Die Erfindung bezieht sich auf eine Verbundscheibe mit einem elektrisch
steuerbaren Funktionselement, insbesondere mit einem elektrolumineszierenden Leuchtelement
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
Unter Verbundscheibe wird hier eine Einheit aus einer starren Scheibe
und dem in sich aus mehreren Schichten bestehenden, mit der starren Scheibe verbundenen
bzw. auf diese auflaminierten Funktionselement verstanden. Als Funktionselement
im Sinne dieser Beschreibung werden flächige Elemente wie elektrolumineszierende
Leuchtelemente oder auch Scheibenelemente mit elektrisch steuerbarer Lichttransmission
verstanden. Es sind also optische Eigenschaften des jeweiligen Funktionselements,
die elektrisch steuerbar sind.
Es ist nicht zwingend erforderlich, das Funktionselement zwischen
zwei starren Scheiben einer Verbundscheibe einzubetten, aber man wird diese Anordnung
im Hinblick auf eine ggf. (bei Elektrolumineszenz-Leuchtelementen) recht hohe Speisespannung
aus Sicherheitsgründen vorziehen. Die Einbettung in einen Scheibenverbund sichert
das Funktionselement ferner gegen mechanische Einwirkungen sowie gegen Eindringen
von Feuchte und Verschmutzungen.
Das Material der starren Scheiben selbst ist grundsätzlich frei
wählbar; es können Kunststoffscheiben und Glasscheiben gleichermaßen
verwendet werden. Auch Mischverbünde aus Glas- und Kunststoffscheiben sind
bekanntlich industriell herstellbar.
Aus EP 0 267 331 A1
ist eine Verbundscheibe für Fahrzeuge mit einem in die Verbund-Klebeschicht
eingebetteten Zeichen bekannt, das durch ein Elektrolumineszenz-(„EL-") Leuchtelement
dargestellt oder hinterleuchtbar ist. Die erforderlichen elektrischen Zuleitungen
sind praktisch unsichtbar durch transparente Leiterbahnen oder -schichten innerhalb
des Verbundes dargestellt. Nach Einschalten der Speisespannung scheint das Leuchtzeichen
ohne sichtbare Zuleitungen in der Scheibe zu schweben. Das genannte Dokument offenbart
zwei unterschiedliche Bauarten der Leuchtelemente. Bei der ersten sind beide spannungsführenden
Elektroden auf demselben Substrat vorgesehen und werden vom Leuchtelement überbrückt,
das seinerseits eine Brückenelektrode umfasst. Elektrisch betrachtet sind damit
zwei in Reihe geschaltete Kapazitäten gebildet. In der zweiten Bauart ist auf
beiden Innenoberflächen der Verbundscheibe jeweils eine der beiden Elektroden
als transparente Dünnschicht aufgebracht und ist zwischen ihnen das Leuchtelement
angeordnet. Es wird dort auch als Option beschrieben, dass mittels einer opaken
Beschichtung der Austritt von Licht durch eine der Scheiben verhindert werden kann.
In der älteren deutschen Patentanmeldung DE
101 26 868 A1 ist eine Scheibe mit einer opaken, gerasterten Beschichtung
beschrieben, in der zumindest in einem Teil der opaken Flächenanteile mindestens
ein flächiges mehrschichtiges EL-Leuchtelement mit einer transparenten Elektrode
vorgesehen ist, das nach Anlegen einer elektrischen Speisespannung Licht auf der
Seite der transparenten Elektrode von einer der Flächenseiten der Scheibe abstrahlt.
Eine solche Verbundscheibe kann z. B. als Glasdach in einem Fahrzeug verwendet werden,
das bei Dunkelheit den Fahrgastraum als Innenleuchte flächig ausleuchtet.
Für die meisten Einsatzgebiete der Verbundscheiben ist eine praktisch
konstante Leuchtfarbe des EL-Leuchtelements erwünscht. Im Betrieb solcher großflächiger,
anorganischer Dickschicht- EL-Leuchtelemente zumal in Kraftfahrzeugen zeigt sich
jedoch, dass bei Temperaturschwankungen Unterschiede in der emittierten Farbe auftreten.
