Die Erfindung bezieht sich auf einen Biofilm-Träger für
die Wasser- oder Abwasserreinigung.
Bei der biologischen Reinigung von Wasser oder Abwasser wird das Wasser
durch eine gewisse Art von Reaktor geschickt, in welchem Mikroorganismen dazu verwendet
werden, um Verunreinigungen, welche in dem Wasser vorhanden sind, in harmlose Endprodukte
umzuwandeln, zum Beispiel in Kohlendioxid und Wasser. Die Reinigung kann unter anderem
unter Zufuhr von Luft (aerobisch) oder ohne Zufuhr von Luft (anaerobisch) ausgeführt
werden. Um die Effizienz der Reinigung zu erhöhen, wird ein hoher Gehalt an
aktiven Mikroorganismen in dem Prozeß in üblicher Weise so angestrebt,
daß es den genannten Organismen nicht erlaubt wird, mit dem gereinigten Wasser
zu entweichen, und zwar entweder dadurch, daß es den Mikroorganismen erlaubt
wird, in Suspension in dem Reaktor zu wachsen, und daß diese Mikroorganismen
von dem Wasser in einem Trennschritt nach dem Reaktor getrennt und zu dem Reaktor
zurückgeführt werden (zum Beispiel der Aktiviertschlammprozeß), oder
dadurch, daß ein gewisser Typ von Trägermaterial in den Prozeß eingeführt
wird, wobei an den Oberflächen dieses Trägermaterials die Mikroorganismen
als ein Biofilm wachsen können und somit in dem Prozeß (dem Biofilm-Prozeß)
beibehalten werden können.
Der Biofilm-Prozeß weist eine Anzahl von Vorteilen auf, wenn
mit dem Aktiviertschlammprozeß und anderen Prozessen mit suspendierter Lebendmasse
verglichen. Unter anderem können höhere Lasten verwendet werden und die
Prozesse sind gegenüber Variationen und Störungen wesentlich weniger empfindlich.
Die meisten herkömmlichen Biofilm-Prozesse beruhen auf dem Reinigungsreaktor,
welcher mit Trägermaterial in der Gestalt von Füllerkörpern oder
-blöcken beschickt wird, welche fixiert werden, um in dem Prozeß stationär
zu sein (vergleiche DE-A-23 25 349 und GB-A-1498360). Diese Prozeßausführungen
weisen den Nachteil auf, daß es eine Gefahr für das Trägermaterial
gibt, durch Lebendmasse oder anderes teilchenförmiges Material blockiert zu
werden, und daß Totzonen in dem Prozeß aufgebaut werden können, wo
der Kontakt zwischen dem Wasser und den aktiven Mikroorganismen sehr schlecht ist.
Bei einem anderen Typ des Biofilm-Prozesses wird ein Trägermaterial
verwendet, welches in Suspension und in Bewegung in dem Prozeß gehalten wird.
