Die Erfindung betrifft ein spindelförmiges Bauteil
für eine Luftdüsenspinnvorrichtung mit einem Grundkörper und einer
aufgesetzten Spitze sowie mit einem durch Grundkörper und Spitze verlaufenden
Garnabzugskanal, der eine in der Spitze angeordnete Eintrittsöffnung aufweist,
wobei das spindelförmige Bauteil wenigstens einen in den Garnabzugskanal mündenden
Injektionskanal aufweist, der in Richtung der Eintrittsöffnung des Garnabzugskanals
gerichtet ist.
Die Erfindung betrifft ferner eine Spitze und einen Grundkörper
für ein derartiges spindelförmiges Bauteil.
Ein spindelförmiges Bauteil dieser Art ist durch die
DE 10 2004 044 345 A1
Stand der Technik. Während des Spinnvorganges wird ein Faserbändchen
aus Stapelfasern einer Luftdüsenspinnvorrichtung zugeführt und dort die
Spinndrehung erteilt. Hierzu wird das Faserbändchen durch einen Faserzuführkanal
der Luftdüsenspinnvorrichtung zunächst in eine Wirbelkammer geführt,
der eine Fluideinrichtung zum Erzeugen einer Wirbelströmung um eine Eintrittsöffnung
eines Garnabzugskanals herum zugeordnet ist. Dabei werden zunächst die vorderen
Enden der im Faserbändchen gehaltenen Fasern in den Garnabzugskanal geführt,
während hintere freie Faserenden abgespreizt, von der Wirbelströmung erfasst
und um die sich bereits in der Eintrittsöffnung des Garnabzugskanals befindlichen,
also eingebundenen vorderen Enden herumgedreht werden, wodurch ein Garn mit weitgehend
echter Drehung erzeugt wird.
Wenn aus irgendeinem Grund das noch sehr schwache ungedrehte
Faserbändchen oder das ersponnene Garn bricht, muss ein Ansetzvorgang stattfinden,
bei welchem das Ende des bereits ersponnenen Garnes durch die Luftdüsenspinnvorrichtung
zurückgeführt wird. Hierzu ist in dem spindelförmigen Bauteil ein
Injektionskanal angeordnet, der in den Garnabzugskanal mündet und gegen die
Eintrittsöffnung des Garnabzugskanals gerichtet ist. Dieser Injektionskanal
wird bei einem Ansetzvorgang mit Druckluft beaufschlagt, so dass in der Luftdüsenspinnvorrichtung
eine entgegen der Spinnrichtung verlaufende Luftströmung entsteht. Durch die
Injektionswirkung kann ein bereits gesponnener Faden in den Garnabzugskanal eingesaugt
und entgegen der normalen Spinnrichtung durch die Luftdüsenspinnvorrichtung
transportiert werden. Das durch die Luftdüsenspinnvorrichtung hindurchgeführte
Fadenende kann dann in an sich bekannter Weise abgelenkt und entsprechend vorbereitet
werden, so dass es mit einem neu zugeführten Faserbändchen verbunden werden
kann. Nach dem Ansetzen des Faserbändchens an dieses Fadenende ist der Spinnvorgang
wieder hergestellt.
Das bekannte spindelförmige Bauteil hat dabei den
Nachteil, dass der in den Garnabzugskanal mündenden Injektionskanal durch eine
sehr dünne Bohrung gebildet wird. Die Bohrung für den Injektionskanal
ist in einer auf einen Grundkörper des spindelförmigen Bauteiles aufgesetzten
Spitze angeordnet. Die Bohrung des Injektionskanals ist in einem spitzen Winkel
zum Garnabzugskanal gebohrt und weist üblicherweise einen Durchmesser von einigen
Zehntel Millimetern auf. Die Herstellung dieses Injektionskanals ist sehr aufwändig,
zumal oftmals die Spitze des spindelförmigen Bauteils aus einem harten und
verschleißfesten Material besteht.
