Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Leiten von Kommunikationen,
die für ein Mobiltelefon, das einem Benutzer gehört, bestimmt sind. Sie
soll die Überlastung der Fernmeldenetze mit Mobiltelefonen verringern. Sie
betrifft das kombinierte Gebiet des Mobiltelefonwesens über das öffentliche
Netz und des Telefonwesens über das Fest- oder Mobilnetz. Sie findet Anwendung
sowohl auf industriellem als auch privatem Gebiet, wobei in diesem letztgenannten
Fall die an einem öffentlichen Wählnetz vorzunehmenden Veränderungen
geringer sind.
Im Bereich des Telefonwesens sind von Beginn an Wählnetze bekannt,
bei denen physische Leitungen aus Kupfer bei den Teilnehmern auf einer Seite und
einer Schalt- und Verteilungszentrale an einem anderen Ende ankommen. Vermittlungsschaltungen
ermöglichen es, mehrere Teilnehmer miteinander zu verbinden. Die Kosten der
Kommunikationen dieses Typs sind im Allgemeinen gering auf Grund der bereits erfolgten
Abschreibung der Ausrüstungen. In großen Gebäuden, insbesondere Unternehmen,
sind solche privaten Wählnetze ebenfalls eingerichtet.
Seit einigen Jahren gibt es Mobiltelefonnetze. In diesen sind die
Verbindungen zwischen Telefonstationen nicht mehr durch Kupferdrahtleitungen hergestellt,
sondern durch funkelektrische Verbindungen. Basisstationen sind örtlich auf
einem Gebiet oder in einer Region verteilt. Sie können mit Mobiltelefonen,
die sie in Anspruch nehmen, in Verbindung treten. Diese Basisstationen sind überdies
miteinander und mit einer Zentralschaltung (zum Teil dezentralisiert) zur Verteilung
von Telefonkommunikationen verbunden. Die Funktion ist vom selben Typ wie bei den
Festnetzen, aber sie ermöglicht ferner die Mobilität der Gesprächspartner.
Natürlich sind die Mobiltelefonnetze an die Festnetze angeschlossen, so dass
alle Gesprächspartner miteinander verbunden werden können.
Die öffentlichen Mobiltelefonnetze (d.h. die sich auf einem sehr
weitläufigen Gebiet in der Größe eines Landes erstrecken) sind sehr
kostspielig im Einsatz auf Grund der Mobilität der Benutzer. Die Kosten solcher
Netze sind im Wesentlichen mit der Notwendigkeit verbunden, Kommunikationsmöglichkeiten
an allen Stellen eines Gebiets anzubieten. Es ist somit notwendig, überall
entsprechende Ausrüstungen zu installieren, auch wenn die Inanspruchnahme und
Verwendung dieser Ausrüstungen an manchen Stellen gering ist. Ferner müssen
die Leistungen der Ausrüstungen ihrer maximalen Nutzung entsprechen, auch wenn
diese selten vorkommt. Aus diesem Grund sind die Mobiltelefonnetze teurer, und die
Kommunikationen über Mobiltelefone werden an die Gesprächspartner teurer
verrechnet. Die Kosten einer Kommunikation mit einem Mobiltelefon betragen ungefähr
5- bis 10-mal mehr als jene einer lokalen Kommunikation über ein Festnetz.
Überdies gibt es private Mobiltelefonnetze. Diese Netze haben
nicht die Kostenprobleme der öffentlichen Mobiltelefonnetze, da im Allgemeinen
ihre Eingriffsfläche begrenzt ist. Eine begrenzte Anzahl von Basisstationen
ist nun ausreichend, um durch ihre Ausstrahlung ein gewünschtes Gebiet abzudecken,
wobei es zu einer Verringerung der auf dem Gebiet einzurichtenden Drahtinfrastruktur,
um einen beliebigen Gesprächspartner an einer beliebigen Stelle erreichen zu
können, führt. In diesem Fall ist eine relativ gute Angleichung zwischen
den Leistungen der Ausrüstungen und ihrer regelmäßigen und kontinuierlichen
Verwendung zu bemerken.
Es gibt auch private automatische Umschalter, um diese Netze zu verwalten.
So können in einem Unternehmen alle Telefonstationen des Unternehmens an einen
privaten automatischen Umschalter angeschlossen werden, um Kommunikationen unter
ihnen herzustellen, ohne über ein öffentliches Netz gehen zu müssen.
In diesen beiden letztgenannten Fällen einer privaten Verwendung sind die Kosten
der Kommunikationen offensichtlich gleich Null. Sie sind höchstens Gegenstand
einer internen Verrechnung aus Gründen der Lastverteilung.
Das Vorhandensein dieser verschiedenen Netze verleitet die Benutzer
zu verschiedenen Gewohnheiten, von denen manche kostspielige Wendungen nehmen. So
ist es in einem Unternehmen möglich, dass ein Benutzer ein Mobiltelefon erhält,
dessen Eintragung bei einem öffentlichen Mobiltelefonbetreiber durch das Unternehmen
erfolgt. Es ist möglich, dass dieser Benutzer in seinem Büro auch eine
zweite Telefonstation erhält. Diese zweite Station kann fest oder mobil sein.
