vorgesehen, um einen festen Eingriff
zwischen Ansatz 24 und Nadelgehäuse 80 zu ermöglichen.
Die Gehäuseanbringeinrichtungen können Ultraschallschweißen, Warmverpressen,
Warmkleben, mechanische Riegel mit aufnehmenden Riegelklinken, Haftbonden, reibschlüssige
Verbindungen, irreversible Gewinde oder ähnliches umfassen. In dem Ausführungsbeispiel
der 5, 6, 7,
15 und 16 bestehen die
Gehäusenanbringeinrichtungen aus mechanischen Riegeln 86, die distal
von dem Nadelansatz 24 abstehen, um in Klinken 88 an dem Nadelgehäuse
80 einzugreifen. Der Ansatz 24 ist an Stellen an der Nadelkanüle
22 zwischen ihrem proximalen Ende 34 und ihrem distalen Ende
36 sicher angebracht und befindet sich in einer festgelegten Drehausrichtung
in bezug auf die Abschrägung am distalen Ende 36 der Nadelkanüle
22. Insbesondere ist an dem Nadelansatz 24 eine Klebermulde vorgesehen,
welche Kleber aufnimmt, um die Nadelkanüle 22 mit dem Ansatz
24 zu verbinden. Alternativ können der Nadelansatz 24 und
das Nadelgehäuse 80 in Kombination ein geformtes Bauteil bilden. Im
allgemeinen ist es jedoch einfacher, den Nadelansatz 24 und das Gehäuse
80 als zwei Bauteile herzustellen. Das Gehäuse 80 kann als
Verlängerung oder Teil des Ansatzes 24 angesehen werden, insbesondere
in Verbindung mit dem Rückhalteelement 35.
Das Nadelgehäuse 80 ist in den 11A–11C
detaillierter dargestellt. Das Nadelgehäuse 80 weist ein proximales
Ende 82, ein distales Ende 84 und eine rohrförmige Wand
44 auf, die sich zwischen den Enden 82 und 84 erstreckt.
Wie in den 11A–11C
dargestellt, hat die rohrförmige Wand 44 einen im wesentlichen kreisförmigen
oder elliptischen Querschnitt. Alternativ kann die rohrförmige Wand
44 einen nicht-kreisförmigen oder rechteckigen Querschnitt aufweisen.
Die spezifische Querschnittsform ist nicht maßgeblich, und es können auch
andere Formen als die hier gezeigten in Betracht gezogen werden. Das Gehäuse
80 besteht vorzugsweise aus einem transparenten oder durchsichtigen Material,
um dem Benutzer die Beobachtung des Sicherheitsschutzes 28 zu ermöglichen.
Auf diese Weise kann der Arzt die Bewegung des Sicherheitsschutzes 28,
wie nachfolgend erläutert, beobachten, so dass eine optische Anzeige darüber
erfolgt, dass das Abschirmen korrekt erfolgt. Zusätzlich kann das proximale
Ende 82 des Gehäuses 80 eine von vielen möglichen Einrichtungen
für die Anbringung an einem Nadelhalter 12 aufweisen, wie z.B. eine
Gewindeverbindung, Presspassung, Klebeverbindung, Warmkleben, Ultraschallschweißen,
Warmverpressen, Schnappsitz oder eine beliebige andere Einrichtung. Genauer gesagt,
kann das Gehäuse ein Außengewinde aufweisen und an dem Innengewinde des
distalen Endes des Nadelhalters angebracht sein. Alternativ weist das Gehäuse
80 eine gewindelose Anbringeinrichtung auf, um mit dem Halter
12 zusammenzugreifen. In den 5–7
sind Außenringe 81 dargestellt, die eine bevorzugte gewindelose Anbringeinrichtung
darstellen, welche ausreichend Reib- oder Verriegelungskräfte aufbringt, um
sich einem unbeabsichtigten Lösen des Gehäuses 80 aus dem Halter
12 während der Punktion des Septums 21 durch das proximale
Ende 34 der Nadelkanüle 22 zu widersetzen. In dem dargestellten
Ausführungsbeispiel ist der Ansatz 24 über das Nadelgehäuse
80 mittelbar an dem Halter 12 angebracht. Das Gehäuse
80 ist vorzugsweise drehfest an dem Halter 12 angebracht, um zu
gewährleisten, dass die Abschrägung an dem distalen Ende der Nadelkanüle
22 in bezug auf die Unterkante des Flansches 17 des Halters
12 nach oben gerichtet ist. Das distale Ende 84 des Nadelgehäuses
80 zeichnet sich durch diametral gegenüberliegende V-förmige
Kerben 85 aus, wie in 11B gezeigt ist. Die
Kerben 85 wirken mit einer entsprechenden Struktur an dem Verpackungsschutz
26 zusammen.
Das Gehäuse 80 ist so lang, dass das distale Ende
84 des Gehäuse 80 proximal so weit von dem distalen Ende
36 der Nadelkanüle 22 beabstandet ist, dass eine bequeme
Nutzung der Nadelkanüle 22 möglich ist. Teile der rohrförmigen
Wand 44 von dem distalen Ende 84 in Richtung des proximalen Endes
82 des Ansatzes 24 sind nach außen von der Nadelkanüle
22 beabstandet, um eine Teleskopbewegung des Sicherheitsschutzes
28 zwischen der Nadelkanüle 22 und dem Gehäuse
80 zu ermöglichen, wie nachfolgend erläutert wird. Außerdem
ist, wie in den 1, 3,
und 4 gezeigt, die rohrförmige Seitenwand
44 des Gehäuses 80 mit Außenflächenkonfigurationen
oder Griffeinrichtungen 46 versehen, die langgestreckte Mulden oder Flachstellen
mit kleinen Erhebungen darauf aufweisen. Es können jedoch auch andere Oberflächenausgestaltungen,
wie beispielsweise mehrere Rippen oder Rillen oder konkave Anschläge verwendet
werden, die entsprechend den Fingern der Benutzer geformt sind. Die Griffeinrichtungen
46 sind vorzugsweise orthogonal zum unteren Rand des Fingerflansches
17 des Halters 12.
