BENIM, Thomas E., Goodlettsville, TN 37072, US; CHAMBERLIN, Susan Gogol, Wilmington, DE 19809, US; CHAMBERS, Jeffrey Allen, Hockessin, DE 19707, US; COSENTINO, Steven R., Quinton, VA 23141, US; HUNDERUP, Peter R., Richmond, VA 23233, US; LEE, Ross A., Chesapeake City, MD 21915, US; PROCACCINI, Susan D., Hockessin, DE 19707, US
Vertreter
derzeit kein Vertreter bestellt
DE-Aktenzeichen
60218833
Vertragsstaaten
AT, BE, CH, CY, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE, TR
Die vorliegende Erfindung betrifft ein isolierendes Etikettenmaterial
für einen Behälter, das eine Wärmeisolierschicht umfasst, die auf
ein Oberflächenmaterial aufgeklebt ist. Das Oberflächenmaterial kann eine
Folie, Papier oder Textilmaterial sein. Das Oberflächenmaterial kann mit einem
Beschichtungsmaterial so beschichtet werden, dass es bedruckbar ist, wodurch dem
Behälter sowohl Isoliereigenschaften als auch Bedruckbarkeitsfähigkeit
verliehen wird.
BESCHREIBUNG DES STANDS DER TECHNIK
Isolierte Umhüllungen für Behälter sind bekannt, wie
beispielsweise diejenige, die in der US-Patentschrift 4871597 offenbart ist. Diese
Umhüllung umfasst eme erste oder innerste Textilmaterialschicht, eine zweite
innerste Isolierschicht, die einen Polymerschaumstoff umfasst, eine dritte innerste,
aus metallisierter Polymerfolie bestehende reflexionsfähige Schicht und eine
äußerste Schicht aus Textilmaschenware. Jedoch kann die Verwendung von
vier verschiedenen Schichten dem Behälter zwar eme gute Isolierung verleihen,
aber hinderlich sein, wodurch die Funktionsfähigkeit einer derartigen Umhüllung
für andere Zwecke, wie als Etikettenmaterial, beschränkt ist.
Im Stand der Etiketttechnik werden im Allgemeinen keine verschiedenen
Materialien und verschiedenen Schichten in einem Etiketenmaterial verwendet. Dies
ist teilweise der Tatsache zuzuschreiben, dass es zu teuer gewesen ist, die verschiedenen
Materialien und Schichten aufeinander zu laminieren. Beispielsweise offenbart die
US 4273816 Etikette, die zerbrechliche Behälter
wie Glasflaschen gegen mechanische Erschütterung schützen. Außerdem
müssen, um verschiedene Materialien aufeinander zu laminieren, von denen eines
dem Etikett Wärmeisolierung verleiht und eine gewisse Dicke oder Höhe
aufweist, die Materialien auf eme Temperatur erhitzt werden, bei der das erhöhte
Material zusammenfällt.
Auch ist im Stand der Folientechnik ein dünnes elektrisches Band
bekannt, das eine mit einer Polyesterbahn verstärkte Polyesterfolie umfasst,
wie im OEM von 3M Utilities and Telecommunications offenbart. Jedoch ist dieses
Band, das an semer dicksten Stelle 0,0190 cm (0,0075 Zoll) dick ist, zur Verwendung
als Isolator für einen Behälter nicht geeignet.
So besteht ein Bedarf für das Konzipieren emes Isolators für
emen Behälter, der billig herzustellen ist. Ein derartiger Isolator wäre
dick genug, um eine ausreichende Isolierung zu bieten, jedoch dünn genug, um
flexibel zu sem, so dass er sich um den Behälter herumwickelt. Idealerweise
sollte ein derartiger Isolator multifunktionell sein, so dass er auch als Etikett
dienen könnte.
KURZE ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung überwindet die Probleme, die mit dem
Stand der Technik verbunden sind, indem sie ein Etikettenmaterial bietet, das als
Isolator für emen Behälter wirkt. Dieser Isolator weist eine genügende
Höhe auf, d.h. er ist ausreichend (mehr als 0,0190 cm (0,0075 Zoll)) dick,
um eine ausreichende Isolierung für den Behälter zu bieten, jedoch dünn
genug, so dass er leicht um einen Behälter herumgewickelt werden kann. Aufgrund
dieses charakteristischen Merkmals kann dieser Isolator auch als Etikettenmaterial
funktionieren. So weist die Verwendung eines Etiketts, das aus dem erfindungsgemäßen
Etikettenmaterial hergestellt ist, den Vorteil auf, die Temperatur des Inhalts des
Behälters länger aufrechtzuerhalten, als bei Verwendung des Etiketts als
solchem. Außerdem ist das erfindungsgemäße Etikettenmaterial bedruckbar,
wodurch seine Verwendung als Etikett für einen Behälter verbessert wird.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Etikettenmaterials
besteht darm, dass es weniger kostspielig herzustellen ist als eine laminierte Struktur,
da in einer bevorzugten Ausführungsform es eine coextrudierte Folie mit einem
heißsiegelbaren Klebstoff umfasst, der zum Befestigen der Folie an der Isolierschicht
verwendet wird.
Außerdem ist bei der bevorzugten Ausführungsform, wo die
Folie und die Isolierschicht beide aus Polyester bestehen und verträgliche
Klebstoffe umfassen, das erfindungsgemäße Etikettenmaterial vollständig
recycelbar, wodurch ein signifikanter Umweltvorteil im Vergleich mit bekannten Etiketten
oder Isolatoren des Stands der Technik geboten wird.
