Diese Erfindung betrifft einen Katheter mit mehreren Gitterstäben,
wobei jeder Fähigkeiten zur elektrischen Kartierung und Ortserfassung besitzt.
Elektrophysiologie-Katheter werden verbreitet zum Kartieren elektrischer
Aktivität in einem Herzen benutzt. Elektrophysiologie ist ein Spezialgebiet
innerhalb des Feldes der Kardiologie zur Diagnose und Behandlung elektrischer Abnormalitäten
des Herzens. Durch Kartieren der elektrischen Aktivität im Herzen können
ektopische Stellen elektrischer Aktivierung oder sonstige Pfade elektrischer Aktivierung
detektiert werden, die zu Fehlfunktionen des Herzens beitragen. Diese Art von Informationen
kann es dann einem Kardiologen ermöglichen, einen Eingriff vorzunehmen und
die fehlerhaft funktionierenden Herzgewebe zu zerstören. Derartige Zerstörung
von Herzgewebe wird als Ablation bezeichnet, welche ein schnell wachsendes Feld
in der Elektrophysiologie ist und die Notwendigkeit maximal-invasiver Operationen
am geöffneten Herzen umgeht.
An Elektrophysiologie-Kathetern sind Elektroden angebracht, die verwendet
werden, um elektrische Informationen über die elektrische Aktivität im
Herzen zu kartieren oder zu erfassen. Bekannt ist außerdem, in gewisse Elektrophysiologie-Katheter
einen Orts- oder Positionssensor zum Ermitteln des Ortes der Elektroden zu integrieren,
die zum Kartieren der elektrischen Aktivität im Herzen verwendet werden. Derartige
Katheter werden allgemein perkutan eingeführt und durch ein oder mehrere größere
Blutgefäße in eine Kammer des Herzens vorgeschoben. Ein Ortssensor im
Katheter, typischerweise nahe dem distalen Ende des Katheters, erzeugt Signale,
die verwendet werden, um die Position des Gerätes gegenüber einem Referenzrahmen
zu ermitteln, wie z.B. eine Position außerhalb des Körpers oder innerhalb
des Herzens selbst. Der Ortssensor kann aktiv oder passiv sein und kann durch Generieren
oder Empfangen von elektrischen, magnetischen oder Ultraschall-Energiefeldern oder
anderen geeigneten Formen von Energie arbeiten, die auf dem Fachgebiet bekannt sind.
Ein positionsempfindlicher Katheter, der eine Miniatursensorspule
aufweist, die im distalen Ende des Katheters enthalten ist, ist in US-5391199 beschrieben.
Die Spule generiert elektrische Signale in Reaktion auf extern angelegte Magnetfelder,
die durch Feldgeneratorspulen erzeugt werden, die außerhalb des Körpers
des Patienten plaziert sind. Die elektrischen Signale werden analysiert, um die
dreidimensionalen Koordinaten der Spule zu ermitteln.
Ein positionsempfindlicher Katheter, der mehrere, vorzugsweise nicht
konzentrische, Miniatursensorspulen aufweist, die im distalen Ende des Katheters
fixiert sind, ist in WO-96/05768 beschrieben. Wie im Katheter, der in US-5391199
beschrieben ist, werden elektrische Signale, die durch diese Spulen in Reaktion
auf ein extern angelegtes Magnetfeld generiert werden, analysiert, um so beispielsweise
die sechsdimensionalen Koordinaten dieser Spulen, d.h. die Positionskoordinaten
und die Ausrichtungskoordinaten, zu ermitteln.
Mehrere Positionserfassungsgeräte können in einer bekannten,
gegenseitig fixierten räumlichen Relation am distalen Ende eines Katheters
oder diesem benachbart plaziert sein, wie beispielsweise in WO-97/24983 beschrieben.
Diese Veröffentlichung beschreibt einen Katheter, der eine im wesentlichen
starre Struktur an seinem distalen Ende besitzt, woran ein oder mehrere Positionssensoren
fixiert sind. Die Sensoren werden verwendet, um die Position und Ausrichtung der
starren Struktur zu ermitteln.
US-5551426 diskutiert einen intrakardialen Ablations- und Kartierungskatheter.
Der Katheter beinhaltet einen Aufbau vorgeformter, gebogener, emaillierter, mit
Spitzen versehener Ablationselektroden, die innerhalb einer Außenhülle
untergebracht sind. Die Elektroden sind „J"-förmig.
Die vorliegende Erfindung ist auf einen verbesserten Katheter zum
Kartieren der elektrischen Aktivität in einem Herzen gerichtet. Der Katheter
weist mehrere Gitterstäbe auf, wobei jeder des Erlangens von elektrischen,
mechanischen und Ortsdaten fähig ist. Insbesondere ist die Erfindung auf einen
Katheter mit einem Kartierungsaufbau gerichtet, der mehrere Gitterstäbe aufweist.
Jeder Gitterstab trägt wenigstens einen Ortssensor, eine Spitzenelektrode und
vorzugsweise wenigstens eine Ringelektrode, so daß, wenn die Gitterstäbe
in Berührung mit Herzgewebe positioniert sind, jeder Gitterstab des Erlangens
von elektrischen, mechanischen und Ortsdaten fähig ist.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein Katheter bereitgestellt,
wie im angehängten Anspruch 1 definiert.
