Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von auf Naturfasern
basierenden Verbundwerkstoffen, die Naturfasern und pulverförmige Proteine
enthalten.
Mit Hilfe dieses Verfahrens werden Produkte in Form von Gegenständen
wie Tafeln und Platten gewonnen, die aus Holz- und/oder Nicht-Holz-Naturfasermaterialien
und einem Eiweiß als einzigem Bindemittel-Bestandteil (hinzugefügt) bestehen.
Heutzutage werden Tafeln und Platten im Allgemeinen durch Heißpressen
von Holz- oder anderen pflanzlichen Fasern in Gegenwart eines Reaktivharzes hergestellt.
Typische Beispiele für Harze, die während des Mischprozesses verwendet
werden, sind Harnstoff-Formaldehyd(UF)-Harze, Phenol-Formaldehyd(PF)-Harze und Melamin-Harnstoff-Formaldehyd(MUF)-Harze.
Während des anfänglichen Mischungsprozesses wird wässriges Harz auf
die trockenen Holz- oder Pflanzenfasern (2–4% Feuchte) aufgesprüht und
das Ganze vermischt. Die mit dem Harz versetzten Fasern können dann einem weiteren
Trocknungsschritt unterzogen werden. Während dieses Trocknungsprozesses werden
die mit Harz versehenen Fasern pneumatisch oder mechanisch in die Zwischenlagerbehälter
gefördert. Von dort wird das Fasermaterial zur Mattenformstrasse und zur Vorpresse
transportiert. Die so geformten Matten werden dann der Presse zugeführt und
gestapelt. Die Matten werden sodann einer Heißpressung unterzogen, um die Matten
zu einer gewünschten Plattendichte und -dicke zu verfestigen, die Harze zu
härten und die Platte mittels Hitze zu stabilisieren, so dass sie unter normalen
Nutzungsbedingungen ihre Solldicke und -dichte beibehält. Es können auch
kontinuierliche Pressen zum Einsatz kommen. Die so erhaltenen Platten werden dann
durch Besäumen und Schleifen fertig bearbeitet.
Ein Nachteil dieses Verfahrens besteht darin, dass das Fasermaterial
bis auf ein ausreichendes Niveau getrocknet werden muss, um das Vermischen mit dem
flüssigen Harz zu ermöglichen; anderenfalls ist keine homogene Mischung
möglich, und bei zu hohem Feuchtegehalt bilden sich Klumpen.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass bei Zugabe des Harzes die
Temperatur während des Mischungs- und Formschrittes gesteuert werden muss,
da es anderenfalls zu einer vorzeitigen Reaktion kommt, die nicht erwünscht
ist.
Um die Verwendung von Harzklebstoffen zu vermindern oder ganz zu vermeiden,
können diese Harzklebstoffe teilweise oder vollständig durch erneuerbare
Quellen ersetzt werden.
Die Verwendung von tierischen oder pflanzlichen Proteinen in Faserplatten
ist in Forest Products Journal (1998, Band 47, Nr. 2, S. 71–75) offenbart;
hierin wird die Verwendung von Sojaproteinisolaten in Kombination mit synthetischen
Harzen behandelt. Des Weiteren wird die Verwendung von Sojaisolatpulver besprochen.
Bei diesem Verfahren werden Holzpartikel mit 4% Phenol-Fomaldehyd-Harz besprüht,
danach wird die Mischung in einem Mischer weiter getrommelt, wobei 4% Sojaisolatpulver
langsam zugegeben werden. Die Verwendung einer Sojaisolatdispersion als einzigem
Klebstoff ist ebenfalls offenbart.
Jedoch hat die resultierende Faserplatte den Nachteil, dass sie keine
Feuchtebeständigkeit besitzt.
Die Verwendung von tierischen Proteinen in Pulverform ist weiterhin
in der sowjetischen Patentanmeldung SU 1 813 640
offenbart. Bei dem offenbarten Verfahren werden Kalkmilch (1.6–3,2%) und
Wasser (35–45%) zu einem Fasermaterial, das einen Feuchtegehalt von etwa
4% aufweist, hinzugegeben. In einem nächsten Schritt werden 8–16% Albumin-
oder Caseinpulverkleber zugegeben und das Ganze solange gemischt, bis der Kleber
gleichmäßig in dem Fasermaterial verteilt ist. Die Zusammensetzung wird
dann bei einem Druck von 1,4–2,5 MPa auf eine Temperatur zwischen 140 und
170°C erhitzt; dieser Vorgang dauert 0,6–1,0 min/mm.
