Die Erfindung betrifft eine Scharniervorrichtung zur Verbindung einer
Heckklappe oder einer Tür mit einer Karosserie eines Kraftfahrzeugs mit den
im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Aus der DE 103 32 045 A1
ist ein Einklemmschutz für eine vollautomatische Heckklappe eines Kraftfahrzeugs
bekannt. Bei diesem Einklemmschutz wirkt ein Antrieb mit einem Federelement zusammen,
indem der Antrieb beim Öffnen mit der Federkraft des Federelements und beim
Schließen gegen diese arbeitet. Der Antrieb ist so ausgestaltet, dass er über
einen Krafteinleitungspunkt und die Federunterstützung über einen Angriffspunkt
an einem Zwischenelement angreift, bei dem ein Krafteinleitungspunkt für die
von der Heckklappe her stammende Kraft verschiebbar geführt ist. Dadurch ist
es möglich, dass bei einem Einklemmfall, beispielsweise wenn ein Finger zwischen
die Heckklappe und die Karosserie gelangt, trotz Einleitung der Kraft in die Vorrichtung
durch die Verschiebung des Angriffspunkts der Gewichtskraft in einem Langloch über
einen gewissen Zeitraum kein weiteres Schließen der Heckklappe erfolgt. Der
Antriebsmotor der Heckklappe wird gestoppt oder reversiert, wenn eine sprunghaft
veränderte Leistungsaufnahme des Antriebs detektiert wird. Allerdings bietet
diese Methode in der Nähe des Scharniers der Heckklappe wenig Schutz, da in
diesem Bereich aufgrund der ungünstigen Hebelverhältnisse ein Einklemmen
sehr schlecht detektierbar ist.
Darüber hinaus ist es bekannt, Einklemmleisten bzw. Schaltleisten
in dem Bereich der Karosserie anzubringen, in dem ein Anliegen der Heckklappe erfolgt.
Auf Druck werden dann elektrische Signale zum Abschalten bzw. Reversieren des Antriebs
der Heckklappe gesendet, so dass das Verletzungsrisiko verringert wird. Dies gilt
auch bei kapazitivem, berührungslosem Einklemmschutz. Insbesondere bei den
Einklemmleisten ist bei schräg aufliegenden Fingern häufig keine Reaktion
des Systems gegeben. Einklemmleisten können außerdem in dem fraglichen
Bereich nur schlecht angebracht werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung anzugeben,
die die Merkmale des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1 aufweist und die mit einfachen
Mitteln mehr Sicherheit, als aus dem oben beschriebenen Stand der Technik bekannt,
bei einem Einklemmfall bietet.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Dadurch, dass die Drehachse mehrere Positionen innerhalb des Lagerlochs
einnehmen kann, bleibt auch im Bereich der Scharniervorrichtung genügend Platz,
um ein Einklemmen eines Fingers oder einer Hand bzw. anderer Gegenstände für
einen gewissen Zeitraum zu verhindern. Die Verschiebung der Drehachse im Lagerloch
bietet eine Art „Überlebensraum" für den Gegenstand, so dass er
noch rechtzeitig herausgezogen werden kann. Darüber hinaus wird durch das örtliche
Festlegen der Drehachse in der ersten Position gewährleistet, dass im geschlossenen
Zustand der Heckklappe bzw. der Tür – also wenn kein Einklemmfall vorliegt
– die Drehachse nicht mehr im Lagerloch aus der ersten Position wegbewegt
werden kann. Somit ist es nicht möglich, die Heckklappe oder Tür in der
geschlossenen Position anzuheben bzw. zur Seite zu bewegen, was den Diebstahlschutz
unterlaufen würde.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand des
in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert. Es zeigen:
1 einen Ausschnitt einer schematischen Darstellung
einer Heckklappe mit erfindungsgemäßer Scharniervorrichtung,
2 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen
Scharniervorrichtung in ihrer Verriegelungsposition und
3 die Scharniervorrichtung der 2
in ihrer Entriegelungsposition.