In einer Ausführungsform ist die Erfindung auf einen Katheter
gerichtet, der einen länglichen Katheterkörper mit proximalen und distalen
Enden und wenigstens ein Lumen aufweist, das sich longitudinal durch diesen erstreckt.
An dem distalen Ende des Katheterkörpers ist ein Kartierungsaufbau montiert,
der wenigstens zwei Gitterstäbe besitzt, wobei jeder ein proximales Ende, das
an dem distalen Ende des Katheterkörpers angebracht ist, und ein freies distales
Ende besitzt. Jeder Gitterstab weist einen Stützarm mit Formgedächtnis;
einen nicht leitenden Überzug, welcher den Stützarm umgibt; wenigstens
einen Ortssensor, der in dem Gitterstab montiert ist; und eine Spitzenelektrode,
die auf dem distalen Ende des Gitterstabes montiert ist und gegenüber
dem Stützarm elektrisch isoliert ist; und vorzugsweise wenigstens eine Ringelektrode
auf.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Erfindung auf einen
Katheter gerichtet, der einen länglichen Katheterkörper mit proximalen
und distalen Enden und wenigstens ein Lumen aufweist, das sich longitudinal durch
diesen erstreckt. An dem distalen Ende des Katheterkörpers ist ein Kartierungsaufbau
montiert, der wenigstens zwei Gitterstäbe besitzt, wobei jeder ein proximales
Ende, das an dem distalen Ende des Katheterkörpers angebracht ist, und ein
freies distales Ende besitzt. Jeder Gitterstab weist wenigstens einen Ortssensor,
wenigstens eine Elektrode und einen nicht leitenden Überzug mit einem Stützarm
auf, der Formgedächtnis besitzt. Jeder Gitterstab weist eine Spitzenelektrode
und vorzugsweise wenigstens eine Ringelektrode auf. Der Kartierungsaufbau ist beweglich
zwischen der aufgeweiteten Anordnung, in welcher sich der Gitterstab radial nach
außen von dem Katheterkörper erstreckt, und der zusammengezogenen Anordnung,
in welcher jeder Gitterstab allgemein entlang einer Längsachse des Katheterkörpers
angeordnet ist. In Benutzung kann wenigstens eine Elektrode von jedem Gitterstab
in Berührung mit Herzgewebe positioniert werden, um die elektrische Aktivität
des Herzens zu kartieren. Die Ortssensoren können verwendet werden, um den
Ort der Elektroden zu jedem Zeitpunkt zu ermitteln, wenn die Elektroden Daten elektrischer
Aktivität erlangen.
Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden jetzt anhand
eines Beispiels unter Bezug auf die zugehörigen Zeichnungen beschrieben, wobei
1 eine perspektivische Ansicht eines Katheters gemäß
der Erfindung ist,
2 eine schematische Seiten-Schnittansicht eines Abschnitts
des Katheters nach 1 entlang Linie 2-2 in
1 ist,
3 eine End-Schnittansicht eines Abschnitts des Katheters
nach 1 entlang Linie 3-3 in 2
ist,
4 eine schematische Seiten-Schnittansicht eines der
Gitterstäbe des Katheters nach 1 entlang Linie
4-4 in 1 ist,
5 eine End-Schnittansicht der Spitzenelektrode des
Gitterstabes nach 4 entlang Linie 5-5 in
4 ist,
6 eine perspektivische Ansicht eines Pigtail-Dilatators
ist, der zur Einführung des Katheters nach 1 in
einen Patienten nützlich ist,
7 eine perspektivische Ansicht einer alternativen Ausführungsform
einer aufgeweiteten Anordnung des Kartierungsaufbaus eines Katheters gemäß
der Erfindung ist und
8 eine perspektivische Ansicht einer anderen alternativen
Ausführungsform einer aufgeweiteten Anordnung des Kartierungsaufbaus eines
Katheters gemäß der Erfindung ist.
Bezug nehmend auf die Zeichnungen, zeigt 1
einen Katheter 10, der einen länglichen Katheterkörper
12 mit proximalen und distalen Enden, ein Steuerhandstück
16 an dem proximalen Ende des Katheterkörpers 12 und einen
Kartierungsaufbau 18 aufweist, der mehrere Gitterstäbe 14
aufweist und an dem distalen Ende des Katheterkörpers 12 montiert
ist.
Wie in 1 und 2
gezeigt, weist der Katheterkörper 12 einen länglichen röhrenförmigen
Aufbau auf, der ein einzelnes axiales oder zentrales Lumen 15 besitzt,
aber, falls gewünscht, optional mehrere Lumina entlang der gesamten oder eines
Teiles seiner Länge besitzen kann. Der Katheterkörper 12 ist
flexibel, d.h., biegsam, aber entlang seiner Länge im wesentlichen nicht kompressibel.
Der Katheterkörper 12 kann von jedwedem geeigneten Aufbau und aus
jedwedem geeigneten Material gebildet sein. Ein gegenwärtig bevorzugter Aufbau
des Katheterkörpers 12 weist eine Außenwand 13 auf,
die aus Polyurethan oder einem Polyetherblockamid wie z.B. jenem hergestellt ist,
das unter dem Handelsnamen PEBAX verkauft wird. Die Außenwand 13 weist
ein eingebettetes Geflecht aus Edelstahl oder dergleichen auf, wie allgemein auf
dem Fachgebiet bekannt ist, um die Torsionssteifigkeit des Katheterkörpers
12 derart zu erhöhen, daß, wenn das Steuerhandstück
16 gedreht wird, sich das distale Ende des Katheterkörpers
12 in entsprechender Art und Weise dreht.
