Die Erfindung ist auf einen Katheter gerichtet, der eine korbförmige
Elektrodenanordnung mit zwei oder mehreren Ortssensoren, um für verbesserte
Kartierungsfähigkeiten zu sorgen.
Elektrophysiologie-Katheter werden verbreitet zum Kartieren elektrischer
Aktivität im Herzen benutzt. Für unterschiedliche Zwecke sind verschiedene
Elektrodenkonstruktionen bekannt. Insbesondere sind Katheter mit korbförmigen
Elektrodenanordnungen bekannt und beispielsweise in US-5772590 beschrieben.
Außerdem ist es allgemein bekannt, in bestimmte Elektrophysiologie-Katheter
einen Orts- oder Positionssensor einzubauen, um den Ort der Elektroden zu bestimmen,
die benutzt werden, um die elektrische Aktivität zu kartieren. Solche Katheter
werden allgemein perkutan eingeführt und durch ein oder mehrere Hauptblutgefäße
einer Herzkammer zugeführt. Ein Ortssensor in dem Katheter, typischerweise
nahe dem distalen Ende des Katheters, verursacht Signale, die benutzt werden, um
die Position der Vorrichtung gegenüber einem Referenzrahmen zu bestimmen, der
entweder extern des Körpers oder gegenüber dem Herz selbst festgelegt
ist. Der Ortssensor kann aktiv oder passiv sein und kann durch Erzeugen oder durch
Empfangen von elektrischen, magnetischen, oder mit Ultraschallenergie verbundenen
Feldern oder anderen Energieformen, die auf dem Fachgebiet bekannt sind, betrieben
werden.
US-5391199 offenbart einen positionsempfindlichen Katheter, der eine
Miniatursensorspule aufweist, die im distalen Ende des Katheters enthalten ist.
Die Spule generiert elektrische Signale in Reaktion auf extern angelegte Magnetfelder,
die durch Feldgeneratorspulen erzeugt werden, die außerhalb des Körpers
des Patienten plaziert sind. Die elektrischen Signale werden analysiert, um die
dreidimensionalen Koordinaten der Spule zu ermitteln.
WO-96/05768 offenbart einen positionsempfindlichen Katheter, der mehrere,
vorzugsweise nicht konzentrische, Miniatursensorspulen aufweist, die im distalen
Ende des Katheters fixiert sind. Ebenso wie in der US-5391199 werden elektrische
Signale, die durch diese Spulen in Reaktion auf ein extern angelegtes Magnetfeld
generiert werden, analysiert, um so beispielsweise die sechsdimensionalen Koordinaten
dieser Spulen, d.h. die Positionskoordinaten und die Ausrichtungskoordinaten, zu
ermitteln.
Mehrere Positionserfassungsgeräte können in einer bekannten,
gegenseitig fixierten räumlichen Relation am distalen Ende eines Katheters
oder diesem benachbart plaziert sein, wie beispielsweise in WO-97/24983 beschrieben.
Diese Veröffentlichung beschreibt einen Katheter, der eine im wesentlichen
starre Struktur an seinem distalen Ende besitzt, woran ein oder mehrere Positionssensoren
fixiert sind. Die Sensoren werden verwendet, um die Position und Ausrichtung der
starren Struktur zu ermitteln.
US-5345936 beschreibt einen Katheter, der einen an seinem distalen
Ende montierten Korbaufbau umfaßt. Der Korbaufbau kann zwischen einer ausgedehnten
und einer zusammengezogenen Position bewegt werden. Er umfaßt mehrere Arme,
wobei mehrere Elektroden an dem Arm gehalten sind.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen verbesserten Katheter
mit einem korbförmigen Elektrodenaufbau. Der korbförmige Elektrodenaufbau
kann in verschiedenen Positionen ausgedehnt werden und besitzt zwei oder mehr Ortssensoren,
um den Ort von Elektroden, die an dem Aufbau montiert sind, zu bestimmen.
Gemäß einer Ausführungsform, bezieht sich die Erfindung
auf einen Katheter, der einen länglichen Katheterkörper mit einem proximalen
und einem distalen Ende und wenigstens einem Lumen durch diesen aufweist. Ein korbförmiger
Elektrodenaufbau ist an dem distalen Ende des Katheterkörpers montiert. Der
korbförmige Elektrodenaufbau besitzt proximale und distale Enden und weist
mehrere Gitterstäbe auf, die an ihren proximalen und distalen Enden direkt
oder indirekt verbunden sind. Jeder Gitterstab weist wenigstens eine Elektrode auf.
