Die Erfindung betrifft eine elektrische Steuerschaltung
für eine Mehrzahl elektrischer Verbraucher mit erhöhter Sicherheit gegen
Ausfall eines in der Steuerschaltung angeordneten Halbleiterschalters, insbesondere
für den Einsatz in Kraftfahrzeugen.
Halbleiterschalter werden heutzutage in Kraftfahrzeugbordnetzen
in großen Stückzahlen und in einer Vielzahl von Anwendungen zum Ein- und
Ausschalten von Verbrauchern und auch zum Steuern des Stromflusses durch den Verbraucher
eingesetzt. Dabei werden teilweise Ströme bis zu über 50 Ampere geschaltet.
Bei einer elektrischen Zusatzheizung als zu steuernder Verbraucher mit einer Heizleistung
von beispielsweise 1.600 Watt, die auf vier Stromkreise aufgeteilt ist, kann die
Leistungsaufnahme durch Pulsbreitenmodulation (PWM) stufenlos zwischen 0 % und 100
% eingestellt werden. Jeder Stromkreis wird durch einen Halbleiterschalter (vorzugsweise
einen MOSFET) periodisch ein- und ausgeschaltet. Dabei fließen durch jeden
Halbleiterschalter Ströme von bis zu 50 Ampere.
Im Gegensatz zu mechanischen Schaltern wie Relais sind
Halbleiterschalter jedoch empfindlich gegen Überlastung. Im Überlastungsfall
(EOS - electrical overstress) kann es zu einem "Durchlegieren" des Halbleiterschalters
kommen. Der Halbleiterschalter ist dann dauerhaft leitend und nicht mehr abschaltbar.
Der leitende Zustand eines Halbleiterschalters ist undefiniert,
der Durchlasswiderstand des Schalters in diesem Zustand kann so um ein Mehrfaches
höher als der Normalzustand sein. Durch den erhöhten Durchlasswiderstand
vergrößert sich der Spannungsabfall in dem Halbleiterbauelement und die
umgesetzte Verlustleistung wächst entsprechend an. Die übermäßige
Erwärmung des Halbleiterbauteils führt zu einer thermischen Überlastung,
die die gesamte Steuerelektronik mit der Folge von Verschmorungen in Mitleidenschaft
zieht und auch eine Zerstörung vom Komponenten zur Folge haben kann, die im
Umfeld der Heizvorrichtung angeordnet sind.
Halbleiterschalter zum Schalten hoher Ströme werden
heutzutage in Millionenstückzahlen in Kraftfahrzeugen eingebaut. Die Gefahr,
dass es trotz der hohen Zuverlässigkeiten von Halbleiterbauelementen mit Ausfallraten
im ppm-Bereich zu Schäden am Kraftfahrzeug kommt, ist nicht vernachlässigbar.
Zu diesem Zweck sind Sicherungen erforderlich, die im Falle eines dauernd leitenden
Halbleiterbauelementes den Stromfluss zuverlässig unterbrechen. Diese Anforderung
gilt insbesondere für Anwendungen, bei denen das Halbleiterbauelement und die
von diesem gesteuerte Last ständig mit der Fahrzeugbatterie verbunden ist,
insbesondere so genannten "Klemme-30-Applikationen". Bei diesen Anwendungen ist
auch bei abgestelltem Fahrzeug, d.h. Zündung AUS, eine elektrische Verbindung
zwischen der Batterie und der Anwendung vorhanden.
Gemäß einem herkömmlichen Ansatz zur Erhöhung
der Sicherheit gegen den Ausfall eines Leistungshalbleiters werden zwei Halbleiterschalter
in Reihe geschaltet. Ein Beispiel für eine entsprechende Schaltung ist in Fig.
1 dargestellt. Der Strom IL durch den Lastkreis kann erst dann fließen,
wenn beide Leistungshalbleiter eingeschaltet sind. Eine Schutzfunktion wird damit
auch bei abgestelltem Fahrzeug erreicht, da in diesem Fall beide Leistungshalbleiter
automatisch nicht-leitend geschaltet sind.
Nachteilig an dieser herkömmlichen Absicherung eines
Halbleiterschalters ist, dass immer zwei Halbleiterbauelemente von dem Laststrom
durchflossen sind und eine entsprechende Verlustleistung erzeugen. Beide Halbleiterschalter
müssen zur Wärmeabfuhr an ein Kühlelement angebunden werden, so dass
der Hardwareaufwand und auch der Platzbedarf deutlich ansteigen. Zusätzlich
müssen in der Regel teurere Halbleiterbausteine verwendet werden, um die zusätzlich
entstehende Verlustleistung zu vermindern.
Eine weitere herkömmliche Alternative zur Absicherung
des Ausfalls eines Leistungshalbleiters ist in Fig. 2 gezeigt. Ein thermisches Schutzelement
TPE ist in Reihe mit dem Leistungshalbleiter geschaltet. Durch eine thermische Kopplung
löst das thermische Schutzelement, beispielsweise eine Schmelzsicherung, bei
einer Überhitzung des Halbleiterschalters aus und trennt den Strompfad zum
Halbleiterschalter dauerhaft auf.
Nachteilig an einem solchen thermischen Schutzelement ist
der erforderliche Bauraum im Bereich des zu schützenden Leistungshalbleiters.
Außerdem ist zum Auslösen eines solchen thermischen Schutzelementes eine
hohe Temperatur im Bereich von mindestens 200°C am Halbleiterbauelement erforderlich.
Da bei der Verwendung von effizienten Kühlkörpern zur Abfuhr der Verlustleistung
von dem Halbleiterbauelement solche Temperaturen auch im Fehlerfall nicht immer
erreicht werden, ist eine zuverlässige Abschaltung nicht garantiert.
Eine zweistufige Sicherheitsschaltung, die auf hohe Temperaturen
anspricht, ist in
GB-2 396 982
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 beschrieben. In einer
ersten Stufe löst ein Temperatursensor das Abfallen von Relais aus, während
in einer zweiten Stufe eine dauerhafte Stromunterbrechung durch eine Kurzschlusssicherung
erfolgt. Diese zweite Stufe löst aus, wenn die erste Stufe nicht nach einer
bestimmten Zeit zum Absenken der Temperatur in den Normalbereich führt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine elektrische Steuerschaltung
und ein Verfahren zum Steuern einer Mehrzahl elektrischer Verbraucher anzugeben,
die das Risiko, das von einem Transistorausfall ausgeht, vermindern.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen der unabhängigen
Patentansprüche 1 und 14 gelöst.