Die Länge des Katheterkörpers 12 ist nicht kritisch,
liegt aber vorzugsweise im Bereich von etwa 90 cm bis etwa 120 cm und beträgt
in mehr zu bevorzugender Weise etwa 110 cm. Der Außendurchmesser des Katheterkörpers
12 ist ebenfalls nicht kritisch, beträgt aber vorzugsweise nicht mehr
als etwa 8 French, in mehr zu bevorzugender Weise 7 French. In gleicher Weise ist
die Dicke der Außenwand 13 nicht kritisch, ist aber vorzugsweise dünn
genug, so daß das zentrale Lumen 15 Zugdrähte, Verbindungsleitungen,
Sensorkabel und jedwede sonstigen Leitungen, Kabel oder Schläuche aufnehmen
kann. Falls gewünscht, ist die Innenfläche der Außenwand
13 mit einem (nicht gezeigten) Versteifungsschlauch ausgekleidet, um für
eine verbesserte Torsionsstabilität bereitzustellen. Ein Beispiel für
einen Katheterkörper-Aufbau, der zur Verwendung in Verbindung mit der vorliegenden
Erfindung geeignet ist, ist in US-6064905 beschrieben und abgebildet.
In der abgebildeten Ausführungsform weist der Kartierungsaufbau
18 fünf Gitterstäbe 14 auf. Jeder Gitterstab
14 besitzt ein proximales Ende, das an dem distalen Ende des Katheterkörpers
12 angebracht ist, und ein freies distales Ende, d.h., das distale Ende
ist nicht an irgendeinem der anderen Gitterstäbe, am Katheterkörper oder
irgendeiner anderen Struktur angebracht, die die Bewegung des distalen Endes beschränkt.
Jeder Gitterstab 14 enthält einen Stützarm 24, der ein
Metall- oder Kunststoffmaterial aufweist, das ein Formgedächtnis besitzt, so
daß der Stützarm 24, wenn keine äußeren Kräfte
angewandt werden, eine anfängliche Form bildet, wenn eine äußere
Kraft angewandt wird, eine abgelenkte Form bildet, und, wenn die äußere
Kraft aufgehoben wird, in seine anfängliche Form zurückkehrt. In einer
bevorzugten Ausführungsform weist der Stützarm 24 ein superelastisches
Material auf, beispielsweise eine Nickel-Titan-Legierung wie z.B. Nitinol. Jeder
Gitterstab 14 weist außerdem einen nicht leitenden Überzug
26 auf, welcher den Stützarm 24 umgibt. In einer bevorzugten
Ausführungsform weist der nicht leitende Überzug 26 einen biologisch
verträglichen Kunststoffschlauch auf, wie z.B. einen Polyurethan- oder Polyimid-Schlauch.
Wie ein Fachmann erkennen wird, kann abhängig von der jeweiligen
Anwendung die Anzahl der Gitterstäbe 14 nach Wunsch variieren, so
daß der Katheter 10 wenigstens zwei Gitterstäbe, vorzugsweise
wenigstens drei Gitterstäbe, in mehr zu bevorzugender Weise wenigstens fünf
Gitterstäbe und bis zu acht oder mehr Gitterstäbe besitzt. Wie unten ausführlicher
beschrieben, sind die Gitterstäbe 14 beweglich zwischen der aufgeweiteten
Anordnung, bei der sich beispielsweise jeder Gitterstab radial von dem Katheterkörper
12 nach außen erstreckt, oder die Gitterstäbe 14 können
in einer zusammengezogenen Anordnung angeordnet sein, bei der beispielsweise jeder
Gitterstab allgemein entlang einer Längsachse der Katheterkörpers
12 angeordnet ist, so daß die Gitterstäbe fähig sind, in
ein Lumen einer Führungshülle zu passen, wie weiter unten diskutiert.
Jeder Gitterstab 14 trägt wenigstens eine Elektrode,
die entlang seiner Länge vorzugsweise an oder nahe seinem distalen Ende montiert
ist. In der abgebildeten Ausführungsform ist eine Spitzenelektrode
20 auf einem distalen Ende jedes nicht leitenden Überzuges
26 montiert, und wenigstens eine Ringelektrode 28 ist auf jedem
nicht leitenden Überzug 26 montiert, vorzugsweise auf dem distalen
Ende des nicht leitenden Überzuges 26. In dieser bipolaren Anordnung
wird die Ringelektrode 28 als Referenzelektrode verwendet. Der Abstand
zwischen der Spitzenelektrode und der Ringelektrode liegt vorzugsweise im Bereich
von etwa 0,5 mm bis etwa 2 mm. In einer alternativen bipolaren Anordnung (nicht
wie in Anspruch 1 definiert) entfällt die Spitzenelektrode 20, und
wenigstens zwei Ringelektroden 28 sind auf jedem nicht leitenden Überzug
26 montiert, vorzugsweise auf dem distalen Ende des nicht leitenden Überzuges
26. Eine andere (nicht gezeigte) alternative Ausführungsform ist eine
unipolare Anordnung, in der die Spitzenelektrode 20 auf dem distalen Ende
jedes nicht leitenden Überzuges 26 montiert ist, wobei eine oder mehrere
Referenz-Ringelektroden auf dem distalen Ende des Katheterkörpers
12 montiert oder eine oder mehrere Referenzelektroden außerhalb des
Körpers des Patienten anbracht sind (z.B. in Form eines Pflasters). In einer
alternativen unipolaren Anordnung (nicht wie in Anspruch 1 definiert) wird eine
Ringelektrode 28, die auf jedem nicht leitenden Überzug
26, vorzugsweise auf dem distalen Ende des nicht leitenden Überzuges
26 montiert ist, statt einer Spitzenelektrode 20 verwendet.