Erfindungsgemäß umfasst das erfindungsgemäße Etikettenmaterial
eine Wärmeisolierschicht mit einem Wärmewiderstand von 0,0077 bis 0,077
m2·K/W (0,05 bis 0,5 CLO), die auf ein Oberflächenmaterial
auflaminiert ist, wobei das Etikettenmaterial mindestens 0,0190 cm (0,0075 Zoll)
dick ist.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
1 ist eine Querschnittsansicht eines erfindungsgemäßen
Etikettenmaterials, die das Oberflächenmaterial auf beiden Seiten der Wärmeisolierschicht
zeigt.
2 ist eine Querschnittsansicht des erfindungsgemäßen
Etikettenmaterials, die 1 ähnlich ist, jedoch
das Oberflächenmaterial nur auf eine Seite des Wärmeisoliermaterials auflaminiert
zeigt.
3 ist eine perspektivische Ansicht eines Behälters,
der mit einem Etikett umwickelt ist, das aus einem erfindungsgemäßen Etikettenmaterial
ausgeschnitten worden ist.
4 ist eine perspektivische Ansicht eines Behälters
mit Einengungen, der mit einem Etikett umwickelt sind, das aus einem erfindungsgemäßen
Etikettenmaterial ausgeschnitten worden ist.
5 ist eine perspektivische Ansicht einer Flasche, die
mit einem Etikett umwickelt ist, das aus einem erfindungsgemäßen Etikettenmaterial
ausgeschnitten worden ist.
6 ist eine perspektivische Ansicht emes Bechers, der
mit einem Etikett umwickelt ist, das aus einem erfindungsgemäßen Etikettenmaterial
ausgeschnitten worden ist.
7 ist eme schematische Ansicht emes Apparats, der zum
Herstellen des erfindungsgemäßen Etikettenmaterials geeignet ist.
8 ist eine grafische Darstellung, die die Temperatur
zeigt, bei der die heißsiegelbaren Schichten des Oberflächenmaterials
aktiviert werden, im Vergleich mit der Dicke des in Beispiel 1 hergestellten Etikettenmaterials.
9 ist eine grafische Darstellung, die die Temperatur
zeigt, bei der die heißsiegelbaren Schichten des Oberflächenmaterials
aktiviert und auf die Wärmeisolierschicht auflaminiert worden sind, im Vergleich
mit den Wärmeisolierwerten, in CLO gemessen, des in Beispiel 1 hergestellten
Etikettenmaterials.
GENAUE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Erfindungsgemäß wird ein Etikettenmaterial bereitgestellt.
Ein derartiges Etikettenmaterial ist allgemein bei 5 in den 1
und 2 und aufgerollt bei 45 in 7
gezeigt. Das Etiketenmaterial wird zum Herstellen von Etiketten in einzelne Längen
geschnitten, die in den 3–6
bei 15 als auf den Behälter 15 aufgebracht gezeigt sind.
Das Etikettenmaterial der vorliegenden Erfmdung umfasst eine Wärmeisolierschicht,
die in den 1 und 2 bei
30 gezeigt sind. Diese Wärmeisolierschicht weist einen Wärmewiderstand,
wie in Isoliereinheiten oder CLO gemessen, von 0,05 bis 0,5 auf. Die CLO-Einheit
wird als Einheit des Wärmewiderstands eines Kleidungsstücks definiert.
Die SI-Einheit des Wärmewiderstands ist der Wert in Quadratmeter Kelvin pro
Watt (m2·K/W) (vergleiche „Textile Terms and Definitions
(Textilbegriffe und Defmitionen)", Zehnte Ausgabe, The Textile Institute (1995),
Seite 66, 350). So beträgt der Bereich des Wärmewiderstands in SI-Einheiten
der erfmdungsgemäßen Wärmeisolierschicht 0,0077 bis 0,077 m2·K/W.
Obwohl CLO mit Bezug auf ein Kleidungsstück definiert wird, kann dieser Messwert
zum Beschreiben des Wärmewiderstands irgendeines Textilsystems verwendet werden
und wird hier zum Beschreiben des Wärmewiderstands der erfindungsgemäßen
Wärmeisolierschicht verwendet. CLO-Werte hängen vom Material, das für
die Isolierschicht verwendet wird, und dessen Dicke ab. Die CLO-Werte von Etiketten,
die ohne die erfindungsgemäße Wärmeisolierschicht hergestellt worden
sind, lagen unterhalb des unteren Endes des Bereichs (0,05 CLO oder 0,0077 m2·K/W).
Die Wärmeisolierschicht umfasst ein organisches Material auf
der Basis einer thermoplastischen Faser umfassend Polyester, Polyethylen oder Polypropylen.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Wärmeisolierschicht ein Faserfüllmaterial,
das Polyester umfasst. Ein Faserfüllmaterial, das als THERMOLITE®
Active Original von E.I. du Pont de Nemours and Company verkauft wird, ist zur Verwendung
bei der vorliegenden Erfindung besonders geeignet. Das bei der vorliegenden Erfindung
verwendete Faserfüllmaterial weist ein Flächengewicht
im Bereich von 10 g/m2 bis 200 g/m2 und eine Schüttdichte
von weniger als 0,3 g/cm3 auf. Als Alternative kann die Wärmeisolierschicht
schmelzgeblasene Fasern wie schmelzgeblasene Polyolefine, die von 3M als THINSULATE®
verkauft werden, umfassen.
Viele andere Variationen von Isoliermaterial für die Wärmeisolierschicht
können bei der vorliegenden Erfmdung verwendet werden. Beispielsweise kann
die Wärmeisolierschicht einen Schaumstoff umfassen. Der Schaumstoff kann aus
Polyurethan oder irgendeiner anderen Schaumstoffzusammensetzung, wie sie im Stand
der Technik bekannt ist, bestehen. Oder die Wärmeisolierschicht kann aus einem
Material auf der Basis von anorganischen Fasern, das Glaswolle, Borsilicatglas oder
Steinwolle umfasst, hergestellt sein.
