Die Erfindung betrifft einstellbare Stühle und Betten der Art,
die mit Mechanismen ausgerüstet sind, mit Hilfe derer je nachdem der gesamte
Stuhl oder das gesamte Bett oder ein Teil von ihnen aus einer Stellung in eine andere
bewegt werden können, so beispielsweise im Falle eines Stuhls aus einer aufrechten
in eine waagerechte Lage usw.
Im folgenden soll der Begriff "Stuhl" auch andere angetriebene und
bewegliche Möbelstücke, einschließlich Betten, umfassen, bei denen
die allgemeine Gestalt, einschließlich der Höhe, Neigung und der Gesamtgeometrie,
in vielfältiger Weise verstellbar ist.
Ein einstellbarer Stuhl ist aus der US
3 522 925 A bekannt.
Ein Problem bei einstellbaren Stühlen, insbesondere solchen einstellbaren
Stühlen, die von einem Sitzenden betätigbar und bedienbar sind, so beispielsweise
einem Behinderten, besteht darin, daß dann, wenn der Stuhl in eine beispielsweise
relativ hohe und geneigte Position bewegt wurde, um dem Sitzenden das Aufstehen
zu ermöglichen, Kinder und Tiere unter ihm eingesperrt werden können,
wenn der Stuhl in seine normale und relativ niedrige Position zurückgeführt
wird. Um dies zu verhindern, werden gewöhnlich an derartigen Stühlen Seitenwände
befestigt, und um den Zugang zur Stuhlvorder- und/oder Rückseite zu versperren,
wurden gewöhnlich flexible Gitter, beispielsweise Schirme oder gespanntes Tuch,
benutzt.
Ein Nachteil eines solchen herkömmlichen Schutzes ist darin zu
sehen, daß er notwendigerweise flexibel ist und deshalb immer noch das Eindringen
eines Kindes oder eines kleinen Tieres in den Raum zwischen dem Stuhl und dem Chassis
oder Rahmen zuläßt, auf dem er montiert ist, oder je nachdem auch dem
Fußboden.
Die vorliegende Erfindung geht von der Überlegung aus, daß
es vorteilhaft wäre, ständig einen festen Barriereschutz vor zufälligem
Eindringen von Kindern oder kleinen Tieren in den Raum vorzusehen, der zwischen
dem Stuhl und dem Boden an der Vorder- und/oder Rückseite des Stuhls vorhanden
ist, und zwar auch dann, wenn der Stuhl aus einer Position in eine andere bewegt
wird, so beispielsweise aus einer niedrigen Position in eine höhere und umgekehrt.
Erfindungsgemäß wird ein verstellbarer Stuhl geschaffen,
der ein Chassis aufweist, auf dem der Stuhl in Bezug auf das Chassis um eine gewöhnliche
Ebene normal zur Hauptebene des Chassis beweglich gelagert ist, ferner ein Paar
Seitenwände, die von dem Chassis ausgehen und in der Lage sind, bei der Benutzung
des Stuhls zufälligen Zugang zu dem Raum zwischen dem Chassis und dem Stuhl
von seinen entsprechenden Seiten zu verhindern. Diese Konstruktion ist dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein Rollo auf der Vorder- und/oder Rückseite des Stuhls,
zwischen den Seitenwänden, vorgesehen wird, so daß das oder jedes Rollo
eine feste Barriere gegen zufälligen Zutritt in den Raum zwischen dem Stuhl
und dem Chassis bildet.
Zweckmäßigerweise werden dort, wo der Stuhl sowohl vorne
als auch hinten angehoben werden soll, vordere und hintere Rollos vorgesehen, wobei
jedes an entsprechenden Teilen der Vorderseite und Hinterseite und einem Vorderteil
und Hinterteil des Chassis zwischen den Seitenwänden befestigt ist.
Bei einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ist auf
der Rückseite des Stuhls nur ein Rollo vorgesehen, wobei der Zugang zu dem
Chassis von der Vorderseite durch eine starre oder halbstarre Klappe verhindert
wird, die sich im wesentlichen zwischen den Seitenwänden erstreckt und an einem
unteren Vorderteil des Chassis befestigt ist, so daß sie mit diesem Teil in
Gelenkverbindung steht. Die Klappe wird während der Bewegung des Sitzes des
Stuhls in einer im wesentlichen aufrechten Lage gehalten, indem sie zwischen einem
Paar Führungsschienen geführt wird, so daß sie den Zugang zum Inneren
des Chassis von vorne während einer solchen Bewegung im wesentlichen verhindert
oder beschränkt.