Die Verwendung von Weizengluten als Klebstoff ist in Starch (1968,
Band 20, Nr. 12, Seiten 395–399) offenbart. Das verwendete Gluten wird mit
Natriumsulfit oder Thioglykolsäure reduziert.
Der mit diesen Produkten verbundene Nachteil besteht darin, dass der
Weizenglutenklebstoff durch eine chemische Reaktion in einem wässrigen Medium
erhalten wird.
In der niederländischen Patentanmeldung NL
1 003 133 ist die Verwendung eines auf Weizengluten basierenden Klebstoffs
zur Herstellung von Faserplatten offenbart. Der verwendete Weizenglutenklebstoff
ist eine Dispersion mit 55–60% Trockenmasse, die durch Dispergieren
von Gluten in einer Lösung von Harnstoff, Zitronensäure und Natriumbisulfit
erhalten wird. Der Glutenklebstoff, der zunächst mit einem Vernetzungsmittel
(Formaldehyd, Glutardialdehyd oder Maleinanhydrid) gemischt wird, wird anschließend
auf das Holzfasersubstrat aufgesprüht und mit diesem mechanisch vermischt.
Hierbei besteht der Nachteil darin, dass zur Herstellung der Glutenkleberdispersion
Dispergiermittel eingesetzt werden müssen.
Ferner ist die Verwendung von Proteinen als Formaldehydfänger
in der niederländischen Patentanmeldung NL 1
003 133 offenbart, wobei 10% eines Standard-Harnstoff-Formaldehyd-Harzes
durch Glutenklebstoff ersetzt werden.
Hier besteht der Nachteil darin, dass es bei Ersetzen von mehr als
10% des Standard-Harnstoff-Formaldehyd-Harzes zu einem deutlichen Verlust an interner
Bindefestigkeit kommt.
In der europäischen Patentanmeldung EP
976 790 ist ein Verfahren zur Herstellung von Verbundwerkstoffen offenbart,
bei dem ein Fasern enthaltendes pflanzliches Material, oder eine Mischung aus solchen
pflanzlichen Materialien, wenigstens einem thermoplastischen Verarbeitungsschritt
unterzogen wird. Die thermoplastische Verarbeitung kann in Gegenwart eines Bindemittels,
zum Beispiel eines chemischen Bindemittels wie Harnstoffformaldehyd oder eines Proteins
(wobei das Protein in dem pflanzlichen Material enthalten sein oder diesem hinzugefügt
werden kann) durchgeführt werden. Vor dem/den thermoplastischen Verarbeitungsschritt(en)
wird/werden das/die pflanzliche(n) Material(ien) wenigstens einer Vorbehandlung
unterzogen. Das Produkt aus dem/den thermoplastischen Verarbeitungsschritt(en) kann
einer Nachbehandlung unterzogen werden. Das pflanzliche Material bzw. die pflanzlichen
Materialien kann/können vor und/oder während des thermoplastischen Verarbeitungsschrittes
bzw. der thermoplastischen Verarbeitungsschritte mit Zusatzstoffen gemischt werden.
Die Verbundwerkstoffe können in einer Vielfalt von Konfigurationen ausgeformt
werden, zum Beispiel als Platten, dünne Platten und Folien, und können
als Konstruktionselemente Verwendung finden.
Der Nachteil besteht darin, dass bei Verwendung von Proteinen als
einzigem Bindemittel, die Menge an Wasser, relativ zur Gesamtmenge an pflanzlichem
Fasermaterial und Protein, im Bereich von 25 bis 50 Gew.-% liegen kann. Folglich
müssen die Pressteile einem zusätzlichen, zeit- und energieaufwändigen
Trocknungsschritt unterzogen werden.
