Die vorliegende Erfindung betrifft eine beschriftbare Drucktastvorrichtung,
insbesondere einen Klingeltaster, mit einer Aufnahme für einen Beschriftungsträger,
wie ein Namensschild, wobei eine Tasteinrichtung, die durch Drücken aus einer
Ruhestellung in eine Aktivstellung bewegbar ist, und die Aufnahme für den Beschriftungsträger
benachbart angeordnet sind und wobei die Aufnahme eine schlitzartige Öffnung
zur Einführung des Beschriftungsträgers aufweist.
Beschriftbare Drucktastvorrichtungen finden in großem
Umfang als Klingeltaster Anwendung. So ist aus der
DE 93 12 652 U1
eine kombinierte Klingel- und Schildtaste bekannt. Tasten ähnlicher
Bauart sind in der Regel schwenkbar an einem Klingelgehäuse festgelegt und
müssen zum Betätigen der Klingel eingedrückt bzw. eingeschwenkt werden,
in der Regel weisen die Klingeln dabei ein Namensschild auf, damit ein leichtes
Auffinden der gewünschten Klingel möglich ist. Die Namensschilder sind
bei einfachen Modellen auf die Außenseite der Taste aufgeklebt und bei anspruchsvolleren
Tasten hinter einem Sichtfenster angeordnet. Es hat sich gezeigt, dass bei derartigen
bekannten Tasten das Auswechseln des Namensschildes nicht ohne Probleme durchführbar
ist. Entweder muss das Namensschild von der Außenseite der Schildtaste abgelöst
werden oder es muss das Sichtfenster aus der Schildtaste ausgehoben und das Namensschild
eingelegt bzw. gegen ein anderes ausgetauscht werden. Bei diesem Ausheben des Sichtfensters
aus dem Rahmen der Schildtaste kommt es zuweilen zum Bruch des Sichtfensters, das
dann gegen ein neues ersetzt werden muß. Außerdem hat sich gezeigt, dass
das Namensschild oftmals umständlich bei ausgehobenem Sichtfenster hinter dieses
eingeschoben werden muß, wobei es dann zwischen dem Sichtfenster und einer
Halteplatte liegt. Um die Auswechselbarkeit des Namensschildes einfacher zu gestalten,
ist in der
DE 93 12 652 U1
vorgesehen, dass die Halteplatte im Rahmen befestigbar, insbesondere verrastbar
ist.
Die
DE 31 03 449 A1
beschreibt einen bekannten Aufputz-Betätigungsmechanismus für
eine Klingel. Dieser umfasst ein Unterteil, welches zur Befestigung an einer Wand
Schraublöcher für Befestigungsschrauben sowie Festkontakte eines Drucktastenschalters
und wahlweise eine Soffitte zur Beleuchtung eines Namensschildes aufweist. Weitere
Bestandteile sind eine auf das Unterteil aufschiebbare, eine Aussparung aufweisende
Deckkappe und eine in dieser Aussparung angeordnete, zum Betätigen des Schalters
gegen die Kraft einer Feder in Richtung des Unterteils schwenkbare Drucktaste, die
gleichzeitig als Träger für das Namensschild ausgebildet ist. Die Drucktaste
ist dabei derart schwenkbar gelagert, dass sie einerseits zum Betätigen des
Schalters in Richtung des Unterteils und andererseits ohne Demontage der Deckkappe
zum Einlegen oder Auswechseln des Namensschildes durch die Aussparung der Deckkappe
vom Unterteil weg schwenkbar ist. Dabei ist am Unterteil und/oder an der Deckkappe
eine auf die Drucktaste einwirkende Sperrvorrichtung angeordnet, die entweder die
Verschwenkung der Drucktaste nach außen freigibt oder die Verschwenkbarkeit
der Drucktaste auf das zum Betätigen des Schalters benötigte Maß
begrenzt. Die Schraublöcher liegen dabei in einem auch beim Herausschwenken
der Drucktaste nicht zugänglichen Abschnitt des Unterteils. Diese technische
Ausgestaltung dient dem Ziel, dass einerseits Berechtigten das leichte Auswechseln
des Namensschildes und ggf. der zu dessen Beleuchtung vorgesehenen Soffittenlampe
ermöglicht wird, dass andererseits aber gleichzeitig der Befestigungsmechanismus
ausreichend vor Vandalismus, Diebstahl oder dergleichen geschützt ist.
Eine ähnliche Zielstellung verfolgt auch die
DE 36 02 283 A1
, die unter der Bezeichnung "Namensschild" eine bekannte beschriftbare
Drucktastvorrichtung der eingangs genannten Art beschreibt. Insbesondere bezieht
sich dabei diese Vorrichtung auf ein Namensschild mit einem in einen rechteckförmigen
Durchbruch einer Platte einsetzbaren, im Bereich seiner Vorderseite mit einem umlaufenden
Rand versehenen Gehäuserahmen, bei dem das von dem Gehäuserahmen gebildete
Fenster einen durchsichtigen Schildhalter aufnimmt, in dem ein Kennzeichnungsschild
austauschbar gehalten und zur Vorderseite des Gehäuserahmens hin abgedeckt
ist, wobei der Schildhalter in Drehlagern gelagert und so um eine einem Rande des
Fensters benachbarte und parallele Drehachse aus dem Fenster nach vorn schwenkbar
ist. In dem Dokument wird ausgeführt, dass Namensschilder in großer Anzahl
für Klingelanlagen, Briefkastenanlagen und Sprechanlagen benötigt werden,
wobei der Wunsch besteht, das Schild ohne Demontage der gesamten Vorrichtung auswechseln
zu können. Hierzu wird weiter ausgeführt, dass bei vorbekannten Vorrichtungen,
wenn eine Verschraubung vorgesehen ist, nachteiligerweise der Gehäuserahmen
von der Platte gelöst werden muss, um Zugang zu dem zwischen dem Gehäuserahmen
und der Platte verklemmten Schildhalter zu erhalten. Würde - wie ebenfalls
vorbekannt - eine Verrastung oder eine Verklebung des Gehäuserahmens mit der
Platte gewählt, dann ließe sich nachteiligerweise diese Verbindung nicht
mehr ohne Weiteres lösen. Der Schildhalter sei daher nur von der Rückseite
der Platte her austauschbar, was eine noch weitergehende Demontage als bei der Verschraubung
- nämlich das Abnehmen der gesamten Platte von dem Gerät - notwendig mache.
Um angesichts dessen unabhängig von der Befestigungsart des Gehäuserahmens
an der Platte einen einfachen, aber nur von Berechtigten ausführbaren Austausch
des Kennzeichnungsschildes von der Vorderseite der Platte zu ermöglichen, ohne
dass dafür Teile des Namensschildes gelöst und von der Platte abgenommen
werden müssten, sieht die
DE 36 02 283 A1
einen relativ aufwändigen Komplex miteinander kombinierter konstruktiver
Merkmale vor. Diese Kombination bezieht sich insbesondere auf die Lagerung des Schildhalters
in den Drehlagern und besteht im Detail darin, dass die Drehachse parallel zu einer
ersten Schmalseite des Fensters zur Aufnahme des Schildhalters liegt, dass die Drehlager
aus Lagerzapfen und Langlöchern in den zugekehrten Längsseitenwänden
des Gehäuserahmens und des Schildhalters gebildet sind, wobei die Lagerzapfen
senkrecht zu den Längsseiten des Schildhalters stehen und die Langlöcher
mit ihren großen Abmessungen parallel zur Vorderseite des Gehäuserahmens
ausgerichtet sind, so dass der Schildhalter im Bereich des Drehlagers parallel zur
Vorderseite des Gehäuserahmens begrenzt verstellbar und mittels Federn in der
der zweiten Schmalseite zugekehrten Endstellung der Langlöcher gehalten ist,
dass in der in das Fenster eingeschwenkten Stellung der Schildhalter mit der zugeordneten
zweiten Schmalseite hinter einem Rastabsatz des Gehäuserahmens eingerastet
ist und sich mit der Rückseite an gehäusefesten Anschlägen abstützt
und dass schließlich mittels eines in eine Aufnahme des Gehäuserahmens
einführbaren schlüsselähnlichen Werkzeuges der Schildhalter im Bereich
der eingerasteten zweiten Schmalseite entgegen der Spannung der Federn unter Aufhebung
der Raststellung parallel zur Vorderseite des Gehäuserahmens verschiebbar ist.
