Anwendungsgebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft einen Schleifkörper zum Innenschleifen
mit einer zwischen zwei Stirnflächen vorgesehenen Schleifmantelfläche,
die mit Nuten versehen ist.
Hintergrund der Erfindung
Derartige Schleifkörper kommen beispielsweise bei der Herstellung
von Kraftstoff-Einspritzsystemen, hydraulischen Motorenelementen, Hydraulikzylindern,
Wälzlagern u. a. Bauteilen zur Anwendung. Bei bekannten Schleifkörpern
der eingangs genannten Art erstrecken sich die verschiedene Profilformen besitzenden
Längsnuten über die gesamte Schleifmantelfläche, d.h., von einer
Stirnfläche des Schleifkörpers bis zur gegenüberliegenden Stirnfläche.
Das führt im Schleifeinsatz, d.h., während des Innenschleifens, zu Schwingungen
des Schleifkörpers und zu daraus resultierende Verschlechterungen der Oberflächengüte,
nachfolgend „Rattermarken" genannt, die sich am entsprechenden Werkstück
in nachteiliger Weise bemerkbar machen. Diese Rattermarken resultieren insbesondere
aus Schlägen der in Drehrichtung jeweils hinteren Kante der jeweiligen Längsnut.
Außerdem ist nach einer entsprechenden Einsatzdauer bei solch bekannten Schleifkörpern
mit durchgehenden Längsnuten eine verstärkte Abnutzung des Schleifkörpers
an den zuletzt erwähnten in Drehrichtung hinteren Kanten kaum vermeidbar. Es
kommt also an diesen in Drehrichtung hinteren Kanten der Längsnuten zu Abrundungen
derselben, wodurch die Schleifeigenschaften des Schleifkörpers verschlechtert
werden. Ein derartiger Schleifkörper ist beispielsweise aus der DE
75 30 623 U1 vorbekannt.
Bekannt sind auch Schleifkörper zum Innenschleifen mit einer
zwischen zwei Stirnflächen vorgesehenen Schleifmantelfläche, die mit Längsnuten
ausgebildet ist, wobei jeder der beiden Stirnflächen Längsnuten ausgehen,
deren Länge kleiner als die Mantellinienlänge der Schleifmantelfläche
ist. Dabei können die von der einen Stirnfläche ausgehenden Längsnuten
gegen die von der anderen Stirnfläche ausgehenden Längsnuten in Umfangsrichtung
des Schleifkörpers versetzt sein. Ein derartiger Schleifkörper zum Innenschleifen
ist in der DE 198 46 335 A1 vorbeschrieben.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Schleifkörpers soll erreicht
werden, dass der Schleifkörper in der Kontaktzone mit dem zu bearbeitenden
Werkstück jederzeit am vollen Durchmesser der Schleifmantelfläche abgestützt
wird, so dass Schleifkörperschwingungen, die zu den erwähnten Nachteilen
führen, in vorteilhafter Weise mit einfachen konstruktiven Mitteln vermieden
werden sollen. Dadurch, dass der Schleifkörper mit seiner Schleifmantelfläche
in der Kontaktzone mit dem zu bearbeitenden Werkstück jederzeit am vollen Durchmesser
der Schleifmantelfläche abgestützt wird, soll sich außerdem der Vorteil
ergeben, dass ein verstärkter Verschleiß an der in Drehrichtung hinteren
Kante der jeweiligen Nut vermieden bzw. zumindest reduziert wird, so dass die Schleifeigenschaften
des Schleifkörpers auch nach einer langen Einsatzdauer quasi unverändert
bleiben sollen.
In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass auch derartig gestaltete
Schleifkörper nicht alle Anforderungen erfüllen. Es hat sich herausgestellt,
dass ausgehend von den Umfangsaußenkanten des Schleifkörpers zur Mitte
hin die thermische Belastung auf das zu schleifende Bauteil ansteigt, das zu Form-
und Lageabweichungen der zu bearbeitenden Geometrie am Bauteil führt. Daraus
leitet sich letztendlich ab, dass die thermische Belastung der zu bearbeitenden
Bauteile mit einer größeren axialen Länge des Schleifkörpers
zunimmt.