Aus der
DE 103 49 651 A1
ist eine andere Art eines spindelförmigen Bauteils für eine
Luftdüsenspinnvorrichtung bekannt, bei der ein anders verlaufender Injektionskanal
vorgesehen ist. Der Injektionskanal mündet rechtwinklig in einen Garnabzugskanal
und ist somit nicht in Richtung der Eintrittsöffnung des Garnabzugskanals gerichtet.
Diese Anordnung des Injektionskanals hat den Nachteil, dass die Injektionswirkung
der Druckluftströmung im Garnabzugskanal schlechter ist, so dass ein für
einen Ansetzvorgang benötigtes Fadenende nicht immer sicher entgegen der Spinnrichtung
in den Garnabzugskanal eingesaugt und durch die Luftdüsenspinnvorrichtung transportiert
werden kann. Durch den senkrecht in den Garnabzugskanal mündenden Injektionskanal
kann es nämlich passieren, dass die einströmende Druckluft auch in Spinnrichtung
durch den Garnabzugskanal strömt, und somit keine durchgängig entgegen
der Spinnrichtung verlaufende Luftströmung in der Luftdüsenspinnvorrichtung
entsteht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, die Herstellbarkeit
eines spindelförmigen Bauteiles der eingangs genannten Art zu vereinfachen.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass der wenigstens
eine Injektionskanal durch einen Oberflächenbereich des Grundkörpers und
durch einen Oberflächenbereich der Spitze gebildet wird.
Durch diese Ausführung wird ein Injektionskanal in
seinem Querschnitt gesehen nicht nur von einer der Komponenten Grundkörper
oder Spitze umgeben, sondern von beiden gleichzeitig. Ein Teil der Umfangswand des
Injektionskanals wird durch den Grundkörper und ein anderer Teil der Umfangswand
des Injektionskanals durch die Spitze gebildet. Das hat den Vorteil, dass der Injektionskanal
weder im Grundkörper noch in der Spitze komplett vorhanden ist. Der Injektionskanal
entsteht erst beim Zusammenfügen der Spitze mit dem Grundkörper bei der
Montage des spindelförmigen Bauteils. Es lassen sich somit die Oberflächenbereiche
des Grundkörpers und diejenigen Oberflächenbereiche der Spitze, die später
im montierten Zustand den Injektionskanal bilden jeweils an Grundkörper und
an der Spitze getrennt herstellen und bearbeiten. Die Herstellung wird dadurch vereinfacht,
da die sehr dünne Bohrung nicht mehr erforderlich ist.
Es ist vorteilhaft, wenn ein Injektionskanal durch einen
kegelmantelförmige ausgebildeten Oberflächenbereich des Grundkörpers
und/oder durch einen kegelmantelförmig ausgebildeten Oberflächenbereich
der Spitze gebildet wird. Durch einen kegelmantelförmig ausgebildeten Oberflächenbereich
kann besonders gut gewährleistet werden, dass der in den Garnabzugskanal mündende
Injektionskanal in Richtung der Eintrittsöffnung des Garnabzugskanals gerichtet
ist, und dass die beim Ansetzvorgang benötigte, entgegen der Spinnrichtung
gerichtete Luftströmung in der Luftdüsenspinnvorrichtung, insbesondere
im Garnabzugskanal, zuverlässig gebildet wird, wenn der Injektionskanal mit
Druckluft beaufschlagt wird. Durch einen kegelmantelförmig ausgebildeten Oberflächenbereich
an Grundkörper oder Spitze wird erreicht, dass der Injektionskanal in einem
spitzen Winkel zum Garnabzugskanal verläuft, und zwar wenigstens in einem Bereich
kurz bevor der Injektionskanal in den Garnabzugskanal mündet.