Das Trägermaterial mit hieran wachsenden Mikroorganismen wird in dem Prozeß
dadurch gehalten, daß es herausgehendem Wasser erlaubt wird, durch ein Sieb
oder Gitter mit einem Öffnungsdurchmesser oder einer Schlitzbreite hindurchzugehen,
welcher oder welche so klein ist, daß das Trägermaterial nicht hindurchgehen
kann. Der Vorteil dieses Typs von Prozeß besteht unter anderem darin, daß
die Gefahr des Blockierens des Trägermaterials und der Aufbau von Totzonen
wesentlich verringert sind. Unterschiedliche Typen von Trägermaterial sind
für diesen Typ von Prozeß erhältlich: Schaumgummistücke (EP-A-0
142 123), Ringe aus nicht-gewebtem, Kunststoffmaterial (Haikangijutu Band 29(4):
Seiten 64–69, 1987) und Stücke aus extrudierten Plastikschläuchen,
deren Oberfläche durch mechanische Bearbeitung vergrößert ist (Haikangijutu
Band 29(4): Seiten 64–69, 1987), Vermischen von Material, welches eine rauhe
Oberfläche ergibt (Water Environment Research Band 64(7): Seiten 884–889),
oder Einführung von innenseitigen Unterteilungen und außenseitigen Rippen
(WO-A-91/11396). Diesen Materialien ist es gemeinsam, daß sie eine Dichte aufweisen,
welche nahe zu der Dichte von Wasser ist, so daß sie leicht in Suspension gehalten
werden. Obwohl Prozesse mit Trägerelementen von diesen Typen oftmals bei hohen
Lasten betrieben werden können, so weisen jedoch sämtliche Ausführungen
von Trägerelementen nach dem Stand der Technik Nachteile auf, welche das Leistungsvermögen
des Prozesses wesentlich begrenzen, insbesondere bei aeroben Prozessen, in welchen
die Zufuhr von Sauerstoff zu den arbeitenden Mikroorganismen von ausschlaggebender
Bedeutung für die Reinigungseffizienz ist. Bei Schaumgummistücken und
Ringen aus nicht-gewebtem Material sind die Poren oftmals durch wachsende Lebendmasse
blockiert, so daß die aktive Oberfläche in Berührung mit Abwasser
und Luft reduziert wird. Die Trägerelemente, welche durch Extrudieren eines
Kunststoffschlauches erzeugt werden, sind klein, < 1 cm, damit die Oberfläche
pro Volumen groß wird. Ebenfalls sind bei diesen Elementen die Passagen oftmals
blockiert und auch in dem Falle, daß dies nicht stattfindet, ist festgestellt
worden, daß die Zufuhr von Sauerstoff zu dem Biofilm, welcher in den meisten
Fällen an den innenseitigen Oberflächen der Träger lokalisiert ist,
für den Prozeß in erheblichem Maße begrenzend ist. Es ist ferner
festgestellt worden, daß die kleine Größe dieser Trägerelemente
schwierige praktische Probleme aufgrund der Tatsache verursacht, daß diese
Trägerelemente durch Schaum eingefangen werden, welcher in den Prozessen erzeugt
wird, und somit von dem Prozeß durch den Schaum oder den Wind weggetragen werden
können. Darüberhinaus werden oftmals Schwierigkeiten beim Behandeln von
suspendierte Teilchen, zum Beispiel Fasern, enthaltendem Abwasser dadurch auftreten,
daß die kleinen Öffnungen der Siebe oder Gitter, welche die Trägerelemente
zurückhalten, blockiert werden. Beispielsweise ist bei Fasern tragendem Abwasser
in der Forstindustrie herausgefunden worden, daß diese kleinen Trägerelemente
aus diesem Grunde direkt ungeeignet sind.
Soweit es noch nicht möglich gewesen ist, diese Schwierigkeiten
dadurch zu überwinden, daß die Trägerelemente größer
gemacht werden, weil es nicht möglich gewesen ist, soweit es die Ausführungsformen
nach dem Stand der Technik betrifft, einen größeren Träger mit einer
großen Oberfläche für den Biofilm vorzusehen, die gegenüber
Verschleiß geschützt ist, ohne daß die Effizienz des Prozesses durch
eine noch größere Sauerstoffbegrenzung des Biofilms als bei verfügbaren
kleinen Trägern in erheblichem Maße reduziert wird.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die vorgenannten
Schwierigkeiten zu überwinden, und die Erfindung bezieht sich auf die Verwendung
eines Trägerelements für einen Mikroben-Film bei einem biologischen Wasser-
oder Abwasser-Reinigungsprozeß, wobei die Trägerelemente sich in dem Wasser
bewegend gehalten werden, wobei die Oberfläche des Trägerelements teilweise
gegenüber Kollision mit den Oberflächen von anderen Trägerelementen
geschützt ist und wobei das Trägerelement Durchflußpassagen aufweist
und darüberhinaus so ausgestaltet ist, um eine gute Strömung von Wasser
hierdurch zu erlauben, auch, nachdem sich ein Mikroben-Film auf den Oberflächen
aufgebaut hat.
