TECHNISCHES GEBIET
Die Erfindung betrifft einen stapelbaren Stuhl. Solche Stühle
werden in sogenannten bestuhlbaren Räumen regelmäßig in Reih- und
Glied neben- und hintereinander aufgestellt. Bei Nichtgebrauch dieser Stühle
können dieselben zu mehreren übereinander gestapelt platzsparend aufbewahrt
werden.
STAND DER TECHNIK
Jeder dieser stapelbaren Stühle ist identisch ausgebildet und
besitzt jeweils eine Sitzschale, die an den Stuhlbeinen des betreffenden Stuhls
befestigt ist. Die Befestigung der Sitzschale erfolgt über Schraubverbindungen,
die an die die einzelnen Stuhlbeine miteinander verbindenden Verbindungsstege angeschraubt
ist. Beim Aufeinanderstapeln drücken diese Schrauben punktuell in die Sitzschale
des jeweils unteren Stuhls von übereinander gestapelten Stühlen ein. Sofern
die Sitzschale aus festem Material wie beispielsweise aus Sperrholz oder vergleichbarem
Material besteht, können dadurch Kratzer in der Oberfläche der Sitzschale
verursacht werden. Sofern die Sitzschale mit einem Stoffbezug verkleidet ist, was
aus Komfortgründen oftmals der Fall ist, stellen solche punktuellen Eindrücke
nicht nur eine optische Beeinträchtigung des Stapelstuhls dar, sondern können
bei wiederholten Stapelvorgängen auch zu Beschädigungen des Stoffbezuges
führen.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, einen stapelbaren Stuhl der eingangs genannten Art anzugeben, dessen Sitzfläche
auch bei vielfachen Stapelvorgängen in optischer und technischer Hinsicht nicht
beeinträchtigt wird.
Die Erfindung ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 gegeben. Sinnvolle
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich daran anschließenden
weiteren Ansprüchen.
Der erfindungsgemäße Stapelstuhl zeichnet sich insbesondere
durch eine flächige Unterseite seiner Sitzschale aus, sodass beim Aufeinanderstapeln
die durch einen aufsitzenden Stuhl belastete Sitzschale nicht punktuell sondern
flächig belastet wird. Die Gefahr von Beschädigungen kann somit verringert
werden.
Wie in einem Ausführungsbeispiel dargestellt ist, kann diese
flächige Auflage die an der Unterseite eines solchen Stuhls sichtbare Außenseite
eines Traggerüstes sein. Dieses Traggerüst ist seinerseits an –
wie das Ausführungsbeispiel zeigt – zwei Verbindungsgliedern biegesteif
befestigt, die ihrerseits jeweils mehrere Beine des Stuhls im Bereich der Unterseite
der Sitzschale miteinander verbinden.
Im vorliegenden Beispielsfall ist jedes der beiden Verbindungsglieder
mit jeweils einem Vorder- und einem Hinterbein des betreffenden Stuhls biegesteif
verbunden. Ein solches aus zwei Beinen und einem Verbindungsglied bestehendes Bauteil
stellt dann ein Beinteil dar. Im Regelfall sind bei vier Stuhlbeinen zwei solcher
Beinteile vorhanden.
Besonders konstruktiv und wirtschaftlich einfach lässt sich ein
solches Beinteil aus einem einteiligen Rohr, wie insbesondere Rundrohr, durch entsprechende
Biegevorgänge herstellen.
Um solche stapelbaren Stühle möglichst eng aufeinander stapeln
zu können, bietet es sich an, das Traggerüst konstruktiv nicht dicker
auszubilden, als es der Dicke der Verbindungsglieder der beiden Beinteile, insbesondere
dem Außendurchmesser des betreffenden Rohres eines solchen Beinteils, entspricht.
Die biegesteife Befestigung zwischen Traggerüst und Verbindungsglied
kann wirtschaftlich einfach und technisch voll zufrieden stellend über eine
Schweißverbindung hergestellt werden.
Das Traggerüst selber besteht aus einer Platte, die an ihren
gegenüberliegenden beiden Längsrändern jeweils einen Umschlagsrand
aufweist. Mit diesen Umschlagsrändern kann diese Platte, und damit das Traggerüst,
an einer Sitzschale angeschraubt werden.
Da die Sitzschalen regelmäßig nicht völlig eben sondern
gewölbt ausgebildet sind, bietet es sich an, auch die plattenförmige Unterseite
dieses Traggerüstes, also den mittleren Bereich der Platte, entsprechend der
gewölbten Kontur einer Sitzplatte ebenfalls gewölbt auszubilden. Sofern
auch die Unterseite der Sitzplatte gewölbt ist, sind vorzugsweise auch die
Umschlagsränder dieser Wölbung entsprechend. ebenfalls gewölbt ausgebildet.