Es ist der besondere Ansatz der vorliegenden Erfindung,
die Sicherheit von Halbleiterschaltern, insbesondere beim Einsatz in Kraftfahrzeugen,
zu erhöhen. Zu diesem Zweck wird erfindungsgemäß die Funktion der
Leistungshalbleiter, die den Verbrauchern Strom zuführen, überwacht. Die
Stromzuführungen zu der Mehrzahl von Leistungshalbleitern sind mit einem gemeinsamen
Kurzschlussschalter verbunden. Wird einer der mit diesem Kurzschlussschalter verbundenen
Leistungshalbleiter nicht zur Abgabe von Strom an den zugeordneten Verbraucher angesteuert
und führt der Leistungshalbleiter dem Verbraucher dennoch Strom zu, so wird
der Kurzschlussschalter aktiviert und die Stromzuführung zu allen mit dem Kurzschlussschalter
verbundenen Leistungshalbleitern unterbrochen.
Auf diese Weise wird sowohl der defekte Leistungshalbleiter
als auch der mit diesem verbundene Verbraucher bei Ausfall eines Leistungshalbleiters
zuverlässig von der Stromzufuhr getrennt. Damit kann bei einem Ausfall des
Leistungshalbleiters ein Folgeschaden wirksam verhindert werden, da weder eine Überhitzung
des Leistungshalbleiters noch des Verbrauchers stattfinden kann. Somit wird die
Sicherheit beim Einsatz von Leistungshalbleitern zum Schalten von Strom in Kraftfahrzeugen
deutlich erhöht.
Dadurch dass eine Mehrzahl von Leistungshalbleitern über
einen gemeinsamen Kurzschlussschalter bei Ausfall eines der mit dem Kurzschlussschalter
verbundenen Leistungshalbleiter abgeschaltet wird, kann die zusätzliche Sicherheit
mit geringst möglichem zusätzlichen Hardwareaufwand und Platzbedarf erreicht
werden.
Vorzugsweise ist die Stromüberwachungsfunktion in
den Leistungshalbleiter integriert. Durch die Verwendung von "intelligenten" Transistoren,
die als Zusatzfunktion eine Strommessung bzw. Spannungsüberwachung des Lastkreises
erlauben, kann eine Überwachung der Funktionalität des Leistungshalbleiters
in besonders einfacher Weise realisiert werden.
Ein Unterbrecherelement ist vorzugsweise ein Leiterbahnabschnitt,
dessen Querschnitt so dimensioniert ist, dass eine Unterbrechung bei einem vorgegebenen
Stromwert erfolgt. Der Stromwert liegt vorzugsweise um einen festgelegten Betrag
oberhalb des maximal den PTC-Heizelementen über die Leiterbahn zugeführten
Stroms.
Vorzugsweise wird zur Überwachung der Funktionalität
des Leistungshalbleiters die Spannung des Lastkreises überwacht. Damit kann
auch bei Ausfall einer in den Leistungshalbleiter integrierten Strommessung eine
sichere Überwachung erreicht werden.
Vorzugsweise werden von der Steuereinheit alle Leistungshalbleiter
abgeschaltet, wenn eine Unterbrechung der Stromzufuhr zu einem der Leistungshalbleiter
bewirkt werden soll. Damit wird garantiert, dass zur Unterbrechung ein maximaler
Kurzschlussstrom zur Verfügung steht.
Die Unterbrechung über den Kurzschlussschalter erfolgt
durch Ansteuerung des Kurzschlussschalters für eine vorgegebene Zeitdauer.
Anschließend wird die erreichte Wirkung vorzugsweise noch einmal überprüft.
Sollte dabei festgestellt werden, dass der betroffene Leistungshalbleiter immer
noch Strom den PTC-Heizelementen zuführt, so kann die Ansteuerung des Kurzschlussschalters
gegebenenfalls mehrfach wiederholt werden. Dadurch kann eine zuverlässige Abschaltung
des ausgefallenen Leistungshalbleiters über die Leiterbahnsicherungen erreicht
werden, auch wenn der Kurzschlussstrom aufgrund der Stromentnahme anderer Verbraucher
zum Zeitpunkt des ersten erzeugten Kurzschlusses nicht zur Unterbrechung der Stromzuführung
zu dem Leistungshalbleiter ausgereicht haben sollte.
Vorzugsweise wird als Kurzschlussschalter ein Relais oder
ein Halbleiterschalter verwendet, insbesondere ein IGBT, d.h. ein Insulated Gate
Bipolar Transistor.
Die einzelnen Stromzuführungen, die mit demselben
Kurzschlussschalter verbunden sind, werden aufeinanderfolgend aufgetrennt. Damit
ist sichergestellt, dass der Kurzschlussstrom jeweils zur Durchtrennung der jeweiligen
Stromzuführung ausreichend ist. Auf diese Weise kann auch bei schwacher Batterie
eines Kraftfahrzeugs eine sichere Abschaltung erreicht werden.
Vorzugsweise werden die Unterbrecherelemente schrittweise
durchtrennt, und zwar ausgehend von dem Unterbrecherelement, das zu dem Kurzschlussschalter
benachbart angeordnet ist. Mit jeder Durchtrennung einer Stromzuführung wird
ein maximale Kurzschlussstrom der benachbarten, von dem Kurzschlussschalter jeweils
weiter entfernten Stromzuführung zur Verfügung gestellt und damit schrittweise
eine Durchtrennung aller Unterbrecherelemente der "sicherheitstechnisch gekoppelten"
Leistungshalbleiter bewirkt.
Zwei benachbarte Stromzuführungen zu den Leistungshalbleitern
sind über einen Quersteg miteinander verbunden. In dieser Art kann eine beliebige
Anzahl von Stromzuführungen mit dem Kurzschlussschalter verbunden werden. Dazu
verbindet der Quersteg vorzugsweise jeweils die Leitungsabschnitte der Stromzuführungen
zwischen dem Unterbrecherelement und dem Leistungshalbleiter. Durch geeignete Dimensionierung
des elektrischen Widerstandes des Quersteges lässt sich der im Kurzschlussfall
an den einzelnen Stromzuführungen anliegende Kurzschlussstrom einstellen.
