Die vorliegende Erfindung betrifft ein elektronisches Postsystem zum
Übertragen/Empfangen eines Bildes in einem elektronischen Postformat über
ein Computernetzwerk wie das Internet.
Eine herkömmliche Faksimilevorrichtung überträgt Bilddaten
über eine Telefonleitung entsprechend einem Faksimileverfahren, das von den
internationalen Standards definiert wurde.
In einem Gebührensystem, das von Telefonleitungen in einem öffentlichen
Telefonnetz o. ä. eingesetzt wird, wird die Kommunikationsfreigabezeit pro
Einheitengebühr je nach Entfernung kurz. Aus diesem Grund steigt die Verbindungsgebühr
mit zunehmender Entfernung stark an.
Zur Senkung der Verbindungsgebühr ist eine Faksimilevorrichtung
zur Umwandlung von Bilddaten in das elektronische Postformat und zur Übertragung
dieser Daten als elektronische Post über das Internet bekannt (siehe Offenbarung
z. B. in US-Patent 5,881,233).
Im Internet wird Kunden die Datenübertragung zwischen Anbietern
(mit Internetverbindungen Handelstreibende) nicht in Rechnung gestellt. Insbesondere
wird einem Kunden nur die Datenübertragung zwischen dem Kunden und dem Anbieter
unabhängig von der Entfernung zum endgültigen Datenübertragungsziel
in Rechnung gestellt. Infolgedessen steigt der Kostenvorteil mit zunehmender Verbindungsentfernung.
10 zeigt die Anordnung der Faksimilevorrichtung dieses
Stands der Technik.
Wie in 10 dargestellt umfasst diese Faksimilevorrichtung
eine CPU 1, ein ROM 2, ein RAM 3, einen externen Speicherabschnitt
4, einen Formatumwandlungsabschnitt 5, einen Formatinversionsabschnitt
6, einen Scannerabschnitt 7, einen Bedienfeldabschnitt
8, einen Komprimierungs-/Dekomprimierungsabschnitt 9, einen LAN-Steuerungsabschnitt
10 und einen Druckerabschnitt 11.
In dieser Faksimilevorrichtung wird ein Faksimiledokument auf den
Scannerabschnitt 7 gelegt. In diesem Zustand, wenn die elektronische Postadresse
eines Übertragungsziels auf dem Bedienfeldabschnitt 8 eingegeben und
eine Starttaste gedrückt wird, startet der Übertragungsvorgang. Während
des Übertragungsvorgangs wird das Faksimiledokument von dem Scannerabschnitt
7 gelesen, um Bilddaten zu erzeugen. Die Bilddaten werden von dem Komprimierungs/Dekomprimierungsabschnitt
9 komprimiert. Die daraus resultierenden komprimierten binären Daten
werden temporär in dem externen Speicherabschnitt 4, z. B. auf einem
Festplattenlaufwerk, gespeichert.
Der Formatumwandlungsabschnitt 5 konvertiert die komprimierten
binären Daten in Zeichencodedaten, die eine Kombination aus 7-Bit-Zeichencodes
umfassen, und fügt den Zeichencodedaten außerdem einen Header hinzu, der
die elektronische Postadresse des Übertragungsziels, die elektronische Postadresse
der Übertragungsquelle, das Datenformat sowie das Zeichencodeumwandlungsschema
beschreibt, wodurch die Zeichencodedaten in elektronische Postdaten mit einem elektronischen
Postformat konvertiert werden. Als elektronisches Postformat wird ein Format, das
z. B. auf den MIME (Multipurpose Internet Mail Extensions) basiert, als elektronischer
Poststandard verwendet.
Der LAN-Steuerungsabschnitt 10 sendet die elektronischen
Postdaten, die von dem Formatumwandlungsabschnitt 5 erhalten wurden, unter
Verwendung eines Übertragungsprotokolls für elektronische Post wie des
SMTP (Simple Mail Transfer Protocol) an ein Computernetzwerk wie das Internet.
Zur Verwaltung der elektronischen Post wird ein Server für elektronische
Post (nicht abgebildet) mit dem Computernetzwerk verbunden. Nach dem Empfang der
elektronischen Postdaten, die wie vorstehend beschrieben gesendet wurden, überträgt
der Server für elektronische Post die Post an die Übertragungszieladresse,
die im Header beschrieben ist.
Die Faksimilevorrichtung gibt unter Verwendung des POP (Post Office
Protocol) regelmäßig eine Übertragungsanforderung für elektronische
Postdaten an den Server für elektronische Post aus, die an die selbige Vorrichtung
adressiert sind. Wenn elektronische Postdaten, die an die selbige Vorrichtung adressiert
sind, vorhanden sind, werden die elektronischen Postdaten vom Server für elektronische
Post übertragen. Die Faksimilevorrichtung empfängt die elektronischen
Postdaten und speichert sie temporär in dem externen Speicherabschnitt
4.
Der Formatinversionsabschnitt 6 konvertiert die Zeichencodedaten
in komprimierte binäre Daten. Die Daten werden von dem Komprimierungs-/Dekomprimierungsabschnitt
9 erweitert, um Bilddaten zu reproduzieren. Diese Bilddaten werden temporär
in dem externen Speicherabschnitt 4 gespeichert.
Die Bilddaten, die in dem externen Speicherabschnitt 4 gespeichert
sind, werden an den Druckerabschnitt 11 geschickt, um ein Bild entsprechend
den Bilddaten zu drucken.