Als Alternative kann die Wärmeisolierschicht ein Maschenware,
die beispielsweise aus Vierkanal- oder ovalen Langkettenfasern hergestellt ist,
das von E.I. du Pont de Nemours and Company, Wilmington, Delaware, unter der Handelsbezeichnung
COOLMAX® verkauft wird. Oder die Wärmeisolierschicht kann ein
Gewebe oder ein Vliesstoff sein.
Die Isolierschicht könnte auch irgendeine Art von nichtgewobenem
Material wie Filz oder einem lockeren nichtgewobenen oder Nadelvliesstoff sein.
Die Wärmeisolierschicht wird auf ein Oberflächenmaterial
auflaminiert, das bei 10 in den 1 und
2 und auch bei 20 in 1
gezeigt ist. Mit „Laminierung" ist das Vereinigen von Schichten von Material
durch einen Klebstoff oder eine andere Möglichkeit gemeint. Bei dem Oberflächenmaterial
kann es sich um Folie, Papier und/oder Textilgewebe handeln. Die Folie wird aus
einem thermoplastischen Material hergestellt, das entweder Polyester, Polyethylen
oder Polypropylen umfasst. Bei der in 1 veranschaulichten
Ausführungsform wird die Wärmeisolierschicht zwischen zwei Blatt Folie,
Papier oder Textilmaterial laminiert. Jedoch liegt es mnerhalb des Umfangs der vorliegenden
Erfindung, ein einziges Blatt Oberflächenmaterial an die Wärmeisolierschicht,
wie in 2 gezeigt, zu laminieren. Die Verwendung eines
einzigen Blatts Oberflächenmaterial beeinflusst die Dicke des Etikettenmaterials
nicht wesentlich, da die Dicke des Oberflächenmaterials im Vergleich mit der
Gesamtdicke des Etikettenmaterials unwesentlich ist. Das erfindungsgemäße
Etikettenmaterial ist mehr als 0,0075 Zoll (0,0190 cm) dick, so dass es dick genug
ist, um eine ausreichende Isolierung für einen Behälter zu bieten. Das
Oberflächenmaterial 10, das eme erste Schicht 13 und eine
zweite Schicht 14, wie in 1 und
2 gezeigt, umfasst, und das Oberflächenmaterial
20, das eine erste Schicht 22 und eine zweite Schicht
24, wie in 1 gezeigt, umfasst, kann eme Dicke
zwischen 0,0002 Zoll (0,0005 cm) und 0,010 Zoll (0,025 cm) aufweisen. Ein bevorzugter
Bereich für die Dicke des Oberflächenmaterials beträgt 0,00048 Zoll
(0,00121 cm) bis 0,0020 Zoll (0,0050 cm).
In einer bevorzugten Ausführungsform, die im Folgenden als Ausführungsform
der „coextrudierten Folie" bezeichnet wird, umfasst das Oberflächenmaterial
eine Folie, die so coextrudiert wird, dass sie zwei Schichten umfasst. So umfasst
das Oberflächenmaterial 10 eine erste Schicht 13 und eine
zweite Schicht 14. In dieser Ausführungsform sind die erste Schicht
13 und die zweite Schicht 14 aus verschiedenen Materialien gebildet,
bilden jedoch ein Blatt der Folie. Die zweite Schicht 14 ist heißsiegelbar
– d.h. sie ist aus einem Material hergestellt, das eine niedrigere Schmelztemperatur
aufweist als das Material der ersten Schicht 13, so dass, wenn das Oberflächenmaterial
10 erhitzt wird, die zweite Schicht 14 sich erweicht und an der
Wärmeisolierschicht anhaftet, wenn Druck darauf aufgebracht wird. Auf ähnliche
Weise umfasst das Oberflächenmaterial 20 eine erste Schicht
22 und eine zweite Schicht 24. Wiederum smd die erste Schicht
22 und die zweite Schicht 24 aus verschiedenen Materialien hergestellt,
bilden jedoch ein Blatt Folie. Die zweite Schicht 24 ist heißsiegelbar
– d.h. sie ist aus einem Material hergestellt, das eine niedrigere Schmelztemperatur
als das Material der ersten Schicht 22 aufweist, so dass, wenn das Oberflächenmaterial
20 erhitzt wird, die zweite Schicht 24 sich erweicht und an der
Wärmeisolierschicht anhaftet, wenn Druck darauf aufgebracht wird.
Das erfindungsgemäße Etikettenmaterial kann des Weiteren
eine Beschichtung auf dem Oberflächenmaterial umfassen. Die Beschichtung, bei
12 in 1 und 2
gezeigt, wird auf der nicht heißsiegelbaren Oberfläche (d.h. den ersten
Schichten 13 und 22) des Oberflächenmaterials bereitgestellt.
Diese Beschichtung ist bedruckbar, so dass das gleiche Material, das die Isolierung
bietet, auch als Etikett funktionieren kann. Die Beschichtung besteht aus einem
Standarddruckgrundiermittel auf der Basis wässriger Polymerdispersionen, Emulsionen
oder Lösungen von Acryl-, Urethan-, Polyester- oder anderen Harzen, die im
Stand der Technik allgemein bekannt smd. (Siehe beispielsweise die US-Patentschrift
Nr. 5453326). Als Alternative entfällt, wenn die Wärmeisolierschicht vorher
bedruckt worden ist, und das Oberflächenmaterial klar ist, eventuell die Notwendigkeit,
das Oberflächenmaterial zu beschichten, um es bedruckbar zu machen.