Die elektrischen Widerstände des Querstegs und der
Unterbrecherelemente werden so ausgelegt, dass gleichzeitig jeweils nur durch ein
Unterbrecherelement ein ausreichend hoher Kurzschlussstrom fließt. Damit lässt
sich in einfacher Weise eine sichere, aufeinanderfolgende Abschaltung der Leistungshalbleiter,
die mit einem Kurzschlussschalter verbunden sind, erreichen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sind Gegenstand
der Unteransprüche.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand der beiliegenden
Zeichnungen beschrieben, in denen:
- Fig. 1
- die Schaltung einer herkömmlichen Absicherung eines Halbleiterschalters
in einem Kraftfahrzeug durch Reihenschaltung von zwei Halbleiterschaltern zeigt,
- Fig. 2
- eine weitere Schaltung einer alternativen herkömmlichen Absicherung eines
Halbleiterschalters in einem Kraftfahrzeug durch eine thermische Sicherung zeigt,
- Fig. 3
- schematisch den Aufbau des der erfindungsgemäßen Absicherung zugrundeliegenden
Konzepts wiedergibt,
- Fig. 4
- ein Ablaufdiagramm des Verfahrens zum Betreiben der Absicherung gemäß
Fig. 3 zeigt,
- Fig. 5
- eine beispielhafte Schaltung zur Absicherung eines Halbleiterschalters gemäß
dem Aufbau aus Fig. 3 zeigt
- Fig. 6
- schematisch den Aufbau einer Leiterbahnsicherung für die Schaltung gemäß
Fig. 7 zeigt,
- Fig. 7
- eine beispielhafte Schaltung für eine erfindungsgemäße gleichzeitige
Absicherung einer Mehrzahl von Halbleiterschaltern zeigt,
- Fig. 8
- ein Beispiel für ein Leiterbahnlayout einer Leitbahnsicherung von zwei
Leistungshalbleitern über einen gemeinsamen Kurzschlussschalter zeigt,
- Fig. 9
- eine elektrische Ersatzschaltung für die Leiterbahnstruktur der Fig. 8
zeigt,
- Fig. 10a
- eine Seitenansicht einer elektrischen Heizvorrichtung mit Halbleiterschaltern
zum Ansteuern einer Mehrzahl von Heizstufen zeigt,
- Fig. 10b
- eine Aufsicht auf die elektrische Heizvorrichtung gemäß Fig. 10a zeigt,
- Fig. 11
- eine perspektivische Ansicht eines zu Fig. 10 alternativen Aufbaus einer elektrischen
Heizvorrichtung zeigt,
- Fig. 12
- eine perspektivische Ansicht einer Steuerschaltung der in Fig. 11 gezeigten
Heizvorrichtung zeigt,
- Fig. 13
- eine Aufsicht auf die in Fig. 12 dargestellte Steuerschaltung zeigt und
- Fig. 14
- schematisch den Aufbau eines Heiz-Klimagerätes in einem Kraftfahrzeug mit
eine elektrischen Heizvorrichtung zeigt.
Die Erfindung betrifft Steuerschaltungen mit Leistungshalbleitern,
die den den jeweils angeschlossenen Verbrauchern zuzuführenden Strom einstellen.
Die Stromeinstellung erfolgt in Abhängigkeit von einem externen Signal, das
der Steuerschaltung zugeführt wird.
Das Prinzip, das der vorliegenden Erfindung zugrunde liegt,
ist in dem schematisch dargestellten Aufbau des Sicherungskonzeptes einer Steuerschaltung
in Fig. 3 wiedergegeben. Eine Steuereinheit 30 der Steuerschaltung erhält ein
von außen zugeführtes Steuersignal, beispielsweise eine Heizleistungsanforderung
für eine elektrische Heizvorrichtung. Das extern zugeführte Signal wird
von der Steuerschaltung 30 in eine Ansteuerung, insbesondere eine Zu- bzw. Abschaltung
der Verbraucher 32 umgesetzt. Der Einfachheit halber ist in Fig. 3 nur ein einziger
Lastkreis mit Verbrauchern 32 dargestellt. In entsprechender Weise kann jedoch eine
Vielzahl von Verbrauchern von der Steuereinheit 30 angesteuert werden. Die erfindungsgemäße
Stromsicherung ist dabei gemeinsam für eine vorgegebene Mehrzahl von Leistungshalbleitern
vorgesehen.
Die Steuereinheit 30 stellt den den Verbrauchern 32 zugeführten
Strom ein. Über eine Stromüberwachung 33 wird die Funktion der Leistungshalbleiter
31 kontrolliert, die in Abhängigkeit von der Ansteuerung durch die Steuereinheit
30 den jeweils erforderlichen Strom den Verbrauchern 32 zuführen.
Die Stromüberwachung kann entweder über eine
Strommessung oder alternativ über eine Überwachung der an dem Lastkreis
des Leistungshalbleiters 31 anliegenden Spannung UL realisiert werden.
Vorzugsweise ist die Überwachungsfunktion des Lastkreises in den Leistungshalbleiter
integriert (durch die gestrichelte Einfassung der Blöcke 31 und 33 in Fig.
3 angedeutet).
Stellt die Steuereinheit 30 fest, dass ein Strom von dem
Leistungshalbleiter 31 den zugeordneten Verbrauchern 32 zugeführt wird, obwohl
der Leistungshalbleiter nicht entsprechend angesteuert wird, so leitet die Steuereinheit
30 eine Unterbrechung der Stromzufuhr zu dem Leitungshalbleiter 31 ein.
Vorzugsweise wird die Unterbrechung über eine Leiterbahnsicherung
erreicht, die einem Kurzschlussstrom nicht standhält. Die Steuereinheit 30
erzeugt zu diesem Zweck ein Unterbrechungssignal, über das ein Kurzschlussschalter
34 die Stromzufuhr zu dem Leitungshalbleiter 31 kurzschließt. Diesem Kurzschlussstrom,
der höher als der im ordnungsgemäßen Betrieb maximal fließende
Strom ist, hält die im Strompfad liegende Leiterbahnsicherung 35 nicht stand.
Das Leiterbahnstück 35 brennt an der Engstelle durch und unterbricht damit
dauerhaft den Stromfluss zu dem Leitungshalbleiter 31. Auf diese Weise kann zuverlässig
ein fehlerhaftes Halbleiterbauelement erkannt und dauerhaft außer Betrieb gesetzt
werden.
Das entsprechende Verfahren ist in dem Ablaufdiagramm der
Fig. 4 dargestellt. In Abhängigkeit von einer externen Steuerungsanforderung
werden die Leistungshalbleiter 31 im Schritt S1 angesteuert. Das tatsächliche
Funktionieren der Leistungshalbleiter wird im Schritt S2 überwacht. Dazu wird
erfasst, ob der Lastkreis des jeweiligen Leistungshalbleiters stromführend
ist. Eine nicht ordnungsgemäße Funktionalität des Leistungshalbleiters
liegt vor, wenn der Lastkreis stromführend ist, der Leistungshalbleiter jedoch
nicht von der Steuereinheit entsprechend angesteuert wird (Schritt S3). Daraufhin
wird im Schritt S4 die Stromzufuhr zu dem Leistungshalbleiter unterbrochen.