Die herkömmliche Faksimilevorrichtung zum Übertragen/Empfangen
eines Bilds über das Computernetzwerk verwendet ein Schema des einseitigen Übertragens
einer Bilddatei, die an die elektronische Post angehängt ist, in der verschiedene
Bedingungen wie die Auflösung, die Bildgröße und das Komprimierungsschema
vorab als permanente Bedingungen beschrieben werden, von der Übertragungsseite
an die Empfangsseite. Dieser Bildübertragungsmodus wird als S-Modus (erster
Übertragungsmodus) bezeichnet.
Andererseits führt eine allgemeine Faksimilevorrichtung zur Übertragung
von Bilddaten über eine Telefonleitung zunächst eine Aushandlung durch,
um die Fähigkeit (verwendbare Auflösung, Bildgröße, Komprimierungsschema
u. ä.) der anderen Partei zu erkennen, und überträgt die Bilddaten
unter Bedingungen, die der Fähigkeit der anderen Partei entsprechen. Darüber
hinaus bestätigt die Faksimilevorrichtung anhand eines Bestätigungssignals,
das von der anderen Partei zurückgeschickt wird, ob die Bilddaten normal empfangen
wurden.
Die Verwendung dieses Schemas, d. h. Aushandlung und Übertragungsbestätigung,
wird auch in Faksimilevorrichtungen, die elektronische Post einsetzen, geprüft.
Dieser Bildübertragungsmodus wird nachstehend als B-Modus (zweiter Übertragungsmodus)
bezeichnet.
Im B-Modus überträgt die Bildübertragungsquelle zunächst
an das Bildübertragungsziel eine Fähigkeitsabfragepost zur Anforderung
einer Mitteilung über die Fähigkeit. Nach dem Empfang der Fähigkeitsabfragepost
schickt das Bildübertragungsziel an die Bildübertragungsquelle eine Fähigkeitsantwortpost
zurück, an welche die Fähigkeitsinformationen (DIS) (Digital Identification
Signal) angehängt sind, welche die selbige Fähigkeit angeben. Die Bildübertragungsquelle
legt anhand der Fähigkeitsinformationen, die an die Fähigkeitsantwortpost
angehängt sind, auf angemessene Weise die Bedingungen für die Bilddaten
fest, die übertragen werden sollen, konvertiert das Bild entsprechend den Bedingungen
und überträgt die komprimierten Bilddaten, die an die elektronische Post
angehängt sind. Am Bildübertragungsziel wird das Bild erweitert und gedruckt.
Wenn die Verarbeitung abgeschlossen ist, wird eine Bestätigungspost, die das
Ende der Verarbeitung angibt, an die Bildübertragungsquelle zurückgeschickt.
Infolgedessen werden im B-Modus vier elektronische Postnachrichten in einem Kommunikationszyklus
übertragen.
Für eine Vorrichtung, die sowohl mit dem S-Modus als auch mit
dem B-Modus kompatibel ist, wird, wenn der Modus der Vorrichtung am Bildübertragungsziel
nicht bekannt ist, eine Fähigkeitsabfragepost von der Übertragungsseite
an die Empfangsseite gesendet. Wenn eine Fähigkeitsantwortpost zurückgeschickt
wird, wird festgestellt, dass sich das Bildübertragungsziel im B-Modus befindet.
Wenn innerhalb einer vorher festgelegten Zeitspanne keine Antwortpost zurückgeschickt
wird, wird festgestellt, dass sich das Bildübertragungsziel im S-Modus befindet.
Wenn das Bildübertragungsziel über eine Vorrichtung verfügt,
die mit dem S-Modus kompatibel ist, wird Zeit damit verschwendet, auf die Fähigkeitsantwortpost
zu warten, nachdem die Notwendigkeit einer Bildübertragung entstanden ist und
bis die eigentliche Bildübertragung gestartet wird. Infolgedessen geht die
Unmittelbarkeit der Kommunikation verloren.
Wenn das Bildübertragungsziel über eine Vorrichtung verfügt,
die mit dem B-Modus kompatibel ist, sinkt die Effizienz, weil jedes Mal Post für
den Austausch von Fähigkeitsinformationen übertragen wird.
Wie oben beschrieben wird der Modus am Bildübertragungsziel herkömmlicherweise
anhand des Eingangs/Nicht-Eingangs einer Fähigkeitsantwortpost für die
Fähigkeitsabfragepost festgestellt. Aus diesem Grund kann die Bildübertragung
nicht effizient durchgeführt werden.
In JP 08 242326 wird einer
von zwei Übertragungsmodi entsprechend der Bedienung einer Taste ausgewählt.
Das heißt, welcher der beiden Übertragungsmodi verwendet werden sollte,
wird von einer Person bestimmt. Somit ist, wenn ein ungeeigneter Übertragungsmodus
angegeben wurde, die Übertragung im geeigneten Übertragungsmodus erfolgt.
Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein elektronisches Postsystem
bereitzustellen, das in der Lage ist, die eigentliche Bildübertragung schneller
zu starten und die Bildübertragung effizient durchzuführen.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein elektronisches
Postsystem bereitgestellt, das umfasst: ein Adressenspeichermittel zum Speichern
einer elektronischen Postadresse, von Modusinformationen, die angeben, ob die Vorrichtung
der anderen Partei mit der elektronischen Postadresse mit dem ersten Übertragungsmodus
oder mit dem zweiten Übertragungsmodus kompatibel ist, und, wenn die Vorrichtung
der anderen Partei mit der elektronischen Postadresse mit dem zweiten Übertragungsmodus
kompatibel ist, von Fähigkeitsinformationen, die eine Fähigkeit des Endgeräts
der anderen Partei angeben, der elektronischen Postadresse, von Modusinformationen
und von Fähigkeitsinformationen, die miteinander in Verbindung stehen; ein
Adressenregistrierungsmittel zum Registrieren der elektronischen Postadresse, der
Modusinformationen und der Fähigkeitsinformationen in dem Adressenspeichermittel;
ein Feststellungsmittel, um festzustellen, ob eine elektronische
Postadresse, die als Übertragungsziel genannt wird, in dem Adressenspeichermittel
gespeichert ist; ein Entscheidungsmittel, das, wenn das Feststellungsmittel feststellt,
dass die elektronische Postadresse, die als Übertragungsziel genannt wird,
in dem Adressenspeichermittel gespeichert ist, anhand der Übertragungsmodusinformationen,
die in dem Adressenspeichermittel in Verbindung mit der genannten elektronischen
Postadresse gespeichert sind, den zu verwendenden Übertragungsmodus auswählt,
und, wenn als Übertragungsmodus der zweite Übertragungsmodus ausgewählt
wurde, die Kommunikationsbedingungen des Bilds, das übertragen werden soll,
anhand der Fähigkeitsinformationen, die in dem Adressenspeichermittel in Verbindung
mit der genannten elektronischen Postadresse gespeichert sind, auswählt; und
das elektronische Postübertragungsmittel zur Übertragung des Bilds, für
das die Kommunikationsbedingungen von dem Entscheidungsmittel in einem elektronischen
Postformat über ein Computernetzwerk ausgewählt wurden. Es ist dadurch
gekennzeichnet, dass, wenn besagtes Feststellungsmittel feststellt, dass die elektronische
Postadresse, die als Übertragungsziel genannt wird, nicht in besagtem Adressenspeichermittel
gespeichert ist, besagtes Adressenregistrierungsmittel eine vorher festgelegte elektronische
Post überträgt, um eine Fähigkeitsmitteilung anzufordern, den Übertragungsmodus
anhand des Vorhandenseins/Fehlens einer Antwortpost von der Vorrichtung der anderen
Partei, die auf die elektronische Post antwortet, feststellt, den festgestellten
Übertragungsmodus in besagtem Adressenspeichermittel in Verbindung mit der
genannten elektronischen Postadresse speichert und die Fähigkeitsinformationen,
die in der Antwortpost enthalten sind, in besagtem Adressenspeichermittel in Verbindung
mit der genannten elektronischen Postadresse speichert.
Nach der vorliegenden Erfindung kann die eigentliche Bildübertragung
schnell gestartet werden, und ein Bild kann effizient übertragen werden.
Diese Zusammenfassung der Erfindung beschreibt nicht notwendigerweise
alle erforderlichen Merkmale, so dass die Erfindung auch eine Teilkombination dieser
beschriebenen Merkmale sein kann.
Aus der folgenden detaillierten Beschreibung kann ein umfassenderes
Verständnis der Erfindung gewonnen werden, wenn sie in Verbindung mit den begleitenden
Zeichnungen betrachtet wird, in denen:
1 ein Funktionsblockdiagramm ist, das die Anordnung
einer Faksimilevorrichtung zeigt, für die ein elektronisches Postsystem nach
einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwendet wird;
2 eine schematische Darstellung ist, die den Inhalt
eines Adressbuchs, das in 1 abgebildet ist, zeigt;
3 ein Ablaufdiagramm ist, das den Verarbeitungsprozess
eines Adressbuchverwaltungsabschnitts bei der Verarbeitung der Adressenregistrierung
der Übertragungsquelle zeigt;
4 eine Darstellung ist, die ein Beispiel für einen
Header von elektronischen Postdaten zeigt;
5 eine Darstellung ist, die das Format von angehängten
Daten bei der Bildübertragung im B-Modus zeigt;
6 ein Ablaufdiagramm ist, das den Verarbeitungsprozess
einer CPU bei der Verarbeitung einer Bildübertragung zeigt;
7 ein Ablaufdiagramm ist, das den Verarbeitungsprozess
des Adressbuchverwaltungsabschnitts bei der Verarbeitung der Adressensuche/-registrierung
des Übertragungsziels zeigt;
8 ein Ablaufdiagramm ist, das den Verarbeitungsprozess
des Adressbuchverwaltungsabschnitts bei der Verarbeitung der Aktualisierung der
Informationen über die Kommunikationsbedingungen zeigt;
9 ein Ablaufdiagramm ist, das den Verarbeitungsprozess
der CPU bei der Verarbeitung der Fähigkeitsprüfung zeigt;
und
10 ein Funktionsblockdiagramm ist, das die Anordnung
einer herkömmlichen Faksimilevorrichtung zeigt.
Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nachstehend
unter Bezugnahme auf die begleitende Zeichnung beschrieben.
1 ist ein Funktionsblockdiagramm, das die Anordnung
einer Faksimilevorrichtung zeigt, für die ein elektronisches Postsystem nach
einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwendet wird. Dieselben
Bezugsziffern wie in 10 bezeichnen dieselben Komponenten
in 1.
