Die Erfindung betrifft eine Lüfteranlage für
ein Kühlsystem eines Kraftfahrzeugs mit mindestens zwei Lüftern, die jeweils
einen in einem separaten Gehäuse angeordneten elektrischen Lüftermotor
und ein durch diesen antreibbares Lüfterrad umfassen, und mit einer Steuereinheit
zum Betreiben der Lüftermotoren.
Derartige Lüfteranlagen sind aus dem Stand der Technik
bekannt. Ein Beispiel ist in dem Dokument
US 5 947 189
dargestellt. Sie werden üblicherweise dazu eingesetzt, großflächige
Kühler in einem Kraftfahrzeug mit der notwendigen Kühlluft zu versorgen,
insbesondere wenn eine erhöhte Kühlleistung erforderlich ist.
Bei derartigen Lüfteranlagen sind üblicherweise
die Lüfter vor oder nach dem Kühler angeordnet, um den Luftstrom durch
den Kühler zu erzeugen. Ferner werden die Lüfter durch eine oder zwei
Steuereinheiten angesteuert, die separat im Motorraum angeordnet sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lüfteranlage
der gattungsgemäßen Art derart zu verbessern, daß diese möglichst
einfach und möglichst kostengünstig ausgebildet ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Lüfteranlage der eingangs
beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Steuereinheit
in dem Gehäuse von einem der Lüfter angeordnet ist und sowohl den in diesem
Gehäuse angeordneten Lüftermotor als auch den Lüftermotor des anderen
Lüfters betreibt.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung
ist darin zu sehen, daß mit dieser Lösung zum einen das separat im Motorraum
anzuordnende Steuergerät entfällt und somit ein Gerät weniger im
Motorraum montiert werden muß, so daß insbesondere bei beengten Raumverhältnissen
ein Gewinn hinsichtlich des Platzbedarfs gegeben ist.
Darüber hinaus läßt sich durch die Anordnung
der Steuereinheit in dem Gehäuse eines der Lüfter auch die Anzahl der
Leitungen vereinfachen, da lediglich zu dem einen Lüfter eine Zuleitung zur
Speisung der Lüfteranlage zu legen ist und von diesem Lüfter zum anderen
Lüfter eine Versorgungsleitung.
Darüber hinaus ist ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen
Lösung darin zu sehen, daß mit der Anordnung der Steuereinheit im Gehäuse
eines der Lüfter sich in einfacher Weise auch definierte Verhältnisse
für die Kühlung der Steuereinheit erreichen lassen, so daß die gesamte
Problematik betreffend die Kühlung eines zusätzlichen separat im Motorraum
angeordneten Steuergeräts entfällt.
Außerdem läßt sich vorteilhafterweise die
Steuereinheit in das Gehäuse des einen Lüfters integrieren, ohne daß
dessen Volumen nennenswert steigt, so daß damit ein erheblicher Raumgewinn
im Motorraum des Kraftfahrzeugs erzielbar ist.
Schließlich läßt sich durch die Integration
der Steuereinheit in dem Gehäuse des einen Lüfters noch zusätzlich
eine Verbesserung hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit erreichen,
da alle für Störungen im Bordnetz gegebenenfalls verantwortlichen Komponenten,
wie Lüftermotoren und Steuereinheit, möglichst kompakt zusammengefaßt
und somit besser abschirmbar sind und somit insgesamt ein geringeres Störpotential
im Kraftfahrzeug aufweisen.
Eine besonders vorteilhafte , Lösung sieht vor, daß
die Lüfteranlage einen Kabelbaum umfaßt, welcher mit beiden Lüftern
verbindbar ist und eine Anschlußsteckverbindung mit einem Versorgungsanschluß
und einem externen Anschluß aufweist.
Durch diesen einen Kabelbaum lassen sich somit die bei
der bisher bekannten Lösung insgesamt drei Kabel mit jeweils zwei Steckern
ersetzen, so daß bereits auf seiten der Versorgungsleitungen eine erhebliche
Vereinfachung möglich ist.
Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn der Kabelbaum
über eine Steckverbindung mit jedem der Lüfter verbindbar ist.
Vorzugsweise ist der Kabelbaum dabei so aufgebaut, daß
er eine zwischen den Lüftern verlaufende Verbindungsleitung mit einer Speiseleitung
aufweist.