So wird ein EL-Leuchtelement bei –20°C mit einer deutlich anderen Farbe
als bei +80°C leuchten, wobei diese Temperaturwerte im Betrieb eines Kraftfahrzeugs
durchaus realistisch sind. Eine bestimmte Leuchtfarbe, die z. B. farblich zur Einbauumgebung
passt, lässt sich nur für einen gewissen begrenzten Temperaturbereich
einstellen.
In der vorstehend genannten Literatur wird das Problem nicht diskutiert.
Zwar entwickeln diese Leuchtelemente während des Betriebs eine gewisse Eigenwärme
aufgrund von Verlustleistungen; die aber praktisch vernachlässigbar ist.
Versuche, die Leuchtfarbe durch eine Nachführung der Frequenz
der Speisespannung auszugleichen, führen zu einer drastischen Reduzierung der
Lebensdauer des EL-Leuchtelements.
Man kann zwar mithilfe eines Temperatursensors das Einschalten des
EL-Leuchtelements bei tiefen Temperaturen ganz verhindern. Damit werden auch negative
Auswirkungen des Tieftemperatur-Betriebs auf die Lebensdauer des EL-Leuchtelements
vermieden.
Die grundsätzlichen Prinzipien der Elektrolumineszenz sind seit
langem bekannt. Eine ausführliche Dokumentation dieser Technologie nebst Anwendungsbeispielen,
Materialbeschreibungen und erzeugbaren Lichtfarben steht unter der Internet-Adresse
„http://www.dupont.com/mcm/luxprint/about.html" (Stand: Dezember 2001) zur
Verfügung, so dass auf Einzelheiten hier nur kurz eingegangen werden muss.
Man erzeugt aus zwei leitfähigen Schichten, von denen mindestens
eine transparent ist/Licht durchlässt, einen Kondensator. Auf der transparenten
Elektrode bringt man in den Kondensator eine (undurchsichtige) Schicht mit Leuchtpigmenten
und eine (dieelektrische) Isolierschicht ein. Legt man an die beiden Elektroden
dieses Elements eine Wechselspannung (üblich sind 100 V ~), so regt diese in
den Leuchtpigmenten Ströme an, die ihrerseits über Streuprozesse Licht
erzeugen, das durch die transparente Elektrode austritt.
Die Elektroden-Schichten sowie die Elektrolumineszenzschicht selbst
und die dieelektrische Schicht können durch Dickschicht-Siebdrucken auf geeignete
Substrate wie Glas, PET-Folien aufgebracht werden. Man erzielt mit diesem bekannten
Effekt flächige Leuchteffekte, die zu mannigfachen Zwecken (Beleuchtung, Logos,
Signalleuchten) nutzbar sind, wenn man die relativ geringe Lichtdichte und die durch
die verwendbaren Materialien eingeschränkte Farbenwahl hinnimmt. Ferner sind
die Elektrolumineszenz-Elemente (im folgenden Leuchtelemente) selbst nicht durchsichtig,
so dass eine damit versehene Fläche kein (Tages-)Licht durchlässt.
Es sind ferner elektrisch steuerbare Scheibenelemente bekannt, die
auf Flüssigkristall-Basis arbeiten und deren Lichttransmission durch Anlegen
einer Spannung veränderbar ist. Auch diese Elemente können bei extremen
Temperaturen unerwünschte Veränderungen des momentanen Transmissionsgrades
zeigen. So kann ein solches Scheibenelement im ausgeschalteten Zustand, in dem es
eigentlich undurchsichtig bleiben soll, bei Temperaturen kleiner –5°C
von selbst transparent werden.
Es ist aus mannigfachen Beschreibungen bekannt, dass transparente
leitfähige metallische oder dotierte Oxid-Dünnschichten als Flächenheizung
von Scheiben verwendbar sind. Es ist dazu erforderlich, über geeignete Einspeisungen
bzw. Elektroden einen Strom über die Erstreckung der Schicht zu führen,
die sich infolge ihres ohmschen Widerstands erwärmt. Solche Schichten sind
in aller Regel Teil eines aus mehreren dünnen Schichten bestehenden, zumeist
für sichtbares Licht transparenten Schichtsystems, das auch wärmedämmende
bzw. -reflektierende Eigenschaften haben kann.