Der korbförmige Elektrodenaufbau besitzt eine aufgeweitete Anordnung, bei der
sich die Gitterstäbe radial nach außen biegen, und eine zusammengezogene
Anordnung, bei der die Gitterstäbe allgemein entlang der Achse des Katheterkörpers
angeordnet sind. Der Katheter umfaßt ferner einen distalen Ortssensor, der
an oder nahe dem distalen Ende des korbförmigen Elektrodenaufbaus montiert
ist, und einen proximalen Ortssensor, der an oder nahe dem proximalen Ende des Korbelektrodenaufbaus
montiert ist. Im Gebrauch können die Koordinaten des distalen Ortssensors gegenüber
jenen des proximalen Ortssensors bestimmt werden und zusammen mit bekannten Informationen,
welche die Krümmung der Gitterstäbe des korbförmigen Elektrodenaufbaus
betreffen, zusammengenommen werden, um die Positionen der wenigstens einen Elektrode
jedes Gitterstabs aufzufinden.
Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden jetzt anhand
eines Beispiels unter Bezug auf die zugehörigen Zeichnungen beschrieben, wobei
1 eine perspektivische Ansicht eines Katheters gemäß
der Erfindung ist,
2 eine perspektivische Nahansicht des korbförmigen
Elektrodenaufbaus, des Gehäuses und des distalen Endes des Katheterkörpers
des in 1 gezeigten Katheters ist,
3 eine End-Schnittansicht des distalen Endes des in
2 gezeigten Elektrodenaufbaus ist,
4 eine End-Schnittansicht des Gehäuses und des
distalen Endes des in 2 gezeigten Katheterkörpers
ist,
5 eine Seiten-Schnittansicht des Gehäuses und
des distalen Endes des Katheterkörpers des in 1
bis 4 gezeigten Katheters ist, und
6 eine Seiten-Schnittansicht des Steuerhandstücks
und des proximalen Endes des Katheterkörpers des in 1
gezeigten Katheters ist.
Es wird Bezug genommen auf die Zeichnungen, die einen Katheter zeigen,
der eine korbförmige Elektrodenanordnung mit zwei oder mehr Ortssensoren besitzt,
die an seinem distalen Ende montiert sind. Wie in 1
gezeigt, weist der Katheter einen länglichen Katheterkörper
12 mit einem proximalen und einem distalen Ende, ein Steuerhandstück
16 an dem proximalen Ende des Katheterkörpers und einen korbförmigen
Elektrodenaufbau 18 auf, der an dem distalen Ende des Katheterkörpers
12 montiert ist.
Der Katheterkörper 12 weist einen länglichen röhrenförmigen
Aufbau auf, der ein einzelnes axiales oder zentrales Lumen (nicht gezeigt) besitzt,
optional jedoch mehrere Lumina besitzen kann, falls dies gewünscht ist. Der
Katheterkörper 12 ist flexibel, d.h. biegsam, aber entlang seiner
Länge im wesentlichen nicht kompressibel. Der Katheterkörper
12 kann von jedwedem geeigneten Aufbau und aus jedwedem geeigneten Material
gebildet sein. Ein gegenwärtig bevorzugter Aufbau weist eine Außenwand
auf, die aus Polyurethan oder PEBAXTM (Polyetherblockamid) hergestellt
ist. Die Außenwand weist ein eingebettetes geflochtenes Netz aus Edelstahl
oder dergleichen auf, um die Torsionssteifigkeit des Katheterkörpers
12 zu erhöhen, so daß sich, wenn das Steuerhandstück
16 gedreht wird, das distale Ende des Katheterkörpers in entsprechender
Art und Weise dreht.
Der Außendurchmesser des Katheterkörpers 12 ist
nicht kritisch, beträgt aber vorzugsweise nicht mehr als etwa 8 French, in
mehr zu bevorzugender Weise 7 French. Die Dicke der Außenwand ist ebenfalls
nicht kritisch, ist aber vorzugsweise dünn genug, so daß das zentrale
Lumen einen Zugdraht, Verbindungsleitungen, Sensorkabel und jedwede sonstigen Leitungen,
Kabel oder Schläuche aufnehmen kann. Falls gewünscht, ist die Innenfläche
der Außenwand mit einem (nicht gezeigten) Versteifungsschlauch ausgekleidet,
um verbesserte Torsionsstabilität bereitzustellen. Ein Beispiel für einen
Katheterkörper-Aufbau, der zur Verwendung in Verbindung mit der vorliegenden
Erfindung geeignet ist, ist in US-6064905 beschrieben und abgebildet.