Wie in 1 dargestellt umfasst die Faksimilevorrichtung
dieser Ausführungsform eine CPU 1, ein ROM 2, ein RAM
3, einen externen Speicherabschnitt 4, einen Formatumwandlungsabschnitt
5, einen Formatinversionsabschnitt 6, einen Scannerabschnitt
7, einen Bedienfeldabschnitt 8, einen Komprimierungs/Dekomprimierungsabschnitt
9, einen LAN-Steuerungsabschnitt 10, einen Druckerabschnitt
11, einen Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 und ein Adressbuch
13.
Die CPU 1 wird auf der Basis eines Betriebsprogramms, das
in dem ROM 2 gespeichert ist, betrieben und realisiert den Betrieb der
Faksimilevorrichtung durch systematische Steuerung der jeweiligen Abschnitte der
Faksimilevorrichtung. Die Funktionen, die realisiert werden, wenn die CPU
1 auf der Basis des Betriebsprogramms, das in dem ROM 2 gespeichert
ist, betrieben wird, weisen nicht nur bekannte allgemeine Steuerungsmittel einer
herkömmlichen Faksimilevorrichtung zur Übertragung von Bildern über
ein Computernetzwerk auf, sondern auch ein Mittel zur Durchführung der Bildübertragungsverarbeitung
und der Fähigkeitsprüfungsverarbeitung (Beschreibung folgt im weiteren
Verlauf).
Das ROM 2 speichert das Betriebsprogramm, mit dem die CPU
1 die verschiedenen Abschnitte und die verschiedenen vorher festgelegten
Einstellungsdaten steuert.
Das RAM 3 speichert temporär verschiedene Daten, welche
die CPU 1 benötigt, um verschiedene Verarbeitungsoperationen auszuführen.
Der externe Speicherabschnitt 4 wird z. B. durch ein Festplattenlaufwerk
gebildet und speichert Bilddaten oder elektronische Postdaten.
Der Formatumwandlungsabschnitt 5 konvertiert komprimierte
binäre Daten, die durch Komprimieren von Bilddaten erhalten wurden, in elektronische
Postdaten mit einem vorher festgelegten elektronischen Postformat. Diese elektronischen
Postdaten werden vorbereitet, indem ein Header, der die elektronische Postadresse
des Übertragungsziels, die elektronische Postadresse der Übertragungsquelle,
das Datenformat und das Zeichencodeumwandlungsschema beschreibt, den Zeichencodedaten
hinzugefügt wird, die eine Kombination aus 7-Bit-Zeichencodes umfassen und
aus den komprimierten binären Daten konvertiert werden.
Der Formatinversionsabschnitt 6 extrahiert die komprimierten
binären Daten aus den elektronischen Postdaten, die aus den komprimierten binären
Daten konvertiert wurden.
Der Scannerabschnitt 7 liest ein Faksimiledokument, um Bilddaten
zu erzeugen.
Der Bedienfeldabschnitt 8 mit z. B. einer Tasten-/Schalter-Gruppe
umfasst einen Bedienabschnitt, auf dem der Benutzer verschiedene Anweisungen in
die Faksimilevorrichtung eingibt, und einen Anzeigeabschnitt, der z. B. aus einer
Flüssigkristallanzeigevorrichtung gebildet wird, auf dem Teile von Informationen
für den Benutzer angezeigt werden.
Der Komprimierungs-/Dekomprimierungsabschnitt 9 komprimiert
Bilddaten, um komprimierte binäre Daten zu erhalten. Der Komprimierungs-/Dekomprimierungsabschnitt
9 erweitert auch die komprimierten binären Daten, um Bilddaten zu
reproduzieren.
Der LAN-Steuerungsabschnitt 10 führt die Verarbeitung
der Übertragung/des Empfangs von elektronischen Postdaten über ein Computernetzwerk
durch.
Der Druckerabschnitt 11 druckt ein Bild, das von Bilddaten
angegeben wird.
Der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 führt die Verwaltungsverarbeitung
durch, die mit elektronischen Postadressen verbunden ist, die in dem Adressbuch
13 registriert sind, und hat weitere Funktionen wie die Durchführung
der Verarbeitung der Adressenregistrierung der Übertragungsquelle, die Verarbeitung
der Adressensuche/-registrierung des Übertragungsziels sowie die Verarbeitung
der Aktualisierung der Informationen für die Kommunikationsbedingungen (Beschreibung
folgt im weiteren Verlauf).
Das Adressbuch 13 wird aus einem RAM oder EEPROM gebildet
und speichert die elektronischen Postadressen, die im Adressbuch registriert sind.
2 ist eine schematische Darstellung, die den Inhalt
des Adressbuchs 13 zeigt.
Wie in 2 dargestellt können die
Informationen über die Kommunikationsbedingungen, welche die Kommunikationsbedingungen
für die Bildübertragung an elektronische Postadressen angeben, in dem
Adressbuch 13 in Verbindung mit den jeweiligen elektronischen Postadressen
registriert werden. Jede Information über die Kommunikationsbedingungen umfasst
Modusinformationen, die einen Modus angeben, der für die Bildübertragung
an die elektronische Postadresse verwendet werden soll, und, wenn es sich bei dem
Modus um den B-Modus handelt, Fähigkeitsinformationen, welche die Fähigkeit
der Vorrichtung mit der elektronischen Postadresse angeben. Die Fähigkeitsinformationen
weisen z. B. die Auflösung, die Bildgröße und das Komprimierungsschema
auf. Die Fähigkeitsinformationen werden mithilfe eines ungefähr 80 Bit
großen digitalen Identifikationssignals (DIS) ausgedrückt, das durch die
T.30-Empfehlung des ITU-Standards als Faksimileübertragungsverfahren definiert
ist.