Jede Spitzenelektrode 20 besitzt eine freiliegende Länge
vorzugsweise im Bereich von etwa 0,5 mm bis etwa 4 mm, in mehr zu bevorzugender
Weise von etwa 0,5 mm bis etwa 2 mm, in noch mehr zu bevorzugender Weise von etwa
1 mm. Jede Ringelektrode 28 besitzt eine Länge vorzugsweise von bis
zu etwa 2 mm, in mehr zu bevorzugender Weise von etwa 0,5 mm bis etwa 1 mm.
Jede Spitzenelektrode 20 und jede Ringelektrode
28 ist elektrisch mit einer Elektroden-Verbindungsleitung 29 verbunden,
die wiederum elektrisch mit einem Verbinder 17 verbunden ist. Der Verbinder
17 ist mit einem (nicht gezeigten) zweckentsprechenden Kartierungs- oder
Überwachungssystem verbunden. Jede Elektroden-Verbindungsleitung
29 erstreckt sich vom Verbinder 17 durch das Steuerhandstück
16, durch das zentrale Lumen 15 in den Katheterkörper
12 und in den nicht leitenden Überzug 26 des Gitterstabes
14, wo sie an ihrer entsprechenden Spitzenelektrode 20 oder Ringelektrode
28 angebracht ist. Jede Verbindungsleitung 29, die eine nicht
leitenden Beschichtung über nahezu ihre ganze Länge beinhaltet, ist durch
irgendein geeignetes Verfahren an ihrer entsprechenden Spitzenelektrode
20 oder Ringelektrode 28 angebracht.
Zu einem bevorzugten Verfahren zum Anbringen einer Verbindungsleitung
29 an einer Ringelektrode 28 gehört, zuerst ein kleines Loch
durch eine Außenwand des nicht leitenden Überzuges 26 anzufertigen.
Ein derartiges Loch kann beispielsweise durch Einführen einer Nadel durch den
nicht leitenden Überzug 26 und ausreichendes Erwärmen der Nadel,
um ein dauerhaftes Loch zu bilden, erzeugt werden. Die Verbindungsleitung
29 wird dann unter Verwendung eines Mikrohakens oder dergleichen durch
das Loch gezogen. Jedwede Beschichtung wird dann vom Ende der Verbindungsleitung
29 entfernt, und die Verbindungsleitung wird an die Unterseite der Ringelektrode
28 geschweißt, die dann über dem Loch in Position
geschoben und an Ort und Stelle mit Polyurethan-Klebstoff oder dergleichen fixiert
wird. Alternativ kann eine jede Ringelektrode 28 dadurch gebildet werden,
daß die Verbindungsleitung 29 eine Anzahl von Malen um den nicht leitenden
Überzug 26 gewickelt und die eigene nicht leitende Beschichtung der
Verbindungsleitung auf ihren nach außen gerichteten Oberflächen entfernt
wird. In einem derartigen Fall fungiert die Verbindungsleitung 29 als Ringelektrode.
Jeder Gitterstab 14 beinhaltet auch wenigstens einen Ortssensor
30. Der Ortssensor 30 ist nahe dem distalen Ende jedes Gitterstabes
montiert. In der abgebildeten Ausführungsform, bei der jeder Gitterstab
14 eine Spitzenelektrode 20 aufweist, ist ein Ortssensor
30 derart montiert, daß das distale Ende des Ortssensors
30 innerhalb seiner entsprechenden Spitzenelektrode 20 befestigt
ist, während sich das proximale Ende des Ortssensors 30 in das distale
Ende des nicht leitenden Überzuges 26 erstreckt. Jeder Ortssensor
30 wird verwendet, um die Koordinaten seiner entsprechenden Spitzenelektrode
20 zu jedem Zeitpunkt zu ermitteln, wenn die Spitzenelektrode
20 verwendet wird, um einen Datenpunkt der elektrischen Kartierung zu erfassen.
Im Endergebnis können sowohl elektrische als auch Ortsdaten für jeden
Datenpunkt erlangt werden, der kartiert wird.
