Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung, insbesondere
benutzt, um elektronische Anzeiger zu halten, oder noch, um einfache Etiketten anzubringen.
Die Anzeigevorrichtungen und -systeme werden hauptsächlich in
den Läden, Supermärkten oder dergleichen benutzt, um Preisschilder, die
Informationen, insbesondere den Preis der Artikel umfassen, für die Kunden
sichtbar zu machen.
Im Allgemeinen werden die Warenartikel in den Verkaufsflächen
auf zwei Typen von Lagerständern gelagert. Sie können einfach in einem
Stockwerk der Verkaufsabteilung hingestellt oder noch an Halterungen gehängt
werden, die in Form von Trägerstange vorliegen, die an einer Wand oder einer
Mauer kragarmartig montiert ist und an ihrem Ende eine senkrechte Sperrstange aufweist.
Die Anzeigevorrichtungen sind dann im allgemeinen an zwei Typen von
entsprechenden Krampen zur festen Verbindung fest verbunden. Sie sind entweder in
einer Gleitschiene im Falle eines einfachen Gestelles befestigt, auch Abteilungskrampe
genannt, oder sie sind an der besagten senkrechten Stange der besagten Halterungen
befestigt, die dann auch als Hakenkrampen bezeichnet werden.
Nach der Ständerhöhe der Warenartikel müssen durch
das Bemühen um Ergonomie und Sichtbarkeit die besagten Anzeigevorrichtungen
von den Verbrauchern idealerweise gesehen werden können, folgend einer mittleren
Position, die für alle Artikel gleich bleiben muß. Der Verbraucher muß
Zugriff auf Information haben können, ohne sich bücken zu müssen,
um das Preisschild und insbesondere den Preis der Warenartikel zu lesen, die auf
einem unteren Ständer ausgestellt sind, oder noch an höhere Ständer
heranrücken zu müssen.
Es ist also vorteilhaft, daß die Preise also angezeigt und, im
Falle höherer Gestelle, nach unten, und, im Falle unterer Gestelle, nach oben
gerichtet seien, um von einer mittleren Position gesehen zu werden.
Man kennt eine Anzeigevorrichtung, geeignet, um an einer Gleitschiene
oder Abteilungskrampe befestigt zu werden, und aufweisend Mittel, um folgend einer
nach oben gerichteten Zwischenposition geneigt zu werden, siehe zum Beispiel die
US-A-5375357, die als nächstliegend angenommenen Stand der Technik angesehen
wird. Nichtsdestoweniger weist diese Vorrichtung im Falle von Gestellen mit mehreren
Abteilungen, wie man sie in den Supermärkten vorfindet, eine zu begrenzte Orientierungsvriabilität
auf. Außerdem, auch wenn sie angepaßt ist, um das Preisschild folgend
einem für einige der unteren Gestelle zweckmäßigen Beobachtungswinkel
zu richten, erlaubt sie nicht, das Preisschild für die höher liegenden
Gestelle insbesondere nach unten zu richten.
Außerdem sind solche Anzeigevorrichtungen mit nur einer Krampe
zur festen Verbindung mit einer Gleitschiene vereinbar, und sie erlauben nicht,
an andere bestehende Befestigungsstützen wie Aufhängehaken angepaßt
zu werden.
Außerdem können der Preis und weitere Informationen fortan
durch elektronische Anzeige dargelegt werden, die nach der Vorrichtung unterschiedliche
Abmessungen haben können. Solche elektronische Anzeigevorrichtungen haben kein
Mittel, um folgend den verschiedenen Anzeigekonfigurationen angepaßt zu werden.
Somit müßte ein Abteilungsleiter, der mehrere Einheiten
mit unterschiedlichen Strukturen hat, die an verschiedenen Typen von Befestigungskrampen
angezeigt werden sollen, folgend den je nach dem Stand der Technik verfügbaren
Vorrichtungen, für jede Kombination (anzuzeigendes Element, Abteilungskrampe)
über eine unterschiedliche Anzeigevorrichtung verfügen.