Um zuverlässig eine dauerhafte Unterbrechung der Stromzufuhr
bei einer Mehrzahl separat angesteuerter Verbraucher erreichen zu können, werden
vorzugsweise vor Aktivierung des Kurzschlussschalters 34 alle (abschaltbaren) Verbraucher
abgeschaltet. Damit fließt kein Strom über die anderen Verbraucher ab
und es kann ein möglichst hoher Kurzschlussstrom und damit eine sichere Unterbrechung
der Zuleitung zu dem ausgefallenen Leistungshalbleiter 31 erreicht werden.
Zur Unterbrechung der Zuleitung zu dem ausgefallenen Leistungshalbleiter
wird der Kurzschlussschalter 34 nur für eine kurze Zeit TBr aktiviert.
Diese Zeitspanne ist so ausgelegt, dass der während dieser Zeitdauer fließende
Kurzschlussstrom die Leiterbahnsicherung 35 sicher auftrennen sollte.
Die Sicherheit, bei Ausfall eines Leistungshalbleiters
diesen zuverlässig abzuschalten, kann dadurch weiter erhöht werden, dass
nach Ablauf der Zeitspanne TBr eine Überprüfung durchgeführt
wird, ob die Stromzuführung zu dem ausgefallenen Leistungshalbleiter tatsächlich
unterbrochen ist. Dazu wird, wie zuvor im Schritt S2, überprüft, ob der
Lastkreis des Leitungshalbleiters stromdurchflossen ist. Wird dabei festgestellt,
dass die Stromzufuhr nicht unterbrochen ist, so wird der Schritt S4 gegebenenfalls
mehrfach wiederholt.
In Fig. 5 ist beispielhaft eine sichere Steuerschaltung
für die Ansteuerung von Halbleiterschaltern dargestellt. Die Steuereinheit
µC stellt über den Halbleiterschalter 51 jedem Verbraucher den von der
Batterie 55 zuzuführenden Strom ein. Entsprechend der Ansteuerung der Halbleiterschalter
51 durch die Steuereinheit wird den Verbrauchern 52 Strom zugeführt.
Zusätzlich sind in Fig. 5 zwei Kurzschlussschalter
53 dargestellt, die jeweils einem Leistungshalbleiter 51 zugeordnet sind. Als Kurzschlussschalter
werden vorzugsweise Halbleiterschalter mit einer hohen Stromtragfähigkeit verwendet.
Zusätzlich ist in den Strompfad zu den jeweiligen
Leistungshalbleitern 51 eine Sicherung 54 geschaltet. Diese Sicherung ist vorzugsweise
als Leiterbahnsicherung ausgestaltet. Wird einer der Kurzschlussschalter 53 von
Steuereinheit leitend geschaltet, so wird die Stromzufuhr zu dem zu schützenden
Leistungshalbleiter 51 und zu dem mit diesem verbundenen Verbraucher dauerhaft unterbrochen.
Durch die Ausbildung der Sicherung 54 als Leiterbahnsicherung
ist diese Bestandteil der Leiterbahnstruktur und muss nicht als zusätzliches
Bauteil montiert oder bestückt werden.
Im Gegensatz zur bekannten Schmelzsicherung löst das
beschriebene Sicherungskonzept nicht passiv aufgrund eines erhöhten Stroms
durch den Verbraucher, d.h. des Lastkreises aus. Ein erhöhter Lastkreisstrom
kann beispielsweise durch einen Kurzschluss in der Last verursacht sein. Im Gegensatz
dazu ist ein separater Kurzschlusspfad vorgesehen, in dem bei Aktivierung des Kurzschlussschalters
ein erhöhter Strom fließt und ein Auslösen der Sicherung bewirkt.
Anders als bei herkömmlichen Sicherungskonzepten wird nicht ein fehlerhafter
Verbraucher abgeschaltet, sondern zuverlässig ein fehlerhafter Leistungshalbleiter.
Eine beispielhafte Gestaltung einer solchen Leiterbahnsicherung
54 ist in Fig. 6 dargestellt. Die Leiterbahnsicherung 60 ist vorzugsweise als Engstelle
62 mit der Breite BE in einem Leiterbahnzug 61 mit der Breite B angeordnet.
Durch die Engstelle 62 kommt es in einem im Vergleich zu einer Gesamtlänge
LG der Leiterbahn 60 kurzen Leiterbahnstück der Länge LE
zu einer deutlichen Erhöhung des Widerstandes pro Länge. Damit bleibt
der Gesamtwiderstand des Leiterbahnzuges und damit auch der Spannungsabfall über
diesem nahezu unverändert niedrig, an der Engstelle 62 kommt es dagegen zu
einem deutlichen Spannungsabfall &Dgr;U.
Im Kurzschlussfall kommt es durch den Kurzschlussstrom
IK an der Engstelle 62 zu einer Verlustleistung PV mit einer
starken Erwärmung, so dass das Leiterbahnstück 60 an der Engstelle 62
durchbrennt. Damit sind der Leiterbahnzug und der Stromfluss unterbrochen.
An der Engstelle 62 ist die Leiterbahn typischerweise aus
einer Kupferfolie mit einer Dicke von 35 bis 70 µm ausgebildet. Durch eine
geeignete Dimensionierung wird gewährleistet, dass im Normalbetrieb, wenn der
Nennstrom IN mit IN << IK fließt, die
Erwärmung an der Engstelle 62 gering ist. Im Normalbetrieb kommt es somit nicht
zu einem Durchbrennen des Leiterbahnstücks an der Engstelle 62.
Um ein zuverlässiges Durchbrennen der Leiterbahnsicherung
60 im Ansprechfall zu gewährleisten, muss der für das Durchbrennen erforderliche
Kurzschlussstrom IK fließen. Der Kurzschlussstrom wird im Wesentlichen
durch die Bordnetzspannung UB und über die Zuleitungswiderstände
RZul bestimmt. In erster Näherung gilt:
Elektrische Steuerschaltungen zur Einstellung des einer
Mehrzahl von Verbrauchern zuzuführenden Stroms weisen im Allgemeinen mehrere,
getrennt schaltbare Lastkreise auf. Dadurch sind die Zuleitungswiderstände
RZul, ausreichend niedrig, da die Zuleitungen nicht auf den Nennstrom
eines Lastkreises, sondern auf den Summenstrom aller Lastkreise ausgelegt sind.
