| Dokumentenidentifikation |
EP1845506 29.11.2007 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001845506 |
| Titel |
Kennzeichenträger |
| Anmelder |
Murrplastik Systemtechnik GmbH, 71570 Oppenweiler, DE |
| Erfinder |
Gangl, Thomas, 74535 Mainhardt, DE; Schmid, Jürgen, 73566 Baltmannsweiler, DE |
| Vertragsstaaten |
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IS, IT, LI, LT, LU, LV, MC, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR |
| Sprache des Dokument |
DE |
| EP-Anmeldetag |
15.03.2007 |
| EP-Aktenzeichen |
070053418 |
| EP-Offenlegungsdatum |
17.10.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
29.11.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
G09F 3/20(2006.01)A, F, I, 20070918, B, H, EP
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Kennzeichenträger gemäß
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Solche Kennzeichenträger dienen dazu, ein Kennzeichnungsschild
an einem Bauteil, insbesondere an einer elektrischen Leitung, anzubringen, um dieses
Bauteil zu kennzeichnen. Das Kennzeichnungsschild ist in einer Aufnahmeeinheit aufgenommen
und wird durch diese vor Schmutz, Staub und Feuchtigkeit geschützt. Dabei ist
es möglich, dass die Aufnahmeeinheit aus zwei Hälften besteht, die mittels
eines Filmscharniers miteinander verbunden sind. Zwischen den beiden Hälften
wird das Kennzeichnungsschild eingelegt, dann werden die beiden Hälften aufeinander
gedrückt und miteinander verrastet. Diese Art der Kennzeichnungsträger
weist jedoch einen ringsumlaufenden Spalt auf, durch den Wasser oder Staub eindringen
kann. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Aufnahmeeinheit schlauchförmig
auszubilden, so dass sie an ihren beiden Enden jeweils eine Einschuböffnung
zum Einschieben des Kennzeichnungsschilds aufweist. Nach Einschieben des Kennzeichnungsschilds
wird der Kennzeichenträger auf das zu kennzeichnende Kabel gelegt und mittels
Kabelbindern befestigt. Die Kabelbinder werden dabei an den Einschuböffnungen
angeordnet, so dass sie diese zuklemmen. Auch diese Art von Kennzeichenträgern
bietet nur einen sehr begrenzten Schutz, da durch das Zudrücken der Einschuböffnungen
mittels Kabelbindern insbesondere keine ausreichende Dichtigkeit gegen Spritzwasser
gewährleistet ist. Desweiteren müssen zur Befestigung stets Kabelbinder
verwendet werden, die beispielsweise paarweise im Abstand zueinander angebracht
werden, so dass diese Kennzeichenträger nur an geraden Kabelabschnitten angebracht
werden können.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Kennzeichenträger
der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass das in ihm aufgenommene Kennzeichnungsschild
besser geschützt ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen
Kennzeichenträger mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, dass die Verschlusskappen
aufgrund ihres formschlüssigen Eingriffs in die Aufnahmeeinheit eine gute Abdichtung
beider Einschuböffnungen erzielen. Idealerweise können Dichtigkeiten gemäß
IP 54 oder besser erzielt werden. Diese Abdichtung ist außerdem unabhängig
von der Art der Befestigung des Kennzeichenträgers am zu kennzeichnenden Bauteil.
Zum Austausch der Kennzeichnungsschilder kann sie entfernt werden, ohne dass der
Kennzeichenträger demontiert werden muß.
Zweckmäßig besteht die Aufnahmeeinheit zumindest
teilweise aus einem elastisch dehnbaren Weichkunststoff, und die Verschlusskappen
weisen jeweils ein Eingriffselement zum Einstecken in die Einschuböffnungen
auf, wobei die Eingriffselemente im Querschnitt größere Abmessungen aufweisen
als die Einschuböffnungen. Als Material für die Aufnahmeeinheit kommt
vorteilhaft ein Ethylenvinylacetat-Kopolymer (EVA) oder ein Styrolethenbutenstyrol-Blockkopolymer
(SEBS) in Frage. Beide Materialien sind ausreichend transparent und erfüllen
beispielsweise als Markenprodukte Escorene oder Bergaflex BFI 60 D die Kriterien
der Brandschutzklasse HB. Beim Einstecken der Eingriffselemente in die Einschuböffnungen
wird die Aufnahmeeinheit gedehnt und legt sich formschlüssig um die Eingriffselemente.
Dabei wird bevorzugt, dass die Eingriffselemente jeweils mindestens einen umlaufenden
Wulst zur vollumfänglichen Anlage an der Innenfläche der Aufnahmeeinheit
aufweisen. Der Wulst liegt formschlüssig an der Innenfläche der gedehnten
Aufnahmeeinheit an, so dass eine gute Dichtwirkung erzielt wird.
