Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft ein Werkzeug zur Bearbeitung von
Flächen, insbesondere von Wänden, aus Natur- und Kunststein, welches zur
Verwendung in einem Handgerät geeignet ist, sowie ein Handgerät mit einem
solchen Werkzeug.
Stand der Technik
Werkzeuge zum Glätten von Oberflächen aus Natur-
oder Kunststein (z. B. Beton) sowie zum Abtragen von Materialien wie Verputz, Farben,
Spachtel, Kleber oder Bodenbelagsresten sind an sich bekannt. Für Wände
und Decken sowie für kleinere Bodenflächen sind Handgeräte zweckmässig,
während zur Bearbeitung grosser Bodenflächen in der Regel verhältnismässig
schwere, rollbare Bodengeräte eingesetzt werden. Beiden Werkzeugtypen ist gemeinsam,
dass sie üblicherweise eines oder mehrere tellerförmige Werkzeuge aufweisen,
welche von einem Antriebsmotor in Drehung versetzt werden. An den tellerförmigen
Werkzeugen sind Schneidelemente befestigt, welche im Rahmen des Bearbeitungsvorgangs
die oberste Schicht der bearbeiteten Oberfläche bzw. überstehende Abschnitte
(z. B. Betonüberzähne) oder Beläge abtragen.
Trotz dieser Gemeinsamkeiten weisen Werkzeuge für
Handgeräte einerseits und für Bodengeräte andererseits erhebliche
Unterschiede auf. Diese sind zum einen durch den unterschiedlichen Anpressdruck
der Werkzeugtypen bedingt: Während bei Handgeräten ein maximaler Anpressdruck
von (umgerechnet) 20-40 kg üblich ist, haben übliche Bodengeräte
nicht selten eine Masse von 300-400 kg und üben einen entsprechenden Anpressdruck
auf die bearbeitete Bodenfläche aus. Entsprechend müssen die Werkzeuge
für Handgeräte zum Erreichen eines optimalen Arbeitsergebnisses andersartig
ausgebildet sein als Werkzeuge für Bodengeräte. Zum Zweiten dürfen
das Gewicht und die Abmessungen von Werkzeugen für Handgeräte ein gewisses
Mass nicht überschreiten, damit mit dem Handgerät praktisch gearbeitet
werden kann. Dadurch sind der Ausgestaltung der verwendbaren Werkzeuge Grenzen gesetzt.
In letzter Zeit kommen für die Bearbeitung von Oberflächen
aus Natur- oder Kunststein vermehrt Schneidelemente mit Diamant-Werkstoffen zum
Einsatz:
Die Firma HTC Sweden AB bietet z. B. eine Schleifscheibe
"T-Rex Gold" zum Einsatz in fahrbaren Geräten für die Bodenbearbeitung
an. Das Werkzeug ist ausschliesslich zum Abtragen von Kleber- oder Farbschichten
bestimmt. Es besteht aus einer kreisförmigen Trägerplatte, an deren Umfang
mehrere Schneidelemente in der Form von Zylindersegmenten befestigt sind. Die Elemente
sind derart an der Trägerplatte befestigt, dass die Schneidkanten durch den
stirnseitigen Abschluss des Zylindermantels gebildet werden, also die Form eines
Kreisbogens aufweisen.
Die bisher verwendeten Schneidelemente sind zumeist derart
ausgebildet, dass das bearbeitete Material (insbesondere Natur- und Kunststeinmaterial)
zerrieben wird, was eine grosse Staubentwicklung zur Folge hat. Diese bedingt zwingend
eine Absauganlage oder verlangt nach dem Einsatz eines Nassschleifverfahrens.