Der korbförmige Elektrodenaufbau 18 ist an dem distalen
Ende des Katheterkörpers 12 montiert. Wie in 2
gezeigt, weist der korbförmige Elektrodenaufbau 18 fünf Gitterstäbe
20 oder Arme auf, die vorzugsweise im allgemeinen in gleichmäßigem
Abstand derart um eine Aufweitungseinrichtung 22 montiert sind, daß
die Aufweitungseinrichtung die Achse des Elektrodenaufbaus bildet. Die Gitterstäbe
20 sind alle direkt oder indirekt an ihren distalen Enden an der Aufweitungseinrichtung
22 und an ihren proximalen Enden an dem Katheterkörper 12
angebracht. Wie unten ausführlicher beschrieben, wird die Aufweitungseinrichtung
longitudinal bewegt, um den Elektrodenaufbau aufzuweiten und zusammenzuziehen, so
daß die Gitterstäbe 20 in der aufgeweiteten Stellung nach außen
gebogen sind und die Gitterstäbe in der zusammengezogenen Stellung im allgemeinen
gerade sind. Wie ein Fachmann erkennen wird, kann abhängig von der jeweiligen
Anwendung die Anzahl der Gitterstäbe 20 nach Wunsch variieren, so
daß der Aufbau wenigstens zwei Gitterstäbe, vorzugsweise wenigstens drei
Gitterstäbe und bis zu acht oder mehr Gitterstäbe besitzt. In der hier
verwendeten Weise ist beim Beschreiben des Elektrodenaufbaus 18 der Begriff
"korbförmig" nicht auf die abgebildete Konfiguration begrenzt, sondern kann
andere Konstruktionen beinhalten, wie z.B. sphärische oder eiförmige Konstruktionen,
die mehrere aufweitbare Arme beinhalten, die direkt oder indirekt an ihren proximalen
und distalen Enden verbunden sind.
Jeder Gitterstab 20 weist einen flexiblen Draht
24 mit einem nicht leitenden Überzug 26 auf, auf dem eine
oder mehrere Ringelektroden 28 montiert sind. In einer bevorzugten Ausführungsform
weisen die flexiblen Drähte 24 je einen flachen Nitinol-Draht auf,
und die nicht leitenden Überzüge 26 weisen je einen biologisch
verträglichen Kunststoffschlauch auf, wie z.B. einen Polyurethan- oder Polyimid-Schlauch.
Alternativ können die Gitterstäbe 20 ohne den internen flexiblen
Draht 24 konstruiert werden, wenn ein ausreichend steifes nicht leitendes
Material für den nicht leitenden Überzug 26 verwendet wird, um
die Aufweitung des Elektrodenaufbaus 18 zu gestatten, solang der Gitterstab
eine Außenfläche besitzt, die über wenigstens einen Teil ihrer Oberfläche
nicht leitend ist, zum Montieren der Ringelektrode 28.
Jede der Ringelektroden 28 auf den Gitterstäben
20 ist mittels einer Elektroden-Verbindungsleitung 29 elektrisch
mit einem zweckentsprechenden Kartierungs- oder Überwachungssystem und/oder
einer Quelle für Ablationsenergie verbunden. Jede Elektroden-Verbindungsleitung
29 erstreckt sich durch das Steuerhandstück
16, durch ein Lumen im Katheterkörper und in den nicht leitenden Überzug
26 des entsprechenden Gitterstabes 20. Jede Verbindungsleitung
29 ist durch irgendein geeignetes Verfahren an ihrer entsprechenden Ringelektrode
28 angebracht.
Zu einem bevorzugten Verfahren zum Anbringen einer Verbindungsleitung
29 an einer Ringelektrode 28 gehört, zuerst ein kleines Loch
durch die Wand des nicht leitenden Überzuges 26 anzufertigen. Ein
derartiges Loch kann beispielsweise durch Einführen einer Nadel durch den nicht
leitenden Überzug 26 und ausreichendes Erwärmen der Nadel, um
ein dauerhaftes Loch zu bilden, erzeugt werden. Die Verbindungsleitung
29 wird dann unter Verwendung eines Mikrohakens oder dergleichen durch
das Loch gezogen. Jedwede Beschichtung wird dann vom Ende der Verbindungsleitung
29 entfernt, und die Verbindungsleitung wird an die Unterseite der Ringelektrode
28 geschweißt, die dann über dem Loch in Position geschoben und
an Ort und Stelle mit Polyurethan-Klebstoff oder dergleichen fixiert wird. Alternativ
wird eine jede Ringelektrode 28 dadurch gebildet, daß eine Verbindungsleitung
29 mehrfach um den nicht leitenden Überzug 26 gewickelt und
die eigene isolierende Beschichtung der Verbindungsleitung auf ihren nach außen
gerichteten Oberflächen entfernt wird.