Es kann dabei vorgesehen sein, dass der Injektionskanal
am fertigen spindelförmigen Bauteil durch einen kegelmantelförmig ausgebildeten
Oberflächenbereich der Spitze gebildet wird, der einen definierten Abstand
zu einem kegelmantelförmig ausgebildeten Oberflächenbereich des Grundkörpers
aufweist. In Ausgestaltung der Erfindung kann auch vorgesehen sein, dass einem kegelmantelförmig
ausgebildeten Oberflächenbereich in Spitze oder Grundkörper ein nutförmiger
Oberflächenbereich in der jeweiligen anderen Komponente zugeordnet ist.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
- Figur 1 in stark vergrößerter Darstellung einen Axialschnitt durch
ein spindelförmiges Bauteil und eine zugehörige Luftdüsenspinnvorrichtung
bei Betrieb,
- Figur 2 eine Ansicht ähnlich Figur 1 auf eine andere Ausgestaltung eines
spindelförmigen Bauteils.
Die in Figur 1 dargestellte Luftdüsenspinnvorrichtung
1 dient dem Herstellen eines gesponnenen Garnes 2 aus einem Faserbändchen 3
aus Stapelfasern. Der Luftdüsenspinnvorrichtung 1 ist ein Streckwerk 4 vorgeordnet,
dass das dünne Faserbändchen 3 aus einem Stapelfaserverband 5 erzeugt
und an die Luftdüsenspinnvorrichtung 1 liefert.
Der zu verspinnende Stapelfaserverband 5 wird im Streckwerk
4 in Verzugsrichtung A zugeführt und in bekannter Weise bis zu einer gewünschten
Feinheit verzogen. Das nur teilweise dargestellte Streckwerk 4 ist vorzugsweise
ein Vier-Zylinder-Streckwerk und enthält somit insgesamt vier Walzenpaare,
die jeweils eine angetriebene Unterwalze und eine als Druckwalze ausgebildete Oberwalze
aufweisen. Dargestellt ist lediglich das die Verzugszone des Streckwerks 4 begrenzende
Lieferwalzenpaar 6, 7. Im Anschluss an das Streckwerk 4 liegt dann ein dünnes
Faserbändchen 3 vor, welches verstreckt und noch ungedreht ist.
Der Luftdüsenspinnvorrichtung 1 wird das Faserbändchen
3 über einen Faserzuführkanal 8 zugeführt. Es folgt eine so genannte
Wirbelkammer 9, in der dem Faserbändchen 3 die Spinndrehung erteilt wird, so
dass das gesponnene Garn 2 entsteht, das durch ein Garnabzugskanal 10 in Abzugsrichtung
B abgezogen und einer nicht dargestellten Aufspuleinrichtung zugeführt wird.
Der Garnabzugskanal 10 ist in einem spindelförmigen,
bei Betrieb stationären Bauteil 11 angeordnet, das aus einem Grundkörper
12 und einer Spitze 13 besteht. Der Garnabzugskanal 10 weist eine in der Spitze
13 angeordnete Eintrittsöffnung 14 für das entstehende Garn 2 auf.
Eine Fluideinrichtung erzeugt während des Spinnvorganges
in der Wirbelkammer 9 durch Einblasen von Druckluft durch tangential in die Wirbelkammer
9 mündende Druckluftdüsen 15 eine Wirbelströmung. Die aus den Druckluftdüsen
15 austretende Druckluft wird durch einen Abluftkanal 16 abgeführt, wobei dieser
einen ringförmigen Querschnitt um das spindelförmige Bauteil 11 herum
aufweist, das den Garnabzugskanal 10 enthält. Der Abluftkanal 16 ist hierzu
in nicht dargestellter Weise mit einer Unterdruckquelle verbunden.
Im Bereich der Wirbelkammer 9 ist als Drallsperre eine
Kante einer Faserführungsfläche 17 angeordnet, die leicht exzentrisch
zum Garnabzugskanal 10 im Bereich von dessen Eintrittsöffnung 14 angeordnet
ist.