In diesem letztgenannten Fall ist sie mit einem privaten Mobiltelefonnetz verbunden.
Dieser Benutzer muss somit seinen Arbeitskollegen seine beiden Telefonnummern mitteilen:
seine Nummer, um am privaten Telefonnetz angerufen zu werden, und seine Nummer,
um am öffentlichen Mobiltelefonnetz angerufen zu werden.
Da im Prinzip der Benutzer sein Mobiltelefon immer bei sich hat, wurde
festgestellt, dass es sich seine verschiedenen Gesprächspartner angewöhnt
hatten, ihn vorzugsweise auf seinem Mobiltelefon anzurufen, wo sie beinahe sicher
waren, ihn zu erreichen, als zu versuchen, ihn an seinem zweiten Telefon zu erreichen,
wo er oft abwesend war. Offensichtlich sind die in diesem Fall verrechneten Kommunikationskosten
sehr hoch, während sie im anderen Fall gleich Null sein könnten. Diese
Kommunikationen besetzen überdies das Mobiltelefon, dessen Sättigung befürchtet
werden muss.
Um dieses Problem zu lösen, wurden verschiedene Systeme vorgesehen.
Insbesondere in dem Dokument WO-A-95/01070 wurde ein System vorgeschlagen, bei dem
ein Benutzer zu dem Zeitpunkt, zu dem er an seiner Arbeitsstelle ankommt, sein Mobiltelefon
auf eine Ladestation stellt. Das Stellen dieses Mobiltelefons auf diese Ladestation
wird verwendet, um eine Umleitung der für diesen Benutzer bestimmten Kommunikationen
hervorzurufen. Diese Umleitung verschiebt die Anrufe für diesen Gesprächspartner
von seiner Telefonnummer im Mobiltelefon zu seiner Telefonnummer im privaten automatischen
Umschalter. Unter diesen Bedingungen würde einer der Arbeitskollegen dieses
Benutzers, der diesen erreichen möchte und die Telefonnummer des Mobiltelefons
dieses Benutzers wählen würde, mit diesem Benutzer verbunden, allerdings
mit einer Telefonstation, die an das private Telefonnetz angeschlossen ist.
Als Variante ist das Mobiltelefon dieses Benutzers gemischt. D.h.
dass es in der Lage ist, ständig mit einem öffentlichen Mobiltelefonnetz
und einem privaten Mobiltelefonnetz zu funktionieren. In diesem Fall kann die Erfassung
des Vorhandenseins dieses Mobiltelefons durch eine Abfrage erfolgen, die von einer
Basisstation des privaten Netzes aus durchgeführt wird. Wenn das Mobiltelefon
auf diese Abfrage antwortet, bedeutet dies, dass sein Träger unter der funkelektrischen
Reichweite der privaten Basisstation ist. In diesem Fall organisiert das private
Netz entsprechende Umleitungen.
Es wurde allerdings festgestellt, dass diese Lösung nicht ausreichend
war, da sie im ersten Fall, obwohl das Stellen des Mobiltelefons auf das Ladegerät
sehr einfach ist, nicht mit ausreichender Konsequenz von den verschiedenen Benutzern
durchgeführt wurde. So dass das private Telefonnetz nicht von der Anwesenheit
des betreffenden Benutzers in der Nähe einer Festnetzstation informiert wird.
In diesem Fall werden die von seinen Arbeitskollegen entsandten Kommunikationen
nicht umgeleitet. Dieser Benutzer empfängt seine Kommunikationen über
das öffentliche Mobiltelefonnetz.
Bei dieser Variante ist es erforderlich, dass das Mobiltelefon einerseits
kombiniert ist und andererseits ständig Abfragen empfangen kann, die von Basisstationen
unterschiedlicher Typen, öffentlichen und privaten Typs, kommen. Nun ist ein
kombiniertes Mobiltelefon teuer. Und derzeit erfolgt das Umschalten von einer Verwendung
auf dem öffentlichen Netz zu einer Verwendung auf einem privaten Netz nicht
automatisch. So dass der Benutzer heute positiv auf sein Mobiltelefon einwirken
muss, damit es von einem Modus in den anderen übergeht. Oder diese Tätigkeit
wird durch das Stellen auf ein Ladegerät ersetzt. Es war aber zu sehen, dass
dieser einfache Vorgang nicht mit ausreichend Konsequenz durchgeführt wird.
Wenn natürlich der Benutzer eine Tätigkeit, die natürlich
zu sein scheint und die darin besteht, sein Mobiltelefon auf ein Ladegerät
zu stellen, wenn er an seinem Arbeitsplatz ankommt, nicht ausführt, ist es
noch weniger möglich, von ihm zu verlangen, eine beliebige positive Betätigung
durchzuführen, um anzuzeigen, dass er angekommen ist, und dass er nun vorzugsweise
über sein privates Fest- oder Mobilnetz als über sein öffentliches
Mobiltelefonnetz erreichbar ist.