Die
EP 1 321 233 A1
(Gerätebau Wiedtal Schützeichel KG) zeigt nun ein Schleifwerkzeug
als Bestandteil einer Bodenschleifmaschine, welches unter anderem zur Bearbeitung
von Stein- und Kunststeinböden geeignet ist, mit einer rotierend antreibbaren
Trägerplatte und einem daran angeordneten Werkzeugtragelement, welches mit
Bearbeitungswerkzeugen bestückt ist. Die Bearbeitungswerkzeuge bestehen aus
scheibenförmigen PKD-Elementen. Neben einer höheren Standzeit hat diese
Materialwahl gemäss Beschreibung zur Folge, dass das zu bearbeitende Material
nicht bzw. nicht nennenswert zerrieben wird, sondern dass es zu einer Zerspanung
kommt. Die PKD-Elemente können unterschiedliche Grundformen aufweisen und z.
B. kreis-, halbkreis- oder dreieckförmig sein. Die PKD-Elemente sind aus Hartmetall
und weisen zumindest im Bereich der Schneidkanten eine Schicht aus polykristallinem
Diamant auf, die an die Hartmetalloberfläche angesintert ist.
Die erwähnten Werkzeuge für Bodenmaschinen sind
für den Einsatz in Handgeräten nicht geeignet oder ermöglichen bei
dieser Verwendung aufgrund der oben dargelegten Unterschiede zwischen Bodenmaschinen
und Handgeräten nur ein wenig effizientes Arbeiten.
Bei Handgeräten sind insbesondere Schleifscheiben
mit Schneidelementen mit in einer Metall-Legierung eingesintertem Diamantpulver
bekannt. Diese Scheiben verschleissen aber recht schnell, was zuerst zu einer Verschlechterung
des Arbeitsergebnisses führt und später einen Austausch des Werkzeugs
notwendig macht.
Die oben bereits erwähnte Firma HTC Sweden bietet
unter dem Namen "T-Rex" und ebenfalls zum Abtragen von Beschichtungen (Farbe, Lacke,
Epoxy etc.) eine Schleifscheibe für Handgeräte an, welche als Schneidelemente
umfangsseitig eine Reihe von praktisch senkrecht auf der Oberfläche der Trägerplatte
stehenden scheibenförmigen Diamantsegmenten aufweist. Die Schneidekanten werden
wiederum von der gebogenen Segmentkante gebildet. Das Werkzeug weist eine hohe Lebensdauer
auf und ermöglicht ein effizientes Entfernen der genannten Beschichtungsmaterialien.
Das Werkzeug ist aber nicht für die Bearbeitung von
Natur- und Kunststein bestimmt, und seine vorteilhaften Eigenschaften kommen bei
dieser Anwendung nicht zum Tragen.
Darstellung der Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist es somit, ein dem eingangs genannten
technischen Gebiet zugehörendes, zur Verwendung in einem Handgerät geeignetes,
Werkzeug zu schaffen, welches dauerhaft ist und welches eine effiziente Bearbeitung
von Flächen aus Natur- und Kunststein mit gleichbleibender Qualität ermöglicht.
Die Lösung der Aufgabe ist durch die Merkmale des
Anspruchs 1 definiert. Gemäss der Erfindung umfasst das Werkzeug
- a) eine kreisförmige Trägerplatte;
- b) mindestens ein Schneidelement in der Form eines Zylindersegments mit einem
Segmentwinkel von 20 - 160°, bestehend aus einem Tragkörper aus Hartmetall
und einem stirnseitigen Abschnitt aus polykristallinem Diamant (PKD);
wobei
- c) das Schneidelement derart mit seinem Zylindermantelabschnitt an der Trägerplatte
befestigt ist, dass beide radialen geraden Kanten, welche den stirnseitigen PKD-Abschnitt
begrenzen, eine über die Trägerplatte vorstehende Arbeitskante bilden.