Wie in der abgebildeten Ausführungsform gezeigt, liegt die Aufweitungseinrichtung
22 allgemein koaxial zu dem Katheterkörper 12. Die Aufweitungseinrichtung
22 besitzt ein distales Ende am distalen Ende des Elektrodenaufbaus
18 und ein proximales Ende, das sich aus dem distalen Ende des Katheterkörpers
12 erstreckt und am Steuerhandstück 16 angebracht ist, wie
weiter unten beschrieben wird, so daß die Aufweitungseinrichtung longitudinal
gegenüber dem Katheterkörper 12 bewegt werden kann, um dadurch
den Elektrodenaufbau aufzuweiten und zusammenzuziehen. Die Aufweitungseinrichtung
22 weist ein Material auf, das ausreichend steif ist, um diese Funktion
zu erreichen. In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Aufweitungseinrichtung
22 geflochtene Polyimid-Schläuche auf (Schläuche mit Innen- und
Außenschichten aus Polyimid mit einem geflochtenen Edelstahlnetz dazwischen),
wie es auf dem Fachgebiet allgemein bekannt ist. Die Aufweitungseinrichtung besitzt
ein Drahtführer-Lumen 30, das sich über ihre gesamte Länge
erstreckt. Wie weiter unten beschrieben wird, gestattet das Drahtführer-Lumen
30, daß sich ein Drahtführer durch die gesamte Länge des
Katheters zur Einführung des Katheters in den Körper erstreckt.
Alternativ kann die Handhabung des Elektrodenaufbaus 18 unter
Verwendung eines Zugdrahtes (nicht gezeigt) erreicht werden, der sich durch den
Katheterkörper 12 erstreckt und mit seinem distalen Ende an dem distalen
Ende des Kartierungsaufbaus und mit seinem proximalen Ende an dem Steuerhandstück
16 befestigt ist. Eine solche Zugdrahtanordnung ist beispielsweise in US-5772590
offenbart. Jegliche andere Einrichtungen zum Ausdehnen und Zusammenziehen des Elektrodenaufbaus
18 können gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
Alternativ kann der korbförmige Kartierungsaufbau 18 durch proximales
bzw. distales Bewegen einer Führungshülse von dem Korb bzw. über
den Korb ausgedehnt bzw. zusammengezogen werden, so daß der Katheter selbst
nicht notwendigerweise eine Einrichtung zum Ausdehnen oder Zusammenziehen des Korbs
enthalten muß.
Der Katheter beinhaltet ferner zwei Ortssensoren 32 und
34 zum Bereitstellen von Ortsinformationen über jede der Ringelektroden
auf dem Elektrodenaufbau 18. Der distale Ortssensor 32 ist an
oder nahe dem distalen Ende des Elektrodenaufbaus 18 montiert, und der
proximale Ortssensor 34 ist an oder nahe dem proximalen Ende des Elektrodenaufbaus
montiert, entweder auf dem Aufbau oder auf dem Katheterkörper, wie weiter unten
beschrieben.
Jeder Ortssensor 32 und 34 ist mit einem entsprechenden
Sensorkabel 36 verbunden, das sich durch den Katheterkörper
12 und das Steuerhandstück 16 und aus dem proximalen Ende
des Steuerhandstückes innerhalb einer (nicht gezeigten) Versorgungsleitung
zu einem (nicht gezeigten) Sensorsteuermodul erstreckt, das eine (nicht gezeigte)
Schaltungsplatine beherbergt.
Alternativ kann die Schaltungsplatine innerhalb des Steuerhandstückes
16 untergebracht sein, beispielsweise wie in US-6024739 beschrieben. Das
Sensorkabel 36 weist mehrere Drähte auf, die in einer kunststoffüberzogenen
Hülle eingeschlossen sind. Im Sensorsteuermodul sind die Drähte des Sensorkabels
mit der Schaltungsplatine verbunden. Die Schaltungsplatine verstärkt das Signal,
das vom entsprechenden Ortssensor empfangen worden ist, und sendet es mittels des
Sensorverbinders am proximalen Ende des Sensorsteuermoduls an einen Computer in
einer Form, die für den Computer verständlich ist. Außerdem enthält,
weil der Katheter nur für einmalige Verwendung konstruiert ist, die Schaltungsplatine
vorzugsweise einen EPROM-Chip, der die Schaltungsplatine näherungsweise vierundzwanzig
Stunden, nachdem der Katheter benutzt worden ist, abschaltet. Dies verhindert, daß
der Katheter oder wenigstens der Ortssensor zweimal benutzt wird.
Vorzugsweise weist jeder Ortssensor 32 und 34 eine
auf ein Magnetfeld ansprechende Spule, wie in US-5391199 beschrieben, oder in mehr
zu bevorzugender Weise mehrere derartiger Spulen auf, wie in WO-A-96/05758 beschrieben.
Die mehreren Spulen ermöglichen, daß sechsdimensionale Positions- und
Ausrichtungskoordinaten ermittelt werden. Alternativ kann jedweder geeignete Positionssensor
verwendet werden, der auf dem Fachgebiet bekannt ist, wie z.B. elektrische, magnetische
oder akustische Sensoren. Geeignete Ortssensoren zur Verwendung mit der vorliegenden
Erfindung sind auch beispielsweise in US-5,558,091, US-5443489, US-5480422, US-5546951
und US-5568809 und WO-A-95/02995, WO-A-97/24983 und WO-A-98/29033 beschrieben. Ein
bevorzugter elektromagnetischer Kartierungssensor besitzt eine Länge von etwa
3 mm bis etwa 7 mm, vorzugsweise etwa 4 mm.
