Die vorliegende Erfindung betrifft ein tragbares Telefon zum Betrieb
bei Frequenzen über 200 MHz, insbesondere ein tragbares Telefon, das eine Antenne
mit einer dreidimensionalen Antennenelementstruktur aufweist.
Das britische Patent 2258776 beschreibt eine Antenne mit einer dreidimensionalen
Antennen-Elementstruktur, bestehend aus einer Vielzahl von schraubenförmigen
Elementen, die um eine gemeinsame Achse herum angeordnet sind. Eine solche Antenne
eignet sich besonders für den Empfang von Satellitensignalen, beispielsweise
in einer GPS-Empfängereinheit (Global Positioning System). Die Antenne kann
zirkular polarisierte Signale von Quellen empfangen, die sich direkt über der
Antenne, d.h. auf ihrer Achse, oder in einer Position einige Grad oberhalb einer
senkrecht zur Antennenachse und durch die Antenne verlaufenden Ebene befinden können,
oder von Quellen, die sich irgendwo in dem Raumwinkel zwischen diesen Extremen befinden.
Das Dokument EP 021511 offenbart eine Backfire-Wendelantenne
zur Verwendung in einem Navigationssystem wie GPS, bei der aus einem Isolatoren
und einem Teil der koaxialen Speiseleitung am oberen Teil der Antenne ein Impedanzwandler
gebildet wird.
Obwohl hauptsächlich für den Empfang von zirkular polarisierten
Signalen gedacht, ist eine solche Antenne aufgrund ihres dreidimensionalen Aufbaus
auch als Rundstrahlantenne für den Empfang vertikal und horizontal polarisierter
Signale geeignet.
Einer der Nachteile einer solchen Antenne ist der, dass sie für
bestimmte Anwendungen nicht robust genug ist und sich nicht ohne weiteres ohne Leistungseinbußen
modifizieren lässt, um diese Problematik zu beseitigen. Daher handelt es sich
bei Antennen zum Empfang von Signalen aus dem Weltraum unter rauen Umgebungsbedingungen,
z.B. an der Außenseite eines Flugzeugrumpfs, oft um Flachantennen in Form einfacher
Platten (im Allgemeinen beschichtete rechteckige Metallplatten) aus einem leitenden
Material, die bündig auf einer isolierten Oberfläche befestigt sind, die
Teil des Flugzeugrumpfs sein kann. Flachantennen weisen jedoch bei geringen Elevationswinkeln
meist eine schlechte Verstärkung (Antennengewinn) auf. Zur Beseitigung dieses
Nachteils wurde unter anderem versucht, eine Vielzahl von unterschiedlich ausgerichteten
Flachantennen zu verwenden, die einen einzigen Empfänger speisen. Dieses Verfahren
ist aufwendig, nicht nur wegen der Anzahl der erforderlichen Elemente, sondern auch
wegen der Schwierigkeit, die empfangenen Signale zusammenzuführen.
Erfindungsgemäß ist ein tragbares Telefon zum Handgebrauch
bei Frequenzen größer als 200 MHz durch eine Vierdraht-Wendelantenne gekennzeichnet,
welche umfasst:
– einen zylindrischen elektrisch isolierenden Kern aus einem massiven
Material mit einer Dielektrizitätszahl größer als fünf, wobei
der Kern eine axiale Ausdehnung hat, die mindestens so groß wie sein Durchmesser
ist, und wobei die diametrale Ausdehnung des massiven Materials mindestens 50% des
äußeren Durchmessers beträgt,
– eine dreidimensionale Antennenelementstruktur, die an der oder benachbart
zur äußeren Oberfläche des Kerns angebracht ist und ein inneres Volumen
begrenzt und eine im Wesentlichen axial gelegene Speisestruktur, die mit der Antennenelementstruktur
verbunden ist, wobei das Material des Kerns den größten Teil des inneren
Volumens einnimmt.
Die Elementstruktur besteht typischerweise aus mehreren Antennenelementen,
die eine um eine auf einer zentralen Längsachse liegende Einspeisestruktur
zentrierte Umhüllung bestimmen. Die bevorzugte Einspeisestruktur ist an die
Antennenelementstruktur angeschlossen und durchsetzt den Kern. Die Antennenelemente
begrenzen bevorzugt eine mit dem Kern koaxiale zylindrische Umhüllung. Der
Kern kann ein bis auf einen schmalen axialen Kanal zur Aufnahme der Einspeisestruktur
massiver zylindrischer Körper sein. Das Volumen des Festmaterials des Kerns
macht vorzugsweise wenigstens 50 Prozent des internen Volumens der durch die Elemente
festgelegten Hülle aus, wobei die Elemente auf einer äußeren zylindrischen
Oberfläche des Kerns liegen. Die Elemente können metallische Leiterbahnen
aufweisen, die z.B. durch Aufdampfen oder Wegätzen einer zuvor aufgebrachten
metallischen Beschichtung auf der Außenfläche des Kerns angebracht werden.
Aus Gründen der physikalischen und elektrischen Stabilität
kann der Kern aus einem Keramikmaterial bestehen, z.B. einer Mikrowellenkeramik
wie etwa einem Material auf Zirconiumtitanatbasis, Magnesiumcalciumtitanat, Bariumzirconiumtantalat
und Bariumneodymtitanat, oder einer Kombination dieser Werkstoffe. Die Dielektrizitätszahl
ist vorzugsweise größer als 10 oder sogar 20, wobei ein Wert von 36 mit
einem Material auf Zirconiumtitanatbasis erzielt werden kann. Solche Materialien
weisen einen so weit vernachlässigbaren dielektrischen Verlust
auf, dass die Antennengüte (Q-Faktor) mehr durch den elektrischen Widerstand
der Antennenelemente als durch den Kernverlust bestimmt wird.
Bei einer besonders bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform
hat der Antennenkern die Form eines Rohrs mit einem vergleichsweise engen axialen
Kanal, dessen Durchmesser höchstens die Hälfte des Gesamtdurchmessers
des Kerns beträgt. Der innere Kanal kann mit einer leitfähigen Auskleidung
versehen sein, die einen Teil der Einspeisestruktur oder eine Schirmung für
die Einspeisestruktur bildet und dadurch sehr genau den radialen Abstand zwischen
der Einspeisestruktur und den Antennenelementen bestimmt. Dies trägt zu einer
guten Wiederholbarkeit bei der Herstellung bei. Diese bevorzugte Ausführungsform
besitzt eine Vielzahl von im Allgemeinen schraubenförmigen Antennenelementen,
die als metallische Leiterbahnen an der äußeren Oberfläche des Kerns
ausgebildet sind und sich im Allgemeinen gemeinsam in axialer Richtung erstrecken.