Jeder Ortssensor 30 ist mit einem entsprechenden Sensorkabel
36 verbunden. Jedes Sensorkabel 36 erstreckt sich durch den nicht
leitenden Überzug 26, den Katheterkörper 12 und das
Steuerhandstück 16 und aus dem proximalen Ende des Steuerhandstückes
16 innerhalb einer (nicht gezeigten) Nabelschnur zu einem (nicht gezeigten)
Sensorsteuermodul, das eine (nicht gezeigte) Schaltungsplatine beherbergt. Alternativ
kann die Schaltungsplatine innerhalb des Steuerhandstückes 16 untergebracht
sein, beispielsweise wie in US-6024739 beschrieben. Jedes Sensorkabel
36 weist mehrere Drähte auf, die in einer kunststoffüberzogenen
Hülle umhüllt sind. Im Sensorsteuermodul sind die Drähte des Sensorkabels
36 mit der Schaltungsplatine verbunden. Die Schaltungsplatine verstärkt
das Signal, das vom entsprechenden Ortssensor 30 empfangen worden ist,
und sendet es mittels eines Sensorverbinders am proximalen Ende des Sensorsteuermoduls
an einen Computer in einer Form, die für den Computer verständlich ist.
Außerdem enthält, weil der Katheter 10 nur für einmalige
Verwendung konstruiert ist, die Schaltungsplatine vorzugsweise einen EPROM-Chip,
der die Schaltungsplatine näherungsweise vierundzwanzig Stunden, nachdem der
Katheter 10 benutzt worden ist, abschaltet. Dies verhindert, daß der
Katheter 10 oder wenigstens die Ortssensoren 30 zweimal benutzt
wird bzw. werden.
Vorzugsweise ist jeder Ortssensor 30 ein elektromagnetischer
Ortssensor. Beispielsweise kann jeder Ortssensor 30 eine auf ein Magnetfeld
ansprechende Spule, wie in US-5391199 beschrieben, oder mehrere derartiger Spulen
aufweisen, wie in WO-A-96/05768 beschrieben. Die mehreren Spulen ermöglichen,
daß die sechsdimensionalen Koordinaten (d.h. die drei Positions- und die drei
Ausrichtungskoordinaten) des Ortssensors 30 ermittelt werden. Alternativ
kann jedweder geeignete Ortssensor verwendet werden, der auf dem Fachgebiet bekannt
ist, wie z.B. elektrische, magnetische oder akustische Sensoren. Geeignete Ortssensoren
zur Verwendung mit der vorliegenden Erfindung sind auch beispielsweise in US-5558091,
US-5443489, US-5480422, US-5546951 US-5568809, WO-95/02995, WO-97/24983 und WO-98/29033
beschrieben. Ein besonders bevorzugter Ortssensor 30 ist ein Einachsensensor
mit einer Länge im Bereich von etwa 3 mm bis etwa 7 mm, vorzugsweise etwa 4
mm, wie z.B. jener, der in der Europäischen Patentanmeldung EP-A-1 266 613
beschrieben ist, die Priorität der US-Patentanmeldung Nr. 09/882125 mit dem
Titel „Position Sensor Having Core with High Permeability Material" beansprucht.
Wegen der Notwendigkeit, die Durchmesser der Gitterstäbe 14 klein
genug zu halten, so daß sie alle in das Lumen einer Führungshülle
passen, sind kleinere Sensoren für die Verwendung in der vorliegenden Erfindung
besonders wünschenswert.
4 und 5 stellen eine geeignete
Technik zum Montieren der Elektroden-Verbindungsleitung 29, des Ortssensors
30 und des Stützarmes 24 an der Spitzenelektrode
20 dar. Die Elektroden-Verbindungsleitung 29 kann an der Spitzenelektrode
20 befestigt werden, indem ein erstes Sackloch 48, vorzugsweise
eine Bohrung, in die Spitzenelektrode 20 gebohrt wird, jedwede Beschichtung
der Verbindungsleitung 29 entfernt wird und die Verbindungsleitung
29 innerhalb des ersten Sackloches 48 plaziert wird, wo sie durch
ein geeignetes Mittel elektrisch mit der Spitzenelektrode 20 verbunden
wird, wie z.B. durch Löten oder Schweißen. Dann kann die Verbindungsleitung
29 an Ort und Stelle fixiert werden, beispielsweise durch Verwendung eines
Polyurethan-Klebstoffes oder dergleichen. Der Ortssensor 30 kann in ähnlicher
Weise an der Spitzenelektrode 20 befestigt werden. Beispielsweise kann
ein zweites Sackloch 50, vorzugsweise eine Bohrung, derart in die Spitzenelektrode
20 gebohrt werden, daß der Ortssensor 30 in das zweite Sackloch
50 eingesetzt und darin beispielsweise mit Hilfe eines Polyurethan-Klebstoffes
oder dergleichen befestigt werden kann. Auch der Stützarm 24 kann
in ähnlicher Weise an der Spitzenelektrode 20 befestigt werden. Beispielsweise
kann ein drittes Sackloch 52, vorzugsweise eine Bohrung, derart in die
Spitzenelektrode 20 gebohrt werden, daß der Stützarm
24 in das dritte Sackloch 52 eingesetzt und darin beispielsweise
mit Hilfe eines Polyurethan-Klebstoffes oder dergleichen befestigt werden kann.
Alternativ kann zum Montieren des Ortssensors 30 und des
Stützarmes 24 ein (nicht gezeigtes) einzelnes Sackloch im proximalen
Ende der Spitzenelektrode 20 verwendet werden, und das distale Ende der
Verbindungsleitung 29 kann um das äußere proximale Ende der Spitzenelektrode,
die nicht frei liegt, gewickelt und durch Lot, Schweißen oder irgendeine andere
geeignete Technik angebracht werden. Irgendeine andere Anordnung zum Montieren dieser
Komponenten im Gitterstab könnte ebenfalls verwendet werden.