Die vorliegende Erfindung beantragt also, die oben erwähnten
Nachteile zu beseitigen. Insbesondere besteht ein Ziel der Erfindung darin, eine
Anzeigevorrichtung zur Verfügung zu stellen, die geeignet ist, um sich nach
oben oder nach unten nach einem zweckmäßigen Beobachtungswinkel zu richten,
und die außerdem, je nach dem Typ der Befestigungskrampe und des auszustellenden
Elements, modulierbar sein kann.
Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Anzeigevorrichtung
vorzuschlagen, die leicht und schnell zusammengebaut werden kann.
Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Anzeigevorrichtung
vorzuschlagen, die diebessichere Befestigungsmittel aufweist.
Weitere Ziele und Vorteile der Erfindung ergeben sich im Laufe der
nachfolgenden Beschreibung, die nur zur Information gegeben wird und nicht zum Ziel
hat, sie zu begrenzen.
Nach der Erfindung weist die Anzeigevorrichtung insbesondere für
die elektronische Anzeige von Preisen, geeignet, um ein anzuzeigendes Element nach
einem Beobachtungswinkel richten zu können, folgendes auf:
- – erste Mittel zur Befestigung mit einer Krampe zur festen Verbindung
am Gestelle,
- – zweite Befestigungsmittel,
- – ein Zwischenstück, geeignet, um mit den besagten zweiten Befestigungsmitteln
zusammenzuwirken, aufweisend Mittel, um ein anzuzeigendes Element zu halten,
- – Drehmittel und Indexierungsmittel, die eine Schnittstelle zwischen
den besagten ersten Mitteln zur Befestigung an der Krampe zur festen Verbindung
und den besagten zweiten Befestigungsmitteln bilden.
Die Erfindung wird besser verstanden beim Lesen der folgenden Beschreibung,
die im Anhang von Zeichnungen begleitet ist, die davon einen wesentlichen Bestandteil
darstellen. Es zeigen:
1 – eine perspektivische Ansicht einer an einer
Gleitschiene montierten Anzeigevorrichtung nach der Erfindung nach einer ersten
Ausführungsart,
2 – eine perspektivische Ansicht einer an einer
Krampe zur festen Verbindung montierten Vorrichtung nach der Erfindung nach einer
zweiten Ausführungsart,
3 – eine perspektivische Draufsicht einer Vorrichtung
nach der Erfindung nach einer dritten Ausführungsart,
4 – eine perspektivische Ansicht von unten der
in 3 gezeigten Vorrichtung nach der Erfindung,
5 – eine Seitenansicht der in 3
gezeigten Vorrichtung nach der Erfindung,
6 – eine Ansicht gemäß der Schnittlinie
VI-VI der in 5 gezeigten Erfindung,
7 – eine Seitenansicht einer Vorrichtung, die
an einer Krampe zur festen Verbindung nach der Erfindung montiert ist, nach einer
vierten Ausführungsart,
8 – eine perspektivische Ansicht von unten der
in 7 gezeigten Vorrichtung nach der Erfindung,
9 – eine perspektivische Ansicht von oben der
in 7 gezeigten Vorrichtung nach der Erfindung,
10 – eine perspektivische Ansicht der Mittel
zur Befestigung an einer Gleitschiene durch Drehnocken,
11 – eine perspektivische Ansicht eines in
10 gezeigten Reiters,
12 – eine perspektivische Ansicht eines in
10 gezeigten Drehnockens.
Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung insbesondere für
die elektronische Anzeige von Preisen, geeignet, um ein anzuzeigendes Element nach
einem Beobachtungswinkel richten zu können.
Die Vorrichtung umfaßt zunächst, einerseits, erste Mittel
1, 3, 30 zur Befestigung mit einer Krampe 11,
23, 24 zur festen Verbindung mit dem Gestelle, und, andererseits,
zweite Mittel zur Befestigung 18 insbesondere am angezeigten Element.