Jedes Element ist an einem seiner Enden mit der Einspeisestruktur und an seinem
anderen Ende mit einem Masse- oder virtuellen Masseleiter verbunden, wobei die Verbindungen
mit der Einspeisestruktur durch im Allgemeinen radiale leitfähige Elemente
bewirkt werden und der Masseleiter allen schraubenförmigen Elementen gemeinsam
ist.
In der bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform
hat die Antenne eine Hauptresonanzfrequenz oberhalb von 50 MHz und die Antennenelementstruktur
umfasst mehrere Antennenelemente, die mit der Speisestruktur an einem Ende des Kerns
verbunden sind und sich in Richtung zum anderen Ende des Kerns und zu einem gemeinsamen
verbindenden Leiter erstrecken. Der Kern besitzt vorzugsweise einen konstanten Außenquerschnitt
in axialer Richtung, wobei die Antennenelemente durch auf die Oberfläche des
Kerns plattierte Leiter gebildet werden. Die Antennenelemente können eine Vielzahl
von Leiterelementen umfassen, die sich längs über den Abschnitt des Kerns
mit konstantem Außenquerschnitt erstrecken, wobei die sich längs erstreckenden
Elemente an dem einen Ende des Kerns durch eine Vielzahl von radialen Leiterelementen
mit der Einspeisestruktur verbunden sind. Der Begriff „Strahlungselementstruktur"
wird in dem Sinne verwendet, wie ihn der Fachmann versteht, d.h. er bedeutet Elemente,
die nicht zwangsläufig Energie abstrahlen, wie sie dies bei Anschluss an einen
Sender tun würden, weshalb man darunter Elemente versteht, die elektromagnetische
Strahlungsenergie entweder sammeln oder abstrahlen. Folglich können die erfindungsgemäßen
Antennen sowohl in Vorrichtungen eingesetzt werden, die nur Signale empfangen, als
auch in Vorrichtungen, die Signale senden und empfangen.
Die Antenne umfasst vorteilhafterweise einen integralen Balun, der
durch eine leitfähige Hülse gebildet wird, die sich über einen Teil
der Länge des Kerns von einer Verbindung mit der Einspeisestruktur an dem oben
erwähnten gegenüberliegenden Ende des Kerns erstreckt. Die Balunhülse
kann somit auch den Masseleiter für die sich längs erstreckende Leiterelemente
bilden. Falls die Einspeisestruktur eine koaxiale Leitung mit einem inneren Leiter
und einem äußeren Schirmleiter umfasst, ist die leitfähige Hülse
des Baluns an dem gegenüberliegenden Ende des Kerns mit dem äußeren
Schirmleiter der Einspeisestruktur verbunden.
Die bevorzugte Antenne mit einem als massiver Zylinder ausgebildeten
Kern umfasst eine Antennenelementstruktur mit wenigstens vier sich an der zylinderförmigen
äußeren Oberfläche des Kerns längs erstreckenden Elementen und
entsprechende radiale Elemente an einer distalen Stirnfläche des Kerns, welche
die sich längs erstreckenden Elemente mit den Leitern der Einspeisestruktur
verbinden. Diese sich längs erstreckenden Antennenelemente weisen vorzugsweise
verschiedene Längen auf. Insbesondere weisen bei einer Antenne mit vier sich
längs erstreckenden Elementen zwei der Elemente eine größere Länge
als die beiden anderen auf, indem sie gewundenen Pfaden an der äußeren
Oberfläche des Kerns folgen. Im Falle einer Antenne für zirkular polarisierte
Signale folgen alle vier Elemente einem im Allgemeinen schraubenförmigen Pfad,
wobei die längeren zwei Elemente jeweils einer entsprechend gewundenen Bahn
folgen, die vorzugsweise sinusförmig zu beiden Seiten von einer schraubenförmigen
Mittellinie abweicht. Die Leiterelemente, die die sich längs erstreckenden
Elemente am distalen Ende des Kerns mit der Einspeisestruktur verbinden, sind vorzugsweise
einfache radiale Leiterbahnen, die sich nach innen verjüngen können.
Unter Nutzung der oben beschriebenen Merkmale ist es möglich,
eine Antenne herzustellen, die aufgrund ihrer kompakten Abmessungen und wegen der
Tatsache, dass die Elemente von einem massiven Kern aus einem Festmaterial gestützt
werden, sehr robust ist. Eine solche Antenne kann so angeordnet werden, dass sie
die gleiche omnidirektionale Charakteristik bei geringen Elevationswinkeln wie Antennen
nach dem Stand der Technik, die überwiegend einen Luftkern besitzen, aufweist,
jedoch robust genug ist, um Flachantennen in bestimmten Anwendungen ersetzen zu
können. Aufgrund ihrer kompakten Abmessungen und Robustheit eignet sie sich
auch für die unauffällige Montage an Fahrzeugen sowie für den Einsatz
in Handgeräten. Unter bestimmten Umständen kann sie auch direkt auf einer
gedruckten Leiterplatte montiert werden. Die Antenne ist nicht nur für den
Empfang zirkular polarisierter Signale, sondern auch vertikal oder horizontal polarisierter
Signale geeignet. In Anbetracht der unberechenbaren Art der Empfangssignale, sowohl
was deren Empfangsrichtung als auch die durch Reflexion bedingten Polarisationswechsel
angeht, ist sie für die Anwendung in Mobiltelefonen besonders geeignet.
Ausgedrückt als Betriebswellenlänge in Luft, &lgr;, liegt
die Längsausdehnung der Antennenelemente, d.h. in axialer Richtung, typischerweise
im Bereich von 0,03 &lgr; bis 0,06 &lgr;, wobei der Kerndurchmesser typischerweise
0,02 &lgr; bis 0,03 &lgr; beträgt. Die Leiterbahnbreite der Elemente liegt
typischerweise zwischen 0,0015 &lgr; und 0,0025 &lgr;, während die Abweichung
der gewundenen Bahnen von einem wendelförmigen Mittelpfad, gemessen von der
Mittellinie der gewundenen Bahn, auf jeder Seite des Mittelpfads 0,0035 &lgr;
bis 0,0065 &lgr; beträgt. Die Länge der Balunhülse liegt typischerweise
im Bereich von 0,03 &lgr; bis 0,06 &lgr;.
Die Antenne kann eine Antennenelementstruktur in Form von mindestens
zwei Paaren von Wendelelementen umfassen, die als Helices mit einer gemeinsamen
Mittelachse ausgebildet sind, eine im Wesentlichen axial angebrachte Speisestruktur
mit einem inneren Speiseleiter und einen äußeren Schirmleiter, wobei jedes
Wendelelement mit einem Ende an das distale Ende der Speisestruktur und mit dem
anderen Ende an einen gemeinsamen Masse- oder virtuellen Masseleiter verbunden ist,
und einen Balun mit einer koaxial um die Speisestruktur angebrachten leitenden Hülse,
wobei die Hülse vom äußeren Schirmleiter der Speisestruktur durch
das isolierende dielektrische Material beabstandet ist und das proximale Ende der
Hülse mit dem äußeren Schirmleiter der Speisestruktur verbunden ist.
