| Dokumentenidentifikation |
DE202007010719U1 06.12.2007 |
| Titel |
Neoprenisolierung für Faltenschlauch, Ausatembeutel und Einatembeutel für Kreislaufgeräte und andere Gegenstände |
| Anmelder |
Liedtke, Stephan, 75382 Althengstett, DE |
| DE-Aktenzeichen |
202007010719 |
| Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) |
06.12.2007 |
| Registration date |
31.10.2007 |
| Application date from patent application |
01.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
B63C 11/18(2006.01)A, F, I, 20070801, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
A61M 16/00(2006.01)A, L, I, 20070801, B, H, DE
A61M 16/22(2006.01)A, L, I, 20070801, B, H, DE
A61M 16/08(2006.01)A, L, I, 20070801, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Neoprenisolierung für Faltenschlauch, Ausatembeutel und Einatembeutel
für Kreislaufgeräte und andere Gegenstände.
Die Neoprenisolierung ist eine völlig neuartige Erfindung und
ergänzt die Neoprenisolierung für Atemkalkbehälter.
Als ein anschauliches Beispiel, wird ein Dolphin Faltenschlauch, Ausatembeutel
und Einatembeutel von Dräger verwendet.
Die Neoprenisolierung ist nicht nur für das Dolphin anwendbar
sondern auch für andere Kreislaufgeräte, usw.
Je nach Bauart variiert die Neoprenisolierung von ihrem Aufbau her.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde,
dass ohne Neoprenisolierung der Atemkalk eines Kreislaufgerätes uneffektiv
und verschwenderisch genutzt wird, die Atemluft schlechter von Kohlendioxid gereinigt
wird.
Der Rest des Atemkalkes wird sinnlos als Wärmeisolierung verschwendet
und wird somit uneffektiv und teuer.
Der Tauchgang ist kürzer und die Auskühlung des Tauchers
höher.
Dieses Problem wird mit dem im Schutzanspruch 1 aufgeführten
Merkmalen gelöst.
Mit der Erfindung wird erreicht,
dass durch die Grundplatte (1), die aus Neopren besteht, zu einer Röhre
mit den Seiten (A u. B), verklebt wird und über den Faltenschlauch, wie einen
Strumpf gezogen wird.
Damit die eingeschlossene Luft wieder austreten kann, werden Löcher
(2) eingestanzt.
Damit die Löcher nicht einreißen können wird ein Leinen
Band auf die Stelle (C) vor dem einstanzen aufgebügelt.
Auf der Rückseite wird noch ein Textilnetz auf die Löcher
geklebt, damit kein Schmutz in die Noeprenisolierung gelangt.
Um den Faltenschlauch im Wasser auszutarieren, werden kleine Bleikügelchen
in das Neopren eingeklebt (3).
Je nach Anforderung können auf die Grundplatte (1) Gummikordeln,
Klettbänder, usw. für Halterungen usw. angebracht werden.
Die Neoprenisolierung für den Faltenschlauch dient gleichzeitig
als Schutzhülle gegen Beschädigung des Faltenschlauchs
Die Grundplatte für den Ausatembeutel und Einatembeutel sind
sehr ähnlich vom Aufbau her, in Form und Grösse variieren sie.
Die Grundplatte (4) gibt es zweimal und wird mit den Rändern
(E) verklebt. Vor dem verkleben wird der Rand (E), von nur einer Grundplatte schräg
angeschnitten, damit eine leichte Wölbung der Neoprenisolierung entsteht.
Es werden Löcher (6) für Ventile, Anschlüsse
usw. ausgeschnitten.
Je nach Neoprenisolierung werden aus der Grundplatte (4)
einer, oder mehrere Schlitze (7) ausgeschnitten um die Aus.- u. Einatembeutel
zu befestigen.
Auf der Grundplatte (4) werden ebenfalls mehrere Löcher
(5) eingestanzt, damit die Luft besser entweichen kann, um unnötigen
Auftrieb zu vermeiden.
Mit dieser Neoprenisolierungen wird erreicht, dass der Atemkalk wesentlich
effektiver genützt und so die Kosten der Kalkfüllung verringert werden.
In dem die Kalkfüllung weniger gewechselt wird, kann die Lebensdauer der Kalkfüllung
verlängert werden.
Die Ausatemluft wird viel effektiver von Kohlendioxid gereinigt und
die Einatemluft wird wärmer an den Benützer zurückgeleitet, was zum
Vorteil hat, dass die Tauchgänge länger und sicherer werden, da der Benützer
weniger auskühlt und mehr Zeit hat.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Schutzanspruch
2 und 7 dargestellt. Damit die Luft entweichen kann, werden auf einem Leinen Band
mehrere Löcher (2 u. 5) eingestanzt.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Schutzanspruch
9 dargestellt. Damit die Aus.- u. Einatembeutel bequem, in die Neoprenisolierung
eingeschoben werden kann, werden die Ränder (F) der Grundplatten (4)
nicht verklebt, sondern mit Klettverschlüssen an den Stellen (8,
9, 12, 13) verschlossen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Schutzanspruch
13 dargestellt. Nach Bedarf wird an der Grundplatte (4) ein, oder mehrere
Keile ausgeschnitten und die Nummern 10a und 10b werden miteinander verklebt. Dadurch
entsteht eine Wölbung der Öffnung, welche sich besser an die Beutel
anpassen kann, um damit den Wasseraustausch innerhalb und außerhalb der Neoprenisolierung
zu reduzieren. Dies hat den Vorteil, dass die Einatemluft oder Ausatemluft weniger
abkühlt.