Das Gehäuse 80 weist innere Merkmale auf, die sich einer
Bewegung des Sicherheitsschutzes 28 in bezug auf das Gehäuse
80 widersetzen. Die rohrförmige Wand 44 des Gehäuses
80 ist mit einer ersten proximal gerichteten Anschlagfläche
48 ausgebildet. Wie in 11B gezeigt, weist
das Gehäuse 80 ferner einen sich axial erstreckenden Riegelkanal
52 auf, der an einer Innenfläche der rohrförmigen Wand
44 ausgebildet ist. Der Riegelkanal 52 erstreckt sich von der
in 11C gezeigten ersten proximal gerichteten Anschlagfläche
48 zu einer im wesentlichen an das distale Ende 84 des Gehäuses
80 angrenzenden Stelle gemäß 11B.
Wie gezeigt, befindet sich nahe dem distalen Ende der rohrförmigen Wand
44 des Gehäuses 80 und am distalen Ende des Riegelkanals
52 eine distale Klinke 47. Die distale Klinke 47 weist
eine distal gerichtete Anschlagfläche 54 auf. Die distale Klinke
47 und die distal gerichtete Anschlagfläche 54 sind so bemessen,
dass sie einen Riegel 68 an dem Sicherheitsschutz 28 aufnehmen,
wie nachfolgend erläutert wird. Die rohrförmige Wand 44 weist
ferner einen Anschlagkanal 50 auf, der sich distal erstreckt und mit einer
zweiten, proximal gerichteten Anschlagfläche 58 nahe dem distalen
Ende 82 des Gehäuses 80 endet, wie dies in 11C
gezeigt ist.
Das distale Ende 36 der Nadelkanüle 22 wird
zum Durchstechen der Haut des Patienten verwendet und muß sehr spitz gehalten
werden. Daher wird, wie in den 1–3
und 8–10 gezeigt,
ein Verpackungsschutz 26 verwendet, der das distale Ende 36 der
Nadelkanüle umschließt. Der Verpackungsschutz 26 ist vorzugsweise
mit zwei einander gegenüberliegenden, relativ ebenen Wänden
19 ausgebildet, um dem medizinischen Angestellten, der vermutlich Handschuhe
trägt, welche möglicherweise sogar feucht von einer Alkoholpreplösung
sind, eine einfache Handhabung zu ermöglichen. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel
passt das offene Ende des Verpackungsschutzes 26 teilweise über das
distale Ende 84 des Gehäuses 80. Der Verpackungsschutz
26 und das Gehäuse 80 sind so bemessen, dass sich eine Presspassung
ergibt, die in erwünschter Weise für eine sterile Sperre zwischen dem
Verpackungsschutz 26 und dem Gehäuse 80 in den Ausführungsbeispielen
sorgt, die keine Blisterverpackung verwenden. Bei diesen Ausführungsbeispielen
kann die Presspassung zwischen dem Verpackungsschutz 26 und dem Gehäuse
80 das Ablösen des Verpackungsschutzes 26 schwierig gestalten.
Dementsprechend ist der Verpackungsschutz 26 für jene Ausführungsbeispiele
auf der Innenfläche mit zwei (nicht gezeigten) diametral gegenüberliegenden
Rippen versehen. Die Rippen enden an einer V-förmigen Stelle oder einen gebogenen
Ende, das dem offenen Ende des Verpackungsschutzes 26 zugewandt ist. Die
Enden der Rippen sind so angeordnet, bemessen und ausgestaltet, dass sie mit den
V-förmigen Kerben 85 an dem distalen Ende 84 des Gehäuses
80 zusammenpassen. Der Eingriff der Enden der Rippe in die V-förmigen
Kerben 85 setzt auf das Verdrehen des Verpackungsschutzes 26 hin
Auflaufkräfte frei. Daher erzeugt die auf den Verpackungsschutz 26
aufgebrachte Drehbewegung eine entsprechende Axialbewegung des Verpackungsschutzes
26 in bezug auf das Gehäuse 80 und erleichtert so das Lösen
des Verpackungsschutzes 26. Zusätzlich kann zwischen dem Verpackungsschutz
26 und dem Gehäuse 80 ein manipulationssicherer Indikator
angeordnet sein, der anzeigt, ob eine frühere Benutzung erfolgt ist.
Wie in den 12A–12D
gezeigt, weist der Sicherheitsschutz 28 ein proximales Ende 60,
ein distales Ende 62 und eine im wesentlichen rohrförmige Seitenwand
64 auf, die sich zwischen den Enden erstreckt. An einer Stelle, die mit
der Seite der Nadelkanüle 22 ausgerichtet ist, deren Abschrägung
nach oben weist, ist die rohrförmige Seitenwand 64 des Sicherheitsschutzes
28 vorzugsweise mit Zeichen versehen. Das ist der Teil der rohrförmigen
Seitenwand 64, der für den Arzt am besten sichtbar ist. Das Vorhandensein
von Zeichen auf diesem Teil der rohrförmigen Seitenwand 64 zeigt dem
Arzt physisch an, dass eine Abschirmung stattfindet. Die Zeichen sollten in einer
Form vorliegen, die einen Beweis für Bewegung liefert. Am günstigsten
wären beispielsweise mehrere intermittierende Markierungen oder eine Markierung,
die über ihre Länge ihre Abmessungen verändert.
Zunächst ist der Sicherheitsschutz 28 lösbar in einer proximalen
Position zurückgehalten, wobei wenigstens der Hauptteil des Sicherheitsschutzes
28 in dem Zwischenraum zwischen Nadelkanüle 22 und rohrförmiger
Wand 44 des Gehäuses 80 angeordnet ist. In dieser proximalen
Position grenzt das proximale Ende 60 des Sicherheitsschutzes
28 im wesentlichen an die erste proximal gerichtete Anschlagfläche
48 des Gehäuses 80 an. Außerdem ist, wie in
1 gezeigt, das distale Ende 62 des Sicherheitsschutzes
28 bündig mit dem distalen Ende 84 des Gehäuses
80 oder ragt leicht über dieses hinaus, wenn der Sicherheitsschutz
28 sich in seiner proximalen Position befindet. Der Sicherheitsschutz
28 kann aus seiner proximalen Position gelöst werden und ist in eine
distale Position bewegbar, die in den 4,
18, 19C und
20C gezeigt ist. Wenn der Sicherheitsschutz
28 in seine distale Position bewegt worden ist, bedeckt er die Bereiche
der Nadelkanüle 22 zwischen dem Nadelansatz 24 und dem distalen
Ende 36 der Nadelkanüle 22 vollständig.