Die axiale Länge der Wendelelemente ist vorzugsweise größer als die
Länge der Balunhülse. Der Hülsenleiter des Baluns kann auch den Masseleiter
bilden, wobei jedes schraubenförmige Element an einer distalen Kante der Hülse
endet. In einer alternativen Ausführungsform ist die distale Kante der Hülse
eine offene Leitung (open circuit) und der gemeinsame Leiter der äußere
Schirm der Einspeisestruktur.
Die Antenne kann hergestellt werden, indem der Antennenkern aus dem
dielektrischen Material gebildet wird und die äußere Oberfläche des
Kerns nach einem vorbestimmten Muster metallisiert wird. Das Metallisieren kann
das Beschichten der äußeren Oberflächen des Kerns mit einem metallischen
Material und anschließendes Entfernen von Teilen der Beschichtung umfassen,
um das vorbestimmte Muster zu hinterlassen; alternativ kann das Metallisieren durch
Bilden einer Maske mit einem Negativ des vorbestimmten Musters und anschließendes
Abscheiden des metallischen Materials an der äußeren Oberfläche des
Kerns erfolgen, wobei die Maske Teile des Kerns abdeckt, so dass das metallische
Material entsprechend dem vorbestimmten Muster aufgebracht wird. Andere Methoden
zur Aufbringung eines leitfähigen Musters in der erforderlichen Form können
ebenfalls verwendet werden.
Ein besonders vorteilhaftes Verfahren zur Herstellung einer Antenne
mit einer Balunhülse und einer Vielzahl von Antennenelementen, die Teil einer
Strahlungselementstruktur sind, umfasst die Schritte der Bereitstellung einer Charge
des dielektrischen Materials, der Herstellung mindestens eines Testantennenkerns
aus der Charge und der anschließenden Bildung einer Balunstruktur, vorzugsweise
ohne Strahlungselementstruktur, durch Metallisieren einer Balunhülse auf dem
Kern, wobei die Balunhülse eine vorbestimmte Soll-Abmessung aufweist, welche
die Resonanzfrequenz der Balunstruktur beeinflusst. Die Resonanzfrequenz dieses
Testresonators wird dann gemessen, und der gemessene Frequenzwert wird verwendet,
um einen angepassten Wert der Abmessung der Balunhülse zur Erzielung einer
gewünschten Resonanzfrequenz der Balunstruktur abzuleiten. Derselbe gemessene
Frequenzwert kann auch verwendet werden, um wenigstens eine Abmessung für die
Antennenelemente der Strahlungselementstruktur zur Erzielung einer gewünschten
Frequenzkennlinie der Antennenelemente abzuleiten. Danach werden aus derselben Charge
von Material Antennen mit einer Balunhülse und Antennenelementen mit den abgeleiteten
Abmessungen hergestellt.
Die Erfindung wird im Folgenden beispielhaft unter Bezugnahme auf
die Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
1 eine Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen
Antenne für ein tragbares Telefon,
2 ein axiales Querschnittsdiagramm der Antenne,
3 eine perspektivische Teilansicht der Antenne,
4 eine perspektivische Schnittansicht eines Testresonators,
5 ein Diagramm einer Prüfvorrichtung mit dem Resonator
aus 4 und
6 ein Diagramm einer alternativen Prüfvorrichtung.
Bezug nehmend auf die Zeichnungen besitzt eine Vierdrahtantenne eine
Antennenelementstruktur mit vier sich längs erstreckenden Antennenelementen
10A, 10B, 10C und 10D, die als metallische Leiterbahnen
auf der zylinderförmigen äußeren Oberfläche eines Keramikkerns
12 ausgebildet sind. Der Kern weist einen axialen Kanal 14 mit
einer inneren metallischen Auskleidung 16 auf, wobei der Kanal zur Aufnahme
eines axialen Einspeiseleiters 18 dient. Der innere Leiter 18
und die Auskleidung 16 bilden in diesem Fall eine Einspeisestruktur zur
Verbindung einer Einspeiseleitung mit den Antennenelementen 10A bis
10D. Die Antennenelementstruktur umfasst auch entsprechende radiale Antennenelemente
10AR, 10BR, 10CR und 10DR, die als metallische
Leiterbahnen auf einer distalen Stirnfläche 12D des Kerns
12 ausgebildet sind und die zugehörigen sich längs erstreckenden
Elemente 10A bis 10D mit der Einspeisestruktur verbinden. Die
anderen Enden der Antennenelemente 10A bis 10D sind mit einem
gemeinsamen virtuellen Masseleiter 20 in Form einer plattierten Hülse
verbunden, die einen proximalen Endteil des Kerns 12 umgibt. Diese Hülse
20 wiederum ist durch die Plattierung 22 auf der proximalen Stirnfläche
12P des Kerns 12 mit der Auskleidung 16 des axialen Kanals
14 verbunden.
Wie in 1 zu sehen, weisen die vier sich
längs erstreckenden Elemente 10A bis 10D verschiedene Längen
auf, wobei die beiden Elemente 10B und 10D länger als die
beiden Elemente 10A und 10C sind, weil sie einem gewundenen Pfad
folgen. Bei dieser Ausführungsform für zirkular polarisierte Signale sind
die kürzeren sich längs erstreckenden Elemente 10A und
10C einfache Schraubenlinien, die jeweils eine halbe Drehung um die Achse
des Kerns 12 beschreiben. Im Gegensatz dazu folgen die längeren Elemente
10B und 10D jeweils einer entsprechend gewundenen Bahn, die sinusförmig
zu beiden Seiten von einer schraubenförmigen Mittellinie abweicht. Jedes Paar
aus einem sich längs erstreckenden und einem entsprechenden radialen Element
(zum Beispiel 10A, 10AR) bildet einen Leiter mit einer vorbestimmten
elektrischen Länge. In dieser Ausführungsform ist er so beschaffen, dass
die Gesamtlänge jedes der kürzeren Elementpaare 10A,
10AR und 10C, 10CR einer Durchlauf zeit von etwa 135
Grad bei der Betriebswellenlänge entspricht, während jedes der Elementpaare
10B, 10BR und 10D, 10DR eine längere Laufzeit
von im Wesentlichen 225 Grad erzeugt. Damit beträgt die durchschnittliche
Laufzeit 180 Grad, was einer elektrischen Länge von &lgr;/2 bei
der Betriebswellenlänge entspricht. Die unterschiedlichen Längen erzeugen
die erforderlichen Phasenverschiebungsverhältnisse für eine Vierfach-Wendelantenne
für zirkular polarisierte Signale, die in Kilgus, „Resonant Quadrifilar
Helix Design", The Microwave Journal, Dezember 1970, Seiten 49 bis 54, beschrieben
ist. Zwei Elementpaare 10C, 10CR und 10D, 10DR
(d.h. ein langes Elementpaar und ein kurzes Elementpaar) sind an den inneren Enden
der radialen Elemente 10CR und 10DR mit dem inneren Leiter
18 der Einspeisestruktur am distalen Ende des Kerns 12 verbunden,
während die radialen Elemente der beiden anderen Elementpaare 10A,
10AR und 10B, 10BR mit dem durch die metallische Auskleidung
16 gebildeten Einspeiseschirm verbunden sind. Am distalen Ende der Einspeisestruktur
sind die am inneren Leiter 18 und am Einspeiseschirm 16 anstehenden
Signale in etwa symmetrisch, so dass die Antennenelemente mit einer ungefähr
symmetrischen Quelle oder Last verbunden sind, was nachstehend erläutert wird.
