Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kommunikationsvorrichtung
zum Verteilen empfangener Daten auf DSL-Teilnehmeranschlussleitungen (Digital Subscriber
Line) und zum Weiterleiten von über die Teilnehmeranschlussleitungen empfangenen
Daten. Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Verteilen
von Daten sowie ein Verfahren zum Aufrüsten einer derartigen Kommunikationsvorrichtung.
Eine Kommunikationsvorrichtung der oben definierten Art wird auch
als DSLAM (Digital Subscriber Line Access Multiplexer) bezeichnet.
Derartige DSLAMs weisen üblicherweise eine Vielzahl von so genannten
Linecards auf, welche jeweils als Schnittstelleneinheit zu einer oder zu mehreren
Teilnehmeranschlussleitungen dienen. Dabei können DSLAMs in Vermittlungsstellen
mehrere tauschend Linecards aufweisen. Des Weiteren weist ein DSLAM üblicherweise
eine Uplinkcard auf, welche eine Schnittstelle zu einem nachgeordneten Netzwerk,
insbesondere zu einem so genannten Backbone, bereitstellt. Hierfür werden zum
Beispiel Verbindungen mit Bandbreiten in der Größenordnung von einigen
100 MBit/s bis zu einigen GBit/s, z.B. über Ethernet verwendet. Dabei können
auch mehrere physikalische Verbindungen parallel eingesetzt werden, um die Kapazität
zu vergrößern.
Häufig sind mehrere DSLAMs über ihre jeweiligen Uplinkcards
mit einem so genannten DSL-AC (Digital Subscriber Line Access Concentrator) verbunden,
welcher DSLAMs einer gesamten Region zusammenfasst.
Der DSLAM hat dabei die Aufgabe, von den Teilnehmeranschlussleitungen
über die Linecards empfangenden Daten zusammenzufassen (Multplexing) und über
die Uplinkcard an das nachgeordnete Netzwerk weiterzugeben und umgekehrt aus dem
nachgeordneten Netzwerk empfangene Daten entsprechenden Teilnehmeranschlussleitungen
zuzuordnen (Demultiplexing). Handelt es sich bei den Teilnehmeranschlussleitungen
um Leitungen, auf welchen DSL-Daten zusammen mit Sprachdaten (Telefondaten) übertragen
werden, kann zudem eine Splitter-Funktion vorgegeben sein, welche die Telefonsignale
von den DSL-Signalen trennt.
Derartige DSLAMs finden verbreitet Verwendung und müssen daher
nicht näher beschrieben werden.
In den letzten Jahren nahm die über DSL-Teilnehmeranschlussleitungen
an entsprechende Teilnehmer übertragene Datenmenge kontinuierlich zu. Da dabei
zunehmend auch Videodaten, beispielsweise im Rahmen des so genannten „Video
on Demand", sowie Fernsehbilder und dergleichen übertragen werden, entstand
zudem ein Bedarf nach zuverlässiger hoher Datenrate, da derartige Übertragungen
von Daten in Echtzeit erfolgen müssen, um z.B. ein ruckfreies und kontinuierliches
Abspielen der Videodaten auf der Seiten der Teilnehmeranschlüsse zu ermöglichen.
Da, wie oben erläutert, ein einzelner DSLAM mehrere tausend Linecards enthalten
kann und somit mit mehreren tausend Teilnehmeranschlüssen verbunden sein kann,
ist es zur Bereitstellung derartiger Dienste nötig, die Uplink-Kapazität,
d.h. die Geschwindigkeit der Anbindung der DSLAMs an das nachgeordnete Netzwerk,
entsprechend stark zu vergrößern, um eine zuverlässige Belieferung
sämtlicher Teilnehmeranschlüsse mit den gewünschten Daten zu ermöglichen.
Eine derartige Anwendung vergrößert die Realisierungskosten.
In manchen Fällen ist es möglich, die benötigte Uplink-Kapazität
durch so genanntes Multicasting zu verringern. Hier wird beispielsweise ein Videofilm
aus dem nachgeordneten Netz an den DSLAM übertragen und gleichzeitig über
mehrere Linecards an mehrere Teilnehmeranschlüsse gesendet. Dies ist jedoch
nur dann praktikabel, wenn mehrere Teilnehmer gleichzeitig oder nahezu gleichzeitig
auf dasselbe Video zugreifen wollen, so dass die Anwendung dieses Multicastings
auf Einzelfälle beschränkt ist.