Aus diesem Grund sollten den Nachteilen, die mit diesen schlechten
Gewohnheiten er Benutzer verbunden sind, auf sehr wirksame Weise entgegengewirkt
werden, wobei diese Benutzer nicht dazu veranlasst werden, spezifische Handgriffe
ausführen zu müssen, die diese Kommunikationsumleitung hervorrufen. Es
wird die Tatsache genutzt, dass der Benutzer normalerweise sein Mobiltelefon an
das öffentliche Netz beim Verlassen seines Wohnortes anschließt. Wenn
er an seinem Arbeitsplatz ankommt (oder allgemeiner an einem anderen Ort), ist sein
Mobiltelefon aus diesem Grund bereits mit Basisstationen dieses öffentlichen
Netzes verbunden. In der Nähe des Zugangs zu seinem Arbeitsplatz (oder einem
anderen Ort) wird nun eine Spezialbasisstation angeordnet. Diese Spezialbasisstation
ist nicht mit dem öffentlichen Mobiltelefonnetz verbunden. Sie ist nur mit
einem privaten Telefonnetz des Unternehmens verbunden.
Diese Spezialbasisstation ist eine Kontrollbasisstation, die die von
einer normalen Basisstation des öffentlichen Netzes verbreiteten Entsendungen
abhört. Durch Verwendung desselben Sendeprotokolls wie diese normale Basisstation
oder durch teilweise spezifische Nutzung gewisser Elemente derselben kann die Kontrollbasisstation
auch Anfragen zur Identifikation aller Mobiltelefone, die in ihren Reichweitebereich
fallen, entsenden. Diese Anfragen werden von den Mobiltelefonen, die unter ihrer
Reichweite sind, wahrgenommen, weil die lokale Verbreitungsleistung dieser Anfragen
größer als die normalerweise empfangene Leistung der normalen Basisstation
ist. Das Mobiltelefon identifiziert sich nun als Antwort auf diese Anfrage, sofern
es dies nicht natürlich im Rahmen seiner Verbindung mit der normalen Basisstation
tut.
Eine solche Spezialbasisstation ist aus dem Dokument US
5 675 629 (RAFFEL ET AL), veröffentlicht am 07. Oktober 1997, bekannt.
Diese Basisstation ermöglicht es einem Mobiltelefon unter ihrer Reichweite,
ein zweites Mobiltelefon unter ihrer Reichweite anzurufen, ohne über ein externes
Netz dank einer „Intercom"-Funktion zu gehen.
Wenn diese Identifikation erfolgt ist, wird bei der
Erfindung die Information über die Feststellung des Vorhandenseins eines Mobiltelefons
auf dem Gebiet verwendet, um das Leiten von an den Benutzer dieses Mobiltelefons
adressieren Kommunikationen zu ändern. Aus diesem Grund werden im Falle einer
Zulassung auf dem Gebiet eines Unternehmens die internen Kommunikationen dieses
Benutzers zu seinem Festnetztelefon gelenkt. Auf diese Weise wird das besonders
interessante Ergebnis erhalten, dass, auch wenn das Mobiltelefon dieses Benutzers
nicht kombiniert ist (und a fortiori auch wenn es nicht ständig kombiniert
ist), die von den Arbeitskollegen dieses Benutzers entsandten Kommunikationen, die
an sein Mobiltelefon gerichtet sind, an sein Telefon seines Büros geleitet
werden. Diese Lösung ist leicht in den privaten Bereich zu übertragen.
Die Erfindung betrifft somit ein Verfahren zum Leiten von eingehenden
Anrufen, die für eine Person bestimmt sind, bei dem
- – die Person mit einem ersten Mobiltelefon ausgestattet wird, wobei dieses
erste Telefon nach einem ersten Protokoll mit einem ersten Mobiltelefonnetz in Verbindung
treten kann und gegenüber diesem Netz eine erste Nummer besitzt, um angerufen
zu werden,
- – das Vorhandensein dieses ersten Telefons in einer Umgebung eines zweiten
Telefons erfasst wird, das nach einem zweiten Protokoll mit einem zweiten, vom ersten
Netz unterschiedlichen und unabhängigen Netz verbunden ist, wobei dieses zweite
Telefon gegenüber diesem zweiten Netz eine zweite Nummer besitzt, um angerufen
zu werden,
dadurch gekennzeichnet, dass
- – in Umschaltkreisen des zweiten Netzes eine Übereinstimmungstabelle
der ersten Nummer mit der zweiten Nummer erstellt wird, und
- – in dem zweiten Netz von diesem zweiten netz in Richtung des ersten
Telefons entsandte Kommunikationen zu Kommunikationen in Richtung des zweiten Telefons
umgeleitet werden.
Die Erfindung wird durch die Studie der nachfolgenden Beschreibung
und der begleitenden Figuren besser verständlich. Diese haben nur hinweisenden
und keineswegs für die Erfindung einschränkenden Charakter. Die Figuren
zeigen:
1: eine schematische Darstellung eines ersten Mobiltelefonsystems
und eines zweiten Mobiltelefonsystems, die den Einsatz des erfindungsgemäßen
Verfahrens ermöglichen,
2: ein Sendeleistungsdiagramm, das eine wirksame funkelektrische
Reichweite einer erfindungsgemäßen Kontrollbasisstation zeigt,
3a und 3B: einen Vergleich
der Entsendungen einer normalen Basisstation und ihrer Simulation durch eine erfindungsgemäße
Kontrollbasisstation.