Ein geeigneter Aufbau des distalen Endes des Katheterkörpers
12 mit daran montierten Gitterstäben 14 ist in
2 und 3 abgebildet. Der
Klarheit wegen sind in 2 nur zwei Gitterstäbe
14 gezeigt. Im distalen Ende des Lumens 15 des Katheterkörpers
12 ist ein Gitterstabhalteaufbau 31 montiert. Der Gitterstabhalteaufbau
31 weist einen äußeren Haltering 32 auf, der innerhalb
der Außenwand 13 des Katheterkörpers 12 angeordnet ist.
Der äußere Haltering 32 weist vorzugsweise ein Metallmaterial
auf, wie z.B. Edelstahl, insbesondere Edelstahl 303, und kann durch eine
Vielzahl von Verfahren am distalen Ende des Katheterkörpers 12 angebracht
werden, wie z.B. durch Schweißen oder durch Verwendung eines Klebstoffes, wie
z.B. eines Polyurethan-Klebstoffes. Alternativ kann der äußere Haltering
32 ein Kunststoffmaterial aufweisen. Koaxial innerhalb des äußeren
Halteringes 32 ist eine Haltestruktur 34 bereitgestellt. In der
abgebildeten Ausführungsform ist die Haltestruktur 34 mehrkantig und
weist ein Metallmaterial auf, wie z.B. Edelstahl, insbesondere Edelstahl
303. Auch die Haltestruktur 34 kann alternativ ein Kunststoffmaterial
aufweisen. Der äußere Haltering 32 und die Haltestruktur
34 stellen einen Kanal 38 bereit, in dem das proximale Ende jedes
Stützarmes 24 montiert ist. Speziell wird jeder Gitterstab
14 durch Entfernen eines Abschnittes des nicht leitenden Überzuges
26 am proximalen Ende jedes Gitterstabes 14, Einsetzen des distalen
Endes jedes Stützarms 24 in den Kanal 38 zwischen dem äußeren
Haltering 32 und der mehrkantigen Haltestruktur 34 und Befestigen
jedes Stützarmes 24 innerhalb des Kanals 38 durch irgendein
geeignetes Mittel, wie z.B. mit einem Polyurethan-Klebstoff oder dergleichen, im
Katheterkörper 12 montiert.
In einer bevorzugten Ausführungsform besitzt der Stützarm
24 einen allgemein trapezförmigen End-Querschnitt mit gebogenen Seiten.
In einer derartigen Anordnung wird, wenn jeder Stützarm 24 in den
Kanal 38 eingesetzt wird, eine im wesentlichen flache Oberfläche jedes
Stützarmes 24, vorzugsweise die Basis des trapezförmigen End-Querschnittes,
gegen eine im wesentlichen flache Oberfläche auf der mehrkantigen Haltestruktur
34 montiert. Vorzugsweise entspricht die Anzahl im wesentlichen flacher
äußerer Oberflächen auf der mehrkantigen Haltestruktur
34 der Anzahl der Gitterstäbe 14. In einem derartigen Fall
kann der Stützarm 24 jedes Gitterstabes 14 innerhalb des
Kanals 38 und seiner entsprechenden Seite auf der mehrkantigen Haltestruktur
34 benachbart montiert werden, um zu ermöglichen, daß die Stützarme
24, und somit die Gitterstäbe 14, in gleichem Abstand um
die mehrkantige Haltestruktur 34 angeordnet sind. Die mehrkantige Haltestruktur
34 kann näherungsweise mit der Längsachse des Katheterkörpers
12 koaxial sein, so daß die Gitterstäbe 14 ebenfalls
in gleichem Abstand um den Katheterkörper 12 angeordnet sind. Sobald
jeder Stützarm 24 ordnungsgemäß innerhalb des Kanals
38 positioniert ist, kann jeder Stützarm 24 innerhalb des
Kanals 38 durch irgendein geeignetes Mittel befestigt werden, wie z.B.
durch Verwendung eines Klebstoffes, wie z.B. eines Polyurethan-Klebstoffes. Alternativ
kann die Haltestruktur 34 eine runde äußere Oberfläche besitzen,
obgleich bei einer derartigen Ausführungsform mehr Sorgfalt aufgewendet werden
muß, wenn die Stützarme 24 in gleichmäßigem Abstand
um die Haltestruktur herum angeordnet werden müssen.
In der abgebildeten Ausführungsform ist ein erster nicht leitender
Schlauch 40 zwischen dem äußeren Haltering 32 und den
Stützarmen 24 angeordnet, und ein zweiter nicht leitender Schlauch
42 ist zwischen den Stützarmen 24 und der Haltestruktur
34 angeordnet. Die nicht leitenden Schläuche 40 und
42, bei denen es sich um Polyimid-Schläuche handeln kann, stellen
sicher, daß jeder Stützarm 24 elektrisch isoliert bleibt. Darüber
hinaus ist ein Haltering-Innenschlauch 44 innerhalb der Haltestruktur
34 befestigt. Der Haltering-Innenschlauch 44 weist vorzugsweise
ein nicht leitendes Material wie z.B. Polyimid auf. Der Haltering-Innenschlauch
44 definiert ein Haltering-Lumen 46, durch das sich jede der Elektroden-Verbindungsleitungen
29 und jedes der Sensorkabel 36 erstreckt.
