BEREICH DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf orthopädischchirurgische
Vorrichtungen, und insbesondere auf einen einstellbaren Fixateur zur Befestigung
von Knochensegmenten.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Für die Fixierung von Knochenfragmenten sind verschiedene Arten
von Vorrichtungen bekannt. Derartige Vorrichtungen finden bei der Stabilisierung
von Knochen Verwendung, indem sie gebrochene Knochenabschnitte in relativ zueinander
fixierten Positionen festhalten. Die von den Vorrichtungen bewirkte Ausrichtung
und Stabilität begünstigt die Heilung von Frakturen und erlaubt ein gutes
Zusammenwachsen.
Innere Fixierungsvorrichtungen umfassen Knochenschrauben, die in einer
Vielfalt orthopädischer Anwendungen für die Fixierung von Knochenfragmenten
verwendet werden. Knochenfragmente können in einer gewünschten Ausrichtung
positioniert werden, und ein oder mehrere Löcher können durch die Fraktur
gebohrt und erschlossen werden. Eine Kompression und Stabilisierung der Knochenfragmente
kann dann durch Einschrauben von Knochenschrauben in die Löcher bewirkt werden.
Eine den Knochenschrauben anhaftende Beschränkung besteht allerdings darin,
dass die Neupositionierung oder Einrichtung der Knochenschrauben nach einer Implantierung
schwierig ist. Um eine andere Ausrichtung vorzunehmen, ist es oft notwendig, die
ursprünglichen Knochenschrauben zu entfernen und neue Löcher für
spätere Knochenschraubenimplantate zu bohren.
Metallstifte werden ebenfalls oft dazu verwendet, Knochen zu stabilisieren.
Ähnlich wie Knochenschrauben können Metallstifte in durch die Knochenfragmente
gebohrte Löcher eingesetzt werden, um dem Knochen Stabilität zu verleihen.
Wie auch bei Knochenschrauben kann jedoch eine Entfernung der Stifte erforderlich
sein, falls eine spätere Neuausrichtung von Knochenabschnitten nötig wird.
Intramedullare Implantate sind weitere, für die Fixierung von
Knochenfragmenten verwendete Vorrichtungen. Derartige Vorrichtungen können
in den zentralen Kanal eines gebrochenen Knochens eingesetzt und mit diesem an den
längsseitigen Enden der Vorrichtung mittels Schrauben befestigt werden. Der
Einsatz intramedullarer Implantate ist jedoch äußerst invasiv, und die
Implantate sind schwierig zu handhaben, wenn sie einmal in die Kanäle von Knochenfragmenten
eingesetzt worden sind.
Äußere Fixierungsvorrichtungen können gewöhnlich
ebenfalls für die Stabilisierung von Knochensegmenten verwendet werden. Diese
Vorrichtungen verwenden eine Mehrheit von Stiften, die sich durch eine Patientenhaut
in durch gebrochene Knochen gebohrte Löcher hinein erstrecken. Klemmen finden
Verwendung, um die Stifte zu einer gemeinsamen Vorrichtung zu verbinden, die beispielsweise
die Form einer im Allgemeinen parallel zur anatomisch korrekten Längsachse
des gebrochenen Knochens ausgelegten Stange annehmen. In Verbindung mit der gemeinsamen
Vorrichtung schaffen die Klemmen einen starren Rahmen, um den Bruch zu stabilisieren
und damit die Heilung zu fördern. Eine Außenskelettfixierung ist die bevorzugte
Behandlungsmethode für verschiedene Glieddeformationen, Verletzungen und sonstige
Bedingungen, die folgendes umfassen: schwere offene Knochenfrakturen, mit schweren
Brandwunden verbundene Frakturen, Frakturen, die Distrahierungen, Frakturen, die
Gliedverlängerungen erfordern, Arthrodese, infizierte Brüche und unverbundene
Brüche. Eine Außenfixierung bietet den oben erwähnten inneren Fixierungsmethoden
gegenüber mehrere Vorteile. Eine äußere Fixierung erlaubt beispielsweise
die Handhabung einer Skelettstabilisierung von einem Ort aus, der allgemein von
der Umgebung einer Deformität, Verwundung oder Erkrankung entfernt ist, und
erlaubt dadurch eine direkte Überwachung des Gliedes und der Wunde während
damit in Verbindung stehender oder nachfolgender Eingriffe. Außerdem erleichtert
eine äußere Fixierung die Einstellung von Bruchausrichtungen, Knochenverlängerungen,
Knochenkompressionen und eine stabile Distrahierung nach anfänglichen chirurgischen
Eingriffen. Weiterhin erlaubt eine minimale Interferenz von Proximal- und Distalgelenken
eine sofortige Mobilisierung eines verwundeten Gliedes, und die Einführung
von Fixierungsstiften kann unter Lokalanästhesie vorgenommen werden.
Ein äußerer Fixateur für eine Osteosynthese ist aus
dem US 5,304,177 von Pennig bekannt (der
Oberbegriff von Anspruch 1 geht von diesem Dokument aus). Eine zentrale Einheit
enthält zwei Kugelgelenke, die lösbar durch einen einzigen, einen Keil
umfassenden Mechanismus befestigt werden. Klemmeinheiten für die Knochenverbindungsmittel
sind jeweils an einer Trägerstange befestigt, deren innere Enden jeweils einen
Teil des zentralen doppelten Kugelgelenks bilden.
Eine weitere Außenvorrichtung für die Wiedereinrichtung
frakturierter Knochensegmente ist aus dem WO 98/20802 von Claes bekannt. Eine für
die Aufnahme mehrerer Knochenbefestigungsmittel geeignete Klemmvorrichtung kann
an jedem Ende einer Stange befestigt werden. Die Stange ist mit einer Drehvorrichtung
versehen, die ein Gelenkelement für die Änderung der Lage zweier Klemmvorrichtungen
zueinander umfasst. Das Gelenkelement umfasst im Wesentlichen zwei
gelenkig verbundene Elemente, die jeweils eine gezackte Kontaktfläche umfassen,
sodass sie mittels eines Einstellmechanismus gegeneinander drehbar sind.
Trotz dieser Entwicklungen verbleibt ein Bedarf an Fixierungsvorrichtungen
mit verbesserter Einstellbarkeit. Es verbleibt insbesondere ein Bedarf an Fixierungsvorrichtungen
mit verbesserten Gelenken und Gesamtstrukturen.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Die Erfindung bezieht sich auf einen Knochenfixateur nach Anspruch
1, der mindestens je zwei Klemmbaugruppen zur Aufnahme von mindestens einem Knochenfixateur
umfasst. Der Knochenfixateur umfasst einen Hauptkörper mit einem ersten und
einem zweiten Ende, einem ersten Kupplungsglied und einem zweiten Kupplungsglied.
Das erste Kupplungsglied ist drehbar an dem ersten Ende des Hauptkörpers
um eine erste Achse angeschlossen, und das zweite Kupplungsglied ist drehbar am
zweiten Ende des Hauptkörpers um eine zweite Achse angeschlossen. Im Hauptkörper
ist ein Keil angeordnet, der eine entlang einer Verschiebungsachse angeordnete Bohrung
aufweist. Ein Sperrglied ist entlang einer Verschiebungsachse angeordnet und funktionell
mit dem Keil verbunden. Ein erstes bewegliches Element ist zwischen dem ersten Kupplungsglied
und dem Keil angeordnet, und ein zweites bewegliches Element ist zwischen dem zweiten
Kupplungselement und dem Keil angeordnet. Der Keil kann mit den beweglichen Elementen
in Eingriff gebracht werden, um die Drehung der Kupplungsglieder zu sperren, und
kann von den beweglichen Elementen gelöst werden, um eine Drehbewegung derselben
dem Hauptkörper gegenüber zu erlauben. In einigen Ausführungsbeispielen
können die ersten und zweiten Achsen quer zueinander angeordnet sein, und in
einem Ausführungsbeispiel sind die ersten und zweiten Achsen im Wesentlichen
senkrecht zueinander vorgesehen.
Die Bohrung und das Sperrglied können durch Gewinde miteinander
verbunden sein. Die Sperrglieder können außerdem entlang der Verschiebungsachse
in Stellung gebracht und um dieselbe drehbar angeordnet werden. Die beweglichen
Elemente können verschiebbar mit dem Keil verbunden sein.
Mindestens eines der Kupplungselemente und mindestens eines der Sperrelemente
haben jeweils strukturierte Abschnitte, wobei der strukturierte Abschnitt des mindestens
einen Kupplungselementes formschlüssig mit dem strukturierten Abschnitt des
mindestens einen Sperrgliedes arretiert werden kann. Die strukturierten Abschnitte
können Strukturen umfassen, die unter zackenförmigen Profilen und Facetten
gewählt werden. Mindestens ein Abschnitt des Hauptkörpers kann eine zylindrische
Innenfläche haben, und die beweglichen Elemente können derart ausgebildet
und bemessen sein, dass sie der zylindrischen Fläche verschiebbar zugeordnet
werden. Die beweglichen Elemente können biegsam gegeneinander vorgespannt sein.
Die Keile können eine erste und eine zweite Außeneingriffsfläche
aufweisen, die quer zueinander angeordnet sind. In einigen Ausführungsbeispielen
sind die erste und zweite Außeneingriffsfläche in einem Winkel von etwa
10° bis etwa 70° angeordnet. In einem Ausführungsbeispiel können
die ersten und zweiten Außeneingriffsflächen in einem Winkel von etwa
22° angeordnet sein.