In der Luftdüsenspinnvorrichtung 1 werden die zu verspinnenden
Fasern einerseits im Faserbändchen 3 gehalten und so vom Faserzuführkanal
8 im Wesentlichen ohne Drehungserteilung in den Garnabzugskanal 10 geführt,
andererseits sind die Fasern in dem Bereich zwischen dem Faserzuführkanal 8
und dem Garnabzugskanal 10 der Wirkung der Wirbelströmung ausgesetzt. Durch
diese werden die Fasern oder mindestens ihre Endbereiche von der Eintrittsöffnung
14 des Garnabzugskanals 10 radial weggetrieben. Die mit der beschriebenen Luftdüsenspinnvorrichtung
1 hergestellten Garne 2 zeigen daher einen Kern von im Wesentlichen in Fadenlängsrichtung
verlaufenden Fasern oder Faserbereichen ohne wesentliche Drehung und einen äußeren
Bereich, in welchem die Fasern oder Faserbereiche um den Kern herum gedreht sind.
Eine Luftdüsenspinnvorrichtung 1 dieser Art erlaubt sehr hohe Spinngeschwindigkeiten,
die in der Größenordnung zwischen 300 und 600 m pro Minute liegen.
Die aus den Druckluftdüsen 15 in die Wirbelkammer
9 austretende Druckluft wird der Luftdüsenspinnvorrichtung 1 bei Betrieb über
einen Druckluftkanal 18 und einen die Wirbelkammer 9 umgebenden Ringkanal 19 zugeführt.
Wenn nun aus irgendeinem Grund das Faserbändchen 3 oder das Garn 2 bricht,
wird zunächst diese die Druckluftdüsen 15 speisende Druckluft abgeschaltet.
Gleichzeitig können die Antriebe des Streckwerks 4 und der nicht dargestellten
Garnabzugswalzen und der Aufspuleinrichtung abgeschaltet werden.
Bevor nun der notwendige Ansetzvorgang durchgeführt
wird, kann es vorteilhaft sein, das spindelförmige Bauteil 11 kurzzeitig zu
Reinigungszwecken von dem Faserzuführkanal 8 wegzubewegen. Im Betriebszustand
besteht ein sehr kleiner Abstand zwischen der Eintrittsöffnung 14 des Garnabzugskanals
10 und der Faserführungsfläche 17, der beispielsweise 0,5 mm betragen
kann. Das spindelförmige Bauteil 11 kann hierzu eine kolbenartige Komponente
20 enthalten, so dass das Wegbewegen des spindelförmigen Bauteils 11 mit sehr
einfachen Mitteln durchführbar ist. Um das spindelförmige Bauteil 11 herum
ist ein Ringkanal 21 angeordnet, der mit Druckluft beaufschlagt werden kann. Die
Druckluft im Ringkanal 21 drückt die fest am Grundkörper 12 des spindelförmigen
Bauteils 11 befestigte kolbenartige Komponente 20 gegen die Kraft einer Feder 22
in der Ansicht der Figur 1 nach oben. Die Spitze 13 des spindelförmigen Bauteils
11 mit der Eintrittsöffnung 14 des Garnabzugskanals 10 wird dadurch vom Faserzuführkanal
8 und der Faserführungsfläche 17 wegbewegt, so dass in der Wirbelkammer
9 mehr Raum entsteht. Hierdurch können eventuell in der Wirbelkammer vorhandene
Faserreste über den Abluftkanal 16 abgesaugt werden. Nach Abschalten der Druckluft
im Ringkanal 21 drückt die Feder 22 das spindelförmige Bauteil 11 wieder
in seine Betriebsposition zurück.
Zum Wiederherstellen des Spinnvorgangs ist nun ein Ansetzvorgang
notwenig, bei dem ein Ende eines bereits gesponnenen Garnes 2 entgegen der Abzugsrichtung
B durch den Garnabzugskanal 10 und dann weiter entgegen der Spinnrichtung durch
die gesamte Luftdüsenspinnvorrichtung 1 bis zu dem Streckwerk 4 zurückgeführt
wird. Das durch die Luftdüsenspinnvorrichtung 1 zurückgeführte Ende
des Garnes 2 kann dann im Streckwerk 4 mit dem Faserbändchen 3 verbunden und
der Spinnvorgang wieder gestartet werden. Zum Zurückführen des Garnes
2 bei dem Ansetzvorgang ist ein Injektionskanal 23 in dem spindelförmigen Bauteil
11 vorgesehen, der in den Garnabzugskanal 10 mündet und der gegen die Eintrittsöffnung
14 gerichtet ist. Der Injektionskanal 23 wird während des Ansetzvorganges mit
Druckluft beaufschlagt und erzeugt eine Luftströmung im Garnabzugskanal 10
und im Faserzuführkanal 8, die entgegen der Spinnrichtung zum Streckwerk 4
hin verläuft. Es ist dabei wichtig, dass der Injektionskanal 23 in einem spitzen
Winkel zu dem Garnabzugskanal 10 verläuft, bevor er in diesen einmündet,
damit die Injektionswirkung im Garnabzugskanal 10 ausreichend groß ist, um
ein sicheres Einsaugen des zurückzuführenden Endes des Garnes 2 zu gewährleisten.