Um kleine Unebenheiten des Traggerüstes und der Sitzplatte auszugleichen,
kann an den Umschlagsrändern des Traggerüstes eine Dichtungsmasse vorhanden
sein. Damit lassen sich auch Beschädigungen der Unterseite der Sitzplatte durch
das Traggerüst weitgehend vermeiden.
Die an sich bei stapelbaren Stühlen vorhandene Einrichtung für
eine Reihenverbindung von nebeneinander aufgestellten Stühlen kann ein U-förmiges
Stabteil enthalten, das seitlich von außen quer durch ein Verbindungsglied
hin- und herverschiebbar ist. Dadurch wird trotz der Reihenverbindung ein variabler
Abstand zwischen den einzelnen Stühlen einer Reihe gewährleistet.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind den in den Ansprüchen
ferner angegebenen Merkmalen sowie dem nachstehenden Ausführungsbeispiel zu
entnehmen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in des Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher beschreiben und erläutert. Es zeigen:
1 eine perspektivische Untersicht auf einen stapelbaren
Stuhl nach der Erfindung,
2 eine Draufsicht auf den Stuhl nach 1
mit lose aufliegendem, an der Unterseite eines jeden Stuhls vorhandenen Traggerüst,
3 eine Untersicht auf eine Sitzschale und eine dieselbe
verkleidende Sitzauflage,
4 eine perspektivische Draufsicht auf den Stuhl nach
1 mit von demselben entfernter Sitzschale,
5 eine perspektivische Ansicht des beim Stapelstuhl
vorhandenen Traggerüstes,
6 eine perspektivische Innensicht in das Traggerüst
nach 5 hinein,
7 eine zweite Innensicht in das Traggerüst nach
5 hinein,
8 eine Rückansicht des Stapelstuhls nach
1,
9 eine perspektivische Ansicht zweier übereinander
anzuordnender Stapelstühle nach 1.
WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
In 1 ist eine perspektivische Untersicht
auf einen erfindungsgemäßen stapelbaren Stuhl 10 dargestellt.
Der Stuhl 10 besitzt eine Sitzschale 12, die über ein Traggerüst
14 an zwei Beinteilen 16 befestigt ist.
Die etwa U-förmigen Beinteile 16 werden jeweils durch
ein Hinterbein 20 sowie ein Vorderbein 22 gebildet, die durch
ein Verbindungsglied 24 biegesteif miteinander verbunden sind. Im vorliegenden
Beispielsfall besteht jedes Beinteil einteilig aus einem Rundrohr. Am Endbereich
der jeweiligen Vorder- und Hinterbeine 22, 20 befinden sich Schutzkappen
26, um Verletzungen sowie Beschädigungen des Bodens durch die Kanten
des Rundrohres zu vermeiden.
Die Sitzschale 12 besteht im vorliegenden Beispielsfall einteilig
aus einer Sitzplatte 30 und einer Rückenlehne 32. Auf die
Rückenlehne 32 könnte jedoch auch verzichtet werden. Darüber
hinaus ist auch eine mehrteilige Ausführung der Sitzschale 12 denkbar.
Im Bereich zwischen den beiden Beinteilen 16 befindet sich
ein Traggerüst 14. Dieses Traggerüst 14 ist im vorliegenden
Beispielsfall an die Verbindungsglieder 24 der Beinteile 16 angeschweißt.
Die Befestigung der Sitzschale 12 an den Beinteilen 16 erfolgt
über dieses Traggerüst 14 und wird unten näher erläutert.
Durch die Verbindungsglieder 24 ragen zwei Stabteile
62, 64 hindurch, die verschiebbar an den Verbindungsgliedern
24 befestigt sind. Jedes dieser Stabteile 62, 64 besitzt
zwei Schenkel 66, die durch die Verbindungsglieder 24 verschiebbar
sind. Das Stabteil 62 besitzt ein U-förmiges, nach unten offenes Verbindungselement
68, das an dem Stabteil 64 eines zweiten Stuhls 10 lösbar
befestigt werden kann. Die zwischen den beiden Verbindungsgliedern 24 befindlichen
Abschnitte der Schenkel 66 werden durch das Traggerüst 14
verdeckt und sind daher in gestrichelten Linien dargestellt. Die Teile
62, 64, 66 und 68 bilden dabei eine an sich
bekannte Reihenverbindung.