Die beweglichen Elemente können jeweils eine Inneneingriffsfläche
haben, und die Eingriffsflächen der beweglichen Elemente können in etwa
demselben Winkel wie die erste und zweite Eingriffsfläche des Keiles angeordnet
sein.
Mindestens eine der Klemmbaugruppen kann funktionell an das erste
Kupplungsglied angeschlossen sein. Mindestens eine Klemmbaugruppe kann dem ersten
Kupplungsglied gegenüber verschiebbar sein.
Ein Distrahierungskörper kann funktionell an das erste Kupplungsglied
des Knochenfixateurs angeschlossen sein, sodass mindestens eine der Klemmbaugruppen
funktionell an den Distrahierungskörper angeschlossen ist. Mindestens eine
Kupplungsbaugruppe kann dem Distrahierungskörper gegenüber verschiebbar
und mit demselben lösbar arretierbar sein. Mindestens eine der Klemmbaugruppen
kann mindestens eines der ersten oder zweiten Kupplungsglieder umfassen.
Der Knochenfixateur kann ferner eine Gelenkbaugruppe mit einem Gelenkbaugruppenkörper
umfassen, der eine durch denselben entlang einer Bohrungsachse sich erstreckende
Bohrung und ein Befestigungsloch, das sich entlang einer zu der Bohrungsachse quer
angeordneten Befestigungsachse erstreckt, aufweist. Der Körper kann eine Außenfläche
und eine innere Bohrungsfläche aufweisen. Ein Schlitz kann sich an der Bohrungsachse
entlang und über das Befestigungsloch von der Außenfläche bis zur
inneren Bohrungsfläche erstrecken, sodass die gegenüberliegenden Schlitzflächen,
die den Schlitz definieren, eine Trennweite voneinander einnehmen. Die Gelenkbaugruppe
kann auch ein Befestigungsmittel umfassen, das für eine Aufnahme in dem Befestigungsloch
ausgebildet und bemessen sein kann. Die Größe des Lochs kann dadurch eingestellt
werden, dass der Abstand der gegenüberliegenden Schlitzflächen geändert
wird. Der Gelenkbaugruppenkörper kann außerdem mindestens
eine an der inneren Bohrungsfläche radial ausgerichtete Rippe umfassen, und
das zweite Kupplungsglied kann durch die Rippe in der Gelenkbaugruppe festgehalten
werden. Eine zweite Rippe kann weiterhin am Gelenkbaugruppenkörper vorgesehen
und ein drittes Kupplungsglied kann durch die zweite Rippe in der Gelenkbaugruppe
festgehalten werden.
Das zweite und dritte Kupplungsglied können einander gegenüberliegende,
in der Bohrung angeordnete Flächen haben, die über ein Einsatzglied miteinander
verbunden sind. Das Einsatzglied kann sich innerhalb der versenkten Abschnitte des
zweiten und dritten Kupplungsgliedes erstrecken. Ein Gelenkglied kann sich zwischen
dem dritten Kupplungsglied und der zweiten der Klemmbaugruppen erstrecken. Das Gelenkglied
kann drehbar an die zweite Klemmbaugruppe angeschlossen sein.
Der Schlitz des Gelenkbaugruppenkörpers kann erste und zweite
Abschnitte umfassen, wobei die Abschnitte in einem Winkel von etwa 20° und
50° ausgerichtet sind. Die Gelenkbaugruppe kann aus einem faserverstärkten
Polymer bestehen.
Der Knochenfixateur kann außerdem noch einen zweiten Hauptkörper
mit einem zweiten Keil, einem zweiten Sperrglied, einem dritten beweglichen Element
und einem vierten beweglichen Element umfassen.
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Die bevorzugten Merkmale der vorliegenden Erfindung werden in den
beiliegenden Zeichnungen offenbart, worin gleiche Bezugszeichen gleichartige Elemente
in verschiedenen Ansichten bezeichnen:
zeigt eine Explosionsdarstellung eines Ausführungsbeispiels
der Vorrichtung für die äußere Fixierung von Knochen;
zeigt eine Explosionsdarstellung des Distrahierungskörpers
von ;
zeigt eine Seitenansicht an einem Ende des
Distrahierungskörpers von ;
zeigt eine Querschnittansicht des Distrahierungskörpers
von ; von der Mitte bis zu den Enden des Körpers.
zeigt eine Querschnittansicht des Distrahierungskörpers
von entlang der Schnittlinie IIC-IIC;
zeigt ein Sperrstück von ;
zeigt einen Sperrstab von ;
zeigt ein weiteres Sperrstück von
;
zeigt eine Sperrschraube von ;
zeigt eine Explosionsdarstellung der Distrahierungs-Klemmbaugruppe
von ;
zeigt eine Seitenansicht des Distrahierungsstabes
von ;
und zeigen
Querschnittansichten des Distrahierungsstabes entlang den jeweiligen Schnittlinien
IVB-IVB und IVC-IVC;
zeigt eine Explosions-Perspektivansicht des
ersten Körperabschnitts der ;
zeigt eine zusammengesetzte Perspektivansicht
des ersten Körperabschnitts der ;
– zeigen
teilweise Querschnitts-Perspektivansichten des ersten Körperabschnitts von
, ohne die O-Ringe zu zeigen;
zeigt eine Seitenansicht eines ersten Sperrstücks
von ;
zeigt eine Querschnittansicht entlang der
Schnittlinie VE-VE eines ersten Sperrstücks von ;
zeigt eine Seitenansicht eines zweiten Sperrstücks
von ;
zeigt eine Querschnittansicht entlang der
Schnittlinie VG-VG eines zweiten Sperrstücks von ;
zeigt eine Seitenansicht des Keilantriebs
von ;
zeigt eine Unteransicht des Keilantriebs
von ;
zeigt eine Oberansicht des Keilantriebs von
;
zeigt eine Vorderansicht des Keilantriebs
von ;
zeigt eine Querschnittsansicht des Keilantriebs
von entlang der Schnittlinie VL-VL;
zeigt eine Seitenansicht der Gelenksperrschraube
von ;
zeigt eine Seitenansicht des Körpergelenks
der Distrahierungsgelenkbaugruppe von ;
zeigt eine Querschnittansicht des Körpergelenks
einer Distrahierungsgelenkbaugruppe von entlang
der Schnittlinie VO-VO;
zeigt eine weitere Seitenansicht des Körpergelenks
der Distrahierungsgelenkbaugruppe von ;
zeigt eine Querschnittansicht des Körpergelenks
der Distrahierungsgelenkbaugruppe von entlang
der Schnittlinie VO-VO;
zeigt eine Seitenansicht des Gelenks der
zentralen Klemmbaugruppe von ;
und zeigen
Querschnittsansichten des Gelenks der zentralen Klemmbaugruppe von
entlang der jeweiligen Schnittlinie VIB-VIB und VIC-VIC;
zeigt eine Seitenansicht der Kupplung von
;
zeigt eine Querschnittsansicht der Kupplung
von entlang der Schnittlinie VIIB-VIIB;
zeigt eine Querschnittsansicht der Kupplung
von entlang der Schnittlinie VIIC-VIIC;
zeigt die zentrale Klemmbaugruppe von
mit einem darin eingesetzten Paar von Kupplungen;
zeigt eine Querschnittansicht der zusammengesetzten
zentralen Klemmbaugruppe von entlang der
Schnittlinie VIIIB-VIIIB;
zeigt eine Explosions-Perspektivansicht der
zusammengesetzten zentralen Klemmbaugruppe von ;
zeigt eine Explosions-Perspektivansicht des
zweiten Körperabschnitts von ;
zeigt eine zusammengesetzte Perspektivansicht
des zweiten Körperabschnitts von ;
zeigt eine Querschnittsansicht des T-förmigen
Klemmgelenks von ;
zeigt eine Explosions-Perspektivansicht
der T-förmigen Klemmbaugruppe von ;
zeigt eine Oberansicht des Drehanlenkung
der T-förmigen Klemme von ;
zeigt eine Seitenansicht der Drehanlenkung
der T-förmigen Klemme von ;
zeigt eine Querschnittsansicht der Drehanlenkung
der T-förmigen Klemme von entlang der
Schnittlinie XD-XD;
zeigt eine Explosionsdarstellung eines anderen
Ausführungsbeispiels einer Gelenkbaugruppe für den Gebrauch mit einer
Vorrichtung für die äußere Fixierung von Knochen;
zeigt eine Perspektivansicht einer Spannklemme
von ;
zeigt eine Seitenansicht der Spannklemme
von ;
zeigt eine Querschnittsansicht der Spannklemme
von entlang der Schnittlinie XIIC-XIIC;
zeigt eine Querschnittsansicht der Spannklemme
von entlang der Schnittlinie XIIE-XIIE;
zeigt eine Oberansicht der Spannklemme von
;
zeigt eine Perspektivansicht einer Einsatzmutter
von ;
zeigt eine Oberansicht des ersten drehbaren
Segments von ;
zeigt eine Querschnittsansicht des ersten
drehbaren Segments von , entlang der Schnittlinie
XII I-XII I;
zeigt eine Querschnittsansicht des drehbaren
Segmentdeckels von entlang der zentralen
Längsfläche;
zeigt eine Unteransicht des Hauptkörpers
von ;
zeigt eine Querschnittsansicht des Hauptkörpers
von entlang der Schnittlinie XIIIB-XIIIB;
zeigt eine Oberansicht des Hauptkörpers
von ;
zeigt eine Unteransicht des Deckels von
; und
zeigt eine Querschnittsansicht des Deckels
von entlang der Schnittlinie XIIIE-XIIIE.