Prinzipiell wäre eine einzige Speiseleitung ausreichend,
sofern eine gute massenseitige Verbindung zwischen den Lüftern über die
übliche Einbausituation im Kraftfahrzeug möglich ist.
Um jedoch hinsichtlich der Entstörung eine möglichst
vorteilhafte elektrische Lösung zu erhalten, ist vorzugsweise vorgesehen, daß
die Verbindungsleitung auch eine Masseleitung aufweist, um in vorteilhafter Weise
eine möglichst gute Masseverbindung zwischen der Steuereinheit und dem Lüftermotor
zu erreichen, welcher nicht im selben Gehäuse wie die Steuereinheit angeordnet
ist.
Besonders zweckmäßig ist es ferner, wenn der
Kabelbaum eine von dem mit der Steuereinheit versehenen Lüfter zu der Anschlußsteckverbindung
verlaufende Versorgungsleitung mit einer Speiseleitung und einer Eingabeleitung
aufweist.
Prinzipiell wäre es ebenfalls nicht notwendig, hier
eine separate Masseleitung vorzusehen. Hinsichtlich der Störsicherheit ist
es jedoch ebenfalls günstig, wenn die Versorgungsleitung eine Masseleitung
aufweist.
Eine besonders einfache Lösung sieht vor, daß
die Versorgungsleitung und die Verbindungsleitung einen zusammenhängenden Kabelbaum
bilden und somit beide Leitungen über eine gemeinsame Steckverbindung mit dem
mit der Steuereinheit versehen Lüfter und über eine weitere Steckverbindung
mit dem anderen Lüfter verbindbar sind, so daß insgesamt ein derartiger
Kabelbaum der erfindungsgemäßen Lüfteranlage insgesamt lediglich
drei Steckverbindungen, nämlich die gemeinsame Anschlußsteckverbindung
und jeweils eine Steckverbindung zur Herstellung der Verbindung mit jedem der Lüfter
umfassen muß, wobei im Falle des mit der Steuereinheit versehenen Lüfters
gleichzeitig eine Verbindung mit der Steuereinheit herstellbar ist.
Hinsichtlich der Ausbildung der Steuereinheit wurden im
Zusammenhang mit der bisherigen Erläuterung der erfindungsgemäßen
Lüfteranlage keine näheren Angaben gemacht. So sieht eine besonders einfache
und daher kostengünstige Lösung vor, daß die Steuereinheit eine gemeinsame
Endstufe für den Betrieb aller Lüftermotoren umfaßt, so daß
damit alle Lüftermotoren über dieselbe Endstufe, vorzugsweise in Parallelschaltung,
betreibbar sind.
Diese Lösung ist hinsichtlich der erforderlichen Bauteile
äußerst kostengünstig, bringt jedoch Einschränkungen insbesondere
im Fall der Überwachung dieser Lüftermotoren und im Fall einer eventuell
erforderlichen separaten Ansteuerung.
Eine alternative Lösung der erfindungsgemäßen
Lüfteranlage sieht daher vor, daß die Steuereinheit für den Betrieb
von jedem der Lüftermotoren eine eigene Endstufe umfaßt, wobei die der
Zahl der Lüftermotoren entsprechenden Endstufen der Steuereinheit ebenfalls
in dem Gehäuse eines der Lüfter angeordnet sind und der andere Lüfter
von der für diesen vorgesehenen Endstufe über den Kabelbaum versorgt wird
und somit keinerlei Steuerelektronik aufweist.
Hinsichtlich der Kühlung der Steuereinheit wurden
im Zusammenhang mit den bisher beschriebenen Lösungen keine näheren Angaben
gemacht. So sieht eine vorteilhafte Lösung vor, daß die Steuereinheit
mit einem Kühlkörper thermisch gekoppelt ist und somit über diesen
Kühlkörper die Wärme der Steuereinheit abführbar ist.
Vorzugsweise entsteht dabei die Wärme in der Endstufe
zur Steuereinheit, so daß es besonders günstig ist, wenn jede Endstufe
mit dem Kühlkörper thermisch gekoppelt ist.