Zu diesem Zweck hat das Trägerelement die kennzeichnenden Merkmale
des Anspruchs 1 erhalten, um so eine große Abmessung mit einer gegenüber
Verschleiß geschützten, großen Oberfläche und mit einer sehr
guten Strömung sowohl von Wasser als auch von Luft hierdurch zu kombinieren.
Die Verwendung des Trägerelements entsprechend der Erfindung ergibt daher große
Vorteile, wenn mit Trägermaterialien nach dem Stand der Technik verglichen,
unter anderem durch eine beträchtlich größere Zufuhr von Sauerstoff
und durch bedeutend reduzierte Gefahren des Verstopfens bzw. Blockierens von Sieben
und Gittern zum Zurückhalten des Trägermaterials.
Die Erfindung bezieht sich ferner auf die Verwendung derartiger Trägerelemente
für die Behandlung von Abwasser aus der holzverarbeitenden Industrie, wobei
das Abwasser wenigstens 100 mg/l suspendiertes Material enthält, wenn an einem
GF/A-Filter gemessen.
Um die Erfindung in näheren Einzelheiten zu erläutern, werden
Ausführungsbeispiele der Erfindung unten beschrieben, wobei auf die beigefügten
Zeichnungen Bezug genommen wird, in welchen zeigen:
1 und 2 jeweils perspektivische
Ansichten einer ersten Ausführungsform des Trägerelements, das entsprechend
der Erfindung verwendet wird, wobei 1 das Trägerelement
von einem Ende aus betrachtet und 2 das Trägerelement
von dem anderen Ende aus betrachtet zeigen,
3 eine Endansicht des Trägerelements gemäß
1 und 2, wobei dieses
Trägerelement von demselben Ende aus wie in 1
betrachtet wird,
4 eine Endansicht des Trägerelements nach
1 und 2, wobei dieses
Trägerelement von demselben Ende aus wie in 1
betrachtet wird,
5 bzw. 6 eine der
1 bzw. der 2 entsprechende
perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform,
7 bzw. 8 eine der
1 bzw. der 2 entsprechende
perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform, und
9 eine schematische, perspektivische Ansicht eines
Reaktors, in welchem die Trägerelemente verwendet werden können.
Das Trägerelement in allen gezeigten Ausführungsformen kann
allgemein als eine Anzahl von Wänden beschrieben werden, welche in einer solchen
Art und Weise angeordnet und untereinander verbunden sind, daß ein großer
Bereich der Gesamtoberfläche der Wände gegenüber Verschleiß
durch die Oberflächen von anderen Körpern geschützt ist, daß
es freie Passagen für den Durchfluß durch das Trägerelement gibt
und daß der gesamte Querschnittsbereich der Passagen in der Grenzfläche
gegenüber den Umgebungen des Trägerelements groß ist. Das Trägerelement
nach 1 bis 4 weist somit
zwölf gleichmäßig verteilte, radiale innenseitige Wände
11 und 12 auf, welche sich axial von einem Ende des Trägerelements
zu dessen anderem Ende hin erstrecken. Die Wände weisen abwechselnd radial
längere Wände 11 und radial kürzere Wände
12 auf. Die Wände sind untereinander mit Hilfe eines außenseitigen
Rings 13 an einem Ende des Trägerelements und mit Hilfe eines innenseitigen
Rings 14 an dem anderen Ende des Trägerelements verbunden, wobei radiale
Fenster 15 durch die Wände begrenzt sind. Das Trägerelement weist
somit eine Struktur auf, welche ähnlich zu einem Turbinenrad ist. In geeigneter
Weise besteht das Trägerelement aus Kunststoff oder aus Verbundwerkstoff und
kann somit durch Spritzgußverfahren hergestellt werden. Um den notwendigen
Zug vorzusehen, verjüngt sich die Umhüllungsfläche leicht: konisch