Es sind auch selbsttätig arbeitende Steuerungen mit Sensoren
bekannt, mit denen eine (Fahrzeug-)Scheibe selbsttätig beheizt wird, um z.
B. Beschlag auf der Innenfläche dieser Scheibe zu entfernen.
DE 198 10 329 A1 beschreibt eine
Glastastatur, die mit einer Elektrolumineszenzmatrix kombiniert sein kann. Diese
Tastatur umfasst zwei Glasscheiben, davon eine Dünnglasscheibe als Tastaturelement.
Auf der von der Dünnglasscheibe abgewandten Flächenseite der dickeren
Glasscheibe kann eine elektrische Heizschicht angeordnet sein, die mit dem Leuchtelement
nur thermisch gekoppelt ist.
DE 29 34 503 A1 und DE
101 02 394 A1 beschreiben jeweils mit elektrisch beheizbaren Schichten
kombinierte Flüssigkristall-Anzeigeelemente, wobei jedoch die beheizbaren Schichten
und die eigentlichen Elektroden der Anzeigeelemente elektrisch und physisch streng
voneinander getrennt sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, temperaturabhängige
Schwankungen der Eigenschaften eines an oder in einer Verbundscheibe angeordneten
elektrisch steuerbaren Funktionselements mit möglichst geringem Bauaufwand
zu verringern. Es soll auch ein Verfahren zum Betreiben eines solchen Funktionselements
angegeben werden.
Diese Aufgabe wird hinsichtlich der Verbundscheibe erfindungsgemäß
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Die Merkmale der daran anschließenden
Unteransprüche geben vorteilhafte Weiterbildungen dieses Gegenstands an. Der
nebengeordnete Anspruch 11 gibt ein Verfahren zum Betreiben eines einer Verbundscheibe
zugeordneten Funktionselements an.
Demnach wird dem Funktionselement eine flächig beheizbare Schicht
(Heizschicht) zugeordnet, welche es ermöglicht, jedenfalls bei niedrigen Umgebungstemperaturen
die Temperatur des Funktionselements in den Bereich hinein zu erhöhen, für
den dessen optische Eigenschaften, z. B. der Farbton des emittierten Lichts, ausgelegt
wurden. Erfindungsgemäß wird zum fallweisen Beheizen eine der für
das Funktionselement ohnehin vorzusehenden Elektrodenschichten verwendet. Die elektrische
Versorgung der Heizfunktion kann mit einer Gleichspannung sichergestellt werden,
die an zwei Elektroden beidseits des Funktionselements angelegt wird. Zur gleichmäßigen
Einkopplung des Spannungspotentials in die transparente Elektrode (ITO-Schicht)
ist eine breite Leiterbahn ohnehin erforderlich. Folglich ist nur eine zusätzliche
Elektrode notwendig, wobei deren Anordnung abhängig von der gewählten
Heizspannung zu wählen ist. Damit bei geringen Versorgungsspannungen (z. B.
12 V Gleichspannung) genügend Heizleistung erreicht wird, sollte der Abstand
der Busbars gering sein.
In einer bevorzugten Weiterbildung wird die Energie- bzw. Stromzufuhr
zu der Heizschicht mithilfe eines Temperatursensors selbsttätig gesteuert.
Bei unterhalb einer vorbestimmten Schwelle liegendem Messwert des Temperatursensors
wird die Heizung für das Funktionselement so lange eingeschaltet, bis die erfasste
Temperatur im gewünschten oder festgelegten Bereich liegt.
Man kann mit einer Messung der Umgebungs- bzw. Außentemperatur
arbeiten, oder auch die Innenraumtemperatur eines Fahrzeugs als Messgröße
verwenden. In bevorzugter Weise wird man den Temperatursensor jedoch möglichst
nahe an dem Funktionselement anordnen, z. B. diesen in die Verbundscheibe zu integrieren,
um ein möglichst feinfühliges Ansprechen der Temperatursteuerung auf die
tatsächliche Temperatur des Funktionselements zu erreichen.
Der zwischen den beiden Elektroden fließende Strom sorgt für
eine Erwärmung der Schicht und des damit flächig verbundenen Funktionselements;
er beeinträchtigt jedoch nicht die elektrische (Wechselspannungs-)Versorgung
des Funktionselements selbst.