Die schlitzartige Öffnung des Schildhalters (Aufnahme) zur Einführung
des Schildes (Beschriftungsträger) befindet sich bei dieser bekannten Drucktastvorrichtung
auf einer einer Tasteinrichtung abgewandten Seite. Es wird ausgeführt, dass
sich das beschriebene Namensschild dadurch erweitern läßt, dass sich an
eine Schmalseite des Fensters zur Aufnahme des Schildhalters im Gehäuserahmen
eine Tastenaufnahme anschließt, wobei je nach Einsatzfall vorgesehen werden
kann, dass in die Tastenaufnahme wahlweise eine Tasteneinheit mit offenen Kontakten
oder eine Tasteneinheit mit feuchtigkeitsdicht abgekapselter Kontakteinheit einsetzbar,
vorzugsweise einrastbar, ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde,
eine beschriftbare Drucktastvorrichtung, insbesondere einen Klingeltaster, der eingangs
genannten Art zu schaffen, die sich bei einfacher Änderungsmöglichkeit
der Beschriftung, insbesondere einer Auswechselbarkeit eines Namensschildes, durch
einen einfachen konstruktiven Aufbau auszeichnet. Hierbei sollen bevorzugt die Möglichkeiten
eines sicheren Schutzes gegen den Eingriff Unberechtigter und einer einfachen Montage
und Demontage dort gegeben sein, wo Namensschilder in großer Anzahl an einer
Klingel-, Briefkasten- und/oder Sprechanlage benötigt werden.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, dass
die schlitzartige Öffnung derart neben der Tasteinrichtung angeordnet ist,
dass die Tasteinrichtung in ihrer Ruhestellung die Öffnung abdeckt und in einer
Freigabestellung für die Einführung des Beschriftungsträgers einen
Zugang zur Öffnung freigibt.
Die Erfindung gestattet es somit vorteilhafterweise, einen
Austausch des Schildes vorzunehmen, ohne dass eine Demontage der erfindungsgemäßen
Drucktastvorrichtung notwendig ist. Durch ein einfaches Drücken der Tasteinrichtung
aus ihrer Ruhestellung in die Freigabestellung wird der Zugang zur Öffnung
für die Einführung des Schildes freigegeben. Im Hinblick auf den beschriebenen
Stand der Technik besteht dabei ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen
Drucktastvorrichtung darin, dass der Beschriftungsträger für das Schild
zum Schildwechsel nicht bewegt, beispielsweise verschwenkt, zu werden braucht, so
dass in der erfindungsgemäßen Vorrichtung keine speziellen, derartige
Bewegungen ermöglichenden Drehlagerungsteile usw. vorgesehen werden müssen
und sich der konstruktive Aufbau der erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung
dementsprechend einfach gestalten kann.
Ein primärer Schutz gegen unbefugte Manipulation ist
dabei bereits dadurch gegeben, dass die Einführungsöffnung für die
Kammer des Beschriftungsträgers nicht sichtbar ist, weil sie durch die in ihrer
Ruhestellung befindliche Tasteinrichtung verdeckt wird.
Des Weiteren kann mit Vorteil ein sekundärer Schutz
gegen unbefugte Manipulation dadurch erreicht werden, dass die schlitzartige Öffnung
zur Einführung des Schildes des Beschriftungsträgers derart neben der
Tasteinrichtung angeordnet ist, dass die Tasteinrichtung auch in ihrer Aktivstellung
die Öffnung abdeckt und dass die Einnahme der Freigabestellung durch die Tasteinrichtung
mittels eines Sperrmechanismus blockierbar ist.
Weitere vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind
in den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung enthalten.
Anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels
wird die Erfindung näher erläutert. Dabei zeigen:
- Fig. 1
- einen Teilschnitt durch eine erfindungsgemäße beschriftbare Drucktastvorrichtung,
insbesondere einen Klingeltaster, mit einer Tasteinrichtung, die sich in Ruhestellung
befindet,
- Fig. 2
- eine Darstellung wie in Fig. 1 mit einer Tasteinrichtung, die sich in Aktivstellung
befindet,
- Fig. 3
- eine perspektivische Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen beschriftbaren
Drucktastvorrichtung, insbesondere eines Klingeltasters, mit einer Tasteinrichtung,
die sich in Freigabestellung für die Einführung eines Beschriftungsträgers
befindet,
- Fig. 4
- in einer Ansicht von oben, eine perspektivische Explosionsdarstellung der in
Fig. 1 bis 3 gezeigten erfindungsgemäßen Vorrichtung,
- Fig. 5
- eine Darstellung wie in Fig. 4, jedoch in einer Ansicht von unten,
- Fig. 6
- eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Tasteinrichtung der erfindungsgemäßen
Drucktastvorrichtung,
- Fig. 7
- ähnlich wie in Fig. 3, eine perspektivische Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen
beschriftbaren Drucktastvorrichtung, mit einer Tasteinrichtung, die sich in Ruhestellung
befindet, in ihrer Einbindung in ein Montageensemble,
- Fig. 8
- in einer Ansicht ähnlich wie in Fig. 4, eine perspektivische Explosionsdarstellung
einer erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung, jedoch mit einer Tasteinrichtung
mit gegenüber den übrigen Figuren verändertem Aufbau,
- Fig. 9
- in perspektivischer Ansicht von der Seite, einen optional vorhandenen, mit einem
Gehäuse einer erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung verbundenen
Halter für eine Frontplatte der erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung,
- Fig. 10
- in perspektivischer Ansicht von oben, den in Fig. 9 dargestellten Halter für
die Frontplatte der erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung in Funktion,
- Fig. 11
- in einer Ansicht ähnlich wie in Fig. 4 und 8, jedoch aus anderem Blickwinkel,
eine perspektivische Explosionsdarstellung einer weiteren Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung,
- Fig. 12
- die in Fig. 11 gezeigte weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Drucktastvorrichtung in einer Fig. 1 entsprechenden Darstellung, in der für
eine Tasteinrichtung die Einnahme einer Freigabestellung für die Einführung
eines Beschriftungsträgers blockiert ist,
- Fig. 13
- die in Fig. 11 gezeigte weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Drucktastvorrichtung in einer Darstellung wie in Fig. 12 , wobei aber für eine
Tasteinrichtung die Einnahme der Freigabestellung für die Einführung eines
Beschriftungsträgers nicht mehr blockiert ist,
- Fig. 14
- die in Fig. 11 gezeigte weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Drucktastvorrichtung in einer Fig. 3 entsprechenden Darstellung, in der die Tasteinrichtung
eine Freigabestellung für die Einführung eines Beschriftungsträgers
einnimmt,
- Fig. 15
- die in Fig. 11 gezeigte weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Drucktastvorrichtung in einer gegenüber Fig. 14 um 90° versetzten Schnittdarstellung,
in der die Gehäusequerwand der Kammer für die Tasteinrichtung entfernt
ist, wobei wie in Fig. 14 die Tasteinrichtung eine Freigabestellung für die
Einführung eines Beschriftungsträgers einnimmt und in dieser Freigabestellung
zusätzlich arretiert ist.
In den Zeichnungsfiguren sind gleiche und einander entsprechende
Teile stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen, so dass sie in der Regel auch
nur einmal beschrieben werden, wobei jedoch aus Übersichtsgründen nicht
für sämtliche beschriebenen Teile auch in allen Figuren die jeweiligen
Bezugszeichen angegeben sind.