Eine besonders gute formschlüssige Anlage der Eingriffselemente
an der Innenfläche der Aufnahmeeinheit wird erreicht, wenn die Eingriffselemente
aus einem härteren Kunststoff bestehen als die Aufnahmeeinheit. Als Material
für die Eingriffselemente bzw. für die Verschlusskappen kommt insbesondere
ein Polyamid 6 (PA 6) in Frage, wie es beispielsweise unter dem Markennamen Frianyl
B 63 vertrieben wird. Dieses Material erfüllt die Kriterien der Brandschutzklasse
V0. Das Verhältnis der Härten der Eingriffselemente und der Aufnahmeeinheit
sollte etwa dem Verhältnis der Härten von PA 6 einerseits und EVA bzw.
SEBS andererseits entsprechen.
Die Materialwahl lässt sich gemäß einer
alternativen Ausführungsform auch umkehren. Dann ist die Aufnahmeeinheit zumindest
im Bereich ihrer Einschuböffnungen starr, und die Eingriffselemente bestehen
zumindest teilweise aus einem elastisch verformbaren Weichkunststoff. Insbesondere
der Wulst kann sich dann formschlüssig wie ein Dichtring an die Innenfläche
der Aufnahmeeinheit legen.
Die Verschlusskappen können separate Bauteile sein.
Zweckmäßig sind die Verschlusskappen aber an der Aufnahmeeinheit vorzugsweise
lösbar befestigt. Beim Öffnen der Einschuböffnungen bleiben sie dadurch
mit der Aufnahmeeinheit verbunden und müssen beim Bestücken des Kennzeichenträgers
mit einem Kennzeichnungsschild nicht beiseite gelegt werden. Zur Befestigung der
Verschlusskappen weist die Aufnahmeeinheit zweckmäßig mindestens eine
zwischen den Einschuböffnungen längsverlaufende Rille an ihrer Außenseite
auf, und die Verschlusskappen weisen jeweils ein Befestigungselement zum Einklemmen
in die Rille auf. Vorteilhaft weisen die Verschlußkappen jeweils ein Abdeckelement
auf, das aus der Einschuböffnung ragt, wenn das Eingriffselement in diese eingesteckt
ist. Dabei sind die Befestigungselemente vorteilhaft jeweils an den Abdeckelementen
über ein Filmscharnier angeformt. Die Abdeckelemente überdecken zweckmäßig
die Öffnungsränder an den Einschuböffnungen und sind bevorzugt einstückig
mit den Eingriffselementen ausgebildet.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand der in der Zeichnung
in schematischer Weise dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigen
- Fig. 1
- einen Kennzeichenträger gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
in perspektivischer Darstellung;
- Fig. 2
- einen Endabschnitt eines Kennzeichenträgers gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel und
- Fig. 3
- einen Querschnitt durch den Kennzeichenträger gemäß Fig. 1 oder
2.
Ein Kennzeichenträger 10 gemäß Fig. 1 weist
eine Aufnahmeeinheit 12 zur Aufnahme eines Kennzeichnungsschilds auf. Die Aufnahmeeinheit
12 ist aus einem transparenten Weichkunststoff in einem Extrusionsverfahren hergestellt
und weist an ihren beiden Enden jeweils eine Einschuböffnung 14 für ein
Kennzeichnungsschild auf, so dass sie schlauchförmig ausgebildet ist mit einer
im Querschnitt rechteckigen Aufnahmekammer für das Kennzeichnungsschild. Es
versteht sich von selbst, dass die Aufnahmeeinheit 12 auch lediglich teilweise aus
einem transparenten Material gefertigt sein kann, sofern sie nur ein Betrachten
des in ihr aufgenommenen Kennzeichnungsschilds ermöglicht. Etwa in der Mitte
der Aufnahmeeinheit 12 erstrecken sich von ihren Längsseiten zwei im Abstand
zueinander angeordnete Befestigungslaschen 16, die jeweils eine Durchbrechung 18
aufweisen. Die Befestigungslaschen 16 dienen dazu, bei der Anbringung des Kennzeichenträgers
10 an einem Kabel oder dergleichen das Kabel zu umfassen, wobei dann durch die Durchbrechungen
18 ein Kabelbinder zur Befestigung des Kennzeichenträgers 10 am Kabel durchgeführt
wird.
Der Kennzeichenträger 10 weist desweiteren zwei Verschlusskappen
20 auf, die jeweils ein Eingriffselement 22 zum Einstecken in die Einschuböffnungen
14 sowie ein Abdeckelement 24 zum Überdecken der Öffnungsränder 26
der Einschuböffnungen 14 aufweist. Die Eingriffselemente 22 weisen jeweils
zwei im Abstand zueinander angeordnete, umlaufende Wulste 28 auf, so dass sie im
Bereich dieser Wulste 28 einen größeren Querschnitt aufweisen als die
Einschuböffnungen 14. Beim Einstecken der Eingriffselemente 22 in die Einschuböffnungen
14 wird die Aufnahmeeinheit 12 in ihren Endbereichen gedehnt und legt sich vollumfänglich
formschlüssig um die Wulste 28. Um eine gute Dichtwirkung zu erzielen, sind
die Verschlusskappen 20 aus einem härteren Kunststoff gefertigt als die Aufnahmeeinheit
12. Im Idealfall kann so eine Dichtigkeit entsprechend Schutzklasse IP 67 erreicht
werden, während herkömmliche Kennzeichenträger allenfalls Dichtigkeiten
entsprechend Schutzklasse IP 54 erreichen.