Es ist dabei grundsätzlich unerheblich, ob das Funktionselement
unmittelbar auf einer Fläche einer starren Scheibe aufgebracht bzw. -gedruckt
wird, oder ob es auf einem gesonderten Trägersubstrat wie z. B. auf einer PET-Folie
hergestellt wird, die später in geeigneter Weise mit der starren Scheibe verbunden
bzw. in einen Verbund einlaminiert wird. In beiden Konfigurationen kann die Heizschicht
entweder zwischen der starren Scheibe bzw. der Trägerfolie und dem Funktionselement
oder auf der von der Scheibe oder Trägerfolie abgewandten Seite des Funktionselements
angeordnet werden.
Über den positiven Einfluss auf die Eigenschaften des Funktionselements,
insbesondere über die bessere Farbkonstanz eines EL-Leuchtelements, hinaus
kann diese Heizschicht auch den Wärmekomfort in einem Fahrzeug erhöhen,
gerade wenn die Verbundscheibe im Dachbereich angeordnet wird.
Wahlfrei ist auch das Verhältnis zwischen der Fläche des
Funktionselements und der insgesamten Fläche der Scheibe. Man kann bei Bedarf
mehrere Funktions- oder Leuchtelemente mit ggf. unterschiedlichen Farben und Formen
nebeneinander anordnen.
Schließlich kann es für bestimmte Anwendungsfälle auch
interessant sein, Licht von einem oder mehreren Elektrolumineszenz-Leuchtelementen
auf beiden Flächenseiten der Scheibe abzustrahlen. Dann kann man auf eine gesonderte
opake Beschichtung verzichten, weil die Elektrolumineszenz-Schichten selbst kein
sichtbares Licht durchlassen. Grundsätzlich kann man auch mehrere solche Elektrolumineszenz-Leuchtelemente
ggf. mit einander entgegen gesetzten Orientierungen übereinander „stapeln",
wobei ggf. eine gemeinsame Zwischenelektrode genutzt werden kann. Diese Zwischenelektrode
kann gemäß der Erfindung wiederum auch als Heizschicht dienen.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Gegenstands der Erfindung gehen
aus der Zeichnung eines Ausführungsbeispiels und deren sich im folgenden anschließender
eingehender Beschreibung hervor. Die Beschreibung wird anhand eines EL-Leuchtelements
fortgesetzt, ohne jedoch deshalb andere Funktionselemente von der Anwendung ausschließen
zu wollen.
Die einzige Figur zeigt in vereinfachter Darstellung eine Ansicht
einer Scheibe mit einem EL-Leuchtelement und einer elektrisch beheizbaren Beschichtung.
Eine starre Scheibe 1 trägt ein EL-Leuchtelement
2, das sich nahezu über den gesamten Flächenbereich der Scheibe
1 erstreckt, jedoch einen umlaufenden Randbereich 3 der Scheibe
frei lässt. Mit einer gestrichelten Linie 4 ist die Begrenzung eines
äußeren Randstreifens der Scheibenfläche bezeichnet, welcher von
einer opaken Farbschicht bedeckt sein kann, die als Sichtschutz dient. Natürlich
kann sich diese Begrenzung auch in dem vom EL-Leuchtelement 2 überdeckten
Flächenbereich der Scheibe 1 befinden; sie ist hier nur der Sichtbarkeit
halber außerhalb dieses Flächenbereichs dargestellt.
Dem EL-Leuchtelement 2 ist eine elektrisch leitfähige,
vorzugsweise transparente Schicht 5 unterlegt, die sich über die gesamte
Fläche der Scheibe 1 erstreckt und auch den opak belegten Randstreifen
überdeckt. Man wird -in an sich bekannter Weise- auch diese Schicht
5 einen geringfügigen Abstand von wenigen Millimetern vom Scheibenrand
einhalten lassen, um Korrosion zu vermeiden. Die Schicht 5 ist in der Regel
eine Teilschicht eines Mehrfach-Schichtsystems, dessen Farb- und Reflexionseigenschaften
durch gezielte Definition der Dicken und Stoffe der Einzelschichten in weiten Grenzen
nach Bedarf einstellbar sind. Für die hier beschriebene Funktion kommt es aber
wesentlich nur auf die elektrische Leitfähigkeit und Beheizbarkeit wenigstens
einer der Einzelschichten an. Die Schicht 5 kann z. B. aus Indium-Zinn-Oxid
(ITO) bestehen, aber auch aus einem Metall, z. B. Silber.