Es kann vorteilhaft sein, den Injektionskanal 23 auch während des beschriebenen
Reinigungsvorganges schon mit Druckluft zu beaufschlagen, um die Reinigung der Wirbelkammer
9 zu erleichtern.
Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, dass der
Injektionskanal 23 durch einen Oberflächenbereich 24 des Grundkörpers
12 und durch einen Oberflächenbereich 25 der Spitze 13 gebildet wird. Das spindelförmige
Bauteil 11 ist aus den Komponenten Grundkörper 12 und Spitze 13 zusammengesetzt.
Dies ist vorteilhaft, da die Spitze 13 insbesondere im Bereich der Eintrittsöffnung
14 des Garnabzugskanals 10 einem hohen Verschleiß unterliegt und deshalb zweckmäßig
aus einem verschleißfesten Werkstoff hergestellt ist. Es ist ein im Wesentlichen
zylindrischer Aufnahmeteil 26 vorgesehen, über den die Spitze 13 mit dem Grundkörper
12 verbunden ist. Die Befestigung der Spitze 13 kann dabei beispielsweise über
einen Presssitz oder über ein Gewinde am Aufnahmeteil 26 erfolgen. Zur Abdichtung
zwischen Grundkörper 12 und Spitze 13 kann ein Dichtring 27 vorgesehen sein,
der beispielsweise aus Kupfer bestehen kann.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des
Injektionskanals 23 wird eine besonders einfache Herstellbarkeit des spindelförmigen
Bauteils 11 gewährleistet, da der Oberflächenbereich 24 bei der Herstellung
des Grundkörpers 12 bearbeitet wird, während der Oberflächenbereich
25 bei der Herstellung der Spitze 13 bearbeitet wird. Die Oberflächenbereiche
24 und 25 des Injektionskanals 23 werden also vor der Montage des spindelförmigen
Bauteils 11 getrennt voneinander bearbeitet und ergeben erst bei der Zusammenfügung
von Spitze 13 und Grundkörper 12 den Injektionskanal 23. Der Injektionskanal
23 mit seinem geringen Querschnitt wird also nicht als Ganzes hergestellt, sondern
entsteht erst wenn die Oberflächenbereiche 24 und 25 bei der Montage des spindelförmigen
Bauteils 11 einander zugeordnet werden. Betrachtet man den Injektionskanals 23 in
seinem Querschnitt, so wird ein Teil seiner Umfangswand durch den Oberflächenbereich
24 des Grundkörpers 12 und ein anderer Teil seiner Umfangswand durch den Oberflächenbereich
25 der Spitze 13 gebildet.
Der Oberflächenbereich 24 des Grundkörpers 12
ist kegelmantelförmig ausgebildet, so dass der Injektionskanal 23 in einem
spitzen Winkel zum Garnabzugskanal 10 verläuft und in Richtung der Eintrittsöffnung
14 gerichtet ist. Der Oberflächenbereich 25 kann nutförmig in der Spitze
13 ausgebildet sein. Der nutförmige Oberflächenbereich 25 ist dem kegelmantelförmigen
Oberflächenbereich 24 zugeordnet, wodurch der Injektionskanal 23 entsteht.