Bei emer bevorzugten Konfiguration der Ausführungsform der coextrudierten
Folie werden Folien mit zwei verschiedenen Dicken für die
Oberflächenmaterialien, wie das Oberflächenmaterial 10 und das
Oberflächenmaterial 20 in 1, verwendet.
Ein spezifisches Beispiel emer Folie, die zur Verwendung als Oberflächenmaterial
10 in 1 geeignet ist, ist MELINEX®
854, das im Handel von DuPont Teijin Films, Wilmington, Delaware, erhältlich
ist. MELINEX® 854 ist eine 120 Gauge (0,0012 Zoll oder 0,0030 cm)
dicke coextrudierte biaxial orientierte Polyesterfolie. Die erste Schicht dieser
Folie, wie 13 in 1, ist aus einem Standardpolyesterhomopolymer
mit einer intrinsischen Viskosität von etwa 0,590, das 2500 ppm aus anorganischem
Gleitzusatzmittel bestehende Teilchen enthält, hergestellt. Diese Schicht umfasst
etwa 65 % der gesamten Foliendicke. Ein Copolyesterharz, das aus 18 Gewichts % Isophthalsäure
mit einer intrinsischen Viskosität von etwa 0,635 besteht, das 2300 ppm aus
anorganischem Gleitzusatzmittel bestehende Teilchen enthält, wird unter Bildung
der heißsiegelbaren Schicht (wie 14 in 1)
coextrudiert und umfasst 35 % der gesamten Foliendicke (bevorzugt 15–40 %).
Die Oberfläche der ersten Schicht der heißsiegelbaren Schicht gegenüber
wird im Prozess durch einen Tiefdruckbeschichter (während des Folienherstellungsverfahrens)
mit einer Druckgrundierbeschichtung (12 in 1)
auf der Basis einer oben beschriebenen wässrigen Polyesterdispersion mit einem
Trockenbeschichtungsgewicht von 0,03 g/m2 beschichtet. MELINEX®
854-Folie ist auch zur Verwendung als Oberflächenmaterial 20 in
1 geeignet, dieses Oberflächenmaterial ist jedoch
etwas dünner als das Oberflächenmaterial, das als Oberflächenmaterial
10 verwendet wird. In allen Ausgestaltungen ist die MELINEX®
854-Folie, die als Oberflächenmaterial 20 verwendet wird, die gleiche
wie die MELINEX® 854-Folie, die als oben beschriebenes Oberflächenmaterial
10 verwendet wird.
Einer anderen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung gemäß
kann das Oberflächenmaterial auf der Oberfläche, die von der Wärmeisolierschicht
abgewandt ist, modifiziert werden, um das Drucken darauf durch Coronaentladungsbehandlung
zu erleichtern. Spezifisch wird die Oberfläche der ersten Schicht
13 oder 22 modifiziert. Die Coronaentladungsbehandlung kann zusätzlich
zu oder anstatt des Beschichtens auf dem Oberflächenmaterial durchgeführt
werden. Oder es kann als Alternative oben auf der Beschichtung oder anstatt der
Beschichtung eine aufgedampfte Metallschicht, wie beispielsweise eine Aluminiumschicht,
auf der Oberfläche, die von der Wärmeisolierschicht abgewandt ist, für
dekorative Zwecke und zum Hinzufügen optischer Effekte abgeschieden werden.
Erfolgt dieses Aufdampfen, so würde die Coronaentladungsbehandlung typischerweise
nicht zusätzlich zu diesem Aufdampfen durchgeführt werden.
Einer anderen Modifikation der vorliegenden Erfindung gemäß
kann das Oberflächenmaterial auf der Oberfläche, die der Wärmeisolierschicht
abgewandt ist, mit Mustern geprägt werden, wie sie zur Dekoration erwünscht
sein können. Das Prägen kann, falls erforderlich, oben auf der Beschichtung
nach der Coronaentladungsbelandlung und oben auf der Aufdampfschicht durchgeführt
werden. Spezifisch können Druck und die Wärme angewendet werden, um spezifische
Bereiche des Oberflächenmaterials dünner zu machen, so dass die Oberfläche
aus Bereichen, die dünner gemacht worden sind, herauszuragen schemt. Das Durchführen
in Form eines Musters kann zum Dekorieren des Etikettenmaterials angewendet werden.
Die Wärme und der Druck können durch einen geformten Amboss oder ein geformtes
Eisen in einem dekorativen Muster aufgebracht werden. Als Alternative können
die Wärme und der Druck durch eine eingravierte oder geätzte Prägewalze
oder einen eingravierten, sich hin und her bewegenden Stempel in einer Plattenpresse
aufgebracht werden. Die Wärme sollte bei 200–400°F (93–204°C)
so aufgebracht werden, dass der aufgebrachte Druck dauerhafte Einkerbungen in dem
Etikettenmaterial bilden würde. Die Wärme sollte so aufgebracht werden,
dass mindestens das Oberflächenmaterial und eventuell auch die Wärmeisolierschicht
erweicht werden. Das Erweichen der Wärmeisolierschicht ist weniger kritisch
als das Erweichen des Oberflächenmaterials, unterstützt jedoch auch den
Prägevorgang.