Außerdem umfaßt die Vorrichtung nach der Erfindung Drehmittel
4, 5 und/oder Indexierungsmittel 17, 22, die
eine Schnittstelle zwischen den besagten ersten Mitteln zur Befestigung an der Krampe
zur festen Verbindung und den besagten zweiten Mitteln zur Befestigung an dem anzuzeigenden
Element bilden.
Nach einer ersten Ausführungsart der Vorrichtung nach der Erfindung,
die insbesondere in 1 gezeigt ist, umfassen die besagten
ersten Befestigungsmittel einen Reiter 1, der eine C-förmige Struktur
2, 17 aufweist, die gehalten und geeignet ist, um entlang einer
&OHgr;-förmigen Struktur einer am Gestelle befestigten Gleitschiene
11 zu gleiten.
Die C-förmige Struktur kann insbesondere als zwei Füße
2, die sich von dem Rücken eines Reiters 1 entfernen, ausgestaltet
sein, wobei das Endstück der Füße 2 mit der &OHgr;-förmigen
Struktur einer Gleitschiene 11 durch die Profile 12 gehalten sei.
Dieses System zur Befestigung an einer Krampe der Abteilung kann vorteilhaft
bei der Implementierung der anzuzeigenden Information, insbesondere der Preisschilder,
verschoben werden und auf der Gleitschiene gleiten, wobei die Anzeigevorrichtung
vor der Reihe der betreffenden Artikel positioniert sei.
Nach einer Ausführungsart, die insbesondere in 3
bis 6 dargestellt ist, wenn die Vorrichtung korrekterweise
auf der Abteilungskrampe positioniert ist, können die ersten Befestigungsmittel
1 mit den Bremsmitteln 13 fest verbunden werden, derart, um jede
Bewegung des besagten Reiters 1 folgend der besagten Gleitschiene
11 zu verhindern. Diese Bremsmittel 13 bilden außerdem ein
Diebstahlsicherungsmittel.
Nach einer Ausführungsart der Erfindung sind die Bremsmittel
als Drehschloß 13 ausgestaltet, das jede Bewegung des besagten Reiters
1 folgend der Gleitschiene 11 verhindert. Das besagte Drehschloß
13 ist durch einen zylindrischen Körper 15 gebildet, der
an seinem unteren Ende einen Unterteil 14 größerer Abmessung
aufweist. Der besagte Unterteil 14 hat eine rechteckige
Allgemeinform mit zwei großen Seiten mit einer Länge, die etwas größer
ist als der Abstand, der die Füße 2 des Reiters 1 trennt.
Die beiden kleinen Seiten haben eine Länge, die kleiner ist als der Abstand,
der die Ränder der Profile 12 der Gleitschiene 11 trennt.
Dieses Drehschloß 13 ist in der Aushöhlung eingefügt, die
zwischen den Füßen 2 des Reiters 1, dem Rücken
des Reiters 17 und der Gleitschiene 11 entsteht. Der besagte zylindrische
Körper 15 des Drehschloßes 13 geht hindurch und gelangt
über dem Rücken des Reiters 17 hinaus durch das obere Ende des
zylindrischen Körpers 15 empor. Das Drehschloß 13 weist
an diesem Ende einen Kopf auf, geeignet, um einen Betätigungsschlüssel
aufzunehmen. Der besagte Kopf kann insbesondere einen insbesondere hexagonalen Formhohlraum
16 aufweisen, geeignet, um mit einem Innensechskantschlüssel zusammenzuwirken.
Das besagte Schloß 13, wenn es gedreht ist, preßt
das untere Endstück die besagten Füße 2 gegen die Profile
12 der besagten Gleitschiene 11 mittels einer Abschrägung
im Bereich des Unterteils 14. Die durch die Füße 2 auf
die besagten Profile 12 ausgeübte Wirkung verursacht dank der Reibungserscheinung
Querbeanspruchungen in dieser Kraftwirkungslinie, die sich jeglicher Verschiebung
des Reiters 1 folgend der besagten Gleitschiene 11 widersetzen.