DETAILBESCHREIBUNG
Unter anfänglicher Bezugnahme auf
ist hier ein einstellbarer Fixateur nach einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung gezeigt. Der Fixateur 10 eignet sich für die Stabilisierung
und steifen Fixierung von Knochenfragmenten bzw. Segmenten zueinander, und kann
aus jedem beliebigen Material wie Titanium, Edelstahl, Polymer, Legierungen, Verbundstoffen
oder sonstigen Materialien gefertigt sein. Der Fixateur 10 umfasst einen
Distrahierungskörper 12 und eine zugehörige Klemmbaugruppe
14 sowie einen ersten Körperabschnitt 16 mit einem Distrahierungsstab
18, einer Distrahierungsgelenkbaugruppe 20 und einer Kupplung
22. Der Distrahierungskörper 12 und die zugehörigen
Elemente können für eine Distrahierung und eine Kompression verwendet
werden. Der Fixateur 10 umfasst zusätzlich eine zentrale Gelenkbaugruppe
24 zusammen mit einem zweiten Körperabschnitt 26 mit einer
Kupplung 28, einer T-förmigen Klemmgelenkbaugruppe 30, und
einem T-förmigen Klemmgelenk 32. Eine T-förmige Klemmbaugruppe
34 ist vorzugsweise an einer T-förmigen Klemm-Drehanlenkung
36 befestigt, die an einem T-förmigen Klemmgelenk 32 drehbar
angeschlossen ist.
Unter Bezugnahme auf die und
– umfasst der Distrahierungskörper
12 ein zentrales Durchgangsloch 38, das sich an einer Achse
39 entlang von einem ersten Ende 40 zu einem zweiten Ende
42 erstreckt. Eine Distrahierungsschraube 44 mit einem mindestens
teilweise mit Gewinde versehenen Körper 45 ist um die Achse
39 angeordnet und in dem Durchgangsloch 38 aufgenommen. Die Distrahierungsschraube
44 ist an das erste Ende 40 des Distrahierungskörpers
12 drehbar unter Verwendung einer Distrahierungsschraubenhülse
46 angeschlossen, die beispielsweise mit einem gestifteten Pin
19 an die Distrahierungsschraube 44 befestigt sein kann. Der gestiftete
Pin 19 befestigt die Distrahierungsschraubenhülse 46 vorzugsweise
starr an der Distrahierungsschraube 44, sodass die Drehung der Schraube
44 die Hülse 46 dreht. Der Distrahierungskörper
12 umfasst einen Endanschlag 48, an den sich die Schulter
50 der Schraube 44 anlehnt. Der Kopf 52a der Schraube
44 erstreckt sich innerhalb des ersten Endes 40 und wird in der
Hülse 46 aufgenommen. Der Kopf 52a umfasst einen hexagonalen
oder andersförmigen Ausnehmungsbereich, in den ein geeignet geformtes Werkzeug,
beispielsweise ein Sechskantschlüssel, eingreifen kann. Wenn der Kopf
54 sich an das erste Ende 40 und die Schulter 50 sich
an den Endanschlag 48 anlehnt, kann die Schraube 44 also um die
Achse 39 gedreht werden, während sie dem Distrahierungskörper
12 gegenüber in einer längsseitig fixierten Stellung verbleibt.
Wie in beschrieben, schließt
die Distrahierungskllemmbaugruppe 14 jeweils einander gegenüberliegende
vordere und rückwärtige Spannplatten 56, 58 ein, die
jeweils Nuten 59 zur Aufnahme von Knochenbefestigungsmitteln aufweisen.
Die Platten 56, 58 sind mit einer Distrahierungsfeststellschraube
60 ausgerichtet, deren Kopf 62 vorzugsweise im zentralen Durchgangsloch
64a der Spannplatte 56 verschiebbar aufgenommen werden kann und
deren Schaft 64b vorzugsweise in der Distrahierungsmutter 66 schraubbar
aufgenommen werden kann. Die Spannplatten 56, 58 sind außerdem
durch je ein Paar Feststellschrauben 68 miteinander verbunden, die jeweils
mit einer Spannscheibe 70 versehen sind. Die Feststellschrauben
68 erstrecken sich durch die Löcher 72, 74, innerhalb
der zugehörigen Druckfedern 76, und können vorzugsweise schraubbar
in den Löchern 78, 80 einer rückwärtigen Spannplatte
58 aufgenommen werden. Es ist daher zu beachten, dass bis die Spannplatten
56, 58 der Distrahierungskllemmbaugruppe 14 einander
gegenüber angezogen werden, die Federn 76 die Platten 56,
58 voneinander weg spannen, während sie es den Spannplatten
56, 58 erlauben, allgemein in entweder parallelen oder nichtparallelen
Ebenen in Abhängigkeit vom Spannungsgrad jeder Spannschraube 68 vorgesehen
zu sein. Die oberen und unteren Enden der Federn 76 können ebenso
im Ausnehmungsbereich der Spannplatten 56, 58 zum Anschlag kommen.
Die Druckfedern 76 können vorzugsweise aus Edelstahl gefertigt sein
und ein Federverhältnis von etwa 0,16 kg/mm aufweisen. Die Distrahierungsklemmbaugruppe
14 nimmt Knochenbefestigungsmittel, beispielsweise Knochenstifte oder Knochenschrauben
auf, die in den Knochen eingesetzt werden.
Die Distrahierungsklemmbaugruppe 14 ist lösbar an den
Distrahierungskörper 12 gekoppelt, indem ein Schienenabschnitt
82 in die Nut 84 des Distrahierungskörpers 12 eingeführt
wird. Wie insbesondere in den und
gezeigt wird, hat die Nut 84 eine Höchstlänge
L1 am ersten Ende 40, während die Nut 84 über
den übrigen Distrahierungskörper 12 eine Höchstlänge
L2 aufweist, die größer als die Länge L1 ist.
Die Distrahierungsmutter 66, die an der rückwärtigen Spannplatte
58 anliegt, läuft in der Nut 84 vorzugsweise auf einer ebenen
Fläche 86, sodass die Bewegung der Platte 58 zum Stillstand
gebracht wird, sobald die Distrahierungsmutter 66 das erste Ende
40 erreicht. Da die Länge L2 der Distrahierungsmutter
66 größer als die Länge L1 der Nut
84 am ersten Ende 40 ist, wird die Distrahierungsklemmbaugruppe
14 dadurch an einem Löslösen gehindert, dass sie in einer Richtung
zum ersten Ende 40 gleitet. Weiterhin wird die Bewegung der Distrahierungsklemmbaugruppe
14 bezüglich des Distrahierungskörpers 12 zugelassen,
da die Länge L3 der Distrahierungsmutter
66 etwa dieselbe der Länge L2 der Nut 84 im Distrahierungskörper
12 ist. Der Schienenabschnitt 82 kann außerdem vorzugsweise
so bemessen werden, dass er in der Nut 84 verschiebbar aufgenommen wird,
während er an den oberen Flächen 88, 90 der Nut
84 anliegt. Flächen 88, 90 sind in quer angeordneten
Ebenen derart angeordnet, dass der Schienenabschnitt 82 in der Nut
84 festgehalten wird. Um die Lage der Distrahierungsklemmbaugruppe festzulegen,
wird die Feststellschraube 60 derart angezogen, dass sie die Distrahierungsmutter
66 fest an die Überhänge 92, 94 der Nut
84 im Distrahierungskörper anlehnt. Die Distrahierungsmutter
66 muss einen verlängerten Fortsatz 66a nahe der darin eingebrachten
Gewindebohrung umfassen, wobei der Fortsatz 66a derart ausgebildet und
bemessen ist, dass er mit einer entsprechend geformten Ausnehmung in der rückwärtigen
Spannplatte in Eingriff gelangt und dadurch eine Verdrehung der Distrahierungsmutter
66 der Spannplatte 58 gegenüber verhindert.
Wie in den ,
und gezeigt, ist der Distrahierungskörper
12 vorzugsweise mit einem durchgehenden Schlitz 96 vorgesehen,
in dem einander gegenüberliegende Sperrstücke 98, 100
mit einem dazwischen befindlichen Sperrstab 102 angeordnet sind. Eine mit
Gewinde versehene Distrahierungsfeststellschraube 104 ist in dem Sperrstück
100 und in dem Sperrstück 98 schraubbar derart aufgenommen,
dass nachdem die Sperrstücke 98, 100 und der Sperrstab
102 gegeneinander gezogen werden und aneinander anliegen, die Bewegung
der Distrahierungsklemmbaugruppe 14 zum Stillstand gebracht werden kann,
wenn die Distrahierungsmutter 66 mit dieser in Berührung gelangt.
Diese Elemente sind in den –
im Detail beschrieben.