Wie in den 12B–12D
gezeigt, weist der Sicherheitsschutz 28 ein angelenktes biegbares Element
66 auf, das in Richtung auf das proximale Ende 60 freitragend
ist. Das biegbare Element 66 ist nach außen oder in Querrichtung biegbar.
Ein Verriegelungsansatz oder Riegel 68 ist nahe dem proximalen Ende
60 des Sicherheitsschutzes 28 an dem biegbaren Element
66 ausgebildet und gelangt in den Riegelkanal 52, wenn das biegbare
Element 66 nach außen gebogen wird. Ferner weist das angelenkte biegbare
Element 66 an seinem äußersten proximalen Ende eine Nockenfläche
70 auf. Die Nockenfläche 70 ist unter einem spitzen Winkel
zu einer durch die Nadelanordnung 10 verlaufenden Radialebene ausgerichtet.
Auf die Nockenfläche 70 wirkende axial ausgerichtete distal gerichtete
Kräfte erzeugen eine Querbiegung des biegbaren Elements 66, so dass
der Riegel 68 in den Riegelkanal 52 gelangt. Ferner weist der
Riegel 68 eine distal gerichtete Verriegelungsfläche 72 und
eine proximal gerichtete Verriegelungsfläche 73 auf. Beide Verriegelungsflächen
72 und 73 sind im wesentlichen senkrecht zur Achse der Nadelanordnung
10 ausgerichtet. 12C zeigt das biegbare Element
66 in seinem nicht gebogenen Zustand und 12D
zeigt es in seinem gebogenen Zustand. Eine Distalbewegung des Betätigungselements
30 bewegt das biegbare Element 66 aus der in 12C
gezeigten Position in der in 12C dargestellten Richtung
69 in die in 12D gezeigte Position, bis die
erste proximal gerichtete Anschlagfläche 48 des Gehäuses
80 dem Riegel 68 keinen Widerstand mehr entgegensetzt und dieser
sich daher unter der von der Feder 32 gelieferten Federenergie in bezug
auf die Nadelkanüle 22 frei distal bewegen kann.
Ferner weist der Sicherheitsschutz 28 einen im wesentlichen
dem Riegel 66 diametral gegenüberliegenden Anschlag 74 auf.
Der Anschlag 74 liegt in einer durch die Achse der Nadelanordnung
10 verlaufenden Ebene und weist eine, wie in 12A
gezeigt, in distale Richtung gewandte Verriegelungsfläche 76 auf.
Der Anschlag 74 verhindert, dass die Feder 32 den Sicherheitsschutz
28 an dem Gehäuse 80 vorbeischiebt.
Der Ansatz 24 ist mit dem proximalen Ende 82 des
Gehäuses 80 verbunden. Ferner weist der Ansatz 24 einen Betätigungselementkanal
56 auf, der sich im wesentlichen parallel zu dem Gehäuse
80 erstreckt, wie dies in den 15 und
16 gezeigt ist. Das in den 13
und 14 gezeigte Betätigungselement 30
ist gleitend verschiebbar in dem Betätigungselementkanal 56 des Ansatzes
24 angeordnet (in den 15 und 16
nicht dargestellt). Das Betätigungselement 30 weist ein proximales
Ende 78 auf, das im wesentlichen an die Nadelkanüle 22 angrenzt,
die innerhalb des Nadelhalters 12 liegt. Ferner weist das Betätigungselement
30 ein distales Ende 79 auf, das im wesentlichen an die Nockenfläche
70 des Riegels 68 angrenzt. Das distale Ende 79 des Betätigungselements
30 ist winkelig so ausgerichtet, dass es mit der Nockenfläche
70 des Riegels 68 derart zusammenpasst, das eine distale Bewegung
des Betätigungselements 30 eine quergerichtete Biegung des biegbaren
Elements 66 auslöst.
Wie in den 13 und 14
gezeigt, weist das Betätigungselement 30 ein integriertes Anti-Rückstell-Merkmal
bzw. einen Riegel 29 auf, der bei Betätigung der Vorrichtung an dem
Ansatz 24 angreift. Sobald ein Röhrchen 20 eingesetzt ist
und an dem proximalen Ende 78 des Betätigungselements 30
angreift, greift der Riegel 29 an dem Ansatzkanal 56 an, wobei
der Riegel 29 vorübergehend nach innen verformt wird und damit weiter
in die Riegelausnehmung 23 bewegt werden kann. Sobald der Riegel
29 sich innerhalb der Riegelausnehmung 23 befindet, kehrt er elastisch
in eine nicht gebogene Stellung zurück, so dass verhindert wird, dass das Betätigungselement
30 sich wieder in eine proximale Position bewegt, die dem Sicherheitsschutz
28 eine vollständige Rückstellung in seine ursprüngliche
Position ermöglichen würde.
Eine Feder 32 umgibt Teile der Nadelkanüle
22, die von dem Sicherheitsschutz 28 umgeben sind. Auf diese Weise
wird die Feder 32 zusammengedrückt und hält gespeicherte Energie
zurück, wenn der Sicherheitsschutz 28 sich in einer proximalen Position
innerhalb der rohrförmigen Wand 44 des Gehäuses 80 befindet.
Nach Aktivierung treibt die Feder 32 dann den Sicherheitsschutz
28 distal voran. Das proximale Ende 31 der Feder 32 bleibt
in einer festgelegten Position in bezug auf den Halter 12, den Ansatz
24 und das Gehäuse 80, während das distale Ende
33 der Feder 32 sich relativ zu dem Halter 12, dem
Ansatz 24 und dem Gehäuse 80 bewegt.