1 zeigt ein erstes Mobiltelefonsystems 1 und
ein weiters Telefonsystem 2, die für den Einsatz des erfindungsgemäßen
Verfahrens verwendet werden können. In dem Mobiltelefonsystem 1 steht
eine Gesamtheit von in einer Region verteilten Basisstationen 3 und
4 mit einer zentralen Steuerschaltung 5 der Kommunikationen in
Verbindung. Die Basisstationen 3 und 4 können überdies
mit Mobiltelefonen 6 in Verbindung treten, die Personen zugeteilt sind.
Ein Mobiltelefon 6 wird in einer zentralen Schaltung 5 durch eine
Identifikation ID erkannt, die in einem Speicher der zentralen Schaltung
5 mit einer Telefonnummer C in Übereinstimmung gebracht wird. Jemand,
der mit dem Mobiltelefon 6 über das Netz 1 in Verbindung
treten möchte, verwendet die Nummer C. Wenn die Zentralschaltung
5 einen Anruf erhält, der für das Mobiltelefon mit der Nummer
C bestimmt ist, nimmt er eine besondere Basisstation, beispielsweise die Basisstation
3, in Betrieb, die überdies der Zentralschaltung 5 mitgeteilt
hat, dass sie in ihrer funkelektrischen Reichweite über eine Kommunikationsmöglichkeit
mit der Mobiltelefonstation 6, die durch ihre Identifikation ID erkannt
wird, verfügt. Das Telefon 6 tauscht mit der Basisstation
3 nach einem dem Netz 1 eigenen Protokoll aus. Beispielsweise
kann dieses Protokoll ein Protokoll des Typs GSM sein, wenn das Netz von diesem
Typ ist.
Der Benutzer des Telefons 6 begibt sich dann in eine Umgebung
7 eines zweiten Telefons. Diese Umgebung 7 ist beispielsweise
jene seines Arbeitsplatzes, seines Büros, wo ein zweites Telefon, das diesem
Benutzer zugeordnet werden kann, vorgesehen ist. Dieses zweite Telefon ist Teil
des Netzes 2. Das zweite Netz ist hier in privates Netz. Es könnte
dennoch ein öffentliches Wählnetz sein. Das zweite Telefon in diesem Netz
2 kann somit ein Festtelefon 8 sein, das mit einer Zentralschaltung
9 des Netzes 2 verbunden ist, oder ein Mobiltelefon
10, das auch mit dieser Zentralschaltung 9 verbunden ist, allerdings
über eine lokale Basisstation 11. Die Zentralschaltung 9
umfasst einen Verarbeitungsprozessor 12, der mit einem Daten-, Adress-
und Steuerbus 13, einem Arbeitsspeicher 14, einen Programmspeicher
15, einem Datenspeicher 16 und verschiedenen Peripheriegeräten,
darunter insbesondere einem Bildschirm mit Tastatur 17, verbunden ist.
Diese Architektur kann unterschiedlich ausgeführt sein, insbesondere können
die Speicher zu einem einzigen Speicher kombiniert sein. Die verschiedenen Elemente
können mit unterschiedlichen Technologien und Techniken ausgeführt sein.
Weitere Telefone des Netzes 2 sind mit der Zentralschaltung 9
verbunden. Die Architektur der Zentralschaltung 5 ist von demselben Typ
wie jene der Zentralschaltung 9.
Der Programmspeicher 15 umfasst in einem Programm
18 einen ersten Programmteil 19, der eine herkömmliche Steuerung
der Funktion des Netzes 2 betrifft. Insbesondere die Verbindung und der
Austausch zwischen Gesprächspartnern des Netzes 2 erfolgen nach einem
zweiten Protokoll, das sich vom ersten Protokoll 1 unterscheiden kann und
durch dieses Programm 19 eingesetzt wird. Um die Erklärungen zu vereinfachen,
wird angenommen, dass der Benutzer des Mobiltelefons 6 auf dem Festnetztelefon
8 oder auf dem Mobiltelefon 10 von einem Gesprächspartner
erreicht werden kann, der ein Telefon 20 verwendet, das ebenfalls an das
Netz 2 angeschlossen ist. Die vom Telefon 20 aus zu wählende
Telefonnummer ist A bzw. B, je nachdem, ob der Benutzer des Mobiltelefons
6 an seiner Station 8 oder seiner Station 10 erreicht
werden soll. Die Umleitungen, die organisiert werden sollen, sind Rufumleitungen,
die von dem Telefon 20 in Richtung des Mobiltelefons 6 mit einer
Rufnummer C ausgehen und zu Anrufen in Richtung eines der Telefone 8 oder
10 mit Rufnummern A oder B umgeleitet werden.
Erfindungsgemäß umfasst das Programm 18 einen weiteren
Programmteil 21, der sich auf die Umleitung der Kommunikationen bezieht.