Vorzugsweise erfolgt insbesondere eine thermische Kopplung
eines elektronischen Schalters der Endstufe mit dem Kühlkörper und einer
diesem zugeordneten Freilaufdiode mit dem Kühlkörper.
Hinsichtlich der Gestaltung des Kühlkörpers wurden
bislang keine näheren Angaben gemacht. Prinzipiell könnte die Kühlung
des Kühlkörpers selbst in unterschiedlichster Art und Weise erfolgen.
Insbesondere da jedoch der Kühlkörper an einem der Lüfter angeordnet
ist, ist es besonders günstig; wenn der Kühlkörper luftgekühlt
ist.
Hierzu ist zweckmäßigerweise der Kühlkörper
mit einem Kühlrippenkörper versehen, um eine möglichst große
Oberfläche zur Wärmeabgabe an den Luftstrom zu erreichen.
Insbesondere im Fall mehrerer Endstufen ist es zweckmäßig,
wenn jede der Endstufen mit einem eigenen Kühlrippenkörper gekoppelt ist,
so daß die Wärme jeder der Endstufen in besonders effizienter Weise abgeführt
werden kann.
Hinsichtlich der Luftkühlung wäre es beispielsweise
denkbar, den Kühlkörper so anzuordnen, daß dieser an einer Außenseite
des Gehäuses angeordnet ist oder aus dem Gehäuse herausragt und von dem
von dem. Lüfterrad erzeugten und den Kühler durchsetzenden Luftstrom angeströmt
und gekühlt ist.
Eine besonders effiziente Kühlung des Kühlkörpers
ergibt sich jedoch dann, wenn das Gehäuse des mit der Steuereinheit versehenen
Lüfters durch einen vom Lüfterrad erzeugbaren Luftstrom durchströmt
ist und der Kühlkörper von dem Luftstrom angeströmt ist. Damit läßt
sich die erfindungsgemäße Steuereinheit besonders effizient kühlen.
Der Vorteil dieser Lösung ist darin zu sehen, daß
der das Gehäuse durchströmende Luftstrom, welcher insbesondere auch zum
Kühlen des Lüftermotors selbst dient, dazu eingesetzt werden kann, die
Steuereinheit zu kühlen und somit eine Kühlung der Steuereinheit mit einem
der Leistung des Lüfters entsprechenden erzwungenen Luftstrom möglich
ist, so daß dadurch stets definierte Verhältnisse bei der Kühlung
der Steuereinheit erreicht werden, ohne daß besondere Maßnahmen erforderlich
sind, denn üblicherweise wird bei derartigen Lüftern das Gehäuse
ohnehin durch einen erzwungenen Luftstrom zur Kühlung des Lüftermotors
durchsetzt, so daß sich bei der erfindungsgemäßen Lösung zwangsläufig
auch eine gezielte und definierte Kühlung der Steuereinheit ergibt, ohne daß
zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
Eine besonders zweckmäßige Kühlung läßt
sich dadurch erreichen, daß der Kühlkörper im Bereich einer Luftöffnung
des Gehäuses angeordnet ist, durch die der Luftstrom hindurchtritt.
Vorzugsweise liegt dabei die Luftöffnung in einem
Wandbereich des Gehäuses, welcher die Steuereinheit umgibt.
Hinsichtlich des Aufbaus der Steuereinheit selbst wurden
im Zusammenhang mit der bisherigen Erläuterung der einzelnen Ausführungsbeispiele
keine näheren Angaben gemacht. So sieht ein besonders vorteilhaftes Ausführungsbeispiel
vor, daß die Steuereinheit eine Schaltungsplatine aufweist, welche sich in
einer quer zur Drehachse des Lüftermotors verlaufenden Ebene erstreckt. Eine
derartige Anordnung der Schaltungsplatine im Gehäuse des Lüfters hat den
großen Vorteil, daß sich in dieser die Steuereinheit sehr raumsparend
unterbringen läßt.
Besonders raumsparend ist diese Lösung, wenn die Schaltungsplatine
Stromzuführungen für einen Kommutator des Lüftermotors trägt,
so daß keine selbständige Trägeranordnung für die Stromzuführungen
für den Kommutator erfolgen muß, sondern diese unmittelbar auf der Schaltungsplatine
sitzen und somit auch in einfacher Weise elektrisch mit der Schaltungsplatine verbunden
werden können.