Alternativ kann der Oberflächenbereich 25 ebenfalls kegelmantelförmig
ausgebildet und in einem geringen Abstand den kegelmantelförmigen Oberflächenbereich
24 umgeben. Dies ist mit dem Bezugszeichen 25' gestrichelt angedeutet. Hierdurch
würde statt eines einzelnen Injektionskanals 23 ein ringförmig um den
Garnabzugskanal 10 verlaufender Injektionskanal 23 entstehen.
Zur Zuführung der Druckluft zum Injektionskanal 23
ist in der Spitze 13 im Bereich des Aufnahmeteils 26 eine parallel zum Garnabzugskanal
10 verlaufende Nut 28 vorgesehen, die mit einem Ringkanal 29 und einem Zwischenkanal
30 verbunden ist. Der Zwischenkanal 30 steht wiederum mit einem den Grundkörper
12 des spindelförmigen Bauteils 11 umgebenden Ringkanal 31 in Verbindung, der
über eine Zuleitung 32 mit der notwendigen Druckluft versorgt werden kann.
Im Falle eines nutförmigen Oberflächenbereiches 25 an der Spitze 13 kann
es vorteilhaft sein, rund um den Garnabzugskanal 10 mehrere nutförmige Oberflächenbereiche
25 und entsprechend natürlich Nuten 28 anzuordnen. Beispielsweise können
vier nutförmige Oberflächenbereiche 25 gleichmäßig um den Garnabzugskanals
10 herum angeordnet sein.
Die nutförmigen Oberflächenbereiche 25 an der
Spitze 13 sowie die Nut 28 können besonders vorteilhaft spanlos an der Spitze
13 erzeugt werden. Dies ist beispielsweise durch einen Prägevorgang oder eine
direkte Herstellung der Spitze 13 in einem Formwerkzeug möglich. Die Herstellung
der Spitze 13 ist dadurch im Gegensatz zu dem eingangs genannten Stand der Technik
sehr einfach möglich.
In Figur 2 ist eine andere Ausgestaltung des spindelförmigen
Bauteils 11 und des Injektionskanals 23 dargestellt. Gleiche Bauteile weisen dabei
dieselben Bezugszeichen wie in Figur 1 auf. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird
deshalb auf die dortige Beschreibung verwiesen.
In dem in Figur 2 dargestellten Fall ist eine Nut 33 in
dem Grundkörper 12 im Bereich des Aufnahmeteils 26 vorgesehen, um den Injektionskanal
23 vom Ringkanal 29 aus mit Druckluft zu versorgen. Der Injektionskanal 23 wird
durch einen kegelmantelförmigen Oberflächenbereich 35 der Spitze 13 und
durch einen nutförmigen Oberflächenbereich 34 des Grundkörpers 12
gebildet. Die Anbringung der Nut 33 und des nutförmigen Oberflächenbereiches
34 im Grundkörper 12 kann vorteilhaft sein, wenn die Spitze 13 aus einem schwer
formbaren Werkstoff, beispielsweise Keramik, besteht. Der nutförmige Oberflächenbereich
34 wird bei der Montage der Spitze 13 auf den Grundkörper 12 dem kegelmantelförmig
ausgebildeten Oberflächenbereich 35 zugeordnet, so dass der Injektionskanal
23 entsteht.
Alternativ kann auch bei der Ausführung nach Figur
2 wiederum vorgesehen sein, dass der Oberflächenbereich 34 des Grundkörpers
12 ebenfalls kegelmantelförmig ausgebildet ist, und in einem geringen Abstand
zu dem kegelmantelförmigen Oberflächenbereich 35 angeordnet ist. Hierdurch
ergibt sich wiederum ein ringförmiger Injektionskanal 23 der gestrichelt durch
das Bezugszeichen 34' angedeutet ist. Die Nut 33 bzw. der nutförmige Oberflächenbereich
34 am Grundkörper 12 können vorteilhafterweise durch Fräsen hergestellt
werden. Wie bei Figur 1 erwähnt, können selbstverständlich auch hier
mehrere Nuten 33 bzw. nutförmige Oberflächenbereiche 34 um den Garnabzugskanal
10 herum angeordnet werden.