US 5,360,586 offenbart ein Beispiel, in
welchem ein biologisch abbaubarer Artikel offenbart ist. In diesem Beispiel werden
Zeitungspapier (mit einem Wassergehalt im Bereich von 3–25 Gew.-%), Weizenstärke,
Weizengluten und Maismehl gemischt, diese Mischung wird der Mischkammer eines Extruders
zugeführt, dann wird Wasser zugegeben, so dass der Wassergehalt der Mischung
etwa 25 Gew.-% beträgt. Während des Verlaufs des Versuches erfolgte eine
Wärmezufuhr und Druckbeaufschlagung im Extruder.
Bei diesem Verfahren besteht der Nachteil darin, dass es sich um ein
sehr kompliziertes Verfahren zur Erzeugung eines biologisch abbaubaren Artikels
handelt, welcher als ein natürlicher, auf Fasern basierender Verbundwerkstoff
angesehen werden kann, der natürliche Bindemittel und pulverförmige Proteine
enthält.
Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht in der Beseitigung der
oben genannten Nachteile. Dieses Ziel wird erreicht durch Bereitstellung eines Verfahrens
zur Herstellung von auf Naturfasern basierenden Verbundwerkstoffen, die Naturfasern
und pulverförmige Proteine enthalten, wobei das Verfahren die folgenden Schritte
umfasst:
– Hinzufügen eines pulverförmigen Proteinkleber-Bindemittels
zu Naturfasern, die einen Feuchtegehalt von 1–15% aufweisen;
– Mischen der Naturfasern mit dem pulverförmigen Proteinkleber;
– Einstellen des Feuchtegehaltes der Zusammensetzung auf 6–24
Gew.-%; und
– Wärme-Druck-Behandlung der Mischung durch Formpressen oder Heißpressen
in offenen Pressen, um den auf Naturfasern basierenden Werkstoff zu formen.
Gemäß einem spezifischen erfindungsgemäßen Verfahren
wird während der Heißpress-Behandlung ein Druck ausgeübt, der ausreicht,
um einen auf Naturfasern basierenden Verbundwerkstoff mit einer zwischen 0,5 kg/dm3
und 1,5 kg/dm3 variierenden Dichte zu erhalten.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
variiert das Verhältnis von Naturfasern zu pulverförmigem Proteinkleber
zwischen 19:1 und 1:1.
Bei einem bevorzugten erfindungsgemäßen Verfahren erfolgt
die Wärme-Druck-Behandlung innerhalb eines Temperaturbereichs von 100–250°C.
Bei einem bevorzugten erfindungsgemäßen Verfahren weisen
die den Fasern hinzugefügten Proteine einen zwischen 4 und 14 Gew.-% variierenden
Feuchtegehalt auf.
Bei einem stärker bevorzugten erfindungsgemäßen Verfahren
weisen die den Naturfasern hinzugefügten Proteine einen Feuchtegehalt zwischen
8 und 12 Gew.-% auf.
Bei einem spezifischen erfindungsgemäßen Verfahren handelt
es sich bei den Naturfasern um Holz- oder Pflanzenfasern, die einen Feuchtegehalt
zwischen 2 und 15 Gew.-% aufweisen.
Vorzugsweise enthalten die auf Naturfasern basierenden Verbundwerkstoffe
eines der Produkte aus der Gruppe, die aus Verpackungsmaterialien, dekorativen Gegenständen,
Trägermaterialien oder Strukturwerkstoffen besteht.
Bei einem bevorzugten erfindungsgemäßen Verfahren können
die Naturfasern aus ganzen Pflanzen oder verschiedenen Pflanzenteilen gewonnen werden.
Bei einem bevorzugten erfindungsgemäßen Verfahren können
die Naturfasern tierischen Ursprungs sein.
Bei einem bevorzugten erfindungsgemäßen Verfahren können
die pulverförmigen Proteinkleber tierischen Ursprungs sein.
Bei einem weiteren bevorzugten erfindungsgemäßen Verfahren
können die pulverförmigen Proteinkleber pflanzlichen Ursprungs sein.
Bei einem bevorzugten erfindungsgemäßen Verfahren wird der
Endfeuchtegehalt der Zusammensetzung auf 12–20 Gew.-% eingestellt.
