Die vorliegende Erfindung betrifft ein Metallschäumverfahren
zur Herstellung von porösen Metallen, insbesondere zur Herstellung von Metallschaumkörpern,
vorzugsweise in einem Wärmebehandlungsprozeß.
Metallschaumkörper, insbesondere Leichtmetallschaumkörper
aus Aluminium, werden beispielsweise in der Luft- und Raumfahrttechnik als Leichtgewichtsstrukturen
eingesetzt. Auch im Automobilbau und im Maschinenbau werden Metallschäume (poröse
Metalle) oder Metallschaumkörper als Leichtgewichts- und Dammstrukturen verwandt.
Metallschäume (poröse Metalle) können nach unterschiedlichen
Metallschäumverfahren gefertigt werden. Zu den am weitesten entwickelten Metallschäumverfahren
gehören die pulvermetallurgischen Metallschäumverfahren, da diese einige
entscheidende Vorteile gegenüber den anderen Herstellungsverfahren aufweisen.
Aus der DE 40 18 360 C1
ist ein Metallschäumverfahren bekannt, bei dem eine Mischung aus einem zu schäumenden
Metallpulver und einem gasabspaltenden Treibmittelpulver heiß kompaktiert wird.
Zum Aufschäumen wird die kompaktierte Metallpulver-/Treibmittelpulver-Mischung
auf eine Temperatur oberhalb der Zersetzungstemperatur des Treibmittels temperiert,
wodurch das Metall aufgeschäumt wird. Nach Abkühlen wird der Metallschaumkörper
erhalten.
Dieses bekannte Metallschäumverfahren verlangt somit ausdrücklich
separat hergestellte Metallpulver. Die vorgeschaltete Herstellung des pulverförmigen
Ausgangsproduktes stellt allerdings einen kostenintensiven Faktor für die Fertigung
poröser Metalle (Metallschaumkörper) dar, da das speziell herzustellende
Pulver in der Regel durch (aufwendiges) Verdüsen hergestellt wird.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein kostengünstigeres
Metallschäumverfahren zur Herstellung von Metallschaumkörpern anzugeben.
Die vorliegende Erfindung wird erfindungsgemäß gelöst
durch ein Metallschäumverfahren, insbesondere zur Herstellung von Metallschaumkörpern,
bei dem eine Mischung aus Recyclingmaterial zumindest eines metallischen Werkstoffes
und zumindest eines Treibmittels aufgeschäumt wird.
Dabei können insbesondere Späne zumindest eines metallischen
Werkstoffes als Recyclingmaterial verwendet werden.
Das erfindungsgemäße Metallschäumverfahren verwendet
daher insbesondere metallische Späne anstelle der üblicherweise verwendeten
verdüsten und damit kostenintensiven Pulver, wobei eine Auswahl der verwendeten
metallischen Späne von der gewünschten Legierung für das poröse
Metall (für den Metallschaumkörper) abhängt.
Beim erfindungsgemäßen Metallschäumverfahren kann der
metallische Werkstoff aus einem Metall oder aus einer Metall-Legierung bestehen.
Zudem kann die Mischung aus Recyclingmaterial und Treibmittel zu einem
schäumbaren Vormaterial kompaktiert werden. So kann das Metallschäumverfahren
beispielsweise ein Walzen, Strangpressen oder eine Kombination aus einem Vorkompaktieren
des Gemisches aus Recyclingmaterial und Treibmittel (insbesondere mittels Einstempel-Axialpressens)
und einem nachfolgenden Endkompaktieren (insbesondere mittels Strangpressen) des
vorkompaktierten Gemisches, umfassen.
Das Recyclingmaterial kann in einem dem Mischen vorgeschalteten Aufbereitungsprozeß
auf eine bestimmte Größe eingestellt werden. So kann, beispielsweise bei
der Verwendung von Recyclingmaterial wie Spänen, ein Mahlvorgang vorgesehen
sein. Dabei ist es weiterhin vorteilhaft, wenn im Aufbereitungsprozeß des Recyclingmaterials
das Treibmittel gleich mit in das Recyclingmaterial, insbesondere homogen verteilt,
eingewalkt wird.
Zudem können Produktionsabfälle spanender Metallbearbeitung,
insbesondere spanender Trockenbearbeitung, als Späne zur Mischung mit dem Treibmittel
genutzt werden.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird die
kompaktierte Mischung auf eine Temperatur oberhalb der Zersetzungstemperatur des
Treibmittels, vorzugsweise im Temperaturbereich des Schmelzpunktes des verwendeten
metallischen Werkstoffes, aufgeheizt, und der derart aufgeschäumte Körper
anschließend abgekühlt. Dieses Aufschäumen kann in einer Schäumform
oder in einem auszuschäumenden Bauteil durchgeführt werden.
Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Das nachfolgend beschriebene Ausführungsbeispiel des Verfahrens
zur Herstellung eines Metallschaumkörpers verwendet als Recyclingmaterial Späne.