Bei einer weiteren alternativen Ausführungsform ist der Stuhl
auf der Rückseite mit einem Rollo versehen, das auf einer unter Federspannung
stehenden Rolle oder Trommel gelagert ist, welche auf einem unteren Teil des Chassis
drehbar fixiert ist, wobei das freie Ende des Rollos an einem hinteren Teil des
Stuhls befestigt ist und an der Vorderseite ein weiteres Rollo an einem unteren
Teil des Chassis zwischen zwei Führungsschienen befestigt ist. Das Rollo steht
vorzugsweise ebenfalls unter Federspannung und ist an seinem freien Ende mit einem
Vorderteil des Stuhls fest verbunden. Bei dieser Anordnung wurde festgestellt, daß
der Stuhl in einem größeren Ausmaß nach vorne und nach unten gekippt
werden kann, als wenn das vordere Rollo auf einer Rolle oder Trommel gelagert wäre,
da das Rollo, wenn der Stuhl sich nach unten und vorwärts bewegt, zwischen
den Führungsschienen unterhalb des Stuhls im wesentlichen in der Ebene des
Fußbodens, auf dem der Stuhl steht, zurückgleitet, so daß das Rollo
in seiner vollständig zurückgezogenen Stellung im wesentlichen die ganze
Unterseite des Stuhls abdeckt.
Die Erfindung wird nunmehr beispielshalber unter Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht eines feststellbaren
Stuhls von vorne und einer Seite gemäß einer ersten Ausführungsform
der Erfindung;
2 eine perspektivische Ansicht des Stuhls von
1 von hinten und einer Seite;
3 eine Seitenansicht des Stuhls von 1
in seiner höchsten Position;
4 eine Seitenansicht des Stuhls von 1
in seiner tiefsten, gestreckten Position;
5 eine perspektivische Ansicht eines Teils einer zweiten
Ausführungsform der Erfindung von vorne und der einen Seite, wobei der Betätigungsmechanismus
des Stuhls in seiner untersten Stellung gezeigt ist;
6 eine perspektivische Ansicht des Stuhls von
5, wobei der Stuhl in einer mittleren, teilweise angehobenen
Stellung gezeigt ist;
7 eine perspektivische Ansicht des Stuhls von
5, die den Stuhl in seiner vollständig gehobenen
Stellung zeigt;
8 eine perspektivische Ansicht eines Teils eines Stuhls
gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung in seiner untersten
Stellung von vorne und von der Seite; und
9 eine perspektivische Ansicht des Stuhls von
8 in seiner vollständig angehobenen Stellung.
Was zunächst die 1 und
2 anbelangt, so wird dort ein herkömmlicher verstellbarer
Stuhl ganz allgemein bei 1 gezeigt, der so gelagert ist, daß er aufwärts
und geneigt auf einem geraden Stahlchassis 2 bewegt werden kann, und zwar
in einer Weise, die erklärt werden soll. Beide Zeichnungen zeigen den Stuhl
1 in seiner vollständig gestreckten und geneigten Stellung, die derjenigen
entspricht, in der ein Benutzer des Stuhls stehen kann, wenn er vorher gesessen
hat, oder sitzen kann, wenn er vorher daneben gestanden hat. Der Stuhl
1 weist einen Sitz 3, eine Rückenlehne 4 und Armlehnen
5, 6 auf, die innerhalb zweier entsprechend geformter Seitenwände
7, 8 verschiebbar sind, welche an dem Chassis 2 befestigt
sind und sich nach oben erstrecken.
Wie aus 1 ersichtlich, verhindert ein
erstes Rollo 9 den Zugang zu dem Raum zwischen den Seitenwänden
7, 8, von der Vorderseite des Stuhls 1 aus, und wie aus
2 ersichtlich ist, ein zweites Rollo 10 in
gleicher Weise in Bezug auf die Rückseite des Stuhls 1.
Was nun die 3 und 4
anbelangt, so wird dort der Mechanismus gezeigt, mit dem die Rollos 9,
10 bedient werden, und aus denen hervorgeht, daß das erste Rollo
9 auf einer zylindrischen Rolle oder Trommel 11 gelagert ist,
die drehbar zwischen einem Paar Anschlußkörper 12 (nur einer
von ihnen ist gezeigt) angebracht ist, welche mit einem Vorderende des Betätigungsmechanismus
in Verbindung stehen, der allgemein bei 13 des Stuhls 1 zu sehen
ist.
In ähnlicher Weise ist das zweite Rollo 10 auf eine
zylindrische Trommel 14 aufgerollt, die zwischen einem Paar Anschlußkörper
15 (nur einer von ihnen ist gezeigt) drehbar gelagert ist, und dessen sonst
freies Ende an dem unteren hinteren Rand 16 der Sitzlehne 4 befestigt
ist.
Die zylindrischen Trommeln 11, 14 sind jede federbelastet,
so daß sich die entsprechenden Rollos 9, 10 auf sie aufrollen.