Es hat sich überraschenderweise herausgestellt, dass
bei der erfindungsgemässen, spezifisch auf Handgeräte ausgerichteten Anordnung
der Schneidelemente ein überaus effizientes Bearbeiten von Flächen aus
Natur- oder Kunststein möglich ist. Vergleichsversuche mit Werkzeugen, bei
welchen der stirnseitige kreisbogenförmige Abschluss des Zylindermantels als
Arbeitskante dient, haben ergeben, dass durch die erfindungsgemässe Anordnung
- bei mindestens gleichbleibender Qualität des Ergebnisses - eine um ein Mehrfaches
erhöhte Arbeitsgeschwindigkeit erreichbar ist. Das erfindungsgemässe Werkzeug
ist gleichzeitig derart dauerhaft, dass bei der Verwendung in Handwerkzeugen auch
nach langem Gebrauch keine Verschleisserscheinungen feststellbar sind. Die Dauerhaftigkeit
des Werkzeugs beruht auch auf dessen einfachen Aufbau: Weil die Schneidelemente
derart langlebig sind, dass ein Austausch derselben nicht notwendig ist, können
sie direkt und dauerhaft auf der Trägerplatte befestigt werden, es werden keine
zusätzlichen Tragelemente benötigt.
Mit dem erfindungsgemässen Werkzeug kann auch bei
Handgeräten erreicht werden, dass im Rahmen der Bearbeitung nicht ein Zerreiben
des Materials erfolgt, sondern dass dieses vielmehr spanweise abgetragen, also gleichsam
"weggehobelt" wird. Die Staubentwicklung kann somit stark vermindert werden. (Nichtsdestotrotz
ist es im Sinne des Arbeiterschutzes zu empfehlen, eine Absaugeeinrichtung einzusetzen.)
Das erfindungsgemässe Werkzeug ist auch zum Einsatz in Nassbearbeitungsverfahren
geeignet.
Das Werkzeug ist grundsätzlich zur Verwendung in handelsüblichen
Handgeräten geeignet, insbesondere in Betonschleifer-Handgeräten. Diese
Geräte umfassen üblicherweise einen Elektromotor zum drehbaren Antreiben
einer Werkstückaufnahme, an welcher das Werkzeug im Zentrum der Trägerplatte
angebracht werden kann. Die Geräte können in verschiedenen Bauformen ausgeführt
sein, insbesondere in der so genannten "Turm-Form", bei welcher der Elektromotor
mit seiner Hauptachse senkrecht zum zu bearbeitenden Untergrund steht und Handgriffe
beidseitig des Motors angeordnet sind, oder in der Form eines Winkelschleifers,
bei welchem der Elektromotor mit seiner Hauptachse parallel zum bearbeiteten Untergrund
steht und sein Antriebsmoment über ein Getriebe um 90° umgelenkt wird.
Mit Vorteil beträgt das Verhältnis zwischen der
axialen Ausdehnung des Zylindersegments (also der Höhe des entsprechenden Zylinders)
und dem Radius des Zylindersegments mindestens 0.8, bevorzugt mindestens 1.0. Es
handelt sich somit beim Schneidelement nicht lediglich um eine scheibenartige "Klinge",
sondern um einen massiven Körper, über welchen die beim Bearbeitungsvorgang
auftretenden Gegenkräfte zuverlässig auf die Trägerplatte abgeleitet
werden können. Das entsprechende Zylindersegment lässt sich zudem sicher
an der Trägerplatte befestigen und weist eine hohe mechanische Stabilität
auf.
Die in axialer Richtung gemessene Dicke des Abschnitts
aus polykristallinem Diamant (PKD) beträgt mit Vorteil mindestens 0.8 mm, bevorzugt
mindestens 1.2 mm. Es handelt sich somit nicht lediglich um einen PKD-Überzug
auf einem Hartmetallkörper, sondern um einen auf den Tragkörper aufgesinterten
PKD-Block. Dies gewährleistet eine hohe Lebensdauer, stellt sicher, dass die
Schneidkanten auch nach längerem Gebrauch stets vollständig aus dem PKD-Material
gebildet sind und dass die mit dem zu bearbeitenden Material zusammenwirkende Oberfläche
der Schneidelemente stets eine derartige Glattheit aufweist, dass abgetragenes Material
(z. B. erwärmte Kunststoffe, Leimreste, Farben, Lacke etc.) nicht an den Schneidelementen
anhaftet.