Bei einem stärker bevorzugten erfindungsgemäßen Verfahren
wird der Endfeuchtegehalt der Zusammensetzung auf 14–18 Gew.-% eingestellt.
Bei einem bevorzugten erfindungsgemäßen Verfahren variiert
das Verhältnis von Naturfasern zu pulverförmigem Proteinkleber zwischen
9:1 und 2:1.
Bei einem stärker bevorzugten erfindungsgemäßen Verfahren
variiert das Verhältnis von Naturfasern zu pulverförmigem Proteinkleber
zwischen 9:1 und 2,5:1 variiert.
Bei einem bevorzugten erfindungsgemäßen Verfahren erfolgt
die Wärme-Druck-Behandlung in einem Temperaturbereich von 175–225°C.
Im Allgemeinen bezieht sich der Begriff der auf Naturfasern basierenden
Verbundwerkstoffen auf rekonstituierte Produkte, die aus Holz und/oder annuellen
Pflanzen stammende Naturfasern und einen Klebstoff enthalten. Derartige Verbundwerkstoffe
umfassen beispielsweise Verpackungsmaterialien, dekorative Gegenstände, Trägermaterialien,
Strukturwerkstoffe. Insbesondere bezeichnet dieser Begriff Konstruktionsmaterialien
oder Bauwerkstoffe wie beispielsweise Spanplatten, mitteldichte und hochdichte Faserplatten,
Grobspanplatten oder Holzspanplatten. Andere Zusammensetzungen umfassen beispielsweise
Verpackungsmaterialien (Flaschen, Behälter), dekorative Gegenstände (Türpaneele),
Trägermaterialien (Teppichfliesen, Bedachungswerkstoffe) oder Strukturwerkstoffe
(z.B. Kraftfahrzeugstoßfänger).
Abgesehen von Holz können Naturfasermaterialien auch aus ganzen
Pflanzen oder aus unterschiedlichen Teilen von Pflanzen gewonnen werden. Textile
Fasern wie Baumwolle, Flachs, Hanf oder Ramie können Verwendung finden, aber
auch Schrotprodukte aus der Getreide oder Ölsaat verarbeitenden Industrie.
Typische Beispiele hierfür sind Weizenkleie, Maisschrot, Weizenstroh, Gerstenspelze,
Rapsschrot, Sonnenblumenextraktionsschrot, Sojaschrot. Die Naturfasermaterialien
können auch tierischen Ursprungs sein, wie z.B. Wolle, Seide oder Keratinabfall.
Der pulverförmige Proteinkleber kann tierischen oder pflanzlichen
Ursprungs sein. Tierische Proteinquellen sind beispielsweise Milchproteine,
Caseinate, Molkenkonzentrate und -isolate, Gelatine, Fischproteine, Eialbumin, Plasmaproteine,
Tiermehle. Die pflanzlichen Proteine können beispielsweise aus Getreideproteinen,
Knollenproteinen, aus Hülsenfrüchten gewonnenen Proteinen oder aus Ölsamenproteinen
ausgewählt sein. Typische verwendbare Getreideproteine sind Weizengluten oder
Maisgluten und deren Derivate. Von den Ölsamenproteinen können auch Sojaproteinkonzentrate
und -isolate, Rapssamenproteinkonzentrate oder Sonnenblumenproteinkonzentrate, oder
Derivate davon, verwendet werden. Diese Auflistung ist nicht als beschränkend
anzusehen, sondern lediglich als eine Veranschaulichung der verwendbaren Proteinquellen.
Die den Naturfasern hinzugefügten Proteine haben einen Feuchtegehalt,
der zwischen 4 und 14 Gew.-% variiert, vorzugsweise zwischen 8 und 12 Gew.-%. Die
Holz- oder Pflanzenfasern können einen Feuchtegehalt zwischen 2 und 15 Gew.-%
aufweisen. Im Vergleich zu den standardmäßigen Bedingungen, wie sie beispielsweise
bei der Herstellung von Platten herrschen, kann der Feuchtegehalt der Fasern höher
liegen, da keine zusätzliche Feuchtigkeit über das Bindemittel hinzugefügt
wird. Hierdurch kann sich der zusätzliche Vorteil einer Reduzierung der Kosten
für die Trocknung der Holz- oder Pflanzenfasern ergeben.