Wenn man nun auf die –
übergeht, so ist der Distrahierungsstab 18 mit einem allgemein flachen
Ende, einem Körperabschnitt 107, einem allgemein gekrümmten gezackten
Abschnitt 108 und einem Durchgangsloch 109 ausgebildet. Die zackenförmigen
Profile am gezackten Abschnitt 108 sind in einer kreisförmigen Reihe
von etwa 180° ausgelegt. Im proximalen flachen Ende 106des Körpers
107 ist ein durchgehender Schlitz 110 angeordnet, der, wie in
Abb 1 gezeigt, eine mit Gewinde versehene Distrahierungs-schraubenmutter
112 aufnimmt. Der Distrahierungsstab 18 ist um eine Distrahierungsachse
114 angeordnet, und wenn die Distrahierungsachse 114 sich mit
der Achse 116 des einstellbaren Fixateurs 10 deckt, kann das Ende
106 in ein Blindloch 38 des Distrahierungskörpers
12 eingeführt werden. Der Querschnitt des Körperabschnitts
107 des Distrahierungsstabes 18 ist wie in
zu sehen festgekeilt und mit einem gekrümmten Abschnitt 118 und einem
flachen Abschnitt 120 versehen. Das Blindloch des Distrahierungskörpers
12 dient als Nut zur Aufnahme des Körperabschnitts 107. Eine
bevorzugte Orientierung des Distrahierungsstabes 18 kann also sowohl dem
Distrahierungskörper 12 als auch der Distrahierungsklemmbaugruppe
14 gegenüber getroffen werden. Es kann erkannt werden, dass die Nut
und das Durchgangsloch auch andere Formen zur Erzielung der gewünschten Orientierung,
zur Verhinderung einer Drehung oder beiderlei annehmen können.
Im Distrahierungsstab 18 ist ein Loch 122 vorgesehen
und zentral um die Distrahierungsachse 114 angeordnet. Das Loch
122 ist für die Aufnahme des mit Gewinde versehenen Körpers
45 der Distrahierungsschraube 44 bemessen. Der mit Gewinde versehene
Körper 45 ist vorzugsweise schraubbar an die mit Gewinde versehene
Distrahierungsmutter 112 angeschlossen. Alternativ oder zusätzlich
hierzu kann ein Gewinde auch in dem Loch 122 des Distrahierungsstabes
18 vorgesehen werden. Da die Distrahierungsschraube 44 dem Distrahierungskörper
12 gegenüber in einer festen Position gehalten wird, ergibt also die
Drehung der Distrahierungsschraube 44 um die übereinstimmenden Achsen
39, 114, 116 entweder eine Vergrößerung oder
eine Verkleinerung der Gesamtlänge des zusammengesetzten Distrahierungskörpers
12 und des Distrahierungsstabes 18. Eine derartige Längeneinstellung
erlaubt daher eine Distrahierung bzw. eine Kompression der Knochensegmente, die
man mit dem Fixateur erreichen kann. Die gewünschten Längeneinstellungen
können, beispielsweise mit einer seitlich am Distrahierungsstab 18
vorgesehenen Skala 124, z.B. einer Flachskala 126a, wie in
und gezeigt,
gemessen werden.
Bezugnehmend auf kann, um eine
Übererstreckung der Distrahierungsschraube 44 und eine unbeabsichtigte
Demontage zu verhindern, am mit Gewinde versehenen Körper 45 in der
Nähe des mit Gewinde versehenen Endabschnitts 52b ein gewindefreier
Spalt 45a vorgesehen werden. In einem beispielhaften Ausführungsbeispiel
ist ein Spalt 45a vorgesehen, der breiter als die Breite der Distrahierungsmutter
112 und etwa 5 mm groß bemessen ist. In diesem Bereich ist der Durchmesser
des Körpers 45 kleiner als in den mit Gewinde versehenen Bereichen.
Eine weitere Verschiebung der Distrahierungsschraube 44 der Distrahierungsmutter
112 gegenüber kann daher vermieden werden, wenn der Spalt
45a die Distrahierungsmutter 112 erreicht. Da der gewindefreie
Spalt 45a nicht an einem freien Ende der Distrahierungsschraube
44 angeordnet ist, kann die Bewegung des Distrahierungskörpers
12 dem Distrahierungskörper 18 gegenüber unterbrochen
werden, ohne dass der Distrahierungskörper 12 vom Distrahierungskörper
18 getrennt wird.
Bezugnehmend auf die –
und wie schon früher hinsichtlich der
besprochen, umfasst der Körperabschnitt 16 einen
Distrahierungsstab 18, eine Distrahierungsgelenkbaugruppe 20 und
eine Kupplung 22 mit einem einstückig ausgebildeten gezackten Abschnitt
125. Diese Elemente sind in einer nach den Achsen 39,
114, 116 ausgerichteten Lage gezeigt. Die Gelenkbaugruppe
20 ist so ausgebildet, dass ein Schwenken oder eine gelenkige Bewegung
des Distrahierungsstabes 18 und der Kupplung 22 um die jeweiligen,
allgemein senkrechten Achsen 126, 128 zugelassen wird. Die Gelenkbaugruppe
20 ist so ausgebildet, dass sie über eine gemeinsame Feststellschraube
129, wie noch weiter unten beschrieben, eine gleichzeitige, lösbare
Sperrung einer derartigen gelenkigen Bewegung des Distrahierungsstabes
18 und der Kupplung 22 erlaubt. Eine lösbare Sperrung kann
also gleichzeitig in zwei Freiheitsgraden erreicht werden. Zu diesem Zweck sind
in der Gelenkkörperbaugruppe 20a der Gelenkbaugruppe 20 ein
erstes Sperrstück 130, ein Keilantrieb 132 und ein zweites
Sperrstück 134 untergebracht. Diese beispielhaft zusammengesetzte
Ausbildung ist in den –
in einer teilweisen Querschnittansicht gezeigt.
Eine Seitenansicht eines ersten Sperrstücks 130 ist
in gezeigt, während eine Querschnittansicht
in wiedergegeben ist. In ähnlicher Weise
sind in den und
Seitenansichten und Querschnittansichten des zweiten Sperrstücks
134 wiedergegeben. Wie aus den Seitenansichten der
und ersichtlich ist, haben die Sperrstücke
130, 134 jeweils gekrümmte Seitenwände 131,
135. In einer beispielhaften Ausführungsform hat das Sperrstück
130 zwei gekrümmte Ausnehmungen 136 an der Seitenwand
131, während das Sperrstück 134 zwei gekrümmte
Ausnehmungen 138 an der Seitenwand 135 aufweist. Wie in den
und gezeigt,
ist jedes Paar der gegenüberliegenden Ausnehmungen 136,
138 für die Aufnahme eines flexiblen O-Ringes 139 bemessen,
der an den Ausnehmungen anliegt und eine begrenzte Neigung der Sperrstücke
130, 134 einander gegenüber vorsieht. In einem alternativen
Ausführungsbeispiel könnte anstatt des O-Ringes 139 eine Spannfeder
verwendet werden. In den Sperrstücken 130, 134 sind vorzugsweise
jeweils obere Ausnehmungen 140, 142 vorgesehen, um einen Abschnitt
der gemeinsamen Feststellschraube 129, unmittelbar unterhalb von deren
Kopf aufzunehmen. Der zackenförmige Abschnitt 108 des Distrahierungsstabes
18 greift in den zackenförmigen Abschnitt 144 des ersten
Sperrstücks 130 ein, während der zackenförmige Abschnitt
125 der Kupplung 22 in den zackenförmigen Abschnitt
146 des zweiten Sperrstücks 134 eingreift.
Die Sperrstücke 130, 134 sind so ausgebildet,
dass sie in den Keilantrieb 132 verschiebbar eingreifen. In einer beispielhaften
Ausführungsform sind die Innenflächen 148, 150 der Sperrstücke
130, 134 in transversalen Ebenen in einem Winkel von etwa 22°
zueinander angeordnet. Wie in den und
dargestellt, kann die Innenfläche 148
vorzugsweise in einem Winkel &thgr;1 gegenüber einer zur Bodenfläche
149 des ersten Sperrstücks 130 senkrechten Linie orientiert
sein, und die Innenfläche 150 kann vorzugsweise in einem Winkel &thgr;2
gegenüber einer zur Bodenfläche 151 des zweiten Sperrstücks
134 senkrechten Linie orientiert sein. Die Winkel &thgr;1,
&thgr;2 sind vorzugsweise etwa dieselben, jeder vorzugsweise zwischen
etwa 5° und etwa 35°, und vorzugsweise etwa 11°. Die Innenflächen
148, 150 dienen als Kontaktflächen, auf denen der Keilantrieb
132 gleitet. Bezugnehmend auf die –,
umfasst der Keilantrieb 132 ein Paar in transversalen Ebenen angeordnete
Innenflächen 152, 154 derart, dass die Aussenflächen
152, 154 in einem Winkel &thgr;3 zueinander angeordnet
sind. Der Winkel &thgr;3 ist vorzugsweise etwa doppelt so groß
wie die Winkel &thgr;1, &thgr;2, und liegt zwischen etwa
10° und 70°, vorzugsweise um etwa 22°. Die Innenflächen
148, 150 der Sperrstücke 130, 134 können
jeweils verschiebbar in eine der äußeren Kontaktflächen
132a, 132b des Keilantriebs 132 eingreifen.