Der Segmentwinkel beträgt mit Vorteil 60 - 120°,
bevorzugt ungefähr 90°. Es hat sich herausgestellt, dass bei derartigen
Winkeln eine optimale Kombination von mechanischer Robustheit mit Arbeitseffizienz
gegeben ist. Bei kleineren Winkeln als 60° ergibt sich eine verminderte mechanische
Stabilität des Werkzeugs. Bei grösseren Winkeln als 120° nimmt die
Bearbeitungseffizienz ab.
Für die erfindungsgemässe Anwendung besonders
geeignete Zylindersegmente haben insbesondere die Form eines Viertelzylinders (Segmentwinkel
ca. 90°), einen Radius von 4 - 10 mm, insbesondere 6 - 8 mm, und eine axiale
Ausdehnung von 5 -12 mm, insbesondere 6 - 10 mm.
Bevorzugt ist das Schneidelement derart auf der Trägerplatte
angeordnet, dass eine vertikale Projektion der Zylinderachse auf eine Grundfläche
der Trägerplatte im Wesentlichen tangential verläuft und dass die beiden
radialen geraden Kanten des stirnseitigen PKD-Abschnitts denselben Winkel zur Grundfläche
aufweisen. Das Zylindersegment ist also symmetrisch auf der Trägerplatte angebracht,
und die Arbeitskante wird durch die beiden radialen geraden Kanten gebildet. Entsprechend
können die auf das Schneidelement wirkenden Gegenkräfte unabhängig
von ihrer Richtung an die Trägerplatte weitergegeben werden, und das Schneidelement
wird im zeitlichen Mittel gleichmässig belastet. Die genannte Anordnung ermöglicht
zudem ein effizientes und genaues Arbeiten.
Für gewisse Anwendungen kann das Schneidelement auch
mit seiner Zylinderachse schräg zur jeweiligen Tangentiale auf der Trägerplatte
angeordnet sein, d. h. die Arbeitskante wird vornehmlich durch eine der beiden radialen
geraden Kanten gebildet. Bei Bedarf kann das Schneidelement auch asymmetrisch auf
der Trägerplatte angeordnet sein, d. h. die Winkelhalbierende des Segmentwinkels
steht nicht senkrecht zum jeweiligen Radius der Trägerplatte.
Vorzugsweise ist das Schneidelement mit seiner Zylinderachse
schräg zu einer Grundfläche der Trägerplatte angeordnet, derart dass
der Treffpunkt der radialen geraden Kanten des stirnseitigen PKD-Abschnitts die
maximale Erhebung des Schneidelements über der Grundfläche bildet. Der
Winkel zwischen der Zylinderachse und der Grundfläche beträgt dabei 3
- 45°, bevorzugt 10 - 30°, insbesondere 15 - 25°. Durch die gewinkelte
Anordnung wird erreicht, dass der der Trägerplatte fernste Abschnitt der Schneidekante,
welcher bei einer Oberflächenbearbeitung zuerst in Kontakt mit dem zu bearbeitenden
Material gelangt, in Drehrichtung der Trägerplatte zuhinterst angeordnet ist,
während der an die Trägerplatte angrenzende Abschnitt der Schneidekante
in Drehrichtung zuvorderst liegt. Es ergeben sich ein gleichmässiger Arbeitswiderstand
und eine gleichmässige Bearbeitung. Die angegebenen Winkel ermöglichen
eine bestmögliche Arbeitseffizienz, eine sichere Befestigung der Schneidelemente
auf der Trägerplatte und eine direkte Ableitung von Gegenkräften in die
Trägerplatte.
Je nach gewünschter Bearbeitung ist es im Prinzip
auch möglich, das Zylindersegment mit seiner Zylinderachse parallel zur Grundfläche
der Trägerplatte anzuordnen oder aber einen grösseren Winkel zu wählen.