Die Naturfasern werden mit dem pulverförmigen Klebstoff gemischt;
der Endfeuchtegehalt der Faser/Protein-Zusammensetzung, vor der Wärme-Druck-Behandlung,
kann zwischen 6 und 24 Gew.-% variieren. Bevorzugte Bereiche des Feuchtegehaltes
liegen zwischen 12 und 20 Gew.-%, stärker bevorzugt sind Bereiche zwischen
14 und 18 Gew.-%. Es wird angenommen, dass dieser Feuchtegehalt einen anfänglichen
Klebeprozess aktiviert, bei welchem es zu einer Wechselwirkung zwischen den Proteinen
und Fasern kommt. Auf diese Weise kommt es bereits vor der Wärme-Druck-Behandlung
zu einer Stabilisierung. Ist der Feuchtegehalt der Protein/Faser-Zusammensetzung
zu gering, so kann es zu einer Trennung der Phasen kommen. Ist der Feuchtegehalt
der Faser/Protein-Zusammensetzunq zu hoch, so ist mehr Wärme erforderlich,
um das Wasser zu entfernen, und das Endprodukt weist eine geringere mechanische
Festigkeit auf. Bei einem Feuchtegehalt zwischen 6 und 24 Gew.-% ist die Faser/Protein-Zusammensetzung
bereits ausreichend homogen, wodurch ein zusätzlicher Knetschritt vermieden
wird.
Das Verhältnis von Naturfasermaterial zu pulverförmigem
Proteinkleber kann zwischen 19:1 und 1:1 variieren, vorzugsweise zwischen 9:1 und
2:1 und mit gröberem Vorzug zwischen 9:1 und 2,5:1.
Die Wärme-Druck-Behandlung der Faser/Klebstoff-Zusammensetzung
erfolgt innerhalb eines Temperaturbereichs von 100–250°C, vorzugsweise
zwischen 175°C und 225°C. Der während des Heißpressens ausgeübte
Druck muss ausreichend hoch sein, um Dichten zu erhalten, die zwischen 0,5 kg/dm3
und 1,5 kg/dm3 liegen.
Die Wärme-Druck-Behandlung der Zusammensetzungen kann durch Formpressen
oder Heißpressen der Faser/Protein-Zusammensetzung erfolgen. Im Einzelfall
hängen die Verfahrensparameter, insbesondere die Temperatur, der Druck und
die Verarbeitungszeit von den Eigenschaften der Ausgangsmaterialien und den gewünschten
Eigenschaften des Endproduktes ab. Hierbei wird beobachtet, dass die Temperaturentwicklung
im Kern des Produktes während des Heißpressens oder Formpressens recht
schnell abläuft, wie in 1 dargestellt (siehe Beispiel 4).
Die Plattenerzeugnisse, die mit dem Verfahren gemäß der
vorliegenden Erfindung erhalten werden, besitzen hervorragende mechanische Eigenschaften
und eine ausreichend niedrige Empfindlichkeit gegenüber Wasser.
Es kann als ein zusätzlicher Vorteil angesehen werden, dass die
hergestellten erfindungsgemäßen Verbundwerkstoffe aus biologisch abbaubaren
Verbindungen bestehen. Dies kann von Bedeutung sein, wenn sich sie Werkstoffe nur
schwer recyceln lassen.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von spezifischen Beispielen
erläutert, welche lediglich der Erläuterung dienen und den Schutzumfang
der Erfindung nicht einschränken sollen.
Beispiel 1:
Dieses Beispiel erläutert den Einfluss der Glutenfraktion (GF),
des Feuchtegehalts (MC) und der Presstemperatur (T) auf die Dichte (D) und die Dickenquellung
(TS) von Hanffasern enthaltender Hartpappe. Insbesondere ist die Dickenquellung
(Wasserempfindlichkeit) ein Maß für die Qualität der Adhäsion
zwischen Fasern und Matrix.