Derartige Stromzuführungen können in beliebiger
Weise ausgebildet sein. Besonders günstig ist es, wenn die Stromzuführungen
auf der Schaltungsplatine angeordnete Kohlebürstenhalter und gegenüber
diesen bewegbare Kohlebürsten aufweisen.
Um auch die im Bereich der Stromzuführungen für
den Kommutator entstehende Wärme möglichst vorteilhaft abzuleiten ist
vorzugsweise vorgesehen, daß die Stromzuführungen thermisch mit dem Kühlkörper
gekoppelt sind.
Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden
Beschreibung sowie der zeichnerischen Darstellung einiger Ausführungsbeispiele.
In der Zeichnung zeigen:
- Fig. 1
- eine Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Lüfteranlage;
- Fig. 2
- eine schematische Schaltung des ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Lüfteranlage;
- Fig. 3
- eine vereinfachte Darstellung einer Steuereinheit des ersten Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Lüfteranlage mit Schaltungsplatine und Kühlkörper;
- Fig. 4
- eine Außenansicht eines Gehäuses eines mit der Steuereinheit gemäß
Fig. 3 versehenen Lüfters;
- Fig. 5
- einen Schnitt längs Linie 5-5 in Fig. 4 durch den mit der Steuereinheit
versehenen Lüfter;
- Fig. 6
- eine Darstellung ähnlich Fig. 2 einer Schaltung der Steuereinheit eines
zweiten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Lüfteranlage;
- Fig. 7
- eine Darstellung ähnlich Fig. 3 der Steuereinheit des zweiten Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Lüfteranlage und
- Fig. 8
- eine Darstellung ähnlich Fig. 4 einer Außenansicht des Gehäuses
des mit der Steuereinheit versehenen Lüfters beim zweiten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Lüfteranlage.
Ein in Fig. 1 dargestelltes erstes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Lüfteranlage für ein Kühlsystem,
insbesondere ein Kühlsystem eines Kraftfahrzeugs umfaßt einen ersten Lüfter
10 und einen zweiten Lüfter 20, die vorzugsweise an einem gemeinsamen Träger
30 gehalten sind.
Der erste Lüfter 10 umfaßt ein erstes Gehäuse
12, in welchem ein erster Lüftermotor 14 angeordnet ist, der dazu dient, ein
erstes Lüfterrad 16 anzutreiben.
Der zweite Lüfter 20 umfaßt ein zweites Gehäuse
22, in welchem ein zweiter Lüftermotor 24 angeordnet ist, der dazu dient, ein
zweites Lüfterrad 26 anzutreiben.
Vorzugsweise dient die erfindungsgemäße Lüfteranlage
zur Kühlung eines beispielsweise rechteckförmigen Kraftfahrzeugkühlers,
welcher durch den Träger 30 abdeckbar ist, wobei mit dem ersten Lüfter
10 Luft durch eine erste Lüfteröffnung 32 des Trägers 30 hindurchgeblasen
wird, während mit dem zweiten Lüfter 20 Luft durch eine zweite Lüfteröffnung
34 des Trägers 30 hindurchgeblasen wird.
Wie in Fig. 2 dargestellt, sind der erste Lüftermotor
14 und der zweite Lüftermotor 24 durch eine gemeinsame Steuereinheit 40 betreibbar,
welche im Fall des ersten Ausführungsbeispiels eine Endstufe 42 aufweist, die
sowohl den ersten Lüftermotor 14 als auch den, diesem parallel geschalteten,
zweiten Lüftermotor 24 speist.
Die Endstufe 42 weist beispielsweise einen elektronischen
Schalttransistor 44 sowie eine Freilaufdiode 46 auf, wobei der elektronische Schalter
44 zwischen einem Speiseanschluß 48 der Steuereinheit 40 und Speiseleitungen
14a bzw. 24a der Lüftermotoren 14 bzw. 24 liegt und diese getaktet speist,
während die Freilaufdiode 46 bei abgeschaltetem elektronischem Schalter 44
den durch die Induktivität der Lüftermotoren 14 und 24 bedingten Stromfluß
übernimmt.
Ferner sind die Lüftermotoren 14 und 24 mit Masseleitungen
14b und 24b mit einem Masseanschluß 50 der Steuereinheit 40 verbunden.