In 1 ist schematisch ein Ausschnitt eines
Kraftfahrzeugs dargestellt. Es handelt sich hierbei um den Bereich, in dem eine
Heckklappe 11 über eine Scharniervorrichtung, mit einem Scharnierbügel
15, mit einer Karosserie 10 verbunden ist. In dem Ausführungsbeispiel
handelt es sich um eine vollautomatische Heckklappe 11, die mittels eines
Motors (nicht dargestellt) von ihrer geschlossenen Position in die geöffnete
Position und entgegengesetzt bewegt werden kann. Eine solche vollautomatische Heckklappe
11 ist dem Fachmann aus dem Stand der Technik bekannt, so dass auf seine
Funktionsweise und Konstruktion hier nicht vertieft einzugehen ist, da diese nicht
erfindungswesentlich ist. Es werden im Folgenden deshalb nur kurz die prinzipiell
benötigten Teile angegeben.
Die Heckklappe 11 ist über einen Kniehebel
13 mit der Drehachse 1 verbunden, die in einem Lagerloch
2 rotierbar in der Karosserie 10 gelagert ist. Die Bewegung der
Heckklappe 11, sowohl die Öffnungs- als auch die Schließbewegung,
erfolgen gegen eine Feder 12, die versucht die Heckklappe 11 in
ihrer jeweils aktuellen Position zu halten. Der Antrieb der vollautomatischen Heckklappe
11 erfolgt über den nicht gezeigten Antriebsmotor mittels einer Antriebsstange
14, die den Kniehebel 13 bewegt. Die erfindungsgemäße
Scharniervorrichtung ist nicht nur bei einer vollautomatischen Heckklappe
11 anwendbar sondern bei jeglicher Heckklappe bzw. auch bei Türen,
da auch in diesem Fall ein Einklemmen verhindert wird. Außerdem kann sie auch
dann verwendet werden, wenn lediglich das Schließen der Heckklappe
1 gegen die Kraft der Feder 12 erfolgt, dagegen das Öffnen
mit Unterstützung derselben.
In 2 sind schematisch lediglich die im
Kern wichtigen zusammenwirkenden Elemente dargestellt. Die Scharniervorrichtung
ist dort in der Position dargestellt, in der die Heckklappe 11 geschlossen
ist.
Die Drehachse 1 ist in dem Lagerloch 2 gelagert,
das die Form eines Langlochs 5 aufweist. Das Langloch 5 ist in
vertikaler Richtung ausgebildet. Die konkrete Ausrichtung des Langlochs
5 ist jedoch davon abhängig, welche Kinematik für die gesamte
Heckklappe 11 gewählt wird. So ist es durchaus auch möglich,
dass die Ausrichtung des Langlochs 5 schräg verläuft. Die Länge
des Langlochs 5 kann so gewählt werden, dass den gegebenen räumlichen
Verhältnissen Rechnung getragen wird. Beispielsweise kann ohne große bauliche
Umgestaltung ein Langloch 5 mit einer Länge von 6 mm von seinem einen
geschlossenen Ende zu seinem anderen geschlossenen Ende verwendet werden.
Die Drehachse 1 ist am unteren Ende des Langlochs
5 angeordnet und nimmt dort ihre erste Position 4 ein. Da im geschlossenen
Zustand der Heckklappe 11 eine laterale Bewegung der Drehachse
1 dazu führen würde, dass ein Spalt zwischen Karosserie
10 und Heckklappe 11 entsteht, muss dies aus Diebstahlssicherungsgründen
verhindert werden. Dies wird durch die Verriegelungsvorrichtung verhindert, die
mit einem Bolzen 9 in das Langloch 5 eingreift und die Drehachse
1 somit formschlüssig am unteren Ende des Langlochs 5 festlegt,
so dass sie sich nicht innerhalb des Langlochs 5 bewegen kann.
Während dem die Heckklappe 11 nicht verschlossen ist,
befindet sich die Scharniervorrichtung in dem in 3
dargestellten Zustand. Dieser Zustand wird von dem in der 2
dargestellten Zustand bei geschlossener Heckklappe 11 dadurch erreicht,
dass die Verriegelungsvorrichtung 3 mit dem Bolzen 9 in Entriegelungsrichtung
7 (siehe 2) gezogen wird. Dadurch gibt sie
die Drehachse 1 innerhalb des Langlochs 5 frei. Die Drehachse
1 kann somit eine axiale Bewegung 6 innerhalb des Langlochs
5 vollführen.