Alternativ kann einer der Ortssensoren 32 und 34
einen Biegesensor aufweisen, der Signale in Reaktion auf einen Biegeradius der Gitterstäbe
20 generiert. Ein derartiger Biegesensor kann einen oder mehrere piezoelektrische
Sensoren aufweisen, wie sie auf dem Fachgebiet bekannt sind, die elektrische Signale
proportional zu einer Kraft oder einem Moment generieren, das darauf ausgeübt
wird, wenn sich der Katheter biegt. Alternativ kann ein Biegesensor einen oder mehrere
Spannungssensoren aufweisen, wie sie auf dem Fachgebiet bekannt sind, oder einen
faseroptischen Sensor, wobei der Biegeradius durch Messen des Verlustes und/oder
der Zurückreflexion von Licht in einer optischen Faser ermittelt wird, wie
ebenfalls auf dem Fachgebiet bekannt ist.
Die Koordinaten des distalen Sensors 32 gegenüber zu
jenen des proximalen Sensors 34 werden ermittelt und gemeinsam mit anderen
bekannten Informationen genommen, die die Krümmung der Gitterstäbe
20 des korbförmigen Kartierungsaufbaus 18 betreffen. Diese
Informationen werden verwendet, um die Positionen der Ringelektroden 28
zu finden, die auf den Gitterstäben 20 montiert sind.
Ein bevorzugter Aufbau des distalen Endes des Elektrodenaufbaus
18 ist in 3 abgebildet. Das distale Ende der
Aufweitungseinrichtung 22 und der distale Ortssensor 32 werden
mit einem ersten kurzen Stück Kunststoff-, vorzugsweise Polyimidschlauch
38 zusammengehalten. Die distalen Enden der flexiblen Nitinol-Drähte
24, welche die Gitterstäbe 20 bilden, sind vorzugsweise in
gleichmäßigem Abstand um das erste Stück Schlauch 38 herum
montiert. Die flexiblen Drähte 24 werden durch ein zweites kurzes
Stück Kunststoff-, vorzugsweise Polyimidschlauch 40 an Ort und Stelle
gehalten. Dann wird ein allgemein steifer Ring 42 um den Aufbau über
dem zweiten kurzen Stück Schlauch 40 montiert, um eine allgemein runde
Form aufrechtzuerhalten. Der allgemein steife Ring 42 kann aus Metall oder
Kunststoff hergestellt sein, solang er ausreichend steif ist, um die oben dargelegte
Funktion zu erreichen. Dann überzieht ein Außenschlauch 44, der
vorzugsweise aus Polyurethan oder Polyimid hergestellt ist, des gesamten Aufbau
über dem allgemein steifen Ring 42, so daß das distale Ende des
Elektrodenaufbaus 18 allgemein atraumatisch ist. Falls gewünscht,
kann der Aufbau durch Polyurethan-Klebstoff oder dergleichen zusammengehalten werden.
Der Außenschlauch 44 und der allgemein steife Ring 42 sind
geringfügig länger als die ersten und zweiten Kunststoffschläuche
38 und 40, so daß die proximalen Enden des Außenschlauches
und des allgemein steifen Ringes sich über die proximalen Enden der ersten
und zweiten Kunststoffschläuche hinaus erstrecken. Die nicht leitenden Überzüge
26 erstrecken sich in den Außenschlauch 44 und den allgemein
steifen Ring 42, enden aber vor den ersten und zweiten Kunststoffschläuchen,
so daß nur die flexiblen Drähte 24 zwischen den ersten und zweiten
Kunststoffschläuchen montiert sind. Das Sensorkabel 36, das am distalen
Ortssensor 32 angebracht ist, erstreckt sich durch einen der nicht leitenden
Überzüge 26 und in das distale Ende des Katheterkörpers
12, wie weiter unten beschrieben. Wie ein Fachmann erkennen würde,
könnten auch andere Anordnungen zum Anbringen der Aufweitungseinrichtung
22 an den distalen Enden der flexiblen Nitinol-Drähte 24
und zum Montieren des distalen Ortssensors 32 nahe dem distalen Ende des
Elektrodenaufbaus 18 gemäß der Erfindung verwendet werden.