Daher besteht zwischen den entsprechenden Rollos 9, 10 niemals
ein Spalt, der von der Vorder- oder Rückseite des Stuhls 1 zugänglich
wäre, und da die Seitenwände 7, 8 den Zugang von der
Seite verhindern, wird deutlich, daß durch Verwendung von Rollos ein sonst
erhebliches Sicherheitsrisiko durch die Erfindung beseitigt oder auf ein Mindestmaß
beschränkt wird.
Obgleich diese Ausführungsform der Erfindung die Rollos
9, 10 als auf zylindrischen Trommeln 11, 14
auf einem Vorderende des Stuhlbetätigungsmechanismus 13 und an einem
hinteren Ende des Chassis 2 drehbar gelagert zeigt, versteht es sich, daß
diese Trommeln 11, 14 auch anders herum angebracht sein könnten,
so daß die Trommel 11 auf einem Vorderende des Chassis 2
und die Trommel 14 auf einem Hinterende des Betätigungsmechanismus
13 gelagert sind, oder daß beide auf entsprechenden vorderen und hinteren
Rändern des Betätigungsmechanismus 13 oder des Chassis
2 liegen könnten.
Eine alternative Ausführungsform der Erfindung ist in den
5 bis 7 gezeigt, in denen
der Stuhlbetätigungsmechanismus 13 sich in seiner vollständig
abgesenkten Lage bzw. in einer Mittellage bzw. in seiner vollständig angehobenen
Lage befindet. Bei dieser Ausführungsform ist der Stuhl nur mit einem Rollo
17 versehen, das auf der Rückseite in derselben Weise wie bei der
in Bezug auf die 1 bis 4
beschriebenen Ausführungsform gezeigt, angebracht ist, jedoch an der Vorderseite
statt dessen mit einer steifen oder halbsteifen Platte 18, die im vorderen
Bereich des Chassis 2 auf Drehzapfen 19 (gezeigt in den
6 und 7) verschwenkbar
gelagert ist, wobei das obere Ende der Klappe 18 an entsprechenden Enden
mit Führungszapfen 20 versehen ist, von denen jeder in eine gebogene
Führungsschiene oder -bahn 21 eingreifen kann, die an dem vorderen
Teil 22 des Stuhlbetätigungsmechanismus
13 befestigt ist.
Bei dieser Anordnung versperrt, wie in 5
gezeigt, sobald sich der Stuhlbetätigungsmechanismus in seiner untersten Stellung
befindet, die Klappe 18 den Zugang zum Inneren des Stuhls. Auch wird, wie
mit Bezug auf die 6 und 7
gezeigt, dadurch, daß die Führungszapfen 20 und Führungsschienen
21 auf jeder Seite des Betätigungsmechanismus vorgesehen sind, durch
die Klappe 18 der Zugang zum Inneren des Stuhls verhindert, wenn dieser
sich in einer mittleren oder in einer vollständig angehobenen Lage befindet.
Bei einer weiteren alternativen Ausführungsform, die in den
8 und 9 dargestellt ist,
ist ein Rollo 23 auf einer Trommel 24 an der Rückseite des
Stuhls vorgesehen und ein Rollo 25 an der Vorderseite, das jedoch in diesem
Fall von einem Paar gegenüberliegend angeordneter Führungsschienen
26 (nur eine von ihnen ist gezeigt) verschiebbar aufgenommen wird, wobei
das Rollo 25 unter Federspannung in der in 8
gezeigten Lage steht und dadurch in die in 9 gezeigte
Lage bewegbar ist, wenn der Stuhlbetätigungsmechanismus 13 eine vollständig
angehobene Lage einnimmt. Eine faltbare Fußstütze 27 ist ebenfalls
an einem vorderen Teil des Stuhlbetätigungsmechanismus 13 befestigt,
der, wenn er in die in 9 gezeigte Lage angehoben ist,
trotzdem die Möglichkeit dafür bietet, daß das Rollo 25
teilweise aus den Führungsschienen 26 herausgezogen wird, indem seine
Vorderkante 25a in einem festen Teil (nicht gezeigt) des Stuhlbetätigungsmechanismus
13 befestigt ist, wobei das Rollo 25 in seine in 8
gezeigte Lage zurückkehrt, sobald der Stuhlbetätigungsmechanismus
13 abgesenkt wird.
Die Erfindung verhindert daher in ihren diversen Ausführungsformen
einen leichten Zugang zu den inneren Arbeitsteilen des Stuhls durch die einfache
und dennoch elegante Maßnahme des Vorsehens eines oder mehrerer Rollos an der
Vorderseite und Rückseite des Stuhls oder durch Benutzung eines Rollos in Verbindung
mit einer Klappe, die an dem unteren Teil des Stuhlchassis angelenkt ist, obgleich
einleuchtet, daß andere Kombinationen gewählt werden können, ohne
vom Schutzbereich der Erfindung abzuweichen, der durch die Ansprüche festgelegt
ist.