Wie zunächst Fig. 1 und 2 zeigen, umfasst eine erfindungsgemäße
beschriftbare Drucktastvorrichtung, insbesondere ein Klingeltaster, eine - in ihren
Einzelteilen noch näher zu erläuternde - Aufnahme A für einen Beschriftungsträger
1, der im dargestellten Fall durch ein Beschriftungsschild 1a, wie ein beispielsweise
aus Papier bestehendes Namensschild (siehe insbesondere Fig. 4), und einen Beschriftungshalter
1b gebildet ist. Die Aufnahme A weist eine schlitzartige Öffnung 2 zur Einführung
des Beschriftungsträgers 1 auf.
Des Weiteren umfasst die erfindungsgemäße beschriftbare
Drucktastvorrichtung eine mehrteilige - in ihren Einzelteilen ebenfalls noch näher
zu erläuternde - Tasteinrichtung T, die durch Drücken aus einer Ruhestellung,
die in Fig. 1 und 7 gezeigt ist, in eine Aktivstellung, die in Fig. 2 gezeigt ist,
bewegbar ist.
Die Tasteinrichtung T und die Aufnahme A für den Beschriftungsträger
1 sind benachbart angeordnet.
Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, dass die
schlitzartige Öffnung 2 der Aufnahme A derart neben der Tasteinrichtung T angeordnet
ist, dass die Tasteinrichtung T in ihrer Ruhestellung - Fig. 1, 7 - die Öffnung
2 abdeckt. Dadurch ist - wie erwähnt - ein primärer Schutz gegen unbefugte
Manipulation gegeben.
Auch in ihrer Aktivstellung - Fig. 2 - deckt die Tasteinrichtung
T die schlitzartige Öffnung 2 ab und gibt erst in einer Freigabestellung -
Fig. 3 - einen Zugang zur Öffnung 2 für die Einführung des Beschriftungsträgers
1 frei. Dadurch wird - wie ebenfalls erwähnt - ein erhöhter sekundärer
Schutz gegen unbefugte Manipulation erreicht. Dabei ist die Einnahme der Freigabestellung
der Tasteinrichtung T bevorzugt sowohl in der Ruhe-, als auch Aktivstellung mittels
eines der Tasteinrichtung T zugehörigen Sperrmechanismus S blockierbar, der
nachfolgend noch näher beschrieben wird.
Die Explosionsdarstellungen in Fig. 4 und 5 zeigen in besonders
anschaulicher Weise die einzelnen Teile der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Es wird zunächst deutlich, dass für die Aufnahme A und die Tasteinrichtung
T ein gemeinsames Gehäuse 3 vorgesehen ist. Das Gehäuse 3 weist zwei durch
eine Trennwand 4 voneinander abgegrenzte Gehäusekammern 3a, 3b auf, von denen
eine erste Gehäusekammer 3a dem Beschriftungsträger 1 und die andere,
zweite, Gehäusekammer 3b der Tasteinrichtung T zugeordnet ist.
Die Gehäusekammern 3a, 3b sind in ihrer Grundgestalt
quader- bzw. kubusförmig ausgebildet. Beide Kammern 3a, 3b werden längsseitig
durch zwei gemeinsame Gehäuselängswände 5 begrenzt und sind unterseitig
durch einen gemeinsamen Gehäuseboden 6 geschlossen. Oberseitig sind beide Kammern
3a, 3b offen. In Querrichtung werden die Kammern 3a, 3b durch die gemeinsame Trennwand
4 und jeweils gegenüberliegend zur Trennwand 4 jeweils durch eine Gehäusequerwand
7a, 7b abgeschlossen.
Die Oberkanten der Längswände 5 sowie der Trennwand
4 und der Gehäusequerwand 7a der ersten Gehäusekammer 3a, die dem Beschriftungsträger
1 zugeordnet ist, bilden Auflagen für den Beschriftungsträger 1, bzw.
es sind im Bereich dieser oberseitigen Kanten des Gehäuses 3 durch zusätzliche
Stege, Ränder, Absätze oder dgl. derartige Auflagen ausgebildet.
Bei der Erstmontage wird der Beschriftungsträger 1,
vorzugsweise aber nur dessen Beschriftungshalter 1b, auf diese Auflagen gelegt und
deckt damit die Gehäusekammer 3a ab.
Die Gehäusekammer 3a selbst kann dabei frei bleiben
oder bevorzugt auch eine - nicht dargestellte - geeignete Lichtquelle, z. B. eine
Leuchtdiode, aufnehmen, wobei es im letzteren Fall angebracht ist, dass der Beschriftungsträger
1 zumindest transparent, also lichtdurchlässig, ist. Bevorzugt sollte aber
für diesen Fall insbesondere zumindest der Beschriftungshalter 1 b im Sinne
einer guten Ausleuchtung sogar durchsichtig sein.
Auf den Beschriftungsträger 1 wird eine durchsichtige
Abdeckscheibe 8, die wie das Gehäuse 3 und der Beschriftungshalter 1b vorzugsweise
aus Kunststoff bestehen kann, gelegt und dort auf geeignete Weise befestigt. Als
Materialien für die Abdeckscheibe 8 empfehlen sich dabei insbesondere Glas
oder ein Kunststoff, wie beispielsweise Polymethacrylsäuremethylester (PMMA)
oder Polyoxymethylen (POM).
Es wird somit deutlich, dass die Aufnahme A für den
Beschriftungsträger 1 unterseitig durch das Oberteil des Gehäuses 3, insbesondere
durch die Kanten der Wände 4, 5, 7a der ersten Gehäusekammer 3a, und oberseitig
durch die Abdeckscheibe 8 gebildet ist. Auf der Seite der Tasteinrichtung T ist
die Aufnahme A stirnseitig offen, indem dort die schlitzartige Öffnung 2 für
die Einführung des Beschriftungsträgers 1 ausgebildet ist. Auf der gegenüberliegenden
Stirnseite ist die Ausnehmung A durch ein oberes Wandstück 7c der Gehäusequerwand
7a der ersten Kammer 3a verschlossen.
Die in Fig. 6 separat dargestellte Tasteinrichtung T, die
im Montagezustand von der ihr zugeordneten zweiten Gehäusekammer 3b aufgenommen
wird, besteht vorzugsweise aus mehreren Teilen, die auch in Fig. 4 und 5 als Einzelteile
und in Fig. 1 bis 3 sowie 7 im Zusammenbau zu sehen sind.
Gemäß Fig. 6 sind dies, von oben nach unten:
- ein aus Metall, vorzugsweise aus Edelstahl, oder aus Kunststoff bestehender
Tastenknopf 10 mit einer Durchgrifföffnung 11 für ein Werkzeug, der bevorzugt
einen rechteckigen oder - wie dargestellt - quadratischen Umriss aufweist;
- eine optional vorhandene Dichtung 12, insbesondere ein elastomerer O-Ring;
- ein erstes Sperrteil 13 des Sperrmechanismus S, mit dem die Einnahme der Freigabestellung
der Tasteinrichtung T blockierbar ist, wobei das Teil 13 in seiner oberen Deckfläche
eine - im dargestellten Fall sechskantige - Eingrifföffnung 14 für ein
Werkzeug, wie einen Inbusschlüssel, und - optional - eine, insbesondere ringförmige,
nicht näher bezeichnete Nut zur Einlage der Dichtung 12 aufweist;
- eine Druckfeder 15 des Sperrmechanismus S;
- ein zweites Sperrteil 16 des Sperrmechanismus S, mit dem die Einnahme der Freigabestellung
der Tasteinrichtung T blockierbar ist;
- ein Einsatzteil 17 und
- eine Rückstellfeder 18 für den Tastenknopf 10, die dazu dient, die
Tasteinrichtung T nach einer Bedienung, also nachdem die Tasteinrichtung T durch
Drücken des Tastknopfes 10 aus ihrer Ruhestellung (Fig. 1, 7) - z. B. zum Klingeln
- in ihre Aktivstellung (Fig. 2) gebracht wurde, wieder in die Ruhestellung (Fig.
1, 7) zurückzubringen.