– Hanffasern, Feuchtegehalt 8,9%, mittlere Größe 3 mm (Landwirtschaftliche
Kooperative "La Chanvrière de l'Aube")
Die Hanffasern werden mit Weizengluten in einem Taumelmischer (Heidolph
Rheax 2, Deutschland) 10 Minuten lang mit Weizengluten vermischt. Das Volumen der
Mischgefäße beträgt 100 ml, die Gesamtmasse beträgt 10 g, der
Faser-Gewichtsanteil beträgt 0,6, 0,7, 0,8, 0,9 Gew.-%. In das Mischgefäß
wird Wasser eingesprüht, um den Wasser-Endgehalt auf 18% zu erhöhen; ohne
Wasserzugabe beträgt der Wassergehalt der Mischung 9%.
Die Faser/Gluten-Mischung wird in eine zylindrische Form gegossen
(Durchmesser 35 mm) und 10 Minuten lang bei 100, 125, 150, 175 und 200°C unter
einer Last von 10 t verpresst.
Die so erhaltenen Proben werden 24 h lang in destilliertes Wasser
(bei 25°C) getaucht. Danach wird die Dickenquellung als die prozentuale Erhöhung
der Probendicke bestimmt; die Probendicke wird im Zentrum der Scheiben mit einer
digitalen Schiebelehre gemessen.
Nach dem Messen der Probendicke und des Durchmessers mit einer digitalen
Schiebelehre auf den 100stel mm sowie dem Wiegen der Probe auf einer Präzisionswaage
wird die Materialdichte bestimmt.
Der Feuchtegehalt der Rohmaterialien und der Proben wird anhand der
Gewichtsdifferenz nach einer 24-stündigen Trocknung bei 104°C bestimmt.
Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 aufgeführt.
TABELLE 1: Gluten/Hanffaser-Zusammensetzungen: Einfluss des Feuchtegehaltes
(MC) und der Presstemperatur (T) auf die Dichte (D) und die Dickenquellung (TS)
Beispiel 2:
In diesem Beispiel werden unterschiedliche Arten von Naturfasern verwendet.
Das Herstellungsverfahren ist hierbei analog zu dem in Beispiel 1 geschilderten
Verfahren. Außerdem werden hier die Dichte und Dickenquellung in Abhängigkeit
von der Presstemperatur und des Feuchtegehaltes bestimmt.
Die folgenden Materialien werden verwendet: Weizenstroh, Weizenkleie
und Quebrachoholzmehl.
Die Glutenfraktion beträgt jeweils 0,3. In Tabelle 2 sind die
Ergebnisse bezüglich der Dickenquellung und der Dichte wiedergegeben.
TABELLE 2: Vergleich unterschiedlicher Fasern: Einfluss des Feuchtegehaltes
(MC) und der Presstemperatur (T) auf die Dichte (D) und die Dickenquellung (TS)
Beispiel 3:
In diesem Beispiel werden die mechanischen Eigenschaften von Gluten/Faser-Zusammensetzungen
bestimmt. Es wird das gleiche Verfahren wie in Beispiel 1 angewendet, mit der Ausnahme,
dass die Platten in einer rechteckigen Form von 120 mm × 10 mm geformt werden.
Die so erhaltene Dicke liegt zwischen 5 und 6 mm.
Die mechanischen Eigenschaften werden gemäß der Norm EN
ISO14125 im Biegemodus mit einem TAXT2-Texture-Analyser (Stable Microsystems, UK)
untersucht. Der Abstand zwischen den Biegepunkten beträgt 100 mm. Die Proben
werden direkt nach der Herstellung analysiert.
Die Ergebnisse der mechanischen Prüfung sind in Tabelle 3 aufgeführt.
TABELLE 3: Einfluss von Fasertyp, Feuchtegehalt (MC), Presstemperatur
(T) und Glutenfraktion (GF) auf den Elastizitätsmodul (MOE) und den Bruchmodul
(MOR).Mittlere Werte von 4 Replikaten.
– Mischen: Die Fasern werden mit Weizengluten in einem rechteckigen 5-l-Mischgefäß
10 min lang per Hand gemischt, wobei die Bewegungen eines Taumelmischers simuliert
wurden.