Die Position des Keilantriebs 132 zwischen dem ersten und
zweiten Sperrstück 130, 134 ist, wie in der
gezeigt, mittels einer Gelenkfeststellschraube 129 einstellbar. Die Gelenkfeststellschraube
129 weist einen Kopf 156 und einen mit Gewinde versehenen Schaft
158 auf. Der Kopf 156 umfasst vorzugsweise einen hexagonalen oder
andersförmigen Bereich, in den ein geeignet geformtes Werkzeug, beispielsweise
ein Sechskantschlüssel, eingreifen kann. Der geformte Bereich ist vorzugsweise
ausgenommen, aber die Außenfläche des Kopfes 156 kann in sich
derart geformt sein, dass sie in das Werkzeug eingreift. Der Schaft 158
steht vorzugsweise schraubbar mit einer mit Gewinde versehenen Bohrung
160 im Keilantrieb 132 in Eingriff. In einer endgültig zusammengesetzten
Form liegt der Kopf 156 an einer Scheibe 162 an, die in einer
zugehörigen Ausnehmung 164 im Gelenkbaugruppenkörper
20a der Gelenkbaugruppe 20 anliegt. Der untere Abschnitt
166 der Gelenkfeststellschraube 129 ragt aus einer gegenüberliegenden
Seite des Gelenkbaugruppenkörpers 20a hervor und wird von einem Deckel
168 in seiner Lage festgehalten. Der untere Abschnitt 168 der
Gelenkfeststellschraube 129 umfasst ein quer zur Längsachse des Schaftes
158 angeordnetes Durchgangsloch 166a, und der Deckel
168 umfasst ebenfalls ein Durchgangsloch 168a derart, dass wenn
der Deckel 168 an der Gelenkfeststellschraube 129angeordnet ist,
das Durchgangsloch 166a mit dem Durchgangsloch 168a ausgerichtet
ist. Nach der Ausrichtung kann ein Stift 168b in dasselbe eingeführt
werden, und zwar vorzugsweise mit einer Interferenzpassung, um den Deckel
168 und die Gelenkfeststellschraube miteinander zu verbinden. In einem
alternativen Ausführungsbeispiel ist die Feststellschraube
129 durch einen Haltungsring in ihrer Lage festgehalten, der mit dem unteren
Abschnitt 166 in einer darin angebrachten Nut gekoppelt ist. Auf Wunsch
kann zwischen dem Haltungsring und dem Gelenkbaugruppenkörper 20a
(zum Beispiel in und
gezeigt) eine Scheibe 168' vorgesehen werden.
Eine beispielhafte Ausführungsform des Gelenkbaugruppenkörpers
20a einer Gelenkbaugruppe 20 ist in den –
wiedergegeben. Wie in gezeigt, hat der Gelenkbaugruppenkörper
20a vorzugsweise einen allgemein kreisförmigen Querschnitt, der angepasst
ist, um die Sperrstücke 130, 134 mit ähnlich gekrümmten
Außenwänden aufzunehmen. Wiederum unter Bezugnahme auf
sind die Sperrstücke 130, 134 innerhalb der Gelenkbaugruppe
20 durch Gelenkdrehstifte 170, 172 miteinander verbunden.
Der Stift 170 schliesst den Distrahierungsstab 18 an den Gelenkbaugruppekörper
20a an und wird in den koaxialen Löchern 174 des Gelenkbaugruppekörpers
20a und im Durchgangsloch 109 des Distrahierungsstabes
18 aufgenommen. In ähnlicher Weise verbindet der Stift 172
die Kupplung 22 mit dem Gelenkbaugruppenkörper 20a und wird
in den koaxialen Löchern 176 des Gelenkbaugruppenkörpers
20a und im Durchgangsloch 178 der Kupplung 22 aufgenommen.
Während des Betriebes kann die Gelenkfeststellschraube
129 vorzugsweise schraubbar an das mit Gewinde versehene Loch
168 im Keilantrieb 132 angeschlossen sein. Da die Feststellschraube
129 durch den Deckel 168 zwar in ihrer Lage positioniert, aber
um ihre Zentralachse 180 drehbar angeordnet ist, ergibt die schraubbare
Verbindung der Feststellschraube 129 mit dem Keilantrieb 132 eine
Auf- bzw. Abwärtsbewegung des Keilantriebs 132 dem Kopf
156 der Feststellschraube 129 gegenüber und an der Zentralachse
189 entlang. Während der Aufwärtsbewegung gelangt die äußere
Kontaktfläche 132a des Keilantriebs 132 verschiebbar mit
der Innenfläche 148 des Sperrstücks 130 in Eingriff,
und die äußere Kontaktfläche 132b des Keilantriebs
132 gelangt verschiebbar mit der Innenfläche 150 des Sperrstücks
134 in Eingriff, sodass die zackenförmigen Abschnitte 144,
146 der Sperrstücke 130, 134 mit dem zackenförmigen
Abschnitt 108 des Distrahierungsstabes 18 und dem zackenförmigen
Abschnitt 125 der Kupplung 22 in Eingriff gelangen, um die Elemente
lösbar in ihrer Lage zu sperren. Die Winkelstellung des Distrahierungsstabes
18 um die Achse 126, sowie die Winkelstellung der Kupplung
22 um die Achse 128 können daher lösbar gesperrt werden.
Die Abwärtsbewegung des Keilantriebs 132 hebt gleichzeitig den Druck
zwischen den untereinander im Eingriff stehenden zackenförmigen Flächen
der Sperrstücke 130, 134, dem Distrahierungsstab
18 und der Kupplung 22 auf, sodass der Distrahierungsstab
18 und die Kupplung 20 des Fixateurs 10 untereinander
leicht in eine Winkelstellung gebracht werden können.
Obwohl bei dem hier gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel
die Drehung oder angelenkte Bewegung der Elemente um die im Allgemeinen senkrechten
Achsen arretiert werden kann, brauchen die Achsen in anderen Ausführungsbeispielen
nicht senkrecht zu sein. Der Keilantrieb 132 kann beispielsweise zwischen
einem Paar Sperrstücken 130 so angeordnet sein, dass die zackenförmigen
Flächen der Sperrstücke und die Richtung der gelenkigen Bewegung auf beiden
Seiten des Keilantriebs 132 etwa dieselben sind. Alternativ können
ein Paar Sperrstücke 134 verwendet werden. Das Paar Elemente wie der
Distrahierungsstab 18 und die Kupplung 22 können daher innerhalb
derselben Ebene orientiert werden. In noch weiteren Ausführungsbeispielen können
die die gelenkige Bewegung bestimmenden Achsen der zwei Elemente transversal zueinander
liegen, sodass die Elemente in transversalen Ebenen orientiert werden können.
Weiterhin unter Bezugnahme zu den
und – ist die zentrale
Gelenkbaugruppe 24 mit einem Gelenk 24a und einer Bohrung
182 gezeigt, die sich durch das ganze Gelenk entlang einer Bohrungssachse
184 erstreckt. Die Bohrung 182 ist ausgebildet und bemessen, um
einander gegenüberliegende Kupplungen 22, 28 aufzunehmen,
wie weiter unten beschrieben wird. In einer beispielhaften Ausführungsform
schließt das Gelenk 24a einer zentralen Gelenkbaugruppe
24 einen Schlitz 186 von der Seitenfläche 188 bis
zur Bohrungsfläche 190 ein, der sich also über die Länge
des Gelenks 24a erstreckt, um die Baugruppenabschnitte 192,
194 zu bestimmen. Ein Befestigungsloch 196 ist ebenfalls vorgesehen
und erstreckt sich von der Seitenfläche 198 zur Seitenfläche
199 durch die Baugruppenabschnitte 192, 194 hindurch.
Eine mit Gewinde versehene zentrale Klemmschraube 200, die vorzugsweise
an einer kugelförmigen Scheibe 202 anliegt, erstreckt sich durch das
Befestigungsloch 196 und gelangt schraubbar mit einem schraubbaren Einsatz
aus Edelstahl 204 in Eingriff, der im Befestigungsloch 196 in
der Nähe der Seitenfläche 198 angeordnet ist. Die Kugelscheibe
202 ist vorzugsweise in einer kugelförmigen Ausnehmung im Gelenk
244a der zentralen Klemmbaugruppe 24 in der Nähe der Seitenfläche
199 eingesetzt. Die sphärische Geometrie der Scheibe und der Ausnehmung
fördern die Klemmwirkung der zentralen Klemmschraube 200. In einem
alternativen Ausführungsbeispiel kann sich das Befestigungsloch 196
mit Gewinde versehen zwischen dem Abschnitt 194 der Verbindungsbaugruppe
und der Seitenfläche 198 erstrecken.
Wie insbesondere in dargestellt,
ist das Loch 182 des Gelenks 24a der zentralen Gelenkbaugruppe
24 im Allgemeinen symmetrisch um eine durch die Zentralachse
206 gehende Ebene gelegen, wobei die Ebene senkrecht zur Bohrungsachse
184 liegt. Das Loch 182 hat im Allgemeinen einen Innendurchmesser
D1, schließt aber innere Umfangsrippen 208, 210
ein, die einen inneren Durchmesser D2 bilden, der kleiner als der Durchmesser
D1 ist.
Die Kupplungen 22, 28 sind so ausgebildet und bemessen,
um im Loch 182 aufgenommen zu werden und um sich darin lösbar zu drehen.