Beispielsweise betrifft der Teil 21 im Speicher 18 die Durchführung
von Aufzeichnungen 22. Die Aufzeichnungen 22 umfassen im Wesentlichen
eine Zone 23, in der eine Telefonnummer A mitgeteilt wird, mit der eine
Person im Netz 2 zu erreichen ist. Die Telefonnummer A ist die Telefonnummer
des an den privaten automatischen Umschalter 9 angeschlossenen Telefongeräts
8.
Die Zentralschaltungen 9 sind bereits im Stand der Technik
mit Leitmitteln versehen. Diese Umleitungen können im Allgemeinen aus Sequenzen
programmiert werden, die mit den Tasten 24 der Telefongeräte
8 oder 10 gewählt werden, die mit dem automatischen Umschalter
9 verbunden sind. Die von den Tasten 24 hervorgerufenen codierten
Sequenzen werden nach einen dem automatischen Umschalter 9 eigenen Protokoll
ausgeführt. Mit diesen Tastensequenzen kann somit mit Hilfe des Telefongeräts
8 (anrufbar unter A) die Änderung einer Aufzeichnung 22 hervorgerufen
werden, damit gegenüber einer Zone 23 dieser Aufzeichnung eine Information
B oder C in einer Zone 25 aufgezeichnet wird. Unter diesen Bedingungen
leitet die Zentralschaltung 9 zu dem Zeitpunkt, zu dem ein das Telefon
20 und das Netz 2 verwendender Anrufer ein Telefon 8
mit seiner Nummer A anruft, diesen Anruf auf ein mit der Nummer B bzw. C anrufbares
Telefon um.
Im Stand der Technik ist die Zone 2S die einzige, die vom
Telefon 8 aus veränderbar ist. Es wäre nämlich nicht zulässig,
dass die für ein Telefon 8 bestimmten Kommunikationen (wo sich eine
besondere Person befinden soll) von einem beliebigen Telefon, beispielsweise dem
Telefon 26 umgeleitet werden. Somit ist die Zone 23 vom Telefon
8 aus und übrigens von keinem anderen aus veränderbar. Eventuell
kann die Umleitung von A zu B oder zu C von einem anderen Telefon als dem Telefon
8, beispielsweise vom Telefon 20 aus, organisiert werden. Aber
in diesem Fall unterliegt dieser Vorgang einer komplexeren Tastensequenz, bei der
in der Praxis ein Genehmigungscode zur Umleitung zusätzlich von dem die Umleitung
Beantragenden eingegeben werden muss. In jedem Fall wird nur die Zone
25 verändert, um hier B oder C (oder A, wenn die Umleitung aufgegeben
wird) aufscheinen zu lassen. Die Zone 23 wird nicht verändert.
Im Falle eines normalen Antrags erfolgt die Änderung der Zone
25 einfach dadurch, dass die Zentralschaltung 9 erfasst, dass
der Umleitungsantrag von dem Telefon 8 kommt, wobei die Aufzeichnung
22 gesucht wird, die A in der Zone 23 enthält und dem Telefon
8 entspricht, und wobei der Aufzeichnung 22 automatisch verpflichtend
und keiner anderen in der Zone 25 die beantragten Änderungen bei der
Weiterleitung der Kommunikationen zugeordnet werden.
Erfindungsgemäß wird anders vorgegangen. Einerseits wird
der Benutzer dazu aufgefordert, mündlich oder schriftlich einer Verwaltungsautorität
der Zentralschaltung 9 die Identität ID seines Mobiltelefons und die
Nummer C mitzuteilen, mit der dieses Gerät über das Netz 1 angerufen
werden kann. Natürlich ist diese Mitteilung nur dann möglich, wenn diese
Autorität vom Benutzer des Telefons 6 akzeptiert wird. Dies ist normalerweise
der Fall, wenn diese Autorität der Arbeitgeber dieses Benutzers ist, und a
fortiori wenn es diese Autorität ist, die den Anschluss und die Kommunikationen,
die mit diesem Telefon 6 sichergestellt werden, bezahlt. Es ist möglich,
dass das Netz 2 dennoch ein öffentliches Telefonnetz ist. In diesem
Fall kann der Betreiber des öffentlichen Telefonnetzes vom Benutzer des Telefons
6 Garantien dafür verlangen, dass dieser Benutzer tatsächlich
der echte Besitzer des betreffenden Anschlusses ist.
Mit diesen Informationen erzeugt diese Autorität, wobei sie Bildschirm
und Tastatur und das Programm 21 verwendet, eine Aufzeichnung
26 des Datenspeichers 16. Diese Autorität fügt gegenüber
dieser Aufzeichnung 26 zwei Zonen hinzu. Eine erste Zone 27 enthält
die Identifikation ID des Telefons 6. Eine zweite Zone 28 umfasst
eine fließende Information, die anzeigt, dass das Telefon 6 in der
Umgebung des Telefons 8 oder des Telefons 10 erfasst wurde. Später
ist zu sehen, wie diese Erfassung erfolgt. In der Aufzeichnung 26 befindet
sich senkrecht zur Zone 23 in der Zone 29 die Telefonnummer C,
mit der das Telefon 6 erreicht werden sollte. In der Zone 30 senkrecht
auf die Zone 25 befindet sich eine Telefonnummer A oder B, mit der jeder
für C bestimmte Anruf umgeleitet wird.