Nach einer weiteren Ausführungsart der Befestigung an einer Gleitschiene,
die in 10 bis 12 dargestellt
ist, ist der Reiter 1' nicht unmittelbar durch die Profile 12
der Gleitschiene 11 gehalten. Die Mittel zur Befestigung des Reiters
1' an der Gleitschiene 11 sind dann nach bekannter Art und Weise
durch einen Drehnocken 80 gebildet, aufweisend einen Unterteil
82 mit einer rechteckigen Allgemeinform und geeignet, um sich in der Gleitschiene
11 zu sperren. Der besagte Unterteil 82 weist zwei kleine Seiten
mit einer Länge auf, die kleiner ist als der Abstand, der die Ränder der
Profile 12 der Gleitschiene 11 trennt, derart, um in der Längsrichtung
in die Gleitschiene eingefügt werden zu können.
Der besagte Unterteil 82 weist zwei große Seiten mit
einer Länge auf, die größer ist als der Abstand, der die Ränder
der Profile 12 der Gleitschiene 11 trennt, und kleiner als die
Höchstbreite in der Gleitschiene ist.
Nach einer Ausführungsart weist der besagte Unterteil
82 insbesondere im Bereich seiner Enden Anhebemittel 83 auf, die
durch abgeschrägte Teile gebildet und geeignet sind, um, wenn der Nocken 80
um 90° gedreht ist, mit den unteren Schenkeln der Profile 12 der Gleitschiene
11 durch Reibung zusammenzuwirken.
Ein zweiteiliger zylindrischer Körper 84,
86 ragt über dem Unterteil 82 empor und bildet im Bereich
einer Einschnürung 85 eine Stützfläche für den Reiter
1'.
Der obere Teil 86 des zylindrischen Körpers weist radial
zwei diametral entgegengesetzte Ohren auf, die eine entsprechende Öffnung
40 in dem Rücken des Reiters 1' durchqueren können.
Wenn der Nocken 80 gedreht ist, ragen die besagten Ohren 81 aus
dem Rücken des Reiters 1' hervor, um diesen letzteren zu halten. Das
Ende des oberen Teiles 86 des zylindrischen Körpers kann vorteilhaft
einen Formhohlraum 16 aufweisen, insbesondere geeignet, um einen Innensechskantschlüssel
aufzunehmen.
Vorteilhaft kann der Reiter 1' zwei Längsränder
2' aufweisen, die geeignet sind, um mit den Rändern der Profile
12 der Gleitschiene 11 zusammenzuwirken, um den besagten Reiter
1' an der Gleitschiene 11 zu zentrieren.
Nach einer weiteren Ausführungsart der Vorrichtung nach der Erfindung,
die insbesondere in 2 dargestellt ist, sind die besagten
ersten Befestigungsmittel geeignet, um an einer Krampe mit Haken befestigt zu werden.
Sie sind dann als eine elastische Spannbacke 3 ausgestaltet, in deren Innern
durch elastische Verformung die Arretierstange 23 senkrecht zu der Trägerstange
24 einer Krampe mit Haken eingefügt ist.
Diese elastische Spannbacke 3 hat eine zylindrische Allgemeinform
und weist in der Längsrichtung eine Öffnung mit einer Abmessung auf, die
kleiner als der innere Durchmesser der zylindrischen Spannbacke 3 ist.
Der innere Durchmesser der besagten Spannbacke 3 kann vorteilhaft etwas
kleiner sein als der Durchmesser der Arretierstange 23, um gegen diese
letztere einen Druck beizubehalten.
Außerdem weist nach einer Ausführungsart die Spannbacke
3, um jedwelche Drehung der ersten Befestigungsmittel 3 um die
besagte Arretierstange 23 zu verhindern, eine Oberfläche
20, auf die sich das Ende der Trägerstange 24 aufstützt,
und einen Anschlag 19 auf, der ebenso mit der besagten Trägerstange
24 in Berührung kommt, um die Drehung in die andere Richtung zu verhindern.
Die Vorrichtung nach der Erfindung weist Drehmittel auf, die eine
Schnittstelle zwischen den ersten und den zweiten Befestigungsmitteln bilden.