Die Auswirkung des Mäanderns, d.h. des Folgens gewundener Pfade,
der Elemente 10B und 10D besteht darin, dass die Ausbreitung eines
zirkular polarisierten Signals entlang der Elemente in der Wendelrichtung im Vergleich
zur Ausbreitungsgeschwindigkeit in den einfachen Spiralen 10A und
10C verlangsamt wird. Der Skalierungsfaktor, um den die Pfadlänge
durch das Mäandern verlängert wird, lässt sich anhand der folgenden
Formel abschätzen:
wobei:
ϕ
die Strecke entlang der Mittellinie des gewundenen Pfads in Radian,
a
die Amplitude des gewundenen Pfads in Radian und
n
die Anzahl der Mäanderwindungen ist.
Wegen der Linksdrehung der schraubenförmigen Pfade der sich längs
erstreckenden Elemente 10A bis 10D weist die Antenne ihre höchste
Verstärkung (Antennengewinn) für rechtsläufig zirkular polarisierte
Signale auf.
Soll die Antenne stattdessen für linksläufig zirkular polarisierte
Signale verwendet werden, wird die Drehrichtung der Wendel umgekehrt und das Verbindungsmuster
der radialen Elemente um 90 Grad gedreht. Bei einer für den
Empfang von sowohl linksläufig als auch rechtsläufig zirkular polarisierten
Signalen geeigneten Antenne, wenn auch mit geringerer Verstärkung, können
die sich längs erstreckenden Elemente so angeordnet werden, dass sie im Wesentlichen
parallel zur Achse verlaufenden Pfaden folgen. Eine solche Antenne ist auch für
den Empfang vertikal und horizontal polarisierter Signale geeignet.
In der bevorzugten Ausführungsform bedeckt die leitfähige
Hülse 20 einen proximalen Teil des Antennenkerns 12 und umgibt
damit die Einspeisestruktur 16, 18, wobei das Material des Kerns
12 den gesamten Raum zwischen der Hülse 20 und der metallischen
Auskleidung 16 des axialen Kanals 14 ausfüllt. Die Hülse
20 bildet einen Zylinder mit einer axialen Länge 1B wie
in 2 gezeigt und ist durch die Plattierung
22 der proximalen Stirnfläche 12P des Kerns 12 mit
der Auskleidung 16 verbunden. Die Kombination aus Hülse
20 und Plattierung 22bildet einen Balun, so dass die Signale in
der durch die Einspeisestruktur 16, 18 gebildeten Übertragungsleitung
von einem unsymmetrischen Zustand am proximalen Ende der Antenne in einen symmetrischen
Zustand an einer axialen Position etwa in der Ebene der Oberkante 20U der
Hülse 20 umgewandelt werden. Um diese Wirkung zu erzielen, ist die
Länge 1B so gewählt, dass der Balun bei Vorhandensein eines
darunter liegenden Kernmaterials mit einer relativ hohen relativen Dielektrizitätskonstante
eine elektrische Länge von &lgr;/4 bei der Betriebsfrequenz der Antenne aufweist.
Da das Kernmaterial der Antenne einen verkürzenden Effekt hat und der den inneren
Leiter 18 umgebende ringförmige Bereich mit einem nicht leitenden
dielektrischen Material 17 mit einer relativ niedrigen Dielektrizitätskonstante
ausgefüllt ist, hat die Einspeisestruktur distal der Hülse 20
eine kurze elektrische Länge. Folglich sind Signale am distalen Ende der Einspeisestruktur
16, 18 wenigstens ungefähr symmetrisch. (Die Dielektrizitätskonstante
der Isolierung in einem halbstarren Kabel ist typischerweise sehr viel niedriger
als die des oben genannten keramischen Kernmaterials. PTFE hat z.B. eine Dielektrizitätszahl
&egr;r von etwa 2,2.)
Die Antenne hat eine Hauptresonanzfrequenz von 500 MHz oder höher,
wobei die Resonanzfrequenz durch die effektiven elektrischen Längen der Antennenelemente
und in geringerem Maße durch deren Breite bestimmt wird. Die Längen der
Elemente für eine bestimmte Resonanzfrequenz hängen auch von der relativen
Dielektrizitätskonstante des Kernmaterials ab, wobei die Abmessungen der Antenne
im Vergleich zu einer ähnlich aufgebauten Antenne mit Luftkern deutlich verringert
sind.
Das bevorzugte Material für den Kern 12 ist ein Material
auf der Basis von Zirconiumtitanat. Dieses Material hat, wie bereits erwähnt,
eine Dielektrizitätszahl von 36 und ist außerdem für seine Maßhaltigkeit
und elektrische Stabilität bei schwankenden Temperaturen bekannt. Der dielektrische
Verlust ist vernachlässigbar. Der Kern kann durch ein Extrusions- oder Pressverfahren
hergestellt werden.
Die Antennenelemente 10A bis 10D und 10AR
bis 10DR sind metallische Leiterbahnen, die auf die äußeren zylinderförmigen
Flächen und die Endflächen des Kerns 12 aufgebracht sind, wobei
jede Leiterbahn eine Breite von mindestens dem Vierfachen ihrer Dicke über
die ihre Nutzlänge aufweist. Die Leiterbahnen können durch Plattieren
der Oberflächen des Kerns 12 mit einer metallischen Schicht und anschließendes
selektives Wegätzen der Schicht gebildet werden, um den Kern gemäß
einem Muster freizulegen, das in einer fotografischen Schicht ähnlich wie bei
der Herstellung gedruckter Leiterplatten aufgebracht wird. Alternativ kann das metallische
Material durch selektive Abscheidung oder mittels Druckverfahren aufgebracht werden.