Für die Bewegung der Verriegelungsvorrichtung 3 sind
verschiedene Vorrichtungen denkbar. Als Einfachstes wäre es möglich, diese
von Hand zu bewegen. Dies ist jedoch nicht sehr praktikabel. Deshalb ist es besser,
sie mit einem Motor zu verbinden, der die Bewegung vornimmt. Hierzu kann beispielsweise
ein Sensor zur Steuerung verwendet werden, der registriert, wenn die Heckklappe
11 geschlossen ist. Als besonders komfortable Lösung kann der Stellmotor
für die Verriegelungsvorrichtung 3 mit der Steuerung der Heckklappe
11 verbunden sein, da die Steuerung schon die Information bezüglich
des Zustandes der Heckklappe 11 kennt. Es ist auch möglich, einen
Mechanismus mit einer Totpunktfeder zu verwenden, wobei die Kreisbewegung eines
Schenkels durch die Bewegung des Scharnierbügels 15 und eine dazwischen
liegende geeignete Hebelübersetzung erfolgt. Bspw. kann bei einem Öffnungswinkel
der Heckklappe 11 von ca. 2° der Totpunkt der Totpunktfeder erreicht
werden an dem sie schlagartig auf die andere Seite umschnappt. Andere Steuerungen
in Abhängigkeit vom Öffnungswinkel sind ebenso möglich und dem Fachmann
bekannt.
Aufgrund der Gewichtskraft der Heckklappe 11 bleibt im Normalfall
während der Bewegung – sowohl während eines Öffnens als auch
während eines Schließens – der Heckklappe 11 die Drehachse
1 in der ersten Position 4 am unteren Ende des Langlochs
5. Kommt es allerdings zu einem Einklemmfall – beispielsweise wird
eine Hand zwischen Karosserie 10 und Heckklappe 11 gebracht –
so bewegt sich die Heckklappe 11 nicht mehr weiter Richtung Schließposition
sondern die Drehachse 1 vollführt eine axiale Bewegung 6
nach oben innerhalb des Langlochs 5. Dies kommt daher, dass die Hand als
neuer Drehpunkt dient und somit in der Art einer Wippe die Drehachse eine Ausweichbewegung
vollführt. Anders als aus dem Stand der Technik bekannt, ist dies hier möglich,
da das Langloch 5 der Drehachse 1diese Möglichkeit bietet.
Dadurch wirken nur sehr geringe Kräfte auf die Hand und es kommt nicht zu einer
Verletzung. Erst wenn die Drehachse 1 am oberen Ende des Langlochs
5 anschlägt bildet diese wieder die Achse, um die das System rotiert.
Dann wirken wieder Kräfte, die zu einer Verletzung führen können.
Es bleibt genügend Zeit, um die Hand wegzuziehen, so lange die
axiale Bewegung 6 andauert.
Die Ausweichbewegung der Drehachse 1 im Langloch
5 kann außerdem detektiert werden und entweder zu einem Stoppen oder
zu einem Reversieren der Bewegung der Heckklappe 11 genutzt werden. Für
das Detektieren des Einklemmfalls sind die dem Fachmann aus dem Stand der Technik
bekannten Methoden einsetzbar, wie beispielsweise eine Registrierung einer erhöhten
Leistungsaufnahme oder auch die Erfassung der Position der Drehachse 1
im Langloch 5 über einen Orts- oder Bewegungssensor.
Wenn beim Schließen kein Einklemmfall vorliegt, so befindet sich
die Drehachse 1 ständig an ihrer ersten Position
4 am unteren Ende des Langlochs 5. Erst kurz vor Erreichen der
Schließposition liegt die Heckklappe 11 auf einer Dichtung auf. Ab
hier würde analog zum Einklemmfall eine axiale Bewegung 6 der Drehachse
1 im Langloch 5 nach oben erfolgen. Um dies zu verbinden muss
der Bolzen 9 bereits in seiner Verriegelungsposition sein. Der Öffnungswinkel
der Heckklappe 11, ab dem dies relevant wird, hängt von der jeweiligen
Geometrie ab. Im Regelfall liegt dieser Öffnungswinkel im Bereich der oben
schon beschriebenen 2°.