Ein bevorzugter Aufbau des proximalen Endes des Elektrodenaufbaus
18 und des distalen Endes des Katheterkörpers 12 ist in
4 und 5 gezeigt. In
5 ist der Deutlichkeit halber nur ein Gitterstab
20 des Elektrodenaufbaus 18 gezeigt. Ein kurzes Kunststoffgehäuse
43, das vorzugsweise aus PEEK (Polyetheretherketon) hergestellt ist, verbindet
das distale Ende des Katheterkörpers 12 und das proximale Ende des
Elektrodenaufbaus 18 und beherbergt den proximalen Ortssensor
34. Vorzugsweise besitzt das Kunststoffgehäuse 43 eine Länge
von etwa 11 mm. Ist das Kunststoffgehäuse 43 zu lang, kann es die
Flexibilität des distalen Endes des Katheterkörpers nachteilig beeinflussen.
Das proximale Ende des Kunststoffgehäuses 43 wird durch irgendein
geeignetes Verfahren auf dem distalen Ende des Katheterkörpers 12
montiert, vorzugsweise mit Polyurethan-Klebstoff oder dergleichen.
Den Aufweitungseinrichtungen 22 muß die longitudinale
Bewegung innerhalb des Katheterkörpers 12 ermöglicht werden.
Dementsprechend ist aus einem Stück Polyimid-Schlauch oder dergleichen ein
Tunnel 44 gebildet und ist nahe dem distalen Ende des Katheterkörpers
12 bereitgestellt, durch den sich die Aufweitungseinrichtung
22 erstreckt. Die flexiblen Nitinol-Drähte 24 sind vorzugsweise
in gleichmäßigem Abstand zwischen einem proximalen Schlauch
46 und einem äußeren proximalen Ring 48 montiert, die
beide vorzugsweise aus Polyimid hergestellt sind, und werden mit Polyurethan-Klebstoff
oder dergleichen an Ort und Stelle gehalten. Der proximale Schlauch 46
und der äußere proximale Ring 48 sind vorzugsweise relativ kurz,
z.B. von etwa 3 mm Länge. Vorzugsweise ist auch den Elektroden-Verbindungsleitungen
29 und dem Sensorkabel 36, das am distalen Ortssensor
32 angebracht ist, etwas longitudinale Bewegung innerhalb des Katheterkörpers
12 ermöglicht, so daß sie nicht brechen, wenn sich der Katheterkörper
biegt. Dementsprechend erstrecken sich in der abgebildeten Ausführungsform
die Verbindungsleitungen 29 und das Sensorkabel 36, das am distalen
Ortssensor 32 angebracht ist, innerhalb des proximalen Schlauches
46, durch den sich die Aufweitungseinrichtung 22 und der Tunnel
44 ebenfalls erstrecken, so daß diese Komponenten nicht zusammen mit
den flexiblen Nitinol-Drähten 24 an Ort und Stelle fixiert sind. Der
gesamte Aufbau ist im Kunststoffgehäuse 43 montiert. Die proximalen
Enden der nicht leitenden Überzüge 26 der Gitterstäbe
20 erstrecken sich auch in das Kunststoffgehäuse 43, enden
aber vorzugsweise vor den distalen Enden des proximalen Schlauches 46 und
des äußeren proximalen Ringes 48.
Der proximale Ortssensor 34 ist ebenfalls innerhalb des Gehäuses
43 montiert. In der abgebildeten Ausführungsform ist am Übergang
des Katheterkörpers 12 und des Gehäuses 43 ein zweiter
Tunnel 50 vorgesehen, wobei sich sein proximales Ende in den Katheterkörper
erstreckt und sein distales Ende in das Gehäuse erstreckt. Der Tunnel
50 ist vorzugsweise aus Polyimid hergestellt und besitzt eine Länge
im Bereich von etwa 5 bis 7 mm. Der Tunnel 50 schützt die Aufweitungseinrichtung
22, die Elektroden-Verbindungsleitungen 29 und das Sensorkabel
36, das am distalen Ortssensor 32 angebracht ist, davor, während
des Zusammenbaus am Übergang des Katheterkörpers und des Gehäuses
mit dem Katheter verklebt zu werden. Vor dem Zusammenbau ist der proximale Ortssensor
34 in einem Fenster 52 des zweiten Tunnels 50 montiert.
Der proximale Ortssensor besitzt vorzugsweise eine Länge von etwa 1 bis 3 mm.
Das Sensorkabel 36, das am proximalen Ortssensor 34 angebracht
ist, erstreckt sich zusammen mit den anderen Komponenten durch den zweiten Tunnel
50 und den Katheterkörper 12. Dementsprechend ist all diesen
Komponenten longitudinale Bewegung am Übergang des Katheterkörpers
12 und des Gehäuses 43 gestattet.