Wie weiter vorn diskutiert, wird beim Montieren der Stützarme
24 am Gitterstabhalteaufbau 31 ein Abschnitt des nicht leitenden
Überzuges 26 am proximalen Ende jedes Gitterstabes 14 entfernt,
um den Stützarm 24 freizulegen. Das Entfernen eines Abschnittes des
nicht leitenden Überzuges 26 am proximalen Ende jedes Gitterstabes
14 ermöglicht, daß sich die Elektroden-Verbindungsleitungen
29 und Sensorkabel 36, jeder Spitzenelektrode 20, jeder
Ringelektrode 28 und jedem Ortssensor 30 entsprechend, vom Lumen
15 des Katheters 12 durch das Haltering-Lumen 46 und
in jeden nicht leitenden Überzug 26 erstrecken. Wie in 4
gezeigt, erstrecken sich, sobald sie in die nicht leitenden Überzüge
26 eingesetzt sind, die Elektroden-Verbindungsleitungen 29 und
Sensorkabel 36 innerhalb des nicht leitenden Überzuges 26
und sind an ihren distalen Enden mit ihrer entsprechenden Spitzenelektrode
20, ihrer Ringelektrode 28 oder ihrem Ortssensor 30 elektrisch
verbunden.
Um den Katheter 10 der Erfindung zu verwenden, führt
ein Kardiologe oder Elektrophysiologe eine Führungshülle und einen Dilatator
derart in den Patienten ein, wie allgemein auf dem Fachgebiet bekannt ist, so daß
die distalen Enden der Hülle und des Dilatators in dem zu kartierenden Gebiet
des Herzen sind. In einigen Fällen, wie z.B., wenn es gewünscht wird,
den Katheter 10 in einer dem Blutstrom entgegengesetzten Richtung durch
die Aortenklappe in den linken Ventrikel einzuführen, ist es zu bevorzugen,
einen Pigtail-förmigen Dilatator 54 mit einem distalen Ende
56 zu verwenden, das eine Schleife 58 bildet, wie in
6 gezeigt. Speziell wird die Seite der Schleife
58 gegen die Taschen der Herzklappe gedrückt und dient im wesentlichen
als stumpfes Instrument, um die Taschen nach innen zu drücken, so daß
sie vorübergehend invertiert sind, während der Dilatator und die Führungshülle
durch die Herzklappe vorgeschoben werden. Durch Verwenden der Oberfläche der
Schleife 58 zum Drücken gegen die Taschen der Herzklappe kann mögliches
Punktieren der Taschen der Herzklappe vermieden werden. Im Kontrast dazu kann Drücken
gegen die Taschen mit einem Dilatator, der ein gerades distales Ende besitzt, die
Taschen möglicherweise punktieren oder anderweitig schädigen. Nachdem
mit der Schleife 58 innerhalb des linken Ventrikels der Dilatator und die
Führungshülle durch die Herzklappe vorgeschoben worden sind, kehren die
Taschen der Aortenklappe in ihre ursprüngliche, natürliche Stellung zurück.
Danach wird der Dilatator aus der Führungshülle entfernt,
und der Katheter 10 wird durch die Führungshülle in den Patienten
eingeführt. Um den Katheter 10 in die Führungshülle einzuführen,
muß sich der Kartierungsaufbau 18 in seiner zusammengezogenen Anordnung
befinden, wobei jeder Gitterstab 14 allgemein entlang der Längsachse
des Katheterkörpers 12 angeordnet ist. Eine geeignete Führungshülle
zur Verwendung in Verbindung mit dem Katheter 10 ist die geflochtene Führungshülle
(die unter dem Handelsnamen PREFACE durch die Biosense Webster, Inc., Diamond Bar,
Kalifornien, USA, vertrieben wird). Eine derartige Führungshülle besitzt
ausreichende Festigkeit, um jeden Stützarm 24 in der zusammengezogenen
Anordnung zu halten, so daß die Gitterstäbe 14 und auch der gesamte
Rest des Katheters 10 sich in der Führungshülle von einem Einführpunkt
in den Patienten durch eine Vene oder Arterie und zu einem gewünschten Ort
im Herzen fortbewegen können. Sobald das distale Ende des Katheters den gewünschten
Ort erreicht hat, wie z.B. eine Position innerhalb des linken Ventrikels des Herzens,
wird longitudinale Relativbewegung zwischen dem Katheter 10 und der Führungshülle
bereitgestellt, um es wenigstens einem Abschnitt jedes Gitterstabes 14
zu erlauben, aus der Führungshülle hervorzuragen. Vorzugsweise wird die
Führungshülle relativ zum distalen Ende des Katheters proximal bewegt,
um die Gitterstäbe 14 freizulegen. Wenn ein Abschnitt jedes Gitterstabes
14 aus der Führungshülle hervorragt und keine Druckkraft mehr
von der Führungshülle auf die Gitterstäbe ausgeübt wird, erlaubt
es das Formgedächtnis der Stützarme 24 den Stützarmen, in
eine erste aufgeweitete Anordnung zurückzukehren. In der ersten aufgeweiteten
Anordnung kann wenigstens eine Elektrode von jedem Gitterstab 14 derart
in Berührung mit einer ersten Mehrzahl des Herzgewebes plaziert werden, daß
elektrische, Orts- und mechanische Informationen vom berührten Herzgewebe erlangt
werden können. Die Gitterstäbe 14 können dann zu einer zweiten
aufgeweiteten Anordnung umpositioniert werden, um eine zweite Mehrzahl von Herzgewebe
derart zu berühren, daß elektrische, Orts- und mechanische Informationen
von diesen Geweben ebenfalls erlangt werden können. Dieses Umpositionieren
wird vorzugsweise erreicht, indem die Führungshülle weiterhin relativ
zum Katheter proximal bewegt wird, um dadurch einen größeren Abschnitt
jedes Gitterstabes freizulegen. In der abgebildeten Ausführungsform kann, je
mehr von jedem Gitterstab freigelegt ist, desto weiter jeder Gitterstab sich vom
Katheter fort biegen oder aufweiten, um dadurch Herzgewebe zu berühren. Dieser
Prozeß kann wiederholt werden, bis das Herz zufriedenstellend kartiert worden
ist.