In Fig. 5 sind beispielsweise zwei Lastkreise mit entsprechenden Verbrauchern 52
dargestellt, denen der benötigte Strom über die Leistungshalbleiter 51
zugeführt wird.
Um den Fehlerfall zu detektieren und die Leiterbahnsicherung
auszulösen, wird zunächst die Erkennung eines nicht abschaltbaren Leistungshalbleiters
durchgeführt. Zu diesem Zweck wird bei in der in Fig. 5 gezeigten Ausführungsform
die Spannung UL des Lastkreises des Leistungshalbleiters 51 abgefragt.
Bei einem nicht angesteuerten Leistungshalbleiter 51 ist der Lastkreis nicht stromdurchflossen
und die Spannung daher 0 Volt. Wird jedoch eine Spannung UL größer
als 0 Volt festgestellt, so ist der Leistungshalbleiter 51 trotz fehlender Ansteuerung
leitend. In diesem Fall leitet die Steuereinheit eine Unterbrechung der Stromzufuhr
zu diesem Leistungshalbleiter ein.
Um ein sicheres Durchbrennen der entsprechenden Leiterbahnsicherung
54 zu gewährleisten, werden in einem ersten Schritt alle Lastkreise abgeschaltet.
Mit dieser Maßnahme wird gewährleistet, dass der Kurzschlussstrom IK
vollständig zum Durchbrennen der Leiterbahnsicherung zur Verfügung steht.
Anschließend wird der Kurzschlussschalter 53 für eine festgelegte Zeit
TBr angesteuert.
Nach Ablauf der vorgegebenen Zeitspanne TBr
wird überprüft, ob die Leiterbahnsicherung 54 tatsächlich durchgebrannt
ist bzw. die Mehrzahl von Leiterbahnsicherungen. Zu diesem Zweck wird wiederum die
Spannung UL des Lastkreises des entsprechenden Leistungshalbleiters 51
abgefragt. Gegebenenfalls werden die letzten beiden Schritte wiederholt durchgeführt,
nämlich die Ansteuerung des Kurzschlussschalters 53 und die Überprüfung,
ob die Leiterbahnsicherung tatsächlich durchgebrannt ist.
Als Kurzschlussschalter 53 kommen vorzugsweise Halbleiterschalter
IGBTs oder Bipolartransistoren zum Einsatz, aber auch MOSFETs oder Thyristoren.
Grundsätzlich sind ebenfalls elektromechanische Schalter in Form von Relais
als Kurzschlussschalter verwendbar.
Eine erfindungsgemäße Implementierung des Sicherungskonzeptes
für eine elektrische Steuerschaltung ist in Fig. 7 dargestellt. Um den zusätzlichen
Hardwareaufwand und insbesondere auch den zusätzlichen Platzbedarf auf einer
Steuerplatine zu vermindern, der durch das Sicherungskonzept erforderlich ist, wird
ein Kurzschlussschalter 70 gleichzeitig zur Absicherung einer Mehrzahl von Lastkreisen
verwendet. Der in Fig. 7 gezeigte Kurzschlussschalter 70 ersetzt die beiden in Fig.
5 dargestellten Kurzschlussschalter 53, die jeweils nur einem einzigen Leistungshalbleiter
zugeordnet waren. Der Kurzschlussschalter 70 dient vorzugsweise zur Absicherung
von zwei Lastkreisen, es ist aber auch jede andere Anzahl von entsprechend gekoppelten
Lastkreisen möglich. Damit kann die Anzahl der zusätzlich erforderlichen
Halbleiterbausteine für die Kurzschlussschalter und der zusätzliche Platzbedarf
so gering wie möglich gehalten werden.
Mit dem in Fig. 7 gezeigten Sicherungskonzept werden im
Fehlerfall zwei Leiterbahnsicherungen 54 mit der Auslösung des Kurzschlussschalters
70 durchtrennt. Eine beispielhafte Ausgestaltung für zwei entsprechend verbundene
Leiterbahnsicherungen ist in Fig. 8 dargestellt.
Zwischen der ersten Leiterbahn-Sicherung 81 und dem zugehörigen
Leistungshalbleiter T1 und der Leiterbahn-Sicherung 82 mit dem dazugehörigen
Leistungshalbleiter T2 befindet sich ein Quersteg 85 als elektrische
Querverbindung, vorzugsweise in Form einer Leiterbahn Jedes Stück Leiterbahn
der in Fig. 8 gezeigten beispielhaften Implementierung besitzt eine endliche elektrische
Leitfähigkeit, die bei hohen Strömen nicht vernachlässigbar ist und
zu Spannungsabfällen führt. Eine elektrische Ersatzschaltung mit elektrischen
Widerständen der Anordnung nach Fig. 8 ist in Fig. 9 wiedergegeben.
Die beiden Leiterbahnzüge mit den Leiterbahn-Sicherungen
81, 82 werden durch die Widerstände RSi1, RSi2 repräsentiert.
Die elektrische Querverbindung 85 wird durch den Widerstand RQ dargestellt.
Bei durchgeschaltetem Kurzschlussschalter 70 (TKS) teilt sich der Kurzschlussstrom
IK auf die beiden Zweige auf, nämlich durch den Widerstand RSi2
und durch die Reihenschaltung aus RSi1 und RQ. Für den
Stromfluss gilt:
Für die Stromaufteilung auf die beiden Zweige gilt:
Durch geeignete Wahl der Widerstände RSi1,
RSi2, RQ lässt sich die Aufteilung des Kurzschlussstroms
IK auf die Leiterbahnsicherungen 81, 82 einstellen. Damit lässt
sich der Kurzschlussstrom so aufteilen, dass im Kurzschlussfall nur durch eine der
Sicherungen ein um ein Mehrfaches höherer Strom als durch die andere/anderen
fließt. Die Sicherung mit dem höheren Kurzschlussstrom wird daher zunächst
durchbrennen. Anschließend fließt der gesamte Kurzschlussstrom über
die andere Leiterbahnsicherung, so dass auch diese zuverlässig durchbrennt.
Erfindungsgemäß wird daher bei einer Mehrzahl durchzutrennender Stromzuführungen
eine schrittweise Durchtrennung jeder einzelnen Leiterbahnsicherung bewirkt. Auf
diese Weise kann sicher ein zu niedriger Kurzschlussstrom für jede der durchzutrennenden
Leiterbahnsicherungen verhindert werden.