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| Anspruch[de] |
Neoprenisolierung für Faltenschlauch, Ausatembeutel und Einatembeutel
für Kreislaufgeräte und andere Gegenstände, dadurch gekennzeichnet,
dass die einteilige Neoprengrundplatte (1) im Wesentlichen röhrenförmig
ausgebildet ist und die Seiten (A) und (B) mit Neoprenkleber zu einer Röhre
verklebt werden.
Neoprenisolierung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass mehrere Löcher (2 u. 3) mit unterschiedlicher Größe
auf beiden Seiten eingestanzt werden. Vor dem Einstanzen der Löcher (2),
wird ein aufbügelbares,
selbstklebendes, wasserdichtes, polyamidverstärktes Leinen Band auf die Neoprengrundplatte
(1) an die Stelle (C) aufgebügelt.
Auf der Rückseite der Neoprengrundplatte (1) wird, nach Bedarf auf
die Stelle (C) ein Textilnetz aufgeklebt.
Neoprenisolierung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass
kleine Bleikügelchen oder andere Bleiformen in die Löcher (3)
eingeklebt und mit einem aufbügelbaren, selbstklebenden, wasserdichten, polyamidverstärkten
Leinen Band über die Löcher aufgebügelt wird.
Neoprenisolierung nach Anspruch 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet,
dass auf die Neoprengrundplatte (1) zusätzlich, nach Bedarf, eine
oder mehrere Gummikordeln, Klettbänder usw. für Halterungsmöglichkeiten
angebracht werden.
Neoprenisolierung nach Anspruch 1, 2, 3 und 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Neoprengrundplatte (4) an dem Rand (E) schräg angeschnitten
wird und 2 × vorhanden ist. Es wird nur eine Grundplatte schräg angeschnitten.
Die beiden Grundplatten werden dann, aufeinander gelegt und an dem Rand (E) zu einem
Beutel luftdicht verklebt. Der Rand (F) wird nicht verklebt und bleibt offen.
Neoprenisolierung nach Anspruch 1, 2, 3, 4 und 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die ausgeschnittenen Löcher (6) zur Durchführung von Ventilen,
Anschlüsse, usw. dienen.
Neoprenisolierung nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5 und 6, dadurch gekennzeichnet,
dass auf der Neoprengrundplatte (4) mehrere Löcher (5) auf
ein aufbügelbares, selbstklebendes, wasserdichtes, polyamidverstärktes
Leinen Band eingestanzt werden.
Neoprenisolierung nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Neoprengrundplatte (4) an der Stelle (7) eingeschnitten
ist und nach Bedarf an anderen Stellen eingeschnitten werden kann.
Neoprenisolierung nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass an den Stellen (8, 9, 12, 13) Klettbänder
aufgeklebt werden.
Die Nummer (9 u. 12) frei beweglich sind und zum Verschließen
der Neoprenisolierung auf die Nummer (8 u. 13) gelegt werden.
Neoprenisolierung nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9, dadurch
gekennzeichnet, dass je nach Anforderung, eine oder mehrere Anpassungen oder Änderungen
an der Grundplatte (4) vorgenommen werden können, z.b. das Hinzufügen
von Befestigungen, ein anderer Zuschnitt der Grundplatte, Öffnungen für
Ventile usw.
Neoprenisolierung nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10, dadurch
gekennzeichnet, dass sie aus Neopren, von unterschiedlicher Qualität und unterschiedlicher
Stärke, von 1,0 bis 10,0 mm, bevorzugt 4 mm und unterschiedlicher Oberflächen/Beschichtung,
bevorzugt Nylon/Polyesterjersey gefertigt ist.
Neoprenisolierung nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11,
dadurch gekennzeichnet, dass durch ein aufbügelbares, selbstklebendes, wasserdichtes,
polyamidverstärktes Leinen Band der Breite 0,5 – 4 cm über die
verklebte Nahtstellen, sowie alle Aussparungen und Neoprenenden aufgebügelt
und die Nahtstelle dadurch verstärkt, elastisch und optisch verbessert wird.
Neoprenisolierung nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 und
12, dadurch gekennzeichnet, dass an der Grundplatte (4) einer oder mehrere
Keile herausgeschnitten und die Nummern 10a und 10b miteinander verklebt werden.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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