Auf jeden Fall wird durch Ausbildung der Leiterbahnen als integrale Schicht auf
der Außenseite eines maßhaltigen Kerns eine Antenne mit maßhaltigen
Antennenelementen erhalten.
Bei Verwendung eines Kernmaterials, das eine deutlich höhere
Dielektrizitätszahl als Luft aufweist, z.B. &egr;r = 36, weist
eine Antenne für den L-Band-GPS-Empfang bei 1.575 MHz, wie oben beschrieben,
typischerweise einen Kerndurchmesser von etwa 5 mm auf, und die sich längs
erstreckenden Antennenelemente 10A bis 10D besitzen eine Längsausdehnung
(d.h. parallel zur Mittelachse) von etwa 8 mm. Die Breite der Elemente
10A bis 10D beträgt etwa 0,3 mm, und die mäanderförmigen
Elemente 10B und 10D weichen, gemessen von der Mittellinie des
gewundenen Pfads, von einem wendelförmigen Mittelpfad auf jeder Seite des Mittelpfads
um etwa 0,9 mm ab. Typischerweise weist jedes Element 10B, 10D
fünf vollständige sinusförmige Mäanderwindungen auf, um die
erforderliche Phasendifferenz von 90 Grad zwischen den längeren und den kürzeren
der Elemente 10A bis 10D zu bewirken. Bei einer Frequenz von 1.575
MHz liegt die Länge der Balunhülse 22 typischerweise im Bereich
von 8 mm oder weniger. Ausgedrückt als Betriebswellenlänge in Luft, &lgr;,
ergeben sich folgende Abmessungen: für die Längs-(Axial-) Ausdehnung der
Elemente 10A bis 10D: 0,042 &lgr;; für den Kerndurchmesser:
0,026 &lgr;; für die Balunhülse: 0,042 &lgr; oder weniger; für
die Leiterbahnbreite: 0,002 &lgr; und für die Abweichung der gewundenen Bahnen:
bis zu 0,005 &lgr;. Die genauen Abmessungen der Antennenelemente 10A
bis 10D können in der Konstruktionsphase experimentell mit Hilfe von
Eigenwert-Laufzeitmessungen bis zum Erhalt der gewünschten Phasendifferenz
bestimmt werden.
Im Allgemeinen beträgt jedoch die Längsausdehnung der Elemente
10A bis 10D zwischen 0,03 &lgr; und 0,06 &lgr;, der Kerndurchmesser
zwischen 0,02 &lgr; und 0,03 &lgr;, die Länge der Balunhülse zwischen
0,03 &lgr; und 0,06 &lgr;, die Leiterbahnbreite zwischen 0,0015 &lgr; und
0,0025 &lgr; und die Abweichung der gewundenen Bahnen bis zu 0, 0065 &lgr;.
Aufgrund der sehr kompakten Abmessungen der Antenne können Fertigungstoleranzen
dazu führen, dass die Präzision, mit der die Resonanzfrequenz der Antenne
konstant gehalten werden kann, für bestimmte Anwendungen nicht ausreicht. Unter
diesen Umständen kann eine Abstimmung der Resonanzfrequenz erreicht werden,
indem man plattiertes metallisches Material von der Oberfläche des Kerns entfernt,
z.B. durch Lasererosion von Teilen der Balunhülse 20 an den Stellen,
wo sie wie in 3 gezeigt eines oder mehrere der Antennenelemente
10A bis 10D berührt. Hier ist die Hülse 20
zur Erzeugung von Einkerbungen 28 auf beiden Seiten des Berührungspunktes
mit dem Antennenelement 10A durch Erosion abgetragen worden, um das Element
zu verlängern und dadurch seine Resonanzfrequenz zu verringern. Alternativ
kann das metallische Material auch chemisch durch Ätzen entfernt werden, z.B.
unter Verwendung einer Resistbeschichtung mit einer oder mehreren Aussparungen entsprechend
dem zu entfernenden Material. Ein Kugelstrahl-Erosionsverfahren kann ebenfalls verwendet
werden, wobei kleine Partikel eines abrasiven Materials aus einer feinen Düse
auf die zu erodierenden metallischen Teile geschossen werden. Zum Schutz des umgebenden
Materials kann eine Lochmaske verwendet werden.
Eine wesentliche Ursache von produktionsbedingten Abweichungen der
Resonanzfrequenz ist die von Charge zu Charge des Kernmaterials auftretende Schwankung
der relativen Dielektrizitätskonstante. In einem bevorzugten Verfahren zur
Herstellung der oben beschriebenen Antenne wird aus jeder neuen Charge des Keramikmaterials
eine kleine Probe von Testresonatoren hergestellt, wobei diese Proberesonatoren
vorzugsweise jeweils einen Antennenkern aufweisen, der so bemessen ist, dass er
der Nennabmessung des Antennenkerns entspricht und nur mit dem Balun plattiert ist
(siehe 4). Bezogen auf 4
weist der Testkern 12T neben einer plattierten Balunhülse
20T auch eine plattierte proximale Fläche 12PT auf. Der innere
Kanal 14T des Kerns 12T kann zwischen der proximalen Fläche
12PT und der Höhe der Oberkante 20UT der Balunhülse
12T plattiert sein; er kann jedoch auch, wie in 4
gezeigt, über seine gesamte Länge mit einer metallischen Auskleidung
16T versehen sein. Die Außenflächen des Kerns 12T distal
der Balunhülse 20T werden vorzugsweise nicht plattiert.
Der Kern 12T wird durch Pressen oder Extrudieren aus der
Keramikmaterial-Charge auf seine Nennabmessungen hergestellt, und die Balunhülse
wird in einer nominellen axialen Länge plattiert. Diese Struktur bildet einen
Viertelwellen-Resonator, der mit einer Wellenlänge &lgr; entsprechend etwa
dem Vierfachen der elektrischen Länge der Hülse 20T schwingt,
wenn die Einspeisung am proximalen Ende des Kanals 14T erfolgt, wo er auf
die proximale Endfläche 12PT des Kerns trifft.
Als nächstes wird die Resonanzfrequenz des Testresonators gemessen.