Zur Befestigung des Schneidelements ist mit Vorteil in
der Trägerplatte eine den Dimensionen des Schneidelements und der gewünschten
Orientierung entsprechende Ausnehmung vorgesehen, in welcher das Schneidelement
grossflächig befestigt, insbesondere angelötet, werden kann. Grossflächig
bedeutet, dass das Schneidelement nicht nur punkt- oder linienweise mit der Trägerplatte
verbunden ist, sondern dass eine flächige Verbindungsstelle vorliegt; das Schneidelement
ist beispielsweise mit einem wesentlichen Teil seiner Zylindermantelfläche
in der Ausnehmung aufgenommen und kontaktiert deren Boden. Durch die entsprechende
Geometrie ergibt sich auch eine mechanische, formschlüssige Abstützung
des Schneidelements in der Ausnehmung und somit eine verbesserte Übertragung
von beim Bearbeitungsvorgang auftretenden Gegenkräften.
Die Dicke der Trägerplatte beträgt mit Vorteil
mindestens 4 mm, insbesondere ca. 5 mm, und deren Durchmesser 7 - 20 cm, insbesondere
10 - 15 cm. Die Trägerplatte ist also dicker als entsprechende Elemente bekannter
Werkzeuge. Dadurch wird einerseits die sichere Befestigung der Schneidelemente in
Ausnehmungen der Trägerplatte ermöglicht, andererseits ist wegen der hohen
(quasi unbeschränkten) Lebensdauer der Schneidelemente auch eine hohe Lebensdauer
der Trägerplatte gefordert. Die angegebenen Durchmesser sind gängig für
Handgeräte: Sie ermöglichen ein schnelles Arbeiten, das Werkzeuggewicht
ist aber noch derart, dass mit dem entsprechenden Gerät während längerer
Zeit gearbeitet werden kann.
Mit Vorteil sind mindestens vier Schneidelemente entlang
des Umfangs der Trägerplatte in regelmässigem Winkelabstand angeordnet.
Die Schneidelemente können alle in demselben radialen Abstand zum Mittelpunkt
der Trägerplatte oder aber radial versetzt auf der Trägerplatte befestigt
sein. Durch die Nutzung mehrerer Schneidelemente wird eine hohe Arbeitseffizienz
erreicht, und es ergibt sich eine gleichmässige Arbeitsweise.
Aus der nachfolgenden Detailbeschreibung und der Gesamtheit
der Patentansprüche ergeben sich weitere vorteilhafte Ausführungsformen
und Merkmalskombinationen der Erfindung.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die zur Erläuterung des Ausführungsbeispiels
verwendeten Zeichnungen zeigen:
- Fig. 1
- Eine Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemässen
Werkzeugs;
- Fig. 2
- einen vertikalen Querschnitt entlang der Linie A-A' in Figur 1;
- Fig. 3
- einen vertikalen Querschnitt entlang der Linie B-B' in Figur 1;
- Fig. 4
- eine Schrägansicht eines Schneidelements eines erfindungsgemässen
Werkzeugs;
- Fig. 5
- eine Draufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemässen
Werkzeugs; und
- Fig. 6
- eine Draufsicht auf ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemässen
Werkzeugs.
Grundsätzlich sind in den Figuren gleiche Teile mit
gleichen Bezugszeichen versehen.
Wege zur Ausführung der Erfindung
Die Figur 1 zeigt eine Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemässen Werkzeugs. Die Figur 2 zeigt einen vertikalen Querschnitt
entlang der Linie A-A', die Figur 3 einen vertikalen Querschnitt entlang der Linie
B-B' in Figur 1 (vertikal bedeutet senkrecht zur Hauptfläche bzw. parallel
zur Drehachse des Werkzeugs). Das Werkzeug 1 umfasst eine massive kreisförmige
Trägerplatte 10 aus Werkzeugstahl mit einer Dicke von ca. 5 mm und einem Aussendurchmesser
von 12.5 cm. Die Trägerplatte 10 umfasst drei konzentrische Abschnitte, nämlich
einen zurückversetzten Zentralbereich 11 mit einer mittigen, kreisförmigen
Öffnung 12 konzentrisch zum Kreismittelpunkt, einen konischen Übergangsabschnitt
13 und einen Umfangsabschnitt 14. Die Hauptflächen des Zentralbereichs 11 und
des Umfangsabschnitts 14 sind parallel zueinander und weisen ungefähr einen
vertikalen Abstand von 1.2 cm auf. Der Winkel des Übergangsabschnitts 13 zum
Zentralbereich beträgt ca. 60°. Der Durchmesser des Zentralbereichs 11
ist ca. 5.5 cm. Die Öffnung 12 im Zentralbereich 11 weist einen Durchmesser
von 22.2 mm auf und ermöglicht die Anbringung des Werkzeugs an einem handelsüblichen
Handgerät, z. B. einem Betonschleifer, mit einer Aufspannvorrichtung M 14.