Bezugnehmend auf die –,
schließt jede Kupplung 22, 28 einen einstückig zackenförmig
verbundenen Abschnitt 125 und eine flache Ebene 212 ein. Eine
Umfangsnut 214 ist für die Aufnahme einer der Rippen 208,
210 der Bohrung 182 bemessen und dreht sich um die Bohrungsachse
184. Alternativ kann eine der Kupplungen 22, 28 mit einer
Ausnehmung 216 und die andere Kupplung mit einem Fortsatz versehen sein,
der in eine entsprechende Ausnehmung 216 passt. Zusätzlich kann ein
hohler Abschnitt 216 vorgesehen sein. In gewissen Ausführungsbeispielen,
wie in –
zu ersehen, ist ein zentrales Halterungsstück 218 im Ausnehmungsabschnitt
216 zwischen den Kupplungen 22, 28 vorgesehen, um der
Bohrungsachse eine größere Starre zu verleihen. In einer beispielhaften
Ausführungsform kann eine Kupplung 22, 28 im Loch
82 mit einer Feststellschraube oder einem Stift 220 festgehalten
werden, die sich durch ein Loch 222 im Gelenk 24a der zentralen
Gelenkbaugruppe 24 erstrecken und in einer Ausnehmung 224 in der
Kupplung 22, 28 aufgenommen werden. Die Feststellschraube oder
der Stift 220 kann es einer Kupplung 22, 28 erlauben,
der zentralen Gelenkbaugruppe 24 gegenüber drehbar festgehalten zu
werden, während die andere Kupplung 22, 28 sich frei bewegen
kann. Der Zugang zur zentralen Klemmeschraube 200 kann daher zugelassen
werden, während sich die Kupplung 22, 28 dreht. Wenn der
Schlitz 186, wie im Beispiel der ,
im Allgemeinen offen ist, können sich die Kupplungen 22,
28 im Loch 182 verschiebbar drehend bewegen. Wenn eine gewünschte
Orientierung der Kupplungen 22, 28 um die Drehachse
184 gewählt worden ist, kann die Schraube 200 angezogen werden,
wodurch sich der Abstand zwischen den Bereichen 192, 194 des Gelenks
24a verringert und die Drehung der Kupplungen 22, 28
angehalten wird. Die Drehung jeder Kupplung 22, 28 ist gleichzeitig
vom Anziehungsgrad der Schraube 200 bestimmt; beide Kupplungen
22, 28 sind daher frei drehbar beweglich oder in ihrer Lage festgehalten.
In einem alternativen Ausführungsbeispiel kann das Loch
182 des Gelenks 24a der zentralen Gelenkbaugruppe 24
glatt und ohne innere Rippen 208, 210 sein. Ein Paar Feststellschrauben
oder Stifte 220 können in geeigneten Löchern in der zentralen
Gelenkbaugruppe 24 aufgenommen werden. Eine Schraube oder ein Stift
220 kann in einer Ausnehmung 224 in jeder Kupplung 22,
28 derart aufgenommen werden, dass die Kupplungen 22,
28 im Loch 182 festgehalten werden.
Wie in bis
dargestellt, schließt der zweite Körperabschnitt 26 eine Kupplung
28, eine T-förmige Klemmgelenkbaugruppe 30, und ein T-förmiges
Klemmgelenk 32 ein. Die T-förmige Klemmbaugruppe 30 des zweiten
Körperabschnitts 26 ist dieselbe wie die Distrahierungsgelenkbaugruppe
20, die schon früher in Verbindung mit den
bis besprochen worden ist, und daher nicht wieder
im Detail beschrieben wird. Es soll aber darauf hingewiesen werden, das der zweite
Körperabschnitt 26 so ausgebildet ist, um eine Drehbewegung oder angelenkte
Bewegung der Kupplung 28 und des T-förmigen Klemmgelenks
32 um die jeweiligen, im Allgemeinen senkrechten Achsen 226,
228 zu gestatten. Wenn der zweite Körperabschnitt 26, wie
beispielsweise in dargestellt, mit der Achse
116 des einstellbaren Fixateurs ausgerichtet ist, so ist die Achse
226 parallel zur Achse 126 der Distrahierungsgelenkbaugruppe
20, während die Achse 228 parallel zur Achse 128
der Baugruppe 20 liegt. Diese Achsen können jedoch aufgrund der vom
ersten Körperabschnitt 16, der zentralen Gelenkbaugruppe
24 und dem zweiten Körperabschnitt erlaubten gelenkigen Bewegung auch
nicht-parallel sein.
Bezugnehmend auf die bis
ist das T-förmige Klemmgelenk 32 mit
zackenförmigen Profilen auf einem zackenförmigen Abschnitt 230
versehen, die um einen kreisförmigen Pfad von etwa 180° angeordnet sind.
Der zackenförmige Abschnitt 230 des T-förmigen Klemmgelenks
32 greift in den zackenförmigen Abschnitt 146 des Sperrstücks
134 derart ein, dass das T-förmige Klemmgelenk 32 lösbar
in seiner Lage arretiert werden kann. Ein Stift 172 verbindet das Gelenk
der T-förmigen Klemme 32 mit einem Gelenkbaugruppenkörper
20a der Klemmgelenkbaugruppe 30 und wird in den koaxialen Löchern
176 des Gelenkbaugruppekörpers 20a und in einem Durchgangsloch
232 des Gelenks 32 aufgenommen. Das Gelenk der T-förmigen
Klemme 32 ist weiterhin mit einem Körperabschnitt 234 und
einem Paar von Verlängerungen 236, 238 mit koaxialen, an
der Achse 242 angeordneten Löchern 240 versehen. Die Achsen
228, 242 sind vorzugsweise parallel. Die Verlängerungen
236, 238 definieren eine zentrale Öffnung 244, die
vorzugsweise symmetrisch um die zentrale Gelenkachse 246 angeordnet und
derart bemessen ist, dass sie die Drenanlenkung der T-förmigen Klemme
36 aufnimmt, wie noch weiter unten beschrieben wird. In den Verlängerungen
236, 238 sind auch ein Paar Stiftlöcher 248,
250 vorgesehen und vorzugsweise senkrecht zur Bohrung 240 angeordnet.
Wie in gezeigt, ist ein Anlenkstift der T-förmigen
Klemme 252 in die Löcher 240 eingesetzt und an den Verlängerungen
236, 238 durch Querstifte befestigt, die in die Stiftlöcher
248, 250 sowie in ähnlich positionierte Löcher im Anlenkstift
252 passen. Zwischen den Abschnitten der Querstifte
254 und der Stiftlöcher 248, 250 können Interferenzpassungen
verwendet werden, um die Querstifte 254 darin festzuhalten. Vorzugsweise
ist der Anlenkstift 252 gegenüber dem T-förmigen Klemmgelenk
32 drehbar befestigt.
Bezugnehmend auf ist die T-förmige
Klemmbaugruppe 34 jeweils mit einer vorderen Spannplatte 256 und
einer gegenüberliegenden hinteren Spannplatte 258 versehen, die jeweils
Nuten 259 zur Aufnahme von Knochenbefestigungsmitteln aufweisen. Die Platten
256, 258 sind, wie aus der
zu ersehen, mit T-förmigen Feststellschrauben 260 verbunden. Die Feststellschraube
267 ragt aus den jeweiligen Löcher 280, 282 in den
Platten 256, 258 heraus, die jeweils mit einem Paar Feststellschrauben
68 mit Spannscheiben 70 versehen sind. Die Feststellschrauben
68 erstrecken sich innerhalb der jeweiligen Druckfedern 76 durch
die Löcher 262, 264 hindurch und können vorzugsweise
schrauubbar in den Löchern 266, 268 in der rückwärtigen
Spannplatte 258 aufgenommen werden. Es soll daher beachtet werden, dass
bis die Spannplatten 256, 258 der T-förmigen Klemmbaugruppe
34 gegeneinander angezogen werden, die Federn 76 die Spannplatten
256, 258 voneinander abneigen, während die Spannplatten
256, 258 erlauben allgemein in entweder parallelen oder nicht.
parallelen Ebenen in Abhängigkeit des Anziehungsgrades jeder Spannschraube
68 angeordnet zu werden. Die oberen und unteren Enden der Federn
76 können ebenfalls an Ausnehmungsbereichen in den Spannplatten
256, 258 anliegen. Die rückwärtige Spannplatte
258 ist auch mit einem Paar von Löchern 270, 272
versehen, durch die sich die Klemmbefestigungsschrauben 274a erstrecken.
Wie aus den und
bis ersichtlich, schließt die Drehanlenkung der
T-förmigen Klemme 36 ein Paar Außenlöcher 274,
276 ein, die so ausgelegt sind, dass die Klemmbefestigungsschrauben
274a darin aufgenommen werden können. Ein zentrales Loch
278 in der Drehanlenkung der T-förmigen Klemme 36 kann jeweils
mit den Löchern 280, 282 in den Spannplatten 256,
258 axial angeordnet werden, und die Löcher 278,
280, 282 nehmen die T-förmige Feststellschraube
260 auf. In der Verlängerung 286 der Drehanlenkung der T-förmigen
Klemme ist letztlich noch ein Durchgangsloch 284 vorgesehen, das vorzugsweise
senkrecht zum Loch 278 verläuft. Das Loch 278 schließt
einen mit Gewinde versehenen Abschnitt 278a und ein gewindeloses Gegenloch
278b ein, wobei der Durchmesser der Gegenbohrung 278b breiter
als der Durchmesser des mit Gewinde versehenen Abschnitts 278a ist.