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kommunikationsvorrichtung
der eingangs genannten Art bereitzustellen, bei welcher eine zuverlässige Belieferung
von Teilnehmern mit Inhalten wie beispielsweise Videos möglich ist, ohne dass
die Übertragungskapazität zu einem nachgeordneten Netzwerk stark erhöht
werden muss. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein entsprechendes Verfahren
zum Übermitteln von Daten an Teilnehmer bereitzustellen. Schließlich ist
es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren bereitzustellen, womit
bestehende Kommunikationsvorrichtungen zu einer erfindungsgemäßen Kommunikationsvorrichtung
aufgerüstet werden können.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung nach Anspruch
1, ein Verfahren nach Anspruch 9 und ein Verfahren nach Anspruch 17. Die abhängigen
Ansprüche definieren jeweils Weiterbildungen der Erfindung.
Erfindungsgemäß wird eine Kommunikationsvorrichtung bereitgestellt,
welche erste Kommunikationsmittel zur Kommunikation mit einer Mehrzahl von Teilnehmeranschlussleitungen
und zweite Kommunikationsmittel zur Kommunikation mit einem nachgeordneten Netzwerk
umfasst, wobei die Kommunikationsvorrichtung zum Verteilen von aus dem nachgeordneten
Netz empfangenen Daten an die Teilnehmeranschlussleitungen und zur Weitergabe von
über die Teilnehmeranschlussleitungen empfangenen Daten an das nachgeordnete
Netzwerk ausgestaltet ist. Erfindungsgemäß umfasst die Kommunikationsvorrichtung
Massenspeichermittel zum Speichern von an die Teilnehmeranschlussleitungen zu verteilenden
Inhalten und Mittel zum Verteilen der in den Massenspeichermitteln gespeicherten
Inhalte an die Teilnehmeranschlussleitungen.
Unter Massenspeichermittel sind dabei im Rahmen der vorliegenden Erfindung
Speichermittel zu verstehen, welche derart dimensioniert sind, dass sie Inhalte
wie Videos komplett speichern können. Hierdurch ist es möglich, beispielsweise
häufig angeforderte Videos nur einmal über die zweiten Kommunikationsmittel
auf dem nachgeordneten Netzwerk in die Massenspeichermittel zu laden und bei Bedarf
an die Teilnehmeranschlussleitungen zu verteilen, ohne dass für jede entsprechende
Anfrage Übertragungskapazitäten der zweiten Kommunikationsmittel benötigt
würde.
Des Weiteren wird ein entsprechendes Verfahren zum Verteilen von Daten
bereitgestellt, bei welchem Daten empfangen und in einem Massenspeichermittel gespeichert
werden. Die in dem Massenspeichermittel gespeicherten Daten werden auf Anforderung
an Teilnehmeranschlussleitungen verteilt.
Bestehende Kommunikationsvorrichtungen können erfindungsgemäß
durch Hinzufügen von Massenspeichermitteln und Verteilmitteln zum Verteilen
von in den Massenspeichermitteln gespeicherten Inhalten an Teilnehmeranschlussleitungen
zu erfindungsgemäßen Kommunikationsvorrichtungen aufgerüstet werden.
Weitere Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme
auf die beigefügte Zeichnung. Es zeigen:
1 den schematischen Aufbau einer erfindungsgemäßen
Kommunikationsvorrichtung, und 2 den Aufbau einer Uplinkcard
aus 1.
In 1 ist schematisch der Aufbau einer
erfindungsgemäßen Kommunikationsvorrichtung in Form eines DSLAMs
1 dargestellt. Der DSLAM 1 umfasst eine Vielzahl von Linecards
2, wobei jede Linecard 2 mit einer oder mehreren Teilnehmeranschlussleitungen
verbunden ist. Die Teilnehmeranschlussleitungen werden in 1
zusammenfassend durch einen Pfeil 5 symbolisiert.