Im zurückversetzten Zentralbereich 11 können die in aufgespanntem Zustand
auf der Vorderseite des Werkzeugs befindlichen Befestigungselemente des Handgeräts
aufgenommen werden.
Im Umfangsabschnitt 14 sind sechs Schneidelemente 20 mit
einem jeweiligen Winkelabstand von 60° auf der Trägerplatte angebracht.
Eines der Schneidelemente 20 ist in der Figur 4 in einer Schrägansicht dargestellt.
Das Schneidelement 20 hat die Form eines Zylindersegments mit einem Segmentwinkel
&agr; von 90° (es handelt sich also um einen Viertelzylinder). Die Höhe
H des Schneidelements beträgt ca. 8 mm, sein Radius r ungefähr 7 mm. Das
Schneidelement 20 wird durch einen Trägerkörper 21 aus Wolframcarbid gebildet,
auf welchen ein Abschnitt 22 aus polykristallinem Diamant (PKD) als Ganzes aufgesintert
ist. Die Dicke h des PKD-Abschnitts 22 beträgt ca. 2 mm.
Als besonders geeignet haben sich überraschenderweise
Schneidelemente 20 erwiesen, welche aus im Handel erhältlichen Rohlingen "Syndrill®
RSI-R" der Firma Element Six Ltd. hergestellt werden. Diese Rohlinge sind an sich
als Einsätze für Bohrwerkzeuge für Tiefbohrungen in der Öl-
und Gasindustrie bestimmt, welche zum Abtragen von weich- bis mittelabrasivem Gestein
zum Einsatz kommen. Die Rohlinge bestehen aus einem Abschnitt polykristallinen Diamants,
welcher als Ganzes in einem Hochdruck- und Hochtemperatur-Syntheseprozess auf einen
einstückigen Tragkörper aus Wolframcarbid gesintert ist. Die Diamant-Korngrösse
ist 20 - 40 µm, das Wolframcarbid-Substrat weist eine Korngrösse von 3
- 6 µm und einen Kobaltgehalt von 13 Gew.% auf. Besonders vorteilhaft an diesem
Material ist die Tatsache, dass die scharfe Schneidkante im PKD-Abschnitt auch nach
einem Abtrag dieses Abschnitts erhalten bleibt. Der Tragkörper bildet zudem
eine steife und dauerhafte Basis für den PKD-Abschnitt und ermöglicht
das Herstellen einer dauerhaften Lötverbindung mit einem Grundkörper (also
im vorliegenden Fall mit der Trägerplatte 10). Die Syndrill-Rohlinge sind zylindrisch,
durch Funkenerosion können sie in mehrere als Schneidelemente 20 direkt verwendbare
Zylindersegmente geschnitten werden.
Die Schneidelemente 20 sind in tangential verlaufenden
Ausnehmungen 15 der Trägerplatte 10 aufgenommen. Diese Ausnehmungen 15 haben
einen teilzylindrischen Boden, lassen sich somit einfach mit zylindrischen Werkzeugen
in die Oberfläche der Trägerplatte 10 einfräsen. Die (gedachte) Zylinderachse
der Ausnehmung 15 verläuft in einem Winkel von ca. 20° zur Hauptfläche
der Trägerplatte 10 und trifft erst hinter der Ausnehmung 15 auf die Hauptfläche,
d. h. in radialer Richtung (siehe Figur 2) ist ihr Querschnitt stets kreissegmentartig
mit Segmentwinkeln von unter 180°. Der Zylinderradius entspricht im Wesentlichen
dem Radius r des aufzunehmenden Schneidelements 20. In tangentialer Richtung (siehe
Figur 3) nimmt die Tiefe der Ausnehmung 15 zu und erreicht nahe an ihrem in Drehrichtung
hinteren Abschluss ihr Maximum. Die hintere Endfläche der Ausnehmung 15 ist
eben und verläuft in einem Winkel von 90° zum Boden der Ausnehmung 15.