Als nächstes wird der Betrieb der Faksimilevorrichtung mit der
obigen Anordnung beschrieben.
Wenn elektronische Post empfangen wird, führt der Adressbuchverwaltungsabschnitt
12 eine Verarbeitung der Adressenregistrierung der Übertragungsquelle
durch (siehe 3).
Bei der Verarbeitung der Adressenregistrierung der Übertragungsquelle
analysiert der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 zunächst den Header
der empfangenen elektronischen Postdaten und extrahiert die elektronische Postadresse
der Übertragungsquelle (nachstehend als Adresse der Übertragungsquelle
bezeichnet) (Schritt ST11).
4 ist eine Darstellung, die ein Beispiel für den
Header zeigt. Eine Zeichenfolge „aaa@zzzz.co.jp" neben „From" gibt
die elektronische Postadresse der Übertragungsquelle an. Das Header-Format,
das in 4 dargestellt ist, ist als Standard von Internet-Post
definiert. Infolgedessen kann die elektronische Postadresse der Übertragungsquelle
immer aus jeder beliebigen elektronischen Post extrahiert werden.
Anschließend vergleicht der Adressbuchverwaltungsabschnitt
12 die Adresse der Übertragungsquelle, die in Schritt ST11 extrahiert
wurde, mit allen elektronischen Postadressen, die in dem Adressbuch 13
gespeichert sind, um zu prüfen, ob die Adresse der Übertragungsquelle
in dem Adressbuch 13 registriert ist (Schritt ST12).
Nur wenn die Adresse der Übertragungsquelle nicht in dem Adressbuch
13 registriert ist, registriert der Adressbuchverwaltungsabschnitt
12 die Adresse der Übertragungsquelle in dem Adressbuch
13 (Schritt ST13).
Als nächstes prüft der Adressbuchverwaltungsabschnitt
12, ob die Daten, die den B-Modus angeben, zu den empfangenen elektronischen
Postdaten hinzugefügt wurden (Schritt ST14).
Wenn ein Bild im B-Modus übertragen werden soll, hängt die
Übertragungsseite Daten in einem Format an, das in 5
dargestellt ist. Infolgedessen stellt der Adressbuchverwaltungsabschnitt
12 fest, wenn die Daten nicht angehängt sind, dass die Vorrichtung
an der Übertragungsquelle der empfangenen elektronischen Postdaten kompatibel
mit dem S-Modus ist, und registriert die Modusinformationen, die den S-Modus angeben,
in dem Adressbuch 13 in Verbindung mit der Adresse der Übertragungsquelle,
die in Schritt ST13 registriert wurde (Schritt ST15). Andererseits, wenn die Daten
angehängt sind, stellt der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 fest,
dass die Vorrichtung an der Übertragungsquelle der empfangenen elektronischen
Postdaten kompatibel mit dem B-Modus ist, und registriert die Modusinformationen,
die den B-Modus angeben, und die Fähigkeitsinformationen, die in den angehängten
Daten enthalten sind, in dem Adressbuch 13 in Verbindung mit der Adresse
der Übertragungsquelle, die in Schritt ST13 registriert wurde (Schritt ST16).
Wenn elektronische Postdaten von der anderen Partei empfangen werden,
die zum ersten Mai kommuniziert, wird die elektronische Postadresse der anderen
Partei in dem Adressbuch 13 registriert, und der Übertragungsmodus
der anderen Partei wird in Verbindung mit der elektronischen Postadresse registriert.
Wenn der Übertragungsmodus der anderen Partei der B-Modus ist, wird die Fähigkeit
der anderen Partei in Verbindung mit der elektronischen Postadresse registriert.
Wenn elektronische Postdaten von der anderen Partei empfangen werden,
deren elektronische Postadresse bereits registriert wurde, werden die Modusinformationen
und die Fähigkeitsinformationen, die aus den empfangenen Daten neu festgestellt
werden, registriert. Infolgedessen werden die registrierten Informationen auf die
neuesten Informationen aktualisiert, selbst wenn sich der Modus oder die Fähigkeit
z. B. aufgrund des Austauschs der Vorrichtung der anderen Partei geändert hat.
Wenn Bilddaten übertragen werden müssen, führt die
CPU 1 die Verarbeitung der Bildübertragung wie in 6
dargestellt durch.
Bei der Verarbeitung der Bildübertragung fordert die CPU
1 zunächst den Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 auf, die
Informationen über die Übertragungsbedingungen nach einer elektronischen
Postadresse, die als Ziel genannt wird (nachfolgend als Zieladresse bezeichnet),
zu durchsuchen (Schritt ST21).
Nach dem Empfang dieser Aufforderung führt der Adressbuchverwaltungsabschnitt
12 die Verarbeitung der Adressensuche/-registrierung des Übertragungsziels
wie in 7 dargestellt durch.
Bei der Verarbeitung der Adressensuche/-registrierung des Übertragungsziels
vergleicht der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 zunächst die Zieladresse
mit allen elektronischen Postadressen, die in dem Adressbuch 13 gespeichert
sind, um zu prüfen, ob die Zieladresse in dem Adressbuch 13 registriert
ist (Schritt ST31).