Der Kennzeichenträger 110 gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel (Fig. 2, Fig. 3) unterscheidet sich von dem in Fig. 1 gezeigten
Kennzeichenträger 10 lediglich darin, dass die Verschlusskappen 20 Mittel zur
Befestigung an der Aufnahmeeinheit 12 aufweisen. Gleiche Bauteile sind daher mit
gleichen Bezugszeichen versehen. Zur Befestigung der Verschlusskappen 20 weist die
Aufnahmeeinheit 12, die baugleich mit der Aufnahmeeinheit 12 gemäß Fig.
1 ist, zwei zwischen den Einschuböffnungen 14 verlaufende, an ihrer Außenseite
an den Schmalseiten angeformte Rillen 30 auf. An den Abdeckelementen 24 der Verschlusskappen
20 sind jeweils über Filmscharniere 32 Befestigungselemente 34 angeformt, die
zur Befestigung der Verschlusskappen 20 an der Aufnahmeeinheit 12 unter Aufweitung
der Rillen 30 formschlüssig in diese eingefügt werden.
Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten:
Die Erfindung betrifft einen Kennzeichenträger 10,
110 zur Anbringung mindestens eines Kennzeichnungsschilds an einem zu kennzeichnenden
Bauteil mit einer schlauchförmigen Aufnahmeeinheit 12 für das Kennzeichnungsschild,
die an ihren beiden Enden zum Einschieben des Kennzeichnungsschilds jeweils eine
Einschuböffnung 14 aufweist. Erfindungsgemäß weist der Kennzeichenträger
10, 110 formschlüssig in die Einschuböffnungen 14 einsteckbare Verschlusskappen
20 zum Verschließen der Aufnahmeeinheit 12 auf.
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| Anspruch[de] |
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Kennzeichenträger zur Anbringung mindestens eines Kennzeichnungsschilds
an einem zu kennzeichnenden Bauteil mit einer schlauchförmigen Aufnahmeeinheit
(12) für das Kennzeichnungsschild, die an ihren beiden Enden zum Einschieben
des Kennzeichnungsschilds jeweils eine Einschuböffnung (14) aufweist,
gekennzeichnet durch formschlüssig in die Einschuböffnungen (14)
einsteckbare Verschlusskappen (20) zum Verschließen der Aufnahmeeinheit (12).
Kennzeichenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Aufnahmeeinheit (12) zumindest teilweise aus einem elastisch dehnbaren Weichkunststoff
besteht und dass die Verschlusskappen (20) jeweils ein Eingriffselement (22) zum
Einstecken in die Einschuböffnungen (14) aufweisen, wobei die Eingriffselemente
(22) im Querschnitt größere Abmessungen aufweisen als die Einschuböffnungen
(14).
Kennzeichenträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass
die Eingriffselemente (22) aus einem härteren Kunststoff bestehen als die Aufnahmeeinheit
(12).
Kennzeichenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Aufnahmeeinheit (12) zumindest im Bereich ihrer Einschuböffnungen (14)
starr ist und dass die Verschlusskappen (20) jeweils ein Eingriffselement (22) zum
Einstecken in die Einschuböffnungen (14) aufweisen, wobei die Eingriffselemente
(22) im Querschnitt größere Abmessungen aufweisen als die Einschuböffnungen
(14) und zumindest teilweise aus einem elastisch verformbaren Weichkunststoff bestehen.
Kennzeichenträger nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffselemente (22) jeweils mindestens
einen umlaufenden Wulst (28) zur vollumfänglichen Anlage an der Innenfläche
der Aufnahmeeinheit (12) aufweisen.
Kennzeichenträger nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappen (20) an der Aufnahmeeinheit
(12) befestigt sind.
Kennzeichenträger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass
die Aufnahmeeinheit (12) mindestens eine zwischen den Einschuböffnungen (14)
längsverlaufende Rille (30) an ihrer Außenseite aufweist und dass die
Verschlusskappen (20) jeweils ein Befestigungselement (34) zum Einklemmen in die
Rille (30) aufweisen.
Kennzeichenträger nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappen (20) jeweils ein Abdeckelement
(24) zum Überdecken der Öffnungsränder (26) an den Einschuböffnungen
(14) aufweisen.
Kennzeichenträger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass
die Befestigungselemente (34) jeweils an den Abdeckelementen (24) über ein
Filmscharnier (32) angeformt sind.
Kennzeichenträger nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinheit (12) vorzugsweise in ihrer
Mitte zwei Befestigungslaschen (16) zum mindestens teilweisen Umgreifen einer Leitung
aufweist.
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