Nach einer Ausführungsart der Vorrichtung nach der Erfindung
sind die Drehmittel durch eine Drehwelle 5, die mit den ersten Befestigungsmitteln
1, 3 fest verbunden ist, und ein Stück 4 zur gelenkigen
Verbindung, frei drehend um die besagte Drehwelle 5, gebildet. Nach dieser
Ausführungsart kann das anzuzeigende Element fortlaufend hinsichtlich
der besagten ersten Befestigungsmittel gerichtet werden.
Nach einer Ausführungsart der Erfindung ist die Drehwelle als
eine Querstange 5 mit zwei seitlichen Flächen 6, die sich
von den ersten Befestigungsmitteln entfernen, ausgestaltet.
Die Vorrichtung nach der Erfindung kann Indexierungsmittel aufweisen
7, 22, die eine Schnittstelle zwischen den ersten und den zweiten
Befestigungsmitteln bilden. Nach einer Ausführungsart sind die Indexierungsmittel
am Stück zur gelenkigen Verbindung 4 angeordnet, das die Form eines
Zahntriebes 7 annimmt, montiert frei drehend um eine Schwenkachse, insbesondere
die mit den ersten Befestigungsmitteln fest verbundene Stange 5, wobei
die Zähne des besagten Getriebezahnrades 7 mit einer Sperrklinke
22 zusammenwirken, die mit den ersten Befestigungsmitteln fest verbunden
ist. Somit definiert die Anzahl der Zähne die Anzahl der Winkelstellungen der
Indexierung des anzuzeigenden Elements.
Nach einer weiteren Ausführungsart, um durch elastische Verformung
zusammengesetzt werden zu können, die auch Klemmverbindungssystem genannt wird,
weist der Zahntrieb eine gerade Öffnung 8 auf, folgend der Drehachse,
mit einer Abmessung 9, die kleiner ist als der innere Durchmesser
11 des besagten Zahntriebes 7, derart, daß die besagte Querstange
5 durch elastische Verformung in das Innere des besagten Getriebezahnrades
7 eingefügt werden kann.
Nach einer Ausführungsart, wie sie in 3
oder 7 gezeigt ist, sind die besagten zweiten Befestigungsmittel
18 mit wenigstens einem Vorsprung 25, der sich von dem Stück
zur gelenkigen Verbindung entfernt, fest verbunden. In dem Fall, wenn das Stück
zur gelenkigen Verbindung als ein Zahntrieb 7 mit einer Öffnung
8ausgestaltet ist, ist da wenigstens ein Vorsprung vorteilhaft nahe bei
dem Rand der Öffnung 8 angeordnet, um einen maximalen Ausschlag beizubehalten.
Trotz des Vorhandenseins dieser Öffnung 8 kann der besagte
Zahntrieb 7 vorteilhaft eine ausreichende radiale Zahnung auf wenigstens
einem Kreisbogen, der größer ist als die Hälfte des Umfangs des besagten
Zahntriebes 7, aufweisen, für die Indexierung der Winkelstellung,
erlaubend einen Ausschlag, der größer ist als 180°. Dieses Merkmal
erlaubt eine große Variabilität des anzuzeigenden Elements und insbesondere
Orientierungen nach unten und nach oben hinsichtlich einer horizontalen Ebene. So
kann das anzuzeigende Element nach unten für hohe Gestelle und nach oben für
niedrige Gestelle gerichtet werden.
Die Vorrichtung nach der Erfindung weist zweite Befestigungsmittel
18 auf. Nach einer Ausführungsart, die sie in 7
gezeigt ist, sind die besagten zweiten Befestigungsmittel 18 als ein Klemmverbindungssystem
ausgestaltet. Dieses Klemmverbindungssystem kann vorteilhaft unumkehrbar, bzw. sebsthemmend
sein, um Diebstahl zu verhindern.
Nach dieser Ausführungsart nimmt das Klemmverbindungssystem für
jeden Vorsprung 25 die Form von zwei entgegengesetzten Zähnen
29 an, die vor dem und auf jeder Seite des besagten Vorsprungs
25 vorspringen, mit einer Allgemeinform eines rechtwinkligen Dreiecks.