Die von der Feder 32 auf den Sicherheitsschutz
28 aufgebrachte Kraft ist wesentlich für die richtige Funktionsweise
der Nadelanordnung 10. Insbesondere muß die Feder 32 ausreichend
Kraft ausüben, damit gewährleistet ist, dass der Sicherheitsschutz
28 in ausreichendem Maße in Richtung auf das distale Ende
32 der Nadelkanüle 22 vorangetrieben wird, um seine unerläßliche
Abschirmfunktion vollständig auszuüben. Es hat sich herausgestellt, dass
eine Federkraft von 9–91 g (0,02–0,20 Pound) und vorzugsweise von
ungefähr 41 g (0,09 Pound) ausreicht, um das Ziel einer vollständigen
Abschirmung ohne übermäßige Kraft zu erreichen. Außerdem kann
auf die gleitenden Teile des Sicherheitsschutzes 22, des Ansatzes
24 und/oder des Gehäuses 80 ein feiner Gleitsprühnebel
aufgetragen werden, um eine vollständige und effiziente Bewegung des Sicherheitsschutzes
28 und eine geringe Federkraft zu gewährleisten.
Die Nadelanordnung 10 wird so benutzt, dass das proximale
Ende des Ansatzes 24 und das Gehäuse 80 in dem Nadelhalter
12 derart angebracht werden, dass das proximale Ende 34 der Nadelkanüle
22 und das proximale Ende 78 des Betätigungselements
30 innerhalb des Nadelhalters 12 liegen. Dann wird der Verpackungsschutz
26 von dem Gehäuse 80 entfernt, um das spitze distale Ende
36 der Nadelkanüle 22 freizulegen. Der Arzt ergreift dann
mit der Hand das Gehäuse 80 an den Griffeinrichtungen 46
und führt das distale Ende 32 der Nadelkanüle 22 in
eine anvisierte Vene eines Patienten. Die Aktivierung des Schutzes 28 wird
automatisch und passiv durch Einsetzen eines Blutsammelröhrchens
20 in das proximale Ende 14 des Nadelhalters 12 erzielt.
Ist das Blutsammelröhrchen 20 weit genug eingeführt, bewirkt
dies, dass das proximale Ende 14 der Nadelkanüle 22 das elastomere
Septum 21 durchsticht, das sich über das offene Ende des Blutsammelröhrchens
20 erstreckt, wie dies in den 19A–19C
gezeigt ist. Eine Distalbewegung des Blutsammelröhrchens 20 in den
Nadelhalter 12 bewirkt auch, dass das Blutsammelröhrchen
20 an dem proximalen Ende 78 des Betätigungselements
30 angreift, wodurch dieses distal durch den Betätigungselementkanal
56 des Ansatzes 24 gleitend verschoben wird. Diese Distalbewegung
des Betätigungselements 30 bewirkt, dass das distale Ende
79 des Betätigungselements 30 an der Nockenfläche
70 des angelenkten biegbaren Elementes 66 des Sicherheitsschutzes
28 mit einer Kraft angreift, die ausreicht, um das biegbare Element
66 weit genug quer um das Gelenk 67 zu verschwenken, um die Verriegelungsfläche
72 des Riegels 68 von der ersten proximal gerichteten Anschlagfläche
48 des Gehäuses 80 zu lösen.
Ein weiteres Merkmal der vorliegenden Erfindung ist ein Rückhalteelement
35, mit dem die vorliegende Erfindung dafür sorgt, dass dieses beim
Einführen des evakuierten Röhrchens 20 in den Nadelhalter
12 mit dem teleskopierbaren Schutz 28 in Eingriff gelangt, wobei
das Rückhalteelement 35 verhindert, dass der teleskopierbare Schutz
28 sich in eine Nadelkanülenumschließposition bewegt, wenn sich
das Rückhalteelement 35 in Eingriff befindet.
Gemäß den 19A–19C
weist das Rückhalteelement 35 insbesondere mindestens einen in bezug
auf den Ansatz 24 gleitend verschiebbar angebrachten Rückhaltearm
97 auf. Das Rückhalteelement 35 erstreckt sich in Längsrichtung
innerhalb des Halters 12, wobei ein erstes Ende an das proximale Ende
78 des Betätigungselements 30 angrenzend gelagert ist und
ein gegenüberliegendes Ende sich angrenzend an mindestens einen Verriegelungsansatz
oder Riegel 68 des Betätigungsarms, d.h. des biegbaren Elements
66, erstreckt. Der Rückhaltearm 97 des Rückhalteelements
35 greift an dem Verriegelungsansatz oder Riegel 68 an, nachdem
der Betätigungsarm (d.h. das biegbare Element 66) den Riegel
68 aus seiner ursprünglichen Position gemäß 19B
gelöst hat. Zur Verdeutlichung der Funktionsweise des Betätigungselements
ist das Rückhalteelement 35 aus der in den 20A–20C
gezeigten Betätigungsabfolge ausgelassen. Zwar zeigen die 19A–19C
und 26A und 26B zur Veranschaulichung
ein Ausführungsbeispiel des Rückhaltearms 97, aber es liegen
auch andere Ausgestaltungen im Rahmen der vorliegenden Erfindung. Der Rückhaltearm
97 des Rückhalteelements 35 weist eine Passfläche
91 zum Angriff zwischen dem Rückhaltearm 97 und dem Riegel
68 auf. Die Passfläche 91kann eine Nockenfläche aufweisen,
die bei Entnahme des Röhrchens 20 aus dem Nadelhalter 12
das Lösen des Rückhaltearms 97 von dem Riegel 68 unterstützen
kann. Erwünschterweise weist der Rückhaltearm 97 ein Filmscharnier
93 auf, das in den Rückhaltearm 97 integriert ist und mit
der Struktur des in dem Gehäuse 80 ausgebildeten Kanals, wie beispielsweise
der Schulter 83 in dem Gehäuse 80, zusammenwirkt. In der
hier verwendeten Form kann der Ansatz 24 eine Anzahl separater Bauteile,
wie z.B. das Gehäuse 80, aufweisen.
Ein wichtiges Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass
beim Eingreifen des Rückhaltearms 97 in den Riegel 68 der
teleskopierbare Schutz 28 aktiviert wird (d.h. aus der Verriegelungsposition
gebracht), und der Eingriff ausreicht, um zu verhindern, dass die Feder
32 den teleskopierbaren Schutz 28 vorwärts schiebt. Mit anderen
Worten, der aktivierte teleskopierbare Schutz 28 wird nicht ausgefahren,
bis der Rückhaltearm 97 sich von dem Riegel 68 (auch als
Verriegelungsansätze bezeichnet) gelöst hat.