Eine longitudinale Bewegung der Aufweitungseinrichtung 22
gegenüber dem Katheterkörper 12, die zur Aufweitung des Elektrodenaufbaus
18 führt, wird durch Manipulation des Steuerhandstückes
16 erreicht. Wie in 6 gezeigt, weist das Steuerhandstück
16 ein allgemein hohles Handstückgehäuse 54 und einen
Kolben 56 auf, der gleitend innerhalb des distalen Endes des Handstückgehäuses
montiert ist. Das proximale Ende des Katheterkörpers 12 ist durch
eine (nicht gezeigte) Schrumpfhülse, wie allgemein auf dem Fachgebiet bekannt
ist, oder durch irgendein anderes geeignetes Verfahren fest am distalen Ende des
Kolbens 56 angebracht.
Innerhalb des Steuerhandstücks 16 erstreckt sich das
proximale Ende der Aufweitungseinrichtung 22 durch einen Durchtritt
57 im Kolben 56, durch das Handstückgehäuse
54 und in eine Trägerröhre 58, die vorzugsweise aus
geflochtenem Polyimid oder PEBAX® hergestellt ist. Die Trägerröhre
58 erstreckt sich aus dem proximalen Ende des Steuerhandstücks
16 und endet in einem Luer-Hub 60. Die Trägerröhre
58 und die Aufweitungseinrichtung 22 sind zusammen durch irgendein
geeignetes Verfahren, vorzugsweise mit Polyurethan-Klebstoff oder dergleichen, fest
an dem Handstückgehäuse 54 angebracht. Das Drahtführer-Lumen
30 der Aufweitungseinrichtung 22 kann auch zur Infusion von Flüssigkeiten
durch den Katheter verwendet werden, wie allgemein auf dem Fachgebiet bekannt ist.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Kolben
56 näherungsweise etwa 50,8 mm (2 Zoll) lang, und die Trägerröhre
58 und die Aufweitungseinrichtung 22 sind am Handstückgehäuse
54 an einer Position etwa 0,5 Zoll distal zum proximalen Ende des Handstückes
und etwa 1 Zoll proximal zum proximalen Ende des Kolbens in der Neutralposition
angebracht. Der Kolben ist in der Neutralposition, wenn der Elektrodenaufbau
18 allgemein flach, d.h. nicht aufgeweitet ist.
Die Verbindungsleitungen 29 und Sensorkabel 36 erstrecken
sich auch durch den Kolbendurchtritt 57 und das Handstückgehäuse
54 und sind an einem geeigneten Verbinder 62 am proximalen Ende
des Handstückgehäuses angebracht. Alternativ können sich die Verbindungsleitungen
29 und Sensorkabel 36 durch (nicht gezeigte) Schutz-Trägerröhren
ähnlich der Trägerröhre 58 erstrecken, die die Aufweitungseinrichtung
22 trägt, die distale Enden innerhalb des Handstückgehäuses
54 und proximale Enden besitzen, die an zweckentsprechenden Verbindern
angebracht sind.
Um den Katheter der Erfindung zu verwenden, führt ein Elektrophysiologe
eine Führungshülle, einen Drahtführer und einen Dilatator in den
Patienten ein, wie allgemein auf dem Fachgebiet bekannt ist. Eine geeignete Führungshülle
zur Verwendung in Verbindung mit dem erfinderischen Katheter ist die geflochtene
PREFACETM-Führungshülle (erhältlich von der Biosense Webster,
Inc., Diamond Bar, Kalifornien, USA). Der Dilatator wird entfernt, und der Katheter
wird durch die Führungshülle eingeführt, wobei das Drahtführer-Lumen
in der Aufweitungseinrichtung 22 es gestattet, daß der Katheter über
den Drahtführer führt. Die Führungshülle überdeckt die
Gitterstäbe 20 des Elektrodenaufbaus 18 intern in einer zusammengezogenen
Stellung, so daß der gesamte Katheter eine Vene oder Arterie entlang zu einem
gewünschten Ort geführt werden kann. Sobald das distale
Ende des Katheters den gewünschten Ort erreicht, wird die Führungshülle
zurückgezogen. Die Aufweitungseinrichtung 22 wird dann derart manipuliert,
daß sich die Gitterstäbe 20 des Elektrodenaufbaus 18
zu einer aufgeweiteten Anordnung nach außen biegen. In einer derartigen Anordnung
berührten die Gitterstäbe 20 und die Ringelektroden
28 das Gewebe des Herzens. Wie ein Fachmann erkennen wird, kann der Elektrodenaufbau
18 abhängig von der Konfiguration der Herzenregion, die kartiert wird,
in einer Vielzahl von Konfigurationen vollständig oder teilweise aufgeweitet
werden.