Wenn die Zieladresse nicht in dem Adressbuch 13 registriert
ist, registriert der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 die Zieladresse
in dem Adressbuch 13 (Schritt ST32) und sendet eine Prüfergebnismitteilung,
die angibt, dass die Zieladresse noch nicht in der CPU 1 registriert war
(Schritt ST33).
Nachdem die Prüfaufforderung ausgegeben wurde, wartet die CPU
1 auf die Prüfergebnismitteilung von dem Adressbuchverwaltungsabschnitt
12. Wenn die Prüfergebnismitteilung gesendet wird, wird sie von der
CPU 1 empfangen (Schritt ST22). Die CPU 1 stellt fest, ob die
Zieladresse bereits in dem Adressbuch 13 registriert wurde
(Schritt ST23).
Wenn eine Prüfergebnismitteilung gesendet wird, die angibt, dass
die Zieladresse noch nicht wie oben beschrieben registriert wurde, erzeugt die CPU
1 eine Fähigkeitsabfragepost im B-Modus und überträgt sie
an die Zieladresse (Schritt ST24). Die CPU 1 wartet eine vorher festgelegte
Zeitdauer auf die Fähigkeitsantwortpost für diese Fähigkeitsabfragepost
und stellt fest, ob die Fähigkeitsantwortpost während dieser Zeitspanne
eingegangen ist (Schritt ST25).
Wenn innerhalb des vorher festgelegten Zeitraums keine Fähigkeitsantwortpost
eingegangen ist, wird eine Antworteingangsstatusmitteilung, welche dies angibt,
an den Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 gesendet (Schritt ST26). Wenn
eine Fähigkeitsantwortpost eingegangen ist, wird eine Antworteingangsstatusmitteilung,
der die Fähigkeitsantwortpost hinzugefügt wurde, an den Adressbuchverwaltungsabschnitt
12 gesendet (Schritt ST27).
Nachdem der CPU 1 in Schritt ST33 das Prüfergebnis mitgeteilt
wurde, wartet der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 auf die Antworteingangsstatusmitteilung
von der CPU 1. Wenn die Antworteingangsstatusmitteilung wie oben beschrieben
gesendet wird, wird sie von dem Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 empfangen
(Schritt ST34). Der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 erkennt die empfangene
Antworteingangsstatusmitteilung, um festzustellen, ob keine Fähigkeitsantwortpost
eingegangen ist (Schritt ST35).
Eine Vorrichtung, die mit dem B-Modus kompatibel ist, schickt als
Antwort auf die Fähigkeitsabfragepost eine Fähigkeitsantwortpost zurück.
Infolgedessen stellt der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 fest, wenn keine
Fähigkeitsantwortpost eingegangen ist, dass die Vorrichtung am Ziel mit dem
S-Modus kompatibel ist, und registriert die Modusinformationen, die den S-Modus
angeben, in dem Adressbuch 13 in Verbindung mit der Zieladresse, die in
Schritt ST32 registriert wurde (Schritt ST36). Andererseits, wenn eine Fähigkeitsantwortpost
eingegangen ist, stellt der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 fest, dass
die Vorrichtung am Ziel mit dem B-Modus kompatibel ist, und registriert die Modusinformationen,
die den B-Modus angeben, und die Fähigkeitsinformationen, die in der Fähigkeitsantwortpost
enthalten sind, in dem Adressbuch 13 in Verbindung mit der Zieladresse,
die in Schritt ST32 registriert wurde (Schritt ST37).
Auf diese Weise wird die elektronische Postadresse der anderen Partei,
die zum ersten Mal kommuniziert, in dem Adressbuch 13 registriert, und
der Übertragungsmodus der anderen Partei wird in Verbindung mit der elektronischen
Postadresse registriert. Wenn der Übertragungsmodus der anderen Partei der
B-Modus ist, wird die Fähigkeit der anderen Partei in Verbindung mit der elektronischen
Postadresse registriert.
Der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 teilt der CPU
1 die festgestellten Informationen über die Kommunikationsbedingungen
mit (Schritt ST38).
Nach der Mitteilung des Antworteingangsstatus in Schritt ST26 oder
ST27 wartet die CPU 1 auf Informationen über die Kommunikationsbedingungen
von dem Adressbuchverwaltungsabschnitt 12. Wenn Informationen über
die Kommunikationsbedingungen gesendet werden, werden sie von der CPU
1 empfangen (Schritt ST28). Die CPU 1 stellt den Übertragungsmodus
anhand der Übertragungsinformationen fest, die in den Informationen über
die Kommunikationsbedingungen enthalten sind, stellt verschiedene Parameter fest,
die mit dem zu übertragenden Bild verbunden sind, und überträgt das
Bild unter den vorher festgelegten Bedingungen gemäß einem bekannten Verfahren
(Schritt ST29). Wenn der B-Modus als Übertragungsmodus festgelegt ist, werden
Parameter wie die Anzahl der Pixel pro Zeile, die Auflösung und das Komprimierungsschema
anhand der Fähigkeitsinformationen geändert. Wenn der S-Modus als Übertragungsmodus
festgelegt ist, werden die Parameter dauerhaft auf Standardwerte eingestellt: Die
Anzahl der Pixel pro Zeile beträgt 1.728, die Auflösung ist 200 dpi und
das Komprimierungsschema ist das Faksimilestandardcodierungsverfahren Modified Huffman
(MH-Verfahren).