Aufgabe der Erfindung
Ausgehend von den Nachteilen des bekannten Standes der Technik liegt
der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Schleifkörper
bereit zu stellen, mit dem Schwingungen am jeweiligen zu schleifenden Werkstück
vermieden sind und der auch nach einer längeren Einsatzdauer noch optimale
Schleifeigenschaften aufweist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe nach dem kennzeichnenden
Teil von Anspruch 1 in Verbindung mit dessen Oberbegriff dadurch gelöst, dass
die Nuten in Form wenigstens einer durchgehenden Förderwendel ausgebildet sind,
welche an einer Stirnfläche beginnt und an der zugehörigen anderen Stirnfläche
endet, wobei die Förderwendel unter einem Steigungswinkel geneigt zu einer
Rotationsachse des Schleifkörpers angeordnet ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Schleifkörpers
wird erreicht, dass dieser in der Kontaktzone mit dem zum schleifenden Werkstück
nahezu am vollen Durchmesser der Schleifmantelfläche abgestützt ist, so
dass Schleifkörperschwingungen, die zu dem vorstehend erwähnten Nachteilen
führen, in vorteilhafter Weise mit einfachen konstruktiven
Mitteln vermieden sind. Ein weiterer Vorteil ist dadurch begründet, dass durch
die Förderwendel neben der Unterbindung von Schwingungsprozessen im Schleifprozess
Kühlmittel effektiv verteilt und nicht verwirbelt wird, so dass die Gefahr
eines Schleifbrandes wesentlich verringert ist. Ein weiterer Vorteil der Förderwendel
liegt darin, dass diese abgetragenes Material von der zu schleifenden Fläche
gleich mit entfernt.
Weitere vorteilhafte Ausführungsvarianten der Erfindung sind
in den Unteransprüchen 2 bis 8 beschrieben.
So ist nach Anspruch 2 vorgesehen, dass der mit &agr; bezeichnete
Steigungswinkel einen Wert zwischen 40° und 50° annimmt. Durch diesen
Wert ist sichergestellt, dass die Schwingungen während des Schleifprozesses
minimiert sind und das Kühlmittel in besonders effektiver Weise verteilt, d.h.,
nicht verwirbelt wird.
Aus Anspruch 3 geht die Anzahl der Förederwendeln in Abhängigkeit
vom Durchmesser D des Schleifkörpers hervor, wobei dieser in Millimeter anzugeben
ist. Vorgesehen ist, dass der Durchmesser des Schleifkörpers geteilt durch
vier die Anzahl der einzubringenden Förderwendeln ergibt.
Im Anspruch 4 ist die Abhängigkeit der Nutbreite B der Förderwendel
vom Durchmesser des Schleifkörpers, wiederum angegeben in Millimeter, beschrieben.
Danach soll bei einem Durchmesser D ≤ 6 mm die Nutbreite B 1 mm betragen,
bei einem Durchmesser zwischen 6 und 10 mm soll die Nutbreite B den Wert von 1,5
annehmen und bei einem Durchmesser von mehr als 10 mm soll die Nutbreite B 2 mm
betragen. Auch die hier angegebenen Bedingungen sorgen dafür, dass einerseits
das Schwingungsverhalten minimiert ist und andererseits eine gleichmäßige
Verteilung des Kühlmittels erfolgt.
In den Unteransprüchen 5 und 6 sind die Schleifmantelflächen
des Schleifkörpers beschrieben. Danach ist vorgesehen, dass der Schleifkörper
entweder eine zylindrische oder eine kegelstumpfförmige Schleifmantelfläche
aufweist. Auch eine Kombination beider Schleifmantelflächenarten ist im Sinne
der Erfindung denkbar.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung gemäß Anspruch
7 kann der Schleifkörper ein- oder auch mehrteilig ausgebildet sein. Bei Mehrteiligkeit
wird der Schleifkörper in der Regel aus zwei Teilkörpern zusammengesetzt
sein, wobei diese zweckmäßigerweise an einer gemeinsamen Welle vorgesehen
sind.
Schließlich geht aus dem letzten Anspruch 8 hervor, dass der
Schleifkörper vorzugsweise kubisches Bonitrid oder Diamant aufweisen soll.
Auf diese Weise ist ein superharter Körper realisiert. Der Schleifkörper
kann jedoch auch aus herkömmlichen Korund-, Sinderkorund oder Siliciumkarbid
bestehen.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung und aus den Zeichnungen, in denen ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung vereinfacht dargestellt ist.
Es zeigen:
1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Schleifkörpers, teilweise geschnitten,
2 einen Längsschnitt durch den Schleifkörper
gemäß 1,
3 eine Seitenansicht des Schleifkörpers nach
1,
4 eine Draufsicht auf eine Stirnfläche des Schleifkörpers
gemäß 1 und
5 Rundheitsabweichungen von unterschiedlich gestalteten
Schleifmantelflächen eines Schleifkörpers
Ausführliche Beschreibung der Zeichnungen
In den 1 bis 4
ist ein Schleifkörper 1 zeichnerisch dargestellt, der eine obere Stirnfläche
2 und eine gleiche untere Stirnfläche 3 aufweist, so dass
der Schleifkörper 1 eine zylindrische Schleifmantelfläche
4
besitzt. Dieser Schleifkörper 1 kann beispielsweise
zum Schleifen einer Innenbohrung eines Gehäuseteils verwendet werden, das einen
längsverschieblichen Kolben eines hydraulischen Ventilspielausgleichselementes
aufnimmt. Es liegt auf der Hand, dass diese Aufnahmebohrung des Gehäuses eine
hohe Fertigungsgüte aufweisen muss, damit der in ihr aufgenommene Kolben eine
gute Dichtwirkung aufweist. Der Schleifkörper 1 ist mit einer zentrischen
Aufnahmebohrung 5 versehen, in die ein nicht dargestellter Dorn eingeführt
ist, der mit Hilfe eines ebenfalls nicht dargestellten Antriebselementes in Rotation
versetzt ist, so dass der Schleifkörper 1 um seine Rotationsachse
6 rotiert und zum Schleifen eingesetzt werden kann. Der Schleifkörper
1 mit seiner Schleifmantelfläche 4 weist eine axiale Länge
L und einen Durchmesser D auf. Der Durchmesser D kann beispielsweise in einem Bereich
zwischen 2 und 8 mm und die Länge L kann in einem Bereich zwischen 1 und 50
mm liegen. Es sind aber auch andere Abmessungen denkbar.