Dies kann gemäß dem Diagramm in 5 erfolgen,
indem die Wobbelfrequenzquelle 30S eines Netzwerk-Analysators
30 an den Resonator, hier angegeben durch die Bezugszahl 32T,
angeschlossen wird, z.B. mit einem Koaxialkabel 34, dessen äußere
Schirmung über die Länge des kurzen Endstücks 34E entfernt
worden ist. Das Endstück 34E wird in das proximale Ende des Kanals
14T (siehe 4) eingesteckt, wobei die äußere
Schirmung des Kabels 34 mit der metallisierten Schicht 16T neben
der proximalen Fläche 12PT des Kerns 12T verbunden wird und
der innere Leiter des Kabels 34 ungefähr mittig in dem Kanal
14T liegt, um eine kapazitive Kopplung der Wobbelfrequenzquelle im Inneren
des Kanals 14T zu bewirken. Ein weiteres Kabel 36, an dessen Endteil
die äußere Schirmung in gleicher Weise entfernt worden ist, wird an die
Signalrückleitung 30R des Netzwerk-Analysators 30 angeschlossen
und in das distale Ende des Kanals 14T des Kerns 12T eingesteckt.
Der Netzwerk-Analysator 30 wird auf Messung der Signalübertragung
zwischen der Quelle 30S und der Rückleitung 30R eingestellt,
und bei der Viertelwellen-Resonanzfrequenz wird ein charakteristischer Sprung beobachtet.
Alternativ kann der Netzwerk-Analysator auch auf Messung des reflektierten Signals
an der Wobbelfrequenzquelle 30S unter Verwendung des in 6
gezeigten Aufbaus mit einem Kabel eingestellt werden. Auch in diesem Fall kann eine
Resonanzfrequenz gemessen werden.
Die tatsächliche Resonanzfrequenz des Testresonators hängt
von der Dielektrizitätszahl des Keramikmaterials ab, aus dem der Kern
12T besteht. Eine experimentell hergeleitete oder berechnete Beziehung
zwischen einer Abmessung der Balunhülse 20T, z.B. ihrer axialen Länge,
auf der einen Seite und der Resonanzfrequenz auf der anderen kann verwendet werden,
um festzustellen, wie die betreffende Abmessung für eine bestimmte Charge Keramikmaterial
geändert werden muss, um die gewünschte Resonanzfrequenz zu erhalten.
Somit kann die gemessene Frequenz zur Berechnung der erforderlichen Balunhülsen-Abmessung
für alle aus der betreffenden Charge herzustellenden Antennen herangezogen
werden.
Diese an dem einfachen Testresonator gemessene Frequenz kann auch
verwendet werden, um die Abmessungen der Strahlungselementstruktur der Antenne zu
korrigieren, insbesondere die axiale Länge der distal der Hülse
20 (Bezugszahlen aus 1 und 2)
auf die zylinderförmige Außenfläche des Kerns plattierten Antennenelemente
10A bis 10D. Eine solche Kompensation der von Charge zu Charge
schwankenden relativen Dielektrizitätskonstante lässt sich erreichen,
indem man die Gesamtlänge des Kerns in Abhängigkeit von der für den
Testresonator ermittelten Resonanzfrequenz korrigiert.
Bei dem vorstehend beschriebenen Verfahren kann je nach der Genauigkeit,
mit der die Frequenzkennlinie der Antenne einzustellen ist, eventuell auf das vorstehend
mit Bezugnahme auf 3 beschriebene Laser-Trimmverfahren
verzichtet werden. Obwohl es möglich ist, eine komplette Antenne als Prüfmuster
zu verwenden, bietet die Verwendung eines Resonators gemäß der vorstehenden
Beschreibung mit Bezugnahme auf 4, d.h. ohne eine Strahlungselementstruktur,
den Vorteil, dass wegen des Fehlens von Störresonanzen aufgrund der Strahlungsstruktur
eine einfache Resonanz ermittelt und gemessen werden kann.
Die vorstehend beschriebene Balun-Anordnung der Antenne, die auf denselben
Kern wie die Antennenelemente plattiert ist, wird gleichzeitig mit den Antennenelementen
gebildet und weist, da sie integraler Bestandteil des Rests der Antenne ist, deren
Robustheit und elektrische Stabilität auf. Weil sie eine plattierte äußere
Hülle für den proximalen Teil des Kerns 12 bildet, kann sie zur
direkten Montage der Antenne auf einer gedruckten Leiterplatte wie in
2 gezeigt verwendet werden. Soll die Antenne z.B. am
Ende angebracht werden, kann die proximale Stirnfläche 12P direkt
auf eine Masseebene an der Oberseite einer gedruckten Leiterplatte 24 (in
2 gestrichelt dargestellt) aufgelötet werden.
Der innere Einspeiseleiter 18 wird direkt durch ein plattiertes Loch
26 in der Leiterplatte geführt und an einer Leiterbahn auf der Unterseite
angelötet. Da die Leiterhülse 20 auf einem massiven Kern aus
einem Material mit einer hohen relativen Dielektrizitätskonstante gebildet
wird, sind die Abmessungen der Hülse zur Erzielung der erforderlichen Phasenverschiebung
von 90 Grad deutlich kleiner als bei einem entsprechenden Balun-Glied in Luft. Der
elektrische Abstand zwischen dem Einspeiseschirm 16 am proximalen Ende
des Kerns 12 und der Oberkante 20U beträgt &lgr;/4. Folglich
ist die Kante 20U elektrisch gegen Masse isoliert. Die Ströme in den
wendelförmigen Elementen 10A bis 10D fließen ringförmig
an der Oberkante 20U und summieren sich zu null.
Erfindungsgemäß können alternative Balun- und Einspeisestrukturen
verwendet werden. Beispielsweise kann die Speisestruktur mit einem zumindest teilweise
außerhalb des Antennenkerns 12 montierten Balun verbunden sein. Daher
kann ein Balun durch Aufteilen des koaxialen Speisekabels in zwei koaxiale Übertragungsleitungen,
die parallel wirken, verwirklicht werden, von denen eine um eine elektrische Länge
von &lgr;/2 länger ist und wobei die anderen Enden dieser parallel angeschlossenen
koaxialen Übertragungsleitungen mit ihren Innenleitern an zwei Innenleiter
angeschlossen sind, welche durch den Kanal 14 im Kern 12 zum Anschluss
der entsprechenden Paare der radialen Antennenelemente 10AR,
10DR, 10BR, 10CR hindurchtreten.
Als weitere Alternative können die Antennenelemente
10A bis 10D direkt an einem Ringleiter an der proximalen Kante
der zylinderförmigen Oberfläche des Kerns 12 geerdet werden,
wobei ein Balun durch eine Verlängerung der Einspeisestruktur mit einem Koaxialkabel
gebildet wird, das z.B. zu einer Spirale an der proximalen Endfläche
12P des Kerns geformt ist, so dass das Kabel spiralförmig nach außen
vom inneren Kanal 14 des Kerns weg verläuft und mit dem Ringleiter
an der Außenkante der Endfläche 12P zusammentrifft, wo die Schirmung
des Kabels mit dem Ringleiter verbunden ist. Die Länge des Kabels zwischen
dem inneren Kanal 14 des Kerns 12 und der Verbindung zu dem Ring
ist so gestaltet, dass sie bei der Betriebsfrequenz &lgr;/4 (elektrische Länge)
beträgt.
