Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schlüsselschalter oder
-taster und insbesondere einen solchen zum Betätigen einer Tür oder eines
Tores, wie z. B. zum Betätigen eines elektrischen Antriebs eines Garagentores.
Ferner betrifft die vorliegende Erfindung eine Schließeinrichtung, insbesondere
für eine Tür oder ein Tor, über die die Tür oder das Tor verriegel-
und/oder entriegelbar bzw. zu öffnen ist.
Derartige Schlüsselschalter oder -taster sowie Schließeinrichtungen,
die auch im Stand der Technik bekannt sind, umfassen einen Schaltzylinder bzw. einen
Schließzylinder in den ein Schlüssel einführbar ist, um die entsprechende
Funktion ausführen zu können. Das Einführen des Schlüssels in
den Zylinder kann sich bei schlechten Lichtverhältnissen und insbesondere bei
Dunkelheit, z. B. in der Nacht, schwierig gestalten.
Aus diesem Grund bestand die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin,
einen Schlüsselschalter oder -taster bzw. eine Schließeinrichtung zu schaffen,
die es auch bei schlechten Lichtverhältnissen gestattet den Schlüssel
problemlos einzuführen.
Dabei liegt der vorliegenden Erfindung der Gedanke zu Grunde den Schalt-
bzw. Schließzylinder bzw. dessen Außenkontur zu beleuchten.
Die vorliegende Aufgabe wird demnach durch einen Schlüsselschalter
oder -taster mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 sowie eine Schließeinrichtung
mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 3 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
der vorliegenden Erfindung sind in den abhängigen Schutzansprüchen genannt.
Dementsprechend schlägt die vorliegende Erfindung einen Schlüsselschalter
oder -taster, insbesondere zum Betätigen einer Tür oder eines Tores vor.
Insbesondere kann es sich um die Betätigung eines elektrischen Antriebs der
Tür oder des Tores durch den Schlüsselschalter handeln. Der erfindungsgemäße
Schlüsselschalter oder -taster umfasst dazu einen Schaltzylinder sowie ein
den Schaltzylinder aufnehmendes Bauteil mit einer Sichtfläche. Bei diesem Bauteil
kann es sich beispielsweise um die Tür oder das Tor selbst handeln oder um,
ein den Schaltzylinder aufnehmendes Gehäuse. Die Sichtfläche ist dabei
ferner die Fläche, die nach außen weist und daher im montierten Zustand
für einen Betrachter sichtbar ist. Diese Sichtfläche weist eine Öffnung
auf, in die der Schaltzylinder ragt, so dass ein zugehöriger Schlüssel
von der Sichtfläche her, zum Betätigen des Schaltzylinders, in diesen
einführbar ist. Die vorliegende Erfindung kennzeichnet sich insbesondere dadurch,
dass zwischen der Außenkontur des Schaltzylinders und der die Öffnung
bildenden Kante der Sichtfläche eine lichtdurchlässige Dichtung angeordnet
ist, hinter der ein Leuchtmittel zum Durchleuchten der Dichtung angeordnet ist.
Dadurch wird einerseits auf vorteilhafterweise verhindert, dass Feuchtigkeit über
die Schnittstelle zwischen der Außenkontur des Schaltzylinders und der die
Öffnung bildenden Kante der Sichtfläche tritt und zu Beschädigungen
führen kann und andererseits die Aufgabe löst, den Schaltzylinder zu beleuchten,
um ein Einführen des Schlüssels zum Betätigen des Schaltzylinders
zu erleichtern.
Insbesondere in dem Fall, in dem Schlüsselschalter oder -taster
zum Betätigen eines elektrischen Antriebs dient, ist es besonders bevorzugt,
dass das Leuchtmittel über die elektrische Schaltung, zu deren Betätigung
der Schlüsselschalter oder -taster dient, mit Strom versorgt wird. Handelt
es sich bei der elektrischen Schaltung um einen elektrischen Antrieb, so kann die
Stromversorgung für den Antrieb auch zur Versorgung des Leuchtmittels genutzt
werden, wozu lediglich eine, zu der ohnehin bestehenden Verkabelung zwischen Antrieb
und Schlüsselschalter, zusätzliche Verkabelung erforderlich ist.
Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird
darüber hinaus eine Schließeinrichtung, insbesondere für eine Tür
oder ein Tor vorgeschlagen, die dazu dient die Tür oder das Tor zu verriegeln
bzw. zu entriegeln und/oder zu öffnen. Diese Schließeinrichtung umfasst
entsprechend einen Schließzylinder sowie ein den Schließzylinder aufnehmendes
Bauteil mit einer Sichtfläche, die eine Öffnung aufweist, in die der Schließzylinder
ragt, so dass ein zugehöriger Schlüssel von der Sichtfläche her zum
Betätigen des Schließzylinders in diesen einführbar ist, eine zwischen
der Außenkontur des Schließzylinders und der die Öffnung bildenden
Kante der Sichtfläche angeordnete lichtdurchlässige Dichtung und ein hinter
der Dichtung angeordnetes Leuchtmittel zum Durchleuchten der Dichtung. Hinsichtlich
dieser Merkmale wird auf die obigen Ausführungen in Bezug auf den Schlüsselschalter
oder -taster Bezug genommen, die auch auf die Schließeinrichtung gemäß
der vorliegenden Erfindung zutreffen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung handelt es sich bei dem Schalt- bzw. Schließzylinder um einen Profilzylinder.
Ein Profilzylinder setzt sich im Querschnitt aus einem kreisförmigen Abschnitt
sowie aus einem sich von dem Kreis fortsetzenden länglichen Abschnitt zusammen.
Diese Querschnittsform bildet die Außenkontur des Schalt- bzw. Schließzylinders
und es ist gemäß der vorliegenden Erfindung bevorzugt, dass die die Öffnung
bildende Kante der Sichtfläche die gleiche Kontur, insbesondere die Profilkontur,
aufweist, jedoch in der Dimension geringfügig größer ist und dass
die lichtdurchlässige Dichtung den Zwischenraum zwischen der Außenkontur
des Schließ- bzw. Schaltzylinders und der die Öffnung bildenden Kante
dichtend schließt.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist der Schaltzylinder bzw. Schließzylinder eine
Stirnseite auf, die eine Schlüsselöffnung für den zugehörigen
Schlüssel umfasst und die im Wesentlichen bündig mit der Sichtfläche
des Bauteils und einer Stirnseite der Dichtung angeordnet ist, so dass sich eine
im Wesentlichen flächige Oberfläche des Schlüsselschalters oder -tasters
bzw. der Schließeinrichtung der vorliegenden Erfindung ergibt.
Als besonders bevorzugtes Material für die Dichtung hat sich
lichtdurchlässiges Silikon erwiesen, da es einerseits eine gute Dichtwirkung
hat und andererseits die Möglichkeit bietet, dass Silikon durch Zusätze
derart lichtdurchlässig zu gestalten, dass eine möglichst homogene Lichtverteilung
durch die Dichtung erzielt wird, d. h. die Dichtung dient gleichzeitig als Diffusor.
Bevorzugterweise wird/werden als Leuchtmittel eine oder mehrere LEDs
verwendet, die einerseits den Vorteil eines geringen Stromverbrauchs und andererseits
den Vorteil einer langen Lebensdauer mit sich bringen. Der geringe Stromverbrauch
bietet sich insbesondere dann an, wenn das Leuchtmittel über die Stromversorgung
eines elektrischen Antriebs der Tür oder des Tores mit Strom versorgt wird.
Darüber hinaus kann es vorteilhaft sein, wenn in der Sichtfläche
des Bauteils eine weitere Aussparung vorgesehen ist, die durch eine weitere lichtdurchlässige
Dichtung abgedichtet ist, die vorzugsweise integral mit der zuvor genannten Dichtung
ausgebildet ist und von dem Leuchtmittel durchleuchtet wird. Bei dieser Aussparung
kann es sich vorteilhafterweise um eine Symbolik handeln, die beispielsweise die
Schließrichtung angibt. Aber auch andere Symboliken, die eine gewisse Funktionsweise
oder einen Hinweis geben, können vorgesehen werden.