Die Verwendung von Spänen ist vorteilhaft, insbesondere aufgrund der guten
Verfügbarkeit, beispielsweise aus der spanenden Metallbearbeitung. Allerdings
ist die vorliegende Lehre nicht hieraus eingeschränkt. Vielmehr
könnten auch andere Recyclingmaterialien, beispielsweise bei Bearbeitung anfallende
pulverförmige Stoffe genutzt werden.
Das vorliegende Ausführungsbeispiel betrifft ein Verfahren zur
Herstellung eines Metallschaumkörpers und setzt sich aus folgenden Verfahrensschritten
zusammen:
Zunächst werden aus spanender Bearbeitung stammende metallische Späne
(z.B. aus Aluminium) und Treibmittelpulver (z.B. TiH2) miteinander gemischt.
Diese metallischen Späne können eine ggf. auch relativ breite
Größenverteilung aufweisen. So können (jedenfalls zumindest teilweise)
auch Späne ohne vorherige Aufbereitung verwendet werden. Allerdings sollten
die Späne möglichst kurz sein, um eine gute Mischbarkeit mit dem Treibmittel
zu erreichen.
Im allgemeinen beinhaltet die Verarbeitung der Späne aber eine
Aufbereitung langer wie auch kurzer Späne in einem vorangegangenen Aufbereitungsprozeß,
wie beispielsweise Mahlen, auf eine Größe bzw. Größenverteilung,
die sich für eine gute Mischbarkeit mit dem zumindest einen Treibmittel eignet.
Dabei ist es weiterhin vorteilhaft, wenn im Aufbereitungsprozeß
das Treibmittel bereits mit in die Späne homogen verteilt eingewalkt wird.
Es ergeben sich daher zwei Ausführungsmöglichkeiten:
- (a) ein Mischen der bereits aufbereiteten (d.h. auf eine Größe bzw.
Größenverteilung eingestellten) Späne mit dem zumindest einen Treibmittel
oder
- (b) gleichzeitiges Mischen der Späne und des Treibmittels während
des Aufbereitungsprozesses (insbesondere des Mahlprozesses), verbunden mit dem Einwalken
des zumindest einen Treibmittels.
Bei den vorangestellten Ausführungsmöglichkeiten gibt es
keine Einschränkung bezüglich der verwendeten Späne, da bei beiden
Ausführungsmöglichkeiten eine Aufbereitung der Späne erfolgt.
Eine Auswahl der gewünschten Legierung für den Metallschaumkörper
(das poröse Metall) bedingt dabei die zu verwendenden metallischen Späne
(bzw. die Metalle/Metall-Legierungen aus denen die Späne bestehen).
Wie dargelegt, werden also als Ausgangsprodukte des Metallschaumverfahrens
Produktionsabfälle der spanenden Bearbeitung, besonders der spanenden Trockenbearbeitung,
genutzt. Diese Späne fallen für zahlreiche Metalle/Legierungen in großen
Mengen an. Üblicherweise werden diese in einen Kreislaufprozeß eingebunden
und auf diesem Weg wiederverwertet (recycled).
Mit der Verwendung als Ausgangsprodukte im Herstellungsprozeß
von porösen Metallen (Metallschaumkörpern) eröffnet sich eine weitere
umweltschonende Verwendungsmöglichkeit für Metallspäne.
Da es sich gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
des Verfahrens bei den Spänen um Abfallprodukte handelt, werden deutliche Kostenvorteile
gegenüber den extra herzustellenden Verdüsungspulvern erreicht.
Gegebenenfalls vorhandene Verunreinigungen der Späne können
in einem Vorschaltprozeß entfernt werden, so daß Verunreinigungen des
herzustellenden porösen Metalls vermieden werden können.
Nach Mischen von Metallspänen und Treibmittelpulver wird das
hergestellte Gemisch kompaktiert.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel wird das Gemisch hierbei
zu schäumbaren Vorprodukten (beispielsweise zu Blöcken) mittels Einstempel-Axialpressens
vorkompaktiert und die derart vorkompaktierten Vorprodukte (Blöcke) stranggepresst.
Hiernach wird eine Schäumform oder ein auszuschäumendes
Bauteil mit dem kompaktierten schäumbaren Vormaterial befüllt.
Anschließend wird das kompaktierte schäumbare Vormaterial
über den Schmelzpunkt des Metalls bzw. über/in den Schmelzbereich der
Metalllegierung und den Zersetzungspunkt des Treibmittels erhitzt.
Zuletzt erfolgt ein Abkühlen der Schäumform bzw. des auszuschäumenden
Bauteils auf Raumtemperatur.
Die vorliegende Erfindung ermöglicht somit die Verwendung von
Produktionsabfällen der spanenden Bearbeitung zur Herstellung von Metallschaumkörpern,
wodurch deutliche Vorteile gegenüber den bekannten pulvermetallurgischen Metallschäumverfahren
erzielbar sind.