Die Anzahl der Linecards 2 hängt dabei von der Anzahl
der Teilnehmeranschlussleitungen ab, welche über den DSLAM 1 mit einem
nachgeordneten Netzwerk, beispielsweise einem so genannten Backbone, verbunden werden
sollen. Es können mehrere tausend Linecards vorgesehen sein.
Des Weiteren umfasst der DSLAM 1 eine Uplinkcard
3, welche für die Kommunikation mit dem nachgeordneten Netzwerk, wie
durch Pfeil 7 angedeutet zuständig ist. Die Linecards 2 und
die Uplinkcard 3 kommunizieren wie durch einen Pfeil 6 angeordnet
miteinander, beispielsweise über ein internes Bussystem, über eine interne
Ethernetverbindung oder dergleichen. Abgesehen von den im Folgenden beschriebenen
erfindungsgemäßen Merkmalen und Eigenschaften entspricht die Funktion
des DSLAMs 1, der Linecard 2 und der Uplinkcard 3 einem
herkömmlichen DSLAM mit herkömmlichen Linecards und einer herkömmlichen
Uplinkcard, welche auch als Netzwerkschnittstelle bezeichnet wird. Die herkömmlichen
Merkmale und Funktionalitäten der Linecards 2 und der Uplinkcard
3 werden daher hier nicht weiter erläutert.
Erfindungsgemäß weist die Uplinkcard einen Massenspeicher
4 sowie entsprechende Bausteine zur Ansteuerung des Massenspeichers
4 sowie der Verwaltung der in dem Massenspeicher 4 gespeicherten
Inhalte auf. Diese Komponenten werden im Folgenden unter Bezugnahme auf
2 näher erläutert. Zu bemerken ist noch,
dass der Massenspeicher 4 sowie die entsprechenden Bausteine zu seiner
Ansteuerung und Verwaltung zusätzlich oder alternativ auch auf einer oder mehrere
der Linecards 2 vorgesehen werden kann, wie dies durch Element
19 in 1angedeutet ist, oder auf einer separaten
Karte angeordnet sein kann.
In 2 sind Komponenten der Uplinkcard
3 detaillierter dargestellt. Dabei zeigt 2
insbesondere diejenigen Komponenten, welche für das dargestellte Ausführungsbeispiel
charakteristisch sind. Diejenigen Komponenten, welche für die Kommunikation
mit dem nachgeordneten Netz zuständig sind und denen einer herkömmlichen
Uplinkcard entsprechen, sind zur Vereinfachung nicht dargestellt.
Die in 2 dargestellte Uplinkcard
3 weist einen Massenspeicher 4 und Verwaltungsmittel
9 zum Verwalten des Massenspeichers 4 auf. Der Massenspeicher
4 wird dabei in dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch eine oder
mehrere Festplatten gebildet. Prinzipiell sind jedoch auch andere Speicher denkbar,
solange die nötige Speicherkapazität bereitgestellt wird.
Die Speicherkapazität des Massenspeichers 4 beträgt
bevorzugt mindestens 200 Gigabyte, kann jedoch je nach Bedarf auch mehrere Terabyte
betragen. Entsprechend umfasst der Massenspeicher 4 je nach Kapazität
einzelner Festplatten in dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine oder mehrere
Festplatten.
Die Verwaltungsmittel 9 weisen eine Speicherschnittstelle
13 zur Kommunikation mit dem Massenspeicher 4 wie durch einen
Pfeil 14 angedeutet, d.h. zum Beschreiben des Massenspeichers
4 und zum Auslesen des Massenspeichers 4, auf. Des Weiteren weisen
die Verwaltungsmittel 9 Datenverkehrsverwaltungsmittel 10, Steuermittel
11 und einen Speicher 12 auf. Die Speicherschnittstelle
13, die Datenverkehrsverwaltungsmittel 10 und die Steuermittel
11 können dabei vorteilhafterweise in einem einzigen Chip integriert
sein, während der Speicher 12 in einem oder mehreren weiteren Chips
realisiert ist. Es sind jedoch selbstverständlich auch Realisierungen von Datenverkehrverwaltungsmitteln
10 und Steuermitteln 11 in getrennten Chips möglich.