Ferner weist das Rückhalteelement ein Vorspannelement
95 auf, das den Rückhaltearm 97 außer Eingriff mit dem
Riegel 68 vorspannt. Die Vorspannkraft des Vorspannelements 95
kann aus der Elastizität des das Rückhalteelement 35 bildenden
Materials heraus stammen oder durch ein separates Element, wie z.B. eine Blatt-
oder Schraubenfeder oder dergleichen, gegeben sein. Das Vorspannelement
95 ist derart positioniert, dass das Vorspannelement 95 entgegen
seiner natürlichen Vorspannung zwischen einem Blutsammelröhrchen
20 und einer sich radial innerhalb des Halters 12 erstreckenden
Schulter 13 vorgespannt wird, wenn zwecks Probennahme ein Blutsammelröhrchen
20 in den Halter 12 eingesetzt wird. Während das Röhrchen
20 sich in dem Nadelhalter 12 befindet, wird das Vorspannelement
95 an sich daran gehindert, den Rückhaltearm 97 außer
Eingriff mit dem Riegel 68 zu bewegen. Mit der Entnahme des Röhrchens
20 aus dem Nadelhalter 12 löst das Vorspannelement
95 den Rückhaltearm 97 von dem Riegel 68 und die
Feder 32 fährt dann den teleskopierbaren Schutz 28 vollständig
aus.
Die Aktivierung des teleskopierbaren Schutzes 28 der Nadelanordnung
10 wird durch das Einsetzen eines evakuierten Blutsammelröhrchens
20 mit einem Verschluß, wie beispielsweise einem Septum
21, in den Nadelhalter 12 ausgelöst, wenn eine Oberseite
des Septums 21 die Mehrfachprobenhülse 39 nach ihrer Durchdringung
durch das proximale Ende 34 der Nadelkanüle 22 zusammendrückt.
Diese Aktion dient auch zum Betätigen des Betätigungselements
30, wie oben beschrieben, und dazu, das Rückhalteelement
35 in Eingriff mit dem teleskopierbaren Schutz 28 zu bringen.
Das Rückhalteelement 35 ist so ausgelegt, dass es den
teleskopierbaren Schutz 28 selbst nach dessen Aktivierung durch das Betätigungselement
30 in der zurückgezogenen Position hält, solange ein Röhrchen
eine Kraft entgegen der natürlichen Vorspannung des Vorspannelements
95 ausübt. Da die Aktivierung des Betätigungselements
30 durch Einsetzen eines Röhrchens 20 in den Nadelhalter
12 erfolgt, greift dieses Röhrchen 20 auch an dem Rückhalteelement
35 an und bewirkt, dass das Vorspannelement 95 gegen die Schulter
13 gedrückt und entgegen seiner natürlichen Vorspannung unter
Spannung gesetzt wird. Die Verriegelungsanordnung, die den teleskopierbaren Schutz
28 in der zurückgezogenen Position hält, ist nicht mit diesem
an sich in Eingriff, aber dieser wird dennoch aufgrund des Zusammenwirkens von Passfläche
91 des Rückhalteelements 35 und Riegel 68 in der
zurückgezogenen Position gehalten. Genauer gesagt, sobald das Betätigungselement
30 den teleskopierbaren Schutz 28 aktiviert, wird das Rückhalteelement
35 derart vorgeschoben, dass die Passfläche 91 in Längsrichtung
gegen die Schulter 83 des Gehäuses 80 gedrückt wird.
Diese Bewegung bewirkt, dass der Rückhaltearm 97 sich an dem Filmscharnier
93 biegt, so dass die Passfläche 91 in Eingriff mit dem Riegel
68 bewegt wird.
Sobald das Röhrchen 20 aus dem Nadelhalter
12 entfernt wird, lässt die gegen das Vorspannelement 95
des Rückhalteelements 35 ausgeübte Spannkraft nach, wodurch das
Vorspannelement 95 zu seiner natürlichen Vorspannung zurückkehren
kann, wie dies in 19C gezeigt ist. Diese Aktion bewirkt,
dass das Rückhalteelement 35 außer Eingriff mit dem Riegel
68 gebracht wird, wodurch der teleskopierbare Schutz 28 durch
die Vorspannung der Feder 32 in seine vollständig ausgefahrene Position
vorgetrieben werden kann.
Die Vorspannkraft der Feder 32, die bewirkt, dass der teleskopierbare
Schutz 28 in die vollständig ausgefahrene Position vorgetrieben wird, sollte
geringer sein als die Kraft, die benötigt wird, um das Rückhalteelement
35 außer Eingriff mit dem Riegel 68 zu bringen. Dadurch wird
gewährleistet, dass das Rückhalteelement 35 in der Lage ist,
den teleskopierbaren Schutz in der zurückgezogenen Position zu halten, bis
es bei Entfernung des Röhrchens 20 außer Eingriff gebracht wird.
Die Vorspannkraft des Vorspannelements 95 sollte so stark sein, dass gewährleistet
wird, dass das Rückhalteelement 35 bei Entfernung des Röhrchens
20 außer Eingriff mit dem Riegel 68 gebracht wird. Diese
Wirkung kann durch die spezifische Ausgestaltung des Rückhaltearms
97 des Rückhalteelements 35 erzielt werden. Der Rückhaltearm
97 kann beispielsweise eine inhärente Flexibilität aufweisen,
so dass er sich nach außen außer Eingriff mit dem Riegel 68 biegen
kann. Alternativ kann die Passfläche 91 eine Nockenfläche aufweisen,
wodurch der Rückhaltearm 97 sich noch besser außer Eingriff bewegen
kann, beispielsweise durch eine Drehung des Rückhalteelements 35 bei
Entnahme des Röhrchens 20. Alternativ kann das Filmscharnier
93 als Biegeteil des Rückhaltearms 97 dienen, um zu ermöglichen,
dass er sich bei durch das Vorspannelement 95 beim Entfernen des Röhrchens
20 ausgeübter Kraft außer Eingriff mit dem Riegel 68
bewegen kann.