Unterhalb der Tasteinrichtung T ist eine Leiterplatte 20
angeordnet, auf der sich Schaltkontakte 21 befinden, die beim Drücken des Tastenknopfes
10 durch das als Schaltstößel wirkende zweite Sperrteil 16 geschaltet
werden. Die Kontakte 21 können dabei im Sinne einer feuchtigkeitsdichten Kapselung
bevorzugt durch eine - nicht sichtbare - auf die Leiterplatte 20 aufgeklebte Kunststofffolie
abgedeckt sein.
Der Tastenknopf 10 kann vorzugsweise - was in Fig. 6 nicht
dargestellt, jedoch Fig. 4 und 5 zu entnehmen ist - mit dem Einsatzteil 17, insbesondere
mit einem flanschartigen, an den Umriss des Tastenknopfes 10 angepassten Rand 17a
des Einsatzteils 17, vorzugsweise über ein doppeltklebendes Klebeband 22, verklebt
werden.
Die Verklebung des Tastenknopfes 10 und des Einsatzteils
17 erfolgt dabei unter Zwischenlage der beiden Sperrteile 13, 16, zwischen denen
wiederum die Druckfeder 15 des Sperrmechanismus S gekammert wird. Die beiden Sperrteile
13, 16 weisen zu diesem Zweck entsprechende, zentrisch angeordnete Federhalterungen
13a (Fig. 1 bis 3, 5), 16a (Fig. 1 bis 4, 6) auf. Die Federhalterung 13a des ersten
Sperrteils 13 ist dabei als Stift, die Federhalterung 16a des zweiten Sperrteils
16 ist als Aufnahme gestaltet.
Wie insbesondere Fig. 4 bis 6 zeigen, weist das zweite,
im Einbauzustand im Einsatzteil 17 untere Sperrteil 16 zur lagerichtigen Positionierung
und nach der Positionierung verdrehsicherem Sitz in einer Ringöffnung 17b des
Einsatzteils 17 äußere Führungsnuten 16b auf, denen auf dem inneren
Umfang der Ringöffnung 17b des Einsatzteils 17 komplementäre innere Führungsvorsprünge
17c zugeordnet sind. Die äußeren Führungsnuten 16b des zweiten Sperrteils
16 sind dabei oberseitig durch einen Steg 16c geschlossen, so dass das zweite Sperrteil
16 nicht unten aus dem Einsatzteil 17 herausfallen kann.
Das Einsatzteil 17 weist unterseitig eine Nut 17d zur Aufnahme
der Rückstellfeder 18 für den Tastenknopf 10 auf, wie dies insbesondere
Fig. 1, 2 und 5 verdeutlichen. Die Rückstellfeder 18 ist ebenfalls als Druckfeder,
beispielsweise als Schraubenfeder, ausgebildet und stützt sich im Einbauzustand,
d. h., wenn das Einsatzteil 17 in das Gehäuse 3, insbesondere in die ihm zugeordnete
Gehäusekammer 3b, eingesetzt ist, auf dem Boden 6 bzw. bevorzugt aber auf der
Leiterplatte 20 ab, wie dies Fig. 2 besonders deutlich veranschaulicht. Damit das
Einsatzteil 17, wenn es in seine Gehäusekammer 3b eingesetzt wird, lagerichtig
und verdrehsicher plaziert werden kann, weist das Einsatzteil 17 außenseitig
äußere Führungsvorsprünge 17e auf, denen in der Gehäusekammer
3b korrespondierende, d. h. formschlüssig zusammenwirkende, Wandführungen
30 zugeordnet sind, wie dies insbesondere aus Fig. 1, 2 und 4 hervorgeht. Es kann
auch vorgesehen sein, dass das Einsatzteil 17 in die Gehäusekammer 3b eingerastet
wird.
In der Ruhestellung (Fig. 1, 7) und in der Aktivstellung
(Fig. 2) der Tasteinrichtung T befindet sich der Sperrmechanismus S in einer Sperrstellung,
in der Freigabestellung (Fig. 3) der Tasteinrichtung T befindet sich der Sperrmechanismus
S in einer Entsperrstellung. Die Sperrstellung und die Entsperrstellung werden dabei
jeweils durch die beiden Sperrteile 13, 16 definiert.
Um dies zu ermöglichen, sind die beiden Sperrteile
13, 16 nach der Art einer Klauenkupplung ausgebildet, d. h. sowohl das erste Sperrteil
13 weist mindestens eine Klaue 13b, vorzugsweise - wie dargestellt - drei gegeneinander
um jeweils 120° versetzte, Klauen 13b, auf, als auch das zweite Sperrteil 16,
für das die Klauen mit dem Bezugszeichen 16d bezeichnet sind.
In der Sperrstellung stehen jeweils einander zugeordnete
Klauen 13b, 16d bei nahezu entspannter Druckfeder 15 aufeinander, während in
der Entsperrstellung die Klauen 13b, 16d nebeneinander liegen bzw., insbesondere
formschlüssig, ineinander greifen.
Der Sperrmechanismus S kann dabei durch eine Drehung des
ersten Sperrteils 13 um seine Längsachse - im dargestellten Fall um einen Winkelbetrag
von etwa 60° - aus der Sperrstellung in die Entsperrstellung gebracht werden.
Wenn sich also der Sperrmechanismus S in seiner Sperrstellung befindet (Fig. 1,
2, 7), kann durch die Durchgrifföffnung 11 im Tastenknopf 10 in die Eingrifföffnung
14 im ersten Sperrteil 13 ein Werkzeug, wie ein Inbusschlüssel, geführt
werden, mittels dessen die Drehung durchgeführt wird. Die in der Sperrstellung
auf den Klauen 16d des zweiten Sperrteils 16 stehenden Klauen 13b des ersten Sperrteils
13 werden durch die Drehung von den Klauen 16d des zweiten Sperrteils 16 herunter
bewegt, so dass sie in die zwischen den Klauen 16d liegenden, nicht näher bezeichneten,
Zwischenräume gleiten können, wie dies auch in inverser Art mit den Klauen
16d des zweiten Sperrteils 16 geschehen kann. Die beiden Sperrteile 13, 16 sind
zwar nun noch durch die zwischen ihnen gehaltene Druckfeder 15 gegeneinander verspannt,
können aber gegen die Kraft der Druckfeder 15 zusammengedrückt werden,
so dass durch ein Drücken auf den Tastenknopf 10 die Tasteinrichtung T in ihre
in Fig. 3 dargestellte Freigabestellung gebracht werden kann, in der der Tastenknopf
10 in der zweiten Gehäusekammer 3b unterhalb der schlitzartigen Öffnung
2 der Aufnahme A für den Beschriftungsträger 1 zu liegen kommt.
In dieser Stellung kann bei gedrücktem Tastenknopf
10 der Beschriftungsträger 1 mit einer ersten oder einer neuen Beschriftung
versehen werden, oder eine bestehende Beschriftung kann entfernt werden. Zu diesem
Zweck kann der Beschriftungsträger 1, insbesondere unter Zuhilfenahme eines
Werkzeugs, wie eines Schraubendrehers, das an einem speziell dafür ausgebildeten
Werkzeugansatz 40 am Rand des Beschriftungshalters 1b angreifen kann, in seiner
Längsrichtung aus der Aufnahme A zumindest teilweise in die zweite Gehäusekammer
3b, vorzugsweise, wenn der Beschriftungsträger 1 biegsam ausgebildet ist, aber
auch vollständig aus der Aufnahme A herausgezogen werden. Nun kann beispielsweise
in den Beschriftungshalter 1b ein Beschriftungsschild 1a eingelegt werden oder ein
vorhandenes Beschriftungsschild 1a entfernt bzw. ausgetauscht werden. Zur besseren
Aufnahme des Beschriftungsschildes 1a weist der Beschriftungshalter 1b bevorzugt
einen umlaufenden nach oben überstehenden Rand 41 auf, wie dies insbesondere
Fig. 4 zeigt.