Außerdem kann die Oberflächenmodifikation (d.h. die Beschichtung
oder die Coronaentladungsbehandlung) zum Erleichtern des Klebens an eine andere
Oberfläche mit Hilfe einer Klebstoffschicht benutzt werden. Zum Ankleben an
eine andere Oberfläche wird eine Klebstoffgrundierschicht, wie diejenige, die
bei 26 in 1 gezeigt ist, auf die unbehandelte
Oberfläche des Oberflächenmaterials oder auf die durch Coronaentladung
behandelte Oberfläche (jedoch nicht auf eine durch Aufdampfen modifizierte
oder geprägte Oberfläche) aufgebracht. Diese Klebstoffgrundierschicht
ist druckempfindlich, um das Aufbringen des Etiketts auf einen Behälter zu
ermöglichen. Außerdem kann eine Trennverkleidung 28 auf der Oberfläche
der Klebstoffgrundierschicht 26, wie in 1
gezeigt, bereitgestellt werden. Der Zweck der Trennverkleidung besteht darm, den
Klebstoff bis zum Zeitpunkt des Aufbringens des Etiketts auf einen Behälter
zu schützen. Oder es wird ein Klebstoff (keme Klebstoffgrundierschicht) auf
die modifizierte Oberfläche aufgebracht.
Das erfindungsgemäße Etikettenmaterial kann beispielsweise
mit einem heißen Messer an seinen Kanten so versiegelt werden, dass Fluid nicht
in die Kanten des Etikettenmaterials eindringen kann. Derartige Kanten sind bei
132 in 3–6
gezeigt. Als Alternative kann das Etikettenmaterial selbstversiegelnd sein. Bei
dieser selbstversiegelnden Konfiguration kann das Etikettenmaterial auf sich selbst
zurück gefaltet werden, so dass die oberen und unteren Kanten
schon versiegelt sind. Ein aus dem erfindungsgemäßen Etikettenmaterial
hergestelltes Etikett wird bevorzugt so versiegelt, dass Fluid nicht in die Kanten
desselben eindringen kann.
Des Weiteren wird erfindungsgemäß ein System aus Behälter/isoliertem
Etikettenmaterial bereitgestellt. Ein derartiges System ist allgemein in
3–6 bei
100 gezeigt. Das System umfasst einen Behälter, der mit einem Isolieretikettenmaterial
derart umwickelt ist, dass ein signifikanter Teil des Oberflächenbereichs des
Behälters bedeckt ist. Der Behälter kann eine Dose oder eine Flasche sein,
die für das unbedenkliche Lagern und den unbedenklichen Verzehr von Getränken
und Nahrungsmitteln geeignet sind. Eine Dose ist in 3
und 4 jeweils bei 90 bzw. 110 gezeigt,
eme Flasche ist in 5 bei 115 gezeigt. Oder
der Behälter kann ein Becher, wie in 6 bei
140, gezeigt sein. Als Alternative kann der Behälter ein Beutel sein
und in manchen Fällen kann das Etikett zum Beutel selbst werden. Der Behälter
wird mit einem Isolieretikett umwickelt, das aus einem Etikettenmaterial wie oben
bezüglich 1 und 2
beschrieben ist, hergestellt ist. Das Etikett kann entweder an den Behälter
oder an sich selbst sich überlappenden Kanten entlang, wie beispielsweise der
Kante 130 in 3–6,
geklebt werden.
In der Ausführungsform von 4 wird
das erfindungsgemäße Etikett auf die Dose 110 aufgebracht, die
so konstruiert ist, dass sie geeignete Einschnitte 120 aufweist. Diese
Emschnitte halten das Etikett an Ort und Stelle fest, wenn die Kanten
130 des Etiketts durch Klebstoff oder durch Aufbrmgen von Wärme aneinander
befestigt werden. In der Ausführungsform von 6
ist der Becher 140 vom Typ, der allgemein für einzelne Portionsgrößen
heißer Getränke, wie beispielsweise wegwerfbare Kaffeebecher, verwendet
wird. Als Alternative kann der Becher aus Karton, wie beispielsweise ein Speiseeisbecher,
bestehen. Wenn der Becher eine aus kegelförmigen Abschnitten bestehende Konstruktion,
wie in 6, aufweist, wo der obere Umfang, der bei
150 gezeigt ist, signifikant größer ist als der untere Umfang,
bei 160 gezeigt, kann das aus dem erfmdungsgemäßen Etikettenmaterial
hergestellte Etikett in einer ähnlichen aus kegelförmigen Abschnitten
bestehenden Gestalt geformt sein, um gut sitzend um den Becher zu passen. In diesem
Fall würde ein Klebstoff das Etikett am Becher festhalten.
Statt des Bildens eines einheitlichen Etikettenmaterials ist es auch
möglich, eine Wärmeisolierschicht an einen Behälter anzubringen und
dann ein Oberflächenmaterial an der Wärmeisolierschicht zu befestigen.
Ein Oberflächenmaterial oder Aufschrumpfdecketikett könnte dann auf die
Wärmeisolierschicht aufgebracht werden. Ein Beispiel einer Wärmeisolierschicht,
die bei dieser Konfiguration verwendet werden kann, ist eme Rundstrickware, die
in die richtige Länge geschnitten und über die Dose gestülpt wird.
Als Alternative kann ein Heißschmelzklebstoff auf den Dosenbereich, der isoliert
werden soll, aufgeblasen werden, wodurch eine Schicht loser Fibrillen bis zu einer
erwünschten Dicke aufgebaut wird.
Weiterhin wird erfindungsgemäß eine Methode zum Herstellen
eines Isolieretikettenmaterials bereitgestellt. Diese Methode wird unter Bezugnahme
auf 7 dargestellt. Bei dieser Methode wird ein Blatt
Material, das für die Wärmeisolierschicht, wie beispielsweise Faserfüllmaterial
30, verwendet wird, von einer Zuführwalze 45 zugeführt.