Die aufgeweitete Anordnung der Gitterstäbe 14 kann verschiedene
Formen annehmen. Zum Beispiel erstreckt sich in der oben beschriebenen Ausführungsform
jeder Gitterstab 14 radial von dem Katheterkörper 12 nach
außen und bildet eine nach außen gebogene Form, wie in 1
gezeigt. In einer anderen Ausführungsform, die in 8
gezeigt ist, erstreckt sich jeder Gitterstab 14 radial von dem Katheterkörper
12 nach außen und bildet eine im wesentlichen gerade Linie, die vorzugsweise
im wesentlichen senkrecht zum Katheterkörper 12 ist. In noch einer
anderen Ausführungsform, die in 7 gezeigt ist,
biegt sich jeder Gitterstab 14 radial derart nach außen, daß
die Gitterstäbe 14 zusammen genommen eine Tassenform bilden.
Unter Verwendung des erfinderischen Katheters 10 mit mehreren
Gitterstäben 14, wobei jeder Fähigkeiten zur elektrischen und
mechanischen Kartierung und Ortserfassung besitzt, kann der Kardiologe die lokale
Aktivierungszeit kartieren und Spannungskarten erlangen. Auch kann der Kardiologe
durch Überwachen, ob sich die Position des Ortssensors über einen vollständigen
Herzzyklus ändert, jene Orte im Herzen ermitteln, die keine mechanische Aktivität
besitzen. Diese Informationen können dem Kardiologen als Anleitung beim Bereitstellen
von Therapie für den Patienten dienen. Beispielsweise kann der Kardiologe,
wo er Gebiete des Herzens findet, die keine mechanische Aktivität besitzen,
diese Gebiete mit Hilfe bekannter Techniken revaskularisieren, wie z.B. der Gentherapie
oder der transmyokardialen Revaskularisation. Der erfinderische Katheter
10 erlaubt es dem Kardiologen, das Herz schneller als mit herkömmlichen
Kathetern zu kartieren, indem zu einem Zeitpunkt mehrere Datenpunkte gemessen werden.
Falls gewünscht, kann der Katheter einen Lenkmechanismus zur
Ablenkung des distalen Endes des Katheterkörpers 12 beinhalten. Bei
einer derartigen Konstruktion weist das distale Ende des Katheterkörpers
12 vorzugsweise einen Schlauch kurzer Länge auf, z.B. von 50 bis 101
mm (2 bis 4 Zoll) Länge, der flexibler als der Rest des Katheterkörpers
12 ist. Ein geeigneter Lenkmechanismus weist einen (nicht gezeigten) Zugdraht
auf, der sich von einem proximalen Ende im Steuerhandstück 16 durch
das zentrale Lumen 15 im Katheterkörper 12 und in ein Außer-Achsen-Lumen
im Schlauch kurzer Länge erstreckt. Innerhalb des Katheterkörpers
12 erstreckt sich der Zugdraht durch eine eng gewickelte Spule, die biegsam,
aber im wesentlichen nicht kompressibel ist. Die Spule ist nahe den proximalen und
distalen Enden des Katheterkörpers 12 fixiert und verhindert die Ablenkung
des Katheterkörpers. Das distale Ende des Zugdrahtes ist am distalen Ende des
Schlauches kurzer Länge im Außer-Achsen-Lumen verankert. Das proximale
Ende des Zugdrahtes ist an einem beweglichen Element im Handstück
16 verankert, das gegenüber dem Katheterkörper 12 bewegt
werden kann. Proximale Bewegung des beweglichen Elementes gegenüber dem Katheterkörper
12 führt zur Ablenkung des Schlauches kurzer Länge. Ein Beispiel
eines derartigen Lenkmechanismus und Aufbaus ist in US-6064905 ausführlicher
beschrieben. Beim Integrieren eines Lenkmechanismus in den erfinderischen Katheter
10 kann es wünschenswert sein, daß ein Ortssensor am distalen
Ende des Katheterkörpers 12 beinhaltet ist. Wie ein Fachmann erkennen
würde, kann das Handstück 16 entfallen, obgleich die Beschreibung
unter Beibehaltung des Handstückes zur leichteren Anwendung durch den Kardiologen
erfolgt ist.