Sobald die Heckklappe 11 über diesen kritischen Öffnungswinkel
geschlossen wird, wird die Verriegelungsvorrichtung 3 also wieder in ihre
Schließposition entlang einer Verriegelungsrichtung 8 bewegt, so dass
der Bolzen 9 wieder in das Langloch 5 eingreift. Dadurch wird
die Drehachse 1 wieder formschlüssig in ihrer ersten Position
4 gehalten, ohne dass ein Anheben der Heckklappe 11 erfolgen kann.
Man erhält also wieder die in 2 dargestellte Verriegelungsposition
der Scharniervorrichtung.
Für den Fachmann ist es klar, dass die Verriegelungsvorrichtung
3 nicht nur mittels einer lateralen Bewegung entlang der Entriegelungsrichtung
7 und der Verriegelungsrichtung 8 bewegt werden kann, sondern
jegliche andere Bewegungsform genauso denkbar ist, beispielsweise ein Schwenken
um eine Achse, wobei in der Schließposition die Drehachse 1 fixiert
sein muss und in der Entriegelungsposition eine Bewegung der Drehachse
1 innerhalb des Langlochs 5 möglich sein muss. Genauso gut
ist es auch möglich, eine zweiteilige Verriegelungsvorrichtung mit zwei Bolzen
9 zu verwenden, die von links und rechts oder von oben und unten in das
Langloch 5 eingreifen, oder die Verwendung der oben schon erwähnten
Totpunktfeder.
Alternativ zu der dargestellten Form eines Langlochs 5 für
das Lagerloch 2 sind auch andere Farmen möglich. Das Langloch
5 ist dadurch gekennzeichnet, dass es seine Weite über die gesamte
Länge – in Richtung der axialen Bewegung 6 – nicht ändert
und diese so ist, dass der Durchmesser der Drehachse 1 mit geringem Spiel
in horizontaler Richtung in ihr gleiten kann. Genauso gut ist es möglich, dass
sich das Langloch 5 nach oben hin in seiner Weite öffnet, so dass
in den Ansichten der 2 und 3
eine V-Form gegeben ist. Der Vorteil der V-Form gegenüber dem Langloch
5 liegt darin, dass ein Verkanten der Drehachse 1 bei einer axialen
Bewegung 6 vermieden wird. Die Bewegung der Drehachse 1 verläuft
nämlich aufgrund der Ausgestaltung als Wippe um den Drehpunkt der eingeklemmten
Hand nicht axial sondern auf einen Kreisbogen. Für den Fachmann ist es klar,
dass auch andere Ausgestaltungen des Lagerlochs 2 möglich sind, wobei
jedoch die Form eines Langlochs 5 oder eines V-förmigen Langlochs
als die zweckmäßigsten erscheinen.
Die erfindungsgemäße Scharniervorrichtung kann sowohl bei
Heckklappen 11 mit eingelenkigen als auch mit mehrgelenkigen Scharnieren
verwendet werden. Außerdem kann die erfindungsgemäße Scharniervorrichtung
an Heckklappen 11 sowohl mit Zugfedern als auch mit Druckfedern realisiert
werden. Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich für den Fachmann aufgrund der
physikalischen Gesetze. Bei einem Viergelenk ist es so, dass das Langloch
5 im langen Lenker angeordnet ist, um beim Schließen das Klappengewicht
auf Druck zu beanspruchen. Es muss während der gesamten Öffnungsbewegung
in seiner Verriegelungsposition sein, um die konstruktiv vorgesehene Bahnkurve mit
einer Beanspruchung auf Zug zu durchlaufen.
Im Ergebnis erhält man durch die erfindungsgemäße Scharniervorrichtung
eine sehr einfache Möglichkeit, den Einklemmfall zu verhindern. Gegenüber
den bekannten Einklemmleisten wird die Lebensdauer des Einklemmschutzes erhöht
und auch ein Einklemmen im unmittelbaren Bereich der Scharniervorrichtung wird verhindert.
Es versteht sich von selbst, dass die obigen Ausführungen zu
einer eingeklemmten Hand analog für andere Körperteile oder Gegenstände
gelten, die innerhalb des Kofferraums sein sollten bzw. nicht im Türspalt beim
Schließen der Tür sein sollten.