Ein Fall, in dem die Zieladresse nicht in dem Adressbuch
13 registriert war, wurde oben beschrieben. Wenn die Zieladresse bereits
in dem Adressbuch 13 registriert wurde, sendet der Adressbuchverwaltungsabschnitt
12 an die CPU 1 eine Prüfergebnismitteilung, an welche die
Informationen über die Kommunikationsbedingungen angehängt sind, die in
dem Adressbuch 13 in Verbindung mit der Zieladresse registriert wurden
(Schritt ST39).
In diesem Fall legt die CPU 1 den Übertragungsmodus
und die Übertragungsparameter anhand der Informationen über die Kommunikationsbedingungen
fest, die an die Prüfergebnismitteilung angehängt wurden, d. h. anhand
der Informationen über die Kommunikationsbedingungen, die in dem Adressbuch
13 registriert wurden, und überträgt das Bild in Schritt ST29.
Die Informationen über die Kommunikationsbedingungen, die in
dem Adressbuch 13 registriert sind, werden auf die neuesten Informationen
aktualisiert, wenn wie oben beschrieben Post von einer entsprechenden Adresse empfangen
wird. Bei der Übertragung an eine elektronische Postadresse jedoch, die in
dem Adressbuch 13 registriert ist, werden der Übertragungsmodus und
die Übertragungsparameter anhand der Informationen über
die Kommunikationsbedingungen ohne Bestätigung für die andere Partei festgelegt.
Infolgedessen, wenn sich der Modus oder die Fähigkeit z. B. aufgrund des Austauschs
der Vorrichtung der anderen Partei geändert hat, wird die Übertragung
unter Umständen auf der Basis des alten Übertragungsmodus und der alten
Übertragungsparameter durchgeführt.
Um dies zu verhindern, führt der Adressbuchverwaltungsabschnitt
12 zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt, z. B. einmal im Monat, eine
Verarbeitung der Aktualisierung der Informationen über die Kommunikationsbedingungen
wie in 8 dargestellt durch.
Bei der Verarbeitung der Aktualisierung der Informationen über
die Kommunikationsbedingungen initialisiert der Adressbuchverwaltungsabschnitt
12 zunächst eine Variablen auf „1" (Schritt ST41).
Anschließend legt der Adressbuchverwaltungsabschnitt
12 die nie elektronische Postadresse, die in dem Adressbuch 13
registriert ist, als Prüfadresse fest (Schritt ST42) und fordert die CPU
1 auf, eine Fähigkeitsabfragepost an diese Prüfadresse zu übertragen
(Schritt ST43).
Nach dem Empfang der Übertragungsaufforderung für eine Fähigkeitsabfragepost
von dem Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 führt die CPU
1 eine Fähigkeitsprüfverarbeitung wie in 9
dargestellt durch.
Bei der Fähigkeitsprüfverarbeitung erzeugt die CPU
1 zunächst eine Fähigkeitsabfragepost im B-Modus und überträgt
sie an die Prüfadresse (Schritt ST51). Die CPU 1 wartet eine vorher
festgelegte Zeitdauer auf die Fähigkeitsantwortpost für diese Fähigkeitsabfragepost
und stellt fest, ob die Fähigkeitsantwortpost während dieser Zeitspanne
eingegangen ist (Schritt ST52).
Wenn innerhalb des vorher festgelegten Zeitraums keine Fähigkeitsantwortpost
eingegangen ist, wird eine Antworteingangsstatusmitteilung, welche dies angibt,
an den Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 gesendet (Schritt ST53). Wenn
eine Fähigkeitsantwortpost eingegangen ist, wird eine Antworteingangsstatusmitteilung,
der die Fähigkeitsantwortpost hinzugefügt wurde, an den Adressbuchverwaltungsabschnitt
12 gesendet (Schritt ST54).
Nachdem die Übertragungsaufforderung für eine Fähigkeitsabfragepost
in Schritt ST43 ausgegeben wurde, wartet der Adressbuchverwaltungsabschnitt
12 auf die Antworteingangsstatusmitteilung von der CPU 1. Wenn
die Antworteingangsstatusmitteilung wie oben beschrieben gesendet wird, wird sie
vom Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 empfangen (Schritt ST44). Der Adressbuchverwaltungsabschnitt
12 erkennt die empfangene Antworteingangsstatusmitteilung, um zu bestimmen,
ob keine Fähigkeitsantwortpost eingegangen ist (Schritt ST45).
Eine Vorrichtung, die mit dem B-Modus kompatibel ist, schickt eine
Fähigkeitsantwortpost als Antwort auf die Fähigkeitsabfragepost zurück.
Infolgedessen stellt der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 fest, wenn keine
Fähigkeitsantwortpost eingegangen ist, dass die zu prüfende Vorrichtung
mit dem S-Modus kompatibel ist, und registriert die Modusinformationen, die den
S-Modus angeben, in dem Adressbuch 13 durch Überschreiben in Verbindung
mit der Prüfadresse (Schritt ST46). Andererseits, wenn eine Fähigkeitsantwortpost
eingegangen ist, stellt der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 fest, dass
die zu prüfende Vorrichtung mit dem B-Modus kompatibel ist, und registriert
die Modusinformationen, die den B-Modus angeben, und die Fähigkeitsinformationen,
die in der Fähigkeitsantwortpost enthalten sind, in dem Adressbuch
13 durch Überschreiben in Verbindung mit der Prüfadresse (Schritt
ST47).