Wie die 1 bis 4
weiter zeigen, gehen von der unteren Stirnfläche 3 die Förderwendeln
7, 8 aus, die sich entlang der Schleifmantelfläche
4 bis zur oberen Stirnfläche 2 erstrecken und dabei die Schleifmantelfläche
4 in Umfangsrichtung wenigstens teilweise umschließen. Im vorliegenden
Ausführungsbeispiel ist der Schleifkörper 1 mit zwei Förderwendeln
7, 8 versehen, die zueinander symmetrisch angeordnet sind. Diese
symmetrische Anordnung sorgt für einen besonders schwingungsarmen Schleifprozess.
Wie aus 4 erkennbar, sind die Förderwendeln
7, 8 an der unteren Stirnfläche 3 in Umfangsrichtung
um 180° gegeneinander versetzt. In der gleichen Art und Weise erreichen sie
dann die obere Stirnfläche 2, d. h., auch dort sind sie wiederum um
180° gegeneinander versetzt. Wie aus 3 erkennbar,
sind beide Förderwendeln 7, 8 gegenüber der Rotationsachse
6 des Schleifkörpers 1 unter dem Steigungswinkel &agr;
geneigt angeordnet. Bei Rotation des Schleifkörpers 1 um seine Achse
6 wird je nach Drehrichtung Kühlmittel von der oberen Stirnfläche
2 zur unteren Stirnfläche 3 oder von der unteren Stirnfläche
3 zur oberen Stirnfläche 2 gefördert. Auf diese Weise
ist eine gute Kühlwirkung an der Schleifmantelfläche 4 eingestellt,
so dass Schleifbrand beim zum schleifenden Teil nicht eintreten kann. Die
3 macht auch deutlich, dass der Schleifkörper
1 mit nahezu der gesamten axialen Länge L seiner Schleifmantelfläche
4 am zum schleifenden Teil anliegt, wobei diese axiale Länge L lediglich
durch die Nutbreite B der beiden Förderwendeln 7,8 verringert
ist.
Die grafische Darstellung in 5 zeigt
je 10 Messpunkte eines Schleifvorganges mit unterschiedlichen Rundheitsabweichungen,
wobei der verwendete Schleifkörper 1 zwar immer die gleiche axiale
Länge L und den gleichen Durchmesser D aufweist, aber eine unterschiedliche
Schleifmantelfläche 4 hat. Die mit a bezeichnete Kurve zeigt Messwerte
von der Rundheitsabweichung, die mit einem Schleifkörper realisiert sind, dessen
Schleifmantelfläche keinerlei Aussparungen bzw. Nuten aufwies. Die mit b dargestellte
Kurve zeigt einen Schleifkörper 1 im Sinne der Erfindung, dessen Förderwendeln
7, 8 aber eine flache Steigung aufwiesen, die mit etwa 25°
angegeben ist. Die untere, mit c gekennzeichnete Kurve zeigt Rundheitsabweichungen,
die mit einem Schleifkörper 1 im Sinne der Erfindung erreicht wurden.
Das bedeutet, die zylindrische Mantelfläche 4 war mit Fördernuten
7, 8 versehen, deren Steigungswinkel &agr; mit 45° angegeben
ist. Wie erkennbar, weist die mit a bezeichnete Kurve die höchsten Abweichungen
in der Rundheit auf, während die Kurve b, die immerhin mit Förderwendeln
ausgestattet ist, zwar bessere Werte als die Kurve a zeigt, aber immer noch deutlich
über der Kurve c liegt. Dies bedeutet, die Kurve c, welche eine Schleifmantelfläche
4 im Sinne der Erfindung repräsentiert, weist ganz geringe Rundheitsabweichungen
auf, wobei die größte Abweichung zwischen zwei Messpunkten lediglich 1
&mgr;m beträgt.
- 1
- Schleifkörper
- 2
- obere Stirnfläche
- 3
- untere Stirnfläche
- 4
- Schleifmantelfläche
- 5
- Aufnahmebohrung
- 6
- Rotationsachse
- 7
- Förderwendel
- 8
- Förderwendel
- D
- Durchmesser des Schleifkörpers
- L
- axiale Länge des Schleifkörpers
- B
- axiale Breite der Förderwendel
- N
- Anzahl der Förderwendeln
- &agr;
- Steigungswinkel