Außerdem wird Oberflächenmaterial 10 von einer Zuführwalze
40 zugeführt und so angeordnet, dass die Beschichtung 12
von der Wärmeisolierschicht 30 wegweisend orientiert ist und die zweite
Schicht 14 der Isolierschicht 30 zugewandt ist. Außerdem
kann das Oberflächenmaterial 20 von einer Zuführwalze
50 zugeführt werden und wird so angeordnet, dass die Klebstoffschicht
(falls erforderlich, wie sie bei 26 in 1 gezeigt
ist) von der Wärmeisolierschicht wegweisend orientiert ist. Die erste Schicht,
wie beispielsweise 13, wie in 1 und
2 und 22 gezeigt, wie in 1
gezeigt, des Oberflächenmaterials wird von der Wärmeisolierschicht wegweisend
orientiert und die zweite Schicht des Oberflächenmaterials, wie beispielsweise
14 in 1 und 2
und 24, wie in 1 gezeigt, ist der Wärmeisolierschicht
zugewandt.
Ein Blatt der Wärmeisolierschicht, wie beispielsweise
30, und mindestens ein Blatt Oberflächenmaterial, wie 10,
werden in einen erhitzten Kalanderwalzenspalt zwischen einem Paar erhitzter Kalanderwalzen
70 und 80, in 7 gezeigt, eingeführt.
Die erhitzten Kalanderwalzen verursachen, dass die Oberflächen der Wärmeisolierschicht
und des Oberflächenmaterials aneinander anhaften. Die Kalanderwalzen werden
auf eine Temperatur erhitzt, durch die die heißsiegelbare Schicht aktiviert
wird, jedoch das gesamte Oberflächenmaterial, wie oben besprochen, nicht geschmolzen
wird. Diese Temperatur liegt im Bereich von 93°C bis 260°C (200°F
bis 500°F), wobei der bevorzugte Temperaturbereich 137°C–160°C
(280°–320°F) bei der Ausführungsform beträgt, bei der
coextrudierte Folien von 48 Gauge und 120 Gauge als Oberflächenmaterial und
ein Faserfüllmaterial als Wärmeisolierschicht verwendet werden. Jedoch
können höhere Temperaturen im Bereich von 232°–260°C
(450°–500°F) bei hohen Liniengeschwindigkeiten, d.h. Geschwindigkeiten
von 91 bis 122 Metern (300 bis 400 Fuß) pro Minute angewendet werden. Die Kalanderwalzen
sind im Abstand voneinander verschoben, der geeignet ist, um einen Walzenspaltdruck
zu schaffen, der für das Laminieren geeignet ist. Als Alternative
kann anstatt des Verwendens einer coextrudierten heißsiegelbaren Folie ein
Klebstoff zwischen dem Oberflächenmaterial und der Wärmeisolierschicht
emgebracht werden, um sie aneinander zu befestigen. Dieser Klebstoff würde
durch eine Beschichtungswalze, nicht gezeigt, aufgebracht werden, die zwischen den
Zuführwalzen 40 und 50 und den Kalanderwalzen 70
und 80 in 7 positioniert werden würde.
Es wird ein Etikettenmaterial gebildet, das durch eme Aufnahmewalze 20,
wie in 7 gezeigt, durch die Prozessvorrichtung hindurchgezogen
wird.
Ein Etikettenmaterial mit einer Dicke von mehr als 0,0190 cm (0,0075
Zoll), bevorzugt zwischen 0,025 cm (0,010 Zoll) und 0,102 cm (0,040 Zoll) und am
bevorzugtesten zwischen 0,051 cm (0,020 Zoll) und 0,076 cm (0,030 Zoll), wird hergestellt.
Dieses Etikettenmaterial sollte das Etikettenmaterial mit einem Blatt Oberflächenmaterial,
wie in 2, oder zwei Blatt Oberflächenmaterial,
wie in 1, sein, da die Dicke des Oberflächenmaterials
im Vergleich mit der Gesamtdicke des Etikettenmaterials nicht signifikant ist. Auf
die Bildung des Etikettenmaterials hin kann das Zerschneiden auf geeignete Breiten
mit einem heißen Messer, das die Kanten des Etikettenmaterials versiegelt,
folgen. Das Etikettenmaterial kann dann unter Bildung von Etiketten, die bevorzugt
versiegelte Kanten aufweisen, zerschnitten werden.
Als Alternative kann statt des Verwendens emes einzigen Blatts Oberflächenmaterial
die Wärmeisolierschicht zwischen zwei Blatt Oberflächenmaterial in die
erhitzte Kalanderwalze geführt werden, die die Oberflächen der Wärmeisolierschicht
und des Oberflächenmaterials dazu bringt, aneinander anzuhaften. Diese Ausführungsform
ist auch in 7 veranschaulicht, wo beide Oberflächenmaterialien
10 und 20 zu dem Quetschspalt zwischen erhitzten Kalanderwalzen
70 und 80 geführt werden. In jeder der Ausführungsformen,
wo ein oder zwei Blatt Oberflächenmaterial zwischen erhitzte Kalanderwalzen
geführt wird bzw. werden, kann das Füllmaterial der Wärmeisolierschicht
vorher bedruckt werden, wodurch die Notwendigkeit des Beschichtens des Oberflächenmaterials,
um es bedruckbar zu machen, entfällt.
Den mit dem Stand der Technik vertrauten Fachleuten sollte es offensichtlich
sein, dass Modifikationen bei der erfindungsgemäßen Methode durchgeführt
werden können, ohne vom Geiste derselben abzuweichen. Beispielsweise kann die
vorliegende Erfindung alternativ eine Methode zum Herstellen eines Isolieretikettenmaterials
umfassen, wobei ein Kardenflor, der thermoplastische Stapelfasern umfasst, aus einer
im Handel erhältlichen Kardiennaschme geführt wird. Dieser Kardenflor
wird anstatt des Faserfüllmaterials in dem bezüglich 7
oben beschriebenen Verfahren verwendet, wobei er direkt auf ein Oberflächenmaterial
abgesetzt wird. Der Kardenflor und das Oberflächenmaterial werden einem Kalandriervorgang
unterworfen, wodurch die Fasern aus dem Kardenflor an das Oberflächenmaterial
laminiert werden. Man sollte beachten, dass das gemäß dieser Ausführungsform
hergestellte Etikettenmaterial absichtlich dünner ist als die bevorzugte Dicke
der Ausführungsform, welche zwischen 0,051 cm (0,020 Zoll) und 0,076 cm (0,030
Zoll) liegt, jedoch immer noch größer wäre als 0,0190 cm (0,0075
Zoll).