Mit allen diesen Anordnungen wird die Antenne für zirkular polarisierte
Signale konfiguriert. Eine solche Antenne kann auch vertikal und horizontal polarisierte
Signale empfangen. Die Antenne kann direkt an eine einfache Koaxial-Einspeisestruktur
angeschlossen werden, wobei der innere Leiter der Einspeisestruktur an der oberen
Fläche des Kerns 12 mit allen vier radialen Antennenelementen
10AR bis 10DR verbunden ist und die Koaxial-Einspeiseschirmung
über radiale Leiter auf der proximalen Fläche 12P des Kerns
12 mit allen vier sich längs erstreckenden Elementen 10A
bis 10D verbunden ist. Bei weniger kritischen Anwendungen brauchen die
Elemente 10A bis 10D in der Tat nicht wendelförmig ausgeführt
zu sein, sondern es reicht aus, dass die Antennen-Elementstruktur als Ganzes, bestehend
aus den Elementen und deren Verbindungen zu der Einspeisestruktur, eine dreidimensionale
Struktur aufweist, um auch vertikal und horizontal polarisierte Signale empfangen
zu können. So ist es z.B. möglich, eine Antennen-Elementstruktur zu verwenden,
die aus zwei oder mehr Antennenelementen besteht, die jeweils einen oberen radialen
Verbindungsteil wie bei der gezeigten Ausführungsform aufweisen, aber auch
einen ähnlichen unteren radialen Verbindungsteil und einen geraden, zur Mittelachse
parallelen Abschnitt, der die radialen Teile miteinander verbindet. Andere Konfigurationen
sind ebenfalls möglich. Diese vereinfachte Struktur ist besonders für
die Mobilfunktelefonie geeignet. Ein bemerkenswerter Vorteil der
Antenne bei Mobiltelefonen besteht darin, dass der dielektrische Kern ein Verstimmen
weitgehend verhindert, wenn die Antenne nahe an den Kopf des Benutzers gebracht
wird. Dies ist ein weiterer Vorteil neben den kompakten Abmessungen und der Robustheit
der Antenne.
Was die Einspeisestruktur im Kern 12 angeht, so kann es in
bestimmten Situationen sinnvoll sein, ein vorgeformtes Koaxialkabel zu verwenden,
das in den Kanal 14 eingesteckt wird, wobei mit dem an dem den radialen
Elementen 10AR bis 10DR gegenüberliegenden Ende austretenden
Kabel eine Verbindung z.B. zu einer Empfängerschaltung hergestellt werden kann,
und zwar auf andere Weise als durch den direkten Anschluss an eine gedruckte Leiterplatte
wie vorstehend unter Bezugnahme auf 2 beschrieben.
In diesem Fall sollte der äußere Schirm des Kabels an zwei, vorzugsweise
mehreren, voneinander beabstandeten Stellen mit der Kanalauskleidung 16
verbunden werden.
Bei den meisten Anwendungen ist die Antenne von einer Schutzhülle
umgeben, bei der es sich typischerweise um eine dünne Kunststoffabdeckung mit
oder ohne dazwischen liegenden Freiraum handelt, die die Antenne umgibt.
Anspruch[de]
Tragbares Telefon zum Handgebrauch bei Frequenzen oberhalb 200 MHz,
gekennzeichnet durch eine Vierdraht-Wendelantenne, welche umfasst:
– einen zylindrischen, elektrisch isolierenden Kern (12) aus massivem
Material mit einer Dielektrizitätszahl größer als 5, wobei der Kern
eine axiale Ausdehnung hat, die mindestens so groß wie sein Durchmesser ist
und wobei das massive Material eine diametrale Ausdehnung hat, die mindestens 50
% des Außendurchmessers ist,
– eine dreidimensionale Antennenelementstruktur (10A–10D,
10AR–10DR), die auf der oder angrenzend an die äußere
Oberfläche des Kerns angebracht ist und ein Innenvolumen begrenzt,
– eine im Wesentlichen axial gelegene Speisestruktur (16,
18), die mit der Antennenelementstruktur (10A–10D,
10AR–10DR) verbunden ist, wobei das Kernmaterial den Hauptteil
des Innenvolumens einnimmt.Tragbares Telefon nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Speisestruktur (16, 18) durch den Kern hindurchgeht.Tragbares Telefon nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
– der Kern (12) eine distale und eine proximale Stirnfläche
hat und
– die Antennenelementstruktur zwei oder mehrere Antennenelemente (10A–10D),
die sich von einer Stirnfläche in Richtung auf die andere erstrecken, und auf
wenigstens einer der Stirnflächen Radialelemente (10AR–10DR)
umfasst, welche die Antennenelemente mit der Speisestruktur verbinden.Tragbares Telefon nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Kernmaterial Keramik ist und eine Dielektrizitätszahl
größer als 10 hat.Tragbares Telefon nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Speisestruktur
(16, 18), die durch den Kern (12) hindurchtritt und mit
der Antennenelementstruktur (10A–10D, 10AR–10DR)
verbunden ist, und dass der Kern mit Ausnahme eines zentralen, die Speisestruktur
aufnehmenden Durchlasses (14) massiv ist.Tragbares Telefon nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei
der Kern (12) eine Mittenachse aufweist und die Antennenelementstruktur
mehrere Antennenelemente (10A–10D) umfasst, die sich allgemein
miteinander in axialer Richtung erstrecken.Tragbares Telefon nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Antenne einen integralen Balun (20) aufweist.Tragbares Telefon nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
Kern (12) eine Mittenachse hat und die Antenne eine Speisestruktur (16,
18) aufweist, welche sich auf der Mittenachse durch den Kern erstreckt,
wobei die Antennenelementstruktur mehrere Antennenelemente (10A–10D)
umfasst, die an einem Ende des Kerns mit der Speisestruktur verbunden sind und sich
in Richtung auf das entgegen gesetzte Ende des Kerns zu einem gemeinsamen verbindenden
Leiter erstrecken.Tragbares Telefon nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der
gemeinsame verbindende Leiter einen Masseleiter für die Antennenelemente bildet.Tragbares Telefon nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass
der gemeinsame verbindende Leiter als Hülse (20) um einen Abschnitt
des Kerns (12) herum ausgebildet ist.Tragbares Telefon nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die
Hülse (20)
– auf einer Außenfläche des Kerns (12) ausgebildet ist
und die Speisestruktur (16, 18) umgibt,
– einen Rand (20U) besitzt, an den die Antennenelemente (10A–10D)
angefügt sind und
– mit der Speisestruktur am entgegen gesetzten Ende des Kerns verbunden ist.Tragbares Telefon nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die
Speisestruktur (16, 18) einen Innenleiter und einen koaxialen
äußeren Schirmleiter aufweist, wobei die Hülse (20) mit