Die Funktion ist nun folgende. Wenn das Telefon 6 in der
Umgebung des Telefons 8 oder 10 erfasst wird, ist die Zone
28 aktiv. Sie umfasst beispielsweise ein auf 1 gesetztes Bit. In diesem
Fall muss die Aufzeichnung 26 von der Zentralschaltung 9 betrachtet
werden, um die Umleitungen durchzuführen. Wenn die Zone 28 inaktiv
ist, wird die Aufzeichnung 26 von der Zentralschaltung 9 vernachlässigt.
Es kommt zu keiner Umleitung. Es ist zu bemerken, dass zwei redundante Informationen,
die Nummer ID und die Rufnummer C, vorhanden sind, da beide das Telefon
8 bezeichnen. Wenn in manchen Situationen diese beiden Informationen zusammenfallen,
kann die Zone 27 weggelassen werden. Jedoch im Allgemeinen sind sie beide
nützlich, da die Nummer ID das Mobiltelefon bezeichnet, während die Nummer
C den Anschluss bezeichnet.
Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Autorität die Aufzeichnung
26 erzeugt, blockiert sie normalerweise die Umleitung von C auf A oder
auf B. In der Folge ist zu sehen, wie dies verändert werden kann.
Die Erfassung des Vorhandenseins des Mobiltelefons 6 in der
Umgebung des Telefons 8 oder 10 erfolgt mit einer Spezialbasisstation:
einer Kontrollbasisstation 31, die nur an die Zentralschaltung
9 und somit nicht an die Zentralschaltung 5 oder die Basisstation
3 angeschlossen ist. Die Basisstation 31 führt zwei Operationen
aus. Erstens hört sie die Basisstation 3 ab. Wenn sie mehrere Basisstationen
3 und 4 abhören kann, hört sie vorzugsweise jene ab,
die sie am besten empfängt. Eventuell hört sie alternativ die Stationen
3 und 4 ab, beispielsweise während Perioden von 5 Sekunden.
Oder aber sie ist sogar in der Lage, sie beide gleichzeitig abzuhören. Dieses
Abhören ist vom Typ dessen, das von einem Mobiltelefon durchgeführt wird,
wenn es sich in der Reichweite der Basisstation 3 befindet. Dadurch weiß
die Basisstation 31, welcher der gekennzeichnete Kanal, BCCH im Rahmen
eines Netzes 1 des Typs GSM, ist, der von der Basisstation 3 verbreitet
wird. Sie kennt somit die Signale, die die Mobiltelefone empfangen, die in ihrer
Nähe sind.
Als zweite Aktion kann die Basisstation 31 in der Lage sein,
lokal Signale zu entsenden, die die von der Basisstation 3 entsandten Signale
simulieren. 2 zeigt, welches die lokale Sendeleistung
der Basisstation 31 ist. Die 3a und
3b zeigen die von diesen Signalen unternommene Simulation.
In 2 ist eine Kurve 32 zu sehen, die die Abnahme
der lokal erfassbaren Leistung der Entsendungen der Basisstation 3 in Abhängigkeit
von einer Entfernung d zu dieser Basisstation 3 zeigt. Die Mobiltelefone,
die sich von der Basisstation 3 entfernen, stellen diese Abnahme fest.
Die Basisstation 31 befindet sich in einem Abstand D zur Station
3. Die Entsendungen der Basisstation 31, die die Entsendungen
der Basisstation 3 simulieren, werden mit einer lokalen Leistung
33 verbreitet, die größer als die Leistung 34 ist, mit
der lokal die Entsendungen der Basisstation 3 empfangen werden. Dadurch
erfassen die in einem Raum 35 um die Basisstation 31 vorhandenen
Mobiltelefone die von der Basisstation 31 ausgehenden Aufforderungen eher
als jene, die von der Basisstation 3 kommen. Eventuell ist die Zone in
der Reichweite der Basisstation 31 mit einem Filter verfeinert, so dass
die Entsendungen dieser Basisstation 31 nicht die Funktion des Netzes
1 stören.
Bei der Erfindung wird diese bevorzugte Erfassung genutzt, um eine
Anweisung an die Mobiltelefone, die sich in dem Raum 35 kreuzen, die Anweisung
zu senden, dass sie sich melden, wobei sie ihre Identifikation ID an die Basisstation
31 senden (und an die Basisstation 3, aber diese letztgenannte
wird nichts tun, da sie nichts angefordert hat). Der Antrag auf Identifikation erfolgt
periodisch. Beispielsweise wird er alle Sekunden ausgegeben. Als Antwort auf einen
solchen Antrag reagiert das betreffende Mobiltelefon 6 mit einer Meldung
auf einem gekennzeichneten Kanal oder einem anderen, wobei es angibt, dass seine
Antwort eine Identifikationsantwort ist und dass seine Identifikation ID ist. Wenn
es die Norm vorsieht, kann es antworten, dass seine Rufnummer C ist. Aber wenn sie
es nicht vorsieht, empfängt die Basisstation 31 diese Nummer ID. Die
Zentralschaltung 9 sucht nun in Anwendung des Programms 21 in
dem Speicher 16 die Aufzeichnung 26, die der Identifikation ID
(oder der Nummer C) entspricht. Wenn der Benutzer des Telefons 6 ein Besucher
oder ein Unbekannter der Zentralschaltung 9 ist, passiert nichts. Wenn
dieser Benutzer ein Benutzer ist, für den eine Aufzeichnung 26 geschaffen
wurde, wird diese Aufzeichnung 26 aktiviert, wie oben vorgesehen.