Der elektronische Schalter 44 wird über eine Steuerleitung
52 von einer Ansteuereinheit 54 angesteuert, die ihrerseits durch eine Logikschaltung
56 betreibbar ist, wobei mit der Logikschaltung 56 die Ansteuereinheit 54 so betreibbar
ist, daß sie den elektronischen Schalter 44 mit einem pulsweitenmodulierten
Signal betreibt, wobei die aufgenommene elektrische Leistung der Lüftermotoren
14 und 24 durch die Pulsweite vorgebbar ist.
Der Logikschaltung 56 sind dabei über eine Eingabeleitung
58 Größen vorgebbar, aufgrund derer eine Ermittlung der Parameter zur
Festlegung des pulsweitenmodulierten Signals zur Ansteuerung des elektronischen
Schalters 44 erfolgt.
Bei dem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Lüfteranlage ist, wie in Fig. 3 dargestellt, die Endstufe 42 mit dem elektronischen
Schalter 44 und der Freilaufdiode 46 auf einer Schaltungsplatine 60 angeordnet,
welche in das erste Gehäuse 12 des ersten Lüfters 10 einsetzbar ist, wobei
die Schaltungsplatine 60 nicht nur die Endstufe 42 trägt, sondern gleichzeitig
die Ansteuereinheit 54 und die Logikschaltung 56, so daß die gesamte Steuereinheit
40 in dem ersten Gehäuse 12 des ersten Lüfters 10 angeordnet ist.
Die Schaltungsplatine 60 ist zum raumsparenden Unterbringen
der Bauteile der Steuereinheit 40 vorzugsweise so in dem Gehäuse 12 angeordnet,
daß sie sich in einer Ebene 61 erstreckt, welche quer zu einer Drehachse des
ersten Lüftermotors 14 verläuft.
Um ferner noch die Bauweise möglichst kompakt zu gestalten,
sind auf der Schaltungsplatine 60 außerdem noch Stromzuführungen 62 und
64 für einen in Fig. 5 dargestellten Kommutator 66 des ersten Lüftermotors
14 vorgesehen.
Ferner sitzt auf der Schaltungsplatine 60 noch ein Steckanschluß
68, über welchen eine Verbindung sowohl mit dem Speiseanschluß 48 als
auch dem Masseanschluß 50 sowie eine Verbindung der Endstufe 42 mit dem zweiten
Lüftermotor 24, zu welchem die Speiseleitung 24a und die Masseleitung 24b führen,
erfolgt, so daß in dem zweiten Gehäuse 22 des zweiten Lüfters 20
keinerlei elektronische Baugruppe vorgesehen ist.
Zur Kühlung der Steuereinheit 40 ist, wie in Fig.
3 und 4 dargestellt, ein Kühlkörper 70 vorgesehen, mit welchem insbesondere
der elektronische Schalter 44 und die Freilaufdiode 46 thermisch gekoppelt sind.
Vorzugsweise ist aber auch noch eine thermische Kopplung zu den Stromzuführungen
62 und 64 und dem Kühlkörper 70 vorgesehen.
Insbesondere ist jede der Stromzuführungen 62, 64
mit einem fest auf der Schaltungsplatine 60 angeordneten Kohlebürstenhalter
62a bzw. 64a und einer beweglich in dem jeweiligen Kohlebürstenhalter 62a,
64a angeordneten Kohlebürste 62b, 64b versehen, welch letztere den Kommutator
kontaktieren.
Der Kühlkörper 70 umfaßt seinerseits beispielsweise
einen Kühlrippenkörper 72, welcher vorzugsweise so ausgebildet ist, daß
er von einem durch eine Luftöffnung 74 in das erste Gehäuse 12 einströmenden
Luftstrom 76 kühlbar ist, wobei der Luftstrom 76 den Kühlrippenkörper
72 durchströmt und vorzugsweise auch einen Stator 78 und einen Rotor 80 des
ersten Lüftermotors 14 zur Kühlung derselben durchströmt.