Danach kann der Beschriftungsträger 1 in umgekehrter
Weise wieder in seine Aufnahme A zurückgeführt werden, wobei der Tastenknopf
10 nach Entlastung unter der Wirkung der Federn 15, 18 seine der Ruhestellung der
Tasteinrichtung T entsprechende Position (Fig. 1, 7) wieder einnimmt. Der Sperrmechanismus
S muss nun noch durch Rückdrehung des ersten Sperrteils 13 mittels des Werkzeugs
in seine Sperrstellung zurückgebracht werden, in der die Klauen 13b, 16d der
beiden Sperrteile 13, 16 aufeinander stehen.
Damit dies problemlos - insbesondere ohne Überdrehung
des Sperrteils 13, also im vorliegenden Fall um mehr als 60°, in seine nächste
Entsperrposition - gelingt und damit die Sperrposition in ausreichender Weise gegen
eine Spontanaufhebung durch äußere Einflüsse gesichert ist, können
die Klauen 13b, 16d der beiden Sperrteile 13, 16 eine weitergehende spezielle Gestaltung
aufweisen. So zeigt die Draufsicht auf das zweite Sperrteil 16 in Fig. 6, dass jeweils
in die Oberfläche jeder Klaue 16d eine bogenartig verlaufende Führungsnut
16e eingebracht ist, die an einer Seite offen und an der anderen Seite durch einen
Quersteg 16f geschlossen ist. In diese Führungsnut 16e greift eine Führungsnase
13c der Klaue 13b des ersten Sperrteils 13 ein, die von einem Grundkörper 13d
der Klaue 13b in axialer Richtung - in Fig. 5 und 6 mit X-X bezeichnet - abragt.
Beim Zurückdrehen des ersten Sperrteiles 13 in die Sperrstellung schlägt
die in der Führungsnut 16e geführte Führungsnase 13c an dem Quersteg
16f an, wodurch das Sperrteil 13 an einer Überdrehung gehindert ist und die
Sperrstellung des Sperrmechanismus S vorteilhafterweise eine zusätzliche formschlüssige
Sicherung erfährt.
Die erfindungsgemäße Drucktastvorrichtung kann
in Unterputz- oder Aufputzmontage zur Anwendung kommen und ist hinsichtlich ihrer
Merkmale nicht auf die beschriebene Ausführungsbeispiele, insbesondere nicht
auf einen Klingeltaster, beschränkt, sondern umfasst auch alle im Sinne der
Erfindung gleichwirkenden Ausführungen.
Des Weiteren kann der Fachmann die erfindungsgemäße
Vorrichtung durch zusätzliche zweckmäßige technische Maßnahmen
ergänzen, ohne dass der Rahmen der Erfindung verlassen wird.
So wurde bisher noch nicht erwähnt, dass bei dem erfindungsgemäß
vorgesehenen zweiten Sperrteil 16 beispielsweise die als Federhalterung 16a vorgesehene
Aufnahme unterseitig als Stößelteil 16g zur Aktivierung des Kontaktes
21 ausgebildet sein kann, wie dies Fig. 2 zeigt.
Unter Bezugnahme auf Fig. 4 wurde erwähnt, dass der
Beschriftungsträger 1, insbesondere unter Zuhilfenahme eines Werkzeugs, das
an dem Werkzeugansatz 40 am Rand des Beschriftungshalters 1b angreifen kann, aus
der Aufnahme A herausgezogen werden kann. Hier besteht eine ergänzende vorteilhafte
technische Maßnahme darin, dass die Herausbewegung des Beschriftungsträgers
1 auch durch Federkraft unterstützt oder werkzeuglos vollständig bewerkstelligt
werden kann, beispielsweise durch eine Feder, die im Bereich der Gehäusequerwand
7a der ersten Gehäusekammer 3a angeordnet ist und auf den Beschriftungsträger
1 wirkt, so dass bei Freigabe der Öffnung 2 der Beschriftungsträger 1
spontan aus der Aufnahme A herausschnellt.
Des Weiteren veranschaulichen insbesondere Fig. 4 und 5,
in welcher Weise aufgabengemäß eine einfache Montage und Demontage der
erfindungsgemäßen Vorrichtung dort ermöglicht werden kann, wo Namensschilder
in großer Anzahl an einer Klingel-, Briefkasten- und/oder Sprechanlage benötigt
werden. So kann beispielsweise für mehrere Klingeltaster eine einzige Leiterplatte
20 zur Anwendung kommen, auf der mehrere, beispielsweise eine konkret vorherbestimmte
Anzahl, Kontakte 21 angeordnet sind. Hierbei kann - wie insbesondere aus Fig. 5
hervorgeht - vorgesehen sein, dass die Leiterplatte 20 endseitig durch ein Interface
50 abgeschlossen wird, das eine den jeweiligen Kontakten entsprechende Anzahl von
Anschlusspins 51 enthält.
Das Gehäuse 3 einer erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung
kann nun in seinen Längsseitenwänden 5, insbesondere in der Nähe
des Bodens 6 bzw. vorzugsweise unmittelbar über dem Boden 6 Durchbrüche
60 enthalten, durch die die Leiterplatte 20 durchgeschoben werden kann. Die Durchbrüche
60 im Gehäuse 3 sind dabei mindestens im Bereich der der Tasteinrichtung T
zugeordneten zweiten Gehäusekammer 3b vorgesehen, können sich aber bedarfsweise
auch in den Bereich der dem Beschriftungsträger 1 zugeordneten ersten Gehäusekammer
3a erstrecken. Letzeres ist beispielsweise angezeigt, wenn sich auf der Leiterplatte
20 Kontakte befinden, die dem elektrischen Anschluss einer in der ersten Gehäusekammer
3a untergebrachten Lichtquelle dienen. Wenn sich die Durchbrüche 60 auch in
den Bereich der ersten Gehäusekammer 3a erstrecken, ist zwischen den beiden
Gehäusekammern 3a, 3b ein Querwanddurchbruch 61 in der Trennwand 4 vorzusehen,
wie dies Fig. 1 bis 3 zeigen. Mehrere Gehäuse 3 können so auf einer Leiterplatte
20 mit ihren Längsseiten 5 nebeneinander liegend gewissermaßen aufgereiht
werden.
Dabei können bevorzugt die Gehäuse 3 auch vor
dem Durchstecken der Leiterplatte 20 miteinander verbunden werden. Hierzu dienen
die Fig. 5 und 6 entnehmbaren Schwalbenschwanzführungsteile 62, 63, die sich
an dem oberen, einen äußeren Wandansatz 64 ausbildenden Wandstück
7c der Gehäusequerwand 7a befinden, die die Ausnehmung A an der Stirnseite
der ersten Kammer 3a des Gehäuses 3 verschließt. Die Schwalbenschwanzführungsteile
62, 63 ragen dabei senkrecht von den Längswänden 5 ab. Auch an der anderen
Gehäusequerwand 7b ist in gleicher Weise ein Wandansatz 65 mit Schwalbenschwanzführungsteilen
62, 63 ausgebildet. Zusätzlich sind - wie Fig. 4 und 5 zeigen - in die Wandansätze
64, 65 Befestigungsöffnungen 66 eingebracht, die beispielsweise für eine
Verschraubung des Gehäuses 3 an einer Basis genutzt werden können.
Vorstehend wurde ausgeführt, dass die Abdeckscheibe
8 auf den Beschriftungsträger 1 gelegt und dort auf geeignete Weise befestigt
wird. Des Weiteren wurde auch schon ausgeführt, dass die erfindungsgemäße
Drucktastvorrichtung in Unterputz- oder Aufputzmontage zur Anwendung kommen kann.
Fig. 7 zeigt nun eine spezielle Möglichkeit für die Montage der erfindungsgemäßen
Drucktastvorrichtung einschließlich der Befestigung der Abdeckscheibe 8.