Wie durch Pfeile 16, 17, 18 und
20 angedeutet, kommunizieren die Bestandteile der Verwaltungsmittel
9 miteinander. Diese Kommunikation kann entsprechend den Pfeilen
16, 17 und 20 über die Steuermittel 11
abgewickelt werden. Es ist jedoch auch beispielsweise ein direkter Zugriff der Datenverkehrsverwaltungsmittel
10 auf den Speicher 12 wie durch Pfeil 18 angedeutet
oder auch eine direkte Kommunikation der Datenverkehrsverwaltungsmittel
10 über die Speicherschnittstelle 13 mit dem Massenspeicher
4 denkbar.
Die Verwaltungsmittel 9 sind wie durch einen Pfeil
15 angeordnet mit einer Backplane-Schnittstelle 8 verbunden, über
welche die Kommunikation mit dem Rest des DSLAMs, insbesondere mit den Linecards
2, erfolgen kann. Des Weiteren kann diese Schnittstelle auch eine Anbindung
an das nachgeordnete Netzwerk wie durch Pfeil 7 in 1
angedeutet umfassen.
Vorteilhafterweise sind die Verwaltungsmittel 9 sowohl für
die herkömmliche Funktionalität des DSLAMs 1 als auch für
die durch den Massenspeicher 4 neu ermöglichten Funktionen zuständig,
so dass es nicht nötig ist, hierfür getrennte Steuer- bzw. Verwaltungseinheiten
vorzusehen. Demzufolge steuern die Datenverkehrsverwaltungsmittel 10 zusammen
mit der Steuereinheit 11 die Weiterleitung von über die Teilnehmeranschlussleitungen
5 und die Linecards 2 empfangenen Daten an das nachgeordnete Netz
sowie die Zuteilung von über das nachgeordnete Netz empfangenen Daten an die
entsprechenden Linecards und über diese an die entsprechenden Teilnehmeranschlussleitungen
5. Der Speicher 12 dient dabei zum Zwischenspeichern einzelner
Daten, beispielsweise von Header-Daten eingehender Datenpakete. Aus derartigen Header-Daten
kann beispielsweise bestimmt werden, welcher Teilnehmeranschlussleitung ein eingehendes
Datenpaket zuzuordnen ist.
Dabei können beispielsweise die Datenverkehrsverwaltungsmittel
10 die eigentliche Weiterleitung der Daten zwischen den Linecards und dem
nachgeordneten Netz durchführen, während die Steuereinheit die Datenverkehrsverwaltungsmittel
10 entsprechend den Header-Daten anweist, in welcher Weise die Weiterleitung
zu erfolgen hat.
Auf dem Massenspeicher 4 können Inhalte wie beispielsweise
Videodaten für Video on Demand, d.h. ganze Filme, gespeichert werden. Wünscht
dann ein über eine der Teilnehmeranschlussleitungen 5 mit dem DSLAM
verbundener Teilnehmer, ein bestimmtes Video zu sehen, muss dies nicht erst aus
dem nachgeordneten Netz und einem dort angeordneten Medienserver bezogen werden,
sondern kann direkt von dem Massenspeicher 4 zu dem Teilnehmer übertragen
werden. Dabei ist prinzipiell sowohl eine Übertragung der kompletten Videodaten
auf einmal als auch so genanntes Streaming denkbar.
Die Inhalte können dann beispielsweise in Zeiten, in denen der
Netzverkehr generell gering ist, beispielsweise in den frühen Morgenstunden,
aus dem nachgeordneten Netz auf den Massenspeicher 4 geladen werden. Die
Entscheidung, welche Titel auf den Massenspeicher 4 geladen werden, kann
dabei externen Anbietern derartiger Videodaten überlassen werden, welche die
entsprechenden Daten auf den Massenspeicher 4 senden. Beispielsweise können
auf dem Massenspeicher 4 stets die 50 beliebtesten Videos zu einem bestimmten
Zeitpunkt gespeichert sein.