Zweckmäßigerweise durchströmt der Luftstrom
76 zunächst den Kühlrippenkörper 72, tritt dann in einem rückseitigen
Bereich des Lüftermotors 14 in diesen ein, durchströmt diesen und tritt
aus einem vorderseitigen Bereich 84 des ersten Lüftermotors 14 wieder aus diesem
aus. Dabei erreicht der Luftstrom 76 einen den vorderseitigen Bereich 84 des ersten
Lüftermotors 14 mit einem Boden 86 übergreifenden Lüftertopf 88,
wobei der Boden 86 den Luftstrom 76 umlenkt und Lamellen 90 des Lüftertopfes
88 zuführt, welche den Luftstrom 76 in radialer Richtung zu einer Drehachse
92 des Rotors 80 beschleunigen und auf einer dem Boden 86 abgewandten Seite des
Lüftertopfes 88 radial außerhalb des ersten Gehäuses 12 austreten
lassen.
Der Lüftertopf 88 wirkt somit durch Erzeugung eines
Unterdrucks im Lüftertopf 88 aufgrund seiner Lamellen 90 als den Luftstrom
76 erzwingendes Motorlüfterrad, welches einen Teilbereich des ersten Lüfterrades
16 darstellt, wobei letzteres insbesondere mit außerhalb des Lüftertopfes
88 angeordneten Flügeln 94 die Luft beschleunigt, welche durch die erste Lüfteröffnung
32 des Trägers 30 hindurchtreten soll.
Der durch den Lüftertopf 88 erzwungene Luftstrom 76
dient somit nicht nur dazu, in bekannter Weise den Lüftermotor 14 definiert
zu kühlen, sondern gleichzeitig auch dazu, über den Kühlrippenkörper
72 den Kühlkörper 70 zu kühlen, der seinerseits wiederum den elektronischen
Schalter 44 und die Freilaufdiode 46 kühlt, welche die am meisten Wärme
erzeugenden Leistungsbauteile der Endstufe 42 darstellen.
Ferner ist der Kühlkörper 70 vorzugsweise noch
mit einem Bügel 96 versehen, welcher von dem dem Steckanschluß 68 gegenüberliegend
angeordneten Kühlrippenkörper 72 bis zum Steckanschluß 68 verläuft
und Haltestege 98 zur Abstützung an der Schaltungsplatine 60 aufweist.
Vorzugsweise sind der Kühlrippenkörper 72 und
der Bügel 96 ein insgesamt einstückiges Teil, an welchem die Schaltungsplatine
60 fixiert ist.
Insbesondere läßt sich die Steuereinheit 14 so
in das erste Gehäuse einsetzen, daß der Kühlrippenkörper 72
mit äußeren Enden 102 seiner Kühlrippen 100 in der Luftöffnung
74 des ersten Gehäuses 12 liegt.
Ferner ist die gesamte Steuereinheit 40 noch durch einen
Gehäusedeckel 104 abgedeckt, welcher das gesamte erste Gehäuse 12 im Bereich
eines dem ersten Lüfterrad 16 abgewandten Endes verschließt und somit
auch die Schaltungsplatine 60 der Steuereinheit 40 übergreift.
Vorzugsweise sind die beiden Lüfter 10 und 20, wie
in Fig. 1 dargestellt, mit einem Kabelbaum 106 verbunden, welcher einen Steckverbinder
108 aufweist, der mit dem vorzugsweise über das Gehäuse 68 überstehenden
Steckanschluß 68 verbindbar ist, einen Anschlußsteckverbinder 110 aufweist,
welcher mit der Bordelektrik des Kraftfahrzeugs verbindbar ist, und einen Steckverbinder
112 aufweist, mit welchem eine elektrische Verbindung zum Lüftermotor 24 des
Lüfters 20 herstellbar ist.
Der Kabelbaum 106 umfaßt dabei eine von dem Steckverbinder
108 zum Steckverbinder 112 verlaufende Verbindungsleitung 114, welche, wie in Fig.
2 dargestellt, die Speiseleitung 24a und die Masseleitung 24b umfaßt, die von
der Endstufe 42 zum zweiten Lüftermotor 24 des zweiten Lüfters 20 verläuft.