Die insbesondere rechteckige oder quadratische Abdeckscheibe
8 besitzt einen umlaufenden Flanschrand 8a, der sich über die drei Seiten erstreckt,
die nicht der Tasteinrichtung T zugewandt sind. Dieser Flanschrand 8a wird zwischen
dem Gehäuse 3, insbesondere zwischen dem äußeren Wandansatz 64, der
an dem Wandstück 7c ausgebildet ist, das die Aufnahme A verschließt, und
einer Frontplatte 70 verklemmt. Die Frontplatte 70 umgreift dabei vorzugsweise außenseitig
die gesamte erfindungsgemäße Drucktastvorrichtung, bevorzugt auch mehrere
- wie vorstehend beschrieben - nebeneinander liegende erfindungsgemäße
Drucktastvorrichtungen, und bildet vorzugsweise zusammen mit der Abdeckplatte 8
und der Tasteinrichtung T eine ebene Fläche. Auf der Seite der Tasteinrichtung
T liegt die Frontplatte 70 dabei auf dem Gehäuse 3, insbesondere auf dem an
dieser Seite ausgebildeten äußeren Wandansatz 65 an der Gehäusequerwand
7b, auf. Es wäre natürlich auch möglich, dass die Abdeckplatte 8
und/oder der Tastenknopf 10 der Tasteinrichtung T, wenn dies gewünscht ist,
gegenüber der Frontplatte 70 vor- oder zurückspringen. Die Frontplatte
70, in die beispielsweise in einer Türstation weitere Vorrichtungen, wie Mikrofone,
Lautsprecher, Videokameras oder dergleichen eingebettet sein können, ist -
wie dargestellt - an ihrer Unterseite mit Befestigungselementen 71, wie Schraub-
oder Rastbolzen, versehen, mittels derer sie ihrerseits wiederum auf einer nicht
dargestellten Montagebasis befestigt werden kann.
In Fig. 8 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung
einer erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung wiedergegeben, bei der die
Tasteinrichtung T einen gegenüber den übrigen Figuren veränderten
Aufbau aufweist. Der Unterschied bezieht sich dabei insbesondere auf die Reihenfolge,
in der die gleichermaßen vorhandenen und bereits im Detail beschriebenen Teile
der Tasteinrichtung T in der ihr zugeordneten Gehäusekammer 3b montiert werden.
Wie Fig. 8 zeigt, wird in Übereinstimmung mit den anderen Figuren die Rückstellfeder
18 für den Tastenknopf 10 als unterstes Teil in die zweite Gehäusekammer
3b eingebracht. Ebenfalls in Übereinstimmung mit den anderen Figuren ist die
Anordnung des Tastenknopf 10 mit der Werkzeugdurchgrifföffnung 11 an oberster
Stelle. Das erste Sperrteil 13 mit der Eingrifföffnung 14 für das Werkzeug,
die Druckfeder 15 und das zweite Sperrteil 16, die zusammen den Sperrmechanismus
S bilden, sind jedoch im Gegensatz zu den übrigen Darstellungen unterhalb des
Einsatzteils 17 angeordnet. Montagetechnisch bedingt dies vorteilhafterweise, dass
die Einzelteile 13, 15, 16 des Sperrmechanismus S nicht durch die Ringöffnung
von oben in das Einsatzteil 17 eingebracht werden müssen, sondern von unten.
Dies gestattet es wiederum, den Rand 17a des Einsatzteils sehr viel großflächiger
zu gestalten als bei der vorstehend beschriebenen Ausführung der Tasteinrichtung
T, wodurch eine vergrößerte Klebefläche zur Verklebung mit dem Tastenknopf
10, insbesondere über das doppeltklebende Klebeband 22, zur Verfügung
steht. Das Einsatzteil 17 deckt bei dieser Ausführung den Sperrmechanismus
S gewissermaßen haubenartig ab, was mit Vorteil auch zur Folge hat, dass das
erste Sperrteil 13 nicht mehr unmittelbar und unter der Wirkung der Druckfeder 15
im Sinne einer Trennung der Klebeverbindung auf den Tastenknopf 10 wirkt.
Der in Fig. 9 und 10 gezeigte, optional vorhandene, mit
einem Gehäuse 3 einer erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung oder
- wie dargestellt - mit einem die einzelnen Gehäuse 3 umfassenden Übergehäuse
300 verbundene Halter 80 für eine Frontplatte 70 der erfindungsgemäßen
Drucktastvorrichtung dient zur Arbeitserleichterung bei einer Demontage der erfindungsgemäßen
Drucktastvorrichtung. In Fig. 9 ist der Halter 80 funktionslos, d. h. es liegt der
Montagezustand der erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung vor, und in
Fig. 10 ist der Halter 80 in Funktion, d. h. es liegt ein Demontagezustand der erfindungsgemäßen
Drucktastvorrichtung vor. Der Halter 80 besteht aus zwei schwenkbar jeweils in der
Nähe der Querwand 7a bzw. 700 an den Seitenwänden 5, 500 des Gehäuses
3 bzw. des Übergehäuses 300 befestigten Armen 82, die sich im funktionslosen
Zustand des Halters 80 im Gehäuse 30 bzw. Übergehäuse 300 längs
der Seitenwände 5, 500 erstrecken. Nach Abnahme der Frontplatte 70 können
die Arme 82 aus dem Gehäuse 30 bzw. Übergehäuse 300 um etwa 90°
herausgeschwenkt werden, wobei sie sich an der Querwand 7a, 700 abstützen.
Die Arme 82 weisen dabei an ihrem freien Ende jeweils eine Ausbildung nach Art einer
Gabel mit zwei Zinken 84 auf, wobei zwischen diesen Zinken 84 eine Aufnahmeöffnung
86 (Fig. 9) gebildet ist, in die die Frontplatte im demontierten Zustand form- oder
kraftformschlüssig eingesteckt und somit unverlierbar gehalten werden kann.
Die schwenkbare Befestigung der Arme 82 an den Seitenwänden 5, 500 kann - wie
dargestellt - in vorteilhafter Weise mittels Schrauben 88 und Muttern 89 erfolgen.
Die in Fig. 11 bis 15 dargestellte weitere Ausführung
der erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung dient insbesondere einer Arbeitserleichterung
bei einem Wechsel des Beschriftungsträgers 1. Diese Arbeitserleichterung wird
dabei dadurch erreicht, dass die Tasteinrichtung T bei Einnahme ihrer Freigabestellung
für die Einführung des Beschriftungsträgers 1 in dieser Freigabestellung
zusätzlich arretierbar ist. Auf diese Weise muss die Tasteinrichtung T beim
Wechsel des Beschriftungsträgers 1 nicht niedergedrückt gehalten werden.
Außerdem ist bei der weiteren Ausführung der
erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung die Tasteinrichtung T im Sinne
einer erhöhten Betriebssicherheit auch schon bei Einnahme ihrer Ruhe- bzw.
Aktivstellung arretierbar.
Wie zunächst aus Fig. 11 hervorgeht, hat die Tasteinrichtung
T der dritten Ausführung der erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung
einen ähnlichen Aufbau wie die in Fig. 1 bis 6 dargestellte erste oder auch
die in Fig. 8 dargestellte zweite Ausführung. Jedoch gibt es einige konstruktive
Besonderheiten, die nachstehend erläutert sind. Die Tasteinrichtung T wird
- wie die ersten beiden Ausführungen - im Montagezustand von der ihr zugeordneten
zweiten Gehäusekammer 3b aufgenommen, welche für diese Aufnahme, vor allem
im Bereich des Bodens 6 des Gehäuses 3, insbesondere zur Führung des zweiten
Sperrteils 16 und für einen eventuell vorgesehenen Lichteintritt aus der ersten
Gehäusekammer 3a eine offene geräumig gestaltete Kontur aufweist. Die
Tasteinrichtung T besteht dabei wiederum aus mehreren Teilen, die in Fig. 11 in
Explosionsdarstellung als Einzelteile und in Fig. 12 bis 15 im Zusammenbau zu sehen
sind.