2 zeigt eine Draufsicht auf den erfindungsgemäßen
stapelbaren Stuhl 10 nach 1 mit einem lose
oben aufliegenden zweiten Traggerüst 14. Das obere Traggerüst
14 befindet sich dabei in der Position, die es auch beim Aufeinanderstapeln
mehrerer Stühle 10 einnehmen würde.
Die Sitzplatte 30 ist auf der Oberseite mit einer gepolsterten
Sitzauflage 34 versehen. Das Traggerüst 14 liegt mit seinem
plattenförmigen Bereich 70 auf dieser Sitzauflage 34 auf.
An den Längsrändern 40 weist das Traggerüst 14
jeweils einen Umschlagsrand 42, 43 auf. Die Querränder
44 sind in ihrem Profil an die Verbindungsglieder 24 angepasst,
und weisen daher eine etwa U-förmige Aussparung auf.
In den Umschlagsränder 42, 43 befinden sich
im vorliegenden Beispielsfall vier Löcher 46, mit denen das Traggerüst
14 an einer Sitzplatte 30 (3) befestigbar
ist.
Bei den Löchern 46 kann es sich beispielsweise um Bohrlöcher
oder um Stanzlöcher handeln.
Im vorderen Umschlagsrand 42 befindet sich ein Orientierungsloch
48, das eine Unterscheidung des Traggerüsts 14 in "vorne"
und "hinten" ermöglicht. Auf dieses Orientierungsloch 48 könnte
jedoch auch verzichtet werden.
Die Unterseite der Sitzplatte 30 sowie einer dahinter befindlichen
Sitzauflage 34 ist in 3 dargestellt. Die Sitzauflage
34 ist mit einem Stoffbezug 36 versehen, der an ihrer Unterseite
befestigt, wie beispielsweise festgetackert, werden kann.
In der Sitzplatte 30 befinden sich im vorliegenden Beispielsfall
vier durchgehende Löcher 50, die mit vier nicht durchgehenden, mit
einem Innengewinde versehenen Gewindelöchern 52 der Sitzauflage in
Deckung gebracht werden können. Auf diese Weise kann eine Sitzauflage
34 über nicht dargestellte Schrauben mit ihrer Unterseite an der Oberseite
der Sitzplatte 30 angeschraubt werden. Die Befestigung erfolgt somit für
den Benutzer unsichtbar, und damit in optisch ansprechender Weise, auf der Unterseite
des Stuhls. Alternative Befestigungsmöglichkeiten, beispielsweise durch Kleben
oder Nageln, sind ebenfalls möglich.
Die Sitzplatte 30 weist darüber hinaus vier nicht durchgehende,
mit einem Innengewinde versehene Löcher 54 auf, die mit den Löchern
46 im Traggerüst 14 zur Deckung gebracht werden können.
Mit Hilfe von vier nicht dargestellten Schrauben können die beiden Umschlagsränder
42, 43 – und damit das Traggerüst 14 –
an der Unterseite der Sitzplatte 30 angeschraubt werden. Ein an der Sitzplatte
30 festgeschraubtes Traggerüst 14 überdeckt im vorliegenden
Beispielsfall einen Teil der Löcher 50, so dass beim Zusammenbau des
Stuhles 10 zuerst die Sitzauflage 34 an der Sitzschale
12 befestigt wird, und erst anschließend das Traggerüst
14 festgeschraubt wird. Es ist jedoch auch eine andere Anordnung der Löcher
50, 54 und damit auch der Löcher 52 und
46 möglich.
Eine perspektivische Draufsicht auf den stapelbaren Stuhl
10 nach 1 mit von dem Stuhl 10 entfernter
Sitzschale 12 ist in 4 dargestellt. Zwischen
den beiden Beinteilen 16 ist das Traggerüst 14 mit nach oben
gerichteten Umschlagsrändern 42, 43 angeschweißt. Der
plattenförmige Bereich 70 des Traggerüsts 14 ist nach
unten gerichtet. Zwei verschiedene Positionen der Stabteile 62,
64 der Reihenverbindung sind durch durchgezogene beziehungsweise strichpunktierte
Linien dargestellt.
An dem Traggerüst 14 könnte eine Sitzschale
12 über durch die Löcher 46 geführte Schrauben
angeschraubt werden.
In den 5, 6
und 7 ist ein isoliertes Traggerüst
14 in verschiedenen Perspektiven dargestellt. Das Traggerüst
14 besteht im vorliegenden Beispielsfall einteilig aus einer Metallplatte
gleichmäßiger Dicke, die durch Biegevorgänge in die gewünschte
Form gebracht werden kann. Eine mehrteilige Ausführungsform ist jedoch ebenfalls
denkbar. Das Traggerüst 14 könnte auch aus Holzmaterial oder
Kunststoffmaterial bestehen. Diese Materialien könnten auch für die übrigen
Bestandteile des Stuhls Verwendung finden.