und die Wand weist eine Dicke auf, welche sich von einem Ende des Trägerelements
zu dessen anderem Ende hin vermindert, wie in den Zeichnungen dargestellt. Es ist
jedoch möglich, das Trägerelement aus einem anderen Material als aus Kunststoff
oder aus Verbundwerkstoff herzustellen. Das Trägerelement bildet mehrere axiale
Passagen 16 zwischen den Wänden und darüberhinaus ist es an dem
Zentrum bei 17 vollständig offen, um einen ungehinderten Durchfluß
axial gerade durch das Element von dessen einem Ende zu dem anderen
Ende hin zu erlauben. Die lineare Länge des Elements und dessen Durchmesser
sind beide vorzugsweise etwa 3,2 cm. Im allgemeinen sollen die Länge und der
Durchmesser des Trägerelements (Weite und/oder Höhe) mehr als 1,5 cm sein
und vorzugsweise in dem Bereich von 2,5 bis 10 cm liegen, insbesondere innerhalb
des Intervalls von 3 bis 5 cm. Die Wände 11 und 12 bilden
geschützte Oberflächen, das heißt Oberflächen, welche gegenüber
Verschleiß durch Kollision mit anderen Trägerelementen geschützt
sind, und es kann auf diesen Oberflächen in dem biologischen Wasserreinigungsprozeß
ein Mikroben-Film wachsen. Die insgesamt geschützte Oberfläche soll größer
sein als 200 m2/m3, insbesondere größer als 275
m2/m3. Wenn die Trägerelemente so ausgestaltet sind,
daß sie eine sehr große Oberfläche aufweisen, > 500 m2/m3,
so kann es jedoch schwierig sein, zu vermeiden, daß die Passagen durch das
Trägerelement so eng sein werden, daß sie durch das Wachstum blockiert
bzw. verstopft werden.
Bei aeroben Prozessen ist es üblich, Trägerelemente mit
einer Dichte zu verwenden, welche nahe zu der Dichte von Wasser ist, jedoch entsprechend
der Erfindung ist herausgefunden worden, daß es vorteilhaft ist, Trägerelemente
mit einer höheren Dichte aufgrund der Tatsache zu verwenden, daß Trägerelemente
mit einer Dichte nahe zu der Dichte von Wasser ohne Widerstand durch das strömende
Wasser mitgeschleppt werden und durch sich aufwärts bewegende Luftblasen rasch
entweichen werden; die Folge ist, daß Wasser leicht innerhalb der Elemente
stationär sein wird und daß Luft selten durch die inneren Passagen des
Trägerelements hindurchgehen wird. Trägerelemente mit einer höheren
Dichte neigen im Gegensatz hierzu dazu, sich nach abwärts in das Wasser zu
bewegen und sich einem Wasser- und Luftstrom nach aufwärts in dem Prozeß
zu widersetzen, so daß Wasser und Luft durch die inneren Passagen des Trägerelements
hindurchgetrieben werden, wobei der Biofilm mit Sauerstoff versorgt wird. Zu derselben
Zeit werden die Luftblasen in kleinere Blasen aufgebrochen, was ferner den Übergang
von Sauerstoff von Luft zu Wasser erhöht. Die Strömung durch die Trägerelemente
wird bei erhöhter Dichte des Trägerelements erhöht, jedoch bei Dichten,
welche zu hoch sind, > 1,40 kg/dm3, wird das Inbewegungversetzen (Agitation)
des Materials in dem Prozeß erschwert, so daß die Gesamteffizienz des
Prozesses verringert wird. Eine sehr gute Effizienz ist bei einer Dichte der Trägerelemente
im Bereich von 1,20 bis 1,30 kg/dm3 erhalten worden, wobei bei dieser
Dichte die Strömung durch die Trägerelemente hoch und das Mischen noch
gut sind. Die hohe Dichte, kombiniert mit der Größe, beseitigt ferner
die Gefahr, daß die Trägerelemente aus dem Prozeß durch das Schäumen
entfernt werden, welches bei starker Belüftung leicht auftritt.