– Pressen: Eine rechteckige Fasermatte mit den Abmessungen 17 ×
26 cm und einer Höhe von etwa 4 cm wird per Hand unter Verwendung eines Holzrahmens
geformt. Ein Thermoelement Typ k wird im Zentrum der Fasermatte angeordnet. Nach
der Entfernung des Holzrahmens wird die Matte in der beheizten Presse (auf 175°C
reguliert) angeordnet und die Temperaturaufzeichnung begonnen. Die Matte wird auf
11 mm Enddicke in einer mit Handpumpe ausgestatteten hydraulischen Presse verpresst.
Die bis zu einer Schließung der Presse auf 11 mm benötigte Zeit beträgt
60 s, die Belastung wird 120 s lang aufrecht erhalten, danach wird die Last während
1 min allmählich auf Null verringert. Die gesamte Presszeit ist 4 min. 4 Biegeproben
(30·170 mm) und 2 Proben (50·50 mm) für die Dickenquellung und die
Bestimmung der Dichte werden aus jeder Platte geschnitten.
Die mechanischen Eigenschaften werden im Biegemodus mit einer ZWICK-500N-Universalprüfmaschine
untersucht. Der Abstand zwischen den Biegepunkten beträgt 100 mm; die Geschwindigkeit
des Querhauptes beträgt 2 mm/min. Die Proben werden sofort nach ihrer Herstellung
getestet.
Die Dickenquellung wird gemäß der Norm EN 319 untersucht.
Die Prüfkörper werden in destilliertes Wasser (20°C) getaucht; die
Dicke wird im Zentrum des Probenkörpers nach einer Tauchzeit von 2 und 24 h
bestimmt. Ergebnisse– Kerntemperaturentwicklung
regulation Temperature = Regeltemperatur
press closed = Presse geschlossen
Time (s) = Zeit (s)
1: Entwicklung der Kerntemperatur während des Verpressens
von Gluten und Holzpartikeln. 175°C Regeltemperatur, 300 g Holz (9% MC), 60
g Gluten (7% MC)
1 zeigt die Entwicklung der Kerntemperatur während der Herstellung
einer Gluten-Holz-Spanplatte. Sobald die Presse geschlossen und die Solldicke erreicht
ist, wird ein sehr rascher Anstieg der Temperatur beobachtet. Die Kerntemperatur
erreicht 150°C innerhalb von 30 s nach Schließen der Presse (90 s Gesamtpresszeit). – Mechanische EigenschaftenTABELLE 4: Mechanische Eigenschaften und Wasserempfindlichkeit von
Gluten-Holz-Spanplatten.
MOE ist der Elastizitätsmodul, MOR ist der Bruchmodul, TS ist die Dickenquellung
nach Tauchen in 20-°C-warmem Wasser.
Die Anforderungen sind: EN 312-2, Spanplatten für allgemeine Zwecke
Die Herstellung von Gluten-Holz-Spanplatten ist möglich. Bisher
erfüllen Platten mit einem Gluten-Gewichtsanteil von 0,2 die Anforderungen
an Spanplatten für allgemeine Zwecke (EN 312-2).
Beispiel 5:
In diesem Beispiel werden die mechanischen Eigenschaften unterschiedlicher
Protein/Faser-Zusammensetzungen bestimmt. Es wird das gleiche Verfahren wie in Beispiel
1 angewendet, mit der Ausnahme, dass die Platten in einer rechteckigen Form von
120 mm × 10 mm geformt wurden. Die Formtemperatur beträgt 175°C und
der Feuchtegehalt 9%. Der Faseranteil ist 0,8. Die so erhaltene Dicke liegt zwischen
5 und 6 mm. Die mechanischen Eigenschaften werden gemäß der Norm EN ISO14125
im Biegemodus mit einem TAXT2-Texture-Analyser (Stable Microsystems, UK) untersucht.
Der Abstand zwischen den Biegepunkten beträgt 100 mm. Die Proben werden direkt
nach der Herstellung analysiert. Die Ergebnisse sind in Tabelle 5 dargestellt.