Unter Bezugnahme auf Fig. 11 sind dies, von oben nach unten:
- ein aus Metall, vorzugsweise aus Edelstahl, oder aus Kunststoff bestehender
Tastenknopf 10 mit einer Durchgrifföffnung 11 für ein Werkzeug, der bevorzugt
einen rechteckigen oder - wie dargestellt - quadratischen Umriss aufweist;
- ein erstes Sperrteil 13 des Sperrmechanismus S, mit dem die Einnahme der Freigabestellung
der Tasteinrichtung T blockierbar ist, wobei das Teil 13 in seiner oberen Deckfläche
eine - im dargestellten Fall sechskantige - Eingrifföffnung 14 für ein
Werkzeug, wie einen Inbusschlüssel, aufweist, und das auch gemeinsam mit einem
korrespondierenden Teil (Rastelement 3c - Fig. 15) des Gehäuses 3 dazu dient,
die Tasteinrichtung T nach Einnahme ihrer Freigabestellung für die Einführung
des Beschriftungsträgers 1 in dieser Freigabestellung zu arretieren;
- ein Einsatzteil 17;
- eine Rückstellfeder 18 für den Tastenknopf 10, die dazu dient, die
Tasteinrichtung T nach einer Bedienung, also nachdem die Tasteinrichtung T durch
Drücken des Tastknopfes 10 aus ihrer in Fig. 12 dargestellten Ruhestellung
- z. B. zum Klingeln - in ihre (Fig. 2 entsprechende, aber für diese Ausführung
nicht dargestellte) Aktivstellung gebracht wurde, wieder in die Ruhestellung zurückzubringen,
und die auch die Funktion der Druckfeder 15 der ersten Ausführung übernimmt;
- ein zweites Sperrteil 16 des Sperrmechanismus S, mit dem die Einnahme der Freigabestellung
der Tasteinrichtung T blockierbar ist und das in Einheit mit einem Stößelteil
19 als Schaltstößel wirkt, sowie
- ein - insbesondere aus Silikongummi bestehendes - Stößelteil 19 das
unterseitig stopfenartig in das zweite Sperrteil 16 einsetzbar ist und das die Funktion
des Stößelteils 16g der ersten Ausführung erfüllt.
Unterhalb der Tasteinrichtung T ist wiederum eine Leiterplatte
20 angeordnet, auf der sich - wie in den anderen beiden Ausführungen - Schaltkontakte
21 befinden, die beim Drücken des Tastenknopfes 10 durch das mit dem Stößelteil
19 als Schaltstößel wirkende zweite Sperrteil 16 geschaltet werden.
Bei dieser Ausführung kann der Tastenknopf 10 vorzugsweise
mit dem Einsatzteil 17 mittels Ultraschall verschweißt werden. Hierzu weist
der Tastenknopf 10 unterseitig, insbesondere durch Bohren hergestellte, Hinterschnitte
für die Ultraschallverschweißung mit dem Einsatzteil 17, das auch als
Knopfaufnahme bezeichnet werden könnte, auf, die mit dem Bezugszeichen 10a
gekennzeichnet sind. Korrespondierend weist das Einsatzteil 17 oberseitig auf seinem
Rand 17a Nocken 17f für die Ultraschallverschweißung mit dem Tastenknopf
10 auf.
Im Gegensatz zur ersten und zur zweiten Ausführung
der Erfindung sind bei der dritten Ausführung das erste Sperrteil 13 und das
zweite Sperrteil 16, die zusammen den Sperrmechanismus S bilden, weder beide zusammen
oberhalb des Einsatzteils 17 - wie insbesondere in Fig. 6 zu sehen - noch unterhalb
des Einsatzteils 17 - wie in Fig. 8 zu sehen - angeordnet, sondern das erste Sperrteil
13 befindet sich oberhalb des Einsatzteils 17, wobei es aber - wie Fig. 12 bis 15
zeigen - von oben in dieses eingreift, und das zweite Sperrteil 16 befindet sich
unterhalb des Einsatzteils 17 und wird - wie Fig. 12 bis 15 zeigen - von diesem
übergriffen. Das erste Sperrteil 13 kann insbesondere durch die Ultraschallverschweißung
mit einem flanschartig ausgebildeten Randbereich 13g zwischen dem Tastenknopf 10
und dem Einsatzteil 17 gekapselt unverlierbar gehalten sein.
Wie insbesondere Fig. 11 zeigt, weist das zweite Sperrteil
16 zur lagerichtigen Positionierung und nach der Positionierung verdrehsicherem
Sitz in der Ringöffnung 17b des Einsatzteils 17 bzw. im Gehäuse 3 äußere
Führungsstege 16h auf, denen auf dem inneren Umfang der Ringöffnung 17b
bzw. in der zweiten Gehäusekammer 3b komplementäre, nicht näher bezeichnete
innere Führungsnuten zugeordnet sind.
In der Ruhestellung (Fig. 12) und in der Aktivstellung
der Tasteinrichtung T befindet sich der Sperrmechanismus S im Betriebszustand in
einer Sperrstellung, kann aber bereits zur Vorbereitung eines Wechsels des Beschriftungsträgers
1 in der Ruhestellung der Tasteinrichtung T in eine Entsperrstellung (Fig. 13) gebracht
werden, die er in der Freigabestellung (Fig. 14 und 15) beibehält. Die Sperrstellung
und die Entsperrstellung werden dabei jeweils wiederum durch die beiden Sperrteile
13, 16 definiert.
Um dies zu ermöglichen, sind zwar die beiden Sperrteile
13, 16 nicht in identischer Weise wie in den ersten beiden Ausführungen nach
der Art einer Klauenkupplung ausgebildet, jedoch weist das erste Sperrteil 13 wiederum
mindestens eine Klaue 13b, vorzugsweise mehrere Klauen 13b auf, die in der Aktivstellung
der Tasteinrichtung T und bei Vorliegen der Sperrstellung - nicht auf einer Gegenklaue
- jedoch jeweils auf einer Betätigungsfläche 16i des zweiten Sperrteils
16 zur Auflage kommen.
Eine weitere Besonderheit der dritten Ausführung der
Erfindung besteht darin, dass das erste Sperrteil 13, wie insbesondere Fig. 11 deutlich
zeigt, in seinem Randbereich 13g einen Rastzahn 13f als Rastelement aufweist, der
zur Verrastung des ersten Sperrteils 13 mit dem Einsatzteil 17 dient. Hierbei kann
vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass der Rastzahn 13f bei Vorliegen der Ruhe-
und der Aktivstellung der Tasteinrichtung T (Sperrstellung des Sperrmechanismus
S) mit einem ersten korrespondierenden Rastelement 17g des Einsatzteils 17 und bei
Vorliegen der Freigabestellung der Tasteinrichtung T (Entsperrstellung des Sperrmechanismus
S) mit einem zweiten korrespondierenden Rastelement 17h des Einsatzteils 17 zusammenwirkt.
Es kann also eine sogenannte Stufenrastung erfolgen. Die korrespondierenden Rastelemente
17g, 17h des Einsatzteils 17 sind - wie Fig. 11 zu entnehmen ist - bevorzugt als
randseitige Einkerbungen in der Ringöffnung 17b des Einsatzteils 17 ausgebildet.
Die Rastverbindungen 13f/17g, 13f/17h hemmen dabei jeweils eine Relativverdrehung
des ersten Sperrteils 13 gegenüber dem Einsatzteil 17 um die Achse X-X der
Tasteinrichtung T. Damit aber jeweils eine solche Relativverdrehung des ersten Sperrteils
13 gegenüber dem Einsatzteil 17 bedarfsweise - nämlich zum Überführen
des Sperrmechanismus S aus der Sperrstellung in die Entsperrstellung und wieder
zurück - realisiert werden kann, sind die Rastelemente 13f, 17g, 17h derart
gestaltet, dass bei ihrem Zusammenwirken jeweils kraftformschlüssige Rastverbindungen
13f/17g, 13f/17h entstehen, die unter Zuhilfenahme eines Werkzeugs, das in die dafür
vorgesehene Eingrifföffnung 14 des ersten Sperrteils 13 eingreift, manuell
wieder aufgehoben werden können.