Daher ermöglicht es die vorliegende Erfindung dem Benutzer, den
medizinischen Vorgang ohne Veränderung am normalen Handlungsablauf durchzuführen,
da keine bewusste Handlung erforderlich ist, um den teleskopierbaren Schutz
28 zu aktivieren oder in anderer Form zu steuern. Es sei darauf hingewiesen,
dass der teleskopierbare Schutz 28 lediglich durch Aufschieben des Verschlusses
eines Röhrchens 20 auf das proximale Ende 36 der Kanüle
22 und/oder Zusammendrücken der Mehrfachnadelhülse
39 ausgelöst wird. Nachdem das Betätigungselement 30
den transportierten teleskopierbaren Schutz 28 ausgelöst hat, verhindert
das Rückhalteelement 35 sein Ausfahren, bis das Rückhalteelement
35
außer Eingriff mit dem Riegel 68 gebracht worden
ist, was beim Entfernen des Röhrchens 20 aus dem Nadelhalter
12 automatisch geschieht. Ist das Rückhalteelement 35 außer
Eingriff mit dem Riegel 68 gebracht, wird der teleskopierbare Schutz
28 aus der gezeigten zurückgezogenen Position in eine teilweise ausgefahrene
Position gegen den Patienten (falls die Nadel zum Zeitpunkt der Entfernung des Röhrchens
noch steckt), und dann beim Entfernen der Nadel in die vollständig umschlossene
Position bewegt.
Das Lösen des Riegels 68 von der ersten proximal gerichteten
Anschlagfläche 48 in den Riegelkanal 52 und das Lösen
des Rückhalteelements 35 bewirkt, dass der Sicherheitsschutz
28 unter der Wirkung der Feder 32 distal vorgetrieben wird. Der
Riegel 68 wird in den Riegelkanal 52 geführt, wenn der Sicherheitsschutz
28 in Richtung auf das distale Ende 84 des Gehäuses
80 bewegt wird. Eine ausreichende distale Bewegung des Sicherheitsschutzes
28 bewirkt, dass der Riegel 68 in die distale Klinke
47 des Gehäuses 80 eingreift. Während er sich in der
distalen Klinke 47 befindet, behindert der Riegel 68 die distal
gerichtete Anschlagfläche 54 und verhindert, dass der Sicherheitsschutz
28 zurückgezogen wird. Außerdem gleitet der Anschlag
74 an dem Sicherheitsschutz 28 den Anschlagkanal 50 entlang,
bis der Anschlag 74 an der zweiten proximal gerichteten Anschlagfläche
58 angreift, wodurch eine Bewegung des Sicherheitsschutzes 28
in distaler Richtung verhindert wird, nachdem die Nadelspitze 36 abgeschirmt
worden ist. Dank des Anschlags 74 und des Riegels 68 wird der
Sicherheitsschutz 28 an einer Bewegung in entweder distaler oder proximaler
Richtung aus dieser Verriegelungsposition gemäß den 18,
19C und 20C gehindert.
Die oben beschriebene Nadelanordnung ist vollständig passiv dahingehend,
dass die Abschirmung erzielt wird, ohne dass eine andere Aktivierung durch den Benutzer
als das übliche Einsetzen und Entnehmen eines Fluidsammelröhrchens
20 in das offene proximale Ende 14 des Halters 12 erforderlich
ist.
Es können jedoch Fälle eintreten, in denen der Benutzer
die direkte Kontrolle über die Initiierung der Abschirmung oder die doppelte
Kontrolle wünscht, wobei das Abschirmen durch Einsetzen eines Fluidsammelröhrchens
und/oder durch direkte manuelle Aktivierung durch den Benutzer erfolgen kann. Diese
Möglichkeiten können ohne vollständige Neukonzipierung der oben beschriebenen
Nadelanordnung erzielt werden. Eine alternative Nadelanordnung wird generell in
den 21–25 insbesondere
mit dem Bezugszeichen 10a bezeichnet. Die Anordnung 10a weist
eine Nadelkanüle 22, einen Ansatz 24, einen Verpackungsschutz
26 sowie ein Gehäuse 80 auf, wobei all diese Teile im wesentlichen
identisch mit entsprechenden Teilen des oben beschriebenen und dargestellten ersten
Ausführungsbeispiels sind. Die Anordnung 10a weist jedoch einen Halter
12a auf, der sich geringfügig von dem oben beschriebenen und dargestellten
Halter 12 unterscheidet. Der Halter 12a weist eine rohrförmige
Seitenwand 18a auf, die ein proximales Ende 14a, ein distales
Ende 16a und eine rohrförmige Seitenwand 18a aufweist. Am
distalen Ende 16a erstreckt sich eine Kerbe 17a in die rohrförmige
Seitenwand 18a. Außerdem befindet sich die Kerbe 17a an einem
Teil der Seitenwand 18a, der mit der Seite der Nadelkanüle
22 mit der aufwärts gerichteten Abschrägung fluchtet. Die Kerbe
17a ist teilweise von einer langgestreckten Flachstelle oder Ausnehmung
19a in der rohrförmigen Seitenwand 18a umgeben, um den Überstand
eines Betätigungselements in der hier erläuterten Form zu minimieren und
einen Bereich sichtbar zu machen, der dem Benutzer für die manuelle Durchführung
des Abschirmens zugänglich ist.
Ferner weist die Nadelanordnung 10a ein Betätigungselement
30a auf, das sich von dem oben beschriebenen und dargestellten Betätigungselement
30 unterscheidet. Insbesondere weist das Betätigungselement
30a einen Betätigungsausleger 31a mit einem distalen Ende
79a auf, der konstruktions- und funktionsmäßig praktisch identisch
mit dem distalen Ende 79 des oben beschriebenen und in den 13
und 14 dargestellten Betätigungselements
30 ist. Außerdem weist der Betätigungsausleger 31 einen
Anti-Rücksetz-Riegel 29a auf, der funktionsmäßig im wesentlichen
identisch mit dem Riegel 29 des Betätigungselements 30 ist.
Das Betätigungselement 30a weist ferner einen Befestigungskragen
77a, der so angeordnet und ausgestaltet ist, dass er gleitend verschiebbar
über proximale Teile des Ansatzes 24 angebracht werden kann, und ferner
ein proximales Ende 78b auf, das identisch mit dem proximalen Ende
78 des Betätigungselements 30 ist. Außerdem ist der
Befestigungskragen 77a so bemessen, dass er gleitend verschiebbar in dem
Halter 12a angeordnet werden kann. Ferner weist das Betätigungselement
30a einen Arm 90a auf, der distal von dem Kragen 77a
absteht. Der Arm 90a ist so bemessen, dass er gleitend verschiebbar in
die Kerbe 17a des Halters 12a eingeführt werden kann, und
er endet an einem Betätigungsknopf 92a.