Darüber hinaus ist es bevorzugt, wenn das Leuchtmittel über
einen Dämmerungsschalter ein- bzw. ausgeschaltet wird, so dass bei entsprechend
schlechten Lichtverhältnissen automatisch die Beleuchtung erfolgt.
Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus
der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform ersichtich, die
unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen erfolgt, in denen:
1 eine Draufsicht auf einen Schlüsselschalter
bzw. -taster gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt; und
2 den in 1 dargestellten
Schlüsselschalter in einer Explosionsdarstellung zeigt.
Der in den 1 und 2
dargestellte Schlüsselschalter dient der Betätigung des elektrischen Antriebs
eines Garagentors, d. h. dem Öffnen und Schließen des Garagentors. Er
umfasst einen Schaltzylinder 10 sowie ein den Schaltzylinder
10 aufnehmendes Bauteil, das bei der dargestellten Ausführungsform
in Form eines Gehäuses ausgestaltet ist.
Das Gehäuse setzt sich aus einem Grundkörper 20,
der an einer beliebigen Stelle über Befestigungsöffnungen 21
montierbar ist, und einem Deckel 22 zusammen. Der Deckel 22 wiederum
setzt sich zusammen aus einer die Sichtfläche 24 bildenden Abdeckung
23, einem Rahmen 25 sowie einer Blende 26. Der Deckel
22 wird über die Befestigungsöffnungen 27 mittels Schrauben,
die in die Bohrung 28 des Grundkörpers 20 greifen unter Zwischenschaltung
eines Dichtungselements 29 am Grundkörper 20 befestigt.
Die die Sichtfläche 24 bildende Abdeckung
23 weist eine Öffnung 30 auf, die durch eine Kante
31 begrenzt ist. Ferner ist eine Aussparung 32 vorgesehen, die
die Form eines bogenförmigen Pfeils aufweist und damit eine Symbolik darstellt.
Der Zylinder 10 weist eine Stirnseite 11 auf, die
eine Schlüsselöffnung 12 umfasst, in die ein zugehöriger
nicht dargestellter Schlüssel einführbar ist, um den Schaltzylinder zu
betätigen. Der Schaltzylinder 10 umfasst dazu ein Gehäuse
15 und ist als Profilzylinder ausgestaltet, d. h. er weist im Querschnitt
eine Profilform auf, die sich aus einem kreisförmigen Abschnitt und einem sich
von diesem Kreis erstreckenden, länglichen, abgerundeten Abschnitt zusammensetzt.
In dem kreisförmigen Abschnitt des Gehäuses 15 ist drehbar ein
Zylinder 16 angeordnet, der durch Einführen des zugehörigen Schlüssels
in die Schlüsselöffnung 12 gedreht werden kann. Durch diese Drehbewegung
wird ein Schaltelement 13 bewegt, das entsprechend mit zugehörigen
Schaltelementen 14 zusammenwirkt, um einen Schaltimpuls auszulösen,
z. B. einen Befehl an den elektrischen Antrieb das Garagentor zum Öffnen oder
zum Schließen ausgibt.
Ferner ist zwischen der Kante 31, die die Öffnung
30 in der Abdeckung 23 definiert und der Außenkontur des
Zylinders 10 und hinter der Aussparung 32 eine Dichtung
40 vorgesehen, die sich aus einem Abschnitt 41 und einem Abschnitt
42 zusammensetzt.