Die aufeinanderfolgende Durchtrennung der Leiterbahnsicherungen
einer "Sicherungsgruppe" wird im folgenden Ausführungsbeispiel erläutert.
Dazu wird angenommen, dass:
Demzufolge ergibt sich:
bzw.
Im Kurzschlussfall fließen demgemäss zunächst
75 % des Kurzschlussstroms IK durch die Leiterbahnsicherung 82. Nachdem
die Leiterbahnsicherung 82 durchgebrannt ist, fließt der gesamte Kurzschlussstrom
(100 %) durch die zweite Leiterbahnsicherung 81. Damit ist ein sicheres Durchbrennen
beider Leiterbahnsicherungen 81, 82 gewährleistet, um den Stromfluss durch
die Lastkreise beider Leistungshalbleiter 51 bei einem Defekt eines der beiden Halbleiterschalter
51 sicher zu unterbrechen.
Das obengenannte Ausführungsbeispiel dient nur der
Illustration der besonderen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung. Selbstverständlich
sind beliebige andere Kombinationen von Widerständen RSi1, RSi2,
RQ bzw. Auslegungen der beiden Leiterbahnsicherungen 81, 82 und des Querstegs
85 möglich. Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die oben beschriebene Auslegung
der Widerstände eingeschränkt. Ebenso ist die vorliegende Erfindung nicht
auf die Verwendung von einer Gruppe aus allein zwei Leiterbahnsicherungen 81, 82
die über einen Quersteg miteinander verbunden sind, beschränkt. Eine beliebige
Anzahl von Leistungshalbleitern 51 kann in entsprechender Weise abgesichert werden.
Normalerweise wird die Steuervorrichtung beim Ausschalten
der Zündung des Kraftfahrzeugs deaktiviert. Ausgewählte Lastkreise können
jedoch auch so an das Bordnetz des Kraftfahrzeugs angeschlossen sein, dass Sie bei
abgestelltem Fahrzeug aktivierbar sind. Ein Halbleiterausfall kann somit auch bei
ausgeschalteter Zündung auftreten. Das ausgefallene Leistungshalbleiterbauelement
führt dann Strom dem entsprechenden Verbraucher zu - mit den oben beschriebenen
negativen Folgen. Um auch bei abgestelltem Kraftfahrzeug einen Schaden für
die den Verbraucher, die Steuerschaltung und das Kraftfahrzeug bei Ausfall eines
Transistors zu vermeiden, werden nachfolgend zwei alternative, besondere Ausgestaltungen
der Erfindung beschrieben.
Gemäß einer ersten Ausführungsform zur Absicherung
der Steuerschaltung gegen einen Ausfall eines Leistungshalbleiters bei Zündung
AUS wird die Betriebsspannung jedes Lastkreises UL der in Fig. 5 und
Fig. 7 gezeigten Steuereinheit bzw. dem Spannungsregler zugeführt.
Sobald einer der Leistungshalbleiter 51 ausfällt und
ständig leitend ist, liegt die Spannung UL auf Batterieniveau. Diese
Spannung wird dem Spannungsregler zugeführt, der daraufhin die Steuereinheit
µC mit Spannung versorgt und aktiviert.
Bei der Stellung Zündung AUS des Kraftfahrzeugs ist
die Steuereinheit µC abgeschaltet und alle Leistungshalbleiter 51 gesperrt
geschaltet. Keiner der Verbraucher ist daher mit Strom versorgt und die Spannung
UL ist Null. Tritt ein Halbleiterdefekt in einem der Leistungshalbleiter
51 auf, so ist der entsprechende Lastkreis von Strom durchflossen und die Steuereinheit
µC wird automatisch aktiviert. Durch diese Aktivierung wird der Fehler in der
Funktion einer der Leistungshalbleiter 51 detektiert und der entsprechende Leistungshalbleiter
(bzw. die Gruppe von Leistungshalbleitern gemäß Fig. 7) von der Stromzuführung
durch Unterbrechung der Leiterbahnsicherungen - wie oben beschrieben - getrennt.
Mit der erfolgreichen Trennung des defekten Leistungshalbleiters
51 von der Stromversorgung ist auch die Steuereinheit µC von der Stromzufuhr
getrennt und damit anschließend wieder automatisch deaktiviert.
Gemäß einer zweiten alternativen Ausführungsform
wird die Steuereinheit µC in periodischen Zeitabständen aktiviert. Zu
diesem Zweck befindet sich die Steuereinheit in einem "Sleep"-Modus mit einer Stromaufnahme
von nur wenigen µA. Durch einen internen Zeitgeber, der vorzugsweise in den
Spannungsregler oder die Steuereinheit µC integriert ist, wechselt die Steuereinheit
in den aktiven Arbeitsmodus und überprüft die ordnungsgemäße
Funktionalität der Ansteuerung der Lastkreise.
Zur periodischen Überwachung wechselt die Steuereinheit
vorzugsweise in Zeitabständen zwischen 10ms und 1 s zwischen dem Sleep-Modus
und dem aktiven Arbeitsmodus. Damit wird erreicht, dass die mittlere Stromaufnahme
im Bereich weniger µA bleibt. Wird ein defekter Leistungshalbleiter 51 erkannt,
löst die Steuereinheit automatisch ein Abtrennen dieses Leistungshalbleiters
von der Stromversorgung in der erfindungsgemäßen Weise aus.
Nachfolgend wird der Einsatz der erfindungsgemäßen
Steuervorrichtung in einer elektrischen Heizvorrichtung beschrieben. Dazu wird zunächst
der Aufbau der elektrischen Heizvorrichtung mit Heizelementen als Verbraucher dargestellt,
und zwar in unterschiedlichen Ausführungsformen zum Einsatz in Kraftfahrzeugen.
Ein Beispiel einer elektrischen Heizvorrichtung für
den Einsatz in Kraftfahrzeugen ist in Fig. 10a und Fig. 10b dargestellt. Während
Fig. 10b eine Aufsicht auf die elektrische Heizvorrichtung zeigt, ist in Fig. 10a
eine Seitenansicht wiedergegeben. Die elektrische Heizvorrichtung 100 weist ein
Heizregister auf, das aus einer Mehrzahl geschichteter Heizelemente und benachbart
zu diesen angeordneten Radiatorelementen bzw. Wärmeleitblechen besteht. Die
Heizelemente sind als Widerstandselemente, insbesondere als PTC-Heizelemente ausgebildet.