Die Nadelanordnung 10a wird im wesentlichen genauso zusammengebaut
wie die oben beschriebene und dargestellte Nadelanordnung 10. Der Kragen
77a des Betätigungselements 30a jedoch wird gleitend verschiebbar
über und um die proximalen Teile des Ansatzes 24a angeordnet. Die
Unteranordnung aus Nadelkanüle 22, Ansatz 24, Verpackungsschutz
26, Halter 80 und Betätigungselement 30a kann im
wesentlichen in der oben beschriebenen Weise in dem Halter 12a angebracht
werden. Der Arm 90a jedoch ragt gleitend verschiebbar derart durch die
Kerbe 17a, dass der Betätigungsknopf 92a
gleitend verschiebbar auf der Außenumfangsfläche des
Halters 80a angeordnet ist.
Die Nadelanordnung 10a wird im wesentlichen, wie oben erläutert,
auf herkömmliche Weise verwendet. Der Sicherheitsschutz 28 kann jedoch
auch durch Fingerdruck, der durch Daumen oder Zeigefinger des Benutzers auf den
Betätigungsknopf 92a ausgeübt wird, betätigt werden. Insbesondere
wenn der Benutzer den Betätigungsknopf 92a distal entlang der Außenfläche
des Halters 80 über eine Strecke schiebt, die so lang ist, dass das
distale Ende 79a des Betätigungselements 30a den Sicherheitsschutz
28 betätigen kann, erfolgt dessen Betätigung. Das Betätigungselement
30a ermöglicht, dass die Abschirmung entweder durch Einsetzen eines
evakuierten Röhrchens in den Halter 80 oder durch Fingerdruck auf
den Betätigungsknopf 92b beendet wird.
Die interne Anordnung des Sicherheitsschutzes 28 innerhalb
des Gehäuses in einem dieser Ausführungsbeispiele bietet mehrere bedeutende
Vorteile. Insbesondere kann ein die Nadelanordnung 10 verwendender Arzt
die Nadelanordnung 10 weit näher an dem distalen Ende 36
der Nadelkanüle 22 halten. Diese distale Stelle zum Ergreifen der
Nadelanordnung 10 garantiert dem Arzt eine bessere Balance und ein besseres
Gespür und erleichtert das Ausrichten der und Zielen mit der Nadelanordnung
10.
Alternativ zu den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen kann
die Nadelanordnung in einer Ausgestaltung mit einem abnehmbaren Halter oder festen
Paket 100 vorgesehen sein, wobei alle oben beschriebenen Bestandteile der
Nadelanordnung und außerdem ein Nicht-Patienten-Nadelschutz 90 zum
Umschließen des proximalen Endes 34 der in den 8–10
gezeigten Nadelkanüle 22 verwendet werden. Der Nicht-Patienten-Nadelschutz
90 ist reversibel vom Nadelgehäuse 80 und dem Ansatz
24 oder einem von beiden abnehmbar. Der Benutzer entfernt den Nicht-Patienten-Nadelschutz
90 von der Hardverpackungsanordnung 100 und bringt den Halter
12 vor Gebrauch an dem proximalen Ende des Gehäuses 80 an.
Sobald der Halter 12 an dem Gehäuse 80 angebracht ist, kann
der Benutzer den Verpackungsschutz 26 entfernen und die Nadelvorrichtung
ähnlich verwenden wie die hier beschriebene Ausführungsform der Nadelanordnung.
27 ist eine perspektivische Ansicht einer passiv abgeschirmten
Nadelanordnung 100 nach einem anderen Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung in einer Ausgangsrückzugsposition. Die Anordnung 100 weist
eine Nadelkanüle 102 auf, die in einem Ansatz 105 angebracht
ist, an dem ein teleskopierbarer Schutz 103 angebracht ist, der sich aus
einer Ausgangsrückzugsposition in eine aktivierte nicht ausgefahrene Position
über eine teilweise ausgefahrene Venenpunktionsposition in eine vollständig
ausgefahrene und verriegelte Position bewegen kann, in der er ein distales Ende
106 der Nadelkanüle 102 abdeckt. Ein proximales Ende
107 der Nadelkanüle 102 ist von einer Mehrfachprobenhülse
108 aus Elastomer- oder Gummimaterial umgeben, die an einem distalen Ende
des Ansatzes 105 angebracht ist, um das proximale Ende 107 abzudichten
und zu verhindern, dass Fluid durch die Kanüle 102 strömt. Die
Einzelheiten des Aufbaus des Ansatzes 105, eines Betätigungselements
104 und des teleskopierbaren Schutzes 103 sind in den U.S.-Patenten
Nr. 5 718 239 und 5 893 845 im einzelnen beschrieben und bilden durch Bezugnahme
Teil dieser Anmeldung. Ein weiteres Schlüsselmerkmal der vorliegenden Erfindung
ist das Vorhandensein eines Rückhalteelements 35a, wobei die vorliegende
Erfindung dafür sorgt, dass der teleskopierbare Schutz 103 beim Einsetzen
des evakuierten Röhrchens in den Nadelhalter 120 mit dem Rückhalteelement
in Eingriff gelangt, wobei das Rückhalteelement 35a verhindert, dass
der teleskopierbare Schutz 103 sich in eine Nadelkanülenumschließposition
bewegt, wenn sich das Rückhalteelement 35a in Eingriff befindet. Das
Rückhalteelement 35a ist im wesentlichen dasselbe wie das oben beschriebene
Rückhalteelement 35.
Das Rückhalteelement 35a weist mindestens einen Rückhaltearm
97a auf, der gleitend verschiebbar an dem Ansatz 105 angebracht
ist. Der Rückhaltearm 97a des Rückhalteelements 35a
greift an mindestens einem Verriegelungsansatz 111 an, nachdem der Betätigungsarm
115 den Verriegelungsansatz 111 aus der Verriegelungsaussparung
gelöst hat. Das wichtige Merkmal der vorliegenden Erfindung liegt darin, dass
der teleskopierbare Schutz 108 aktiviert (d.h. außerhalb der Verriegelungsposition)
ist, wenn der Rückhaltearm 97a mit den Verriegelungsansätzen
111 in Eingriff ist, und der Eingriff reicht aus, um die Feder
119 daran zu hindern, den teleskopierbaren Schutz 103 vorzuschieben.