Der Abschnitt 41 entspricht dabei im Wesentlichen der Außenkontur
des Zylinders, wobei die Innenseite des Abschnitts geringfügig kleiner ist
als die Außenkontur des Zylinders 10 und die Außenseite dieses
Abschnitts 41 geringfügig größer ist als die Kontur, die
durch die Kante 31 der Öffnung 30 vorgegeben wird. Dadurch
wird eine entsprechende Abdichtung zwischen der Kante 31, der Öffnung
30 und der Außenkontur des Zylinders 10 bewirkt, wobei der
Abschnitt 41 zwischen der Außenkontur des Zylinders 10 und
der Kante 31 dichtend angeordnet ist. Die Dichtung 40 ist dabei
aus einem lichtdurchlässigen Silikon gebildet, das mit Zusätzen versehen
wurde, um eine homogene Lichtverteilung zu ermöglichen und damit als Diffusor
zu fungieren.
Integral mit dem Abschnitt 41 ausgebildet, ist ein zweiter
ebenflächiger Abschnitt 42, der hinter der Aussparung 32
in dichtende Anlage kommt und aus dem gleichen Material gebildet ist. Alternativ
kann auf diesem ebenen flächigen Abschnitt 42 eine Erhebung in Form
der Aussparung 32 vorgesehen sein, die in die Aussparung ragt, um mit ihrer
Oberseite bündig mit der Sichtfläche 24 abzuschließen.
Die Stirnseite 11 des Zylinders, der Dichtung 40,
insbesondere des Abschnitts 41 sowie die Sichtfläche 24 schließen
bei der vorliegenden Ausführungsform ab, so dass eine ebenflächige Oberfläche
erzielt wird.
Darüber hinaus weisen die die Schaltelemente 14 bildenden
Bauteile, vorzugsweise jeweils wenigstens eine LED (nicht dargestellt) auf, die
auf einer Platine (nicht dargestellt) angeordnet ist und so angeordnet ist, dass
sie die Dichtung 40 hinterleuchtet, wobei das Licht aufgrund der Lichtdurchlässigkeit
der Dichtung 40 durch diese tritt und die Außenkontur des Zylinders
10 in einem hellen Licht erscheinen lässt. Gleiches gilt für
die Symbolik, die durch die Aussparung 32 in der Abdeckung 23
erzielt ist.
Durch die Anordnung der Dichtung wird einerseits auf vorteilhafterweise
verhindert, dass Feuchtigkeit zwischen der Außenkontur des Zylinders
10 und der Kante 31 der Öffnung 30 in das Innere
des Gehäuses tritt, so dass Beschädigungen der Schaltelemente bzw. der
Elektrik und/oder der in dem Gehäuse aufgenommenen Komponenten verhindert werden
können. Andererseits wird die Außenkontur des Schaltzylinders
10 auf vorteilhafte Weise aufgehellt bzw. beleuchtet, so dass das Einführen
eines Schlüssels in die Schlüsselöffnung 12 auch bei schlechten
Lichtverhältnissen z. B. in Dunkelheit bei Nacht erleichtert wird. Darüber
hinaus ist auch durch die Symbolik 32 die Funktion bzw. Schaltrichtung
vorgegeben, was die Betätigung bei schlechten Lichtverhältnissen weiter
erleichtert.
Es versteht sich selbstverständlich, dass die vorliegende Erfindung
nicht auf diese Ausführungsform beschränkt ist. Vielmehr ist es nicht
zwingend notwendig den Zylinder in einem Gehäuse aufzunehmen. Vielmehr kann
dieser selbstverständlich auch in der Tür oder dem Tor selbst aufgenommen
sein. Auch die Aufnahme in anderen Bauteilen ist denkbar. Darüber hinaus muss
es sich nicht zwingend um einen Schlüsselschalter oder -taster handeln, sondern
es kann sich auch um einen Schließeinrichtung mit einem Schließzylinder
handeln, die zum Verriegeln und/oder Entriegeln und/oder Öffnen einer Tür
oder eines Tors dient, zum Einsatz kommen. Darüber hinaus ist es selbstverständlich
auch denkbar die Abdeckplatte 23 in einem Zwei-Komponenten-Verfahren direkt
und integral mit der Dichtung 40 auszugestalten.