Mit Hilfe der Ringelektroden 28 auf den Gitterstäben
20 des Elektrodenaufbaus 18 in Kombination mit den distalen und
proximalen Ortssensoren 32 und 34 kann der Elektrophysiologe die
lokale Aktivierungszeit kartieren, die dem Elektrophysiologen als Anleitung beim
Bereitstellen von Therapie für den Patienten dienen kann. Der Katheter kann
eine oder mehrere Referenz-Ringelektroden beinhalten, die auf dem Katheterkörper
12 montiert sind, oder es können eine oder mehrere Referenzelektroden
außerhalb des Körpers des Patienten angeordnet sein. Durch Verwenden des
erfinderischen Katheters mit den mehreren Elektroden 28 auf dem korbförmigen
Elektrodenaufbau 18 kann der Elektrophysiologe eine wahre Anatomie des
Herzens durch Messen von weniger Punkten als mit herkömmlichen Kathetern erlangen,
was es ihm ermöglicht, das Herz schneller zu kartieren. Darüber hinaus
kann durch Einführen des Elektrodenausbaus 18 über den Drahtführer
der Elektrophysiologe den Katheter aus dem Herzen entfernen und später den
Elektrodenausbau nach der Therapie zu derselben Position wieder einführen,
wodurch es dem Elektrophysiologen gestattet wird, die Resultate der Therapie genau
zu sehen. Ältere Korbkatheter gestatteten diese Reproduzierbarkeit nicht.
Falls gewünscht, kann der Katheter einen Lenkmechanismus zur
Ablenkung des distalen Endes des Katheterkörpers 12 beinhalten. Bei
einer derartigen Konstruktion weist das distale Ende des Katheterkörpers
12 vorzugsweise einen Schlauch kurzer Länge auf, z.B. 2 bis 4 Zoll,
der flexibler als der Rest des Katheterkörpers ist. Ein geeigneter Lenkmechanismus
weist einen (nicht gezeigten) Zugdraht auf, der sich von einem proximalen Ende im
Handstück durch den Katheterkörper und in ein Außer-Achsen-Lumen
im Katheterspitzen-Abschnitt erstreckt. Innerhalb des Katheterkörpers erstreckt
sich der Zugdraht durch eine eng gewickelte Spule, die biegsam, aber im wesentlichen
kompressibel ist. Die Spule ist nahe den proximalen und distalen Enden des Katheterkörpers
fixiert und verhindert die Ablenkung des Katheterkörpers. Das distale Ende
des Zugdrahtes ist am distalen Ende des Katheterkörpers proximal zum proximalen
Ende des Korbes verankert. Das proximale Ende des Zugdrahtes ist an einem beweglichen
Element im Handstück verankert, das gegenüber dem Katheterkörper
bewegt werden kann. Proximale Bewegung des beweglichen Elementes gegenüber
dem Katheterkörper führt zur Ablenkung des Katheterspitzen-Abschnittes.
Ein Beispiel eines derartigen Lenkmechanismus und Aufbaus ist in US-6064905 ausführlicher
beschrieben.
Ist ein Lenkmechanismus beinhaltet, kann das Steuerhandstück
16 von jedwedem geeigneten Aufbau zum Manipulieren zweier Drähte sein,
in diesem Fall der Aufweitungseinrichtung 22 und eines Zugdrahtes. Vorzugsweise
besitzt das Handstück ein Paar bewegliche Elemente, an denen die Aufweitungseinrichtung
und der Zugdraht angebracht sind, wie z.B. Handstücke, die typischerweise für
bidirektionale und multidirektionale Katheter verwendet werden. Beispiele derartiger
Handstücke sind in US-6210407, US-6198974, US-6183463, US-6183435, US-6171277
und US-6123699 beschrieben.
In einer (nicht gezeigten) alternativen Ausführungsform beinhalten
die Gitterstäbe 20 keine nicht leitenden Überzüge
26, so daß die flexiblen Nitinol-Drähte 24 jeder als
längliche Elektrode wirken. In einer derartigen Ausführungsform kann sich
das Sensorkabel 36, das am distalen Ortssensor 32 angebracht ist,
durch ein (nicht gezeigtes) zweites Lumen in die Aufweitungseinrichtung
22 erstrecken. Dann können Elektroden-Verbindungsleitungen
29 an den proximalen Enden der Gitterstäbe 20 innerhalb des
Katheterkörpers 12 angebracht werden. Wie ein Fachmann erkennen würde,
könnten auch andere Elektroden-Konfigurationen auf den Gitterstäben
20 gemäß der Erfindung verwendet werden.
In einer anderen (nicht gezeigten) alternativen Ausführungsform
beinhaltet der Katheter kein Steuerhandstück. In einer derartigen Ausführungsform
erstreckt sich das proximale Ende der Aufweitungseinrichtung 22 aus dem
proximalen Ende des Katheterkörpers 12 und kann direkt manipuliert
werden. Eine derartige Konstruktion ist jedoch vom praktischen Standpunkt aus weniger
wünschenswert, da sie für den Elektrophysiologen schwieriger zu steuern
sein mag.