Das Schneidelement 20 kann also passend von der Ausnehmung
15 aufgenommen werden, wobei die Tiefe und die Länge der Ausnehmung 15 derart
gewählt sind, dass der Zylindermantelabschnitt des Schneidelements 20 im Wesentlichen
vollständig in der Ausnehmung 15 aufgenommen ist, d. h. unterhalb der Hauptfläche
der Trägerplatte 10 liegt. Der Zylindermantelabschnitt kontaktiert den Boden
der Ausnehmung 15 grossflächig. Über die Hauptfläche hinaus ragen
die beiden radialen geraden Kanten 22a, 22b des stirnseitigen PKD-Abschnitts 22
und die dahinter liegenden Teile des PKD-Abschnitts 22 und des Tragkörpers
21. Der Treffpunkt der radialen geraden Kanten 22a, 22b des stirnseitigen PKD-Abschnitts
22 bildet die maximale Erhebung des Schneidelements über der Grundfläche
und weist von dieser einen Abstand von ca. 5 mm auf. Das Schneidelement 20 ist derart
symmetrisch in der Ausnehmung 15 aufgenommen, dass die beiden Kanten mit der Hauptfläche
der Trägerplatte 10 denselben Winkel einschliessen. Die in Drehrichtung vorne
angeordneten radialen Kanten 22a, 22b bilden zusammen die primär mit dem zu
bearbeitenden Material zusammenwirkende, durch die Kanten 22a, 22b des stirnseitigen
PKD-Abschnitts 22 gebildete Arbeitskante 23 des Schneidelements 20. Die Schneidelemente
20 sind in den Ausnehmungen 15 mittels eines Induktionslötverfahrens angelötet.
Zwischen zwei benachbarten Ausnehmungen 15 mit den darin
aufgenommenen Schneidelementen 20 ist jeweils eine durchgehende Öffnung 16
im Umfangsabschnitt 14 ausgespart. Diese Öffnungen verlaufen von oben nach
unten schräg in einem Winkel von ca. 45° nach hinten und werden mittels
eines schräg geführten zylindrischen Bohrers hergestellt. Diese Öffnungen
16 ermöglichen eine verbesserte Abführung von bei der Bearbeitung entstehenden
Materialspänen bzw. Staub, insbesondere mittels einer in das Handwerkzeug integrierten
oder daran angebrachten Absaugeeinrichtung.
Die Figuren 5 und 6 zeigen je eine Draufsicht auf ein zweites
und ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemässen Werkzeugs:
Die Art, Konfiguration und Anzahl der verwendeten Schneidelemente kann dem Bearbeitungszweck
angepasst werden. Dasselbe gilt für die Dimensionen der Trägerplatte (Durchmesser,
Dicke). Als Beispiel ist in der Figur 5 ein Werkzeug 101 dargestellt, auf welchem
anstelle von sechs nur vier Schneidelemente 120 im Umfangsabschnitt 114 der Trägerplatte
110 angeordnet sind. Die Schneidelemente 120 sind wiederum in einem gleichmässigen
Winkelabstand von nunmehr 90° angeordnet, zwischen zwei benachbarten Schneidelementen
120 sind je zwei durchgehende Öffnungen 116 ausgespart. Ansonsten entspricht
der Aufbau des Werkzeugs 101 demjenigen des Werkzeugs 1, welches vorstehend im Zusammenhang
mit den Figuren 1-4 beschrieben worden ist.