Bevorzugt werden die Inhalte dabei direkt in einer Form auf dem Massenspeicher
4 gespeichert, welche eine direkte Weiterleitung an den jeweiligen Teilnehmer
ermöglicht. Beispielsweise können Videodaten bereits in entsprechend komprimierter
Form gespeichert sein, so dass in dem DSLAM 1 keine Kompressoreinheit oder
dergleichen nötig ist. Der Massenspeicher 4 und somit der DSLAM dienen
also lediglich als Speicher, d.h. im Wesentlichen als Server, ohne weitere Verwaltungsfunktionen
auszuüben.
Die Authentifizierung eines Teilnehmers zur Feststellung seiner Berechtigung,
auf einen bestimmten auf dem Massenspeicher 4 gespeicherten Inhalt zuzugreifen,
kann beispielsweise über einen externen Rechner eines entsprechenden Dienstanbieters
geschehen. Wird eine entsprechende Anforderung über eine Teilnehmeranschlussleitungen
in dem DSLAM 1 empfangen, wird diese also zunächst an den externen
Rechner über das nachgeordnete Netz weitergeleitet. Dieser sendet dann wiederum
an den DSLAM 1 die Anweisung zurück, dem entsprechenden Teilnehmer
den entsprechenden Inhalt aus dem Massenspeicher 4 übersenden, sofern
der Teilnehmer die erforderliche Berechtigung besitzt.
Es ist jedoch prinzipiell auch möglich, eine derartige Authentifizierung
durch die Steuereinheit 11 durchzuführen. In diesem Fall übergibt
der Rechner des externen Dienstanbieters dem DSLAM 1 lediglich eine Liste
der berechtigten Benutzer oder dergleichen, welche ebenfalls auf dem Massenspeicher
4 abgelegt werden kann. Die Steuereinheit 11 vergleicht dann die
von dem jeweiligen Teilnehmer gesendeten Authentifizierungsdaten mit der abgelegten
Liste.
Die vorliegende Erfindung bietet insbesondere den Vorteil, dass Inhalte
wie Videos, insbesondere häufig gefragte Videos, nur einmal an den DSLAM übertragen
werden müssen und dort auf dem Massenspeicher 4 gespeichert werden
müssen. Bei jeder Anfrage nach dem entsprechenden Inhalt können die Daten
dann aus dem Massenspeicher 4 bereitgestellt werden. Hierdurch können
insbesondere auch mehrere Teilnehmer zeitversetzt dieselben Daten aus dem Massenspeicher
4 empfangen.
Wie bereits bemerkt, kann der Massenspeicher 4 sowie die
Verwaltungsmittel 9 statt auf der Uplinkcard 3 auch einer der
Linecards angeordnet sein. Ebenso ist es möglich, hierfür eine gesonderte
Karte im DSLAM 1 vorzusehen, welche einen entsprechenden Kartensteckplatz
belegt.
Die Festplatten 4 können prinzipiell beliebige Festplatten
sein, wobei Festplatten für Serverzwecke, welche hohe Kapazität aufweisen
und gegebenenfalls sogar aus Sicherheitsgründen eine Redundanz bei der Speicherung
aufweisen, bevorzugt sind.
Durch die oben beschriebenen Karten ist es möglich, bestehenden
DSLAMs in einfacher Weise aufzurüsten, indem entweder eine gesonderte Karte
hinzugefügt wird oder eine entsprechende vorhandene Uplinkcard und/oder Linecard
durch eine erfindungsgemäße Karte wie in 2
gezeigt ersetzt wird. Um beispielsweise beim Ersetzen einer Linecard die Kapazität
des DSLAMs nicht zu verringern, ist es auch möglich, eine der vorhandenen Linecards
durch eine erfindungsgemäße Karte mit der in 3 dargestellten
Funktionalität und andere Linecards durch moderne Linecards, welche Anschlüsse
für mehrere Teilnehmeranschlussleitungen bieten, zu ersetzen.
Zu bemerken ist noch, dass zwar bei DSLAMs ein Aufbau mit einer Vielzahl
von Karten üblich ist, es selbstverständlich aber auch möglich wäre,
die entsprechenden Bauelemente auf andere Weise, d.h. direkt auf einer oder mehreren
Platinen, zu verschalten. Zudem muss der Massenspeicher 4 nicht physikalisch
auf einer der Karten angeordnet sein, sondern kann in einem separaten Gehäuse
untergebracht sein und mit der entsprechenden Karte verbunden sein.