dem Schirmleiter verbunden ist.Tragbares Telefon nach einem der Ansprüche 8 bis 12, wobei die
Antennenelemente (10A–10D) schraubenförmige Bahnen
umfassen und die Hülse (20) zylindrisch ist.Tragbares Telefon nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Antenne eine Hauptresonanz oberhalb von 500 MHz hat und die Speisestruktur (16,
18) durch den Kern hindurchgeht.Tragbares Telefon nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die
Antennenelementstruktur mehrere Antennenelemente (10A–10D)
umfasst, die eine auf eine Mittenlängsachse der Antenne zentrierte Umhüllung
definieren und dass die Speisestruktur (16, 18) mit dieser Achse
zusammenfällt.Tragbares Telefon nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die
Antennenelemente (10A–10D) eine zylindrische Umhüllung
definieren, die mit dem Kern koaxial ist.Tragbares Telefon nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet,
dass der Kern mit Ausnahme eines axialen, die Speisestruktur (16,
18) aufnehmenden Durchgangs (14) massiv ist.Tragbares Telefon nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das
Volumen des massiven Materials des Kerns (12) wenigstens 50 % des Innenvolumens
der durch die Antennenelemente (10A–10D) definierten Umhüllung
ausmacht, wobei die Antennenelemente auf der äußeren Zylinderfläche
des Kerns liegen.Tragbares Telefon nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
dass die Antennenelemente (10A–10D) metallische Leiterbahnen
umfassen, die an die Kernaußenfläche geklebt sind.Tragbares Telefon nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
dass das Material des Kerns (12) Keramik ist.Tragbares Telefon nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die
Dielektrizitätszahl des Materials größer als 10 ist.Tragbares Telefon nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der
Kern (12) die Form eines Rohrs mit einem axialen Durchgang (14)
mit einem Durchmesser von weniger als der Hälfte seines Gesamtdurchmessers
hat, wobei der innere Durchgang eine leitfähige Auskleidung besitzt.Tragbares Telefon nach Anspruch 14 oder 22, dadurch gekennzeichnet,
dass die Antennenelementstruktur mehrere als metallische Bahnen auf der Außenfläche
des Kerns (12) ausgebildete allgemein schraubenförmige Antennenelemente
(10A–10D) umfasst, die sich allgemein miteinander in axialer
Richtung erstrecken.Tragbares Telefon nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass jedes
schraubenförmige Element (10A–10D) an einem Ende mit
der Speisestruktur (16, 18) und am anderen Ende mit den anderen
oder mindestens einem der anderen schraubenförmigen Elemente verbunden ist.Tragbares Telefon nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die
Verbindungen zur Speisestruktur (16, 18) mit allgemein radialen
leitfähigen Elementen (10A–10DR) hergestellt sind
und jedes schraubenförmige Element (10–10D) mit einem
allen schraubenförmigen Elementen gemeinsamen Masse- oder virtuellen Masseleiter
verbunden ist.Tragbares Telefon nach Anspruch 1, wobei der Kern (12) eine
Mittenlängsachse besitzt, die Speisestruktur (16,
18) sich auf der Mittenachse durch den Kern (12) erstreckt und
die Antennenelementstruktur mehrere Antennenelemente (10A–10D)
umfasst, die an einem Ende des Kerns (12) mit der Speisestruktur (16,
18) verbunden sind und sich in Richtung zum entgegen gesetzten Ende des
Kerns zu einem gemeinsamen verbindenden Leiter (20) hin erstrecken.Tragbares Telefon nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der
Kern (12) in Achsenrichtung einen konstanten äußeren Querschnitt
aufweist, wobei die Antennenelemente (10A–10D) auf die
Oberfläche des Kerns plattierte Leiter sind.Tragbares Telefon nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die
Antennenelemente (10A–10D) mehrere Leiterelemente umfassen,
die sich längs über den Kernabschnitt (12) mit dem konstanten
äußeren Querschnitt erstrecken, und dass die sich längs erstreckenden
Elemente an diesem einen Ende durch mehrere radiale Leiterelemente (10AR–10DR)
an die Speisestruktur angeschlossen sind.Tragbares Telefon nach Anspruch 28, gekennzeichnet durch einen durch
eine leitfähige Hülse (20), die sich von einem Anschluss an die
Speisestruktur am entgegen gesetzten Ende des Kerns über eine Teillänge
des Kerns (12) erstreckt, gebildeten integralen Balun.Tragbares Telefon nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die
Balunhülse (20) den gemeinsamen Leiter für die sich längs
erstreckenden Leiterelemente bildet, und dass die Speisestruktur (16,
18) eine Koaxialleitung umfasst, die einen Innenleiter und einen äußeren
Schirmleiter aufweist, wobei die leitfähige Hülse des Baluns an diesem
entgegen gesetzten Ende des Kerns (12) mit dem Außenleiter der Speisestruktur
verbunden ist.Tragbares Telefon nach einem der Ansprüche 26 bis 30, dadurch gekennzeichnet,
dass der Kern (12) massiv ist und eine zylindrische Außenfläche
besitzt, und dass die Antennenelemente mindestens vier sich längs erstreckende
Elemente (10A–10D) auf der zylindrischen Außenfläche
und entsprechende Radialelemente (10AR–10DR), welche die
sich längs erstreckenden Elemente mit den Leitern der Speisestruktur (16,
18) verbinden, auf der distalen Stirnfläche des Kerns umfassen.Tragbares Telefon nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass die
sich längs erstreckenden Elemente (10A–10D) unterschiedliche
Längen haben.Tragbares Telefon nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die
Antennenelemente vier sich längs erstreckende Elemente (10A–10D)
umfassen, von denen zwei eine größere Länge als die anderen beiden
haben, weil sie Mäanderpfaden auf der Außenfläche des Kerns (12)
folgen.Tragbares Telefon nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass jedes
der vier sich längs erstreckenden Elemente (10A–10D)
einen entsprechenden allgemein schraubenförmigen Pfad verfolgt, wobei jedes
längere von zwei Elementen einer Mäanderlinie folgt, die nach beiden Seiten
einer schraubenförmigen Mittellinie abweicht.Tragbares Telefon nach einem der Ansprüche 31 bis 34, dadurch gekennzeichnet,
dass die Radialelemente einfache radiale Bahnen sind, die alle die gleiche Länge
haben.Tragbares Telefon nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei
die Antenne einen auf dem Kern ausgebildeten Balun aufweist.