Das in Fig. 10a und Fig. 10b gezeigte Heizregister ist
in einem Rahmen gehalten, der aus gegenüberliegend angeordneten Längsholmen
103 und senkrecht zu diesen angeordneten Seitenholmen-104 und 105 besteht. Die Holme
des Rahmens sind aus Metall oder Kunststoff gefertigt.
Die beiden Fig. 10b gezeigten Längsholme 103 sind
im Wesentlichen gleich aufgebaut. Die gegenüberliegend angeordneten Seitenholme
104 und 105 unterscheiden sich jedoch dahingehend, dass der Seitenholm 105 als einseitig
offener Kasten ausgebildet ist. Der kastenförmige Seitenholm 105 ist auf der
dem Heizregister gegenüberliegenden Seite offen ausgebildet. In diesen Kasten
ist eine Steuervorrichtung einsetzbar, die die Wärmeabgabe der Heizstufen des
Heizregisters, insbesondere der PTC-Heizelemente, über eine Regelung des zugeführten
Stroms steuert. Die offene Seite des als Kasten ausgebildeten Seitenholms 105 kann
nach dem Einsetzen der Steuervorrichtung mit einem aufsteckbaren oder aufklebbaren
Deckel vorschlossen werden.
Andere Bauformen einer elektrischen Heizvorrichtung halten
den geschichteten Aufbau aus Heizelementen und Radiatorelementen in einem Kunststoffgehäuse
zusammen. Ein Beispiel für einen solchen Aufbau ist in Fig. 11 wiedergegeben
und wird nachfolgend unter Bezugnahme auf Fig. 11 im einzelnen beschrieben.
In die Heizvorrichtung ist eine Steuereinheit integriert,
die die Heizleistung der Heizelemente einstellt. Die Steuereinheit ist vorzugsweise
in Form einer Platine mit einer Mehrzahl von Leistungshalbleiterbauelementen realisiert.
Die Leistungshalbleiter stellen den den Heizelementen zuzuführenden Strom gemäß
der Ansteuerung durch die Steuereinheit ein. Der von der Steuereinheit auf die einzelnen
Heizstufen aufgeteilte Strom wird über Anschlussbolzen 118 der Heizvorrichtung
zugeführt. Die Anschlussbolzen sind so ausgebildet, dass sie die geforderten
Heizströme bis zu 200 Ampere problemlos leiten können.
Zusätzlich ist die Heizvorrichtung, insbesondere im
Bereich der Steuereinheit, mit einem Steckersockel ausgestattet, der eine externe
Ansteuerung der Heizvorrichtung ermöglicht, insbesondere zur Zuführung
einer Heizleistungsanforderung. Vorzugsweise wird die Heizleistungsanforderung über
einen Kraftfahrzeugbus zugeführt.
In den in Fig. 10 und Fig. 11 gezeigten Ausführungsformen
elektrischer Luftheizer ist jeweils an einem Ende des Heizregisters in einem Gehäuseabschnitt
eine Steuerplatine mit den Leistungshalbleitern angeordnet. Die in Fig. 11 gezeigte
Ausführungsform unterscheidet sich von der in Fig. 10 dargestellten Ausführungsform
in dem Aufbau des Heizregistergehäuses. Während die Radiatorelemente und
Heizelemente gemäß Fig. 10 in einem aus Holmen 103, 104 und 105 gebildeten
Rahmen gehalten werden, werden gemäß Fig. 11 die Radiatorelemente 112
und Heizelemente in einem Kunststoffgehäuse gehalten, das an den Luftdurchtrittsöffnungen
über ein gitterartige Struktur 113 verstärkt ist.
Bei beiden Ausführungsformen gemäß Fig.
10 und Fig. 11 ist die Steuereinheit außerhalb des Luftkanals des aufzuheizenden
Luftstroms eines Heiz-Klimagerätes in einem Kraftfahrzeug angeordnet, und zwar
in einem separaten Gehäuseabschnitt. In den Luftkanal des Heiz-Klimagerätes
des Kraftfahrzeugs ragt nur das Heizregister 111.
Fig. 11 zeigt zusätzlich eine besondere Ausgestaltung
der Kühlung der Leistungshalbleiter der Steuereinheit. Zu diesem Zweck ragen
die Kühlelemente 119 in Fenster, die in dem Heizregisterabschnitt vorgesehen
sind. Die Fenster für die Kühlelemente ragen ebenfalls in den Luftkanal
und geben ihre Wärme an die aufzuheizende Luft ab. Auf diese Weise kann die
in den Leistungshalbleitern produzierte Verlustleistung effizient und energiesparend
abgeführt werden.
Die in Fig. 11 gezeigte Heizvorrichtung 110 umfasst außer
dem Heizregister 111 einen Gehäuseabschnitt 114, der die Steuerplatine aufnimmt,
und einen Deckel 115, der den "Elektronikraum" der Steuerelektronik abdeckt.
Die elektrische Heizvorrichtung weist folgende externe
Anschlüsse- auf. Zwei Anschlussbolzen 108 bzw. 116, 117, über die die
Heizvorrichtung mit Masse und dem Pluspol des Bordnetzes verbindbar ist. Zusätzlich
ist die Heizvorrichtung mit einem Anschluss 118 ausgestattet, über den insbesondere
eine Heizleistungsanforderung an die Steuerschaltung übertragen wird. Vorzugsweise
erfolgt die Übertragung der Heizleistungsanforderung und möglicher weiterer
Steuerbefehle über einen Kraftfahrzeugdatenbus, insbesondere den CAN-Bus.
Eine beispielhafte Realisierung der Steuerschaltung einer
Heizvorrichtung ist in Fig. 12 und Fig. 13 wiedergegeben. Fig. 12 zeigt eine perspektivische
Ansicht der Steuerschaltung der in Fig. 11 dargestellten Heizvorrichtung, bei der
der Deckel 115 abgenommen wurde, und Fig. 13 eine Aufsicht auf die Steuerplatine
120.
Die in den Gehäuseabschnitt 114 eingesetzte Steuerplatine
120 verteilt den über den Anschlussbolzen 116 aufgenommen Strom und verteilt
diesen über eine Stromschiene 121 an die einzelnen Leistungshalbleiter 124
über Stromzuführungen 122, 123. In Abhängigkeit von der Heizleistungsanforderung
steuert der Microcontroller 126 (d.h. die Steuereinheit) die Leistungshalbleiter
124 an. Die Leistungshalbleiter 124 führen gemäß den Steuersignalen
von dem Microcontroller 126 Strom den jeweiligen Heizstufen zu. Vorzugsweise setzt
der Microcontroller die Heizleistungsanforderung über eine Puls-Breiten-Modulation
(PWM) in Steuersignale an die Leistungshalbleiter um. Gemäß der in Fig.