Fig. 12 zeigt die Ruhestellung der erfindungsgemäßen
Drucktastvorrichtung. In dieser Stellung, wie auch in der nicht dargestellten Aktivstellung,
in der der Tastenknopf 10 niedergedrückt ist, wobei die Klauen 13b des ersten
Sperrteils 13 auf den korrespondierenden Betätigungsflächen 16i des zweiten
Sperrteils 16 aufliegen, deckt die Tasteinrichtung T die schlitzartige Öffnung
2 der Drucktastvorrichtung ab. Dabei liegt die Sperrstellung des Sperrmechanismus
S vor, in der - wie beschrieben - das erste Sperrteil 13 und das Einsatzteil 17
miteinander verrastet sind.
Fig. 13 zeigt die Ruhestellung der erfindungsgemäßen
Drucktastvorrichtung. Jedoch ist jetzt die Sperrstellung des Sperrmechanismus S
durch eine relative Verdrehung des ersten Sperrteils 13 mittels eines in der Öffnung
14 des ersten Sperrteils 13 eingreifenden Werkzeugs gegenüber dem Einsatzteil
17 aufgehoben. Gleichzeitig ist dabei durch das Drehen des Werkzeugs auch die kraftformschlüssige
Verrastung von erstem Sperrteil 13 und Einsatzteil aufgehoben. In dieser Entsperrstellung
befinden sich die Klauen 13b des ersten Sperrteils 13 nicht mehr über den korrespondierenden
Betätigungsflächen 16i des zweiten Sperrteils 16, sondern über einem
sich axial erstreckenden Freiraum 16k des zweiten Sperrteils 16, in den sie zur
Herstellung der Freigabestellung in axialer Richtung X-X gegen die Wirkung der Rückstellfeder
18 hineingedrückt werden können.
Fig. 14 und 15 zeigen die Freigabestellung der erfindungsgemäßen
Drucktastvorrichtung. Hierin greifen das erste Sperrteil 13 und zweite Sperrteil
16 ineinander. Wie insbesondere Fig. 15 veranschaulicht, weist das erste Sperrteil
13, zumindest eine Klaue 13b des ersten Sperrteils 13, eine Ausbildung als Rastelement,
insbesondere als Rasthaken 13e, auf. Beim Eindrücken des ersten Sperrteils
in axialer Richtung X-X wirkt dieser Rasthaken 13e mit dem bereits erwähnten,
bolzenartig vom Gehäuseboden 6 abstehenden Rastelement 3c des Gehäuses
3 unter Ausbildung einer, insbesondere rein formschlüssigen, Rastverbindung
13e/3c zusammen. Hierbei können mit Vorteil in Fig. 15 nicht näher bezeichnete
Schrägflächen der korrespondierenden Rastelemente 13e, 3c für ein
optimales Abgleiten aufeinander sorgen. Die Rastverbindung 13e/3c hemmt eine Bewegung
in Richtung der Achse X-X der Tasteinrichtung T. Damit wird vorteilhafterweise die
rückstellende Wirkung der komprimierten Rückstellfeder 18 blockiert. Der
Zugang zur Öffnung 2 für die Einführung des Beschriftungsträgers
1 bleibt somit dauerhaft frei und es kann ein ungestörter, nicht durch eine
Rückbewegung des Tastenknopfes 10 behinderter Austausch des Beschriftungsträgers
1 vorgenommen werden. Gegen eine Relativverdrehung um die Achse X-X der Tasteinrichtung
T ist das erste Sperrteil 13 durch die oben beschriebene Verrastung (Rastverbindung13f/17h)
gesichert.
Die Aufhebung der Rastverbindung 13e/3c zwischen dem ersten
Sperrteil 13 und dem Gehäuse 3 kann dann nach dem Wechsel des Beschriftungsträgers
1 durch eine Relativverdrehung des ersten Sperrteils 13 um die Achse X-X der Tasteinrichtung
T aufgehoben werden, indem die korrespondierenden Rastelemente 13e und 3c außer
Eingriff gebracht werden. Die kraftformschlüssige Rastverbindung 13f/17h wird
dabei unter Zuhilfenahme des Werkzeugs mit manueller Kraft aufgehoben. Die erfindungsgemäße
Drucktastvorrichtung gelangt dann durch die rückstellende Wirkung der komprimierten
Rückstellfeder 18 wieder in die in Fig. 13 dargestellte Position, aus der sie
durch eine weitere Relativverdrehung des ersten Sperrteils 13 um die Achse X-X der
Tasteinrichtung T wieder in die in Fig. 12 dargestellte, betriebsbereite Position
gebracht werden kann.
Die Erfindung ist nicht auf die im Anspruch 1 definierte
Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere
Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmale
definiert sein. Dies bedeutet, dass grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal
des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung
offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern sind die Ansprüche
lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.
Bezugszeichen
- 1
- Beschriftungsträger
- 1a
- Beschriftungsschild von 1
- 1b
- Beschriftungshalter von 1
- 2
- Öffnung in A zur Einführung von 1
- 3
- Gehäuse
- 3a
- erste Gehäusekammer von 3 für 1
- 3b
- zweite Gehäusekammer von 3 für T
- 3c
- Rastelement von 3 für 13
- 4
- Trennwand in 3 zwischen 3a und 3b
- 5
- Gehäuselängswand von 3
- 6
- Boden von 3
- 7a
- Gehäusequerwand von 3a
- 7b
- Gehäusequerwand von 3b
- 7c
- Wandstück von 7a
- 8
- Abdeckscheibe für 1
- 10
- Tastenknopf von T
- 10a
- Hinterschnitt in 10 für 17f
- 11
- Werkzeug-Durchgrifföffnung von 10
- 12
- Dichtung
- 13
- erstes Sperrteil von S
- 13a
- Federhalterung von 13 für 15, Stift
- 13b
- Klaue von 13
- 13c
- Führungsnase von 13b
- 13d
- Grundkörper von 13b
- 13e
- Rasthaken von 13 an 13b
- 13f
- Rastzahn von 13 in 13g
- 13g
- Randbereich von 13
- 14
- Werkzeug-Eingrifföffnung von 13
- 15
- Druckfeder
- 16
- zweites Sperrteil von S
- 16a
- Federhalterung von 16 für 15, Aufnahme
- 16b
- äußere Führungsnut von 16
- 16c
- Steg zum Verschluss von 16b
- 16d
- Klaue von 16
- 16e
- obere Führungsnut von 16
- 16f
- Quersteg zum Verschluss von 16e
- 16g
- Stößelteil von 16, unterseitig von 16a
- 16h
- Führungsstege von 16
- 16i
- Betätigungsfläche von 16 zur Auflage von 13b
- 17
- Einsatzteil
- 17a
- Rand von 17
- 17b
- Ringöffnung von 17
- 17c
- innerer Führungsvorsprung in 17b
- 17d
- Nut von 17 für 18
- 17e
- äußerer Führungsvorspung von 17
- 17f
- Nocken zur Verbindung mit 10a
- 18
- Rückstellfeder für 10
- 19
- Stößelteil in 16
- 20
- Leiterplatte
- 21
- Kontakt auf 20
- 22
- Klebeband
- 30
- Wandführung von 3 für 17 bzw. 17e
- 40
- Werkzeugansatz an 1 b
- 41
- Rand von 1b
- 50
- Interface
- 51
- elektrische Anschlusspins von 50
- 60
- Durchbruch in 5 für 20
- 61
- Querwanddurchbruch in 4 für 20
- 62, 63
- Schwalbenschwanzführungsteile an 64, 65
- 64
- äußerer Wandansatz an 7a
- 65
- äußerer Wandansatz an 7b
- 66
- Befestigungsöffnung in 64, 65
- 70
- Frontplatte
- 71
- Befestigungselement an 70
- 80
- Montagehalter für 70
- 82
- Arm von 80
- 84
- Zinken von 82
- 86
- Aufnahmeöffnung in 82 zwischen 84
- 88
- Befestigungsschraube für 82
- 89
- Befestigungsmutter für 82
- 300
- Übergehäuse mit 80
- 700
- Querwand von 300
- 500
- Seitenwand von 300
- A
- Aufnahme für 1, aus 8 und 10
- S
- Sperrmechanismus
- T
- Tasteinrichtung
- X-X
- Längsachse von T
- Y-Y
- Längsachse von 3