Die Kombination aus Größe, Oberfläche, offener Struktur
und Dichte, wie oben beschrieben, ergibt ein Trägerelement mit beträchtlich
verbesserten Eigenschaften bei einem aeroben Reinigungsprozeß als Trägerelemente,
die bis jetzt erhältlich sind.
Es ist ferner festgestellt worden, daß das Trägerelement
entsprechend der Erfindung gute Eigenschaften bei anaeroben oder anoxischen Reinigungsschritten
aufweist, bei welchen die Trägerelemente beispielsweise durch mechanisches
Rühren in Bewegung gehalten werden können. Bei diesen Systemen stellt
es ferner einen Vorteil dar, eine Dichte nahe zu der Dichte von Wasser zu wählen,
um eine hohe Energiezufuhr zu vermeiden, um die Träger in Bewegung zu halten.
Es ist herausgefunden worden, daß diese Trägerelemente sehr
gute Ergebnisse bei der Reinigung von verschiedenen Arten von Abwasser ergeben.
Insbesondere ist herausgefunden worden, daß das Trägerelement zu großen
Vorteilen bei der Behandlung von Abwässern aus der holzverarbeitenden Industrie
führt, wobei diese Abwässer Fasern und andere Teilchen enthalten. Durch
die verhältnismäßig große Abmessung des Trägerelements
können Gitter mit einer großen Schlitzbreite zum Zurückhalten der
Trägerelemente verwendet werden, und es ist möglich gewesen, sämtliche
Schwierigkeiten bezüglich des Blockierens durch Fasern usw. zu vermeiden. Viele
holzverarbeitene Industrien, welche beabsichtigen, die biologische Reinigung einzuführen,
verfügen bereits lediglich über mechanische Reinigung, welche durch Absetzbecken
zum Trennen von Fasern usw. vorgesehen ist. Ein biologischer Prozeß mit suspendierten
Trägerelementen entsprechend der Erfindung kann vor der vorhandenen Absetzung
ausgeführt werden, weil die Fasern ungehindert durch den Prozeß gehen.
Es können sodann sowohl Fasern als auch der Überschuß an Lebendmasse,
die in dem Prozeß erzeugt wird, bei der vorhandenen Absetzung getrennt werden,
so daß es nicht. notwendig ist, daß ein weiterer Trennschritt eingerichtet
wird. In manchen Fällen kann eine grobe Trennung von großen Partikeln,
zum Beispiel Spänen oder Rindenstückchen, vor dem biologischen Prozeß
erforderlich sein, jedoch ist es in jenem Falle die Angelegenheit einer wesentlich
einfacheren und billigeren Trennung als eine Absetzung.
Ein sehr wichtiges Merkmal der Erfindung besteht darin, daß ein
großer Teil der Grenzfläche gegenüber den Umgebungen des Trägerelements
für die Passage von Wasser und Luft hinein und heraus offen ist. Der Querschnittsflächenbereich
der Passagenöffnungen in der Grenzfläche gegenüber den Umgebungen
des Trägerelements könnte sodann wenigstens 35%, vorzugsweise wenigstens
40%, insbesondere wenigstens 50% der Grenzfläche gegenüber den Umgebungen
eines homogenen Körpers mit den gleichen Dimersionen aufweisen.
Besonders vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung, um dem
Erfordernis eines großen Querschnittsbereichs der Öffnungen der Passagen
zu genügen, sind solche Ausführungen, bei welchen das Trägerelement
für den Durchfluß hierdurch in allen drei Dimensionen offen ist. Die Ausführungsform
nach 1 bis 4 ist eine
solche bevorzugte Ausführungsform, bei welcher das Wasser durch das Trägerelement
frei strömen kann.