Die Drehanlenkung der T-förmigen Klemme 36 ist dem T-förmigen
Klemmgelenk 32 angeschlossen, wenn der Anlenkstift der T-förmigen
Klemme 252 sich durch die koaxialen Löcher 240,
284 erstreckt. Ein hexagonal bzw. anders geformter Bereich, vorzugsweise
ein Ausnehmungsbereich, kann im oberen Ende 260a der Feststellschraube
260 vorgesehen und mit einem entsprechend geformten Werkzeug, wie einem
Sechskantschlüssel, in Eingriff gebracht werden. Die Feststellschraube
260 hat vorzugsweise einen mit Gewinde versehenen Schaft 260b,
der schraubbar an den mit Gewinde versehenen Abschnitt 278a des Loches
278 in der Drehanlenkung der T-förmigen Klemme 36 angeschlossen
werden kann. Um in einer beispielhaften Ausführungsform die Drehung der T-förmigen
Klemmbaugruppe 34 um den Anlenkstift der T-förmigen Klemme
252 zu arretieren, kann die Feststellschraube der T-förmigen Klemme
260 so positioniert werden, dass das untere Ende 260c der Feststellschraube
der T-förmigen Klemme 260 sich an den Anlenkstift der T-förmigen
Klemme 252 anlehnt. Der Körper des Anlenkstifts der T-förmigen
Klemme 252 kann allgemein hexagonal sein, so dass Flächen um den Körper
herum vorgesehen sind, um mehr Fläche für die Anlehnung des (in
gezeigten) unteren Endes 260c der
Feststellschraube der T-förmigen Klemme 260 zu schaffen. Das untere
Ende 260c der (in gezeigten) Feststellschraube
der T-förmigen Klemme 260 bildet eine Schulter, die an der im Schnittpunkt
der Abschnitte 278a, 278b entstandenen Schulter des Loches
278 in der Drehanlenkung der (in
gezeigten) T-förmigen Klemme 36 anliegt und dadurch die Bewegung der
Feststellschraube der T-förmigen Klemme 260 begrenzt.
Andere Ausführungsbeispiele der Klemmbaugruppe 14 und/oder
der T-förmigen Klemmbaugruppe 34 können ebenfalls verwendet werden.
Die Drehanlenkung der T-förmigen Klemme 36 kann zum Beispiel einstückig
mit der unteren Spannplatte 258 ausgebildet werden, wodurch sich die Notwendigkeit
erübrigt, daß sich Befestigungsschrauben 274a durch die Löcher
270, 272 erstrecken.
In einer beispielhaften Ausführungsform sind der Distrahierungskörper
12, der Distrahierungsstab 18, die Kupplungen 22,
28, das Gelenk das T-förmigen Klemme 32 und die Sperrstücke
130, 134 aus einem Polymer wie Victrex® 450CA30,
einem mit einem strahlendurchlässigem Kohlenfaser verstärkten Polyarylätherketon-Thermoplast,
das vielfache Autoklav-Sterilisierungszyklen aushalten kann und gleichzeitig hohe
mechanische Festigkeit, Widerstandesfähigkeit gegen Stress-cracking und hohe
chemischen Widerstandsfähigkeit besitzt, gebildet. Die Strahlendurchlässigkeit
dieses Polymers erlaubt eine vorteilhafte augenscheinliche Untersuchung der darunterliegenden
Knochen und/oder Gelenke, wenn der Fixateur 10 im Untersuchungsfeld von
Röntgenstrahlgeräten aufgestellt wird, und erlaubt daher beispielsweise
die bildliche Darstellung der anatomischen Ausrichtung der Knochen und/oder der
Flächen der in der Fixateur-Umgebung befindlichen Gelenke. Dieses
Polymer ist auch wegen seines relativen Leichtgewichtes gewählt. Das Gelenk
der T-förmigen Klemme 32 ist vorzugsweise aus einem strahlendurchlässigen
Polymer gefertigt, sodass bei der Abbildung Schatten vermieden werden. Wenn der
Fixateur der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit der Behandlung schwerer distaler
Trümmerfrakturen, auch bekannt als Pilon-Frakturen, verwendet wird, so erlaubt
das strahlendurchlässige Gelenk der T-förmigen Klemme eine geeignete visuelle
Ansicht des Gelenks.
Die Körpergelenke 29a der Distrahierungsgelenkbaugruppe
20 und der T-förmigen Klemmgelenkbaugruppe 30 sowie das Gelenk
24a der zentralen Klemmbaugruppe 24 sind aus Aluminium 6061-T6
gebildet, das bei geeigneter Dünne strahlendurchlässige Eigenschaften
bietet. Die Spannplatten 56, 58, 256
258 und die Drehanlenkung der T-förmigen Klemme 36 sind aus
einer Titaniumlegierung (6 % Ti, 4% Al V) und der Keilantrieb 132 ist vorzugsweise
aus gehärtetem Edelstahl 17-4 PH gefertigt. In einem alternativen Ausführungsbeispiel
ist der Keilantrieb 132 aus Edelstahl 316L gefertigt. Andere hierin
offenbarte Gelenkbefestigungsmittel bzw. befestigungsmittelähnliche Mittel,
wie eine Gelenkfeststellschraube 129, können vorzugsweise metallisch
und aus einem Material geeigneter Härte, wie aus gehärtetem Edelstahl
17-4 PH oder Edelstahl 316L gefertigt sein. Die Befestigungsmittel können
auch mit einer Flächenbeschichtung aus stromlosem bzw. nicht-elektrolytischen,
mit Polytetrafluoräthylen (PTFE) gemeinsam aufgebrachten Phosphor-Nickel vorgesehen
sein, wie es beispielsweise von der Anoplate Corporation, Syracuse, New York erhältlich
ist. Eine derartige Beschichtung bietet Widerstand gegen Reibungsverschleiß
und sieht auch eine Schmierung vor. Alternativ können die Befestigungsmittel
bzw. die befestigungsmittelähnlichen Elemente aus einem reibungsverschleißfesten
Material, wie aus reibungsverschleißfestem Edelstahl gefertigt werden.
Um somit die beim einstellbaren Fixateur 10 vorgesehene gelenkige
Bewegung zusammenzufassen, erlaubt die Distrahierungsgelenkbaugruppe 20
eine Winkelbildung von Elementen um zwei vorzugsweise zueinander senkrechte Achsen,
die zentrale Gelenkbaugruppe 24 erlaubt ein Drehen von Elementen um zwei
vorzugsweise parallele Ebenen, die T-förmige Klemmgelenkbaugruppe
30 erlaubt eine Winkelbildung von Elementen um zwei vorzugsweise zueinander
senkrechte Achsen, und die Drehanlenkung der T-förmigen Klemme 36
erlaubt die Winkelbildung um eine zusätzliche Achse. Die Gesamtlänge des
einstellbaren Fixateurs 10 kann außerdem grob eingestellt werden,
und die Position der Distrahierungsklemmbaugruppe 14 kann dem Distrahierungskörper
12 gegenüber eingestellt werden. Feinere Längseinstellungen,
beispielsweise um eine Kompression und Distrahierung zu erzielen, können mittels
der Distrahierungsschraube 44 bewerkstelligt werden.
Bezugnehmend auf wird nun eine
alternative Zusammenstellung von Gelenken für den Gebrauch in einem äußeren
Fixateur gezeigt. Die Gelenkbaugruppe 300 schließt einen Distrahierungsstab
302, einen ersten drehbaren Abschnitt 304, einen drehbaren Abschnittsdeckel
oder Schwenkabschnitt 306, einen zweiten drehbaren Abschnitt
308, und ein Gelenk für eine T-förmige Klemme 310 ein.
Zur Halterung von Knochenstiften geeignete Klemmbaugruppen können an jedem
Ende einer Gelenkbaugruppe 300 befestigt werden. Eine Spannklemme
312 schließt den Distrahierungsstab 302 an einen ersten drehbaren
Abschnitt 304, und eine weitere Spannklemme 314 kuppelt einen
zweiten drehbaren Abschnitt 308 an das Gelenk der T-förmigen Klemme
310. Wie aus ersichtlich sind die
Spannklemmen 312, 314 spiegelbildlich zueinander. Obwohl die Spannklemme
312 noch im Detail besprochen werden soll, betrifft die Besprechung gleichermaßen
auch die Spannklemme 314.
Bezugnehmend auf bis
umfasst die Spannklemme 312 im Allgemeinen
einen zylindrischen Körperabschnitt 315 mit einem ersten Durchgangsloch
316 ein, das entlang einer ersten Bohrungsachse 318 vorgesehen
ist. Ein Paar allgemein paralleler Verlängerungen 319a,
319b ist an den Körperabschnitt 315 angeschlossen und umfasst
ein zweites Durchgangsloch 320, das entlang einer zweiten zentralen Bohrungsachse
322 angeordnet ist. Die Achsen 318, 322 stehen allgemein
senkrecht zueinander. Die Verlängerungen 319a, 319b sind
auseinandergeneigt und durch einen Schlitz 324 getrennt, der sich von den
Seitenflächen 326 bis zur durchgehenden Bohrungsfläche
328 und über die Breite der Spannklemme 312 erstreckt. Der
Schlitz 324 umfasst vorzugsweise jeweils einen ersten und einen zweiten
Abschnitt 329a, 329b, die in einem Winkel &agr; zueinander ausgerichtet
sind. In einer beispielhaften Ausführungsform liegt der Winkel &agr; zwischen
20° und 50°, und vorzugsweise bei etwa 33,6°. Wie aus
ersichtlich, kann die Faserverstärkung vorzugsweise in der Richtung der Pfeile
A vorgesehen sein. Wie aus der hervorgeht,
kann vorzugsweise eine Einsatzmutter 330a in ein Durchgangsloch
320 eingesetzt sein und ein Befestigungsmittel 332 mit einem glatten
oberen Abschnitt 332a und einem mit Gewinde versehenen unteren Abschnitt
332b aufgenommen werden. Jedes Befestigungsmittel 332 umfasst
vorzugsweise einen Kopf mit einem kugelförmigen unteren Abschnitt für
eine Passung in eine kugelförmige Ausnehmung. In einem in
gezeigten Ausführungsbeispiel hat die Einsatzmutter 330a einen kreisförmigen
Kopf 334, einen nicht kreisförmigen Körper 336, und
ein zentrales Durchgangsloch 337. Der nicht kreisförmige
Körper 336 kann beispielsweise eine viereckige oder beliebige andere
Form haben. Der Sitz im durchgehenden Bohrung 320 hat in ähnlicher
Weise eine nicht-kreisförmige Gestalt, sodass sich die Einsatzmutter
330a in ihr nicht freibeweglich drehen kann. Die Einsatzmutter
330a kann an den Körper 336 zusätzlich klebend angebracht
sein.