Als nächstes stellt der Adressbuchverwaltungsabschnitt
12 fest, ob die Variable n die Zahl der elektronischen Postadressen erreicht
hat, die in dem Adressbuch 13 registriert sind (Schritt ST48). Wenn die
Variable n kleiner als die Zahl der elektronischen Postadressen, die in dem Adressbuch
13 registriert sind, ist, erhöht der Adressbuchverwaltungsabschnitt
12 die Variable n um den Wert 1 (Schritt ST49). Danach wird die Verarbeitung
ab Schritt ST42 wiederholt. Das heißt, der Adressbuchverwaltungsabschnitt
12 ändert nacheinander die elektronische Postadresse, die geprüft
werden soll, und führt die Verarbeitung von Schritt ST42 bis Schritt ST47 für
jede elektronische Postadresse durch. Wenn in Schritt ST48 festgestellt wird, dass
die Variable n die Zahl der elektronischen Postadressen, die in dem Adressbuch
13 registriert sind, erreicht hat, d. h. wenn die Verarbeitung von Schritt
ST42 bis Schritt ST47 für alle elektronischen Postadressen, die in dem Adressbuch
13 registriert sind, durchgeführt wurde, wird die Verarbeitung der
Aktualisierung der Informationen über die Kommunikationsbedingungen beendet.
Auf diese Weise werden, wenn sich der Modus oder die Fähigkeit
einer Vorrichtung mit einer elektronischen Postadresse, die in dem Adressbuch
13 registriert ist, z. B. aufgrund eines Austauschs geändert hat,
die registrierten Informationen, die der elektronischen Postadresse entsprechen,
auf die neuesten Informationen aktualisiert.
Wie oben beschrieben werden nach dieser Ausführungsform eine
elektronische Postadresse und Informationen über die Kommunikationsbedingungen,
welche die Kommunikationsbedingungen für die Bildübertragung
an die elektronische Postadresse angeben, in dem Adressbuch 13 in Verbindung
miteinander registriert. Für die Bildübertragung an eine elektronische
Postadresse, die bereits in dem Adressbuch 13 registriert wurde, werden
der Übertragungsmodus und die Übertragungsparameter anhand der Informationen
über die Kommunikationsbedingungen, die in dem Adressbuch 13 in Verbindung
mit der elektronischen Postadresse registriert sind, festgelegt.
Infolgedessen ist, wenn ein Bild an eine elektronische Postadresse
übertragen werden soll, die bereits in dem Adressbuch 13 registriert
wurde, die Übertragung einer Fähigkeitsabfragepost oder eine Eingangsüberwachung
oder der Empfang einer Fähigkeitsantwortpost nicht erforderlich, so dass die
Bildübertragung schnell gestartet werden kann.
Nach dieser Ausführungsform werden eine Zieladresse oder eine
Adresse der Übertragungsquelle bei der Kommunikation mit der anderen Partei,
die zum ersten Mal kommuniziert, und die Kommunikationsbedingungen, die durch die
Übertragung/den Empfang einer Fähigkeitsabfragepost oder Fähigkeitsantwortpost
während dieser Kommunikation festgestellt werden, automatisch in dem Adressbuch
13 in Verbindung miteinander registriert. Infolgedessen kann für die
Bildübertragung an die andere Partei, die einmal kommuniziert hat, die Zeit,
bis die Bildübertragung ordnungsgemäß startet, verkürzt werden,
um die Effizienz zu steigern. Darüber hinaus entsteht für den Benutzer
keine zusätzliche Belastung, da der Benutzer die Registrierungsoperation nicht
durchführen muss.
Nach dieser Ausführungsform wird die Verarbeitung der Prüfung
der Kommunikationsbedingungen, die mit den elektronischen Postadressen verbunden
sind, die in dem Adressbuch 13 registriert sind, um die Informationen über
die Kommunikationsbedingungen zu aktualisieren, regelmäßig durchgeführt.
Infolgedessen wird, selbst wenn sich der Modus oder die Fähigkeit einer Vorrichtung
mit einer elektronischen Postadresse, die in dem Adressbuch 13 registriert
ist, z. B. aufgrund eines Austauschs geändert hat, die Änderung immer
in den Informationen über die Übertragungsbedingungen reflektiert, und
ein Bild kann unter geeigneten Kommunikationsbedingungen übertragen werden.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die obige Ausführungsform
beschränkt. Zum Beispiel wird in der obigen Ausführungsform das elektronische
Postsystem der vorliegenden Erfindung für eine Faksimilevorrichtung verwendet,
die ausschließlich Bilder überträgt/empfängt. Die praktische
Form ist jedoch nicht auf die Faksimilevorrichtung beschränkt und kann beliebig
sein.
Darüber hinaus werden in der obigen Ausführungsform bei
der Verarbeitung der Aktualisierung der Informationen über die Kommunikationsbedingungen
neu erhaltene Informationen über die Kommunikationsbedingungen ohne Vorbehalt
durch Überschreiben registriert. Allerdings können neu erhaltene Informationen
über die Kommunikationsbedingungen mit bereits registrierten Informationen
über die Kommunikationsbedingungen verglichen werden. Nur wenn sich die Informationen
über die Kommunikationsbedingungen geändert haben, werden die neu erhaltenen
Informationen über die Kommunikationsbedingungen durch Überschreiben registriert.
Darüber hinaus werden in der obigen Ausführungsform elektronische
Postadressen automatisch in dem Adressbuch 13 registriert. Elektronische
Postadressen können jedoch vom Benutzer eingegeben und in dem Adressbuch
13 registriert werden.