12 und Fig. 13 dargestellten Ausführungsform wird der Strom über aus dem
Heizregister in die Federelemente 125 ragende Kontaktzungen übertragen.
Die in Fig. 12 und Fig. 13 dargestellte Heizvorrichtung
umfasst insgesamt vier Heizstufen, die von jeweils einem Leistungshalbleiter 124
gesteuert werden. Jedem Leistungshalbleiter 124 wird Strom zur Zuführung zu
den Heizelementen von der Stromschiene 121 über Leiterbahnverbindungen 122,
123 zugeführt. Gemäß der leitend/nicht-leitend Ansteuerung durch
den Microcontroller 126 stellt jeder Leistungshalbleiter den jeweils den Heizelementen
zuzuführenden Strom ein, so dass der Strom entsprechend an die-PTC-Heizelemente
in dem Heizregister-weitergeleitet wird.
Bei einem Ausfall des Leistungshalbleiters 124 ist dieser
dauerhaft leitend und erlaubt keine Abschaltung des den Heizelementen zugeführten
Stroms mehr. Dabei wächst die im Leistungshalbleiter 124 umgesetzte Verlustleistung
an und es kommt zu einer übermäßigen Erwärmung dieses Bauteils.
Dies führt zu einer thermische Überlastung der gesamten Baugruppe mit
der Folge von Verschmorung und auch von weiteren Schäden im Umfeld.
Um einen solchen Defekt in einer PTC-Heizung sicher erkennen
zu können, wird überprüft, ob der Lastkreis des Leistungshalbleiters
124 stromdurchflossen ist. Zu diesem Zweck wird entweder der Strom gemessen oder
die Spannung des Lastkreises überprüft. Besonders effizient und mit besonders
geringem zusätzlichen Hardwareaufwand und zusätzlichem Platzbedarf werden
als Leistungshalbleiter 124 vorzugsweise Bauelemente mit integrierter Stromüberwachung
verwendet, sogenannte "smart power Transistors".
Sobald in der Steuereinheit 126 festgestellt wird, dass
ein Leistungshalbleiter 124 seinem Lastkreis, d.h. seiner Heizstufe, Strom zuführt,
obwohl keine entsprechende Ansteuerung durch die Steuereinheit 126 vorliegt, wird
eine Unterbrechung der Stromzufuhr zu (mindestens) diesem Leistungshalbleiter 124
eingeleitet. Zu diesem Zweck sind entsprechende Kurzschlussschalter 130, 131 auf
der Steuerplatine 120 vorgesehen, die die Stromzufuhr von der Stromschine 121 zu
diesem Leistungshalbleiter direkt auf Masse schalten, um durch die Stromüberlastung
der Leitung eine Unterbrechung in der Zuleitung zu dem Leistungshalbleiter 124 zu
erreichen.
Damit durch den erhöhten Strom eine entsprechende
Unterbrechung der Stromzufuhr erreicht wird, sind in dem Strompfad zu allen Leistungshalbleitern
124 jeweils Leiterbahnsicherungen 132 vorgesehen. Die Leiterbahnsicherungen 132
sind als Engstelle in dem Strompfad ausgebildet, die jeweils dem Kurzschlussstrom
nicht standhält.
Die Ausgestaltung der Absicherung entspricht dem im Zusammenhang
mit den Figuren 3 bis 9 beschriebenen Sicherungskonzept.
In Kraftfahrzeugen mit verbrauchsoptimierten Motoren werden
elektrische Heizvorrichtungen zur Beheizung des Innenraums und auch des Motors verwendet.
Gleich nach dem Start des Verbrennungsmotors kann dieser noch nicht ausreichend
Wärmeenergie zur Verfügung stellen. Dieser Zeitraum kann mit elektrischen
Zusatzheizungen überbrückt werden.
Der Einsatz von elektrischen Heizvorrichtungen ist jedoch
nicht auf den Kraftfahrzeugbereich beschränkt. Elektrische Heizvorrichtungen
sind auch für eine Mehrzahl anderer Einsatzzwecke geeignet, insbesondere im
Bereich von Hausinstallationen zur Raumklimatisierung, Industrieanlagen und dergleichen.
Die elektrischen Zusatzheizungen dienen vorzugsweise zum
Einsatz in einem Heiz-Klimagerät in Kraftfahrzeugen. Ein Beispiel für
ein solches Heiz-Klimagerät ist in Fig. 14 dargestellt. Das Heiz-Klimagerät
saugt Außenluft 1410 über ein Gebläse 1411 an, die dem Kraftfahrzeuginnenraum
1413 zugeführt wird. Dabei durchströmt die Luft zuvor einen Verdampfer
1414 und einen Wasser-Wärmetauscher 1415. Der Wasser-Wärmetauscher 1415
gibt die Wärmeenergie des Kühlwassers an die dem Innenraum zuzuführende
Luft ab. Anschließend strömt die erwärmte Luft 1412 über entsprechende
Ausströmer in den Kraftfahrzeuginnenraum 1413.
Solange die Höhe der Kühlwassertemperatur nicht
ausreicht, um die angesaugte Luft 1410 genügend zu erwärmen, übernimmt
diese Aufgabe eine elektrische Zusatzheizung 1401. Diese ist vorzugsweise dem Wärmetauscher
1415 nachgeschaltet.
Zusammenfassend betrifft die vorliegende Erfindung eine
elektrische- Steuerschaltung zur Ansteuerung einer Mehrzahl von Verbrauchern mit
einem verbesserten Sicherheitskonzept. Zu diesem Zweck wird die Funktion eines Leistungshalbleiters,
der zur Einstellung des Stroms, der einem Verbraucher zugeführt wird, dient,
überwacht. Sobald der Leistungshalbleiter einem Verbraucher ohne eine entsprechende
Ansteuerung Strom zuführt, wird der Strompfad zu dem Leistungshalbleiter dauerhaft
unterbrochen, und zwar über einen Kurzschlussschalter, der eine Mehrzahl von
Stromzuführungen zu den Leistungshalbleitern gemeinsam durchtrennt und diese
damit abschaltet. Auf diese Weise kann ein fehlerhafter Lastschalter zuverlässig
außer Betrieb gesetzt und ein Folgeschaden mit minimalem Aufwand insbesondere
für den Einsatz in Kraftfahrzeugen verhindert werden.