Als Variante ist die Basisstation 31 mit einem privaten Netz
2 verbunden, das selbst an ein öffentliches Telefonnetz (nicht dargestellt),
Festnetz oder Mobilnetz, angeschlossen ist. Die Umleitungsanweisungen können
nun zu diesem öffentlichen Netz über das private Netz 2 geleitet
werden, das an dieses öffentliche Netz eine Signalsequenz liefert, die das
Umleiten einrichtet. Dieses öffentliche Netz setzt nun dieses Umleiten auf
ähnliche Weise wie das Netz 2 ein. Wenn das öffentliche Netz
ein Festnetz ist, muss eine vorherige Umleitgenehmigung vereinbart worden sein.
Wenn das öffentliche Netz das Mobiltelefonnetz des Mobiltelefons
6 ist, kann diese vorherige Genehmigung vermieden werden, wobei an dieses
Mobiltelefonnetz die Referenzen des Mobiltelefons 6 gleichzeitig mit den
Umleitanweisungen geschickt werden. Die Kontrollbasisstation 31 kann somit
an dieses öffentliche Netz nicht durch eine feste Verbindung, sondern durch
eine Schaltverbindung angeschlossen werden. Diese Schaltverbindung ist von demselben
Typ wie jene, die das Drahttelefon 8 an die Zentralschaltung
9 anschließt.
3a zeigt schematisch Signale, die von der Basisstation
3 während aufeinander folgender Zeitraster, die nach einem bekannten
Motiv verteilt sind, entsandt werden. Beispielsweise umfasst ein solches Motiv eine
Aufeinanderfolge von Rastern FCH, SCH, BCCH, CCCH, RACCH und SACCH, deren Zweck
darin besteht, an die Mobiltelefone Frequenzsignale (F) zur Synchronisation (S),
zur allgemeinen Verteilung (B), zur Steuerung (C) und diverse Anträge (R) zu
übertragen. Die Mobiltelefone antworten während Rastern des Typs CCCH
oder SACCH. Bei der Erfindung, 3b, entsendet die Basisstation
31 (mit einem höheren lokalen Leistungsniveau) die Gesamtheit
36 oder einen Teil 37 der von der Basisstation 3 entsandten
Signale. Diese Entsendung erfolgt auf kompatible Weise. Insbesondere die Mobiltelefone
im Raum C empfangen diese Signale mit einer Synchronisation, die ihre Entfernung
von der Basisstation 3 berücksichtigt. Jedoch wenn die von der Basisstation
31 entsandten Signale in Synchronisation mit den von der Basisstation
3 entsandten entsendet werden, werden sie stärker und vor allem mit
einem anderen Inhalt entsandt, um die Signale der Basisstation 3 durch
Signale zu überdecken, die dem erwähnten Antrag auf Identifikation entsprechen.
Vorzugswiese haben die auf diesem Gebiet 7 tätigen Angestellten
Mobiltelefone 6, die mit einer Karte mit Mikroschaltung 38 des
Typs SIM (Secure Identification Module für gesichertes Identifikationsmodul)
versehen sind. Eine solche SIM-Karte ermöglicht es dem Inhaber eines Geheimcodes
der Karte 38 zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Mobiltelefons
6, der Einzige zu sein, der dieses Mobiltelefon 6 in Betrieb setzen
kann. Bei einer Verbesserung der Erfindung können in dem Speicher der Mikroschaltung
der Karte 38 administrative Informationen angegeben werden, die für
die Zugriffskontrolle des Benutzers des Telefons 6 auf dem Gebiet
7 notwendig sind.
Der Austausch zwischen der Basisstation 31 und dem Mobiltelefon
6 ist vom Typ dessen, der durch das Mobiltelefon mit einer Basisstation
des Netzes 1 erfolgt. Er entspricht beispielsweise einer Wiederaufnahme
einer Leitung, die zwischen einem Mobiltelefon und einer Basisstation des Netzes
1 vorherrscht, wenn aus Ausbreitungsgründen die Verbindung oder die
Überwachung zwischen diesem Mobiltelefon und dieser Basisstation verloren gegangen
sind. Oder aber er entspricht den Schritten, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme
des Mobiltelefons im Netz 1 eingesetzt werden. Die Besonderheit der Erfindung
besteht hier in der Tatsache, dass die Kontrollbasisstation 31 über
die Zentralschaltung 9 nur mit dem Netz 2 verbunden ist. Sie ist
nicht direkt mit dem Netz 1 verbunden.