Die Ausführungsform gemäß 5
und 6 unterscheidet sich von der in 1
bis 4 offenbarten Ausführungsform durch einen
axialen Tubus 18 bzw. durch ein axiales Rohr 18, welches in der
Mitte des Elements vorgesehen ist und dessen Außenfläche mit Wänden
11 verbunden ist, welche sämtlich die gleiche radiale Länge aufweisen.
An einem Ende des Trägerelements sind abwechselnd Wände 19 und
Öffnungen für die axialen Passagen 16 vorhanden, wobei das andere
Ende vollständig offen ist.
Bei der Ausführungsform der Erfindung, die in 7
und 8 gezeigt ist, sind wendel- bzw. spiralförmige
Wände 11' und 12' vorgesehen, welche eine Drehbewegung des
Trägerelements bei der Strömung von Wasser hierdurch erzeugen, so daß
die Zufuhr von Sauerstoff zu dem Biofilm noch weiter verstärkt wird.
Die Trägerelemente sind in dem in einem Reaktor biologisch zu
reinigenden Wasser bzw. Abwasser suspendiert gehalten, wobei in diesem Reaktor Luft
mit Hilfe von Belüftern an dem Boden des Reaktors zugeführt wird, wie
in 9 gezeigt, in welcher der Reaktorbehälter mit
20 bezeichnet ist und die Belüfter an dessen Boden mit 21
bezeichnet sind. Die Wasseroberfläche in dem Behälter ist mit
22 bezeichnet. Das Wasser wird zu dem Behälter an dessen Oberseite
bei 23 zugeführt und wird an dem Boden durch einen Auslaß
24 abgelassen. Die in dem Wasser suspendierten Trägerelemente sind
mit 25 bezeichnet.
Ein Problem, welches bei Prozessen mit suspendierten Trägerelementen
auftreten kann, besteht darin, daß die Belüfter ausgetauscht oder repariert
werden müssen. Die Belüfter in herkömmlichen Behältern sind
schwierig zu erreichen, weil der Behälter mit großen Mengen an Trägermaterial
gefüllt ist, welches sich an dem Boden des Behälters absetzt, wenn das
Wasser abgelassen wird. Wenn die Trägerelemente entsprechend der vorliegenden
Erfindung verwendet werden, kann dieses Problem dadurch vermieden werden, daß
der Behälter mit einem Gitter 26 versehen wird, welches den Boden
oberhalb der Belüfter 21 auf einem solchen Niveau bedeckt, daß
ein Zugang unterhalb des Gitters vorgesehen wird, um die Belüfter zu erreichen.
Das Gitter soll eine solche Schlitzbreite aufweisen, daß die Trägerelemente
25 nicht hindurchgehen können. Wenn das Wasser aus dem Behälter
abgelassen wird, werden sich die Trägerelemente an dem Gitter absetzen und
es ist sodann möglich, in den Raum unterhalb des Gitters einzudringen, zum
Beispiel durch ein Mannloch 27. Diese Lösung des Problems ist möglich,
weil die Trägerelemente entsprechend der Erfindung so groß gemacht sind,
daß ein Gitter verwendet werden kann, welches eine genügend große
Schlitzbreite aufweist, damit die Luft ungehindert hindurchgehen kann.
Das Gitter 26 wird ferner als ein Auslaßgitter verwendet,
um die Trägerelemente in dem Prozeß durch herausgehendes Wasser zurückzuhalten,
welches durch das Gitter und sodann durch den Auslaß 24 hindurchgeschickt
wird, welcher als eine Steigleitung angeordnet ist. Aufgrund des als ein Auslaßgitter
verwendeten unteren Gitters 26 gibt es keine Notwendigkeit für ein
weiteres Gitter, um die Trägerelemente daran zu hindern, durch aus dem Behälter
herausgehendes Wasser mitgeschleppt zu werden. Darüberhinaus ist die Gefahr
des Blockierens des Gitters 26 sehr klein, weil das Gitter kontinuierlich
durch die Luft gespült wird, welche von unterhalb durch das Gitter nach aufwärts
in den Behälter strömt.