Diese Schicht 5 bildet eine der Flächenelektroden des
insgesamt wie ein Kondensator aufgebauten EL-Leuchtelements 2, vorzugsweise
die Masseelektrode. Wenn dessen Licht durch diese Elektrode hindurch abgestrahlt
werden soll, muss sie natürlich für sichtbares Licht transparent sein.
Die anderseitige Stromversorgung (Wechselspannung) des EL-Leuchtelements
2 ist mit einem Anschluss 6 angedeutet, der gegen die Schicht
5 isoliert und in nicht näher gezeigter Weise mit der zweiten Flächenelektrode
des EL-Leuchtelements 2 verbunden ist. Der Anschluss
6 wird in nicht dargestellter Weise mit einer weiteren Flächenelektrode
auf der hier oben liegenden Seite des EL-Leuchtelements 2 verbunden.
Zwei weitere Anschlüsse 7 und 8 dienen zum
Zuführen einer Speisespannung (Gleichspannung) zu der Schicht 5. Sämtliche
Anschlüsse sind in einem Eckbereich der Scheibe 1 angeordnet. Die
Anschlüsse 7 und 8 sind mit Leiterbahnen 7' und
8' elektrisch verbunden. Die Leiterbahn 7' erstreckt sich ausgehend
von der Scheibenecke entlang der (in der Darstellung) oberen langen Seitenkante
bis in die Nähe der nächsten Scheibenecke. Die Leiterbahn 8'
erstreckt sich zunächst entlang einer kurzen Seitenkante der Scheibe
1, beschreibt einen engen Bogen entlang der Scheibenecke und erstreckt
sich dann entlang der unteren langen Seitenkante ebenfalls bis in die Nähe
der nächsten Ecke.
Die Leiterbahnen 7' und 8' (bei konventionellen
Scheibenheizungen werden sie auch als Sammelschienen bezeichnet) können in
Form von dünnen Metall-Folienbändern hergestellt werden, die in geeigneter
Weise auf der Scheibe befestigt sind. Man kann sie aber auch auf eine starre Scheibe
durch Siebdrucken einer leitfähigen Druckpaste aufbringen und anschließend
-z. B. beim Biegen oder/und Vorspannen einer Glasscheibe- einbrennen. In jedem Fall
sind sie großflächig mit der elektrisch leitfähigen Schicht
5 galvanisch verbunden, wobei sie über oder unter der Schicht
5 liegen können. Bei Bedarf könnte die Schicht sogar zwischen
zwei nacheinander (eine vor dem Aufbringen der Schicht, eine danach) aufgebrachten
Leiterbahnen eingeschlossen sein. Ferner sind die Leiterbahnen 7' und
8' so angeordnet, dass sie zwischen sich die von dem EL-Leuchtelement
2 überdeckte Fläche der Schicht 5 einschließen.
Auch sind sie optisch kaschiert im opak belegten Randbereich der Scheibe
1 verlegt. Natürlich kann auch von der hier sichtbaren Seite der Scheibe
her eine weitere optische Kaschierung vorgesehen werden.
Mithilfe einer in die Schicht 5 parallel zu der kurzen Seitenkante
eingebrachten Trennlinie 9 ist die Leiterbahn 8' von dem Restfeld
der Schicht hochohmig getrennt. Diese Maßnahme wird erforderlich, weil bzw.
wenn die beiden Anschlüsse 7 und 8 relativ dicht nebeneinander
liegen. Zwar wird dadurch ihre elektrische Kontaktierung nach außen vereinfacht
(z. B. kann eine gemeinsame Mehrfach-Steck- oder Lötverbindung verwendet werden),
jedoch würde ohne die Trennlinie 9 der Heizstrom auf dem kürzesten
Weg, also praktisch direkt zwischen den Anschlüssen 7 und
8 durch die Schicht 5 fließen.