Die vorliegende Erfindung wird durch folgende Beispiele veranschaulicht.
Die in den Beispielen verwendete Testmethode ist unten beschrieben.
TESTMETHODE
Für die folgenden Beispiele wurde der CLO-Wert auf einer „Thermolabo
II" gemessen, wobei es sich um ein Instrument mit einem gekühlten Bad handelt,
das im Handel von Kato Tekko Co. L.T.D., Kato Japan, erhältlich ist, und das
Bad von Allied Fisher Scientific, Pittsburgh, Pennsylvania, erhältlich ist.
Die Laborbedingungen waren 21°C und eine relative Feuchte von 65 %. Die Probe
bestand aus einer Probe in einem Stück, das 10,5 cm × 10,5 cm maß.
Die Dicke der Probe (in Zoll) bei 6 g/cm2 wurde unter Anwendung
emes Frazier-Kompressometers, der im Handel von Frazier Precision Instrument Company,
Inc., Gaithersburg, Maryland, erhältlich ist, bestimmt. Zum Messen der Dicke
bei 6 g/cm2 wurde folgende Formel verwendet, um PSI (Pfund pro Quadratzoll)
(Kilogramm pro Quadratzentimeter) auf der Scheibe einzustellen:
Ein Ablesewert von 0,8532 auf der Kalibrierskala des Frazier-Kompressometers
(Durchmesser des Pressfußes 1 Zoll oder 2,54 cm) zeigt, dass durch Einstellen
der oberen Skala auf 3,5 psi (0,2 Kilogramm pro Quadratzentimeter) die Dicke bei
6 g/cm2 gemessen wurde.
Das Thermolabo II-Instrument wurde dann kalibriert. Die Temperaturfühler-Box
(BT-Box) wurde dann auf 10°C über der Raumtemperatur eingestellt. Die
BT-Box maß 8,4 cm × 8,4 cm (3,3 Zoll × 3,3 Zoll). Eine 5,08 cm ×
5,08 cm (2 Zoll × 2 Zoll) große Heizplatte befand sich in der Mitte der
Box und war von Styrofoam umgeben. Wasser von Raumtemperatur wurde durch eme Metallwasserbox
zum Konstanthalten der Temperatur zirkuliert. Eine Probe wurde auf die Wasserbox
aufgegeben, und die BT-Box wurde auf die Probe aufgegeben. Die Menge an Energie
(in Watt), die erforderlich war, um die BT-Box eine Minute lang bei dieser Temperatur
zu halten, wurde aufgezeichnet. Die Probe wurde dreimal getestet und die folgenden
Berechnungen wurden durchgeführt:
wobei:
W = Watt
D = Dicke der Probe, in Zoll bei 6 g/cm2 gemessen (6 g/cm2
wurden angewendet, weil das Gewicht der BT-Box 150 g betrug, die Bereich der Heizplatte
auf der BT-Box 25 cm2 betrug). Durch Multiplizieren der Dicke mit 2,54
wurde sie in Zentimeter umgewandelt.
A = Bereich der BT-Platte (25 cm)
T = 10°C
Der Wert von 0,00164 war ein kombinierter Faktor, der die Korrektur
von 2,54 mal dem Korrekturfaktor von 0,0006461 (Korrigieren der Dicke von Zoll auf
Zentimeter) zum Umwandeln des Wärmewiderstands in cm2 × °C/Watt
emschloss. Um die Wärmeleitfähigkeit in den Widerstand umzuwandeln, wurde
die Leitfähigkeit als Nenner in die Gleichung eingesetzt.
BEISPIEL 1
Ein Etikettenmaterial wurde dem oben bezüglich 7
beschriebenen Verfahren gemäß hergestellt, mit der Ausnahme, dass statt
des Führens der Oberflächenmaterialien 10 und 20 von
den Zuführwalzen sie als emzelne Blätter zum Quetschspalt geführt
wurden. Das Etikettenmaterial wurde zum Bilden eines Etiketts längenmäßig
zugeschnitten. Ein Faserfüllmaterial des Typs, der von E.I. duPont de Nemours
and Company, Wilmington, Delaware, unter der Handelsbezeichnung THERMOLITE®
Active Original verkauft wird, wurde als Wärmeisolierschicht verwendet. Das
Faserfüllaterial wies ein Flächengewicht von 100 g/m2 bei einer
spezifizierten Dicke von 0,63 cm (0,25 Zoll) oder einer Schüttdichte von 0,013
g/cm3 auf.