Mit anderen Worten, der aktivierte teleskopierbare Schutz 103 wird nicht
ausgefahren, bis der Rückhaltearm 97a von den Verriegelungsansätzen
111 gelöst ist. Ferner weist das Rückhalteelement 35a
ein Vorspannelement 95a auf, das den Rückhaltearm 97a außer
Eingriff mit dem Verriegelungsansatz 111 vorspannt. Das Vorspannelement
95a kann aus dem das Rückhalteelement 35a bildenden federnden
Material gebildet sein oder ein separates Teil, wie beispielsweise eine Blatt- oder
Schraubenfeder, oder dergleichen sein. Das Vorspannelement 95a ist derart
positioniert, dass es daran gehindert wird, den Rückhaltearm 97a außer
Eingriff mit dem Verriegelungsansatz 111 zu bewegen, während das Röhrchen
sich in dem Nadelhalter 120 befindet. Mit der Entnahme des Röhrchens
aus dem Nadelhalter 120 löst das Vorspannelement den Rückhaltearm
97a von dem Verriegelungsansatz 111 und dann fährt die Feder
den teleskopierbaren Schutz 103 aus.
Die oben beschriebene Nadelanordnung 100 mit ihrem teleskopierbaren
Schutz 103 kann auf folgende Art und Weise von einem medizinischen Angestellten
verwendet werden. Nachdem ein Benutzer die Nadelanordnung 100 aus ihrer
sterilen Verpackung entfernt hat, wird sie durch Einrasten oder Verschrauben an
dem distalen Ende des Nadelhalters 120 angebracht. Dann bereitet der Benutzer
eine Venenpunktionsstelle auf der Haut des Patienten vor und bringt vor der Venenpunktion
ein Tourniquet an. Die Venenpunktion erfolgt sodann durch Einführen des distalen
Endes 106 der Nadelkanüle 102 in die Haut des Patienten und
in eine Vene. Wenn das distale Ende 106 richtig eingeführt worden
ist und das evakuierte Blutsammelröhrchen mit seinem Verschluß in das
offene Ende 122 des Nadelhalters 120 eingesetzt ist, wird der
Verschluß von dem proximalen Ende 107 der Nadelkanüle
102 durchstochen. Wenn der Verschluß soweit durchstochen ist, dass
das Betätigungselement 104 kontaktiert und in distaler Richtung bewegt
wird, trifft eine Nockenfläche 110 an dem Arm 115 des Betätigungselements
104 auf eine Passfläche 116 an dem Ansatz 111 des
Schutzes 103, um eine Drehung des Schutzes 103 zu bewirken und
dessen Transport zu aktivieren. Gleichzeitig mit der Bewegung des Betätigungselements
104 wird das Rückhalteelement 35a von dem Verschluß
vorgeschoben, so dass der Rückhaltearm 97a mit dem Ansatz
111 in Eingriff gebracht wird, wodurch eine Bewegung des teleskopierbaren
Schutzes 103 in distaler Richtung zu der Venenpunktionsstelle hin verhindert
wird. Beim Entfernen des Röhrchens löst das Vorspannelement
95a das Rückhalteelement 35a von dem teleskopierbaren Schutz
103, wodurch ein weiteres Ausfahren des Schutzes 103 möglich
wird.
Wenn das proximale Ende 107 in das evakuierte Röhrchen
eintritt, wird der teleskopierbare Schutz 103 aktiviert und außerdem
strömt Körperfluid durch die Kanüle 102 in das evakuierte
Röhrchen, und wenn eine ausreichende Menge Körperfluid aufgenommen wurde,
kann der Benutzer das evakuierte Röhrchen aus dem Röhrchenhalter
120 entfernen, wodurch, wie oben beschrieben, der teleskopierbare Schutz
103 ausgefahren wird. Mit weiteren evakuierten Blutsammelröhrchen
kann der Benutzer weiterhin Körperfluidproben nehmen, wobei der teleskopierbare
Schutz sich in einer teilweise ausgefahrenen Position nahe der Haut des Patienten
befindet. Wenn das evakuierte Blutsammelröhrchen von dem Nadelhalter
120 entfernt wird, kehrt die Mehrfachprobenhülse 108 in ihre
ursprüngliche Position zurück und verschließt das distale Ende
107 der Kanüle 102 und dichtet dieses ab und stoppt das Strömen
des Körperfluids durch die Kanüle 102. Wenn kein Körperfluid
mehr entnommen werden soll, wird die Nadelkanüle 102 aus der Vene
und der Haut des Patienten herausgezogen, so dass der Schutz 103 weiter
in seine vollständig ausgefahrene und vorzugsweise Verriegelungsposition ausfahren
kann, in der das distale Ende des Schutzes 103 über das distale Ende
106 der Nadelkanüle 102 hinausragt und dieses ausreichend
abschirmt.
Bei der vorstehenden Beschreibung sei darauf verwiesen, dass die oben
beschriebenen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung lediglich Beispiele
sind. Die distale Verriegelungstasche kann beispielsweise alternativ linear in dem
Kanal am distalen Ende des Nadelansatzes angeordnet sein, damit die Notwendigkeit
der Drehung mittels der Drehfeder nicht so stark ist. Außerdem ist die vorliegende
Erfindung selbstverständlich nicht nur auf die Aktivierung mittels eines Blutsammelröhrchens
beschränkt. An diesen Ausführungsbeispielen können andere geeignete
Variationen, Modifizierungen und Kombinationen der oben beschriebenen Merkmale vorgenommen
oder bei ihnen verwendet werden, wobei sie dennoch im Rahmen der Erfindung bleiben.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Erfindung so auszulegen ist, dass sie sämtliche
derartigen Modifizierungen und Veränderungen einschließt. Der Umfang der
vorliegenden Erfindung soll durch die angefügten Ansprüche und sämtliche
Äquivalente derselben definiert sein.