5 zeigt ein Traggerüst 14, bei dem die
Umschlagsränder 42, 43 nach unten gerichtet sind. Der nach
oben gerichtete, im angeschweißten Zustand nach unten weisende, plattenförmige
Bereich 70 weist eine etwa kuppelförmige, nach oben gerichtete leichte
Wölbung auf, die etwa parallel zu den Längsrändern 40 sowie
zu den Querrändern 44 verläuft. Diese Wölbung ist an die
Wölbung der Sitzauflage 34 angepasst.
Im Randbereich der Fläche 70 befinden sich vier Löcher
72, die mit den Löchern 46 der Umschlagsränder
42, 43 in Deckung sind. Der Durchmesser der Löcher
72 ist so groß gewählt, dass die zur Montage des Traggerüstes
14 gewählten Schrauben mit ihren Schraubenköpfen durch die Löcher
72 hindurchpassen, und haben damit einen größeren Durchmesser
als die Löcher 46. Dadurch können die Schrauben durch die größeren
Löcher 72 geführt werden, und das Traggerüst 14
über die Löcher 46 an den mit Innengewinde versehenen Löchern
54 an der Sitzplatte 30 festgeschraubt werden. Somit ist eine
Befestigung des Traggerüstes 14 an der Sitzschale 12 möglich,
ohne herausragende Schrauben in Kauf nehmen zu müssen. Die Löcher
72 können nach der Befestigung der Sitzschale 12 an dem Traggerüst
14 durch Schutzkappen, die hier nicht dargestellt wurden, verschlossen
werden. Ebenso wie die Löcher 46 kann es sich auch bei den Löcher
72 beispielsweise um Bohr- oder Stanzlöcher handeln.
Eine perspektivische Innensicht in das Traggerüst 14
nach 5 ist in 6 dargestellt,
eine zweite Innensicht in das Traggerüst nach 5
ist in 7 dargestellt. Zwischen den Umschlagsrändern
42, 43 und dem plattenförmigen Bereich 70 befindet
sich ein Randbereich 74. Der plattenförmige Bereich 70 ist
jeweils nach unten gerichtet, eine Sitzschale 12 würde dementsprechend
von oben an den Umschlagsrändern 42, 43 festgeschraubt werden.
Zu erkennen ist insbesondere auf der linken (6) beziehungsweise
hinteren (7) Seite, dass die Löcher
46 im Umschlagsrand 42, 43 über den Löchern
72 im plattenförmigen Bereich liegen.
Neben der Wölbung des plattenförmigen Bereichs
70 sind auch die Umschlagsränder 42, 43 selbst leicht
nach unten gewölbt, um eine Anpassung an die gewölbte Unterseite der Sitzplatte
30 zu gewährleisten. Diese Wölbung des Sitzplatte 30
erfolgt in der Regel aus anatomischen Gründen, um den Sitzkomfort zu erhöhen.
8 zeigt eine Rückansicht des stapelbaren
Stuhls 10 nach 1. Die Dicke des Randbereichs
74 entspricht etwa dem Außendurchmesser des Rohres der Beinteile
16. Auf diese Weise ist eine besonders platzsparende Stapelung mehrerer
Stühle 10 aufeinander möglich, wie in 9
angedeutet dargestellt ist. Erkennbar ist auch die Wölbung des plattenförmigen
Bereichs 70, die nach unten gerichtet ist. Insgesamt ergibt sich ein optisch
ansprechender Gesamteindruck des Stuhls 10, ohne störende sichtbare
Schraubverbindungen; dennoch ist nach wie vor eine einfache und rasche Montage des
Stuhls 10 möglich. Vorteilhaft ist auch die durch das Traggerüst
14 erreichbare großflächige Lastverteilung.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel besitzt ein Beinteil
16 jeweils ein Vorderbein 22 und ein Hinterbein 20. Im
Gegensatz dazu wären auch zwei Beinteile denkbar, von denen ein Beinteil die
beiden Hinterbein 20 aufweist, und das zweite Beinteil die beiden Vorderbeine
22 aufweist. Das Traggerüst 14 würde dann in seiner
Form und Ausrichtung auf die veränderten Gegebenheiten angepasst werden.
Der stapelbare Stuhl kann auch mit Armlehnen ausgestattet sein, die
an den Beinteilen oder an der Sitzschale angebracht sein können.