Die Folien, die als Oberflächenmaterial verwendet wurden, waren
vom Typ, der von DuPont Teijin Films, Wilmington, Delaware, unter der Handelsbezeichnung
MELINEX® 301-H verkauft wird. (Diese Folie war die gleiche Folie
wie MELINEX® 854, wie oben beschrieben, sie umfasste jedoch nicht
die Grundiermittelbeschichtung, wie beispielsweise 12 und 26,
wie in 1 gezeigt). Die Zusammensetzung der heißsiegelbaren
Schichten (z.B. 14 und 24 in 1) bestand
aus einem Copolyester auf Isophthalsäurebasis und umfasste 10–50 % der
gesamten Foliendicke; 15–30 % wurde bevorzugt. Bei dieser Ausführungsform
war das Oberflächenmaterial 10 0,0030 cm (1,2 mil oder 0,0012 Zoll)
dick und das Oberflächenmaterial 20 war 0,00122 cm (0,48 mil oder
0,00048 Zoll) dick. Die endgültige Dicke des Etikettenmaterials nach dem Laminieren
betrug 0,064 cm (0,025 Zoll). Ein Etikett wurde aus diesem Etikettenmaterial hergestellt,
das um eine Dose herumgewickelt wurde. Ein anderes Etikett wurde aus diesem Etikettenmaterial
hergestellt, das um eine geblasene Polyesterflasche herumgewickelt wurde.
Die heißsiegelbaren Schichten wurden bei Temperaturen zwischen
116–177°C (240 und 350°F) aktiviert. Die Daten sind in TABELLE
1 unten gezeigt und in 8 und 9
grafisch dargestellt. Wie aus 8 und 9
zu sehen ist, besteht die Wirkung des Verwendens verschiedener Aktivierungstemperaturen
darin, eine größere Dicke und höhere Isolierwerte bei niedereren
Temperaturen und eine geringere Dicke und niederere Isolierwerte bei höheren
Temperaturen zu ergeben. TABELLE 1
Anspruch[de]
Isolierendes Etikettenmaterial mit einer Wärmeisolierschicht (30)
mit einem Wärmewiderstand im Bereich von 0,0077 bis 0,077 m2·K/W
(0,05 bis 0,5 CLO), das auf ein Oberflächenmaterial (10,
20) auflaminiert wird, wobei das Etikettenmaterial mindestens 0,0190 cm
(0,0075 Zoll) dick ist.Isolierendes Etikettenmaterial nach Anspruch 1, wobei das Etikettenmaterial
wahlweise eine Beschichtung (12) auf dem Oberflächenmaterial (10,
20) umfasst, die bedruckbar ist.Isolierendes Etikettenmaterial nach Anspruch l, wobei die Wärmeisolierschicht
(30) auf mindestens ein Blatt einer coextrudierten Folie auflaminiert wird,
die eine erste Schicht und eine zweite Schicht umfasst, wobei die erste Schicht
und die zweite Schicht aus verschiedenen Materialien hergestellt sind und das Material
der zweiten Schicht eine niedrigere Schmelztemperatur als das Material der ersten
Schicht aufweist.Isolierendes Etikettenmaterial nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Oberflächenmaterial
(10, 20) mindestens eine Folie, Papier oder Textilmaterial umfasst.Isolierendes Etikettenmaterial nach Anspruch 1, wobei die Wärmeisolierschicht
(30) ein Faserfüllmaterial, schmelzgeblasene Fasern, Gestrick, gewobenes
Material oder Vliesstoff umfasst.Isolierendes Etiketenmaterial nach Anspruch 1, wobei das Etikettenmaterial
an seinen Kanten versiegelt wird.Isolierendes Etikettenmaterial nach Anspruch 4, wobei die Folie aus
einem Thermoplastmaterial hergestellt ist, das Polyester, Polyethylen oder Polypropylen
umfasst.Isolierendes Etikettenmaterial nach Anspruch 1, wobei die Wärmeisolierschicht
(30) ein auf organischer Thermoplastfaser basierendes, Polyester, Polyethylen
oder Polypropylen umfassendes Material umfasst.Isolierendes Etiketenmaterial nach Anspruch 1, wobei das Oberflächenmaterial
(10, 20) auf der von der Wärmeisolierschicht abgekehrten
Oberfläche modifiziert wird, um das Drucken darauf oder das Aufkleben auf eine
andere Oberfläche mit Klebstoff zu erleichtern.Behälter-/Isolieretikettenmaterialsystem umfassend einen Behälter
(90, 140, 115), der mit einem isolierenden Etikettenmaterial
umwickelt ist, um einen wesentlichen Teil des Oberflächenbereichs des Behälters
zu bedecken, wobei das isolierende Etikettenmaterial wie in den Ansprüchen
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, oder 9 aufgeführt ist.Behälter-/Isolieretikettenmaterialsystem nach Anspruch 10, wobei
der Behälter eine Dose oder Flasche ist, die für das sichere Lagern und
den Konsum von Getränken und Nahrungsmitteln geeignet ist.Methode zum Herstellen eines isolierenden Etikettenmaterials nach Anspruch
1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Blatt einer Wärmeisolierschicht (30)
und mindestens ein Blatt Oberflächenmaterial (10, 20) in
einen erhitzen Kalanderwalzenspalt eingeführt werden, was verursacht, dass
die Oberfläche der Wärmeisolierschicht (30) und die Oberfläche
des Oberflächenmaterials (10, 20) aneinanderhaften, gefolgt
vom Zerschneiden auf geeignete Breiten mit einem heißen Messer, das die Kanten
der Wärmeisolierschicht (30) und des Oberflächenmaterials (10,
20) versiegelt.Verfahren nach Anspruch 12, wobei die Wärmeisolierschicht ein Faserfüllmaterial
ist, das zwischen zwei Blatt Oberflächenmaterial (10, 20)
in die erhitzte Kalanderwalze (70, 80) eingeführt wird, was
verursacht, dass die Oberflächen des Faserfüllmaterials und des Oberflächenmaterials
aneinander haften.Verfahren nach Anspruch 12, wobei ein Klebstoff (26) zwischen
das Oberflächenmaterial (10, 20) und die Wärmeisolierschicht
eingebracht wird.Verfahren nach Anspruch 12, wobei die Wärmeisolierschicht (30)
ein Kardenflor ist.