Das Stück, das mit diesem Klemmverbindungssystem zusammenwirkt, weist dann
zwei Steckbüchsen auf, die mit den Zähnen 29 und zwei seitlichen
Flächen 28 zusammenwirken, wobei die besagten seitlichen Flächen
einen Rand 32 aufweisen, der mit den Zähnen 29 zusammenwirkt.
Dieses Klemmverbindungssystem ist dann durch Verformung der beiden seitlichen Flächen
28 eingefügt, den besagten Rand 32 läßt man hindurchgehen
und die Hypotenuse der Zähne 29 berühren und in Endstellung gegen
die Kante senkrecht zu dem Vorsprung 25 der Zähne 29 in Anschlag
kommen, um jedes Rückgleiten zu verhindern.
Nach einer weiteren Ausführungsart, die in 3
gezeigt ist, sind die zweiten Befestigungsmittel 18 als ein rechteckiges,
zu einem Vorsprung 25 senkrechtes Stück 27 ausgestaltet.
Das zu befestigende Element weist dann zwei Profile 21 auf, wobei das rechteckige
Stück zwischen diesen Profilen 21 und dem Rücken des anzuzeigenden
Elements eingefügt sei und geeignet ist, um bis zu einer zweckmäßigen
Position zu gleiten.
Die zweiten Befestigungsmittel 18 können verschiedenförmig
ausgestaltet sein und mit einem anzuzeigenden Element zusammenwirken. Das setzt
voraus, daß die besagten anzuzeigenden Elemente Befestigungsmittel aufweisen,
die mit den besagten zweiten Befestigungsmitteln 18 vereinbar sind. Um
dieses Problem zu beseitigen, wirkt ein Zwischenstück 26, das eine
Schnittstelle zwischen dem Stück zur gelenkigen Verbindung und dem anzuzeigenden
Element bildet, mit den zweiten Befestigungsmitteln 8 zusammen und weist
Mittel auf, um ein anzuzeigendes Element zu halten. Dieses Zwischenstück
26 ist anpaßbar folgend dem anzuzeigenden Element.
Nach einer Ausführungsart der Erfindung weist das Zwischenstück
einen Boden 30 und zwei seitliche Flächen 31 auf, wobei das
anzuzeigende Element durch Verformung der seitlichen Flächen 31 gegen
den besagten Boden 30 eingefügt sei.
Somit erlaubt die Vorrichtung nach der Erfindung, ein anzuzeigendes
Element nach einem zweckmäßigen Beobachtungswinkel nach oben oder nach
unten zu richten und kann vorteilhaft modulierbar sein, fähig, um, folgend
der Krampe zur festen Verbindung und dem anzuzeigenden Element, unbegrenzt geneigt
zu werden.
Ein Abteilungsleiter kann insbesondere über eine Auswahl von
Stücken, die die ersten Befestigungsmittel aufweisen, folgend der Krampe zur
festen Verbindung, über eine Auswahl von Zwischenstücken 6, folgend
dem anzuzeigenden Element, und über einen Standardbestand an Stücken zur
gelenkigen Verbindung 4, verfügen. Er kann dann eine Anzeigevorrichtung
in Abhängigkeit von der Krampe zur festen Verbindung und dem anzuzeigenden
Element zusammensetzen.
Ein Kunststoff kann für die Herstellung der Stücke dieser
Vorrichtung benutzt werden, wobei der Kunststoff elastische Eigenschaften habe,
die auf das System zur Klemmverbindung zugeschnitten sind. Diese Stücke können
dann in großer Menge und mit geringen Kosten durch die gleichen Verfahren zur
Herstellung und Behandlung von Kunststoff, wie insbesondere Spritzgießen für
die Thermoplaste, hergestellt werden.
Natürlich könnten weitere Ausführungsarten in der Reichweite
des Fachmanns in Betracht gezogen werden, ohne trotzdem aus dem Rahmen des vorliegenden
Antrags, wie durch die nachfolgenden Ansprüche definiert, herauszukommen.