Ferner umfaßt der Kabelbaum 106 eine Versorgungsleitung
116, welche von dem Anschlußsteckverbinder 110 zum Steckverbinder 108 verläuft
und, wie in Fig. 2 dargestellt, eine von einem ersten Versorgungsanschluß 49
zum Speiseanschluß 48 führende Speiseleitung 48a, eine von einem zweiten
Versorgungsanschluß 51 zum Masseanschluß 50 führende Masseleitung
50a und eine von einem externen Anschluß 59 zu einem Eingabeanschluß-58
führende Eingabeleitung 58a aufweist, wobei die Versorgungsanschlüsse
49 und 51 und der externe Anschluß 59 in dem Anschlußsteckverbinder 110
vorgesehen sind und mit dem für die Lüfteranlage vorgesehenen Anschluß
verbindbar sind.
Bei einem zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Lüffieranlage, dargestellt in Fig. 6 bis 8, sind diejenigen Elemente, die mit
denen des ersten Ausführungsbeispiels verbunden sind, mit denselben Bezugszeichen
versehen, so daß hinsichtlich der Beschreibung derselben vollinhaltlich auf
das erste Ausführungsbeispiel Bezug genommen werden kann.
Im Gegensatz zum ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Lüfteranlage ist bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Lüfteranlage die Steuereinheit 40' mit einer ersten Endstufe 42a für den
ersten Lüftermotor 14 und einer zweiten Endstufe 42b für den zweiten Lüftermotor
24 versehen, wobei jede der Endstufen einen elektronischen Schalter 44a bzw. 44b
aufweist und eine Freilaufdiode 46a bzw. 46b, die in gleicher Weise arbeitet wie
im Zusammenhang mit dem ersten Ausführungsbeispiel beschrieben.
Über die Steuerleitungen 52a und 52b sind die elektronischen
Schalter 44a und 44b durch die gemeinsame Steuereinheit 54' jeweils mit einem pulsweitenmodulierten
Signal ansteuerbar.
Allerdings führen bei dem zweiten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Lüfteranlage die Speiseleitung 14a und die
Masseleitung 14b zu der ersten Endstufe 42a und die Speiseleitung 24a und die Masseleitung
24b zu der zweiten Endstufe 42b und werden somit getrennt voneinander von den jeweils
für die Lüftermotoren 14 und 24 vorgesehenen elektronischen Schaltern
44a bzw. 44b angesteuert.
Dennoch ist auch bei dem zweiten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Lüfteranlage die gesamte Steuereinheit 40'
im ersten Gehäuse 12 des ersten Lüfters 10 angeordnet.
Allerdings ist in diesem Fall der Kühlkörper
70' auf vorzugsweise auf gegenüberliegenden Seiten der Schaltungsplatine 60
mit jeweils einem Kühlrippenkörpers 72a bzw. 72b versehen, wobei jeder
Kühlrippenkörper 72a, b einer Endstufe, nämlich der Endstufe 42a
bzw. 42b, zugeordnet ist und insbesondere zur Kühlung des jeweiligen elektronischen
Schalters 44a bzw. 44b und der entsprechenden Freilaufdiode 46a bzw. 46b dient.
Ferner sind auf der Schaltungsplatine 60 auch die Ansteuereinheit
54 und die Logikschaltung 56 sowie die Stromzuführungen 62 und 64 für
den ersten Lüftermotor 14 angeordnet.
Die gesamte Steuereinheit 40 ist nun so in das erste Gehäuse
12 einsetzbar, daß die Kühlrippenkörper 72a, b jeweils Luftöffnungen
74a, b zugeordnet sind und durch den durch diese hindurchtretenden Luftstrom 76a
bzw. 76b kühlbar sind, der beispielsweise durch die entsprechende Luftöffnungen
74a bzw. 74b in das erste Gehäuse 12 eintritt und in gleicher Weise, wie im
Zusammenhang mit dem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Lüfteranlage beschrieben, durch den Lüftertopf 88 des ersten Lüfterrades
16 erzwungen wird, so daß eine Kühlung sowohl der Steuereinheit 40 wie
auch des ersten Lüftermotors 14 beim ersten Lüfter 10 in ähnlicher
Weise erfolgt, wie im Zusammenhang mit dem ersten Ausführungsbeispiel der ersten
Lüfteranlage beschrieben, allerdings insoweit verändert, als zwei Luftströme
76a und 76b auf gegenüberliegenden Seiten in das erste Gehäuse 12 eintreten
und dann auch den ersten Lüftermotor 14 durchströmen.