TABELLE 5: Elastizitätsmodul (MOE) und Bruchmodul (MOR) von Protein/Leinenstroh-Verbundwerkstoffen,
geformt bei 175°C, 9% MC und 10 min Presszeit:
Beispiel 6:
Dieses Beispiel erläutert die Wirkung der Presstemperatur auf
die mechanischen Eigenschaften der mit Weizengluten als einzigem Bindemittel hergestellten
Faserplatten
Die Platten werden in diesem Beispiel durch 3-minütiges Mischen
von 300 g Holzfasern (2% Feuchte) mit 33,3 g Weizengluten (7% Feuchte) in einem
Rotationsmischer mit T-Stange hergestellt. Dann wurden 25 g Wasser, vermischt mit
5,5 g Parafin-Emulsion, hinzugegeben, und es wurde für zusätzliche 7 Minuten
gemischt.
Das im Beispiel 4 beschriebene Pressverfahren wird geringfügig
modifiziert, wobei die Presstemperatur auf Werte von 200°C und 225°C erhöht
wurde und die Presszeit 10 s/mm betrug. Die Dichte der so hergestellten Platten
variierte zwischen 0,732 und 0,735.
Die auf diese Weise hergestellten Platten wurden einer mechanischen
Prüfung, wie bereits in Beispiel 4 beschrieben, unterzogen.
Anspruch[de]
Verfahren zur Herstellung von auf Naturfasern basierenden Verbundwerkstoffen,
die Naturfasern und pulverförmige Proteine enthalten, umfassend die folgenden
Schritte:
– Hinzufügen eines pulverförmigen Proteinkleber-Bindemittels zu
Naturfasern, die einen Feuchtegehalt von 1–15% aufweisen;
– Mischen der Naturfasern mit dem pulverförmigen Proteinkleber;
– Einstellen des Feuchtegehaltes der Zusammensetzung auf 6–24 Gew.-%;
und
– Wärme-Druck-Behandlung der Mischung durch Formpressen oder Heißpressen
in offenen Pressen, um den auf Naturfasern basierenden Werkstoff zu formen.Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass während
des Heißpressens ein Druck ausgeübt wird, der ausreicht, um einen auf
Naturfasern basierenden Verbundwerkstoff mit einer zwischen 0,5 kg/dm3
und 1,5 kg/dm3 variierenden Dichte zu erhalten.Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis
von Naturfasern zu pulverförmigem Proteinkleber zwischen 19:1 und 1:1 variiert.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wärme-Druck-Behandlung innerhalb eines Temperaturbereichs von 100–250°C
erfolgt.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die den Naturfasern hinzugefügten Proteine einen zwischen 4 und 14 Gew.-%
variierenden Feuchtegehalt aufweisen.Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die den Naturfasern
hinzugefügten Proteine einen Feuchtegehalt zwischen 8 und 12 Gew.-% aufweisen.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass es sich bei den Naturfasern um Holz- oder Pflanzenfasern mit einem Feuchtegehalt
zwischen 2 und 15 Gew.-% handelt.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die auf Naturfasern basierenden Verbundwerkstoffe eines der Produkte aus der
Gruppe, die aus Verpackungsmaterialien, dekorativen Gegenständen, Trägermaterialien
oder Strukturwerkstoffen besteht, enthalten.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die Naturfasern aus ganzen Pflanzen oder verschiedenen Pflanzenteilen gewonnen
werden.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass die Naturfasern tierischen Ursprungs sind.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass die pulverförmigen Proteinkleber tierischen Ursprungs sind.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass die pulverförmigen Proteinkleber pflanzlichen Ursprungs sind.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
dass der Endfeuchtegehalt der Zusammensetzung auf 12–20 Gew.-% eingestellt
wird.Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Endfeuchtegehalt
der Zusammensetzung auf 14–18 Gew.-% eingestellt wird.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass das Verhältnis von Naturfasern zu pulverförmigem Proteinkleber zwischen
9:1 und 2:1 variiert.Verfahren gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass
das Verhältnis von Naturfasern zu pulverförmigem Proteinkleber zwischen
9:1 und 2,5:1 variiert.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wärme-Druck-Behandlung innerhalb eines Temperaturbereichs von 175–225°C
erfolgt.