Die Aktivierung der Zone 28 kann verzögert sein. Eine
solche Verzögerung bedeutet beispielsweise die Aufgabe der Korrelation zwischen
der Telefonnummer A und der Mobiltelefonnummer C am Ende des Tages, um das Verlassen
des Gebiets 7 durch den Benutzer des Telefons 6 zu berücksichtigen.
Entweder kann dieses Verlassen von der Basisstation 31 gemessen werden,
oder, wenn dieses Verlassen nicht auf diese Weise gemessen wird, kann vorgesehen
werden, dass am Ende des Tages alle Zonen 28 der Aufzeichnungen
26 auf Null zurückgestellt werden.
Das Mobiltelefon 6 kann kombinierten öffentlich-privaten
Typs sein. In diesem Fall ist sein öffentliches Funktionsprotokoll beispielsweise
vom Typ GSM, während sein Funktionsprotokoll im Privatmodus beispielsweise
vom Typ DECT oder CTS ist. Die Basisstation 31 kann nun, nachdem sie ihren
Antrag auf Identifikation gesandt und erfasst hat, dass die Anrufe am Telefon
8 umzuleiten sind, in dem Telefon 6 ein Umschalten des Verwendungsmodus
hervorrufen. Dieses Umschalten vom öffentlichen Modus in den privaten Modus
erfolgt gleichzeitig mit dem Umleiten in der Zentralschaltung 9. Dieses
Umschalten erfolgt umso besser, als das Telefon 6 zu diesem Zeitpunkt im
öffentlichen Modus ist und die Basisstation 31 im öffentlichen
Modus entsendet. In diesem Fall wird das Telefon 6 das oben erwähnte
Telefon 10. Wenn das Telefon 6 vom ständig kombinierten Typ
ist, kann es auch Anrufe empfangen, die von der Basisstation 3 kommen,
sowie Anrufe, die von der Basisstation 11 kommen. Diese letztgenannten
Anrufe sind entweder für die Nummer B bestimmte Anrufe, und hier ist die Funktion
normal, es kommt zu keiner Umleitung. Oder es sind von den Stationen 20
des Netzes 2 entsandte Anrufe, die für die Nummer C bestimmt sind,
aber umgeleitet werden. Die Umleitungen von C zu A oder von C zu B schließen
einander im Prinzip aus, es ist allerdings möglich, mit einer Tastensequenz,
die einen Genehmigungscode zur Änderung umfasst, von einer Umleitung zur anderen
überzugehen. In diesem Fall müssen in die Tastensequenz die Angabe C für
die Zone 29 und die Angabe B (oder A) für die Zone 30 eingegliedert
werden. Es ist allerdings anzumerken, dass die Nummer C normalerweise nicht eine
Telefonnummer des Telefons des Netzes 2 sonder jene eines Telefons eines
anderen Netzes, hier des Netzes 1, ist.
Insbesondere bei den Umleitungen des Standes der Technik ist dies
nicht der Fall. Jedes Telefon kann nur das Netz, an das es normalerweise angeschlossen
ist, beauftragen, Anrufe zu anderen Telefonen umzuleiten. So kann im Netz
1 vorgesehen sein, dass das Telefon 6 Rufumleitungen beantragt,
die (mit der Nummer C) für dieses auf anderen Telefonen, beispielsweise dem
Telefon 8 (mit der Nummer A), bestimmt sind. Dies ist durch einen Datenspeicher
39 des Netzes 1 desselben Typs wie der Datenspeicher
16 des Netzes 2 gezeigt. In diesem Fall geht ein von dem Telefon
20 in Richtung des Telefons 6 mit der Nummer
C ausgehender Anruf von der Zentralschaltung 9 zu der Zentralschaltung
6 über, von wo er umgeleitet wird, um wieder zur der Zentralschaltung
9 in einem mit der Nummer A verbindbaren Anruf des Telefons zurückzukehren.
Das Hin und Her 40 ist im Hinblick auf die Besetzung der Verbindung von
der Schaltung 5 zur Schaltung 9 beeinträchtigend. Es besteht
ferner die Gefahr, dass sie dem Benutzer des Telefons 6 bzw. dem Besitzer
des Netzes 2 verrechnet wird.
Die Umleitung hängt überdies vorzugsweise vom Ort der Erfassung
ab. So ist es möglich, dass auf dem Gebiet 7 eine gewisse Anzahl von
Basisstationen, wie 31, verteilt sind, die beispielsweise in der Nähe des Zugangs
zu verschiedenen Orten angeordnet sind. Diese verschiedenen Orte entsprechen jeweils
unterschiedlichen Telefonen, die an das Netz 2 angeschlossen sind. In diesem
Fall wird die Umleitung auf folgende Weise verändert. Diese andere Basisstation
vom Typ der Station 31, die die Erfassung des Mobiltelefons 6
durchführt, ist mit einem Telefon verbunden, dessen Nummer E ist. Zu dem Zeitpunkt,
zu dem das Mobiltelefon 6 von ihr erfasst wird, gleichzeitig mit der Aktivierung
der Zone 28 der Aufzeichnung 26, wird die Zone 30 verändert,
um die Telefonnummer E anzuzeigen, die der ihr zugeordneten Telefonstation entspricht.