Als weiteres Beispiel zeigt die Figur 6 ein Werkzeug 201,
bei welchem acht Schneidelemente 220 in einem Winkelabstand von jeweils 45°
auf der Trägerplatte 210 angeordnet sind. Im Unterschied zu den vorher gezeigten
Beispielen sind die Schneidelemente 220 abwechselnd nach innen versetzt. Der Umfangsabschnitt
214 ist entsprechend breiter ausgeführt. Zwischen zwei aussen angeordneten
Schneidelementen 220 sind wiederum je zwei Öffnungen 216 ausgespart. Die Konfiguration
gemäss Figur 6 hat eine grössere unmittelbare Bearbeitungsfläche
zur Folge und ist besonders für grössere Werkzeuge mit Durchmessern von
150 mm oder mehr geeignet.
Zur Bearbeitung einer Oberfläche aus Natur- oder Kunststein
(Beton, Asphalt) wird das erfindungsgemässe Werkzeug in ein geeignetes Handgerät
(Winkelschleifer, Betonschleifer) eingespannt. Mit den vorstehend dargestellten
Werkzeugen mit einem Durchmesser von 12.5 cm muss sicher gestellt werden, dass eine
Drehzahl von 10'000 Umdrehungen / min nicht überschritten wird. Entsprechend
soll allgemein eine maximale Schnittgeschwindigkeit von 80 m/s eingehalten werden.
Das Werkzeug hält Temperaturen von bis zu 500 °C aus.
Anschliessend kann die Bearbeitung in an sich gewohnter
Weise stattfinden, d. h. das Handgerät wird auf die Arbeitsfläche aufgesetzt,
eingeschaltet und in der Folge beidhändig ruhig über die Arbeitsfläche
geführt. Dabei ist darauf zu achten, dass die zu bearbeitende Fläche frei
von Metallen (Schrauben, Dübel, Leitungen, Armierungseisen etc.) ist.
Im Unterschied zu herkömmlichen Handgerät-Werkzeugen
erfolgt nicht primär ein Abschleifen (Zerreiben) des Steinmaterials, sondern
ein Abtragen von grösseren Stücken (Hobeln). Die Staubentwicklung kann
somit stark verringert werden. Mit dem Werkzeug wird zudem eine hohe Arbeitseffizienz
erreicht, und die Abnutzung des Werkzeugs ist minimal, so dass das Werkzeug in der
Regel während der ganzen Lebensdauer des Handgeräts nicht ersetzt zu werden
braucht. Das Werkzeug kann sowohl im Trocken- als auch im Nassbetrieb eingesetzt
werden.
Anstelle von vier, sechs oder acht Schneidelementen kann
ein Werkzeug auch mehr oder weniger Schneidelemente umfassen. Neben den dargestellten
und bereits erwähnten Unterschieden zwischen verschiedenen erfindungsgemässen
Werkzeugen können auch die einzelnen Schneidelemente anders ausgebildet sein,
z. B. mit einem anderen Radius, einer anderen Höhe oder einem anderen Segmentwinkel.
Die Schneidelemente können mit einem anderen Winkel zur Hauptfläche der
Trägerplatte befestigt werden. Entsprechend all diesen Parametern sind die
Dimensionen der Ausnehmungen in der Trägerplatte anzupassen. Es ist möglich,
auf einer einzelnen Trägerplatte unterschiedliche Schneidelemente oder Schneidelemente
mit einer anderen Orientierung anzuordnen, wobei die Elemente wiederum alle in demselben
radialen Abstand oder in unterschiedlichen radialen Abständen vom Zentrum angeordnet
sein können.
Weitere mögliche Anpassungen betreffen den Aufbau
der einzelnen Schneidelemente, d. h. die dafür verwendeten Materialien und
Schichtdicken, oder die Möglichkeiten zur Anbringung des Werkzeugs am Handgerät,
anstelle der kreisförmigen Öffnung können beispielsweise eine anders
geformte Öffnung oder mehrere Öffnungen im Zentralbereich der Trägerplatte
vorgesehen sein.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die Erfindung
ein zur Verwendung in einem Handgerät geeignetes Werkzeug geschaffen wird,
welches dauerhaft ist und welches eine effiziente Bearbeitung von Flächen aus
Natur- und Kunststein mit gleichbleibender Qualität ermöglicht.