Bei Bedarf wird man solche Trennlinien auch zur elektrischen Isolierung
des Anschlusses 6 gegenüber der Schicht 5 in dem Bereich
vorsehen, in dem er die Schicht 5 überdeckt. Eine mögliche Ausführung
mit zwei Trennlinien beidseits des Anschlusses ist in der Figur strichpunktiert
angedeutet.
Die hier gezeigte Konfiguration von Anschlüssen und Leiterbahnen
stellt sicher, dass bei Anlegen einer Gleichspannung an die Anschlüsse
7 und 8 und die beiden (in der Darstellung) horizontal verlaufenden
Abschnitte der Leiterbahnen 7' und 8' ein gleichmäßig
über die Fläche der leitfähigen Schicht 5 verteilter Strom
fließt. Die Schicht 5 dient dabei als Masseelektrode des EL-Leuchtelements
2. Eine der Leiterbahnen 7' oder 8' bildet die gemeinsame
Aufnahme des abfließenden Stroms sowohl für das EL-Leuchtelement
2 als auch für die Schichtheizung.
Der elektrische Widerstand der Schicht (übliche Flächenwiderstände
solcher Schichten liegen zwischen 2 und 4 &OHgr;/Quadrat) führt bei Stromfluss
zu einer Erwärmung. Die erzeugte Heizleistung wird zum gezielten Einstellen
der Temperatur des EL-Leuchtelements 2 genutzt. Hierfür ist eine Temperatursteuerung
10 vorgesehen, die mit (mindestens) einem Temperaturfühler
11 (z. B. ein flach bauendes PTC-Element) unmittelbar in oder an der Verbundscheibe
1 die Isttemperatur des EL-Leuchtelements 2 erfasst. Sie ist Teil
einer nur schematisch angedeuteten Zentralsteuerung 12, die ihrerseits
mit einer Stromversorgung für Leistungs- und Mess-/Steuerströme verbunden
ist und sämtliche elektrischen Funktionen der Scheibe 1, insbesondere
auch die elektrische Versorgung des EL-Leuchtelements 2, beherrscht. Sollte
es sich um eine elektrisch bewegliche (Dach-)Scheibe in einem Fahrzeug handeln,
so kann die Zentralsteuerung auch deren Positionssteuerung umfassen. Die Temperatursteuerung
10 umfasst jedenfalls die Bau- und Schaltelemente, die zum Einregeln einer
Solltemperatur im Bereich des Temperaturfühlers 11 erforderlich sind.
Sie wird insbesondere selbsttätig die notwendige Speisespannung an die Anschlüsse
7 und 8 anlegen, wenn der Temperaturfühler eine Isttemperatur
unterhalb eines vorbestimmten Wertes signalisiert, und die Speisespannung bei Erreichen
einer vorbestimmten Solltemperatur wieder ausschalten.
Dies kann ggf. auch im Ruhezustand eines Fahrzeugs geschehen, wenn
unerwünschtes Durchsichtigwerden eines Scheibenelements mit elektrisch steuerbarer
Lichttransmission verhindert werden soll.
Selbstverständlich wird durch Begrenzung der Heizleistung bzw.
der höchsterreichbaren Temperatur jegliche thermische Schädigung des EL-Leuchtelements
2 durch die Beheizung ausgeschlossen. Selbst wenn die Beheizung der Scheibe
1 mittels der Schicht 5 noch anderweitig, insbesondere von Hand,
einschaltbar sein sollte, so kann mithilfe des Temperaturfühlers
11 jegliche zusätzliche Beheizung unterbunden werden, wenn eine weitere
Wärmezufuhr in ohnehin heißer Umgebung eine thermische
Schädigung des EL-Leuchtelements 2 befürchten ließe.
Schließlich kann die Temperatur- bzw. Zentralsteuerung so gestaltet
werden, dass das EL-Leuchtelement 2 nur dann einschaltbar ist, wenn die
Temperatur sich innerhalb eines für dessen Betrieb unbedenklichen Bereichs
befindet. Das bedeutet, dass dessen Betrieb z. B. auch bei extremen Umgebungstemperaturen
verhindert werden könnte.