Der erste drehbare Abschnitt 304 ist mit einem Durchgangsloch
340 versehen, in welchem die gegenüberliegenden Einsatzmuttern
330b und 330c eingesetzt sind. Wie schon hinsichtlich der Einsatzmutter
330a beschrieben, sind die Sitze im durchgehenden Loch 340 vorzugsweise
so geformt, dass wenn die Einsatzmuttern 330b, 330c darin eingesetzt
sind, eine Drehung verhindert wird. Die obere Fläche 338 des Kopfes
334 der Einsatzmuttern 334a, 334b ist vorzugsweise zackenförmig
wie mit einem Sternenschliffmuster, sodass wenn die Köpfe 334 der
Einsatzmuttern 334a, 334b aneinander anliegen, die gezackten Kopfflächen
reibend in Eingriff stehen und gegeneinander um ineinander greifende im Wesentlichen
regelmäßig beabstandete zackenförmige Profile rotieren können.
Wenn die Köpfe 334 der gegenüberliegenden Einsatzmuttern
334a, 334b einander im Wesentlichen locker gegenüberliegen,
sind die Köpfe daher frei beweglich zueinander, während wenn die Köpfe
334 fest gegeneinander gepresst sind, die Drehbewegung angehalten wird.
Der erste drehbare Abschnitt 304 schließt weiterhin einen Ausnehmungsbereich
342 ein, so dass wenn der Körper 336 einer Einsatzmutter
330b in ein Loch 340 eingesetzt ist, der Kopf 334 im
Wesentlichen in den Ausnehmungsbereich hineinpasst. In einer beispielhaften Ausführungsform
ist das Durchgangsloch 337 in den Einsatzmuttern 330a,
4330b glatt, während die Durchgangslöcher 337 in den
Einsatzmuttern mit Gewinde versehen sind, um die mit Gewinde versehenen unteren
Abschnitte 332b der Befestigungsmittel 332 aufnehmen zu können.
Nach der Montage wird ein Balkenstift in den koaxialen Löchern
316, 341a, 341b des Distrahierungsstabes 302
aufgenommen. In einer beispielhaften Ausführungsform ist der Balkenstift
339 so festgekeilt, dass er sich dem Distrahierungsstab gegenüber
nicht dreht. Eine Spannklemme 312 schließt daher den Distrahierungsstab
302 an den ersten drehbaren Abschnitt 304 an. In ähnlicher
Weise wird ein anderer nicht drehender Balkenstift 339 in den koaxialen
Löchern 316, 343a, 343b des Gelenks der T-förmigen
Klemme 310 aufgenommen, und die Spannklemme 314 verbindet den
zweiten drehbaren Abschnitt 308 mit dem Gelenk der T-förmigen Klemme
310.
Wenn also eine gewünschte Orientierung des Distrahierungsstabes
302 bzw. des Gelenks der T-förmigen Klemme 310 gewählt
worden ist, kann das Befestigungsmittel so angezogen werden, dass das Befestigungsmittel
332 mit einer Einsatzmutter 330c schraubbar in Eingriff gebracht
wird, wodurch der Durchmesser des Durchgangsloches 316 und der Abstand
der Verlängerungen 319a, 319b derart verringert wird, dass
die gelenkige Bewegung gesperrt wird. Die gelenkigen Bewegungen um die Achsen
318, 322 sind gleichzeitig vom Anziehungsgrad des Befestigungsmittels
332 bestimmt; der Distrahierungsstab 302 ist daher beispielsweise
entweder um beide Achsen 318, 322 herum frei beweglich oder in
seiner Lage fixiert.
Der in der Querschnittsansicht in
dargestellte drehbare Abschnitt 306 umfasst ein erstes zylindrisches Ende
344, ein zweites zylindrisches Ende 345, und ein drittes kreisförmiges
Ende. Der Durchmesser des Endes 346 ist größer als der Durchmesser
des Abschnitts 345, der wiederum größer als der Durchmesser des
Endes 344 ist. In einer beispielhaften Ausführungsform des ersten
drehbaren Abschnitts 304 ist ein Loch 348 vorgesehen. Dieses ist
ausgebildet und bemessen, um das Ende 344 und den Abschnitt 345
des schwenkbaren Abschnitts 306 aufzunehmen, der darin befestigt werden
kann. Das Ende 304 ist im Loch 348 vorzugsweise schraubbar aufgenommen.
In einer alternativen Ausführungsform ist der schwenkbare Abschnitt
306 im ersten drehbaren Abschnitt 304 entweder drehbar vorgesehen
oder fest verbunden.
Der zweite drehbare Abschnitt 308 ist in den
bis im Detail beschrieben. Der Hauptkörper
350 schließt ein Loch 352 ein, das einen Teil des schwenkbaren
Abschnitts 306 empfängt. In einer beispielhaften Ausführungsform
ist das dritte kreisförmige Ende 346 des schwenkbaren Abschnitts
306 nahe an der Innenwand 354 angeordnet. Es ist ein oberer, im
Allgemeinen rechteckiger Schlitz 356 vorgesehen. Ein Loch 358
erstreckt sich außerdem von der Schlitzwand 360 bis zur Außenwand
362. Ein weiteres Loch 364 ist für den Einsatz mit einer
Spannklemme 314 vorgesehen, und zwar ähnlich wie bei dem früher
beschriebenen Loch 340 im ersten drehbaren Abschnitt 304. Die
Löcher 358, 364 sind jeweils zwischen den Achsen
366, 368 angeordnet, und in einer beispielhaften Ausführungsbeispiel
sind diese Achsen im Wesentlichen parallel zueinander.
Ein Deckel 370 hat einen mit zackenförmigen Profilen
versehenen Abschnitt 372, einen gekrümmten versenkten Abschnitt
374, eine Schulter 376 und ein Loch 378. Der Deckel
370 kann vorzugsweise ungefähr dieselbe Größe des oberen
Schlitzes 356 des zweiten drehbaren Abschnittes 308 haben. Der
versenkte Teil 374 ist so ausgebildet und bemessen, um das dritte kreisförmige
Ende 346 des schwenkbaren Abschnitts 306 derart zu empfangen,
dass das Ende 346 sich darin drehen kann. Wenn der Deckel 370
in den oberen Schlitz 356 eingesetzt ist, lehnt sich die Schulter
376 vorzugsweise an die Schlitzwand 360 an. Der zweite zylindrische
Abschnitt ist vorzugsweise mit zackenförmigen Profilen derart versehen, dass
die zackenförmigen Profile 372 des Deckels 370 in den Teil
345eingreifen. Außerdem ist in einem Sitz im Loch 358 eine
Einsatzmutter mit einem mit Gewinde versehenen Loch vorgesehen, und wenn ein Befestigungsmittel
332 in die koaxialen Löcher 378, 358 so eingeführt
wird, dass der kugelförmige untere Kopfteil in einem kugelförmigen Sitz
im Loch 378 eingesetzt wird, steht das Befestigungsmittel 332
mit der Einsatzmutter 330d schraubbar in Eingriff. Der schwenkbare Abschnitt
306 kann sich daher in Verbindung mit dem ersten drehbaren Abschnitt
304 dem zweiten drehbaren Abschnitt 308 gegenüber frei bewegen,
wenn das Befestigungsmittel 332 locker ist, während die Drehung arretiert
ist, wenn das Befestigungsmittel 332 angezogen ist, um den mit zackenförmigen
Profilen 372 versehenen Teil des Deckels 370 und den zweiten zylindrischen
Teil 345 eng zusammenzuziehen. Die Köpfe der Befestigungsmittel
332 können jeweils einen kugelförmigen unteren Teil umfassen,
um in einen entsprechend kugelförmig versenkten Teil der Spannklemmen
312, 314 und des Deckels 370 zu passen.
Obwohl oben verschiedene Beschreibungen der vorliegenden Erfindung
beschrieben sind, ist zu verstehen, dass verschiedene Merkmale einzeln oder in Verbindung
miteinander verwendet werden können. Die Erfindung ist daher nicht nur auf
die hier beschriebenen, spezifisch bevorzugten Ausführungsbeispiele beschränkt.
Es ist außerdem zu verstehen, dass Varianten und Änderungen
innerhalb des beanspruchten Bereichs der Erfindung den Fachleuten der Technik, der
die Erfindung angehört, offenbar werden können.